Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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ZAP 9/2024, Buchreport / 2 Familienrecht

2.1 Elsing, Familienrecht in der notariellen Praxis. Muster – Beispiele – Checklisten, Deutscher Notarverlag, 150 S., 49 EUR Das kleine Büchlein ist – anders als sein Titel vermuten lässt – nicht nur für das Notariat, sondern auch für die anwaltliche Praxis hilfreich, wenn es in der Beratung um die Vorbereitung einer notariellen Vereinbarung geht. Denn gleichgültig, ob ein Eh...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 6 Familienrecht

6.1 Ehinger/Rasch/Schwonberg/Siede, Handbuch des Unterhaltsrechts, 8. Aufl. 2018, 1.179 S., Gieseking Verlag, 99 EUR In der 8. Auflage erscheint das in der Praxis bewährte Handbuch, das in 15 Kapiteln alle unterhaltsrechtlich relevanten Arbeitsfelder behandelt, mit neuem Layout und einem erweiterten Autorenteam. Die Autoren sind durch ihre langjährigen Erfahrungen als Familie...mehr

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ZAP 21/2020, Buchreport / 3 Familienrecht

3.1 Hauß, Elternunterhalt: Grundlagen und Strategien (FamRZ-Buch 21), 6., völlig neu bearb. Aufl. 2020, Gieseking Verlag, 374 S., 49 EUR In der anwaltlichen Praxis hat der Elternunterhalt weniger Bedeutung in streitigen gerichtlichen Verfahren als in der anwaltlichen Beratung eines Mandanten oder einer Mandantin, die vom Sozialamt auf Unterhalt für einen im Pflegeheim lebende...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 6 Familienrecht

6.1 Koch (Hrsg.), Handbuch Unterhaltsrecht, 13. Aufl. 2017, 686 S., C.H. Beck Verlag, 99 EUR Das von Elisabeth Koch herausgegebene Werk stellt die systematischen Grundlagen und die praxisrelevanten Problemfragen des Unterhalts kompakt, aber dennoch umfassend, übersichtlich, klar gegliedert und verständlich dar. Dabei werden nicht nur die materiell-rechtlichen Gesichtspunkte d...mehr

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ZAP 21/2021, Buchreport / 4.2 Grandel/Stockmann, Familienrecht, Stichwort-Kommentar, 3. Aufl. 2021, Nomos, 1.834 S., 128 EUR

Mit der Erstauflage im Jahr 2012 haben die Herausgeber und Autoren dieses Werkes einen neuen Ansatz der Vermittlung praxisrelevanten familienrechtlichen Wissens beschritten, nämlich eine Darstellung nach – alphabetisch aufgebauten – Stichworten, der zu Recht als eine Bereicherung für den familienrechtlichen Praktiker bezeichnet wurde. Egon Schneider hat seinerzeit in ZAP 201...mehr

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FF 7+8/2019, Familienrecht ... / Familiengerichte stoßen an ihre Belastungsgrenze

Der Präsident des Amtsgerichts Lübeck, Carsten Löbbert, begann seinen Vortrag mit einer Art Ehrenrettung der Gerichte. Die allermeisten Richterinnen und Richter machten ihre Arbeit gerne und interessiert. "Modern, cool, engagiert, ausgeschlafen, kompetent, freundlich, zugewandt" – könnte die Arbeit der Gerichte nicht auch so beschrieben werden? Dennoch gebe es eindeutige Bel...mehr

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AGS 8+9/2020, Schnitzler, Handbuch Familienrecht

Herausgegeben von Klaus Schnitzler. 5. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLIV, 1.959 S., 179,00 EUR Aus der Münchener Anwaltshandbuch-Reihe liegt nunmehr die 5. Aufl. zum Familienrecht vor. Das Autorenteam ist zum Teil neu zusammengesetzt worden, was dem Werk aber keinen Abbruch tut. Dargestellt wird eingangs das familienrechtliche Mandatsverhältnis einschließlich berufs...mehr

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FF 07+08/2024, Unklare Zeiten im Familienrecht

Dr. Fritz R. Osthold Kommen sie und wenn ja, wie viele? Mit gleich vier Eckpunktepapieren nebst FAQ setzte die aktuelle Regierungskoalition im Familienrecht im August 2023 (Kindesunterhalt), im Januar 2024 (Abstammungs- und Kindschaftsrecht) und Februar 2024 (Verantwortungsgemeinschaft) zum großen Sprung an, um den "im Familienrecht seit langer Zeit bestehenden großen Reformst...mehr

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ZAP 9/2024, Buchreport / 2.1 Elsing, Familienrecht in der notariellen Praxis. Muster – Beispiele – Checklisten, Deutscher Notarverlag, 150 S., 49 EUR

Das kleine Büchlein ist – anders als sein Titel vermuten lässt – nicht nur für das Notariat, sondern auch für die anwaltliche Praxis hilfreich, wenn es in der Beratung um die Vorbereitung einer notariellen Vereinbarung geht. Denn gleichgültig, ob ein Ehevertrag, eine Getrenntlebens- oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorzubereiten ist, sollte bereits in der anwaltlichen Vorbe...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 6.2 Kaiser/Schnitzler/Friederici (Hrsg.), BGB: Familienrecht, Bd. 4, §§ 1297–1921, Kommentar, 4. Aufl. 2021, Nomos, 2.672 S., 188 EUR

Die 4. Auflage der von Kaiser/Schnitzler/Schilling und Sanders herausgegebenen und von insgesamt 48 namhaften Autorinnen und Autoren aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft verfassten Kommentierung des gesamten Familienrechts des BGB erfüllt hohe Ansprüche und trägt der dynamischen Entwicklung Rechnung, die seit der Vorauflage nicht nur durch eine Vielzahl von neuen Gesetz...mehr

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FF 7+8/2019, Familienrecht ... / Empfang der Familienanwältinnen und -anwälte

Es trafen sich, wie jedes Jahr auf dem Anwaltstag, Politikerinnen und Politiker, Journalistinnen und Journalisten, Richterinnen und Richter mit den Familienanwältinnen und -anwälten zum regen Erfahrungs- und Meinungsaustausch. Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Rechtsanwältin Eva Becker gratulierte der neuen DAV-Präsidentin Edith Kindermann zu ihrer Wahl. ...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 3.2 Gerhardt/v. Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch Familienrecht, 12. Aufl. 2021, Luchterhand, 3.325 S., 169 EUR

Das Werk, das schon seit vielen Jahren unter der Bezeichnung „Handbuch des Fachanwalts Familienrecht” eine Spitzenposition in der familienrechtlichen Fachliteratur einnimmt, ist mit seiner nach drei Jahren erschienenen Neuauflage 2021 und einem Umfang von nunmehr 3.435 Seiten wahrlich als „Flaggschiff” zu bezeichnen. In 20 Kapiteln werden alle praxisrelevanten Fragen des Fam...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 4 Familienrecht

4.1 Haußleiter (Hrsg.), FamFG, Kommentar, 2. Aufl. 2017, 1.451 S., Beck Verlag, 89 EUR Das FamFG ist ein sehr umfangreiches Gesetz und die Kommentarliteratur entsprechend voluminös. Da fällt der Kommentar von Haußleiter sehr positiv aus dem Rahmen. Das Werk ist trotz seines Umfangs von rund 1.450 Seiten noch ein echter Handkommentar, den man buchstäblich noch mit einer Hand f...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 4 Familienrecht

4.1 Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, 13. Aufl. 2023, C.H. Beck, 1.734 S., 139 EUR Das FamFG ist seinerzeit mit dem Anspruch einer Vereinfachung des Verfahrensrechts angetreten. Die praktischen Erfahrungen mit dem Gesetz haben allerdings zwischenzeitlich gezeigt, dass dieser...mehr

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ZAP 8/2020, / 4 Familienrecht

4.1 Keidel/Engelhardt/Sternal, FamFG, Kommentar, 20., überarb. Aufl. 2020, C.H. Beck, 3.229 S., 149 EUR Beim Inkrafttreten des FamFG im Jahre 2009 war der Gesetzgeber der Ansicht, damit sei das Verfahrensrecht einfacher geworden. Allein der um fast 400 Seiten angewachsene Umfang von jetzt 3.229 Seiten des von Keidel begründeten und jetzt von Engelhardt und Sternal herausgegeb...mehr

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ZAP 8/2022, Buchreport / 3 Familienrecht

3.1 Dutta/Jacoby/Schwab, FamFG Kommentar, 4. Aufl. 2021, Gieseking, 2.500 S., 149 EUR Das FamFG ist in der Praxis oftmals ein „ungeliebtes Kind”; dennoch muss die Familienrechtspraxis sich auch mit den verfahrensrechtlichen Fragen intensiv befassen, sodass ein guter Kommentar zum FamFG insb. in der Anwaltskanzlei unverzichtbar ist. Hier liefert die Neuauflage des Kommentars v...mehr

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ZAP 8/2019, Anwaltsmagazin / 7 Zweifel am Wechselmodell im Familienrecht

Das sog. Wechselmodell im Familienrecht, d.h. ein Modell, bei dem die Kinder von beiden getrenntlebenden Elternteilen im Wechsel zeitlich annähernd gleich lang betreut werden, war Mitte Februar Gegenstand der Anhörung von Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Während eine Reihe von Abgeordneten das familienrechtliche Wechselmodell als gesetzlichen Reg...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / b) Indexierung des Anfangsvermögen

Der Kaufkraftschwund wird durch eine Indexierung des Anfangsvermögens einschließlich des privilegierten Vermögens ausgeglichen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Jahr 2019 eine Umstellung beim Verbraucherpreisindex stattgefunden hat. Die „langen Reihen” des Statistischen Bundesamtes basieren aber auf der aktuellen Basis 2015 = 100 %. Die neuen Jahresdurchschnittswerte ...mehr

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ZAP 12/2024, Anwaltsmagazin / 2.1 Duderstadt, Familienrecht heute – Unterhaltsrecht

2. Aufl. 2023, Erich Schmidt Verlag, 297 S., 48 EUR Mit dem Buch „Unterhaltsrecht” wird das vierbändige Werk „Familienrecht heute”, erschienen im Erich Schmidt Verlag, Berlin, abgeschlossen, das noch die weiteren Bände „Vermögensrecht”, „Kindschaftsrecht” (besprochen in ZAP 2023, 1043 f.) sowie „Scheidung und Scheidungsfolgen” umfasst. Im ersten Abschnitt „Einkommenslehre” des...mehr

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FF 7+8/2019, Familienrecht ... / Kindeswohl und Inobhutnahme

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts, sprach über Fälle, in denen Behörden Kinder von ihren Eltern trennen, weil sie das Kindeswohl gefährdet sehen. In Art. 6 GG wird das Recht der Eltern, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen, festgeschrieben. Gleichzeitig wird ihnen aber die Pflicht zugewiesen, Sorge für ihre Kinder zu tragen....mehr

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ZAP 22/2021, Anwaltsmagazin / 1 Forderungskatalog zum Familienrecht

Mit Blick auf die derzeitigen Koalitionsverhandlungen in Berlin hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) einen Forderungskatalog zum Familienrecht aufgestellt. Er sieht hier eine Reihe „aktueller Missstände” und fordert von den Politikern „dringende Reformen”. Der Verein erläuterte den seiner Meinung nach bestehenden Reformstau in einem Papier, das er Anfang November der Öffentlic...mehr

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Musterverzeichnis / § 18 Unternehmensbeteiligungen im Familienrecht

18.1 Genereller Ausschluss der Verfügungsbeschränkungen Musterdatei öffnen 18.2 Ausschluss für alle Gesellschaftsbeteiligungen Musterdatei öffnen 18.3 Ausschluss für eine einzelne Unternehmensbeteiligung Musterdatei öffnen 18.4 Vereinbarung von Fremdbetreuung mit Kostenübernahme Musterdatei öffnen 18.5 Vereinbarung der Gütertrennung Musterdatei öffnen 18.6 Aufhebung der Gütertren...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / 2. Elternunterhalt

a) Wohnvorteil beim Verpflichteten Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung von Elternunterhalt Verpflichteten sind auch die Gebrauchsvorteile eines Eigenheims zu berücksichtigen. Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. FamRZ 2015, 1172) ist der Wohnwert nicht mit der bei einer Fremdvermietung erzielbaren objektiven Marktmiete, sondern auf der Grundlage der u...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 1. Sorgerecht

a) Entzug des Sorgerechts bei Missachtung der Schulpflicht Nach einer Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 2020, 344 im Anschluss an OLG Düsseldorf FamRZ 2019, 35) stellt die Weigerung der Eltern, ihr Kind auf einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule beschulen zu lassen, für sich allein noch keine Kindeswohlgefährdung dar, die sorgerechtliche Maßnah...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 3. Unterbringung

a) Voraussetzungen Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist gem. § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen g...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / XI. Betreuung und Unterbringung

1. Bevollmächtigung und Betreuerbestellung Gemäß § 1896 Abs. 1 S. 1 BGB bestellt das Betreuungsgericht dem Betroffenen einen Betreuer, wenn jener aufgrund einer psychischen Erkrankung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer b...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / I. Kind- und Vaterschaftsrecht

1. Elterliche Sorge a) Übertragung Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt nach der Rechtsprechung des BGH ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen elterlicher Sorge und eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus. Fehlt es an einer tragfähigen Kommunikation und Kooperation der Eltern, so ist nach ...mehr

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ZAP 6/2018, Rechtsprechungs... / 2. Umfang

a) Bestimmung des Umgangsortes Die Vollstreckungsfähigkeit einer gerichtlich gebilligten Umgangsregelung setzt voraus, dass sie die wesentlichen Modalitäten enthält, insbesondere den exakten Zeitraum, in dem der Umgang stattfinden soll. Das KG (FamRB 2017, 376 m. Hinw. Stockmann) teilt die in der neueren Rechtsprechung wohl allgemein vertretene Auffassung, dass nicht festgele...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / 4. Übertragung des Sorgerechts

a) Sorgerechtsübertragung auf den kindesentführenden Elternteil In einem Sorgerechtsverfahren nach widerrechtlicher Verbringung der Kinder nach Japan durch die Mutter und einer Rückführungsentscheidung der japanischen Gerichte nach dem HKiEntÜ (5. Haagener Kindesentführungsübereinkommen) hat das OLG Brandenburg (FamRZ 2020, 1726 m. Anm. Hüßtege = FamRB 2020, 270 m. Hinw. Niet...mehr

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ZAP 5/2021, Rechtsprechungs... / I. Elterliche Sorge

1. Bevollmächtigung des mitsorgeberechtigten Elternteils Erstmalig hat sich der BGH (FamRZ 2020, 1171 m. Anm. Amend-Traut = MDR 2020, 799 = FamRB 2020, 315 m. Hinw. Clausius = FuR 2020, 532 m. Hinw. Soyka = NJW 2020, 2182) mit der Frage der Verhältnismäßigkeit der Übertragung des Alleinsorgerechts im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts ...mehr

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ZAP 16/2020, Rechtsprechung... / 1. Ausschluss von Scheidungsfolgen durch Ehevertrag

a) Ausschluss des Versorgungsausgleichs Das OLG Frankfurt (FamRZ 2020, 418 m. Anm. Borth) hatte über die Wirksamkeit und das Anpassungserfordernis zweier Eheverträge in Bezug auf den Versorgungsausgleich zu entscheiden, wobei im ersten Vertrag sämtliche Scheidungsfolgen in Bezug auf Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich ausgeschlossen und in einem späteren bestätigende...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / 5. Leistungsfähigkeit und Ersatzhaftung

a) Erhöhung des Selbstbehalts In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte sind bestimmte Beträge für den notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) des Unterhaltspflichtigen ausgewiesen, sowie ein darin enthaltener Betrag für Unterkunft, einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete). Hierzu wird bestimmt, dass der Selbstbehalt erhöht werden s...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / b) Bedarf

aa) Ersparnis durch erhöhten Beihilfebemessungssatz In Fortführung früherer Urteile (BGH FamRZ 1983, 49 und 1984, 108) hat der BGH (FamRZ 2018, 681 = MDR 2018, 742 = FamRB 2018, 215 m. Hinw. Liceni-Kierstein) entschieden, dass eine Ersparnis, die der zwei oder mehr Kinder betreuende beamtete Elternteil durch eine Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes erzielt, im Unterhaltsver...mehr

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ZAP 15/2018, Rechtsprechung... / 4. Berücksichtigung von Veränderungen

a) Unverfallbarkeit der Anwartschaftsdynamik In einer ausführlichen Entscheidung (BGH FamRZ 2018, 902 m. Anm. Borth) hat sich der BGH mit dem Problem der Berücksichtigung einer Anwartschaftsdynamik bei endgehaltsbezogenen Anrechten befasst, die sich im Zeitraum zwischen Ehezeitende und dem Eintritt des Versorgungsfalls ändert. Stichtag für die Bewertung des Ehezeitanteils ist...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / IX. Zugewinnausgleich

1. Belastungen einer Immobilie Der Wert eines einem Ehegatten übertragenden Grundstücks und damit auch das Endvermögen steigt dadurch, dass eine Wohnrechts- oder Nießbrauchbelastung infolge der abnehmenden Lebenserwartung des Berechtigten absinkt. Diese Wertsteigerung unterliegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH FamRZ 2015, 1268) generell nicht dem Zugewinnausgleic...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / V. Betreuungsrecht

1. Bindungswirkung einer Patientenverfügung Der BGH (FamRZ 2017, 748 m. Anm. Dodegge = NJW 2017, 1737 = MDR 2017, 462 = FuR 2017, 331 m. Bearb. Soyka) bekräftigt seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an die Konkretheit einer Patientenverfügung i.S.d. § 1901a Abs. 1 BGB und zeigt auf, dass eine exakte Beachtung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale zur Entfaltung einer Bind...mehr

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ZAP 4/2019, Rechtsprechungs... / V. Betreuungsrecht/Unterbringung

1. Bestellung eines Betreuers Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, wenn die Betreuung erforderlich ist. Voraussetzung ist die konkrete tatrichterliche Feststellung, dass sie – auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit – notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfe angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betra...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 2. Ausschluss und Einschränkungen von Kontakten

a) Auflagen des Gerichts Das BVerfG (FamRB 2021, 488 m. Hinw. Giers, NJW 2021, 3527) hat klargestellt, dass selbst eine erhebliche Einschränkung des Umgangsrechts durch Bestimmung von Kontaktverboten während des Umgangs zulässig ist, wenn sie erforderlich ist, um eine Gefährdung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Kindes abzuwenden; so wenn der Mutter die Auflage...mehr

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ZAP 15/2017, Rechtsprechung... / IV. Versorgungsausgleich

1. Ermittlung des Ausgleichswerts a) Berechnung des Ausgleichswerts einer Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Die VBL praktiziert bei der internen Teilung eines Anrechts der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zur Bestimmung des Ausgleichswertes die Verfahrensweise, die ehezeitlich erworbenen Versorgungspunkte auf der Basis der biometrischen Faktoren des Ausgleic...mehr

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ZAP 15/2019, Rechtsprechung... / 4. Billigkeitseinrede

a) Voraussetzungen Der Schuldner kann die Erfüllung der Ausgleichsforderung gem. § 1381 Ab. 1 BGB verweigern, soweit der Ausgleich des Zugewinns nach den Umständen des Falles grob unbillig wäre. Das OLG Zweibrücken (FamRZ 2019, 518 m. Anm. Wolf = FamRB 2019, 50 m. Hinw. Kogel) hat verdeutlicht, dass eine Anwendung nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, eine grobe Unbilligkei...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / XI. Betreuung und Unterbringung

1. Betreuungsbedürfnis Ein Betreuer darf nur bestellt werden, wenn die Betreuerbestellung erforderlich ist (§ 1896 Abs. 2 BGB). a) Vorsorgevollmacht und Aufgaben des Bevollmächtigten Der BGH hat erneut betont, dass es an der Erforderlichkeit fehlt, wenn die Angelegenheit des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden kann (BGH, F...mehr

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ZAP 3/2022, Rechtsprechungs... / 1. Betreuungserfordernis

a) Grundsatz Nach § 1896 Abs. 2 S. 1 BGB darf ein Betreuer nur bestellt werden, soweit die Betreuung erforderlich ist. Ob und für welche Aufgabenbereiche ein Betreuungsbedarf besteht, bedarf nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2021, 1737 = MDR 2021, 1268; FamRZ 2021, 1657 = MDR 2021, 1269) der konkreten tatrichterlich Feststellung und ist aufgrund der konkreten gegenwärtig...mehr

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ZAP 5/2024, Rechtsprechungs... / 1. Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen

a) Dienstwagen Das unterhaltsrelevante Einkommen erhöht sich auch durch geldwerte Vorteile. Stellt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Dienstwagen zur Verfügung, den er sowohl für private Zwecke als auch zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden darf, richtet sich – wie das OLG Brandenburg (FamRZ 2023, 1116 m. Anm. Born) konstatiert – der daraus folgende g...mehr

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ZAP 16/2023, Rechtsprechung... / III. Namensrecht

1. Bindungswirkung für Geschwisterkind Die Bestimmung über den Geburtsnamen eines Kindes nach der Begründung der gemeinsamen Sorge gilt nach §§ 1617b, 1617 auch für die weiteren Kinder. Der BGH (MDR 2023, 43) stellt klar, dass diese Kinder im Moment der Begründung des gemeinsamen Sorgerechts für sie den Geburtsnamen des ersten Geschwisterkindes erwerben. Ob mit dem Begriff „w...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / 5. Ersatzhaftung von Großeltern

a) Mangelnde Leistungsfähigkeit des vorrangig Unterhaltspflichtigen In einer Entscheidung zur Ersatzhaftung der Großeltern hinsichtlich des Unterhalts minderjähriger Kinder bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit der Eltern hat der BGH (FamRZ 2022, 180 m. Anm. Schürmann; MDR 2022, 105; FamRB 2022, 51 m. Hinw. Schürmann; NJW 2022, 331 m. Anm. Löhnig; FuR 2022, 95 m. Hinw. Soyka...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / VIII. Zugewinnausgleich

1. Wertermittlung von Grundstücken Die Auswahl des Wertermittlungsverfahrens steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (vgl. BGH, NJW 1972, 1269), wobei zur Ermittlung des maßgeblichen Verkehrswertes von Immobilien unterschiedliche Methoden herangezogen werden können. In Betracht kommt insb. eine Kombination des Vergleichswert-, Sachwert- und Ertragswertverfahrens. Nach e...mehr

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ZAP 16/2022, Rechtsprechung... / I. Elterliche Sorge

1. Coronabedingte Schulschließungen a) Verbot von Präsenzunterricht Das BVerfG (FamRZ 2022, 99; FamRB 2022, 141 m. Hinw. Schwamb; NJW 2022, 167) hat die Rechtmäßigkeit von Schulschließungen aufgrund der Corona-Pandemie, nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage bejaht und mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das vollständige oder teil...mehr

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ZAP 17/2024, Rechtsprechung... / VI. Versorgungsausgleich

1. Grundrentenentgeltpunkte a) Behandlung geringfügiger Anrechte Der BGH legt dar, dass der Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung nach näheren Berechnungsangaben gewährt wird, wenn mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten vorhanden sind (BGH, Beschl. v. 10.1.2024 – XII ZB 389/22, FamRZ 2024, 677 = FUR 2024, 325 m. Hinweis Breuers). Es handelt sich um ein Anr...mehr

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ZAP 5/2020, Rechtsprechungs... / VI. Versorgungsausgleich

1. Ausschluss aus Altersgründen Das BVerfG (FamRZ 2019, 1992) hat klargestellt, dass der Ausschluss einer betrieblichen Altersversorgung bei der Aufnahme der Erwerbstätigkeit nach Vollendung des 50. Lebensjahrs auch keine mittelbare Diskriminierung von Frauen ist, wenn der Ausschluss alle Erwerbstätigen erfasst. Mehrheitlich werde auch von Müttern vor dieser Altersgrenze die ...mehr

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ZAP 16/2021, Rechtsprechung... / VIII. Betreuung

1. Betreuerauswahl a) Wunsch des Betroffenen Gemäß § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB ist grds. die Person zum Betreuer zu bestellen, die der Betroffene wünscht. Ein solcher Vorschlag erfordert weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit des Betroffenen. Es genügt, dass er seinen Willen kundtut, eine bestimmte Person soll sein Betreuer werden. Der Wunsch des Betroffenen ka...mehr