Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 02/2022, Stichwortkommentar Familienrecht

Grandel/Stockmann (Hrsg)3. Auflage 2021, 1834 Seiten, 128,00 EUR, Nomos Verlag, Baden-Baden Der Kommentar enthält eine hochaktuelle Gesamtdarstellung des materiellen Familienrechts und des Verfahrensrechts nach alphabetisch angeordneten Stichworten. Ich hatte das Vergnügen, die 1. Auflage 2012 auch schon zu rezensieren (vgl. FF 2013, 263). Die 2. Auflage ist vor 7 Jahren ersch...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bedeutet Familie?1 Der Beitrag geht auf einen Vortrag vor der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht anlässlich der Jahresherbsttagung in Berlin am 26.11.2021 zurück.

I. Die Familie als Wertbegriff Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, bio...mehr

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FF 02/2022, Familie ohne Ehe, Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt - Aktuelles und Dauerthemen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht vom 25. bis 26. November 2021 Mehr als 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden – wieder im Online-Format. Die traditionsreiche Herbsttagung der Familienanwält...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / I. Die familienrechtlichen Grundlagen: Kindschaftsverhältnis ohne biologische Elternschaft

1. Vaterschaftsanerkennung für "jederMann" Durch eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung kann ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen. Die Anerkennung kann unabhängig von der tatsächlichen Vaterschaft erfolgen. Sie ist sogar wirksam, wenn feststeht, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist, und er hiervon Kenntnis hat. Auch transsexuellen Perso...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / III. Die schwierige Feststellung der familienrechtlichen Motivation

1. "… und von der Arzenei ist's kaum zu unterscheiden" Sowohl bei der Adoption als auch bei der Vaterschaftsanerkennung geht es darum, festzustellen, ob für die betreffende familienrechtliche Statusveränderung auch familienrechtliche Gründe existieren. Nur dann liegen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vor, deren Feststellung für die mit der Beurkundung befassten Per...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht versus Digitalisierung

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage der AG Familienrecht widmete sich 2021 dem Einfluss der Digitalisierung auf den familienrechtlichen Kanzleibetrieb im Lichte der Coronakrise. Die Ergebnisse sind zusammenfassend auf der digital durchgeführten Herbsttagung am 25.11.2021 vorgestellt worden. Die "FF" wird in einer der nächsten Ausgaben darüber berichten. Blickt man auf d...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 2. Von der Annahme an Kindesstatt zur Adoption

Die Annahme als Kind führt ebenfalls zu einem (rechtlichen) Kindschaftsverhältnis, das – wie eine Vaterschaftsanerkennung – unabhängig von der genetischen Abstammung ist und nach der ursprünglichen Intention nur kinderlosen Personen zur Verfügung stand, um diesen eigene Nachkommen zu ermöglichen.[7] Die Wirkungen der "Annahme an Kindesstatt" beschränkten sich auf die Vertrag...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 1. Vaterschaftsanerkennung für "jederMann"

Durch eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung kann ein Mann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen. Die Anerkennung kann unabhängig von der tatsächlichen Vaterschaft erfolgen. Sie ist sogar wirksam, wenn feststeht, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist, und er hiervon Kenntnis hat. Auch transsexuellen Personen ist eine Anerkennung gestattet. Dies g...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / IV. Humanität ohne Rechtsbruch – wir schaffen das!

Beide Entscheidungen zeigen, dass das Recht der Vaterschaftsanerkennung und das Abstammungsrecht insgesamt im Hinblick auf die neuen Familienformen, die Ehe für alle und die Zulässigkeit der Stiefkindadoption unabhängig vom Vorliegen einer Ehe (§ 1766a BGB) dringend reformbedürftig sind. Hinsichtlich eines aufenthaltsrechtlichen Missbrauchs wird allerdings auch eine Reform d...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / II. Aufenthaltsrechtliche Folgen von Vaterschaftsanerkennung und Adoption

Sowohl die Adoption als auch die Vaterschaftsanerkennung können nicht nur zur Erreichung familienrechtlicher Zwecke eingesetzt, sondern auch missbraucht werden. Dies betrifft bei der Annahme eines Volljährigen vor allem die Ersparnis der Erbschaftssteuer.[9] Bei beiden Instituten spielt auch die Erlangung ausländerrechtlicher Vorteile eine – von der Öffentlichkeit meist krit...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 1. "… und von der Arzenei ist's kaum zu unterscheiden"

Sowohl bei der Adoption als auch bei der Vaterschaftsanerkennung geht es darum, festzustellen, ob für die betreffende familienrechtliche Statusveränderung auch familienrechtliche Gründe existieren. Nur dann liegen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vor, deren Feststellung für die mit der Beurkundung befassten Personen und, wie die beiden Entscheidungen zeigen, auch ...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 2. Moderne Familienmodelle auch im Aufenthaltsrecht?

Das Bundesverwaltungsgericht berücksichtigt zutreffend auch neue Familienformen. Maßstab der Prüfung kann heute nicht mehr die in einem Haushalt zusammenlebende klassische Vater-Mutter-Kind-Familie sein. Es befindet sich dabei in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht[12], das die nachträgliche Behördenanfechtung einer Vaterschaftsanerkennung (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 B...mehr

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FF 02/2022, Familienrecht a... / 3. Sittliche Rechtfertigung oder wie funktioniert Elternschaft mit volljährigen Kindern?

Der BGH muss ebenfalls vermögensrechtliche, namensrechtliche und aufenthaltsrechtliche Zwecke, die im Rahmen einer Erwachsenenadoption eine Rolle spielen, in die Prüfung der sittlichen Rechtfertigung der Annahme einordnen. Probleme bereitet dies dann, wenn noch kein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. Hier soll die sittliche Rechtfertigung der Adoption eine zusätzliche Adoptions...mehr

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FF 02/2022, Was ist und bed... / I. Die Familie als Wertbegriff

Das Wort "Familie" löst in unserer Zeit sehr unterschiedliche Vorstellungen aus. Die Typologie reicht von der Kleinstfamilie mit einer Elternperson und einem Kind über die heutige Normalfamilie (zwei Eltern, ein Kind) bis hin zur Patchworkfamilie und schließlich zur Reproduktionsfamilie[2] mit der Möglichkeit einer Splittung der genetischen, biologischen, rechtlichen und soz...mehr

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FF 02/2022, Rechtswegezustä... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 2 und 3 haben mit Schreiben vom 13.3.2021 beim Familiengericht darum nachgesucht, ein Verfahren nach § 1666 BGB zu eröffnen und gegenüber den Lehrkräften und der Schulleitung der von ihren seinerzeit 8- und 14jährigen Kindern besuchten Grund- und Regelschule einstweilig anzuordnen, die schulintern getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der V...mehr

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FF 02/2022, Adoption eines ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Gegenstand des Verfahrens ist die Adoption eines volljährigen Asylsuchenden. [2] Der Beteiligte zu 3 (Anzunehmender) ist mutmaßlich afghanischer Staatsangehöriger. Er reiste im Januar 2016 ohne Pass und Visum über die sogenannte Balkanroute in das Bundesgebiet ein, fand zunächst in einer Notunterkunft Aufnahme und stellte einen Asylantrag. Aufgrund seiner eigen...mehr

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Unternehmensbewertung: eine... / 3.3.2 Relevanz der Messung: Preis und Wert

Insbesondere den Multiplikatorenverfahren wird vorgehalten, dass sie keine (fundamentalen) Werte, sondern nur (zufällige) Marktpreise ermitteln, die demzufolge nichts über den subjektiven Entscheidungswert eines Investors (in Abhängigkeit von Synergien usw.) aussagen. Das zweite Argument betrifft die Unterscheidung sog. objektivierter Unternehmenswerte von sog. subjektiven Ents...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederumfrage 2021 der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Einführung Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell au...mehr

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FF 01/2022, Quo vadis Familienrecht?

Katrin Bender Das neue Jahr liegt frisch und neu, wie ein unbeschriebenes Blatt vor uns. Ein Jahr, das wir mit einer neuen Bundesregierung beginnen, die sich noch im alten Jahr auf ihr Blatt geschrieben hat, das Familienrecht zu modernisieren. Ein Schritt, der dringend nötig ist: bildet doch unser derzeitiges Familienrecht die tatsächlich gelebten Familienstrukturen an vielen ...mehr

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FF 01/2022, Familienrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Auszug aus dem Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den Freien Demokraten (FDP) … Wir werden das Familienrecht modernisieren. Hierzu werden wir das "kleine Sorgerecht" für soziale Eltern ausweiten und zu einem eigenen Rechtsinstitut weiterentwickeln, das im Einvernehmen mit den rechtlichen Eltern auf...mehr

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FF 01/2022, Keine gesteiger... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für den Zeitraum von Juni 2016 bis einschließlich Dezember 2017 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater der im August 2010 geborenen M., die aus seiner inzwischen geschiedenen Ehe mit der Kindesmutter hervorgegangen ist, s...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Einführung

Die letztjährige Mitgliederumfrage der AG Familienrecht fand erneut unter dem Eindruck der Corona-Pandemie statt. Sie knüpfte an die Umfrage 2020 an (FF 2021, 228), bei der sich die Fragen insbesondere auf den Kanzleibetrieb sowie die Arbeit der Familiengerichte und Jugendämter sowie Beratungsstellen bezogen. Mit der Umfrage 2021 richteten wir den Fokus speziell auf die Ausw...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / III. Vortrag zu Verwirkungstatbeständen des § 1579 Nr. 1–8 BGB

Schließlich soll in diesem Vortrag die maßgebliche Relevanz der Darlegungs- und Beweislastverteilung im Rahmen der Verwirkungstatbestände des § 1579 Nr. 1–8 BGB näher beleuchtet werden. 1. Die Darlegung und die Prüfung von Verwirkungstatbeständen zum Ehegattenunterhalt nach (§ 1361 Abs. 3 i.V.m.) § 1579 BGB bereiten einem Teil der Familiengerichte, aber auch den vor diesen Ge...mehr

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FF 07+08/2022, Familienrech... / Einführung

Schnitzler/FF: Vor 25 Jahren im Mai 1997 haben wir im ersten Heft der Zeitschrift Forum Familienrecht ein Interview in Bonn mit dem Rechtsanwalt und Notar Horst Eylmann, dem damaligen Vorsitzenden des Rechtsausschusses geführt. An diese Tradition wollen wir gerne anknüpfen. Mit dem Bundesjustizminister Marco Buschmann werden wir zu gegebener Zeit ein Interview führen, wenn e...mehr

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FF 01/2022, Kindgerechte Justiz im Spannungsfeld von Schutz und Selbstbestimmung Minderjähriger

18. Göttinger Workshop zum Familienrecht Der 18. Göttinger Workshop zum Familienrecht behandelte in diesem Jahr das Thema Kindgerechte Verfahren – Anspruch und Wirklichkeit in Kindschaftssachen. Rund 40 Teilnehmende diskutierten Anfang November 2021 in Göttingen auf dem von Prof. Dr. Eva Schumann ausgerichteten Workshop die Frage, wie die Bedürfnisse von Kindern im familienge...mehr

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / II. Reformbedürftigkeit der lex lata

Auch wenn Thema dieser Veranstaltung die Herausforderungen der Reproduktionsmedizin sind, ergibt sich die Reformbedürftigkeit der lex lata nicht nur aus den Veränderungen in den Fortpflanzungsmöglichkeiten durch die Medizin und auch nicht nur aus der Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften als Grundalge für die Familie und sogar für die Ehe. Vielmehr ist das ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / Einführung

Im Rahmen einer Entscheidung zur Berücksichtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Zugewinnausgleich hat der BGH jüngst seine ständige Rechtsprechung zum Abzug latenter Steuerlasten bei der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich bestätigt.[1] Das gibt Anlass, die diesbezüglichen Thesen zu hinterfragen, zumal sie im Schrifttum durchaus nicht unumstritten sind.[2]mehr

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FF 07+08/2022, Die Kindesanhörung

Gabriele Ey Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Bedeutung der Kindesanhörung in einem Kinderschutzverfahren mit Fremdunterbringung eines Jugendlichen hervorgehoben. Auch wenn die nur telefonische Anhörung des Jugendlichen durch das Familiengericht wegen im Übrigen hinreichenden Entscheidungsgrundlagen nicht zu einem Verfassungsverstoß geführt hat, auf den sich die Kin...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 2. Rechtliche Elternschaft außerhalb der wirksam konsentierten Wunschelternschaft: § 1591-E

Außerhalb dieser besonderen Situation könnte die Grundregel in § 1591-E folgendermaßen aussehen: Zitat § 1591 BGB-E Elternteil eines Kindes ist 1. die Person, die das Kind geboren hat[68] und 2. die Person, a) die zur Zeit der Geburt mit der Person, die das Kind geboren hat, verheiratet oder verpartnert ist,[69] andernfalls die Person, die b) die Elternschaft anerkannt hat,[70] and...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Vortrag zum ehebedingten Nachteil im Rahmen des § 1578b BGB

Von zentraler, in aller Regel streitentscheidender Bedeutung ist die sekundäre Darlegungslast für die Frage der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des nachehelichen Unterhalts wegen Unbilligkeit nach § 1578b Abs. 1 u. 2 BGB. Nach § 1578b Abs. 1 S. 2, Abs. 2 S. 2 BGB ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichke...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Die Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs gem. § 51 VersAusglG i.V.m. § 225 FamFG ist bereits dann zulässig, wenn dadurch rechnerisch eine für die Versorgung der insoweit ausgleichsberechtigten Person maßgebende Wartezeit erfüllt wird. Dies gilt auch in Fällen des Todes des Berechtigten und der Anwendung des § 31 VersAusglG.[92] Die Abänderung des öffent...mehr

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FF 07+08/2022, Mitgliederum... / Fazit

Die Kommunikation mit Mandanten bei nicht persönlichen Gesprächen hat sich von einer Nutzung des Telefon- und E-Mail-Austausches zunehmend zur Verwendung von Videoverhandlungen und Messengerdiensten verschoben. Ob dieser Trend nach der Pandemie anhält, bleibt abzuwarten. Wie sich die künftige Entwicklung darstellt, ist offen. Dies spiegelt sich vor allem in der Antwort wider,...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / I. Einleitung

Die anzusprechende Thematik ist sehr umfangreich.[1] Zu ihr ist schon sehr viel geschrieben worden, und es liegt bereits eine Reihe von Vorschlägen für die Neuausrichtung und Neugestaltung des "Abstammungsrechts" vor. Schon über den Begriff "Abstammung" kann man stolpern. In den folgenden Ausführungen muss daher Manches sehr kurz gefasst werden. Die Überlegungen sind in vier...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / Einführung

Nachdem der BGH in einem Beschl. v. 16.9.2020[1] eine Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle ausdrücklich nicht ausgeschlossen und damit praktisch postuliert hat, werden in der Literatur verschiedene Modelle für eine solche erweiterte Tabelle diskutiert. In seinem Vortrag vom 25.11.2021 bei der diesjährigen Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat der V...mehr

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zfs 01/2022, Die allgemeine... / 4. Die Nachteile der Klage auf zukünftige Leistung

Versicherer reagieren gelegentlich "bockig", wenn sie im Wege der Klage auf zukünftige Leistung nicht nur zur Zahlung rückständigen Entgeltschadens, sondern insbesondere auch zu einem ausgeurteilten zukünftigen monatlichen Entgeltschaden verurteilt wurden. Nachdem sich der Verfasser nach einer entsprechenden Ausurteilung ein Jahr nach Rechtskraft des Urteils erneut an den Ver...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / I. Einleitung

Die Düsseldorfer Tabelle ist seit fast 60 Jahren in Gebrauch und hat sich im Laufe der Zeit deutlich verändert.[3] Sie genießt in der familienrechtlichen Praxis eine hohe Akzeptanz und trägt in besonderem Maße zur Vorhersehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen und zur Gleichbehandlung von Unterhaltsschuldnern und -gläubigern in Deutschland bei. Zu Recht kritisiert wird allerd...mehr

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FF 01/2022, Zukunft der Düs... / III. Die Entscheidung des BGH vom 16.9.2020

Mit der Entscheidung vom 16.9.2020[12] gibt der BGH diese Rechtsprechung nunmehr auf und spricht sich für eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle bis zum Doppelten des bisherigen Höchsteinkommens aus. Dies begründet er mit einem seiner Auffassung nach gebotenen Gleichlauf[13] mit der Berechnung des Ehegattenunterhalts in gehobenen Einkommensverhältnissen.[14] ...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / e) Prüfungskriterien, Darlegungs- und Beweislast sowie obergerichtliche Praxis zur nachehelichen Solidarität

Von vergleichbar hoher Bedeutung ist der gute anwaltliche Umgang mit den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des als Auffangtatbestand greifenden Grundsatzes der nachehelichen Solidarität, auch wenn kein ehebedingter Nachteil festgestellt werden kann. Insoweit sind insbesondere die folgenden Maßstäbe und Prüfungskriterien zu beachten: aa) Abgesehen von eine...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / II. Vortrag zu kind- und elternbezogenen Belangen im Rahmen der Erwerbsobliegenheit bei den §§ 1570, 1573 Abs. 2 BGB

Große Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens hat die sekundäre Darlegungslast auch für die Höhe des Ehegattenunterhalts, nämlich bei der Frage, in welchem Umfang kind- und elternbezogene Belange einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit im Rahmen der grundsätzlichen Eigenverantwortung aus § 1569 BGB entgegenstehen. Diese Frage ist nicht nur für den nachehelichen Unterhalt rel...mehr

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FF 01/2022, Ausschluss des ... / Aus den Gründen

Die Entscheidung ist rechtskräftig. Gründe: 1. Scheidung Die Ehegatten haben am 22.10.1979 vor dem Standesbeamten des Standesamts …/Russland unter Heiratsregister Nr. … die Ehe miteinander geschlossen. Der Scheidungsantrag wurde dem Antragsgegner am 19.12.2020 zugestellt. Die Ehegatten leben seit Februar 2019 getrennt. Die Antragstellerin trägt vor, die Ehe sei gescheitert. Sie be...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Sinnhafti... / II. Zur Sinnhaftigkeit von Eheverträgen

Insoweit wird argumentiert, dass auf dem zum Abschluss eines Ehevertrags aufgeforderten jungen Ehepaar ein immenser Druck laste, einen solchen Ehevertrag abzuschließen. In einem solchen Fall werde nicht fair verhandelt, sondern lediglich massiver Druck auf den in den Familienkreis eintretenden Ehepartner und auf den Gesellschafterkreis eintretenden Abkömmling ausgeübt.[3] Da...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / I. Das Wechselspiel der Darlegungslasten im Zivilprozess

Zunächst einmal hat sich der Fachanwalt für Familienrecht zu vergegenwärtigen, dass die Darlegungslast im Rahmen des Beibringungsgrundsatzes keine Einbahnstraße ist. Vielmehr sind die Erfordernisse des jeweiligen Vortrages in vielfältiger Hinsicht miteinander verwoben. Die höchstrichterliche Rechtsprechung spricht vom "Wechselspiel von Vortrag und Gegenvortrag".[2] Allerding...mehr

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FF 07+08/2022, Die Herausfo... / 1. Wirksam konsentierte Wunschelternschaft

Bei dem Versuch, die Ergebnisse der vorangegangen Überlegungen im Einzelnen zu konkretisieren und daraus mögliche künftige Regelungen zu formulieren, soll zunächst die Frage abgeschichtet werden, wie eine bestandsfeste originäre Zuordnung eines Kindes zu Wunscheltern aussehen könnte. Aus den vorangegangen Überlegungen hat sich ergeben, dass es unter bestimmten Voraussetzungen...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / II. Die Bewertung von Unternehmen

Der Ansatz von Gegenständen im Anfangs- und Endvermögen setzt deren Bewertung voraus. Entscheidend ist der volle, wirkliche Wert bzw. der objektive Verkehrswert.[7] Für die Wertbemessung liefert das BGB indes kaum Vorgaben (vgl. § 1376 BGB). Die Auswahl der richtigen Bewertungsmethode obliegt daher dem Tatrichter,[8] der oft auf ein Sachverständigengutachten angewiesen sein ...mehr

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FF 07+08/2022, Sachverständ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, die sich im August 2016 getrennt haben und seit 2019 rechtskräftig geschieden sind, streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen Sohn X, geb. am … 2013. Der letzte Umgang des Vaters mit … fand im August 2019 statt. [2] Der Antragssteller, der die Weigerungshaltung von X auf eine Beeinflussung der...mehr

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FF 12/2021, Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts

Prof. Dr. Henning Radtke Schnitzler/FF: Anlass für das Interview ist der 70. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts. Laut den Presseerklärungen in verschiedenen Fachzeitschriften, die ich gelesen habe, waren beim Festakt zur offiziellen Eröffnung der damalige Bundespräsidenten Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer am 28. September zugegen. Das Gericht hat sich aber ...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / Einführung

Das sog. Nebengüterrecht heutiger Prägung ist seit jeher Gegenstand eines rechtswissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, [1] der vor allem mit seinen prozessualen und materiellen Fragen [2] insbesondere für die Anwaltschaft von Bedeutung ist. Sie muss bei der Fallbearbeitung zuerst die aktiven und passiven Erfolgsaussichten verantwortlich beurteilen. Das ist auch vo...mehr

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FF 12/2021, Zugewinnausglei... / A. Gegenstand

Der Begriff "Nebengüterrecht" ist nicht legal definiert. Er ist ein Rechtsbegriff, der sich in der Praxis aus einem umfassenderen Komplex familienrechtlich bedeutsamer, bei Trennung und Scheidung virulent werdender, aber nicht im Familienrecht selbst geregelter Anspruchsgrundlagen mit Vermögensbezug herauskristallisiert hat. "Nebengüterrecht" in diesem Sinn umfasst die konkl...mehr

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FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / 1. Vertraglicher Unterhaltsanspruch

Die unterhaltsrechtliche Praxis hat regelmäßig mit gesetzlichen Unterhaltsansprüchen zu tun. Vertraglich begründete Unterhaltsansprüche sind eher selten, gewinnen angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen mit Auswirkungen auf das Familienrecht jedoch an Bedeutung. Nach der zur (Schein-)Vaterschaft des Ehemanns ergangenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs enthält ei...mehr