Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 09/2020, Andere Zeiten, neue Sitten …

Inge Saathoff Jedes Jahr führt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Ende November ihre Mitgliederversammlung und Herbsttagung durch. Die Veranstaltungsorte wechselten alljährlich, um den verschiedenen Regionen gerecht zu werden und neue Orte kennenzulernen. Aus Gesprächen auf den Tagungen ist mir bekannt, dass es auch zahlreiche Mitglieder gibt, die regelmäßig zur Herbsttagu...mehr

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FF 09/2020, Neue Rubrik: Der besondere Fall

Beginnend mit dem Heft 9/2020 werden wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen "besondere Fälle" aus der Praxis präsentieren. Dabei handelt es sich mal um fast unglaubliche, mal um besonders bemerkenswerte oder auch sehr spezielle Fallgestaltungen, die in der Praxis zwar nicht häufig auftreten, dafür aber umso interessanter sind. Sie dokumentieren aber auch, dass alle Beteiligten...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Anmeldung

www.anwaltakademie-event.de/1908 Fragen? Gerne antwortet Ihnen Herr Tobias Hopf: Tel.: 030/726153-180 E-Mail: hopf@anwaltakademie.de (Tagungsorganisation der AG Familienrecht: DeutscheAnwaltAkademie – jurEvent). www.familienanwaelte-dav.de/herbsttagungmehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Freitag, 27. November 2020 (4 Std. FAO)

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Steuern in Paarbeziehungen – Finanzamt als lachender Dritter? Wolf Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Detmold 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr ZPO-Reform 2020 Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt (BGH), Karlsruhe 12:30 – 13:30 Uhr Mi...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Donnerstag, 26.11.2020

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker , Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Auflösung Gerd Weinreich, Rechtsanwalt, Vors. Richter am OLG i. R., Oldenburg 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Vereinbarungen Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz , Notar, Regen 12:30 – 13:30 U...mehr

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zfs 09/2020, Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Abrechnungsschreiben. Ihre Argumentation, die Erforderlichkeit einer Beilackierung könne erst im Zuge der tatsächlichen Reparatur festgestellt werden, ist nicht zu halten. Hier liegt ein Sachverständigengutachten vor, das Beilackierungskosten in jedem Fall für erforderlich hält....mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / II. Wertgrößen der Vermögenspositionen in der Auskunftsphase

Ähnlich stellt sich die Problematik bei den Vermögenspositionen dar. Bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfolgt die Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs entgegen § 1379 Abs. 1, S. 3, 2. Alt. BGB per se durch eine (Unternehmens-)Bewertung, die der Erbe auf Kosten des Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 2 BGB beauftragen "darf".[16] Dieses sieht der Wertermittlung...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / d) Eigene Auffassung

Der Vorlagebeschluss überrascht, weil der BGH bislang die geltende Regelung als verfassungsgemäß verteidigt hat.[38] Die besseren Argumente sprechen m.E. gegen eine Verfassungswidrigkeit. Es gibt kein Grundrecht darauf, als Erwachsener adoptiert werden zu können, schon gar nicht unter selbst gewählten Bedingungen wie der alleinigen Fortführung des bisherigen Namens. Wenn die...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag vom 15. - 19. Mai 2020

Beschlüsse im Umgangsverfahren und Bewertung von Unternehmen Die Moderatorinnen in Worpswede und Berlin, die Referenten in Augsburg und Rastatt, zusammengeschaltet per webcam und Software, das waren die besonderen Bedingungen der Fachveranstaltung im Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag. Es fehlten die persönliche Begegnung, der Kaffee in der Pause und der Applaus nach...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Beschlüsse im Umgangsverfahren und Bewertung von Unternehmen

Die Moderatorinnen in Worpswede und Berlin, die Referenten in Augsburg und Rastatt, zusammengeschaltet per webcam und Software, das waren die besonderen Bedingungen der Fachveranstaltung im Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag. Es fehlten die persönliche Begegnung, der Kaffee in der Pause und der Applaus nach den gelungenen Vorträgen. Aber was den 234 Teilnehmerinnen ...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Bewertung von inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen unter Reflexion auf IDW S13

Welchen Einfluss hat der IDW S13 auf die Unternehmensbewertung im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familienrecht? Frank Boos, Dipl.-Kfm. aus Rastatt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gab zunächst eine Übersicht, welche Anforderungen an Bewertungsmethoden gestellt werden. Eine Bewertungsmethode müsse aus sich heraus nachprüfbar sein, ...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Minenfeld Ordnungsgeld

Wenn sich ein Elternteil nicht an eine Vereinbarung hält, wird Ordnungsgeld nur dann verhängt, wenn die Grundlage für ein Ordnungsmittel stimmt und unangreifbar ist. Anderenfalls kann sich der mit dem Zwangsmittel Überzogene mit einer Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss wehren. Deshalb sei es überaus wichtig, zu wissen, ob der Ausgangsbeschluss sämtlichen rechtlichen ...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Vollstreckbarkeit gerichtlicher Umgangsregelungen

Wie kann mit den Mitteln des Vollstreckungsrechts die Einhaltung von einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich durchgesetzt werden? Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel aus Augsburg bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Deutschen Anwaltstags einen dezidierten Leitfaden und eine umfassende Darstellung, wie sich die Rechtsprechung zu diesen Fragen entwickelt hat. Vorauss...mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket des BMJV zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1.7.2020

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG München, Vorsitzende des Dt. Familiengerichtstages e.V. Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Die Bundesjustizministerin hat zum 1. Juli im Rahmen des Reformpakets zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[1] nicht nur strafrechtliche Änderungen, sondern in einem zweiten Teil auch gesetzgeberische Maßna...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / III. Resümée

Der VA sollte weiterhin als Ausgleichsinstitut für Versorgungsnachteile bestehen bleiben, jedoch verbessert werden.mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket z... / II. Reformpaket

… Gesetzgeberische Maßnahmen außerhalb des Strafrechts 1. Für Familienrichterinnen und Familienrichter werden durch eine Ergänzung des § 23b Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes spezifische Eingangsvoraussetzungen nach dem Vorbild der Regelung für Insolvenzrichterinnen und -richter eingeführt. Wer ein Dezernat für Familiensachen übernimmt, soll über belegbare Kenntnisse im...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / IV. Fazit

Der Überblick zeigt: Ein einmal bestellter Verfahrensbeistand kann nicht ohne weiteres wieder entpflichtet werden, sondern seine Entlassung ist auf absolute Extrem- und seltene Ausnahmefälle beschränkt. Das ist richtig, weil das "Sprachrohr des Kindes"[79] im Verfahren nicht leichtfertig "mundtot" gemacht werden darf. Die hohen Hürden vor einer Entlassung tragen dazu bei, da...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / III. Rechtsmittel gegen eine Aufhebung der Bestellung oder die Auswechslung des Verfahrensbeistands

1) Bei der Auswechslung oder einer Entpflichtung des Verfahrensbeistands handelt es sich stets um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung, die nicht selbstständig anfechtbar ist (§§ 58 Abs. 2, 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Der Rechtsmittelausschluss ist umfassend; er gilt für alle Beteiligte und insbesondere auch für den entpflichteten Verfahrensbeistand selb...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / 2 Anmerkung

Die Abänderung von Unterhaltsvergleichen ist gemäß § 239 Abs. 1 S. 2 FamFG lediglich dann zulässig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die eine Abänderung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn sich die aktuelle Situation im Verhältnis zur Ausgangssituation bei Vergleichsabschluss verändert hat, sodass es in Abänderungsverfahren grundsätzlich erforderlich ist, dass die Situa...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das zulässige Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern gegen den Richter am Amtsgericht Dr. K. ist begründet (§§ 6 FamFG, 567 ff., 41 ff. ZPO). 1. [2] … . (Anm. der Red.: Rn 2 bis 8 entsprechen Rn 2 bis 8 der vorstehenden Entscheidung des OLG Hamm, Rn 9 und 10 geben die dortige Beschwerdeentscheidung wieder). [11] Mit Beschl. v. 11.12.2019 hat das Amtsgericht das Ablehnun...mehr

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FF 0708/2020, Beteiligung v... / Aus den Gründen

Gründe: 1. [1] Die gem. §§ 7 Abs. 5 S. 2 FamFG, 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde der Pflegeeltern gegen den Beschl. v. 30.4.2019, mit dem ihre Hinzuziehung als Beteiligte zu dem Sorgerechtsverfahren abgelehnt worden ist, ist begründet. a) [2] Mit einstweiliger Anordnung vom 12.4.2018 (AG Essen -109 F 93/18) wurde der seinerzeit allein sorgeberechtigen Mutter die elterliche So...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / 2. "Auswechslung" des Verfahrensbeistands; nachträgliche Einschränkung seines Aufgabenkreises

a) Geradezu die "Grundkonstellation" für die nachträgliche Entpflichtung des Verfahrensbeistands, mit der sich die gerichtliche Praxis immer wieder einmal konfrontiert sieht, sind Fallgestaltungen, in denen der ursprünglich bestellte Verfahrensbeistand das ihm übertragene Amt aus durchaus achtenswerten bzw. nachvollziehbaren Gründen nicht weiter fortführen kann oder will bzw...mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / 1 Sachverhalt

Das Kammermitglied verfasste für seine Anwaltskanzlei ein Werbeblatt zum Diesel-Abgasskandal, welches u.a. folgende Inhalte hatte: Hinweis "Motorrechte: Traffic Law. Die Verkehrsrechtsexperten." Weiterhin heißt es in dem Werbeblatt: Hinweis "Als Spezialisten auf dem Gebiet, sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen." Auf der zweiter Seit...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / I) Mängel des geltenden Rechts

Franz listet zunächst folgende Mängel des Versorgungsausgleichs[1] auf: Dieser Einwand trifft angesichts der Vielzahl unterschiedlicher Versorgungssysteme zu, beschränkt sich aber nicht auf den Versorgungsausgleich (VA). Vielmehr gilt dies in gleicher Weise für den Ehegattenunterhalt und den Zugewinnausgleich, deren Abschaffung nicht gefordert wird...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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FF 0708/2020, Interessenkollision

Undine Krebs Ich hatte in der Kanzlei nun zwei Fälle, bei denen der Tatbestand einer Vertretung widerstreitender Interessen im Raum gestanden hat. Überraschend war, dass in beiden Fällen renommierte und erfahrene Anwälte tätig waren, die aber den Umgang damit ausgesprochen lässig handhabten. Sie kümmerten sich weder um ihren eigenen Ruf noch um den der Anwaltschaft. Strafrecht...mehr

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FF 0708/2020, Mündliche Erö... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf die Kindeswohlgefährdungsmeldung des Jugendamtes vom 20.11.2019 leitete das Amtsgericht – Familiengericht – Salzgitter zum Aktenzeichen 32 F 182/19 SO das Hauptsacheverfahren betreffend die beiden Kinder S. und M. ein und führte in diesem Verfahren mit den beteiligten Kindeseltern, dem für die Kinder bestellten Verfahrensbeistand und dem Jugendamt am 17.12...mehr

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Die gesetzliche Erbfolge / 1.2.1 Allgemeines

Die gesetzlichen Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers.[1] Abkömmlinge sind die in gerader absteigender Linie mit dem Erblasser verwandten, von diesem abstammenden Personen, d. h. Kinder, Enkel, Urenkel.[2] Maßgebend ist dabei nicht die biologische Abstammung, sondern die rechtliche Abstammung, die sich nach den Vorschriften des Familienrechts richtet.[3] ...mehr

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FF 06/2020, 30 Jahre Deutsche Einheit – auch im Familienrecht

Christian Grabow Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 vollendete die staatliche Einheit Deutschlands. Mit ihr war die Rechtsangleichung verbunden. Im Wesentlichen kam auf dem Gebiet der ehemaligen DDR das Recht der Bundesrepublik zur Anwendung. Das galt auch für das Familienrecht. Dennoch war es notwendig, einen interlokalen kollisionsrechtlichen Regelungsrahme...mehr

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FF 06/2020, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht

Praxisleitfaden mit CD-ROM und Online Service Sebastian Kottke/Jasmin Zahran (Hrsg.)6. Aufl. 2018, Deubner Verlag, geb., 1437 Seiten, ISBN 978-3-88606-910-1198 EUR Der hier vorzustellende Band gehört zu den eher weniger bekannten familienrechtlichen Werken. Dies allerdings völlig zu Unrecht, weil das Handbuch qualitativ sehr hochwertig ist und ein innovatives Konzept verfolgt...mehr

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FF 06/2020, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 14.–15.2.2020

Der Zweite Internationale Familienrechtstag der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht fand vom 14.–15.2.2020 in Berlin statt und war mit fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine gut besuchte und gelungene Veranstaltung. Die Vorträge der renommierten Referent(inn)en stießen auf großes Interesse und regten das Publikum zu lebhaften Diskussionen an. Ging es vor zwei Jahren noc...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 8

Anmerkung Das neue Angehörigenentlastungsgesetz arbeitet zur Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen Kindern, die Elternunterhalt zahlen müssen und solchen, die keine Inanspruchnahme mehr fürchten müssen, mit der steuerlichen 100.000-Euro-Grenze, die als die Summe der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres zu ermitteln ist. Für diejenigen Kinder, die die 100.000-Euro...mehr

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FF 06/2020, Trennungsunterh... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Trennungsunterhalt ab Dezember 2018. [2] Die Antragstellerin besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, während der Antragsgegner britischer Staatsbürger ist. Beide haben einen indischen kulturellen Hintergrund. Am 23.8.2017 schlossen sie die Ehe, die von ihren Eltern arrangiert worden war. Spätestens seit einer Auss...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / b) Primär- und Sekundärzuordnung

Der Gesetzentwurf spricht von einer Primärzuordnung für die zunächst bestimmte Besetzung der Elternstelle (in der Regel nach § 1592 BGB), und von einer Sekundärzuordnung, wenn es um den Austausch eines Elternteils in Folge einer Anfechtung geht. Für die Primärzuordnung des Vaters enthält der Gesetzentwurf die derzeitige, weltweit übliche und bewährte pater-est-Regel. Zunächst...mehr

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FF 06/2020, Ablehnung eines... / Aus den Gründen

Gründe: In einem Umgangsverfahren hat das Amtsgericht mit Beschl. v. 13.3.2019 die Einholung eines psychologischen Sachverständigengutachtens zur Prüfung der Kindeswohldienlichkeit von Umgangskontakten zwischen dem Kindesvater und dem am 13.1.2013 geborenen Sohn der beteiligten Eltern beschlossen und zum Gutachter Herrn Dipl.Psych., Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut un...mehr

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FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 10. Lebenspartnerschaften

Eine ähnliche Zeitenwende wie die Eherechtsreform von 1976/1977 stellte die Verabschiedung des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften" vom 16.2.2001,[59] das am 1.8.2001 in Kraft getretene "Lebenspartnerschaftsgesetz", dar. Von daher überrascht nicht, dass die Landes- bzw. Staatsregierungen von Sachsen, Thüri...mehr

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FF 06/2020, Zur geplanten R... / c) Eltern- und Familienrechte aus Art. 6 GG

Nun sollte man noch einen zweiten grundlegenden Aspekt berücksichtigen, nämlich die Bindung des Gesetzgebers durch Art. 6 GG. Zwar bieten Art. 6 Abs. 1 und 2 GG dem Gesetzgeber erheblichen Spielraum bei der Ausgestaltung des privaten Familienrechts.[9] In gewissem Maße bestimmt sogar das einfache Recht überhaupt erst, wer durch Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG geschützt ist.[10] Doch k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 06/2020, Die Rechtsprech... / 9. Die Eherechtsreform und ihre Konsequenzen

Vom Verschuldens- zum Zerrüttungsprinzip – eine säkulare Wende in der Familienrechtspolitik, die der Gesetzgeber trotz aller Widerstände mit dem 1. Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976, in Kraft seit 1.7.1977,[49] tatsächlich vollzogen hatte. Das deswegen sowohl im Rahmen von Vorlageverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG als auch im Rahmen diverser Verfassungsbeschwerden angerufen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 3.3.2 Volljährigenadoption mit Minderjährigenwirkung

Auf Antrag kann vom Gericht unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Volladoption mit Minderjährigenwirkung ausgesprochen werden (§ 1772 BGB). Es muss sich um einen der im Gesetz genannten Fälle handeln. Praktisch relevant sind die Geschwisteradoption, wobei ein Adoptivkind minderjährig, ein anderes bereits volljährig ist, die nachgeholte Minderjährigenadoption, bei der da...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 2.1.1 Kindeswohl

Die Annahme muss die Lebensbedingungen des Kindes nachhaltig verbessern.[1] Hat der Annehmende am Kinderhandel oder sonstigen ähnlichen illegalen Machenschaften mitgewirkt, ist die Adoption nur zulässig, wenn sie das Kindeswohl erfordert (§ 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB). Falls eine Adoption nicht im Interesse des Kindes geboten ist, soll sie in Fällen rechtswidriger Adoptionsprakt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 3.1.1 Erbschaftsteuerliche und erbrechtliche Gründe

In der Praxis hat die Erwachsenenadoption meist erbschaftsteuerliche Gründe; es handelt sich um ein vielfach empfohlenes Instrument der Nachlassplanung.[1] Weitere Gründe sind die Reduzierung unerwünschter Pflichtteilsansprüche, die Schaffung eines "Abkömmlings", wenn in einem Testament oder Erbvertrag ein solcher, z. B. als Nacherbe, bestimmt wurde und keine Einschränkung a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 3.1 Voraussetzungen

Grundsätzlich gelten für die Volljährigenadoption die Bestimmungen über die Adoption von Minderjährigen sinngemäß (§ 1767 Abs. 2 BGB). Die Voraussetzungen der Volljährigenadoption sind teilweise strenger, aber auch teilweise weniger streng als diejenigen der Minderjährigenadoption.[1] So ist nicht erforderlich, dass die Adoption dem Kindeswohl "dient". Es genügt eine sittlic...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 2.3.3 Aufhebung

Die Aufhebung des Annahmeverhältnisses durch gerichtlichen Beschluss ist bei Fehlen wesentlicher Erklärungen der Beteiligten (§ 1760 BGB) möglich oder wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist (§ 1763 BGB) möglich. Es handelt sich um einen Ausnahmefall, wenn die Umstände für das Kind untragbar geworden sind.[1] Der Antrag bedarf der notariell...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Adoptionsrecht / 2.1.2 Entstehen eines Eltern-Kind-Verhältnisses

Dem Anspruch der Adoption geht regelmäßig eine Probezeit (§ 1744 BGB) voraus. Der Annehmende muss das Kind angemessene Zeit in Pflege gehabt haben.[1] Das Entstehen des Eltern-Kind-Verhältnisses erfordert, dass ein entsprechender Altersunterschied besteht.[2] Deshalb ist die Adoption einer gleichaltrigen Person unzulässig. Umgekehrt sind auch Enkeladoptionen nicht zugelassen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.2 Steuerliche Begriffsbestimmung

Rz. 2 § 15 AO enthält eine abschließende Aufzählung der Angehörigen. Die Vorschrift bedient sich dabei der Regelungen im Familienrecht des BGB, also der §§ 1297ff. BGB. Die Vorschrift definiert den Begriff "Angehörige" (oder "Angehöriger") nicht nur für das allgemeine Abgabenrecht, sondern für das gesamte Steuerrecht. Diese Begriffsbestimmung des § 15 AO steht nämlich im Zwei...mehr

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AGKompakt 05/2020, Mehrfach... / 2. Familienrecht

Im Familienrecht gibt es weitere Konstellationen, in denen eine Kettenanrechnung vorgesehen ist. a) Außergerichtliche Vertretung/Vermittlungsverfahren/Umgangsverfahren Vermittlungsverfahren Ein solcher Fall kann sich ergeben, wenn es nach einer Entscheidung zum Umgangsrecht zunächst zu einer weiteren außergerichtlichen Vertretung kommt, an die sich das Vermittlungsverfahren nac...mehr