Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 7/2012, Die Zugewinngeme... / VI. Konsequenzen

Seit der Unterhaltsrechtsreform von 2008 ist es besonders riskant geworden, wegen Übernahme von Kinderbetreuung und/oder Familienarbeit keiner Erwerbsarbeit nachzugehen oder diese zu unterbrechen. Insbesondere die dadurch fehlende Altersversorgung ist kaum nachzuholen. Die Konsequenzen der rechtlichen Regelungen und die tatsächlichen nicht unerheblichen Folgen einer asymmetr...mehr

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FF 7/2012, Abänderung eines... / 3 Aus den Gründen:

Die Revisionen sind begründet. … [16] I. Die Abänderungsklage ist zulässig. Der Kläger hat sich auf die seit dem Abschluss des Vergleichs am 12.7.1979 geänderte Rechtslage zur Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts berufen, was für die Zulässigkeit der Klage ausreicht (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., § 323 Rn 32; BT-Drucks 16/1830 S. 33; zur Zulässigkei...mehr

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FF 6/2012, Entzug des Sorge... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Entzug der elterlichen Sorge für ihre beiden Kinder im Wege der einstweiligen Anordnung. 1. Aus der Ehe der Kindeseltern sind die im Jahr 2002 geborene Tochter H.T. und die im Jahr 2004 geborene Tochter S. hervorgegangen. Die Eltern trennten sich im Juli 2006 voneinander. Die Kinder lebten seitdem bei der Mutter. Im Mai 2007 kam...mehr

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FF 6/2012, FamFG – Kommentar mit FamGKG

Prütting/Helms (Hrsg.)2. Auflage 2011, 3.300 Seiten, 129 EUR, Verlag Dr. Otto Schmidt Die 2. Auflage dieses umfangreichen Praxiskommentars der ersten Stunde berücksichtigt insbesondere die seit Inkrafttreten von FamFG und FamGKG zum neuen Recht ergangene Rechtsprechung und Literatur sowie alle zwischenzeitlich schon erfolgten Änderungen dieser Gesetze. Neu sind kurze, dezidier...mehr

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FF 6/2012, Sich bekriegen, sich behaupten, sich benehmen

Ist gutes Benehmen mit dem Anwaltsberuf unvereinbar? Manchmal kann man den Eindruck gewinnen, dass dies immer mehr Kollegen und Kolleginnen so sehen. Möglicherweise befürchten diese, mit guten Manieren ihrer Mandantschaft nicht ausreichend demonstrieren zu können, wie durchsetzungsfähig sie seien. Ziele erreichen und sich behaupten können – das fordert der Mandant von seinem ...mehr

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FF 6/2012, Wann erreicht das Fettabsaugen die Sättigungsgrenze?

Der Bedarf der Reichen und Schönen und der BGH Der BGH hat jüngst (18.1.2012 – XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144) eine unter mehreren Aspekten interessante Entscheidung getroffen: Zugrunde liegt ein unterhaltsrechtlicher Sachverhalt, in dem es um die Facetten des Anspruchs einer unterhaltsberechtigten Ehefrau geht, die nach 25-jähriger Ehe ihren konkret ermittelten Bedarf von ihre...mehr

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FF 6/2012, Entzug des Sorge... / 2 Anmerkung

In kurzer Zeitfolge haben die beiden höchsten bundesdeutschen Gerichte sich mit der Problematik des Entzugs der elterlichen Sorge befasst,[1] jeweils vor dem Hintergrund einer durch den betreuenden Elternteil praktizierten Umgangsblockade. Diese für die Praxis damit offensichtlich außerordentlich bedeutsame Thematik ist allerdings keine neue Fragestellung, sondern sowohl Geg...mehr

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FF 6/2012, Rechtsprechung k... / Ehegattenunterhalt

BGH, Urt. v. 8.4.2012 – XII ZR 65/10 Beim Unterhaltsanspruch wegen Betreuung von Kindern ab der Altersgrenze von drei Jahren ist zunächst der individuelle Umstand zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Kindesbetreuung auf andere Weise gesichert ist oder gesichert werden könnte (im Anschluss an Senatsurt. v. 18.3.2009 – XII ZR 74/08, BGHZ 180, 170 = FamRZ 2009, 770). An die fü...mehr

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FF 6/2012, Unterhalt nach d... / Einführung

Die Rechtsprechung zum Maß des nachehelichen Unterhalts hat sich seit der gesetzlichen Neuregelung durch das 1. Eherechtsreformgesetz[1] fortlaufend entwickelt. Vorübergehend hatte der BGH den auch beim Ehegattenunterhalt zu beachtenden Halbteilungsgrundsatz auch hinsichtlich aller nachehelichen Entwicklungen nicht erst im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichti...mehr

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FF 5/2012, Steuerrechtliche Änderungen mit Auswirkung auf das Familienrecht

1. Der Steuergesetzgeber hat uns Ende 2011 nicht das gewohnte Jahressteuergesetz beschert, sondern das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVerG).[1] Ob die Neuregelungen diesen Namen verdienen, soll vorliegend nicht weiter vertieft werden. Jedenfalls enthält das Gesetz eine Reihe von Änderungen, die für das Familienrecht relevant sind und für Familien im Allgemeinen in Teilbe...mehr

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FF 5/2012, Umfrage 2011: Fachanwaltschaft

Der Erwerb und die Voraussetzungen zur Beibehaltung des Fachanwaltstitels stehen immer wieder auf dem Prüfstand. Um hier zur Diskussion und zu praxisnahen Ergebnissen beizutragen, entschloss sich die AG Familienrecht im vergangenen Jahr, ihre alljährliche Mitgliederumfrage 2011 unter das Thema Fachanwaltschaft zu stellen. Das Ziel, zu repräsentativen Ergebnissen zu gelangen un...mehr

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FF 5/2012, 15 Jahre FF

Inge Saathoff Kennen Sie das Gefühl, dass Sie an einem Montagmorgen mit einem Seufzer einer mit Terminen vollgestopften Woche entgegensehen und ehe Sie sich versehen, ist schon wieder Freitag? Haben Sie sich auch schon einmal dabei ertappt, wie Sie vorsorglich noch ein zweites Mal nachgerechnet haben, ob Sie wirklich schon seit so vielen Jahren in Ihrem Beruf tätig sind, wie ...mehr

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FF 5/2012, Interviews von 1997 bis 2012

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FF 5/2012, Ziele des neu gewählten GFA – Sorgerecht für nichteheliche Väter – FF-Jubiläum

(Telefon-)Interview mit Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht, Berlin Eva Becker FF Schnitzler: Der neu gewählte Ausschuss ist seit November, also seit fünf Monaten im Amt. Was sind die Schwerpunkte, was sind die Ziele? Becker: Wir wollen weiter daran arbeiten, den positiven Eindruck der Familienanwälte bei Mandanten zu ...mehr

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AGS 5/2012, Zugewinnausgleich bei Ehescheidung. Bewertung – Berechnung – Sicherung – Verjährung. Von VRiOLG Dieter Büte. 4., völlig neu bearb. Aufl. 2012. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 421 S. 49,80 EUR.

Das in 4. Aufl. erstmals im Verlag C.H. Beck erschienene Werk wendet sich an alle im Familienrecht tätigen Praktiker, die das bis zum 31.8.2009 geltende Recht verinnerlicht hatten und nun auf der Grundlage aller seit dem 1.9.2009 in Kraft getretenen grundlegenden Änderungen gezwungen sind, umzudenken und das neue Recht anzuwenden. Anschaulich nimmt der Autor auf der Grundlag...mehr

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FF 5/2012, Beiratsmitglieder der FF von 1997 bis 2012

Seit 1999 besteht ein Beirat, der Herausgeber und Redaktion berät. Er setzt sich aus anerkannten Wissenschaftlern und Praktikern zusammen: Vorsitzender Richter am OLG Karlsruhe, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT) (vgl. FF 2006, 136; FF 2009, 20)mehr

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FF 5/2012, Die Hinfälligkei... / I. Inhalt und Übersetzung des Art. 1113 Abs. 2 NCPC

Art. 1113 Abs. 2 NCPC lautet wie folgt: Zitat "En cas de réconciliation des époux ou si l'instance n'a pas été introduite dans les trente mois du prononcé de l'ordonnance, toutes ses dispositions sont caduques, y compris l'autorisation d'introduire l'instance." Eine adäquate Übersetzung lautet wie folgt: Zitat "Im Fall der Versöhnung der Eheleute oder für den Fall, dass innerhalb...mehr

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FF 5/2012, Erwerbsbemühungen eines unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubigers

BGB § 1361 Abs. 1, 2 Leitsatz 1. Einen unter Depressionen leidenden Unterhaltsgläubiger trifft die Obliegenheit, alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu unternehmen, um seine Krankheit behandeln zu lassen. Im Rahmen der zu fordernden Bemühungen um einen Therapieplatz reicht es nicht aus, sich überwiegend telefonisch an den Therapeuten zu wenden, auf den Anrufbeantworter zu s...mehr

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AGS 5/2012, Keine Berücksic... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG ist insgesamt zutreffend. Zu Leitsatz 1 Unter Aufgabe seiner bisherigen abweichenden Rechtsprechung bestimmt das OLG den Verfahrenswert in Versorgungsausgleichssachen nunmehr ebenfalls nach dem dreimonatigen Nettoeinkommen der beteiligten Ehegatten ohne Abzug eines Freibetrags für unterhaltsberechtigte Kinder. Diese Auffassung entspricht mittlerweile a...mehr

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FF 5/2012, Gesellschaftsrec... / V. Fazit

Begrüßenswert ist in jedem Fall die weiter fortbestehende und bestätigte Linie der Rechtsprechung, dass es nach Ende der nichtehelichen Lebensgemeinschaft bei Zuwendungen, die in der geschuldeten Solidarität der Partner begründet liegen, zu keinen Ausgleichsansprüchen im Sinne von §§ 730, 738 BGB kommt. Nach der nunmehr geltenden Rechtsauffassung ergeben sich diese ausnahmsw...mehr

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AGS 5/2012, Absenkung des V... / 2 Aus den Gründen

Für eine Herabsetzung des Verfahrenswertes in dem vorliegenden (Hauptsache-)Verfahren wegen elterlicher Sorge auf lediglich 1.500,00 EUR ist hier kein Raum. Gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG beträgt der Verfahrenswert in Kindschaftssachen, die die elterliche Sorge betreffen, grundsätzlich 3.000,00 EUR. Lediglich wenn dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbil...mehr

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FF 5/2012, Auf dem Weg ins BGB: Die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft

Das zwischen Deutschland und Frankreich am 4.2.2010 geschlossene Abkommen über den Güterstand der deutsch-französischen Wahl-Zugewinngemeinschaft ist auf gutem Wege – zumindest in Deutschland: Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Abkommens im Jahr 2011 einen Gesetzesentwurf vorgelegt.[1] Dieser enthielt, neben den nach Inkrafttreten des Abkommens nötigen Gesetzesänderung...mehr

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Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsrecht des Putativvaters trotz Kenntnis vom Mehrverkehr der Partnerin bei der Vaterschaftsanerkennung

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die Frage, ob die Anfechtung der Vaterschaft durch den Putativvater dadurch ausgeschlossen ist, dass er bereits vor Abgabe der Anerkennungserklärung Kenntnis vom Mehrverkehr der Kindesmutter hatte. Sachverhalt Die Eltern des am 3.10.2009 geborenen Kindes waren seit dem 19.3.2010 verheiratet, lebten jedoch seit Dezember 2010 v...mehr

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Berücksichtigung einer arbeitsrechtlichen Abfindung beim Kindesunterhalt

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine dem Unterhaltsschuldner gewährte arbeitsrechtliche Abfindung im Rahmen der Bedarfsermittlung für die Aufstockung des aufgrund des Verlustes des früheren Arbeitsplatzes reduzierten Einkommens des Unterhaltsschuldners herangezogen werden kann. Sachverhalt Die Beteiligten waren gesc...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftungsgefahren im Familienrecht

Einführung Der Beitrag gibt eine Übersicht über die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung in den für Anwälte haftungsträchtigen Bereichen des Familienrechts, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesänderungen, welche inzwischen Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden haben. Erfreulicherweise haben die gesetzlichen Neuerungen nicht nur neue Haftungsgefahren...mehr

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FF 4/2012, Unterhalt 2014 / 7. Vom Familienrecht zum Schuldrecht?

Ein letzter Gedanke noch: Zufriedenheit mit den gesetzlichen Scheidungs- und Trennungsfolgen, auch wenn man sie fortlaufend reformiert, will sich nicht einstellen. Die Regelungen werden den Beteiligten von einem wohlmeinenden Gesetzgeber gleichsam übergestülpt. Der Standesbeamte pflegt zwar vor dem Ja-Wort des Brautpaars einige salbungsvolle Sätze zu Sinn und Bedeutung der E...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Urteil/Präklusion beim Aufstockungsunterhalt

Laut OLG Stuttgart[4] sind diejenigen Umstände, die in einem im Jahr 2007 durch Urteil entschiedenen Unterhaltsrechtsstreit bereits hätten berücksichtigt werden können, in einem nach dem 1.1.2008 eingeleiteten Abänderungsverfahren zum Aufstockungsunterhalt präkludiert, wenn bereits gemäß dem vor dem 1.1.2008 geltenden Recht, insbesondere nach der Änderung der Rechtsprechung ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / V. Haftungsgefahren beim Versorgungsausgleich

1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des A...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / III. Haftungsgefahren beim Kindesunterhalt

1. Darlegungs- und Beweislast Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinau...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Rechtsmittelbelehrung

Gemäß § 39 FamFG muss jeder Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Rechtsmittelbelehrungen kennt man im Zivilrecht ansonsten nur aus dem Arbeitsrecht. Dort hat es handfeste Konsequenzen, wenn die Rechtsmittelbelehrung ganz oder teilweise fehlt: Nach § 9 Abs. 5 S. 3, 4 ArbGG wird die reguläre Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt, es gilt aber die absolute Frist vo...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / IV. Haftungsgefahren im Verfahrensrecht

1. Rechtsmittelbelehrung Gemäß § 39 FamFG muss jeder Beschluss eine Rechtsmittelbelehrung enthalten. Rechtsmittelbelehrungen kennt man im Zivilrecht ansonsten nur aus dem Arbeitsrecht. Dort hat es handfeste Konsequenzen, wenn die Rechtsmittelbelehrung ganz oder teilweise fehlt: Nach § 9 Abs. 5 S. 3, 4 ArbGG wird die reguläre Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt, es gilt ab...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / I. Haftungsgefahren beim Trennungsunterhalt

Regressfälle im Bereich Trennungsunterhalt sind wesentlich seltener als Regressfälle zum nachehelichen Unterhalt. Dies spiegelt sich letztlich auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wider. Höchstrichterliche Rechtsprechung, aus der sich konkrete Verhaltensanforderungen an den Anwalt ergeben, ist in diesem Bereich eher rar. 1. Altersvorsorgeunterhalt Das OLG Düsseldorf ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Abänderung nach Versäumnisurteil

Wurde über den Kindesunterhalt durch Versäumnisurteil entschieden und haben sich nach dem Termin die tatsächlichen Gegebenheiten auf Seiten des Unterhaltsschuldners geändert, so ist dies laut BGH[25] noch im laufenden Verfahren mittels Einspruch gegen das Versäumnisurteil geltend zu machen, sofern die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse innerhalb der Einspruchsfrist erfo...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / II. Haftungsgefahren beim nachehelichen Unterhalt

Zu haftungsrechtlichen Dauerbrennern haben sich die Themen "Befristung des Unterhaltsanspruchs" und "Abänderung von Unterhaltstiteln" entwickelt, wobei in den meisten Fällen beide Probleme eng miteinander verbunden sind. Im Rahmen der Abänderung ist zudem streng zu unterscheiden danach, ob es sich bei dem Alttitel um einen Vergleich oder um eine gerichtliche Entscheidung han...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / Einführung

Der Beitrag gibt eine Übersicht über die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung in den für Anwälte haftungsträchtigen Bereichen des Familienrechts, insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Gesetzesänderungen, welche inzwischen Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden haben. Erfreulicherweise haben die gesetzlichen Neuerungen nicht nur neue Haftungsgefahren mit sich ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Darlegungs- und Beweislast

Gegenüber der Geltendmachung von Kindesunterhalt darf sich der behauptetermaßen nicht leistungsfähige Unterhaltsverpflichtete laut OLG Brandenburg[22] nicht damit begnügen, darauf hinzuweisen, dass er Arbeitslosengeld bezieht; vielmehr muss er darlegen, dass und wie er sich laufend bemüht, eine Erwerbstätigkeit zu erlangen. Dies läuft darauf hinaus, dass der Anwalt den Mandan...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 4. Wohin mit dem Verfahrenskostenhilfeantrag?

Wohin hat der Anwalt einen Verfahrenskostenhilfeantrag hinsichtlich einer beabsichtigten Beschwerde nach neuem Verfahrensrecht zu richten, an das Amtsgericht als dasjenige Gericht, bei dem später auch die Beschwerde selbst einzulegen wäre, oder an das OLG, da dieses ja später letztlich einmal über die Beschwerde entscheiden wird? Dies ist eine der vielen Fragen, die der Gese...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 5. Zweiwochenausschlussfrist beim Scheidungsverbund

Folgesachen können nur in bestimmter Frist in den Scheidungsverbund gelangen: Gemäß § 137 Abs. 2 FamFG muss die Folgesache spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung in erster Instanz anhängig gemacht werden. Derartige Ausschlussfristen bergen häufig Haftungsgefahren, entweder weil der Anwalt die Frist nicht kennt oder weil er aufgrund der äußeren Umstände nicht i...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Überzahlung/ungerechtfertigte Bereicherung

Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 25.3.2009[2] klargestellt, wie im Falle einer Überzahlung von Unterhalt hinsichtlich der Rückforderung prozessual vorzugehen ist. Soll ein gerichtlicher Vergleich über Unterhalt angefochten werden, z.B. wegen Verschweigens von Einkünften des Unterhaltsberechtigten, und die Unwirksamkeit des Vergleiches festgestellt werden, so ist dies in de...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 2. Versorgungsausgleich oder Zugewinnausgleich?

Wie auch schon nach altem Recht stellt sich die Frage, wie private Lebensversicherungsverträge zu behandeln sind. Der BGH[48] stellt klar, dass sie nur dann in den Versorgungsausgleich nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusglG fallen, wenn sie auf eine Rentenleistung gerichtet sind. Versicherungsverträge mit Kapitalwahlrecht gehören in diese Kategorie so lange, wie das Kapitalwahlrec...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Expliziter Antrag auf Befristung des Unterhalts

Das OLG Düsseldorf[3] verlangt, dass der Anwalt in einem Rechtsstreit um nachehelichen Unterhalt nach dem Grundsatz des sichersten Weges die in Betracht kommende Befristung des Anspruchs ausdrücklich geltend macht, obwohl das Gericht eigentlich aufgrund des Klageabweisungsantrags des Anwalts von sich aus eine Befristung zu erwägen hätte. Ein etwaiges Versäumnis des Gerichts,...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 5. Darlegungs- und Beweislast

Nach Ansicht des BGH[16] hat der Unterhaltspflichtige im Rahmen der Herabsetzung und zeitlichen Begrenzung des Unterhalts diejenigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen, die für eine Befristung sprechen. Das bedeutet also auch, dass er darlegen muss, dass dem Unterhaltsberechtigten kein ehebedingter Nachteil entstanden ist. Nachdem aber bekanntermaßen die Darlegung und der ...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 8. Beendigung einer verfestigten Lebensgemeinschaft

Nach Ansicht des BGH[21] kann mit Beendigung der sog. verfestigten neuen Lebensgemeinschaft des potenziell Unterhaltsberechtigten dessen Unterhaltsanspruch, der naturgemäß während der Dauer der Lebensgemeinschaft nach § 1579 Nr. 2 BGB ausgesetzt oder eingeschränkt ist, grundsätzlich wieder aufleben. Letztlich kommt es im Einzelfall auf eine umfassende Zumutbarkeitsprüfung un...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 7. (Prozessuale) Wahrheitspflicht

Verschweigt der unterhaltsberechtigte Ehegatte eigene Einkünfte, obwohl der Unterhaltspflichtige gezielt nach solchen Einkünften gefragt hatte, so liegt nach Ansicht des OLG Düsseldorf[19] ein Verwirkungstatbestand vor, auch wenn die verschwiegenen Einkünfte verhältnismäßig gering waren und nur über einen begrenzten Zeitraum erzielt wurden. Letztlich betrifft dies natürlich d...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Laut BGH (7.10.2010 – IX ZR 191/09, FamRZ 2010, 2067) muss der Anwalt in dem Fall, dass die Durchführung des Versorgungsausgleichs zu Lasten des Mandanten grob unbillig wäre, den Mandanten auf die Möglichkeit hinweisen, dass der Versorgungsausgleich im Rahmen der Scheidung rechtsgeschäftlich ausgeschlossen werden kann. Der Haftung des Anwalts steht nicht entgegen, dass das G...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / VI. Sonstige Haftungsgefahren

Verbleibt nach der Trennung ein Ehegatte in der gemeinsamen Wohnung oder dem gemeinsamen Haus, kann je nach den konkreten Umständen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung des anderen Ehegatten in Betracht kommen. Gemäß OLG Düsseldorf[49] muss der Anwalt seinen Mandanten darauf hinweisen, dass ihm ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegenüber dem Ehegatten zustehen könnte u...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Das OLG Düsseldorf verlangt mit Beschluss vom 9.6.2009[1] vom Anwalt, dass er bei der Geltendmachung von Trennungsunterhalt auch an den Altersvorsorgeunterhalt denken muss. In diesem Fall hatte die Mandantin dem Anwalt lediglich den Auftrag erteilt, für sie den laufenden Trennungsunterhalt geltend zu machen und schließlich einzuklagen. Hinsichtlich des Altersvorsorgeunterhal...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 4. Inhaltliche Bindungswirkung im Abänderungsverfahren

Der BGH hat mit Urteil vom 27.1.2010[15] festgestellt, dass es auch im Abänderungsverfahren maßgebend ist, wenn das Gericht im Vorprozess festgestellt hat, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte seiner Erwerbsobliegenheit genügt hat und ihm daher keine zusätzlichen Erwerbseinkünfte fiktiv zugerechnet werden. Auch im Abänderungsverfahren ist daher der Unterhaltspflichtige ge...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 3. Abänderung nach Vergleich

Laut BGH[13] kommt es für die Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt wegen Unterhaltsbefristung vorrangig darauf an, ob und inwiefern der Vergleich im Hinblick auf die spätere Befristung eine bindende Regelung enthält. Mangels einer entgegenstehenden ausdrücklichen oder konkludenten vertraglichen Regelung ist jedenfalls bei der erstmaligen Festsetzun...mehr

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FF 4/2012, Aktuelle Haftung... / 6. Vortrag bezüglich Erwerbsbemühungen

Der BGH[18] hält die Anzahl der zum Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit vom Anspruchsteller vorgetragenen Bewerbungen nur für ein Indiz für seine dem Grundsatz der Eigenverantwortung entsprechenden Arbeitsbemühungen, nicht aber für deren alleiniges Merkmal. Für ausreichende Erwerbsbemühungen kommt es danach vielmehr, wie auch für das Bestehen einer realistischen Erwerbschance, ...mehr