Finanzamt
Das Finanzamt ist als Ortsbehörde Teil der gesamten Finanz- oder Steuerverwaltung, die für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt.
Aufgaben des Finanzamts
Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Steuern werden grundsätzlich von den Finanzämtern verwaltet. Ausnahmen bilden Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist, und Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden obliegt.