Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.3 Steuerpflichtige Leistungen

Da die Umsatzsteuerveranlagung hauptsächlich der Berechnung der vom Unternehmer zu entrichtenden Umsatzsteuer (oder ggf. eines Vorsteuerüberhangs) dient, sind in der Steuererklärung in Teil C des Hauptvordrucks zuerst die steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätze anzugeben, für die der leistende Unternehmer auch die USt selbst schuldet. In den Zeilen 38–43 sind die steuerpfli...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.7. des Folgejahrs für die Veranlagung 2020 [2]). Sowei...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / Zusammenfassung

Überblick Der Beitrag zur Umsatzsteuerjahreserklärung 2020 erläutert die einzelnen Angaben des Vordrucks USt 2 A zur Abgabe der Jahressteuererklärung 2020 sowie die Anlage anhand des chronologischen Ablaufs des Vordrucks. Der zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2020 verpflichtete Unternehmer kann sich damit einen kompakten Überblick über die notwendigen Angaben und die sich...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.1 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1–18 sind die allgemeinen Angaben enthalten. Anzugeben hat der Unternehmer Folgendes: Wichtig Einheitliche Veranlagung zur USt für einen Unternehmer Zu beachten ist die Unternehmenseinheit, ein U...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.8 Innergemeinschaftliche Erwerbe

Die Angaben zu den innergemeinschaftlichen Erwerben sind im Teil E des Hauptvordrucks vorzunehmen. Es werden – wie auch schon in den Vorjahren – die unterschiedlichen Möglichkeiten des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgefragt. Auch in dieser Position ist von der Finanzverwaltung die temporäre Steuersatzabsenkung für die Umsätze vom 1.7. – 31.12.2020 nicht ausdrücklich umges...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.4 Telekommunikationsdienstleistungen und auf elektronischem Weg erbrachte Leistungen

Führt der Unternehmer Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- oder Fernsehdienstleistungen oder auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer aus, bestimmte sich bis zum 31.12.2018 der Ort der sonstigen Leistung – unabhängig von einer Bagatellgrenze – immer nach § 3a Abs. 5 UStG und war dort, wo der Leist...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.13 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Im Teil J der Jahressteuererklärung sind die abziehbaren Vorsteuerbeträge einzutragen. Der Teil der Vorsteuerbeträge kann in zwei Bereiche unterteilt werden: Zum einen die in § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1– 5 UStG enthaltenen gesetzlichen Vorsteuerabzugsgründe, zum anderen Sonderformen des Vorsteuerabzugs.mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.4 Umsätze zu anderen Steuersätzen

In Zeile 45 sind Umsätze zu anderen Steuersätzen anzugeben. Diese Zeile wird für die Umsatzsteuererklärung 2020 herausragende Bedeutung haben. Bedingt durch die temporäre Steuersatzabsenkung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz gelten in der Zeit vom 1.7. – 31.12.2020 als Regelsteuersatz 16 %[1] und als ermäßigter Steuersatz 5 %[2]. Da die Steuersatzabsenkung zu einem ...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.6 Steuer bei Wechsel der Besteuerungsform oder Steuersatzänderung

Wechselt der Unternehmer die Besteuerungsform, kann sich bei schon besteuerten Anzahlungen entweder eine Nachsteuer oder eine Anrechnung einer schon abgeführten USt ergeben. Insbesondere betrifft dies den Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerbesteuerung oder der Regelbesteuerung und der Durchschnittssatzbesteuerung (oder umgekehrt) – Zeile 55–57. Eine...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.3 Rechtsfolgen der Abgabe der Jahreserklärung

Die Abgabe der Jahressteuererklärung stellt eine Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 AO dar. Die Finanzverwaltung erlässt i. d. R. einen Bescheid zur Umsatzsteuer nur, wenn von der Anmeldung des Unternehmers abgewichen wird. In diesen Fällen ist ein sich daraus ergebender Nachzahlungsbetrag innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe des Steuerbes...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

In den Zeilen 47–53 sind die Umsätze von Land- und Forstwirten anzugeben, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Die Land- und Forstwirte müssen folgende Angaben machen: In Zeile 48 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen des gesamten Kalenderjahrs 2020 an Abnehmer mit einer zutreffenden USt-IdNr. einzutragen. In den Zeilen 49–51 sind d...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.7.1 Steuerfreie Leistungen mit Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.5 Im Inland nicht steuerbare Leistungen

Führt der Unternehmer Leistungen aus, deren Ort nicht im Inland ist, ist der Umsatz nicht steuerbar und eigentlich gegenüber der deutschen Finanzverwaltung aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen nicht meldepflichtig. Aus Gründen der Verprobung (z. B. stehen die Vorsteuerabzugsbeträge in einem sinnvollen Verhältnis zu den Ausgangsleistungen), sind auch im Inland nicht steuerbare...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.12.3 Versandhandelslieferungen

Liefert ein Unternehmer Gegenstände an nicht mit einer USt-IdNr. auftretende Abnehmer (Nichtunternehmer oder besondere Unternehmer, die die Erwerbsschwelle nicht überschreiten), verlagert sich der Ort der Lieferung unter den weiteren Voraussetzungen des § 3c UStG in den Bestimmungsstaat (Mitgliedstaat, in dem die Beförderung oder Versendung des Gegenstands endet). Der liefer...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 1.2 Inhalt der Erklärung

In der Umsatzsteuererklärung muss der Unternehmer sämtliche steuerbaren Umsätze angeben, die er in diesem Besteuerungszeitraum ausgeführt hat. Dabei sind die Umsätze in die verschiedenen Steuersätze und die verschiedenen Arten der Steuerbarkeit (entgeltliche und unentgeltliche Umsätze) aufzuteilen. Darüber hinaus muss er sämtliche Vorsteuerbeträge dieses Besteuerungszeitraum...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2020 / 2.15 Berechnung der zu entrichtenden Umsatzsteuer

In Teil L der Umsatzsteuererklärung wird die zu entrichtende USt berechnet. Die Berechnung teilt sich in 2 verschiedene Bereiche auf: Zum einen werden die in den vorigen Teilen ermittelten Ergebnisse zusammengestellt, zum anderen werden noch gesonderte Steuerentstehungsgründe bzw. Haftungsfälle mit aufgenommen. In dem ersten Teil, in dem die bisher ermittelten Daten zusammeng...mehr

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Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer (zu § 21 Abs. 3a UStG)

Kommentar Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Wirtschaftsfolgen aufgrund der Corona-Pandemie wurde durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz gesetzlich[1] geregelt, dass die Einfuhrumsatzsteuer, für die nach den Regelungen des Unionszollkodex ein Zahlungsaufschub bewilligt ist, erst am 26. des zweiten auf den betreffenden Monat folgenden Kalendermonats fällig ist. Da dies...mehr

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Zurückweisung von Einsprüchen und Änderungsanträgen

Kommentar Mit Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 5.10.2020 wurden Einsprüche und Änderungsanträge wegen der Anpassung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern an das Westniveau zurückgewiesen. Am 3.12.2019 (X R 12/18) hat der BFH entschieden, dass die Angleichung der Renten in den ostdeutschen Bundesländern (im Jahr 30 der Vereinigung erscheint ...mehr

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Erträge aus Währungssicherungsgeschäften

Kommentar Das BMF hat sich zu der Frage geäußert, wie Gewinne oder Verluste aus Währungssicherungsgeschäften zu behandeln sind. Dabei geht es insbesondere um die Einbeziehung der Werte in die Gewinnermittlung nach § 8b KStG. Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften Durch den BFH (Urteil v. 10.4.2019, I R 20/16) wurde entschieden, dass Gewinne aus Währungssicherungsgeschäften a...mehr

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Begriff der Werklieferung (zu § 3 Abs. 4 UStG)

Kommentar Das Umsatzsteuerrecht kennt als Grundtatbestände der Leistung nur die Lieferung und die sonstige Leistung. Enthält ein einheitlicher Vorgang sowohl Elemente der Lieferung als auch der sonstigen Leistung, muss abgegrenzt werden, ob der Vorgang als Werklieferung oder als Werkleistung einzuordnen ist. Entgegen der (historischen) Definition der Werklieferung hatte der ...mehr

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Nichtanwendung der BFH-Rechtsprechung zur Abfärbewirkung

Kommentar In einem gleich lautenden Erlass haben die Finanzverwaltungen der Bundesländer die allgemeine Anwendung einer Entscheidung des BFH zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG abgelehnt. Dieser Nichtanwendungserlass betrifft die Frage, ob nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG umqualifizierte Beteiligungseinkünfte einer gewerblich geprägten Gesellschaft der Gewerbesteuer unterliege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich / 7.2.5 Weitere Vereinbarungsmöglichkeiten

Der Versorgungsausgleich kann auch unter einer Bedingung ausgeschlossen bzw. zugelassen werden. Häufiger Fall ist die Doppelverdiener-Partnerschaft, bei der zunächst keine Kinder geplant sind, für den Fall gemeinsamer Kinder aufgrund daraus resultierender beruflicher Einschränkungen dann aber doch der Versorgungsausgleich – zumindest beschränkt auf Kinderbetreuungszeiten – d...mehr

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Ermäßigter Steuersatz für Fährleistungen (zu § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 12.13 Abs. 11 UStAE . Nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG unterliegt die Beförderung von Personen unter den dort genannten Bedingungen dem ermäßigten Steuersatz. Zum 1.1.2020 ist die Regelung neu gefasst worden, da der Schienenbahnverkehr – unabhängig von der Länge der Beförderungsstrecke – dem ermäßigten Steuersatz von 7 % bzw. in d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Gebührenrecht: Erbschaftsteuer- und Feststellungserklärung zwei gesonderte Abrechnungstatbestände?

Das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil v. 14.8.2018, 37 C 79/18) hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beauftragung für die Erstellung einer Erbschaftsteuererklärung eine Ermittlung der Grundstückswerte und die Erstellung diesbezüglicher Feststellungserklärungen nach sich zieht, und somit zwei gesonderte Abrechnungstatbestände im Rahmen der StBVV ausgelöst werden. Die...mehr

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Konsultationsvereinbarung Schweiz (1): Nichtrückkehrtage i.S.d. Grenzgängerregelung des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002

Leitsatz Tage, an denen der Steuerpflichtige von einer Geschäftsreise aus dem Drittland tatsächlich an seinen Wohnsitz zurückkehrt, gehören nicht zu den Nichtrückkehrtagen i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz 1971/2002. Entsprechendes gilt für Geschäftsreisen an Wochenend- und Feiertagen, sofern die Arbeit an diesen Tagen nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbar...mehr

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Feststellung des Einlagekontos für BgA: sachlich-abstrakte Betrachtungsweise

Leitsatz Der Bestand des Einlagekontos eines nicht von der Körperschaftsteuer befreiten BgA ist nach § 27 Abs. 7 i.V.m. § 27 Abs. 2 KStG weder an die Gewinn­ermittlungsart noch an das Überschreiten der jeweiligen Betragsgrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG gebunden. Normenkette § 27 Abs. 1, 2 und 7 KStG, § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin ist e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abgeltungswirkung bei der Besteuerung von Scheinrenditen aus einem Schneeballsystem (1)

Leitsatz 1. Die Abgeltungswirkung nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 EStG tritt auch dann ein, wenn die bei der Auszahlung der Kapitalerträge einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird und kein die Abgeltungswirkung des Steuerabzugs ausschließender Fall nach § 43 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2 oder Satz 3 EStG vorliegt. 2. Dies gilt ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Einzelfälle

Rz. 86 Ein Unternehmer, der in den Räumen eines Klubs, welcher Angehörigen der Stationierungsstreitkräfte zugänglich ist, Heißgetränkeautomaten aufstellt und selbst betreibt, liefert aufgrund eines mit den Stationierungsstreitkräften geschlossenen Automatenaufstellungsvertrags Waren unmittelbar an die Mitglieder der Truppe und nicht an die Truppe oder das zivile Gefolge. Für...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Umsätze an ausländische Truppen

Rz. 127 Auf Lieferungen und sonstigen Leistungen, die von einer amtlichen Beschaffungsstelle in Auftrag gegeben werden, und bei denen eine im Drittland befindliche Dienststelle der Streitkräfte Leistungsempfänger ist, sind nicht die Vorschriften des NATO-ZAbk, sondern die für die Ausfuhr geltenden Vorschriften des allgemeinen Umsatzsteuerrechts anzuwenden. Dabei sieht die Fi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Umsätze an die NATO-Hauptquartiere

Rz. 168 Die Steuerbefreiung für die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgeführten Umsätze an die im Inland stationierten ausländischen NATO-Hauptquartiere richtet sich nach den Voraussetzungen, die für die Steuerbefreiung entsprechender inländischer Umsätze gelten. Unionsrechtliche Grundlage hierfür ist Art 151 Abs. 1 MwStSystRL. Danach befreien die Mitgliedstaaten die Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemein

Rz. 171 Der belegmäßige Nachweis ist bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einheitlich geregelt.[1] Grundsätzlich ist er auch bei den sonstigen Leistungen allein durch einen Abwicklungsschein zu erbringen. Teil 1 des Abwicklungsscheins (Lieferschein) ist vom Unternehmer auszufüllen und Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) ist für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.6 Zahlung der Entgelte

Rz. 112 Zur Verhinderung von Missbräuchen müssen die Truppen das Entgelt durch Scheck oder Überweisung aus einem Konto der zahlenden Dienststelle entrichten. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei vereinfachten Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen werden von der Finanzverwaltung jedoch Ausnahmen zugelassen werden (vgl. Rz. 74ff.). Rz. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Zeitpunkt der Vorlage von Beschaffungsaufträgen

Rz. 101 Grundsätzlich ist die Umsatzsteuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk zu versagen, wenn im Zeitpunkt der Ausführung der Leistung kein Beschaffungsauftrag einer amtlichen Beschaffungsstelle vorliegt. Es bestehen von Seiten der Finanzverwaltung jedoch keine Bedenken, bei Dauerleistungsverhältnissen (z. B. Anmietung eines Kraftfahrzeugs, einer Unterkunft) die Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Beschaffungsverfahren

Rz. 68 Bei der Erteilung der Aufträge verfahren die Beschaffungsstellen der Truppen nach ihren jeweiligen dienstlichen Anordnungen, nach denen sie je nach Auftragserteilung besondere Formulare verwenden, die die Eigenarten der Lieferungen berücksichtigen (z. B. für Großaufträge, für Rahmenverträge, für Lieferungen auf Abruf). Diese Formulare sehen Angaben über die Bezeichnun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Auftraggeber

Rz. 142 Als Auftraggeber der umsatzsteuerbefreiten Lieferungen und sonstigen Leistungen treten gemäß dem BMF v. 8.8.2017[1] die folgenden Hauptquartiere als amtliche Beschaffungsstellen auf: NATO International Military Headquarters (IMHQ) / Organizations (ACO) Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), Allied Command Operations (ACO), Casteau (Mons)/Belgien Supreme Head...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.8 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 119 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind nachzuweisen.[1] Das Vorliegen der Voraussetzungen muss sich grundsätzlich eindeutig und leicht nachprüfbar aus den Belegen (Belegnachweis) und aus den Aufzeichnungen des Unternehmers (Buchnachweis) ergeben.[2] Kann der Unternehmer den beleg- und buchmäßigen Nachweis nicht, nicht vollständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Auftraggeber

Rz. 61 Nach Art. 67 Abs. 3 NATO-ZAbk sind Lieferungen und sonstige Leistungen an eine Truppe oder ein ziviles Gefolge nur dann von der USt befreit, wenn die Lieferungen oder sonstigen Leistungen von einer amtlichen Beschaffungsstelle der Truppe oder des zivilen Gefolges oder von einer deutschen Behörde für die Truppe oder das zivile Gefolge in Auftrag gegeben worden sind. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.10.3.4 Gewinnermittlung und -verteilung

Rz. 202 Die GmbH & Still ist Subjekt der Einkünftequalifikation und der Gewinnermittlung.[1] Daraus folgt, dass die Einkünftequalifikation für den stillen Gesellschafter bereits auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der GmbH & Still erfolgt. Bei der GmbH & atypisch Still wird der Gewinnanteil dem atypisch Stillen im Wege der einheitlichen Gewinnfeststellung direkt zug...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.3.1 Ursprüngliche Rechtsprechung von RFH und BFH

Rz. 20 Auch die Finanzverwaltung hat sich der neuen Rechtsform nur zögernd angenommen. Zunächst hat sie sich jahrelang gegen eine Anerkennung gewehrt und dabei auch die Unterstützung der Steuergerichte gefunden. Man befürchtete Umgehungsmöglichkeiten und berief sich für die Ablehnung auf entsprechende formelle Vorschriften der RAO. So hat der RFH[1] noch 1929 z. B. den Grund...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.6 Steuervorteile

Rz. 44 Neben den vorstehend beschriebenen zivil- und handelsrechtlichen Vorzügen sprechen nach wie vor auch steuerliche Aspekte für die Wahl der GmbH & Co. Als Personengesellschaft ist sie selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Alle Erträge und Vermögenswerte fließen vielmehr unmittelbar in die Besteuerungsgrundlagen der Gesellschafter ein. Sind positive Ergebnisse zu berücks...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.5.2 Umfang des Betriebsvermögens

Rz. 101 Das ertragsteuerliche Betriebsvermögen umfasst neben dem Gesamthandsvermögen – dem Vermögen der GmbH & Co. selbst – auch diejenigen Vermögenswerte der Gesellschafter, die der GmbH & Co. dienen (Sonderbetriebsvermögen I). Dazu zählen nach der Rspr. selbst solche Wirtschaftsgüter, die beim Gesellschafter aus anderen Gründen und an anderer Stelle schon gewerbliches Betr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.2 Ertragsteuerliche Ansatzpunkte

Rz. 143 Rechtsgrundlage für die Beanstandung und Korrektur der vereinbarten Gewinnverteilung bildet in den wenigsten Fällen die Missbrauchsvorschrift des § 42 AO, weil es meist an eindeutigen Beweisen hierfür fehlt. Daneben bestehen aber noch andere Ansatzpunkte, die von der höchstrichterlichen Rspr. in Streitfällen regelmäßig herangezogen werden, etwa die Grundsätze, die zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3.1 Ausgangspunkt

Rz. 15 Die Gesellschaftsform der GmbH & Co. war in ihrer langjährigen Entwicklungsgeschichte sowohl zivil- als auch steuerrechtlich zunächst sehr umstritten. Äußerer Anlass des Streits war im Übrigen die Frage, ob eine Kapitalgesellschaft an einer Personengesellschaft beteiligt sein kann. Erst später kam die Sonderstellung als Komplementär hinzu und damit – im Ergebnis – die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.8.1 Grundlagen

Rz. 169 Der BFH erkennt zwischen Mitunternehmerschaft und Mitunternehmer einen Leistungsaustausch in Form von Veräußerungen an.[1] Die Finanzverwaltung folgt dem. Grundsätzlich können die Gesellschaft und ihre Gesellschafter einerseits, die Gesellschafter untereinander andererseits Verträge wie unter fremden Dritten abschließen. Steuerrechtlich werden solche Verträge nur dan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.3.3 Beteiligung mit Kapitaleinlage

Rz. 137 Besteht zusätzlich eine Kapitaleinlage, ist diese in gleicher Weise zu berücksichtigen wie die der anderen Mitunternehmer. Sie ist also in die Verteilung des Restgewinns mit einzubeziehen. In diesen Fällen ist indessen noch zu untersuchen, welche Bedeutung und Wertigkeit der Einlage der Komplementär-GmbH tatsächlich zukommt. Der BFH hat die Höhe der Risikoprämie als ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.7.5 Verdeckte Einkommensverwendung

Rz. 155a Ein vergleichbares Problem unangemessener Gewinnverteilung ergibt sich auch zwischen den, an einer GmbH & Co. KG beteiligten, nahestehenden Personen. Dies betrifft insbesondere die Familien GmbH & Co. KG. Hierbei wird wie folgt unterschieden: Bei der schenkweisen Beteiligung nicht mitarbeitender Kinder ist ein Gewinnanteil nur insoweit anzuerkennen, als die Gewinnbet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Vorbemerkung

Rz. 63 Die endgültige Anerkennung der GmbH & Co. durch Rspr. und Finanzverwaltung sowie einige grundsätzliche Regelungen durch die Gesetzgebung schließen naturgemäß nicht aus, dass in Einzelfällen und bei bestimmten Sachverhaltsgestaltungen nach wie vor Auslegungsfragen bestehen. Eine Fülle von Entscheidungen des BFH belegt, in welch großem Umfang immer wieder gegensätzliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.12.3 GmbH & Co. KG als Holdinggesellschaft

Rz. 254 Die GmbH & Co. KG ist eine häufige Rechtsform für eine Holdinggesellschaft.[1] Die damit jeweils verbundenen Zielsetzungen sind einerseits – im Inbound-Sachverhalt – der Weg in die Veranlagung, um damit den strengen Voraussetzungen des § 50d Abs. 3 EStG zu entgehen und/oder in den Genuss des § 8b KStG zu gelangen, andererseits – im Outbound-Sachverhalt – für die Bete...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.6.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 131 Das Steuerrecht folgt grundsätzlich den zivilrechtlichen Vereinbarungen über die Gewinnverteilung. Das hat der BFH in st. Rspr. herausgestellt.[1] Besonderheiten gelten nur in bestimmten Situationen, etwa bei der Beteiligung nahestehender Personen. Wo die Gefahr sachfremder Einflüsse besteht, müssen zusätzlich die formelle Gültigkeit der Vereinbarungen, ihre Durchset...mehr