Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundstückstypen der ersten Kategorie

Rz. 136 [Autor/Stand] Zu der ersten Kategorie, also zu den Grundstücken, die stets nach § 147 BewG zu bewerten sind, wenn sie im Bewertungsstichtag nicht vermietet waren, gehören nach R 178 Abs. 1 Satz 3 ErbStR 2003 [2] folgende Gewerbegrundstücke und sonstige Grundstücke: Badehäuser, Bootshäuser, Gewächshäuser, Hallenbäder, Kliniken, Kühlhäuser, Laboratorien, Lichtspielhäuser, Lichts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung von Grundstücken mit Ertragswertobjekten und eigengenutzten Industriegebäuden

Rz. 289 [Autor/Stand] Befinden sich auf einem Grundstück sowohl Gebäude oder Gebäudeteile, die nach dem Ertragswertverfahren (§ 146 BewG) zu bewerten sind, als auch solche, die nach § 147 BewG mit dem ertragsteuerlichen Wert anzusetzen sind, erscheinen die gesetzlichen Regelungen, nach welcher Vorschrift die Bewertung durchzuführen ist, nicht eindeutig. Als mögliche Bewertun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verkehrsauffassung maßgebend

Rz. 84 [Autor/Stand] Die Frage, was zur wirtschaftlichen Einheit eines bebauten Grundstücks gehört, das nach § 147 BewG zu bewerten ist, richtet sich nach § 138 Abs. 3 i.V.m. § 70 und § 2 BewG. Danach bildet das Grundstück die wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens (§ 70 Abs. 1 BewG). Dabei deckt sich der Begriff "Grundstück" nicht mit dem Begriff des Grundstücks i.S. de...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist gemäß § 81 Abs. 2 GNotKG zulässig, (...) 2. Die Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Der Kostenansatz war aufzuheben. Die Antragstellerin ist als gemeinnützige Stiftung gemäß § 7 des Hessischen Justizkostengesetzes (JKostG HE) von der Erhebung von Gebühren im Erbscheinsverfahren befreit. Gemäß § 7 Abs. 1 JKostG HE sind die im Sinne des Steuerrechts al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Erbschaftsteuerreformgesetz

Rz. 18 [Autor/Stand] Mit der Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[2] musste sich der Gesetzgeber von der bisherigen Grundbesitzbewertung verabschieden und neue Bewertungsmethoden einführen, die eine hinreichende Nähe zum gemeinen Wert aufweisen. Dies ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz [3] im Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes realisiert worden....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 147 Sonderfälle

Literatur: Behrendt/Wischott, Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage in den Fällen des § 147 BewG bei Umwandlungen i.S. des UmwG, DStR 2009, 1512–1518; Birgel, Bedarfsbewertung: Abschaffung der sog. "Mischbewertung" von Gebäuden, UM 2004, 195–197; Brüggemann, Bewertung von Grundstücken nach § 146 BewG und § 147 BewG, ErbBstg 2008, 311–314; Christoffel, Bewertung von Betri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Im Gesetzgebungsverfahren zum JStG 1997 vorgesehene Bewertungsmethoden

Rz. 56 [Autor/Stand] Die Vorschläge für eine vereinfachte Bewertung von Grundstücken waren seit jeher breit gefächert. Die Bundesregierung hatte sich im Entwurf zum Jahressteuergesetz 1997 für eine Bewertung bebauter Grundstücke einheitlich im Sachwertverfahren unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts ausgesprochen. Wohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke und Geschäft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohngebäude bei Gewerbegrundstücken

Rz. 93 [Autor/Stand] Befindet sich auf einem Gewerbegrundstück ein Ein- oder Zweifamilienhaus, führt dies dazu, dass dieses Gebäude in die wirtschaftliche Einheit "Gewerbegrundstück" einzubeziehen ist. Rz. 94 [Autor/Stand] Typische Fälle für die Einbeziehung eines Wohngebäudes in die wirtschaftliche Einheit des Gewerbegrundstücks ist das Wohnhaus des Betriebsinhabers. Ursächl...mehr

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ZErb 04/2019, Befreiung ein... / Sachverhalt

Die Antragstellerin ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist Trägerin eines Krankenhauses, das sie als Zweckbetrieb im Sinne des § 67 der Abgabenordnung betreibt. Gemäß der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2015 vom 21.7.2017 (Bl. 389 dA) ist hinsichtlich der Steuerpflicht Folgendes festgestellt: "Die Steuerpflicht erstreckt sich ausschließlich auf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beispielhafte gesetzliche Vorgaben

Rz. 125 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber umschreibt die bebauten Grundstücke, die bei fehlender üblicher Miete unter Ansatz des Boden- und Gebäudewerts zu bewerten sind, beispielhaft in § 147 Abs. 1 Satz 2 BewG. Dort werden Grundstücke mit Gebäuden aufgeführt, die zur Durchführung bestimmter Fertigungsverfahren, zu Spezialnutzungen oder zur Aufnahme bestimmter technischer Einricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Nachweis eines niedrigeren Bodenwerts

Rz. 206 [Autor/Stand] Die Frage, ob sich der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nur auf den Bodenwert oder auf die gesamte wirtschaftliche Einheit zu bewertenden Grundstücks zu beziehen hat, ist in Abhängigkeit vom Bewertungsstichtag unterschiedlich zu beurteilen. Mit der Einführung der Bedarfsbewertung war davon auszugehen, dass sich die Möglichkeit des Nachweises eine...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen

Rz. 221 [Autor/Stand] Gehört das Grundstück ertragsteuerlich zum Betriebsvermögen und ermittelt der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Bestandsvergleich, ist für das Gebäude der in der Steuerbilanz ausgewiesene Wert unter Berücksichtigung sämtlicher Abschreibungen und sonstiger Wertkorrekturen anzusetzen. Dies entspricht der Auffassung der Finanzverwaltung.[2] Rz. 222 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellung des Grundbesitzwerts für einen "Badepark"

Rz. 265 [Autor/Stand] Die praktische Auswirkung der Maßgeblichkeit des Bodenrichtwerts bei der Ermittlung des Bodenwerts und des ertragsteuerlichen Werts für die Gebäude sowie die Entscheidung, in welchem Umfang Bauwerke als Betriebsvorrichtung zu behandeln und daher nicht in den Grundbesitzwert einzubeziehen sind, zeigt sich in dem BFH-Urt. v. 5.12.2007.[2] Mit diesem Urtei...mehr

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Gemeinnützigkeit von Vereinen: Zuwendungen an Vereinsmitglieder dürfen bis 60 EUR betragen

Kommentar Das FinMin Baden-Württemberg hat erklärt, dass es die Wertgrenze für zulässige Zuwendungen an Vereinsmitglieder ("Annehmlichkeiten") von 40 auf 60 EUR erhöht hat. Vieles spricht dafür, dass diese Wertgrenze auch von Finanzverwaltungen anderer Bundesländer angewendet wird. Zuwendungen an Vereinsmitglieder Der Gemeinnützigkeitsstatus eines Vereins kann in Gefahr sein, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zuständigkeit für den Erlass eines Abrechnungsbescheids über Säumniszuschläge

Leitsatz Zuständig für den Erlass eines Abrechnungsbescheids ist die nach den allgemeinen Zuständigkeitsregelungen der §§ 16ff. AO zuständige Finanzbehörde. An seiner mit Urteil vom 12.7.2011 VII R 69/10 (BFHE 234, 114) vertretenen Auffassung, dass für Entscheidungen durch Abrechnungsbescheid diejenige Behörde zuständig ist, die den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verrechnungspreisgestaltung / 1 Einführung

Heutzutage findet nach Schätzungen der OECD und des Bundesministeriums der Finanzen in etwa 60% des weltweiten Handels zwischen verbundenen Unternehmen statt. Dies zeigt die Bedeutung von Verrechnungspreisen („VP”) – auch aus einer gesamtwirtschaftlichen Sicht. Nach eigener langjähriger Projekterfahrung mit internationalen Konzernen verschiedenster Branchen entspricht das ko...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 1.2 Kompetenz

Rz. 2 Die Gesetzgebungskompetenz für die ESt steht im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung dem Bund zu (Art. 105 Abs. 2, Art. 106 Abs. 3 GG). Die ESt gehört zu den Gemeinschaftsteuern, deren Aufkommen Bund und Ländern je zur Hälfte zusteht (Ertragskompetenz). Daneben haben die Gemeinden nach Art. 106 Abs. 5 GG einen Anspruch i. H. v. 15 % an LSt und veranlagter ESt sowie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 4.3 Zurechnung von Einkünften im Familienverband

Rz. 93 Wird in einer Familie das gesamte Familieneinkommen von einer Person erzielt, muss diese allein ihre Einkünfte versteuern, bei Ehegatten ergibt sich allenfalls ein Vorteil aus der Anwendung des Splittingverfahrens. Besteht die Familie z. B. aus 5 Köpfen, wäre eine mehr oder weniger gleichmäßige Verteilung auf alle Köpfe steuerlich günstiger, da regelmäßig eine Progres...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 5.2 Ermittlungsschema

Rz. 99 § 2 Abs. 6 EStG enthält die Definition der festzusetzenden ESt, regelt aber nicht, in welcher Reihenfolge die Steuerermäßigungen zu berücksichtigen sind. Zum Teil ergibt sich die Reihenfolge aus der einzelnen Ermäßigungsvorschrift selbst (§§ 34f, 34g EStG), teilweise gibt es keine Regelung (§ 34e EStG). Die Finanzverwaltung hat eine Reihenfolge aufgestellt, die zu eine...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 2 ... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die ESt ist mit einem Aufkommen von 283.203 Mio. EUR für 2017 neben der USt mit einem Aufkommen von 170.498 Mio. EUR zzgl. 55.856 Mio. EUR Einfuhrumsatzsteuer für 2017 – die ertragreichste Steuer. Allerdings entfällt der weitaus größte Anteil des Aufkommens auf die Abzugsteuern: LSt: 195.524 Mio. EUR, Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 20.918 Mio. EUR (nach Abzug der Er...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Verteilung und Auswertung der aus dem Ausland erhaltenen Daten innerhalb der deutschen Finanzverwaltung (Abs. 7 Satz 1 und Satz 3 ff.)

Rz. 100 [Autor/Stand] Weiterleitung an zuständige Finanzbehörden. Gemäß § 138a Abs. 7 Satz 1 AO leitet das BZSt alle ihm zugegangenen länderbezogenen Berichte an die jeweils zuständige Finanzbehörde weiter. Dies gilt unabhängig davon, ob der länderbezogene Bericht von einer inländischen Konzernobergesellschaft, einer einbezogenen inländischen Konzerngesellschaft oder einer b...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünfteermittlung nach deutschem Steuerrecht (Absatz 3 Satz 1)

a) Allgemeines Rz. 211 [Autor/Stand] Systematische Stellung der Vorschrift. Zum Verständnis des § 10 Abs. 3 sollte man zwischen der Ermittlung der Einkünfte des Hinzurechnungsempfängers (= Hinzurechnungsbetrag) und der Ermittlung der niedrig besteuerten Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft unterscheiden.[2] Die Zwischeneinkünfte der Zwischengesellschaft gehen zwar letzt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags (Abs. 1 Satz 1)

a) Hinzurechnungsbetrag Rz. 70 [Autor/Stand] Legaldefinition des Hinzurechnungsbetrags. Der Begriff des "Hinzurechnungsbetrags" (HZB) erfährt in § 10 Abs. 1 Satz 1 eine Legaldefinition.[2] Er knüpft dabei an die Einkünfte i.S.d. § 7 Abs. 1 an, die wiederum in § 8 legal definiert werden. Man muss die Definition des HZB vor dem Hintergrund verstehen, dass die §§ 7 ff. die auslä...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / C. Steuerermäßigungen gemäß § 13 Abs.1 Nr.2 ErbStG

In einem zweiten Schritt sind die zum Teil erheblichen Steuererleichterungen bzw. sogar Steuerbefreiungen bis zu 100 % zu beachten und bei der Nachlassplanung zu berücksichtigen. Eine kompetente Nachlassplanung kennt die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG. Danach sind Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive unter bestimm...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Geheimhaltung

Rz. 109 [Autor/Stand] Keine Veröffentlichung im Ausland. Von wesentlicher Bedeutung für inländische Mutterunternehmen ist auch, dass die ausländischen Finanzverwaltungen das Steuergeheimnis wahren und insbesondere die ausländische Finanzverwaltung CbC-Reportings nicht der Öffentlichkeit zugänglich macht (vgl. Anm. 128 ff.).mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Inhalt im Einzelnen

Rz. 41 [Autor/Stand] Mussinhalt. Der länderbezogene Bericht muss nach § 138a Abs. 2 Nr. 1 bis 3 AO den folgenden Inhalt haben: Nr. 1 eine nach Steuerhoheitsgebieten gegliederte Übersicht, wie sich die Geschäftstätigkeit des Konzerns auf die Steuerhoheitsgebiete verteilt, in denen der Konzern durch Unternehmen oder Betriebsstätten tätig ist; Nr. 2 eine nach Steuerhoheitsgebiete...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Verlustabzug (Absatz 3 Satz 5)

Rz. 353 [Autor/Stand] Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. Ein Steuerinländer kann an verschiedenen ausländischen Zwischengesellschaften unmittelbar beteiligt sein, von denen die eine positive und die andere negative Zwischeneinkünfte erzielt (vgl. Anm. 376). In einem solchen Fall kann keine Verlustverrechnung zwischen den Zwischengesellschaften vorgenommen werden.[2] Eine ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einkünftequalifikationen (Abs. 2 Satz 2)

a) Einkünftequalifikation bei Beteiligung im Betriebsvermögen Rz. 181 [Autor/Stand] Modifikation der jeweiligen Einkunftsart bei Beteiligung im Betriebsvermögen. § 10 Abs. 2 Satz 2 modifiziert die durch § 10 Abs. 2 Satz 1 zunächst angeordnete steuerliche Qualifikation des HZB als Einkünfte aus Kapitalvermögen dahin, dass es sich bei dem maßgeblichen HZB dann um Einkünfte aus ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Einordnung der Norm

Rz. 4 [Autor/Stand] Verortung im Gesetz. Die gesetzestechnische "Einsortierung" der nationalen Umsetzung zur länderbezogenen Berichtspflicht erfolgte in der AO im Unterabschnitt "Anzeigepflichten". Dies mag auf den ersten Blick verwundern, da die mit der Verrechnungspreisthematik im Zusammenhang stehenden Pflichten der Erstellung von "Master File", "Local File" und "CbC-Repo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Gewinnermittlungsarten (Absatz 3 Satz 2)

Rz. 327 [Autor/Stand] Bedeutung der Vorschrift. Die Bedeutung von § 10 Abs. 3 Satz 2 ist darin zu sehen, dass die Bestimmung die Gewinnermittlungsarten nach §§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 1 EStG einerseits und nach § 4 Abs. 3 EStG andererseits gleichwertig nebeneinander stellt. Gleichwertig heißt insoweit, dass der unbeschränkt Stpfl. die freie Wahl hat, ob er seine Zwischeneinkünft...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / (2) Kostenüberschuss

Soweit die Kunstgegenstände nicht dem Gelderwerb dienen, ist der Kostenaufwand leicht zu belegen. In der Praxis spielt diese Voraussetzung in der Regel keine Rolle, da keine laufenden Einnahmen erzielt werden und die laufenden Kosten wie Versicherung, Lagerung etc. überwiegen. Der BFH hat in der bereits zitierten Entscheidung vom 12.5.2016 auch klargestellt, dass der Veräuße...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Einzelheiten zu den wesentlichen Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 46 [Autor/Stand] Allgemeines. Im ersten Berichtsteil des CbC-Reports sind in einer gegliederten Übersicht (Tabelle 1), aufgeteilt nach Steuerhoheitsgebieten, die in § 138a Abs. 2 Nr. 1 AO in den Buchst. a–j aufgelisteten Unternehmensdaten darzustellen. Rz. 47 [Autor/Stand] Überblick der wesentlichen Berichtsangaben. Für Zwecke der Darstellung der Verteilung der Geschäftst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Verhältnis zu anderen einfachgesetzlichen Vorschriften

a) Allgemeine Mitwirkungspflichten Rz. 12 [Autor/Stand] Ziel der Risikoeinschätzung. Ziel der Erstellung des CbC-Reports ist die Erhöhung der Transparenz unter den Finanzbehörden in den Ansässigkeitsstaaten durch die Bereitstellung umfassender und ausreichender Informationen zur Durchführung einer Risikoeinschätzung für Verrechnungspreise von großen internationalen Konzernen....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Rechtslage vor Einführung

Rz. 7 [Autor/Stand] Keine Existenz vergleichbarer Regelungen. Vor Einführung der Regelungen des § 138a AO bestand keine Verpflichtung zur Übermittlung von Unterlagen gemäß den Anforderungen des CbC-Reports. Im Rahmen der allgemeinen Mitwirkungspflichten waren Steuerpflichtige jedoch nach § 90 Abs. 2 AO verpflichtet, auf Einzelanforderungen hin der Finanzverwaltung vergleichb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 110 [Autor/Stand] Zwangsgeld. Sofern ein Unternehmen den Pflichten des § 138a AO nicht nachkommt, kann das BZSt die Einhaltung der Verpflichtung durch Androhung bzw. Festsetzung eines Zwangsgelds gem. §§ 328 ff. AO durchsetzen. Voraussetzung ist ein wirksamer Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO. Dazu muss das BZSt den Steuerpflichtigen zunächst zu einem bestimmten Handeln, d....mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gestaltungsbedarf

Rz. 133 [Autor/Stand] Gestaltungsbedarf der Unternehmen. Die Unternehmen stehen der CbC-Reporting-Pflicht zu Recht sehr kritisch gegenüber. Dies gilt insbesondere für Familienunternehmen. Zu Recht bestehen erhebliche Bedenken seitens der Unternehmen, dass vertrauliche Erlös- und Umsatzdaten über Lücken bei der Geheimhaltung durch ausländische Finanzverwaltung an die Öffentli...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Norminhalt

Rz. 61 [Autor/Stand] Technische Ermittlung der Zwischeneinkünfte. Während die §§ 7 bis 9 sozusagen die materiellen Voraussetzungen der Zwischeneinkünfte betreffen, regelt § 10 deren technische Ermittlung. Die Bestimmung schlägt die Brücke zwischen den Verhältnissen der ausländischen Zwischengesellschaft und dem einzelnen inländischen Anteilseigner. Die Vorschrift ist jedoch ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Keine Anwendung von §§ 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. a, 32d EStG und § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 201 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist ungenau formuliert. Die Nichtanwendung von § 3 Nr. 40 Buchst. d und § 32 d EStG sowie § 8 b Abs. 1 KStG auf den „HZB” ist wiederum ungenau. Gemeint ist vielmehr ebenso wie in § 10 Abs. 2 Satz 1 der "anzusetzende HZB" (zum Unterschied wird auf die Kommentierung in Anm. 141 verwiesen). Rz. 202 [Autor/Stand] § 10 Abs. 2 Satz 3 ist sys...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / B. Bewertung von Kunstgegenständen

Wie hoch ist die finanzielle Steuerbelastung der Erben einer Kunstsammlung oder eines Bildes? Eine gut geplante und entsprechend vorausschauende Einschätzung zur Steuerminimierung ist in zu wenigen Fällen existent. Ausgangspunkt ist die Frage, wie die im Nachlass befindlichen Kunstgegenstände bewertet werden. Entscheidend ist der Wert im Zeitpunkt der Übertragung. Der Kunstmar...mehr

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Mitarbeiter der Zukunft: Fibu-Ingenieure und Alltagsberater

Zusammenfassung Die ersten tatsächlichen Auswirkungen der Digitalisierung betreffen insbesondere Ihre Mitarbeiter. Wenn die "einfachen", automatisierbaren Tätigkeiten insbesondere in der Fibu wegfallen, müssen sich diese für höherwertigen Aufgaben qualifizieren. Und das bald. Denn jede Steuerkanzlei, die noch mehr als 3 Jahre in unserem Berufsstand zubringen will, wird sich ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Negativbetrag (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 131 [Autor/Stand] Systematische Stellung des § 10 Abs. 1 Satz 4. Die Stellung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ist systematisch verfehlt. Ihrem Inhalt nach betrifft die Bestimmung weder den Abzug der Steuern von den Zwischeneinkünften noch den HZB i.S. von § 10 Abs. 1. Vielmehr entfällt die Hinzurechnung nur, wenn der sog. anzusetzende HZB i.S. von § 10 Abs. 2 negativ ist. § 10 Ab...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 8. Einzelheiten zu den Berichtsangaben i.S.v. § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO

Rz. 66 [Autor/Stand] Auflistung aller einbezogenen Konzerneinheiten und Betriebsstätten in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten. Im zweiten Berichtsteil des CbC-Reports (Tabelle 2) sind weitere Angaben zu den einzelnen Unternehmensteilen des Konzerns in den einzelnen Steuerhoheitsgebieten zu machen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass sich die zusammenfassenden Angaben im ...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / A. Einführung

Kunstsammlungen oder auch einzelne wertvolle Kunstgegenstände werden bei der Nachlassplanung oft übersehen oder vernachlässigt, zum Teil auch, weil diese als Vermögenswert nicht ausreichend wahrgenommen oder eingeschätzt werden. Die Konsequenzen können erheblich sein. Der Beitrag will Möglichkeiten aufzeigen, wie Kunst sinnvoll in der Nachlassplanung berücksichtigt werden ka...mehr

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ZErb 03/2019, Kunst im Nach... / (1) Denkmalpflege

Geltende Bestimmungen der Denkmalpflege sind die Vorgaben, nach denen der Steuerpflichtige Denkmalpflege zu betreiben hat. Die einzelnen Länder haben gemäß ihrer Zuständigkeit nach Art. 70 Abs. 1 GG Denkmalschutzgesetze erlassen, die von dem übergreifenden Grundsatz ausgehen, dass Kulturdenkmäler zu schützen, zu pflegen und wissenschaftlich zu erforschen sind.[33] Als "Denkma...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / V. Angabepflicht in der Steuererklärung (Abs. 5)

Rz. 88 [Autor/Stand] Angabepflicht in der Steuererklärung. In § 138a Abs. 5 Satz 1 AO werden besondere Erklärungspflichten für alle inländischen Unternehmen, d.h. solche mit Sitz (§ 11 AO) oder Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) im Inland statuiert. Ziel dieser Anzeigeverpflichtung ist, dass bereits im Rahmen der Steuererklärung für die Finanzverwaltung offensichtlich wird, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Sicherstellung der befreienden Wirkung des deutschen Country by Country Reportings für ausländische Staaten

Rz. 106 [Autor/Stand] Befreiende Wirkung. Aus Sicht des deutschen Mutterunternehmens, das ein CbC-Reporting nach den deutschen Vorschriften erstellt und bei dem BZSt einreicht (s. Anm. 100 ff.), kommt es primär darauf an, dass für seine ausländischen Konzernunternehmen eine befreiende Wirkung im Ausland eintritt. Mit anderen Worten muss gewährleistet sein, dass für die im Cb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Verhältnis zum Verfassungsrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Rz. 21 [Autor/Stand] Allgemeines. Aus verfassungsrechtlicher Sicht muss die deutsche Ausgestaltung der länderbezogenen Berichtspflicht in § 138a AO mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten, vereinbar sein. Denn losgelöst von einem international bestehenden Konsens, der zur Einführung einer solchen Regelung erforderlich ist, muss sich in Deutschland jede Rechtsn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 7. Fehlende gesetzliche Regelung zu notwendigen Angaben

Rz. 65 [Autor/Stand] Angabe der Steuernummer. In § 138a Abs. 2 AO sind die zu übermittelnden Informationen abschließend aufgezählt. Nicht im Gesetz enthalten ist jedoch die notwendige Angabe der Steuernummern für die berichtende Konzernobergesellschaft und die einzelnen Konzernuntereinheiten. Die Notwendigkeit zur Weitergabe dieser Informationen ergibt sich nur aus der Vorga...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Nichtberücksichtigung anderer Vorschriften (Absatz 3 Satz 4)

Rz. 340 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte. Durch das UntStFG v. 20.12.2001 [2] wurde die Anwendung von § 8 b Abs. 1 und 2 KStG innerhalb der Ermittlung von Zwischeneinkünften ausdrücklich ausgeschlossen. Bemerkenswert ist, dass § 21 keine Vorschrift über die erstmalige Anwendung der geänderten Fassung enthält. § 8 b Abs. 1 und 2 KStG ist als solcher erstmals für den Veranla...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Begriff (Abs. 2 Satz 1)

a) "Anzusetzender" Hinzurechnungsbetrag Rz. 141 [Autor/Stand] Unterscheide zwischen "Hinzurechnungsbetrag" und "anzusetzendem Hinzurechnungsbetrag". Der in § 10 Abs. 2 Satz 1 verwendete Begriff "HZB" ist missverständlich. Der HZB i.S. von § 10 Abs. 1 ist von dem entsprechenden Begriff in § 10 Abs. 2 zu unterscheiden. Der Gesetzgeber hat dieses Problem nicht gesehen. In § 10 A...mehr