Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Orden

Stand: EL 104 – ET: 09/2017 Kirchliche Orden, Genossenschaften und Kongregationen sowie andere (vergleichbare) Gemeinschaften verfolgen in der Regel sowohl religiöse, kirchliche, mildtätige als auch andere gemeinnützige Zwecke i. S. v. §§ 51–68 AO (Anhang 1b). Sie sind häufig in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Es gibt jedoch auch alte katholische Orden, d...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verfahrens- und Formfehler im Gewerbesteuermessbetragsverfahren.

Leitsatz Ein Fehler hinsichtlich des Verfahrens, der Zuständigkeit und der Form führt auch im Gewerbesteuermessbetragsverfahren nicht zwingend zu einer Aufhebung des Verwaltungsakts, wenn in der Sache keine andere Entscheidung möglich gewesen wäre. Sachverhalt Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, wurde im Jahr 2002 in das Handelsregister eingetragen. Als Sitz wurde eine Anschrif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bindungswirkung einer für die Gewinnfeststellung getroffenen Billigkeits­entscheidung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags

Leitsatz Die im Rahmen der Gewinnfeststellung getroffene Billigkeitsmaßnahme, von der Aktivierung des Feldinventars abzusehen, wirkt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags als Grundlage für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags. Normenkette § 163 Sätze 1 und 2, § 184 Abs. 2 Satz 2 AO a.F. Sachverhalt Eine landwirtschaftlich tätige GbR hatte das Feld­inventar gestütz...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schenkungsteuer bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch eine GmbH an ­eine dem Gesellschafter nahestehende Person (3)

Leitsatz 1. Die Zahlung überhöhter vertraglicher Entgelte durch eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ist keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an die nahestehende Person, wenn der Gesellschafter beim Abschluss der Vereinbarung zwischen der GmbH und der nahestehenden Person mitgewirkt hat. In einem solchen Fall beru...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 3 Nr. 64 EStG gilt für die Arbeitnehmer, die in einem Dienstverhältnis mit einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen, dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen und im Ausland tätig sind (§ 3 Nr. 64 S. 1 und 2 EStG), die privaten Arbeitnehmer, die von ihrem inländischen Arbeitgeber für einen begrenzten Zeitraum in d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Pflichten in Bezug auf die bisherige Buchführung und Rechnungslegung

Rn 66 Wie auch in Bezug auf die handelsrechtlichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten gilt, dass die steuerrechtlichen Pflichten erst ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen und zu erfüllen sind. Namentlich hat der Insolvenzverwalter nicht auch solche steuerlichen Pflichten des Schuldners zu erfüllen, die sich auf abgeschlossene Veranlagungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Mitwirkungspflichten des Schuldners

Rn 92 Der Schuldner hat dem Verwalter die Geschäftsbücher und (Rechnungslegungs-) Unterlagen des Unternehmens herauszugeben (§ 36 Abs. 2 Nr. 1).[144] Nach § 97 ist er ganz generell zu Auskunft und Mitwirkung verpflichtet, was besonders bei der Erstellung des Masseverzeichnisses und des Gläubigerverzeichnisses (Inventars) von praktischer Bedeutung ist. Zu Mitwirkungs- und Aus...mehr

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zerb 9/2017, Differenz zwis... / Sachverhalt

(...) Mit notariellem Ehevertrag vom ... 2009 beendeten der Kläger und seine Ehefrau den Güterstand der Zugewinngemeinschaft und vereinbarten Gütertrennung. Im Hinblick auf den Zugewinnausgleich vereinbarten die Eheleute, das Anfangsvermögen beider Ehegatten mit 0,00 EUR anzusetzen. Das Endvermögen der Ehefrau sollte aus mehreren Grundstücken mit einem Verkehrswert von insgesa...mehr

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Gesonderte Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG; mittelbare Änderung des ­Gesellschafterbestandes einer Personengesellschaft

Leitsatz 1. Gegenstand der gesonderten Feststellung nach § 17 Abs. 3 GrEStG ist auch der Zeitpunkt, auf den der Grundbesitz der Personengesellschaft nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG zu bewerten ist. 2. Die bloße Einräumung einer Vollmacht zur Ausübung der Rechte aus einem Gesellschaftsanteil sowie zur Veräußerung und Abtretung dieses Gesellschaftsanteils reicht für einen A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Belegnachweis im Vergütungsverfahren (Rechtslage vom 1.1.2010 bis 29.12.2014)

Leitsatz Dem Vergütungsantrag ist i.S. von § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV a.F. in elektronischer Form die Rechnung "in Kopie" beigefügt, wenn das elektronisch übermittelte Dokument eine originalgetreue Reproduktion der Rechnung ist. Normenkette § 18 Abs. 9 Satz 1, Satz 2 Nr. 4 UStG, § 61 Abs. 2 Satz 3 UStDV, Art. 10 Richtlinie 2008/9/EG Sachverhalt Der Kläger und Revisionsbeklagte (...mehr

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Zur Hinweispflicht des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Leitsatz 1. Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen s...mehr

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Keine Begünstigung von Sanierungsgewinnen vor Inkrafttreten des § 3a EStG

Leitsatz Wenn ein Sanierungsgewinn dadurch entstanden ist, dass die Schulden vor dem 9. Februar 2017 erlassen worden sind, kommt weder eine Einkommensteuerbefreiung dieses Sanierungsgewinns nach § 3a EStG n.F. noch eine Billigkeitsmaßnahme nach den BMF-Schreiben vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240) oder vom 27. April 2017 (BStBl I 2017, 741) in Betracht. Normenkette § 163 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reisekosten

Rz. 6 Reisekosten sind seit dem Vz 2014 Aufwendungen für berufliche Tätigkeiten außerhalb der Wohnung und einer ersten Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG). Davon erfasst sind Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten, soweit diese durch die beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit entstehen (R 9.4 S. 1 LStR 2015). Hinzu kommen Vorstell...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Reise- und Umzugskostenvergütungen sowie Trennungsgelder (§ 3 Nr. 13 S. 1 EStG)

Rz. 9 Von der Vorschrift erfasst sind die als Reisekostenvergütungen nach Maßgabe des Bundes-/Landesreisekostenrechts (ggf. i. V. m. Tarifvertrag etc.) bezeichneten Leistungen (R 3.13 Abs. 2 S. 1, 2 LStR 2015). Werden die reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder nicht vollumfänglich angewandt, gilt § 3 Nr. 13 EStG nicht (Rz. 3); eine Mixtur aus einzelne...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung; Teilwertermittlung

Leitsatz 1. Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne Bedeutung, wenn für das Folgejahr erstmals ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte auf der Grundlage einer Ge­winnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG ergangen ist. 2. Für die Ermi...mehr

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Der Wegfall von Verlustvorträgen bei sog. schädlichem Beteiligungserwerb ist verfassungswidrig

Zusammenfassung Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und ist verfassungswidrig, dass bei Übertragung von mehr als 25 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft (einem sog. schädlichen Beteiligungserwerb) die Anrechnung eines Verlustvortrags anteilig oder ganz versagt wird. Hintergrund Die körperschaftssteuerpflichtige Klägerin hatte Verluste erwirtscha...mehr

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Anwendungserlass zur Abgabenordnung wurde geändert

Kommentar Durch den Anwendungserlass zur Abgabenordnung – kurz AEAO – werden die Regeln der AO und deren Anwendung im Besteuerungsverfahren aus der Sicht der Finanzverwaltung erläutert. Das BMF hat den AEAO nun in Teilbereichen geändert; die wesentlichen Änderungen werden nachfolgend erläutert. Schnellüberblick Die umfangreichen Änderungen des AEAO betreffen vor allem die Grund...mehr

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Zeitpunkt der Option (zu § 9 UStG)

Überblick Ein Unternehmer kann in bestimmten Fällen auf die Steuerfreiheit des Umsatzes verzichten. Ebenso kann ein einmal ausgeübter Verzicht auf die Steuerbefreiung auch für die Vergangenheit widerrufen werden. Entsprechend der Vorgabe des BFH passt die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung an und lässt die rückwirkende Option und den Widerruf bis zur materiellen Bestands...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (zu § 2 Abs. 3 und § 2b UStG)

Überblick Für alle Umsätze, die nach dem 31.12.2016 ausgeführt worden sind, richtet sich die Unternehmereigenschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) nicht mehr nach den Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG, sondern nach § 2b UStG. Allerdings waren den jPdöR die antragsgebundene Weitergeltung der Regelungen des § 2 Abs. 3 UStG für 4 Jahre ermöglicht worden. Die...mehr

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Übergangsregelungen zu den Bauträgerfällen verfassungsgemäß (zu § 27 Abs. 19 UStG)

Überblick Nachdem der BFH die frühere Rechtsauslegung der Finanzverwaltung zu den Bauleistungen als nicht rechtssicher abgelehnt hatte und der Gesetzgeber in § 27 Abs. 19 UStG eine Regelung aufgenommen hatte, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen der leistungsempfangende Bauträger die Erstattung der in den Vorjahren angemeldeten und abgeführten Umsatzsteuerbeträge zur...mehr

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Wie Cum/Cum-Transaktionen steuerlich behandelt werden

Kommentar Das BMF hat umfangreich zu sog. Cum/Cum-Transaktionen Stellung genommen. Es werden zahlreiche Gestaltungen aufgeführt, mit denen insbesondere Steuerausländer steuerliche Vorteile erlangen. Im Regelfall werden diese als Gestaltungsmissbrauch gewertet. Was ist Cum/Cum? Cum/Ex-Geschäfte sind ein bekannter Begriff, doch Cum/Cum?! Hierbei umfasst nicht nur das schuldrecht...mehr

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Steuerfreie Leistungen bei Depotübertrag (zu § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 4.8.8 Abs. 6 UStAE . Kreditinstitute können von Fondsgesellschaften gezahlte Kontinuitäts- oder Bestandsprovisionen im Rahmen steuerfreier Vermittlungsprovisionen nach § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG vereinnahmen. Fraglich war, ob die Kontinuitäts- oder Bestandsprovisionen auch im Falle eines Depotübertrags auf ein anderes depotführen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattung (zu § 17 Abs. 1 UStG)

Überblick Gewährt ein Unternehmer einem anderen einen Preisnachlass oder eine Preiserstattung außerhalb der eigentlichen Leistungskette, führt dies nach der Rechtsprechung des EuGH zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage für den leistenden Unternehmer und zu einer Vorsteuerkürzung bei einem vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfänger. Die Finanzverwaltung überarbeitet ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Grenzen der digitalen Betriebsprüfung, insbesondere der Zulässigkeit einer Quantilsschätzung

Leitsatz 1. Eine Aufbewahrung von Tagessummen-Belegen mit Einzelaufzeichnung der Erlöse und Summenbildung kann, sofern im Betrieb keine weiteren Ursprungsaufzeichnungen angefallen sind, in Fällen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und Verwendung einer offenen Ladenkasse bei Anlegung des im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfungsmaßstabs den formellen Anforderungen an die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastungen: Abweichende Steuerfestsetzung nur in atypischen Ausnahmefällen

Leitsatz 1. Aufwendungen i.S. des § 33 Abs. 1 EStG sind grundsätzlich in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem der Steuerpflichtige sie geleistet hat. 2. Eine abweichende Steuerfestsetzung nach § 163 AO ist atypischen Ausnahmefällen vorbehalten. Sie kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn sich Aufwendungen im Veranlagungszeitraum der Verausgabung nicht in vol...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsprechungsänderung zu eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen

Leitsatz 1. Mit der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG ist die gesetzliche Grundlage für die bisherige Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen des Gesellschafters aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG entfallen. 2. Aufwendungen des Gesellschafters aus seiner Inanspruchnahme...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung von Nebentätigkeiten bei Unfruchtbarkeitsbehandlung (zu § 4 Nr. 14 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 4.14.1 Abs. 4 UStAE neu ein. Nachdem der BFH[1] festgestellt hatte, dass die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt steuerfrei nach § 4 Nr. 14 UStG ist, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, nimmt die Finanzver...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Korrektur des Vorsteuerabzugs in Insolvenzfällen (zu § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben führt Abschn. 17.1 Abs. 17 UStAE neu ein. Die Finanzverwaltung nimmt in einem Schreiben zu einem weiteren Problem in Insolvenzfällen Stellung und wendet die Rechtsprechung des BFH[1] dazu an. Der BFH hatte zu den Fällen, in denen nach einer erfolgreichen Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO [2] ein bereits entrichtetes Entgelt für eine vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Bisherige Rechtsauffassung der Finanzverwaltung

Rz. 72 [Autor/Stand] Zunächst hatte die Finanzverwaltung dem vereinfachten Ertragswertverfahren im Ergebnis die Funktion eines Regelverfahrens zur Bewertung betrieblicher Vermögen beigemessen und gleichzeitig andere Bewertungsverfahren zugelassen. Die Feststellungslast für ein abweichendes Bewertungsverfahren hatte derjenige zu tragen, der abweichend der sich darauf berief. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Weite Auslegung durch die Finanzverwaltung

Rz. 324 [Autor/Stand] Zwar ähnelt die für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltende Regelung des § 11 Abs. 2 BewG sehr der bisherigen Formulierung des § 98a BewG, wonach die "zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge" den Substanzwert bilden. Der Wortlaut d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Prüfung von Gutachten durch die Finanzverwaltung

Rz. 260 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltungen der Länder sind vermehrt dazu übergegangen, vorgelegte Wertgutachten durch verwaltungsinterne Fachprüfer für Unternehmensbewertung zu würdigen. Hierzu sind vertiefte betriebswirtschaftliche Kenntnisse erforderlich. Denn die Unternehmensbewertung nach IDW S 1 ist kein originärer Bestandteil des Steuerrechts. Rz. 261 [Autor/Stand] In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Neue Auslegung der "Kann-Vorschrift" des § 199 BewG

Rz. 74 [Autor/Stand] Von dieser Auffassung ist die Finanzverwaltung mit BV-Erlass vom 17.5.2011[2] abgerückt. Anlass für die Änderung der Rechtsauffassung waren auch die Bemühungen der Finanzverwaltung, die Bewertungsregelungen des Bewertungsgesetzes einheitlich bei allen Steuerarten anzuwenden. Rz. 75 [Autor/Stand] Im Ergebnis wird – jedenfalls für Bewertungszeitpunkte nach ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Anhaltspunkte für das Vorliegen begründeter Zweifel

Rz. 99 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat Anhaltspunkte formuliert, in welchen Fällen vom Vorliegen begründeter Zweifel auszugehen ist.[2] Die beispielhafte Aufzählung der maßgebenden Anhaltspunkte wirft zwar weitere Fragen auf. Dennoch wird erkennbar, wie die Finanzverwaltung grundsätzlich mit dieser Frage umgehen will. Rz. 100 [Autor/Stand] R B 199.1 Abs. 6 ErbStR 2011 [...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Nachhaltig erzielbarer Jahresertrag

Rz. 81 [Autor/Stand] Anstelle der Ermittlung des aus den Vergangenheitserträgen abgeleiteten Durchschnittsertrags kann der nachhaltig erzielbare Jahresertrag auch in anderer Weise ermittelt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzverwaltung von der vergangenheitsorientierten Ermittlung des Jahresertrags nur in Ausnahmefällen abweichen wird. Andernfalls würde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Verzicht auf eine Feststellung bei geringer Bedeutung

Rz. 192 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat für Fälle von geringer Bedeutung eine Regelung getroffen, um den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten einzugrenzen. Grundsätzlich ist der gemeine Wert des Betriebsvermögens bei Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätigen sowie des Anteils am Betriebsvermögen einer Personengesellschaft oder einer Kapitalgesellschaft nach § 151 Abs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Unklare Bewertungshierarchie

Rz. 28 [Autor/Stand] Die grundsätzlichen Aussagen zu den Möglichkeiten der Unternehmensbewertung für steuerliche Zwecke ergeben sich bereits aus § 11 Abs. 2 BewG. Eine strenge Methodenhierarchie folgt hieraus jedoch nicht. Vielmehr lässt § 11 Abs. 2 BewG die Methodenhierarchie offen und listet lediglich die folgenden drei Alternativen der Unternehmensbewertung auf: Bewertung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Abweichung vom vereinfachten Ertragswertverfahren

Rz. 64 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung kann nach Abschn. 19 Abs. 6 BV-Erlass vom 25.6.2009 von dem im vereinfachten Ertragswertverfahren ermittelten Wert nur abweichen, wenn es die Feststellungslast für die Ermittlung eines abweichenden Werts trägt. Rz. 65 [Autor/Stand] Diese Regelung entspricht – jedenfalls für Bewertungsstichtage vor dem 1.7.2011 – dem Verständnis der Fi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Problematik des "offensichtlichen unzutreffenden Ergebnisses"

Rz. 145 [Autor/Stand] Die vom Gesetzgeber vorgesehene Einschränkung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auf Fälle, in denen das vereinfachte Ertragswertverfahren nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt, ist verständlicherweise Gegenstand erheblicher Kritik. "Offensichtlich" dürfte lediglich sein, dass sich das recht unbestimmte Tatbestandsmerkmal eines "...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Anhang 2: Leitfaden der Oberfinanzdirektionen zur Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke

Rz. 751 [Autor/Stand] Vorbemerkung: Der von der Praxis entwickelte Leitfaden zur Bewertung von (Anteilen an) Kapitalgesellschaften für ertragsteuerliche Zwecke[2] bildete bei der Diskussion über das seit dem 1.1.2009 für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer geltende vereinfachte Ertragswertverfahren eine konzeptionelle Grundlage. Das vereinfachte Ertragswertverfahren nach §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ansatz der Höhe nach

Rz. 370 [Autor/Stand] Nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG sind die zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 der ertragsteuerliche Wertansatz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Paketzuschlag für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008

Rz. 457 [Autor/Stand] Für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 kommt sowohl beim Ansatz von Kurswerten als auch bei der Ermittlung des gemeinen Werts durch Ableitung aus Verkäufen ein Paketzuschlag in Betracht. Insoweit ergibt sich gegenüber dem bisherigen Recht keine Änderung. Ein Paketzuschlag ist vorzunehmen, wenn der gemeine Wert der zu bewertenden Anteile höher ist a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Abkehr von der Vorgabe einer Methode

Rz. 240 [Autor/Stand] Mit dem ErbStRG [2] hat sich der Gesetzgeber von der bisherigen Konzeption eines grundsätzlich vorgesehenen Bewertungsverfahrens gelöst. Somit ist für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht mehr die bisher gesetzlich angeordnete Übernahme der Steuerbilanzwerte als Bemessungsgrundlage und bei Anteile...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Keine Maßgeblichkeit bei der Ertragsteuer

Rz. 526 [Autor/Stand] Für ertragsteuerliche Zwecke hatte sich die Finanzverwaltung bereits seit 1995 faktisch von der ausschließlichen Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens nach den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG und der Vermögensteuer- bzw. der nachfolgenden Erbschaftsteuer-Richtlinien gelöst. Grund dafür war insbesondere, dass die Übernahme der Steuerbilanzwerte zu geri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Rechtsgrundlagen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Regelungen zu § 200 BewG zunächst mit Abschn. 20 BV-Erlass vom 25.6.2009[2] erläutert. Die gleich lautenden Erlasse wurden 2011 überarbeitet, um die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens auch für Zwecke der Ertragsteuer zu ermöglichen. Seitdem enthält Abschn. 20 BV-Erlass vom 17.5.2011[3] die Erläuterungen der Fin...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung

Rz. 264 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat mit der durch das ErbStRG [2] geänderten Fassung des § 11 Abs. 2 BewG sowie der eingeführten Neufassung der §§ 199 ff. BewG den mit Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[3] geforderten Ansatz des gemeinen Werts für alle Vermögensgegenstände bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs auch bei den betrieblichen Vermögen realisiert. R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Problematik der rückwirkenden Anwendung

Rz. 34 [Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor ist mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2016[2] rückwirkend für alle Erwerbe nach dem 31.12.2015 eingeführt worden. Damit reduziert sich das bisher maßgebende Wertniveau um ca. 25 %. Mit der Einführung des für Erwerbe nach dem...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Feststellungslast – Auslegung für Bewertungszeitpunkte vor dem 1.7.2011

Rz. 46 [Autor/Stand] Bisher hat die Finanzverwaltung die Feststellungslast und die Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens insbesondere nach folgenden Regelungen ausgelegt. a) Angebot eines vereinfachten Ertragswertverfahrens Rz. 47 [Autor/Stand] Nach Abschn. 3 Abs. 2 Satz 2 BV-Erlass vom 25.6.2009[2]"kann" der Steuerpflichtige den gemeinen Wert durch Vorlage ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke üblichen Methoden

Rz. 35 [Autor/Stand] Aus dem Wortlaut des § 199 BewG kann abgeleitet werden, dass das vereinfachte Ertragswertverfahren nur anwendbar ist, wenn sich die Wertermittlung grundsätzlich nach einem Ertragswertverfahren richtet. Denn die Möglichkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens kann nach § 199 Abs. 1 BewG (nur) angewandt werden, wenn der gemeine Wert von Anteilen unter ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Keine enge Bindung an die Steuerbilanz

Rz. 313 [Autor/Stand] Der Umfang der zum Substanzwert gehörenden Wirtschaftsgüter wird von der Finanzverwaltung weit ausgelegt. Diese Auslegung ist angesichts des mit dem Ansatz eines Mindestwerts angestrebten Regelungszwecks nachvollziehbar, m.E. allerdings nicht zwingend.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Geschäfts-, Firmenwert oder Praxiswert

Rz. 335 [Autor/Stand] Nach Abschn. 4 Abs. 3 Satz 4 BV-Erlass vom 25.6.2009[2] gehören auch selbst geschaffene oder entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter (z.B. Patente, Lizenzen, Warenzeichen, Markenrechte, Konzessionen, Bierlieferrechte) ausdrücklich zum Betriebsvermögen. Nach Satz 5 war allerdings der Geschäfts- oder Firmenwert oder der Praxiswert bei der Ermi...mehr