Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Überhöhte Werte

Rz. 16 [Autor/Stand] In der Praxis wird die Höhe des Kapitalisierungsfaktors kritisiert. Die Kritik hat sich verstärkt, nachdem der Basiszins im Jahr 2015 auf 0,99 % gesunken ist und sich dementsprechend ein Kapitalisierungsfaktor von über 18 ergibt. Überwiegend wurde vorgetragen und vermutet, dass eine Kapitalisierung mit den vorgesehenen Kapitalisierungsfaktoren des § 203 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei ausländischen Unternehmen

Rz. 183 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts von ausländischen Unternehmen ist in der Praxis schon immer besonders problematisch gewesen. Dies liegt zweifellos in erster Linie an der Tatsache, dass die Sachverhaltsermittlung im Ausland schwieriger ist. Auch wenn der Steuerzahler erhöhten Mitwirkungspflichten unterliegt, ändert sich daran wenig. Rz. 184 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gleich lautende Ländererlasse vom 25.6.2009

Rz. 290 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung des betrieblichen Vermögens zunächst mit gleich lautenden Erlassen vom 25.6.2009 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG i.d.F. durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 25.6.2009) Stellung genommen.[2] Rz. 291 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1 BV-Erlass gelten diese Erlassregelungen nur bei der Bewertung für Zwecke ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bewertungszeitpunkte nach dem 30.6.2011

Rz. 157 [Autor/Stand] Die Problematik der Maßgeblichkeit des vereinfachten Ertragswertverfahrens für Zwecke der Ertragsteuer sollte im Jahressteuergesetz 2010[2] durch eine Ergänzung des § 11 Abs. 2 BewG geregelt werden. Danach sollte die Bewertung des Betriebsvermögens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer von den Bewertungen für Zwecke der Ertragsteuer endgültig abgeko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gesetzgeber sollte Klarheit schaffen

Rz. 512 [Autor/Stand] Der Ansatz mit dem Kurswert im Falle eines rückabgewickelten Immobilienfonds, dessen Anteile nicht mehr an die Fondgesellschaft zurückgegeben werden können, entspricht nach hiesiger Auffassung dem gesetzgeberischen Anliegen beim Zustandekommen des Bewertungsgesetzes. Rz. 513 [Autor/Stand] Die Regelung zur Bewertung von Anteilscheinen an Investmentfonds w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung des Kapitalisierungsfaktors

Rz. 27 [Autor/Stand] Soweit der Kapitalisierungsfaktor im Einzelfall hoch erscheint, ergeben sich für den Steuerzahler Chancen einer niedrigeren Steuerlast, weil das Bewertungsergebnis des vereinfachten Ertragswertverfahrens nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Erbschaft-/Schenkungsteuer von Bedeutung ist. Auch die Frage, ob der Steuerzahler von der Regelverschonung (§ ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Andere übliche Bewertungsmethoden

Rz. 254 [Autor/Stand] Neben der ertragsabhängigen Bewertung finden sich in der Praxis zahlreiche branchenübliche Methoden, mit denen der gemeine Wert ermittelt werden kann. Hierbei handelt es sich häufig um Multiplikatorenverfahren. Je nach Branche kann die Bandbreite der Multiplikatoren eng bei einander liegen oder breit gefächert sein. Derartige branchenübliche Verfahren w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine Hinzurechnung der Absetzungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert oder auf firmenwertähnliche Wirtschaftsgüter ist nach § 202 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BewG vorgesehen. Nach den ErbStR 2011 sind bei der Ermittlung des Substanzwerts nach § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG Geschäftswert, Firmenwert oder Praxiswert bildende Faktoren nur anzusetzen, denen ein eigenstä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. BV-Erlass vom 25.6.2009

Rz. 22 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat zur Bewertung des betrieblichen Vermögens erstmals mit gleich lautenden Erlassen vom 25.6.2009 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 25.6.2009) ausführlich Stellung genommen.[2]mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Gleich lautende Ländererlasse vom 17.5.2017

Rz. 294 [Autor/Stand] Mit gleich lautenden Erlassen vom 17.5.2011 hat die Finanzverwaltung die Regelungen zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG i.d.F. durch das ErbStRG für Bewertungsstichtage nach dem 30.6.2011 (BV-Erlass vom 17.5.2011) aktualisiert.[2] Hervorzuheben ist hierbei, dass die Regelungen des BV-Erlasses vom 17.5.2011 auch bei der Ermittlung des ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bewertungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 und vor dem 1.7.2011

Rz. 155 [Autor/Stand] Der für Bewertungszeitpunkte nach dem 31.12.2008 geltende Wortlaut des § 11 Abs. 2 BewG hat die bisherige Ausnahmeregelung für die Ertragsteuer nicht übernommen. Damit stellte sich die Frage der Maßgeblichkeit des § 11 Abs. 2 BewG für die Ertragsteuer erneut. Mit dem BV-Erlass vom 25.6.2009[2] hatte die Finanzverwaltung ihre bisherige Haltung zunächst f...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Reichweite des Zuschlags

Rz. 25 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber hat den in § 203 Abs. 1 BewG – für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2016 – vorgesehenen Zuschlag von 4,5 % nicht als "Risiko"-Zuschlag bezeichnet, sondern lediglich als Zuschlag. Damit entzieht sich der Zuschlag dem unmittelbaren Vorwurf, die Risikoeinschätzung sei unzutreffend. Mit der Bezeichnung "Zuschlag" bringt der Gesetzgeber zum Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 11 Wertpapiere und Anteile

Schrifttum: Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unternehmenswerts kleiner und mittelgroßer Unternehmen (IDW Praxishinweis 1/2014), Wpg. 2014, 463; Balz/Bordemann/Rullkötter, Kapitalisierungszins und Unternehmenswerte – ein Vergleich des vereinfachten Ertragswertverfahrens mit dem Ertragswertverfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Ertragsaussichten

Rz. 561 [Autor/Stand] Die Ertragsaussichten einer Kapitalgesellschaft bestimmen sich nach dem künftigen ausschüttungsfähigen Ertrag, d.h. nach dem Teil künftiger Gewinne, der voraussichtlich für eine Ausschüttung an die Gesellschafter zur Verfügung stehen wird.[2] Thesaurierte Erlöse können nicht anders behandelt werden als tatsächlich verteilte Gewinne.[3] Maßgebend für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Gesetzesbegründung

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Gesetzesbegründung zu § 199 BewG hat folgenden Wortlaut: [2] Rz. 17 [Autor/Stand] Zu Unterabschnitt D – neu – Im neuen Unterabschnitt D wird das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Bewertung nicht notierter Anteile an Kapitalgesellschaften und von Betriebsvermögen geregelt. Rz. 18 [Autor/Stand] Zu § 199 – neu – Die Vorschrift bestimmt den Anwendungsbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. BV-Erlass vom 17.5.2011

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat die Erlasse vom 25.6.2009 mit gleich lautenden Erlassen vom 17.5.2011 zur Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199 ff. BewG in der Fassung durch das ErbStRG (BV-Erlass vom 17.5.2011)[2] überarbeitet und als vollständige Neufassung herausgegeben. Die Überarbeitung war insbesondere deshalb erforderlich, weil der Geltungsbereich der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bewertungszeitpunkte vor dem 1.1.2009

Rz. 153 [Autor/Stand] Die Frage, ob das vereinfachte Ertragswertverfahren auch bei der Ertragsteuer anzuwenden ist, wurde in der Vergangenheit kontrovers diskutiert. Keine Maßgeblichkeit des § 11 Abs. 2 BewG für die Ertragsteuer bestand nach der ausdrücklichen Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 4 BewG für Bewertungszeitpunkte vor dem 1.1.2009. Diese Regelung war durch das SEStEG[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßgeblichkeit bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer (vor dem 1.1.2009)

Rz. 524 [Autor/Stand] Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer bestand für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 eine Bindung an das Stuttgarter Verfahren. Sie ergab sich aus § 1 Abs. 1 BewG, weil danach die allgemeinen Bewertungsvorschriften (§§ 2 bis 16 BewG) für alle öffentlich-rechtlichen Abgaben gelten, die durch Bundesrecht geregelt sind, soweit sie durch Bundes- oder Landesf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Absatz 1 Satz 3

Rz. 17 [Autor/Stand] Nach § 25 Abs. 1 Satz 3 ErbStG [2] kann die gestundete Steuer jederzeit auf Antrag des Erwerbers mit ihrem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst werden. Aus Sicht des Gesetzgebers handelt es sich bei der Stundung nach § 25 Abs. 1 Satz 2 ErbStG um eine Steuervergünstigung. Theoretisch könnte der Erwerber natürlich auch einfach auf die Stundung verzichten....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Unklare Bewertungshierarchie

Rz. 296 [Autor/Stand] Hinsichtlich der für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 zulässigen Bewertungsmethoden existiert dagegen keine derart klare Bewertungshierarchie. Vielmehr ergeben sich Unsicherheiten, wie die nach § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG zur Ermittlung des gemeinen Werts vorgesehenen nachstehenden Bewertungsmethoden voneinander abzugrenzen sind: Berücksichtigung der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stuttgarter Verfahren

a) Entwicklung Rz. 212 [Autor/Stand] Erstmals für die Hauptveranlagung der Vermögensteuer und Hauptfeststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe 1953 ist das Stuttgarter Verfahren erarbeitet und angewendet worden (Anteilsbewertungs-Richtlinien 1953 vom 14.2.1955 – AntBewR 1953[2]). In Abkehr vom zuvor angewendeten Berliner Verfahren wird als gemeiner Wert nicht meh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorzugsaktien

Rz. 88 [Autor/Stand] Aktien mit gleichen Rechten bilden eine Gattung (§ 11 Satz 2 AktG). Aktiengattungen werden durch die Satzung begründet (§ 23 Abs. 3 Nr. 4 AktG). Aktien verschiedener Gattungen entstehen durch unterschiedliche Ausgestaltung der Mitgliedschaftsrechte. Vorzugsaktien sind im Verhältnis zu Stammaktien eine besondere Gattung. Die Vorrechte der Vorzugsaktien kö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Höhe des Paketzuschlags

Rz. 462 [Autor/Stand] Die Höhe des Paketzuschlags soll sich nach R 95 Abs. 6 ErbStR, wenn sich der gemeine Wert nicht aus Verkäufen ableiten lässt, nach dem Umfang der zu bewertenden Beteiligung richten. Im Allgemeinen soll dieser Zuschlag bis zu 25 % betragen. Auch für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 kann ein Paketzuschlag, je nach Umfang der zu bewertenden Beteiligu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Bedeutung in der Praxis

Rz. 521 [Autor/Stand] Die Maßgeblichkeit des Stuttgarter Verfahrens für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer ist bei Bewertungszeitpunkten vor dem 1.1.2009 anerkannt. Die Frage, wie Anteile an Kapitalgesellschaften für andere steuerliche Zwecke vor dem 1.1.2009 zu bewerten waren, war dagegen durchaus unterschiedlich diskutiert worden. Rz. 522 [Autor/Stand] Allerdings führte ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen war ursprünglich in § 141 AO vom 13.12.1919 [2] geregelt. Diese Vorschriften sind durch VO vom 1.12.1930[3] unverändert in das BewG (§ 15) und anschließend unter unwesentlicher Änderung in das BewG 1934 (§ 13) übernommen worden. Durch das ÄndG-BewG vom 10.8.1963[4] wurde mit Abs. 1 die Bewertung der notierten Wer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Rechtslage ab 1996/1999/2003/2006

Rz. 548 [Autor/Stand] Wegen des Wegfalls der Vermögensteuer werden Einheitswerte für das Betriebsvermögen nicht mehr festgestellt. Die Ermittlung des Vermögenswerts kann deshalb nicht mehr, wie vordem, an einen festgestellten Einheitswert anknüpfen. Der Vermögenswert muss vielmehr selbständig ermittelt werden.[2] Das Jahressteuergesetz 1997 hat die Vorschrift des § 12 Abs. 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Umfang des Betriebsvermögens nach ertragsteuerlichen Grundsätzen

Rz. 28 [Autor/Stand] Die Zugehörigkeit der Wirtschaftsgüter und Schulden zum Betriebsvermögen richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (§ 95 Abs. 1, §§ 96, 97, 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG). Nach Wegfall des § 99 Abs. 2 BewG gilt dies auch hinsichtlich des Umfangs der Zugehörigkeit von Grundstücken zum Betriebsvermögen. Demnach kann auch ein Grundstücksteil zum Betriebsverm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 4.9.2007(BT-Drucks. 16/6290)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Angemessener Unternehmerlohn

Rz. 55 [Autor/Stand] Die nach § 202 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. d BewG erforderliche Korrektur des Ausgangswerts um einen angemessenen Unternehmerlohn, soweit in der zu Grunde liegenden Ergebnisrechnung kein solcher berücksichtigt wurde, dürfte in der Praxis bezüglich der Ermittlung der betragsmäßigen Angemessenheit zu Schwierigkeiten führen. Gerade über die Höhe des angemes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Differenzierung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen

Rz. 389 [Autor/Stand] Bei der Bewertung der betrieblichen Vermögen sind zwar grundsätzlich rechtsformneutrale Regelungen eingeführt worden. Dennoch muss weiterhin bei der Bewertung zwischen Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Einzelunternehmen unterschieden werden, weil die erbschaftsteuerlich letztlich maßgebende Bereicherung der Beteiligten je nach Rechtsform...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zuschläge und Abschläge

aa) Abschlag bei unverhältnismäßig geringen Erträgen (kapitalintensive Unternehmen) Rz. 612 [Autor/Stand] Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die in dem ermittelten Anteilswert nicht hinreichend zum Ausdruck gekommen sind, so können diese durch Abschläge und Zuschläge berücksichtigt werden (R 100 Abs. 3 ErbStR 2003). Im Allgemeinen kommen Abschläge in Betracht. Als e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ansatz eines Surrogats

Rz. 92 [Autor/Stand] Der gesonderte Ansatz der Wirtschaftsgüter und Schulden des jungen Betriebsvermögens erfolgt nur, wenn die eingelegten Wirtschaftsgüter und Schulden am Bewertungsstichtag ihrem Wert nach noch im Betriebsvermögen vorhanden und nicht wieder entnommen oder ausgeschüttet worden sind.[2] Rz. 93 [Autor/Stand] Die verwaltungsseitig geforderte Voraussetzung, dass...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Grundbesitz

Rz. 345 [Autor/Stand] Grundbesitz, für den ein Grundbesitzwert nach § 151 Abs. 1 Nr. 1 BewG festzustellen ist, ist mit dem zum Bewertungsstichtag festgestellten Wert anzusetzen. Dem Grunde nach richtet sich die Frage der Zugehörigkeit von Grundbesitz zum Betriebsvermögen nach der ertragsteuerlichen Behandlung. Die vor dem 1.1.2009 hinsichtlich der Betriebsgrundstücke geltend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. FG Hessen vom 16.2.2016

Rz. 494 [Autor/Stand] Das FG Hessen hat sich dagegen mit Urteil vom 16.2.2016[2] für den Ansatz des Kurswerts entschieden. Danach sind Anteilsscheine eines offenen Immobilienfonds, deren Rücknahme gemäß § 81 InvG ausgesetzt ist, nicht gemäß § 11 Abs. 4 BewG mit dem Rücknahmepreis, sondern mit dem zum Bewertungsstichtag im Rahmen des Freiverkehrs festgestellten niedrigeren Bö...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Genauigkeit der Bewertungsergebnisse

Rz. 177 [Autor/Stand] Die neuen Bewertungsvorschriften des vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §§ 199 ff. BewG enthalten unverändert Pauschalierungen, die dazu führen, dass der gemeine Wert allenfalls in einer Bandbreite abgebildet wird. Der Umfang der Abweichung der Bewertungsergebnisse des vereinfachten Ertragswertverfahrens vom angestrebten gemeinen Wert kann der Höh...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 204 [Autor/Stand] Der gemeine Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften war für Bewertungsstichtage vor dem 1.1.2009 unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten der Kapitalgesellschaft zu schätzen. Hieraus folgte, dass der Wert des Unternehmens zu ermitteln und auf die Anteile umzulegen ist. Dieser gesetzliche Auftrag bedurfte normkonkretisierender Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vereinfachungsregelung zur Ermittlung des Substanzwerts

Rz. 406 [Autor/Stand] Die Ermittlung des Substanzwerts ist mit einer weiteren faktischen Schwierigkeit verbunden. Bewertungsstichtag für die Ermittlung des Substanzwerts ist der Besteuerungszeitpunkt. Da dieser regelmäßig nicht mit dem Abschlusszeitpunkt der steuerlichen Gewinnermittlung übereinstimmt, bieten R B 11.4 ErbStR 2011 für die Kapitalgesellschaften und R B 109.2 E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Bewertungsstichtag und Zeitpunkt der Verkäufe

Rz. 163 [Autor/Stand] Grundsätzlich können nur Verkäufe berücksichtigt werden, die weniger als ein Jahr vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Rz. 164 [Autor/Stand] Stichtag für die Bewertung von Wertpapieren und Anteilen an Kapitalgesellschaften für Zwecke der Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitpunkt 1.1.1995 und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens, sola...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorliegen eines Steuerstundungsmodells gemäß § 20 Abs. 2b EStG (§ 20 Abs. 7 EStG n.F.) bei hohen negativen Zwischengewinnen

Leitsatz 1. Hohe (negative) Zwischengewinne beim Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds führen nicht ohne Weiteres zur Annahme eines Steuerstundungsmodells i.S. des § 20 Abs. 2b Satz 1 i.V.m. § 15b EStG. 2. Eine Einschränkung der Verlustverrechnung folgt auch nicht aus § 20 Abs. 2b Satz 2 EStG, wenn der Steuerpflichtige positive Einkünfte aus den Fondsanteilen erzielt, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines Zeitwertkonto-Guthabens führt nicht zum Lohnzufluss

Leitsatz Wird das angesammelte Zeitwertkonto-Guthaben eines Geschäftsführers im Zuge eines Arbeitgeberwechsels auf einen neuen Arbeitgeber übertragen, löst dieser Vorgang nach einem neuen Urteil des FG Baden-Württemberg noch keinen Zufluss von Arbeitslohn aus. Das letzte Wort liegt nun beim Bundesfinanzhof. Sachverhalt Ein Geschäftsführer schloss mit seiner GmbH im Jahr 2005 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts an einer Personengesellschaft

Kommentar Das BMF hat ein neues Grundsatzschreiben für alle jPöR veröffentlicht, die an einer Mitunternehmerschaft beteiligt sind. Hintergrund ist ein Urteil des BFH vom 25.3.2015, wonach eine solche Beteiligung bei der jPöR zu einem Betrieb gewerblicher Art führt. Fälle bis VZ 2008: Unmittelbar nach Veröffentlichung des BFH-Urteils (BFH, Urteil v. 25.3.2016, I R 52/13) hatte...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen an andere Einrichtungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG

Leitsatz Die Prüfung und Feststellung der schulrechtlichen Kriterien in Bezug auf die ordnungsgemäße Vorbereitung eines schulischen Abschlusses gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 Satz 3 EStG obliegt nicht den Schulbehörden, sondern ist Aufgabe der Finanzbehörden (gegen BMF-Schreiben vom 9. März 2009, IV C 4‐S 2221/07/0007, BStBl I 2009, 487). Normenkette § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG Sachverha...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbefreiung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zu § 4 Nr. 26 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 4.26.1 Abs. 1 UStAE . Nach § 4 Nr. 26 UStG ist die die ehrenamtliche Tätigkeit steuerfrei, wenn sie für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt wird oder wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Der BFH[1] hatte zur Frage der ehrena...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Nachweis der Unternehmereigenschaft – USt 1 TN (zu § 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 18.16 Abs. 1 UStAE . Wird einem Unternehmer, der seinen Sitz in Deutschland hat, im Ausland eine Umsatzsteuer berechtigterweise von einem anderen Unternehmer berechnet, kann der deutsche Unternehmer sich diese Umsatzsteuer unter den in dem anderen Staat anzuwendenden Rechtsvorschriften dort vergüten lassen. In diesem Fall muss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / d) Familienstiftungen mit Sitz im Ausland

Familienstiftungen mit Sitz im Ausland unterliegen hinsichtlich ihres Inlandsvermögens nicht der beschränkten Steuerpflicht des § 2 ErbStG und damit auch nicht der Erbersatzsteuer.[42] Auch sind sie nur beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Grundlage der Besteuerung ist die Summe aller inländischen Einkünfte. Wenn die ausländische Stiftung durch einen inländischen Stiftung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2017, Die Stiftung a... / a) Besteuerung bei Errichtung

Die rechtsfähige Familienstiftung ist eine juristische Person und somit selbst nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG Steuersubjekt. Da die Familienstiftung rechtlich selbständig ist, wird sie steuerrechtlich besonders behandelt und fällt unter die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die hinter einer Familienstiftung stehenden Personen, Destinäre und Stifter unterliegen ebenfalls der Steuer...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Nichtanwendungserlass

Stand: EL 112 – ET: 05/2017 Mit einem Nichtanwendungserlass wird die FinVerw angewiesen, eine Entscheidung des BFH über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die Berechtigung derartiger NAE ist umstritten: Einerseits wird die Auffassung vertreten, NAE seien rechtswidrig, weil die FinVerw an höchstrichterliche Urteile generell gebunden ist (vgl Lange, DB 2005, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Trockene Brötchen und Kaffee sind noch kein Frühstück

Leitsatz Das Finanzgericht Münster urteilte, dass kein Sachbezug in Form eines Frühstücks lohnversteuert werden muss, wenn ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich trockene Brötchen und Heißgetränke zur Verfügung stellt. Stattdessen beurteilte das Gericht den Vorteil als "gewöhnlichen" Sachbezug nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG, sodass die steuerfreie 44-EUR-Freigrenze anwend...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
EuGH-Vorlage: Beihilfecharakter der Steuerbegünstigung nach § 6a GrEStG

Leitsatz Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahingehend auszulegen, dass eine nach dieser Vorschrift verbotene Beihilfe vorliegt, wenn nach der Regelung eines Mitgliedstaats Grunderwerbsteuer für einen steuerbaren Erwerb aufgrund einer Umwandlung (Verschmelzung) nicht erhoben wird, falls am Umwandlungsvorgang bestimmte Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Personengesellschaft als Organgesellschaft (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG)

Überblick Nach der Rechtsprechung von EuGH und BFH können auch Personengesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen weisungsgebunden in einen Organkreis eingebunden sein. Die Finanzverwaltung regelt die Voraussetzungen, unter denen entgegen der gesetzlichen Formulierung auch eine Personengesellschaft als Organgesellschaft angesehen werden kann. Darüber hinaus werden die V...mehr