Fachbeiträge & Kommentare zu Gebühren

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / III. Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten (§ 23 RVG)

Rz. 26 Die Gebühren der Rechtsanwälte werden in der Regel nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 Abs. 1 RVG). Es handelt sich dann um so genannte Wertgebühren, zu denen auch die Satzrahmengebühren (z. B. die Geschäftsgebühr) gehören. In Strafsachen gilt dies nicht, da hier Betragsrahmengebühren die Regel sind. Für Tätigkeiten in gerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / V. Erhöhung für mehrere Auftraggeber

Rz. 77 Wird der RA in einer Zwangsvollstreckungsangelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so ist gemäß § 7 RVG i. V. m. Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber die 0,3 Verfahrensgebühr (Nr. 3309 VV RVG) um 0,3 zu erhöhen (siehe auch § 2 Rdn 32 ff.). Die maximale Erhöhung beträgt immer 2,0, sodass die Vollstreckungsgebühr höchstens 2,3 betragen kann. Denken Sie da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / bb) Verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung

Rz. 11 Jede zur Verwirklichung des Gläubigeranspruchs ergriffene Vollstreckungsmaßnahme bildet einschließlich aller notwendigen Handlungen gebührenrechtlich eine besondere Angelegenheit. Mehrere verschiedene Vollstreckungsmaßnahmen sind mehrere besondere Angelegenheiten. Beispiele für verschiedene Angelegenheiten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 1. Abgrenzung zum Prozess- bzw. zum Mahnverfahren

Rz. 7 Zunächst ist eine Abgrenzung zwischen dem Prozess- bzw. Mahnverfahren (Erkenntnisverfahren) einerseits und dem Zwangsvollstreckungsverfahren andererseits vorzunehmen. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG ist unter bestimmten Voraussetzungen für gewisse Tätigkeiten des RA, die er zur Vorbereitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens ausübt, nicht anwendbar. Dies ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / VI. Zurückverweisung (§ 21 RVG)

Rz. 159 Wenn ein Rechtsmittelgericht das angefochtene Urteil aufhebt, kann es den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen, damit dieses Gericht in der Sache neu verhandelt und abschließend entscheidet. Voraussetzung ist, dass das Rechtsmittelgericht durch Berufung, Revision (oder Beschwerde) mit der Sache befasst gewesen sein muss. Die Zurückverweisung ist bei der Revi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Der Geltungsbereich des RVG (§ 1 RVG)

Rz. 6 Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die sich aus Gebühren und dem Ersatz ihrer Auslagen zusammensetzt. Diese Vergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, wie sich aus dessen § 1 Abs. 1 ergibt. Auf Tätigkeiten, die auch andere Personen als ein Rechtsanwalt übernehmen können, findet das RVG keine Anwend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 3. Kaufmännisches und bürgerliches Zinsrechnen

Rz. 34 Zu beachten ist noch, dass Zinsen in Deutschland nur unter Kaufleuten nach der Methode berechnet werden, dass das Jahr 360 Tage und ein Monat 30 Tage hat. Unter Privatleuten (bürgerliche Zinsrechnung) gilt, dass das Jahr 365 (Schaltjahr: 366) Tage hat und der Monat so lang ist, wie es im Kalender steht. Z. B. hat der Februar dann also auch zinsmäßig nur 28 Tage (29 Ta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / d) Prüfungsschema für praktische Fälle

Rz. 17 Wie Sie aus vorstehenden Ausführungen ersehen können, ist die gebührenrechtliche Lösung von Fällen aus der Zwangsvollstreckung entscheidend davon abhängig, dass Sie erkennen, ob es sich darin um eine oder um mehrere verschiedene Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung handelt. Dazu müssen Sie prüfen, ob die im Einzelfall ausgeübten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Dieselbe Angelegenheit (§ 16 RVG)

Rz. 150 Nach § 15 Abs. 2 RVG darf der RA in derselben Angelegenheit die Gebühren nur einmal fordern. Da der Begriff der Angelegenheit in § 15 RVG nicht definiert ist, klärt § 16 RVG, welche bestimmten Tätigkeiten zu einer Angelegenheit gehören sollen. Im Wesentlichen handelt es sich gemäß § 16 RVG in folgenden Fällen um nur eine, also dieselbe Angelegenheit:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Die Grundlagen des GKG... / G. Beispiel zur Berechnung von Gerichtskosten

Rz. 9 Beispiel: Die Witwe Bolte beantragt ohne anwaltliche Hilfe beim zuständigen Amtsgericht (Mahngericht) den Erlass eines Mahnbescheids wegen Darlehensrückforderung in Höhe von 1.000,00 EUR gegen den Krummnagel. Da die Witwe das Antragsformular unvollständig ausgefüllt hat, muss ihr das Mahngericht zweimal ein Monierungsschreiben übersenden, bevor es den Mahnbescheid erla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / XIV. Der Gegenstandswert im Verfahren über die Prozesskostenhilfe (§ 23a RVG)

Rz. 108 Im Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bestimmt sich der Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren nach dem für den Hauptprozess maßgebenden Wert (§ 23a RVG). Es ist also der Wert des geplanten Prozesses zu ermitteln und dieser Wert für die Berechnung der Gebühren für das PKH-Bewilligungsverfahren anzuwenden. Der Wert des Bewilligungsverfahrens und de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Mittelgebühr und Mittelsatz

Rz. 113 Nach vorstehenden Überlegungen werden die jeweiligen Rahmenhöchstwerte z. B. nur bei den Durchschnitt in außergewöhnlicher Weise übersteigenden Einkommens- und Vermögensverhältnissen und gleichzeitig besonderer Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit angemessen sein. Der Mindestwert des Gebührenrahmens wird z. B. nur dann in Betracht kommen, wenn die wirtschaftliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 1. Rahmengebühren (→ § 2 Rdn 108 ff.)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Die Ermittlung des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr

Rz. 15 Das anwaltliche Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag ist ein in der Praxis häufig vorkommender Anwendungsfall für die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Zu unterscheiden sind das Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag, das nach Nr. 2300 VV RVG abgerechnet wird, und das Aufforderungsschreiben mit Klageauftrag, das nach Nr. 3101 Ziff. 1 VV RVG abgerechnet wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 11. Die "Rückwärts-Anrechnung" der Geschäftsgebühr

Rz. 40 In Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet." Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / I. Aufforderungsschreiben ohne Klageauftrag

Rz. 7 In einem Aufforderungsschreiben ohne Klageandrohung ist sinngemäß folgender Satz enthalten: "Sollten Sie nicht … zahlen, werde ich meinem Mandanten empfehlen, gegen Sie Klage einzureichen." Damit bringt der RA zum Ausdruck, dass ihm ein Auftrag, gegen den Schuldner gerichtliche Schritte einzuleiten, noch nicht vorliegt und dass sein Auftraggeber erst einmal die Reaktio...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 3. Gebührensenkung bei niedrigen unbestrittenen Forderungen (§ 13 Abs. 2 RVG)

Rz. 64 Bei sehr niedrigen Forderungen ist ein Missverhältnis zwischen dem Betrag der Forderung und den Inkassokosten besonders in die Augen fallend. Damit nicht die Inkassokosten wesentlich höher werden als die einzutreibende Forderung, hat der Gesetzgeber in § 13 Abs. 2 RVG eine zusätzliche Wertstufe eingeführt. Wenn die außergerichtliche Inkassodienstleistung des RA eine un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / E. Beispiele für Vergütungsrechnungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 81 In Sachen Lieb gegen Frech obsiegte Lieb. Ihm wurden im Urteil 1.300,00 EUR nebst 10 % Zinsen seit dem 5. Januar zugesprochen. Am 25. April war die Kostenfestsetzung beantragt worden, was gemäß § 19 Abs. 1 Ziff. 14 RVG gebührenrechtlich noch zum Prozess gehört. RA Hartnack wurde nun von Lieb damit beauftragt, wegen der titulierten Forderung die Zwangsvollstreckung zu b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / III. Der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung

Rz. 18 Zur Ermittlung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung ist es nicht möglich, nach § 23 Abs. 1 RVG die für die Gerichtskosten geltenden Wertvorschriften heranzuziehen, da es solche Wertvorschriften hierfür nicht gibt. In gerichtlichen Verfahren der Zwangsvollstreckung sieht das GKG nämlich in den Nummern 2110 – 2113 und 2118 des Kostenverzeichnisses Festgebühr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Zwangsvollstreckung und... / 2. Die Berechnung der Zinstage in der Zwangsvollstreckung

Rz. 30 In der Zwangsvollstreckung ist eine Besonderheit bei der Berechnung der Zinstage zu beachten: Im Gegensatz zu der bei der kaufmännischen Zinsrechnung üblicherweise gültigen Regel, dass der erste Tag – an dem z. B. das Kapital eingezahlt wird – nicht mitgerechnet wird, der letzte Tag aber mitgerechnet wird, gilt für die Zinsrechnung im Rahmen der Zwangsvollstreckung fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / 1. Objektive Klagenhäufung

Rz. 44 Die Anspruchshäufung bzw. objektive Klagenhäufung besteht in einem Verfahren entweder von Anfang an oder sie entsteht erst nachträglich durch Klageänderung. Von Anfang an besteht eine Anspruchshäufung, wenn der Kläger gemäß § 260 ZPO mehrere verschiedene Ansprüche gegen denselben Beklagten geltend macht. Für den Zuständigkeitsstreitwert und den Gebührenstreitwert gilt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Haupt- und Nebenforderungen (§ 4 ZPO, § 43 GKG, § 37 FamGKG)

Rz. 37 Normalerweise gilt der Grundsatz des § 5 Hs. 1 ZPO wie auch des § 22 Abs. 1 RVG, dass mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet werden. In der Praxis ist es die Regel, dass insbesondere bei Geldforderungen Nebenforderungen zusammen mit der Hauptforderung eingeklagt werden. Denken Sie hier nur z. B. an die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / V. Urheberrechtliche Abmahnungen

Rz. 71 Allseits bekannt ist, dass z. B. das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet eine Abmahnung durch einen RA nach sich ziehen kann. Gebührenpflichtige Abmahnschreiben eines RA sind ein im Urheber- und Wettbewerbsrecht übliches und auch legitimes Mittel zur Bekämpfung von Rechtsverletzungen. Durch eine Abmahnung können meistens kostspielige Prozesse verm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen kann gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin begleicht oder sofort eine Ratenvereinbarung abschließt und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / VI. Stufenklage (§ 44 GKG)

Rz. 60 Die Stufenklage bildet einen Sonderfall der objektiven Klagenhäufung. Der Kläger kann hierbei in mehreren miteinander verbundenen Klageanträgen sein eigentliches Klageziel schrittweise vorbereiten. Nach § 254 ZPO ist es ausnahmsweise gestattet, für die letzte Stufe einen zunächst betragsmäßig unbestimmten Klageantrag zu stellen. In Familiensachen heißt es "Stufenantra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / IV. Verbraucherschutz im Inkassorecht – Abmahnungen

Rz. 60 → Dazu Aufgaben Nr. 1 – 4 in Gruppe 14 und in Gruppen 2 und 3 Dem Bundesjustizministerium ist auffällig geworden, dass zu häufig für Abmahnungen in Inkassofällen gegenüber dem Aufwand des Abmahnenden sehr deutlich zu hoch angesetzte Inkassokosten geltend gemacht worden sind. Sehr oft wurden auch mangelnde Rechtskenntnisse des Schuldners ausgenutzt. Weiterhin wurden ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Rz. 50 Nach einem Verkehrsunfall sucht der Geschädigte in der Regel Rat und Hilfe bei einem Anwalt. Der RA versucht dann, die finanziellen Unfallfolgen außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des höchstwahrscheinlichen Unfallschuldigen zu regulieren. Bei jeder Unfallabwicklung muss der RA – auch schon bevor er den Schaden überhaupt beziffern kann – vielfältige Tätig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / d) Die Erhöhung bei Satzrahmengebühren

Rz. 64 Diese Art der Erhöhung kommt bei der Geschäftsgebühr der Nr. 2300 VV RVG in Betracht. Da die Art der Berechnung der Erhöhung im Gesetz nicht vorgeschrieben ist, berechnet man die Erhöhung am einfachsten zu der innerhalb des Rahmens gemäß § 14 RVG als Ausgangsgebühr konkret festgelegten Gebühr hinzu. Also rechnet man als Erhöhung z. B. bei einem weiteren Auftraggeber 0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG, insbesondere Anmerkung Absatz 1

Rz. 6 Bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG handelt es sich um eine Satzrahmengebühr. Die Höhe des Gebührensatzes ist für jeden Einzelfall vom RA nach seinem – nachvollziehbaren – Ermessen innerhalb des von 0,5 bis 2,5 gesetzten Rahmens gemäß § 14 RVG festzulegen (vgl. § 2 Rdn 108 ff.). Bei durchschnittlichen Angelegenheiten ergäbe sich rein rechnerisch als Mittelsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Die Grundlagen des Kost... / III. Die Skizzierung des Sachverhalts

Rz. 107 Insbesondere bei umfangreichen Angelegenheiten empfiehlt es sich, den Sachverhalt erst zu skizzieren, bevor man sich an die Fertigung der Vergütungsrechnung macht. Diese Sachverhaltsskizzierung kann man auch schon immer dann auf einem besonderen Blatt vornehmen, wenn die betreffende Akte zur Weiterbearbeitung vorliegt, weil man es sich dann erspart, später zur Erstel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Grundlagen des RVG / aa) Alle Auftraggeber sind an demselben Gegenstand beteiligt

Rz. 58 An dieser Stelle soll noch ein Problem aufgezeigt werden. Nicht selten kann man beobachten, dass die Vergütungsrechnungen bei mehreren Auftraggebern so aufgestellt werden, dass zuerst die jeweilige Betriebsgebühr als "Grundgebühr" berechnet und dann eine weitere "Erhöhungsgebühr" oder "Zusatzgebühr" erhoben wird. So sollte man nicht verfahren, da diese Art der Berechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufgabenteil / 11. Die Grundsätze des § 15 RVG (→ § 2 Rdn 124 ff.)

mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Gebühren

Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Die Verfahrens... / 2. Besondere Gebühren

a) Grundgebühr Eine besondere Gebühr ist die in Nr. 4100 VV enthaltene Grundgebühr, durch die "die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall" abgegolten wird.[13] Die insoweit erbrachten Tätigkeiten werden nicht von der jeweils auch anfallenden Verfahrensgebühr honoriert, sondern eben von der Grundgebühr. Die erste Information des Rechtsanwalts wird daher von der Grundgebühr ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Gebühren des Verteidigers im selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG

§ 29a OWiG Leitsatz Der im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG tätige gewordene Rechtsanwalt, der als Verteidiger allein im Einziehungsverfahren tätig wird, verdient, wenn eine Geldbuße nicht festgesetzt worden ist, neben der Gebühr Nr. 5116 VV zusätzlich zum einen die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV, aber auch die weitere Vergütung nach den Nrn. 510...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / C. Der Abgeltungsbereich der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Rz. 117 Die Grundlage der anwaltlichen Vergütung bildet zunächst das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz selbst. Durch das RVG wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts abgegolten. Insoweit formuliert § 1 Abs. 1 S. 1 RVG, dass die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich nach diesem Gesetz bemisst. I. Die Pauschge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Abrechnung im erbre... / IV. Anrechnung von Gebühren

Rz. 29 Eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG wird gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG in Höhe von 0,5 bis 0,75 nach dem in dem Verfahren anzusetzenden Gegenstandswert auf die Verfahrensgebühr angerechnet. Danach erfolgt eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren zum gleichen Gegenstand entstehende Verfahrensgebühr zur Hälfte, höchstens jedoch mit 0,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / H. Gebühren in der gerichtlichen Mediation

I. Gebühren Rz. 158 Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten gerichtsnahen Mediation zählen nach § 19 Abs. 1 S. 1 RVG zum Rechtszug und werden durch die dortigen Gebühren mit abgegolten.[168] II. Erfolgloses Mediationsgespräch Rz. 159 Beispiel In einem Rechtsstreit mit einem Gegenstandswert in Höhe von 10.000 EUR wird zunächst der Versuch einer gerichtlichen Mediation eingeleitet ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Gebühren des V... / Leitsatz

Der im Rahmen eines selbstständigen Einziehungsverfahren nach § 29a OWiG tätige gewordene Rechtsanwalt, der als Verteidiger allein im Einziehungsverfahren tätig wird, verdient, wenn eine Geldbuße nicht festgesetzt worden ist, neben der Gebühr Nr. 5116 VV zusätzlich zum einen die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV, aber auch die weitere Vergütung nach den Nrn. 5101–5114 VV. Gebühre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 2. Anrechnung mehrerer Gebühren, § 15a Abs. 2 RVG n.F.

Rz. 43 Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber auch die Anrechnung mehrerer Gebühren auf eine Gebühr reformiert und § 15a Abs. 2 RVG n.F. eingeführt. Dort heißt es: (2) Sind mehrere Gebühren teilweise auf dieselbe Gebühr anzurechnen, so ist der anzurechnende Betrag für jede anzurechnende Gebühr gesondert zu ermitteln. Bei Wertgebühren darf der Gesamtbetrag de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Gebühren- und Wertanpassungen

Rz. 2 In erster Linie soll das Kostenrechtsänderungsgesetz der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung sowie den gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb Rechnung tragen. Die Gesetzesänderung berücksichtigt sowohl den Anstieg der Verbraucherpreise als auch die allgemeine Einkommensentwicklung seit der letzten Gesetzesreform im Jahre 2013. Seitdem sind die Verbraucherpreise...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2022, Gebühren des V... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Eine Mammutentscheidung, der Volltext umfasst 16 Seiten. Dieser Umfang erschließt sich mir nicht so recht. Denn die entschiedene Frage ist weitgehend ausdiskutiert, wie die o.a. zahlreichen Rspr.-Nachw. zeigen. Dabei hat es bislang drei Auffassungen gegeben, die man kurz (!) wie folgt darstellen kann:mehr