Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

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§ 5 Muster / F. Muster: Verlagsvertrag über ein Fachbuch

Rz. 6 Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Muster 5.6: Verlagsvertrag über ein Fachbuch Verlagsvertrag über ein Fachbuch Zwischen Herrn/Frau _________________________ – im Folgenden Verfasser genannt – und dem _________________________ Verlag – im Folgenden Verlag genannt – wird nachfolgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtsübertragung, sonstige Haupt- und Nebenpflichten (1) D...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Urheber verbundener Werke

Rz. 145 Verbundene Werke sind solche, die mehrere selbstständige Werke zur gemeinsamen Verwertung zusammenfassen. Beispiel ist etwa die Verbindung von Komposition und Text.[238] Entscheidend ist die gemeinsame Verwertung. Streitig war die Frage, ob über den Realakt der Werkverbindung hinaus noch ein rechtsgeschäftliches Element zur Begründung einer urheberrechtlichen Gemeins...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Normvertrag; Vertragsinhalte; Verlagsrecht und Nebenrechte

Rz. 296 Für den Buchverlag gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen des Verlagsgesetzes, daneben aber auch so genannte Normverträge, die sowohl für den Bereich der Belletristik als auch für wissenschaftliche Beiträge zwar nicht zwingend sind, aber dennoch praktische Bedeutung entfalten. Zunächst sei der Normvertrag zwischen dem Verband deutscher Schriftsteller (VS) in d...mehr

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§ 4 Medienrecht / f) Sponsoring und Gewinnspiele

Rz. 240 Auf Sendungssponsoring (zum Begriff des Sponsorings siehe § 1 Rdn 29) muss zu Beginn oder am Ende in vertretbarer Kürze und in angemessener Weise deutlich hingewiesen werden (§ 10 MStV, § 8 Abs. 1 RStV). Es gilt das Verbot der redaktionellen Einflussnahme (§ 10 Abs. 2 MStV). Sponsoring unterscheidet sich von der Werbung dadurch, dass keine direkten Kaufanreize gesetz...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Rechtsverletzungen; ergänzende Schutzbestimmungen und Vertragsrecht

Rz. 241 Nach § 69f Abs. 1 UrhG hat der Rechtsinhaber gegenüber dem Eigentümer oder Besitzer einen Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig hergestellten, verbreiteten oder zur Verbreitung bestimmten Vervielfältigungsstücke.[344] In entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 3 und 4 UrhG kann der Verletzte verlangen, dass ihm die Vervielfältigungsstücke, die im Eigentum des Verl...mehr

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§ 2 Urheberrecht / f) Unverzichtbarkeit gesetzlicher Vergütungsansprüche

Rz. 382 Die Unverzichtbarkeit der gesetzlichen Vergütungsansprüche ist in § 63a Abs. 1 UrhG geregelt. Im Voraus können diese Ansprüche nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden. Mit dieser Regelung sollte dafür gesorgt werden, dass die Ansprüche der Urheber in der Praxis nicht ins Leere laufen. Probleme gab es nun aber deshalb, weil seit Inkrafttreten des Gesetzes...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Gesetzlich erlaubte Nutzungen (Schrankenregelung)

Rz. 566 § 5 Abs. 1 UrhDaG lautet: Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken und Teilen von Werken durch den Nutzer eines Diensteanbieters zu folgenden Zwecken:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberrecht und Persönlichkeitsrecht

Rz. 156 Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Es dient zudem der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (§ 11 S. 2 UrhG). Die Persönlichkeitskomponente des Urheberrechts ist noch nicht so lange anerkannt wie die verwertungsrechtliche Komponente. Nach der noch im 19. Jahrhundert vertretenen R...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Sendevertrag

Rz. 487 Gegenstand der Sendeverträge ist die Erlaubnis des Senderechts gem. §§ 20, 20a und 20b UrhG (zur Verpflichtung der Sendeunternehmen, mit Kabelunternehmen Verträge über die Kabelweitersendung abzuschließen, siehe Rdn 484).[659] Mit dem Sendevertrag erteilt der Urheber (oder die GEMA/VG Media für die "kleine Münze", die Bühnenverlage für die bühnenmäßige Aufführung) di...mehr

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§ 2 Urheberrecht / I. Notwendigkeit der Modernisierung des Urheberrechts

Rz. 548 Die Notwendigkeit der Modernisierung des Urheberrechts hat die EU erkannt und durch eine "Querschnittsregelung" zahlreiche Themen abgearbeitet, die seit Geltung der InfoSoc-Richtlinie 2001/29/EG (nachfolgend: Harmonisierungsrichtlinie) angefallen sind. Zu nennen sind die Digital Single Market Richtlinie 2019/790/EU (DSM-RL) sowie die Online-SatCab-Richtlinie 2019/789...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 8. Anspruch auf Vernichtung, Rückruf, Überlassung und Entschädigung

Rz. 495 Einen Vernichtungsanspruch gewährt § 98 Abs. 1 UrhG . Danach kann der Verletzte verlangen, dass ein dem Schutzrecht unterliegendes Erzeugnis (egal ob im Eigentum oder lediglich im Besitz des Verletzers befindlich) vernichtet wird. Erfasst werden neben den rechtswidrig hergestellten und vertriebenen Vervielfältigungsstücken auch Materialien und Vorrichtungen, etwa eine...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Erstreckung von Erlaubnissen

Rz. 569 Die Erlaubnis des Diensteanbieters erstreckt sich nur auf solche Nutzer, die nicht kommerziell handeln oder keine erheblichen Einnahmen erzielen (§ 6 Abs. 1 UrhDaG). Umgekehrt wirkt die Erlaubnis des Nutzers auch zugunsten des Diensteanbieters (Abs. 2). Ob sich diese Erstreckung nach Erwägungsgrund 69 DSM-RL nur auf vertragliche Erlaubnisse ("etwa mittels Lizenzverei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Urheberstammrecht und sonstige Vergütungsansprüche

Rz. 244 Im Gegensatz zu den Urheberpersönlichkeitsrechten und den Urheberverwertungsrechten, die als absolute Rechte dem Urheber gegenüber jedermann geltende Befugnisse einräumen, sind die nachfolgend zu behandelnden sonstigen Rechte lediglich als schuldrechtliche Ansprüche gegenüber einzelnen Nutzern ausgestaltet. Verfahrensrechtliche Bedeutung hat die Unterscheidung insofe...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungspflicht

Rz. 587 Die im Rahmen dieser Verfahren benutzen Werke sind gem. § 12 Abs. 1 UrhDaG angemessen zu vergüten. Die Vergütung dieser (in der Regel) Kleinstnutzungen konnte bisher kaum erfasst und abgerechnet werden, sodass diese Vergütungsregelung eine Verbesserung für die Rechtsinhaber darstellt.[781] Dies gilt umso mehr, als es lediglich um eine Vermutung der Nutzung im Rahmen ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Grundlagen

Rz. 351 Geht man von dem als absolutes Recht ausgestaltetem Urheberrecht als individuelles Recht der Einwilligung und des Verbotes aus, so verträgt sich hiermit nicht die Realität massenhafter Nutzungsvorgänge, etwa beim Mieten von Büchern oder gar im Aufführen oder Senden von Musikwerken. Um der Durchsetzung dieser Ansprüche gerecht zu werden, gab es in Europa, zunächst in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Medizinische Untersuchung / 5 Rechtsfolgen der Untersuchung

Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung – nicht die Diagnose – wird dem Arbeitgeber nur für die Dauer seiner Entgeltfortzahlungspflicht und auch nur dann mitgeteilt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers abweichend vom Attest des behandelnden Arztes beurteilt wird. Ein abweichendes Gutachten des medizinischen Dienstes hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Ent...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Öffentliche Telekommunikationsnetze und Telekommunikationsdienste

Rz. 25 Im Hinblick auf die Tatbestandsvoraussetzung "Öffentlichkeit" (etwa in § 3 Nr. 42 TKG "öffentliches Telekommunikationsnetz" i.V.m. Art. 2 Nr. 8 RL (EU) 2018/1972) sind geschlossene Benutzergruppen (Corporate Networks) ausgenommen. Dazu zählen Personen oder solche Unternehmen, die untereinander gemeinsame Geschäftsinteressen verfolgen (verbundene Unternehmen im Sinne d...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Kommerzielle Tätigkeiten und Finanzierung

Rz. 172 Durch den sog. Beihilfenkompromiss[186] hatte sich der deutsche Rundfunkgesetzgeber verpflichtet, Vorschriften in den damals geltenden Rundfunkstaatsvertrag aufzunehmen, die die "kommerziellen Tätigkeiten" in der Weise regeln, dass diese nur unter Marktbedingungen erbracht werden dürfen und von den übrigen Tätigkeiten durch gesonderte Rechnungslegung zu trennen sind ...mehr

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§ 5 Muster / M. Muster: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet

Rz. 13 Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet Muster 5.13: Allgemeine Bedingungen der Provider/Diensteanbieter im Internet § 1 Geltung der Bedingungen Diese Provider-Bedingungen/Bedingungen der Diensteanbieter (nachfolgend: Provider oder Diensteanbieter) gelten für alle Verträge, die der Provider über Leistungen im Zusammenhang mit der Ber...mehr

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§ 4 Medienrecht / e) Frequenzordnung und Nummerierung

Rz. 52 Zur Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen und unter Berücksichtigung der in § 2 Abs. 2 TKG genannten weiteren Ziele werden der Frequenzbereichszuweisungsplan und der Frequenznutzungsplan aufgestellt, Frequenzen zugeteilt und Frequenznutzungen überwacht (§ 87 TKG). Die Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzutei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / c) Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch

Rz. 328 Zunächst durch die Urheberrechtsreform aus dem Jahre 1985 und der Änderung durch die Umsetzung der Datenbankrichtlinie der Europäischen Union im Jahre 1995, danach aufgrund der Harmonisierungsrichtlinie der EG aus dem Jahre 2001 und nunmehr im Rahmen des Zweiten Korbes wurde die Vervielfältigung zum privaten oder sonstigem ­eigenen Gebrauch gem. § 53 UrhG neu überarb...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Spannungsverhältnis zwischen Nutzern und Urhebern

Rz. 399 Zwischen Nutzern und Urhebern besteht insofern ein Spannungsverhältnis, als der Urheber ein Interesse an der optimalen Verwertung seiner Werke hat, der Veranstalter aber (als Mittler zu den Nutzern) nicht jede Erlaubnis zur Aufführung einzeln abrufen kann. In der Masse der Veranstaltungen wird es um die Wahrnehmung kleiner Rechte gehen, die von der GEMA verwaltet wer...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Übertragung von Großereignissen

Rz. 209 Durch die Ereignisse um Kirch Media (insbesondere deren Insolvenzverfahren im Jahre 2002) ist die Regelung betreffend die Übertragung von Großereignissen (§ 13 MStV, § 4 RStV) in den Blickpunkt gerückt.[210] Die Ausstrahlung im Fernsehen von Ereignissen von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung (Großereignisse) in der Bundesrepublik Deutschland verschlüsselt und g...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Vergütungspflicht und Recht auf Vergünstigung

Rz. 414 Die Verwertungsgesellschaften können die Vergütungen gegenüber den Veranstaltern aufgrund von Gesamtverträgen oder Tarifen erheben (§§ 35 oder 39 VGG). Gesamtverträge können mit so genannten Dachorganisationen (erwähnt sei hier der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband) dann abgeschlossen werden, wenn diese über eine ausreichende Anzahl an Mitgliedern verfügen. Der ...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Rechtsnatur, Auslegung und Änderung

Rz. 125 Verträge über Urheberrechte können aufgeteilt werden in: Rz. 126 Zu trennen ist das vertragliche Schuldverhältnis von den zuvor besprochenen Ve...mehr

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§ 2 Urheberrecht / V. Prozessuale Geltendmachung der Werkeigenschaft

Rz. 125 Die Werkeigenschaft gem. § 2 Abs. 2 UrhG als unbestimmter Rechtsbegriff unterliegt im Hinblick auf ihre Rechtsanwendung (Prüfung der Schutzfähigkeit) dem Amtsermittlungsprinzip und ist somit der Parteidisposition entzogen. Deshalb ist es unwirksam, die Anforderungen an die einzelnen Elemente des Werkbegriffs, wie etwa der Gestaltungshöhe, vertraglich zu vereinbaren.[...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungsansprüche für Vermietung und Verleihen

Rz. 263 Seit der Novelle von 1995 ist das Vermietrecht in Umsetzung der Richtlinie 92/100/EG des Rates vom 19.11.1992, überholt durch Richtlinie 2006/115/EU, als Verbotsrecht ausgestaltet worden, muss also besonders eingeräumt werden (§ 17 UrhG).[417] Der Vergütungsanspruch wegen Vermietung nach § 27 Abs. 1 UrhG hängt davon ab, dass die ursprünglichen Rechtsinhaber des Verbr...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 442 Nach Art. 3b des Rom-Abkommens (Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, abgekürzt RA)[590] ist Tonträger "jede ausschließlich auf den Ton beschränkte Festlegung der Töne einer Darbietung oder anderer Töne". Rz. 443 Einerseits ist es nicht notwendig, nur ein urheberrechtlich geschütztes W...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / h) Auskunftsanspruch

Rz. 191 Flankiert wird der gesetzliche Vergütungsanspruch durch – zunächst im Jahre 2016,[251] dann durch die Urheberrechtsreform in 2021 (in Umsetzung von Art. 19 DSM-RL) – den neuen Auskunftsanspruch (§§ 32d und 32e UrhG). Durch die Urheberrechtsreform wurde die Übergangsregelung des § 133 UrhG, die im Jahre 1971 aufgehoben worden war, wieder aktiviert. Es gilt die Grundre...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Besondere Regelungen der Internetnutzung

Rz. 315 § 44a UrhG regelt die Zulässigkeit vorübergehender Vervielfältigungen und ermöglicht damit zahlreiche Handlungen, die für das Internet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Medien, notwendig sind. Diese Norm ist zugleich die Reaktion auf die durch den zweiten Korb erfolgte Erweiterung des § 16 Abs. 2 UrhG, der auch die vorübergehende und flüchtige Speicherung als ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Durchsetzung gesetzlicher Schrankenbestimmungen

Rz. 450 § 95b UrhG dient der Durchsetzung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen desmehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begrifflichkeiten und Gegenstand des Schutzes

Rz. 213 Mit den §§ 69a–69g UrhG zum Recht der Computerprogramme (und deren Nutzung) wurde die EG-Richtlinie vom 14.5.1991, zuletzt geändert durch Art. 10 Abs. 1 Änderungsrichtlinie 2009/24/EG vom 23.4.2009,[284] umgesetzt.[285] Nach der Urheberrechtsreform 2021 finden die Vorschriften über die angemessene Vergütung, die gemeinsamen Vergütungsregelungen, das Recht zur anderwe...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 480 Sendeunternehmen haben das ausschließliche Recht an Funksendungen. Nach Art. 3f RA ist Funksendung definiert als "Ausstrahlung von Tönen oder von Bildern und Tönen mittels radioelektrischer Wellen zum Zweck des Empfanges durch die Öffentlichkeit."[649] Gegenstand der Funksendungen braucht kein urheberrechtsfähiges Schutzwerk zu sein.[650] Rz. 481 Im Einzelnen sind ges...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / IV. VG Wort

Rz. 378 Die Verwertungsgesellschaft Wort nimmt treuhänderisch Rechte für Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur, Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur, Autoren wissenschaftlicher und Fachliteratur, Verleger von schöngeistigen Werken und Fachliteratur, Bühnenverleger und Verleger von wissenschaftlichen Werken und Fachliteratur wahr. ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 2. Werke der Musik

Rz. 77 Besondere Ausprägung dieser in § 2 Abs. 1 Nr. 2 UrhG geschützten Werkkategorie ist die Verwendung von Tönen als Ausdruckmittel.[93] Dabei ist jede Art von Musik unabhängig davon schutzfähig, wie sie im Einzelnen fixiert wurde (früher in der Regel auf Noten, heute eher auf elektromagnetischen Bändern und sonstigen Datenträgern). Rz. 78 Vom Umfang her ist auch lediglich ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Rz. 206 § 19a UrhG gewährt dem Urheber nunmehr seit dem 10.9.2003 (Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, BGBl I, 1774) das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit (es genügen schon lokale Netze) von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist....mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 6. Zweckübertragungsregel (Übertragungszweckgedanke)

Rz. 113 Für die Einräumung von Nutzungsrechten ist schließlich die Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG zu beachten. Auch nach der Neufassung des § 31 UrhG, insbesondere des Abs. 5, bleibt die Frage, ob die Zweckübertragungsregel lediglich als Auslegungsmaxime oder aber als Spezifizierungslast des Werkvermittlers anzusehen ist. Dieser Streit hat durchaus für die Behan...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 1. Räumlicher Geltungsbereich (Kollisionsrecht)

Rz. 608 Immaterialgüterrecht hält sich nicht an Ländergrenzen (Grundsatz der Ubiquität). Dennoch knüpft auch das Urheberrechtsgesetz an räumliche (territoriale) Tatbestände an (es gilt das Territorialitätsprinzip, das allerdings durch zahlreiche internationale Vereinbarungen erweitert wird und insoweit vom Universalitätsprinzip überlagert ist).[789] Rz. 609 Ausdruck des Terri...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Tarifstruktur, Tarifstreit und Schiedsstellenverfahren

Rz. 418 Die im Bundesanzeiger zu veröffentlichenden Tarife werden zunächst als angemessen angesehen,[571] können aber solange bestritten werden, wie der Veranstalter sie noch nicht akzeptiert hat. Rz. 419 Die Tarifreform der GEMA hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit ausgelöst, da die Veranstalter sich durch – aus deren Sicht – massive Gebührenerhöhungen in ihrer E...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / IV. Recht am eigenen Bild

Rz. 71 Das Recht am eigenen Bild wird als besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach den §§ 22 ff. des "Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie – KUG"[97] geschützt. Gemäß § 22 S. 1 KUG dürfen Bildnisse[98] nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.[99] Von ei...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Unterricht, Wissenschaft und Institutionen

Rz. 393 Für den Bereich Unterricht, Wissenschaft[593] und zum Teil auch für Institutionen (etwa öffentliche Archive)[594] waren die Regelungen bis zum Erlass des Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) vom 1.9.2017, in Kraft getreten am 1.3.2018, über zahlreiche Reglungen an unterschiedlichen Stellen der Sc...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Verwaiste Werke

Rz. 425 Zweck der Regelungen über die verwaisten Werke (orphan works) ist es, diese als kulturelles Erbe einem breiteren Publikum durch digitale Plattformen zugänglich zu machen.[632] § 61 UrhG soll die Richtlinie 2012/28/EU vom 25.10.2012 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke (Orphan-Works-Richtlinie) umsetzen. Allerdings ging die deutsche Umsetzung z...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Künstlervertrag

Rz. 449 Künstlerverträge (siehe § 5 Rdn 8 Muster: Künstlervertrag) haben primär die Übertragung der Leistungsschutzrechte ausübender Künstler gem. §§ 73 ff. UrhG zum Gegenstand mit dem Ziel der Erstellung von Tonträgern und deren Bewerbung (Promotion). In diesem Kontext werden auch Merchandising-Rechte, die Nutzungsrechte zur Produktion von Musikvideos, Compilations- und Mul...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 3. Vermutungen zugunsten der Verwertungsgesellschaften und GEMA-Vermutung

Rz. 411 Wer Ansprüche geltend macht, hat grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast. Für Auskunfts- und Vergütungsansprüche der Verwertungsgesellschaften regeln §§ 48–50 VGG widerlegbare Vermutungen der Aktivlegitimation und damit die Beweislastumkehr. § 50 VGG fingiert die Wahrnehmungsbefugnis der Verwertungsgesellschaft bezüglich der Kabelweitersendungsrechte für die Auß...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Leistungsschutzrechte

Rz. 466 Die §§ 88 bis 94 UrhG enthalten besondere Bestimmungen für Filme, gehen zwar ausdrücklich auf den Schutz des Filmherstellers ein (§ 94 UrhG), definieren dabei aber nicht den "Filmurheber". Da Ausgangspunkt für die Filmherstellung das Filmurheberrecht ist, soll zunächst die Filmurheberschaft betrachtet werden.[629] Filmurheber sind diejenigen natürlichen Personen, die...mehr

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§ 2 Urheberrecht / d) Pauschale Vergütungspflicht für Vervielfältigungen

Rz. 341 Nach der alten Rechtslage (bis zum 31.12.2007) regelte § 54 UrhG a.F. als Folge der legitimen Vervielfältigungsmöglichkeiten des § 53 UrhG die Vergütungspflicht für Vervielfältigungen im Wege der Bild- oder Tonaufzeichnung und § 54a UrhG a.F. die Vergütungspflicht für Vervielfältigungen im Wege der Ablichtung. Danach hatten die Hersteller entsprechender Geräte eine i...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 8. Verfügung des Bayerischen Landesamt für Steuern v. 22.5.2017

Im Jahr 2017 nahm schließlich das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfst)[17] in einer Verfügung zur lohn- und umsatzsteuerlichen Behandlung vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer zur Privatnutzung überlassener (Elektro-)Fahrräder Stellung. Dabei führte es unter Textziffer 2.1.2.1 (Überlassung resultiert aus Arbeitsvertrag und erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsl...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. EuGH-Vorlage des FG Saarland vom 18.3.2019

Ausgangssachverhalt: Im Jahr 2019 musste das FG Saarland[18] eine Dienstwagenüberlassung umsatzsteuerlich bewerten. Dabei überließ eine luxemburgische Gesellschaft zwei in Deutschland wohnhaften Arbeitnehmern je einen Dienstwagen zur privaten Nutzung. Bei dem einen Arbeitnehmer wurde vom Lohn eine jährliche Geldsumme einbehalten, bei dem anderen Arbeitnehmer erfolgte die Übe...mehr