Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sonderabfallbeseitigung

Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Sonderabfallbeseitigung ist grundsätzlich eine Pflichtaufgabe (= hoheitliche Tätigkeit) der öffentlichen Hand. Als Sonderabfall bzw. Sondermüll werden die Abfälle bezeichnet, die nicht dem System der Abfalltrennung durch den Verbraucher zugeführt werden können. Dazu gehören insbesondere die Abfälle, die eine Gefahr für die Umwelt oder die Gesun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.7.1 Nach Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Rz. 43 Zivilrechtlich wächst der Anteil am Gesamtgut bei Verzicht eines Abkömmlings automatisch den anderen anteilsberechtigten Abkömmlingen bzw. dem überlebenden Ehegatten zu (s. Rn. 20). Steuerrechtlich ist zu unterscheiden, ob der Verzicht gegen Entgelt oder unentgeltlich stattfindet. Rz. 44 Bei Erhalt einer Abfindung ist ein Verzicht ohne steuerliche Auswirkungen, da beim...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3 Letzterwerb ist Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Rechtsprechung: BFH vom 16.07.1997, BStBl II 1997, 625 Rz. 20 Nach seinem Wortlaut ist § 27 ErbStG nur für Erwerbe von Todes wegen (z. B. Erbe, Vermächtnis) anwendbar. Dennoch ist von der Literatur vereinzelt vertreten worden, dass aufgrund von § 1 Abs. 2 ErbStG die Vorschrift auch auf Schenkungen unter Lebenden anwendbar sei. Dieser Auffassung hat sich der BFH in ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis oder beim Erwerb eines mit einem Erbbauzinsanspruch verbundenen Grundstücks, dessen Bewertung sich nach § 13 Abs. 1 BewG richtet (BFH...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / II. Geringe Anforderungen an die Antragstellung im RVG

Das RVG selbst regelt die Abrechnung der Beratungshilfe-Vergütung nur rudimentär. Nur aus § 8 BerHG ergibt sich die Vergütungsgrundlage selbst, deren weitere Regelungen dann im RVG zu finden sind. § 55 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 RVG regele dabei den Antragsgrundsatz. Zu dem Inhalt dieses Antrags ist im RVG aber geregelt, dass dieser eine Erklärung über die von der Beratungsperso...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.4 Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG

Tz. 70 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die Lohnsteuer kann vom Arbeitgeber mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn dem Arbeitnehmer Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit i. S. v. § 9 Abs. 4a Satz 3, 5 und 6 EStG (Anhang 10) gezahlt werden, soweit diese die danach dem Arbeitnehmer zustehenden Verpflegungspauschalen ohne Anwe...mehr

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AGS 06/2022, Gegenstandswer... / II. Grundsätze

Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4142 VV entstehe, wenn der Rechtsanwalt eine auf die Einziehung und verwandte Maßnahmen gerichtete Tätigkeit für den Beschuldigten ausübe (wegen der Einzelheiten Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, VV 4142 Rn 6) und sich dadurch für das – oft besonders wertvolle – Eigentum des Mandanten einsetze (KG JurBüro 2022, 20). Sinn und Zweck de...mehr

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AGS 06/2022, Original-Berec... / I. Sachverhalt

In einer rechtlichen Angelegenheit wurden Beratungshilfe bewilligt und ein Berechtigungsschein erteilt. Der Berechtigungsschein wurde dabei unmittelbar dem bereits konsultierten und bekannten Rechtsanwalt übersandt. Die Angelegenheit wurde sodann durch die Beratungsperson erledigt und die Vergütung elektronisch zur Abrechnung eingereicht. Dabei wurde neben der Geschäftsgebüh...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Grundsätze des rechtsfähigen Vereins

Tz. 17 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Gesetzlicher Vertreter des Vereins ist gem. § 26 BGB (Anhang 12a) der Vorstand, der den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Für besondere Geschäfte kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, § 30 BGB (Anhang 12a), dessen Vertretungsmacht sich in der Regel nur auf die in der Satzung bestimmten Gebiete beschränkt. Tz. 18 Stand...mehr

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AGS 06/2022, Beratungshilfe... / I. Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte durch das Gericht einen Berechtigungsschein erhalten und damit eine Zusage für Beratungshilfe. Der daraufhin konsultierte Rechtsanwalt wurde wegen der Angelegenheit "Lärmbelästigungen eines weiteren Mieters" in Anspruch genommen. Mit Schreiben vom 19.5.2021 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er der Antragstellerin Beratungshilfe gewährt habe. Er ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.4.3 Beteiligung an einer freiberuflichen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft/Partnerschaftsgesellschaft) gem. § 18 Abs. 4 EStG

Rz. 40 Darüber hinaus ist der steuerliche Mitunternehmerbegriff auf andere als gewerbliche Einkunftsträger anzuwenden. So gibt es neben den gewerblichen Mitunternehmerschaften auch freiberufliche Mitunternehmerschaften, die einen Gewerbebetrieb bilden, wenn sie ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben (s. Hannes/Holtz in M/H/H ErbStG § 13b Rz. 7).Demzufolge stel...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 31 Steuererklärung

Ausgewählte Literaturhinweise: Halaczinsky, Rechte und Pflichten des Gesamtrechtsnachfolgers bei nachträglich aufgedeckten Erbschaft- und Schenkungsteuersachverhalten, DStR 2006, 828; Höne/Krause, Die Steuererklärungspflicht nach § 153 BewG im Wertfeststellungsverfahren für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke, ZEV 2010, 179; Höne/Krause, Die Steuererklärungspflicht nac...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3d USA / 3 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 16 Das Abkommen in der Fassung vom 03.12.1980 ist am 27.06.1986 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 24.07.1986, BGBl II 1986, 860). Das Protokoll vom 14.12.1998 ist am 14.12.2000 in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 18.12.2000, BGBl II 2001, 62) und ist bei den danach eintretenden Todesfällen und danach gemachten Schenkungen anzuwenden. Dieses wird ergänzt durch das E...mehr

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AGS 06/2022, Fragen und Lös... / 1. Fall 1

In einer Erbschaftsangelegenheitssache hat E1, vertreten durch Rechtsanwalt A, die Erteilung eines Erbscheins beantragt. Das Nachlassgericht hat den Antrag zurückgewiesen. Hiergegen legt Rechtsanwalt A für E1 auftragsgemäß Beschwerde ein und begründet diese ausführlich. Das Beschwerdegericht weist die Beschwerde ohne vorherige Anhörung der übrigen Verfahrensbeteiligten und o...mehr

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AGS 06/2022, Gerichtskosten... / V. Bedeutung für die Praxis

Spannend bleibt die Entscheidung insbesondere für die zahlreichen Altfälle, die es in der Insolvenz noch vor dem 1.1.2021 gibt. Seit diesem Datum ist die Bestimmung des § 58 GKG modifiziert worden und der Streit darf als beendet betrachtet werden. Streitbefangen bleibt hingegen die Frage, wie in solchen Altfällen zu verfahren ist. Das OLG München hat als eines der ersten Ger...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Auslandsbedienstete (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG)

Rz. 43 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c ErbStG sind deutsche Auslandsbedienstete und deren Angehörige ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig (s. H E 2.1 ErbStH mit Hinweis auf das WÜD und WÜK: Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen). Rz. 44 Dies gilt allerdings für deutsche Auslandsbedienstete nur unter folgenden Voraussetzungen: Es besteht ein Di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes?

Rn. 59 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der BFH BStBl II 1994, 536 hat mE zu Recht entschieden, dass auch immer dann, wenn das FA in einem Haftungsbescheid vom ArbG LSt wegen Zuwendungen von Arbeitslohn in einer Vielzahl von Fällen nachfordert, es die Höhe der LSt grundsätzlich individuell zu ermitteln hat (nach § 38a EStG). Es darf die LSt-Höhe nur dann mit einem durchschnittlich...mehr

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FoVo 06/2022, Nutzung von K... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht einen gepfändeten Auszahlungsanspruch Die Klage ist zulässig und begründet. Der Klägerin steht im Wege der Einziehungsklage aus § 667 BGB i.V.m. dem zugrunde liegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen die Beklagte ein Anspruch in Höhe von 3.368,45 EUR zu. Nach § 667 BGB ist der Beauftragte verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er aus der Geschäftsbesorgu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 98 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die Abs 6–8 des § 42d EStG wurden durch das StBereinG 1986 v 19.12.1985 angefügt. Sie sollen die Lücken schließen, die sich aus der Rspr des BFH ergeben. Der BFH hatte – entgegen der bis dahin vertretenen Verw-Auffassung – im Urteil v 02.04.1982 (BFH BStBl II 1982, 502) entschieden, dass auch in den Fällen der unerlaubten ArbN-Überlassung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 5 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die LSt, die der ArbG gemäß § 42d Abs 1 Nr 1 EStG einzubehalten und abzuführen hat, ist nicht die materiell richtige LSt-Schuld. Der ArbG haftet nur für die LSt, die sich aus der Anwendung der auf der LSt-Tabelle eingetragenen Merkmale und der Anwendung der gültigen LSt-Tabelle aus dem Tatbestand der Lohnzahlung ergibt. Unrichtige Eintragunge...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 6.4.2 Bestattungskosten

Rz. 233 Gem. § 1968 BGB muss der Erbe die Kosten für eine standesgemäße Beerdigung des Erblassers tragen. Für den Abzug bei der Erbschaftsteuer kommt es hingegen nicht darauf an, ob die Kosten standesgemäß sind oder nicht. Nur für das Grabdenkmal bestimmt das Gesetz, dass nur die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal abzugsfähig sind. Zu diesen Bestattungskosten gehören di...mehr

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FoVo 06/2022, Der Insolvenz... / II. Die Lösung

Mehrere Forderungsarten Grundsätzlich kennen wir im Zivilrecht drei Forderungsarten, nämlich vertragliche Ansprüche, Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung und Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und führen auch zum Teil zu unterschiedlichen Rechtsfolgen. Nicht selten kann ein Anspruc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.3 Schenkung im Deckungsverhältnis, insbesondere Übergabeverträge

Rz. 507 Bei freigebigen Zuwendungen im Deckungsverhältnis kann Zuwendender sowohl der Versprechensempfänger als auch der Versprechende sein. So ist im Fall der Tilgung einer fremden Schuld (s. Rn. 493 Beispiel 2, in dem der Vater die Mietschulden seines Sohnes gegenüber dem Vermieter tilgt) der Versprechende (Vater) der Zuwendende und der Versprechensempfänger (Sohn) der Beg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4.2 Ansatz der Wirtschaftsgüter

Rz. 56 Die FinVerw hat in R B 11.5 ErbStR Grundsätze aufgestellt, die bei der Berechnung des Mindestwerts Beachtung finden sollen.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 16.1 Allgemeines

Rz. 707 § 7 Abs. 7 ErbStG ist zum 01.01.1974 in das Erbschaftsteuergesetz aufgenommen und durch das StEntlG 1999/2000/2002 (Gesetz vom 24.03.1999, BStBl I 1999, 304) um Satz 2 ergänzt worden. Satz 2 stellt eine Präzisierung und Sonderregelung zur Einziehung von Geschäftsanteilen dar. Mit Inkrafttreten des ErbStRG zum 01.01.2009 wurde § 7 Abs. 7 ErbStG um Satz 3 erweitert und...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1.2 Fälle des § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG

Rz. 21 Nach § 186 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG erfolgt der Ansatz der üblichen Miete auch dann, wenn der Eigentümer dem Mieter das Grundstück oder den Grundstücksteil zu einer um mehr als 20 % von der üblichen Miete abweichenden tatsächlichen Miete überlassen hat. Die Gründe, die zu der Abweichung der tatsächlichen Miete von der üblichen Miete um mehr als 20 % nach unten oder ob...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 9.3.2021 befasst sich mit der Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger auch dann, wenn der Mindestunterhalt tangiert wird, die für sein Eigenheim gezahlten Tilgungsleistungen des Hausdarlehens absetzen kann. 2. Inhalt der Entscheidung Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt in Höhe von 100 % des Min...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.5 Erfindungen, Gebrauchsmuster und Topografien (§ 121 Nr. 5)

Rz. 51 Erfindungen/Patente (§ 1 PatG), Gebrauchsmuster (§ 1 Abs. 1 GebrMG) sowie Topografien (= dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, vgl. § 1 Abs. 1 HalblSchG vom 22.10.1987, BGBl I 1987, 2294) einer beschränkt steuerpflichtigen Person fallen unter den Katalog des Inlandsvermögens, sofern sie zwei Voraussetzungen kumulativ erfüllen. Rz....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Ermittlung der Aktienanzahl

Tz. 24 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Für die Ermittlung der verwässernden potenziellen Aktien sind alle potenziellen Aktien zu berücksichtigen, sofern ihre Berücksichtigung zu einer Verwässerung der EPS führt (IAS 33.31). Als Umwandlungszeitpunkt wird gem. IAS 33.36 entweder der Beginn des Berichtszeitraums oder der Emissionszeitpunkt der potenziellen Aktien, falls dieser später...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.4.3.2.1 Disquotale Zuwendungen eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft

Rz. 427 Bei Einlagefällen geht die FinVerw im Grundsatz entsprechend der ständigen Rspr. des BFH (vgl. BFH vom 19.06.1996, BStBl II 1996, 616; vom 09.12.2009, BStBl II 2010, 566; vom 30.01.2018, BStBl II 2018, 656) davon aus, dass keine (mittelbare) freigebige Zuwendung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zwischen den Gesellschaftern vorliegt. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 8 Vorzeitige Herausgabe von Vorerbschaftsvermögen an den Nacherben (§ 7 Abs. 1 Nr. 7 und § 7 Abs. 2 ErbStG)

Rz. 632 Vor- und Nacherbschaft sind in § 6 ErbStG geregelt. Danach erbt – im Gegensatz zum Zivilrecht – der Vorerbe vom Erblasser und der Nacherbe vom Vorerbe. Nach dem Vorerbfall erhält der Nacherbe ein Anwartschaftsrecht auf den Nachlass, der beim Vorerben ein Sondervermögen bildet und von seinem eigenen Vermögen getrennt ist. Überträgt der Vorerbe vor Eintritt des Nacherb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4 Abtretung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 90 Tritt der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteilsanspruch an einen Dritten ab, was gem. § 2317 Abs. 2 BGB möglich ist, so muss dennoch der Pflichtteilsberechtigte und nicht der Erwerber den Anspruch der Erbschaftsteuer unterwerfen. Umstritten ist, ob eine solche Abtretung des Anspruchs bereits die Geltendmachung des Anspruchs darstellt und damit die Steuerpflicht aus...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 18.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.2 Die Beschränkungen des Vorerben

Rz. 10 Aus der zeitlich begrenzten Erbenstellung des Vorerben ergibt sich, dass der Nachlass im Hinblick auf die angeordnete Nacherbschaft geschützt werden muss. Deshalb ist der Vorerbe in seiner Verfügungsbefugnis über den Nachlass beschränkt (§§ 2113–2115 BGB, s. auch BGH vom 27.01.2016, WuM 2016, 227). Diese Nachlassbeschränkungen können durch den Erblasser jedoch untersc...mehr

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FF 06/2022, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Der Antragsteller macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch laufenden Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht für die Zeit ab März 2021 gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist Vater seines am 29.1.2004 geborenen Sohnes T. und seiner am 27.3.2006 geborenen Tochter L., die aus der geschiedenen Ehe mit de...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.5.1.2 Bereicherung des Bedachten

Rz. 251 Die Vermögensmehrung (Bereicherung) stellt im gewissen Sinne ein Spiegelbild zur Entreicherung dar. Zwar muss keine wertmäßige oder gegenständliche Identität gegeben sein, erforderlich ist allerdings, dass ebenso, wie es beim Zuwendenden zu einem Vermögensabfluss kommt, beim Bedachten eine Vermögensmehrung entsteht, die – im Regelfall – im Zugang des zugewendeten Geg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2.2.3 Entfernungsanspruch des Vermieters

Rz. 10c Die Anbringung einer Parabolantenne an der Balkonbrüstung der gemieteten Wohnung ohne Zustimmung des Vermieters ist vertragswidrig, wenn der Vermieter nicht – aufgrund einer aus § 242 herzuleitenden Nebenpflicht aus dem Mietvertrag – verpflichtet ist, die Anbringung der Parabolantenne durch den Mieter zu dulden. Für den Entfernungsanspruch des Vermieters reicht es da...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.1.3 Auskehrung (Satz 3)

Rz. 26 Überträgt ein Erbe erworbenes begünstigtes Vermögen im Rahmen der Teilung des Nachlasses auf einen Dritten und gibt der Dritte dabei diesem Erwerber nicht begünstigtes Vermögen hin, das er vom Erblasser erworben hat, erhöht sich insoweit der Wert des begünstigten Vermögens des Dritten um den Wert des hingegebenen Vermögens, höchstens jedoch um den Wert des übertragene...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.1.2 Sonstige Nutzungsüberlassungen und dingliche Nutzungsrechte

Rz. 90 Bei sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassungen wird man in Anlehnung an Gebel (in T/G/J/G, § 7 Rn. 28; zustimmend Geck in K/E, § 7 Rn. 11.2; a. A. Weinmann in M/W, § 7 Rn. 17) danach zu unterscheiden haben, ob die Gebrauchs- oder Nutzungsüberlassung zu einer Entreicherung des Überlassenden führt. So wird bei einer kurzfristigen Wohnungsüberlassung oder Mitbenutzu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Verbrennung von Erdgas zur Erzeugung einer Schutzgasatmosphäre

Leitsatz 1. Die Verbrennung von Erdgas kann neben dem Verheizen einen zweiten Verwendungszweck i.S. von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d EnergieStG haben, wenn dadurch eine Schutzgasatmosphäre erzeugt wird, die für den Produktionsprozess erforderlich ist. 2. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung kommt es auf die tatsächliche Verwendung des Energieerzeugnisses und den tatsächlich du...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inkongruente steuerliche Qualifikation des KapVerm

Rn. 49 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der Grundfall einer abweichenden steuerlichen Qualifikation des KapVerm umfasst insbesondere die abweichende Einordnung eines Finanzinstruments als EK und FK (hybrides Finanzinstrument). Ausweislich der Gesetzesmaterialien wird diesbezüglich exemplarisch Bezug auf Hybridanleihen und Genussrechtsinstrumente genommen. Darüber hinaus werden von...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2 Anwendungsbereich

Rz. 61 Voraussetzung für die Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG ist zum einen, dass die Zugewinngemeinschaft beendet wird. Dies kann durch Scheidung (s. § 1564 BGB) oder auch durch Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung in einem notariellen Ehevertrag erfolgen (s. §§ 1408, 1414 BGB). Zum anderen kann dies aber auch dadurch erfolgen, dass ein Ehegatte verstirbt un...mehr

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AGS 06/2022, 1,6-Verfahrens... / II. Verfahrensgebühr im Erbscheins-Beschwerdeverfahren

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2b VV ist Teil 3 Abschn. 2 Unterabschn. 1 VV auch in Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstandes in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Dies hat zur Folge, dass dem Verfahrensbevollmächtigten in solchen Beschwerdeverfahren nicht die für Beschw...mehr

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zfs 06/2022, Zur Berücksich... / 3 Anmerkung:

Grundsätze der Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Die Entscheidung des BGH liegt auf der Linie der Rechtsprechung des BGH, wonach materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche, die nicht Gegenstand eines Vergleichs- oder Verzichtsvertrags der Prozessparteien sind, bei der nach Klagerücknahme zu erlassenden Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 ZP...mehr

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AGS 06/2022, Berücksichtigu... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Klageverfahren wandte sich die Klägerin gegen einen Aufhebungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – (SGB II). Die Streitsache wurde im Verfahren per Videoverhandlung erörtert, nachdem ein früher terminierter Erörterungstermin zuvor aufgehoben worden war. Die...mehr

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AGS 06/2022, Miete für Anmi... / II. Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle

1. Gesetzliche Regelung Zu den Gerichtskosten gehören gem. § 1 Abs. 1 S. 1 GKG die Gebühren und die Auslagen. Letztere sind in Teil 9 GKG KV aufgeführt. Die Kostenbeamtin hatte sich für den Ansatz der – später nur zur Hälfte angesetzten – Miete auf Nr. 9006 Nr. 1 GKG KV bezogen. Danach gehören zu den gerichtlichen Auslagen bei Geschäften außerhalb der Gerichtsstelle die den G...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Beschlossene Dividenden

Tz. 22 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 IAS 10.12 verbietet den Ausweis von Dividenden für Inhaber von Eigenkapitalinstrumenten iSv. IAS 32 als Verbindlichkeit, sofern der Beschluss über die Ausschüttung nach der Berichtsperiode erfolgt. Grund dafür, dass die in Rede stehenden Dividenden zum Ende der Berichtsperiode nicht als Verbindlichkeit zu erfassen sind, ist, dass zu diesem Ze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 06/2022, Erstattungsfäh... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Kostenerstattung bei Anwaltswechsel Ob die – höheren – Gebühren und ggfs. auch Auslagen eines Rechtsanwalts dann erstattungsfähig sind, wenn ein Anwaltswechsel stattgefunden hat und der neue Rechtsanwalt nach neuem Vergütungsrecht abrechnen kann, ist umstritten. Nach einer Auffassung können die – höheren – Kosten des neuen Rechtsanwalts unter Anwendung des neuen Gebührenre...mehr