Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtskosten

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Ertragsteuerrecht

Rz. 458 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt; denn das Erbbaurechtsverhältnis stellt sich ertragsteuerrechtlich als schwebendes Geschäft dar mit der Folge, dass grundsätzlich weder der Erbbauzinsanspruch zu aktivieren noch die Erbbauzinsverpflichtung zu passivieren sind.[2] Folglich führt die kapitalisierte Er...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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AGS 01/2022, Schneider, JVEG - Kommentar zum Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz

Von Dipl.-Rechtpfleger Hagen Schneider. 4. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XVI, 677 S., 119,00 EUR Das Standardwerk zum JVEG (dem Nachfolger des ZSEG) erscheint zwischenzeitlich in vierter Auflage. Anlass zur Neuauflage waren das Inkrafttreten des KostRÄG 2021, das weitreichenden Änderungen auch im JVEG mit sich gebracht hat. Neben einer Anhebung der Vergütungs- und E...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / a) § 4a RVG a.F.

Rz. 101 Gemäß § 4a Abs. 1 S. 1 RVG a.F. darf ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 BRAO) nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Eine Legaldefinition der Erfolgsvereinbarung find...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Voraussetzung der Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 110 Besteht im Einzelfall die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, muss der Rechtsanwalt in einem zweiten Schritt die Wirksamkeitsvoraussetzungen von § 4a Abs. 2 und Abs. 3 RVG beachten: Zitat (2) Die Vereinbarung muss enthalten: 1. die voraussichtliche gesetzliche Vergütung und gegebenenfalls die erfolgsunabhängige vertragliche Vergütung, zu der der Rechtsanwalt...mehr

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§ 7 Interne Veränderungen / 3. Kosten

Rz. 22 Für Notar- und Gerichtskosten gelten die allgemeinen Vorschriften des GNotKG (vgl. unten § 15 Rdn 1 ff.). Diese sind daher bei kleineren Anlagen i.d.R. zu vernachlässigen. Kostenintensiv sind hingegen bei nicht zustimmungsfreien Veränderungen die erforderlichen Zustimmungen der Gläubiger in Abt. II und III des Grundbuches. Dabei geht es weniger um die anfallenden Begl...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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zfs 01/2022, Im Aussetzungs... / 3 Anmerkung:

Diese nur wenige Zeilen umfassende Entscheidung des BGH macht auf ein Problem aufmerksam, das in der Praxis kaum beachtet wird, dessen Auswirkungen für die in der Hauptsache unterlegene Partei jedoch erheblich sein können. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des VIII. ZS des BGH der ständigen Rechtsprechung auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht. ...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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§ 15 Kostenhinweise

Rz. 1 Der Geschäftswert für eine Aufteilung ist der Wert des bebauten Grundstücks; sofern es noch nicht bebaut ist, ist dem Grundstück der Wert des zu errichtenden Bauwerks hinzuzurechnen (§ 42 Abs. 1 GNotKG). Der Beschluss zur ersten Verwalterbestellung in einer Urkunde mit der TE/GO ist jetzt nach § 110 Nr. 1 GNotKG ein gesonderter Beurkundungsgegenstand. Der Wert ist gemä...mehr

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AGS 01/2022, Keine Kostenen... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des VIII. ZS des BGH, die der st. Rspr. auch der übrigen Zivilsenate des BGH entspricht, begegnet Bedenken. Diese werden verdeutlicht, wenn man einen Blick auf die entsprechenden Kosten richtet. 1. Verfahren erster Instanz Das Verfahren über die Aussetzung des Rechtsstreits gehört gem. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG als Zwischenstreit zum Rechtszug und löst bei de...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 1. Pauschalhonorar

Rz. 80 Zunächst kann der Rechtsanwalt für Erbrecht mit dem Mandanten ein Pauschalhonorar vereinbaren. Ein Pauschalhonorar liegt in den Fällen vor, in denen eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit mit einer der Höhe nach bestimmten Vergütung bezahlt werden soll. Insoweit vereinbart der Rechtsanwalt mit dem Mandanten, dass er für die Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs insge...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / 3. Kombination aus Pauschal- und Zeithonorar

Rz. 98 Insbesondere im Bereich des Erbrechts bietet sich eine Kombination der beiden vorherigen Arten von Vergütungsvereinbarungen an. Der Rechtsanwalt für Erbrecht kann mit dem Mandanten durch Kombination eines Pauschalhonorars mit einem Zeithonorar beispielsweise eine Grundgebühr in Höhe eines Prozent- oder Promillewerts vom Nachlasswert zuzüglich eines Stundenhonorars ver...mehr

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AGS 01/2022, Streitwertfest... / III. Festsetzung des Vergleichsmehrwertes

1. Festsetzung des Streitwertes In den meisten Fällen fallen in den gerichtlichen Verfahren vor dem SG keine Gerichtsgebühren an, sodass auch kein Streitwert festzusetzen ist. Vorliegend hat es sich jedoch gem. § 197a SGG um ein kostenpflichtiges Verfahren gehandelt, in dem somit Gerichtsgebühren anfallen. In einem solchen Verfahren ist deshalb gem. § 63 GKG von Amts wegen ei...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

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FF 07+08/2022, Sachverständ... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und die Antragsgegnerin, die sich im August 2016 getrennt haben und seit 2019 rechtskräftig geschieden sind, streiten um das Umgangsrecht des Antragstellers mit dem gemeinsamen Sohn X, geb. am … 2013. Der letzte Umgang des Vaters mit … fand im August 2019 statt. [2] Der Antragssteller, der die Weigerungshaltung von X auf eine Beeinflussung der...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant

Rz. 95 Neben einem nachvollziehbaren System der Zeitaufzeichnung über die geleisteten Stunden des Rechtsanwalts sollte dieser ein Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufbauen. Solange noch kein hinreichend festes Vertrauensverhältnis zum Mandanten aufgebaut ist, empfiehlt es sich, die geleisteten Stunden in kurzen Abständen hintereinander – etwa monatsweise – abzurechnen.[202...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Gerichtsverfahren: Was ist bei einer Honorarklage zu beachten?

Wenn der Mandant die Leistung des Steuerberaters nicht bezahlt, gilt es Honorarklage einzulegen. Hierbei gibt es viele Hürden zu meistern. Entstehen des Anspruchs Der Zeitpunkt ist weder identisch mit dem Zeitpunkt der Erstellung der Rechnung noch mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit. Der Anspruch entsteht vielmehr, sobald der Steuerberater aufgrund des Auftrags irgendeine Tätigke...mehr

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AGS 12/2021, Fragen und Lös... / 1. Gerichtskosten

Mit Eingang der Klageschrift bei Gericht (s. § 6 Abs. 1 GKG) ist eine 3,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 1210 GKG KV angefallen, die sich nicht ermäßigt hat, weil keiner der in Nr. 1211 GKG KV aufgeführten Ermäßigungstatbestände eingreift. Somit sind folgende Gerichtskosten angefallen:mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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AGS 12/2021, Nebenforderung... / III. Bedeutung für die Praxis

Berechnung des Beschwerde- und des Gegenstandswertes Sind außer dem Hauptanspruch auch Nebenforderungen betroffen, regelt § 4 ZPO deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung beim Beschwerdewert und § 43 GKG beim Streitwert für die Gerichts- und Anwaltskosten. Üblicherweise handelt es sich um herauszugebende Nutzungen, Zinsen oder Kosten der Rechtsverfolgung. Einfach ist d...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem VG Dresden Klage auf Änderung seines Familiennamens erhoben. Das VG hat dem Kläger in diesem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt. Nach Beendigung des Verfahrens hat das VG Dresden den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Beschwerde mit der Begründung eingelegt, er könne wegen seiner Bedürftigkeit Gerichtskoste...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / III. Bemessung des Streitwertes

Vorliegend hatte das VG Dresden den Streitwert gem. § 63 Abs. 2 S. 1 GKG festgesetzt und dabei gem. § 52 Abs. 1 GKG die sich aus dem Klageantrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache berücksichtigt. Weil der Sach- und Streitstand für die Bestimmung des Streitwertes keine genügenden Anhaltspunkte geboten hatte, hat das VG Dresden gem. § 52 Abs. 2 GKG den Auffangwe...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwertes

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG findet gegen den Beschluss, durch den der für die Gerichtsgebühren maßgebliche Streitwert festgesetzt worden ist, die Beschwerde statt. Voraussetzung ist einmal, dass der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt. Gem. § 68 Abs. 1 S. 2 GKG findet die Beschwerde aber auch dann statt, wenn das Gericht sie in der ange...mehr

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AGS 12/2021, Musielak/Voit, ZPO - Kommentar zur Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Prof. Dr. Hans-Joachim Musielak und Prof. Dr. Wolfgang Voit. 18. Aufl., 2021. Franz Vahlen Verlag, München. 3.065 S., 169,00 EUR Das umfangreiche Standardwerk, das nunmehr bereits in 18. Aufl. erscheint, hat sich längst einen Spitzenplatz unter den ZPO-Kommentaren gesichert. Es besticht durch stetig aktuelle praxistaugliche und präzise Lösungen. Die sorgfält...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 1. Kosten des Verfahrens

Kosten des Verfahrens (Verfahrenskosten) sind nach § 464a Abs. 1 S. 1 StPO die Gebühren und Auslagen der Staatskasse. Zu den Gebühren und Auslagen der Staatskasse gehören neben den Gerichtskosten auch die bei der Polizei und anderen Verwaltungsbehörden angefallenen Kosten der Vorbereitung der öffentlichen Klage sowie die nach der Rechtskraft des Urteils anfallenden Vollstrec...mehr

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ZErb 12/2021, Tatsächliche ... / 2 Gründe

II. Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte, form- und fristgerecht eingelegte und auch im Übrigen zulässige befristete Beschwerde hat aus den zutreffenden Gründen des Nichtabhilfebeschlusses vom 14.12.2020, in dem sich das Nachlassgericht zutreffend mit den Argumenten der Beschwerdebegründung auseinandergesetzt hat, keinen Erfolg. Der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugniss...mehr

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AGS 12/2021, Anwaltswechsel... / II. Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 1 VwGO gehören zu den Kosten sowohl die Gerichtskosten als auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Zu diesen Aufwendungen gehören gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, die stets erstattungsfähig sind. Nach dem über § 173 S. 1...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 10. Kosten

Rn 38 Das SchVG regelt an verschiedenen Stellen, dass der Schuldner die Kosten eines bestimmten Vorgangs zu tragen hat. So heißt es etwa in § 7 Abs. 6, dass dem Schuldner die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Last fallen. Gleiches gilt für die Kosten der Gläubigerversammlung/Abstimmung ohne Versammlung un...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kosten der Sonderprüfung

Rn. 120 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Nach § 258 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. § 146 AktG trägt die Gesellschaft neben den Kosten der Prüfung (Vergütung des Sonderprüfers nebst Auslagenerstattung; vgl. HdR-E, AktG § 258, Rn. 115) auch die Gerichtskosten, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt und den Sonderprüfer bestellt. Lehnt das Gericht den Antrag ab, so sind den Antragstellern die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Vergütung und Auslagenersatz

Rn. 115 Stand: EL 33 – ET: 09/2021 Vergütung und Auslagenersatz des Sonderprüfers bestimmen sich gemäß § 258 Abs. 5 AktG nach der Sondervorschrift des § 142 Abs. 6 AktG. Diese Vorschrift entspricht § 318 Abs. 5 (Vergütung und Auslagenersatz bei gerichtlicher Bestellung des AP). Danach setzt das Gericht die dem Sonderprüfer zustehende Vergütung und die zu erstattenden Auslagen...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Die Reduzierung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3306 VV RVG

Rz. 359 Endet der Auftrag, bevor der Rechtsanwalt den verfahrenseinleitenden Antrag, d.h. den Mahnbescheid, oder einen Schriftsatz, der Sachanträge, Sachvortrag oder die Zurücknahme des Antrags enthält, eingereicht hat, so reduziert sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG auf eine 0,5-Verfahrensgebühr. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Rechtsdienstle...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 94 Unseriöse Geschäftspraktiken standen schon immer im Fokus der öffentlichen Diskus­sion. Allerdings haben die Kommerzialisierung des Internets in den 1990-er Jahren, die kontinuierliche Optimierung der Internet-Infrastruktur, u.a. durch die Erhöhung der ­Datenübertragungsraten und die Einführung normierter Protokolle, sowie die ab den 2000-er Jahren entstandenen divers...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 4. Ermittlung der vollen Gebühr

Rz. 303 Mithilfe von Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 S. 3 RVG lässt sich die volle Gebühr bei Gegenstandswerten zwischen 500 EUR und 500.000 EUR ermitteln. Hinweis In der Praxis wird allerdings nicht auf diese Tabelle zurückgegriffen, da die dort ausgewiesenen Grundbeträge oftmals weitere Berechnungen erfordern, um zu dem gewollten Ergebnis zu gelangen, sondern auf Gebührentabellen, ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / b) Das Entstehen der Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG

Rz. 352 Für die Vertretung des Antragstellers im gerichtlichen Mahnverfahren entsteht die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV RVG. Es handelt sich um eine Verfahrensgebühr, so dass sie nicht erst mit der Stellung des Mahnantrages beginnt, sondern mit der Auftragserteilung und der ersten auf dessen Ausführung gerichteten Tätigkeit, in der Regel die Informationsbeschaffung o...mehr

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§ 3 Die gerichtliche Gelten... / C. Die Geltendmachung der Inkassokosten im streitigen Erkenntnisverfahren

Rz. 8 Kommt es nach einem gerichtlichen Mahnverfahren aufgrund eines Widerspruchs oder Einspruchs oder unmittelbar zu einem streitigen Erkenntnisverfahren, müssen die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten, darunter auch die Inkassokosten neben der Hauptforderung als materieller Anspruch geltend gemacht werden. Die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahren sind dagegen innerh...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Kumulierte Kosten zwei Rechtsdienstleister

Rz. 378 Schwieriger bzw. differenzierter ist der zweite Fall zu beurteilen, in dem der Gläubiger die summierten Kosten zweier Rechtsdienstleister innerhalb einer Angelegenheit erstattet haben möchte. Auch hier sind verschiedene Fälle zu unterscheiden. Rz. 379 Die kumulierten Kosten zweier Rechtsdienstleister können sich einerseits im Rahmen der erstattungsfähigen Kosten eines...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Regulierung als Kostenreduktion: Ein erster Überblick

Rz. 111 Rechtsanwälte und Inkassodienstleister werden bei Aufträgen nach dem 1.10.2021 zusammengefasst folgende Änderungen beachten müssen, soweit Inkassodienstleistungen erbracht werden. Wird dagegen eine Rechtsdienstleistung erbracht, bleibt es nach Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG bei den bisherigen Gebührensätzen, d.h. einer 0,5 bis 2,5-Geschäftsgebühr bei Beachtung einer 1,3-Schw...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ii) Externe Bearbeitung hält Kostenvergleich stand

Rz. 161 Das AG Essen-Steele ist beispielhaft der Auffassung, dass nach zwei kaufmännischen Mahnungen die vorgerichtliche anwaltliche Mahnung aus einem ganz anderen Grunde nicht mehr sachgerecht sei. Sofern weitere Zahlungsaufforderungen nicht durch eigene Mitarbeiter versandt würden, sei dem Rechtsanwalt nämlich schon aus Kostengründen ein unmittelbarer Klageauftrag und nich...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor dem Landesarbeitsgericht

Rz. 37 Bei den Gerichtskosten vor dem Landesarbeitsgericht gibt es noch Besonderheiten, allerdings kein anderes System mehr zu beachten.mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten

Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvorschüsse werden nicht erhoben (§§ 6 Abs. 3, 9, 11 GKG). Deshalb ist es unvorteilhaft, in eine Klageschrift (Muster einer arbeitsrechtlichen Klage siehe § 9 Rdn 19) einen vorlä...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / III. Ergebnis

Rz. 36 Im Ergebnis können die Kosten eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens bei einem Streitwert bis zu 6.000 EUR bei der Mandatsannahme wie folgt prognostiziert werden: Kosten...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / II. Versicherungsbedingungen (ARB)

Rz. 12 Der Versicherungsvertrag wird vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentiert (§ 3 Abs. 1 VVG). Diesen Versicherungsschein sollte sich der Rechtsanwalt von dem Mandanten zeigen lassen und für seine Akte kopieren. Wenn der Mandant den Versicherungsschein nicht mehr besitzt, sollte eine Ersatzurkunde vom Versicherer gemäß § 3 Abs. 3 VVG angefordert werden. Dafür kan...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 1. Wirtschaftliche Bedeutung

Rz. 104 Die Prozesskostenhilfe trägt die Gerichtskosten gemäß § 122 ZPO [131] und die Rechtsanwaltskosten des eigenen Anwaltes nach § 45 RVG. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe schützt nicht vor Kostenerstattungsansprüchen der Gegenseite, § 123 ZPO. Da Kostenerstattungsansprüche beim erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahren nach § 12a ArbGG nur in einem engen Rahm...mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / III. Ergebnis

Rz. 41 Wenn beide Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind, berechnet sich das Kostenrisiko eines zweitinstanzlichen Verfahrens nach einem Streitwert von 6.000 EUR wie folgt:mehr

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§ 1 Prognose bei Mandatsann... / D. Erste Instanz

Rz. 18 Das Kostenrisiko des erstinstanzlichen Verfahrens setzt sich zusammen aus den Gerichtskosten und der Vergütung eines Anwalts. I. Gerichtskosten vor den Arbeitsgerichten Rz. 19 Gegenüber den Regelungen zu den Gerichtskosten vor den Zivilgerichten gibt es bei den erstinstanzlichen Gerichtskosten im Arbeitsrecht drei wesentliche Unterschiede zu beachten: Rz. 20 1. Kostenvor...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / I. Zuständigkeit

Rz. 137 Wird über den richtigen Rechtsweg oder das örtlich zuständige Gericht gestritten, entstehen gesonderte Anwaltsgebühren[143] aufgrund der ausdrücklichen Regelung in § 20 S. 1 RVG nicht. Rz. 138 Wird gegen einen Beschluss zur sachlichen Zuständigkeit (§ 17a GVG) Beschwerde eingelegt, ist der Streitwert für das Beschwerdeverfahren umstritten.[144] Teilweise wird ein Stre...mehr

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§ 9 Muster / 2. Muster: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung

Rz. 14 Muster 9.12: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Muster 9.12: Vergütungsvereinbarung für Zusatzvergütung Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ Name und Anschrift des Mandanten) und _________________________ Name und Anschrift des Rechtsanwalts/der Rechtsanwältin/der Rechtsanwaltsgesellschaft, die auch beim – mündlichen – Mandatsvertrag Vertragspa...mehr