Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsstand

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Ausschließliche internationale Zuständigkeiten

Rz. 31 Die EuGVVO enthält zwar auch – in ihrem Anwendungsbereich vorrangig zu prüfende – ausschließliche Regelungen über die internationale Zuständigkeit (Art. 24 EuGVVO; Art. 22 LugÜ II). Diese sind jedoch im Rahmen von Unfallhaftpflichtsachen im Erkenntnisverfahren ohne Bedeutung. Rz. 32 Für Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben, ...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 3. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 90 Das Vorliegen des gemeinschaftsrechtlichen deliktischen Gerichtsstands (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II) führt nicht nur zu einer internationalen Zuständigkeit des insoweit angerufenen Gerichts, sondern auch zu dessen örtlicher Zuständigkeit.[332] Die nationalen Gerichtsstandsregelungen werden insoweit verdrängt.[333] Spezialabkommen – beispielsweise Art. 31...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 4. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 118 Während die Gerichtspflichtigkeit des Versicherers an seinem (Wohn-)Sitz (Art. 11 Abs. 1 lit. a) EuGVVO; Art. 9 Abs. 1 lit. a) LugÜ II) nur die internationale Zuständigkeit regelt, erfassen die übrigen Gerichtsstände für Versicherungssachen auch die örtliche Zuständigkeit und verdrängen insoweit die nationalen Vorschriften.[415]mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / d) § 6 BinSchG

Rz. 110 Das Gericht des Ortes, von dem aus die Schifffahrt mit dem Schiff betrieben wird (Heimatort), ist, vorbehaltlich des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen vom 27.9.1952,[200] für alle gegen den Schiffseigner als solchen zu erhebenden Klagen zuständig ohne Unterschied, ob er persönlich oder nur mit dem Schiff haftet (§ 6 A...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / II. Gemeinschaftsrecht

Rz. 13 Die vorstehende allgemeine Regel wird indes durch zahlreiche vorrangige Bestimmungen verdrängt.[35] Für Klagen gegen Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) haben, ergab sich die internationale Zuständigkeit – ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien – seit dem 1.3.2002 aus der zum sekundären Gemein...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / IV. Sonstiges

Rz. 13 Bereits nach früherer Auslegung des § 270 BGB war die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld zu verstehen. Daran ist auch nach der der Zahlungsverzugs-Richtlinie[22] festzuhalten. Diese sollte nach den im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU angeführten Erwägungen die Rechtsstellung von Verbrauchern nicht verschlechtern.[23] Geldschulden si...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / 2. Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder droht

Rz. 82 Der Ort, "an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht" (Art. 7 Nr. 2 EuGVVO; Art. 5 Nr. 3 LugÜ II), umfasst – ebenso wie bei § 32 ZPO (siehe § 25 Rdn 58) – sowohl den Ort, an dem die Verletzung eingetreten ist (Erfolgsort), als auch den Ort des diesem Schaden zugrunde liegenden ursächlichen Geschehens (Handlungsort),[306] sodass die beklagte...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / IX. Versicherungssachen

Rz. 92 Für Klagen in Versicherungssachen bestimmt sich die internationale Zuständigkeit – vorbehaltlich abweichender ausschließlicher Gerichtsstände oder vorrangiger Gerichtsstandsvereinbarungen – nach den Regelungen im Abschnitt 3 des Kapitels II der EuGVVO (Art. 10 ff. EuGVVO; Art. 8 ff. LugÜ II). ­Diesen liegt das Bestreben zugrunde, den Versicherungsnehmer/Versicherten, ...mehr

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Teil G Auswirkungen auf das... / 2.2 Anwendbares Recht

Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gilt auch im Arbeitsrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, der jedoch Einschränkungen durch Regelungen des internationalen Privatrechts erfahren kann. Nach Art. 8 Rom-I-VO, die innerhalb der EU und auch im Verhältnis zu Drittstaaten universelle Geltung beansprucht, ist grundsätzlich das Recht des "gewöhnlichen Arbeitsortes" maßgebend, z...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Die Zuständigkeit

Rz. 31 Zunächst ist die Frage der funktionellen Zuständigkeit zu klären. Sie bezeichnet die Verteilung der verschiedenen Rechtspflegefunktionen in ein und derselben Sache an verschiedene Rechtspflegeorgane. Bei der Zwangsvollstreckung ist mithin zu prüfen, welche Vollstreckungstätigkeit (Geld- oder Individualvollstreckung, Fahrnis- oder Mobiliarvollstreckung, Abnahme der Ver...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweiterten Gerichtsstand der Erbschaft gemäß § 28 ZPO

Leitsatz 1. Hat die Ehefrau die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann ausgeschlagen, handelt es sich bei dem von ihr gegen dessen Nachlass geltend gemachten Anspruch auf Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 2 BGB (sog. güterrechtliche Lösung) um eine Erblasserschuld i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB. 2. Wird ein gegen die Erben bzw. Erbeserben des Erblassers gerichteter Anspruch auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 103 Über den Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe entscheidet gem. § 4 Abs. 1 S. 1 BerHG das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Rechtsuchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Rechtsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist gem. § 4 Abs. 1 S. 2 BerHG das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt. Di...mehr

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zfs 06/2021, Aktuelle Recht... / IV. Gerichtsstand (§ 215 VVG)

Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Wohnsitz hat. § 215 VVG spricht vom "Versicherungsnehmer" und nicht vom "Verbraucher", sodass diese Gerichtsstandsregelung auch für juristische Personen gilt. Der BGH weist darauf hin, dass das ...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 2 Gründe

II. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Gerichts war zurückzuweisen. 1. Gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 36 Abs. 2 ZPO wird in Fällen, in denen das zunächst höhere gemeinschaftliche Gericht der Bundesgerichtshof ist, das zuständige Gericht durch das Oberlandesgericht bestimmt, zu dessen Bezirk das zuerst mit der Sache befasste Gericht gehört. Daher ist vorliegend das Ober...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / Leitsatz

1. Hat die Ehefrau die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann ausgeschlagen, handelt es sich bei dem von ihr gegen dessen Nachlass geltend gemachten Anspruch auf Zugewinnausgleich gemäß § 1371 Abs. 2 BGB (sog. güterrechtliche Lösung) um eine Erblasserschuld i.S.d. § 1967 Abs. 2 BGB. 2. Wird ein gegen die Erben bzw. Erbeserben des Erblassers gerichteter Anspruch auf Zugewin...mehr

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ZErb 06/2021, Zum erweitert... / 1 Tatbestand

I. Die Antragstellerin war die Ehefrau des am 10.8.2017 verstorbenen N. Die Ehegatten heirateten am 25.9.1998 und lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ein Testament existierte nicht. Am 19.9.2017 schlug die Antragstellerin die Erbschaft nach ihrem verstorbenen Ehemann aus. Erbin wurde zunächst die Mutter des Ehemannes. Diese verstarb am 19.8.2017 und wu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsprozess

Rz. 91 Der Gerichtsstand einer Vergütungsklage richtet sich nach § 29 ZPO. Da Rechtsgrund für den anwaltlichen Vergütungsanspruch regelmäßig der mit dem Mandanten geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag ist (siehe Rdn 13), gilt für Honorarklagen der Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes. Dieser richtet sich grds. nach dem Leistungsort, der sich aus § 269 BGB ergibt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw...mehr

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AGS 06/2021, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - Kommentar (mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV)

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 39. neu bearb. Aufl., 2021. C.H. Beck. XXXI, 2387 S., 195,00 EUR Die Neuauflage des Standardkommentars zum UWG war erforderlich geworden durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl I 2020, 2568)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfragen bei Anwaltswechsel

Rz. 140 Nach § 689 ZPO ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich für das Mahnverfahren zuständig. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Antragsteller in aller Regel einen Rechtsanwalt seines Wohnsitzes mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragen. Die Kosten dieses Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren

Rz. 93 Nach Abs. 2 S. 1 kann eine nach Abs. 1 S. 1 vereinbarte, eine nach § 4 Abs. 3 S. 1 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer festgesetzte oder eine nach § 4a für den Erfolgsfall vereinbarte Vergütung, die unter Berücksichtigung aller Umstände unangemessen hoch ist, im Vergütungsrechtsstreit auf den angemessenen Betrag bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren herabgesetzt wer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 1 Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Nutzungsrechte, Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche, die sich nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) ergeben, für Rechnung mehrerer Urheber oder Inhaber verwandter Schutzrechte zur gemeinsamen Auswertung wahrzunehmen. Mit Wirkung zum 1.6.2016 ist das Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) an die Stelle des Urheberre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 29 Hilft der Urkundsbeamte der Erinnerung gegen seine Entscheidung über die Beratungshilfevergütung nicht ab, entscheidet über die Erinnerung gemäß § 56 Abs. 1 S. 3 das nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständige Gericht. Dieses Gericht, das in der Regel auch bereits die Vergütung festgesetzt hat (§ 55 Abs. 4; vgl. auch § 55 Rdn 103 ff.),[83] ist in der Regel das Gericht des allgem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Getrennte Rechtswahrnehmung durch denselben Anwalt

Rz. 113 Bei der Rechtsverfolgung für mehrere Gläubiger hat der Anwalt rechtlich die Möglichkeit, die Ansprüche eines jeden Gläubigers einzeln geltend zu machen, soweit keine notwendige Streitgenossenschaft (§ 62 ZPO)[126] vorliegt. Antragsteller sind "grundsätzlich frei in der Wahl, ob sie mehrere aus einem einheitlichen wirtschaftlichen Lebensvorgang erwachsene Ansprüche ge...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 60 Kosten, die nicht aus dem gerichtlichen Verfahren herrühren und bei denen die Kostenfestsetzung nach § 11 RVG gescheitert ist, sind im Rahmen eines Klageverfahrens gegen den Mandanten durchzusetzen. Wegen § 11 Abs. 5 S. 2 RVG ist die Durchführung des Kostenfestsetzungsverfahrens nach § 11 RVG oder die Erhebung von Einreden und Einwendungen nicht gebührenrechtlicher Ar...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Fahrtkosten, Nr. 7004, 7005 VV RVG

Rz. 49 Die Erstattung der Fahrkosten eines Rechtsanwaltes nach dem RVG erfolgt lediglich bei Geschäftsreisen. Die Geschäftsreise im Sinne des RVG ist in der Vorbem. 7 (2) des Vergütungsverzeichnisses definiert. Eine Geschäftsreise liegt danach vor, wenn das Reiseziel außerhalb der Gemeinde liegt, in der sich die Kanzlei oder die Wohnung des Rechtsanwalts befindet. Damit ents...mehr

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Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Patronatserklärung ausländischer Gesellschaften

Zusammenfassung Für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grundlage einer harten Patronatserklärung einer ausländischen Gesellschaft zu Gunsten ihrer deutschen Tochtergesellschaft sind bei fehlender Gerichtsstandsvereinbarung die Gerichte am Sitz der ausländischen Muttergesellschaft zuständig. Hintergrund Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft dänischen Rechts mit Sitz in Dä...mehr

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zfs 05/2021, Verkehrsunfall... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Klage ist zulässig." Insbesondere ist das LG Karlsruhe international und örtlich zuständig. Nach Art. 13 Abs. 2, 11 Abs. 1 lit. b) EuGVVO ist für die Direktklage gegen den VR ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Geschädigten begründet (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2007 – C-463/06, juris; BGH, Urt. v. 6.5.2008 – VI ZR 200/05, juris; Greger/Zwickel in: Greger/Zwickel. Haft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Allgemeiner Gerichtsstand

Rn 9 Der allgemeine Gerichtsstand wird gem. § 4, §§ 13–19 ZPO bestimmt. Danach ist der allgemeine Gerichtsstand einer natürlichen Person deren Wohnsitz im Inland (§ 13 ZPO). Unter dem Wohnsitz (§§ 7 ff. BGB) ist der räumliche Mittelpunkt der gesamten Lebensverhältnisse zu verstehen.[22] Dabei kommt einer Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt nur eine Indizwirkung zu, ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berliner Kommentar Insolvenzrecht, InsO § 3a Gruppen-Gerichtsstand

Gesetzestext (1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Sch...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 2. Voraussetzungen, Abs. 1

Rn 10 Basierend auf Abs. 1 wird für Schuldner, die einer Unternehmensgruppe gem. § 3e angehören (gruppenangehörige Schuldner), ein zusätzlicher Gerichtsstand eingeführt (Gruppen-Gerichtsstand). Eine Unternehmensgruppe im Sinne der InsO besteht nach § 3e Abs. 1 aus rechtlich selbstständigen Unternehmen, die den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen im Inland haben und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen eingeführt.[1] Zugrunde lag ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014.[2] Erst unter dem 09.03.2017 wurde es im Bundestag verabschiedet.[3] Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen dem ersten Entwurf und der tatsächlichen Verabschiedung, wird das Gesetz auch als "verfass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. Zulässiger Eröffnungsantrag

Rn 17 Das Gesetz stellt auf einen zulässigen Eröffnungsantrag ab, sodass dieser Antrag nicht auch notwendigerweise in Bezug auf einen Eröffnungsgrund begründet sein muss.[32] Die Prüfung der Begründetheit würde zeit- und aufwandsintensive Ermittlungen tatsächlicher und rechtlicher Art erfordern und damit einer möglichst frühzeitigen Festlegung des Gruppen-Gerichtsstands scho...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Zuständigkeit des Restrukturierungsgerichts

Rn 17a Die Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 (Richtlinie über Restrukturierung u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 12. Aufsatzliteratur

Rn 44 Bauer, Sanierung im Insolvenzverfahren, § 12, in: Die GmbH in der Krise, 5. Aufl. 2016; Baumert, Konzerninsolvenzrecht: Antragslose Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand und Recht auf gesetzlichen Richter, ZInsO 2019, 608 ff.; Blankenburg, Begründung des Gruppengerichtsstands gemäß § 3a InsO bei konzentrierten "Konzerninsolvenzgerichten", ZInsO 2019, 169 ff.; Brünkma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 §§ 13–19a ZPO

Rn 6 Die Bestimmungen über den allgemeinen Gerichtsstand sind grundsätzlich anwendbar mit der Besonderheit der ausschließlichen örtlichen Zuständigkeit des Insolvenzgerichts gem. § 3 und der Vorrangigkeit des Mittelpunkts einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit. § 19a ZPO sieht als allgemeinen Gerichtsstand eines Insolvenzverwalters für Klagen, die sich auf die Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 6. Untergeordnete Schuldnerbedeutung

Rn 20 Der antragstellende Schuldner darf "nicht offensichtlich von untergeordneter Bedeutung für die gesamte Unternehmensgruppe" sein, Abs. 1 Satz 1. Ob eine solche untergeordnete Bedeutung besteht, ist anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei neben Kriterien wie dem Anteil des Schuldners am gruppenweiten Umsatz und der gruppenweit zusammengefassten Bilanzsum...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit

Rn 4 Selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ist jede auf eine Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit.[11] Die Hauptniederlassung und damit der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit befindet sich dort, von wo aus die Geschäfte geleitet werden.[12] Zur Bestimmung des Mittelpunkts der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit sind durch Ermittlung der ta...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

(1) 1Auf Antrag eines Schuldners, der einer Unternehmensgruppe im Sinne von § 3e angehört (gruppenangehöriger Schuldner), erklärt sich das angerufene Insolvenzgericht für die Insolvenzverfahren über die anderen gruppenangehörigen Schuldner (Gruppen-Folgeverfahren) für zuständig, wenn in Bezug auf den Schuldner ein zulässiger Eröffnungsantrag vorliegt und der Schuldner nicht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2Liegt der Mittelpunkt einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt. (2) Hat der Schuldner in den letzten sechs Monat...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift bestimmt die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts. Die Regelung bezieht sich auf alle insolvenzfähigen Personen, Gesellschaften und sonstigen Vermögensmassen gem. § 11. Es wird damit sichergestellt, dass das Insolvenzverfahren an demjenigen Ort durchgeführt wird, an dem der Gemeinschuldner seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt hat. Flankiert wird di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 7. Gerichtliche Zweifel am gemeinsamen Interesse, Abs. 2

Rn 34 Nach Abs. 2 kann das Gericht den Antrag auf Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands abweisen, wenn Zweifel daran bestehen, dass eine Konzentration der Verfahrensführung bei dem angerufenen Gericht im gemeinsamen Interesse der Gläubiger liegt. Dabei ist nicht nur auf die Interessen der Gläubiger des antragstellenden Schuldners abzustellen, sondern auch auf die Interesse...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 5. Formvorgaben

Rn 19 Das Gesetz sieht in § 3a keine Schriftlichkeit für den Antrag zur Eröffnung eines Gruppen-Gerichtsstandes vor. Gleichsam ist der Antrag nach § 3a schriftlich zu stellen. Diese Prämisse ergibt sich aus § 13 wonach Insolvenzanträge schriftlich zu stellen sind.[35] Aus Gründen der Beweisbarkeit wäre auch dazu zu raten.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 9. Zuständigkeit für Entscheidung

Rn 39 Die Entscheidung über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes ist von derart weitreichender Bedeutung, dass gem. § 18 Abs. 1 Nr. 3 RPflG der Richter zuständig ist für den Beschluss. Eine Erklärung zur Zuständigkeit gem. § 3a gilt nicht nur für das Insolvenzgericht und den Richter (§ 3c Abs. 1), sondern auch für den Rechtspfleger entsprechend.[58]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 8. Übergang des Antragsrechts, Abs. 3

Rn 37 Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Schuldner. Dies gilt auch dann, wenn der Eröffnungsantrag von einem Gläubiger gestellt wurde. Nach Abs. 3 geht die Antragsbefugnis für die Festlegung eines Gruppen-Gerichtsstandes aber mit der Verfahrenseröffnung auf den Insolvenzverwalter über. Wird vor Verfahrenseröffnung ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, auf den die...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 10. Rechtsmittel

Rn 40 Gegen einen Beschluss über die Begründung eines Gruppen-Gerichtsstandes gibt es kein Rechtsmittel, da ein solches i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 nicht vorgesehen ist.[59] Eine sofortige Beschwerde ist selbst in denjenigen Fallgestaltungen ausgeschlossen, in denen das Insolvenzgericht fälschlicherweise die Prämissen des § 3a bejaht hat. Auch diese richterliche Entscheidung is...mehr

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zfs 04/2021, Wo soll das alles noch hinführen?

Wir befinden uns in der nächsten Pandemie-Welle, der Ruf nach Normalität wird lauter, dennoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich grundlegende Regeln in der Arbeitswelt verändert haben, flexibles Arbeiten soll zur Normalität werden. Über automatisierte Prozesse – begünstigt durch wachsende IT-Potentiale – soll die Effizienz des Arbeitens auch so erhöht werden. Dieser ...mehr

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zfs 03/2021, Die Entwicklun... / IV. Örtliche Zuständigkeit bei Gabelflug u.Ä.

Der BGH entschied mit Urt. v. 12.5.2020,[56] dass Art. 7 Nr. 1 lit. b Brüssel-Ia-VO einen einheitlichen Gerichtsstand für sämtliche Klagen aus dem Dienstleistungsvertrag begründet. Bei einem Vertrag, der einen Hinflug zu einem bestimmten Endziel und einen Rückflug zu einem vom ersten Abflugort verschiedenen Ankunftsort vorsieht, ist deshalb an allen drei Orten der Gerichtsst...mehr

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Gewerberaummietverhältnis: ... / 5.2.1 Örtliche Zuständigkeit

Für Streitigkeiten über Ansprüche aus Miet- oder Pachtverhältnissen über Räume oder über das Bestehen solcher Verhältnisse ist das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Räume befinden (§ 29a Abs. 1 ZPO, sog. ausschließlicher Gerichtsstand bei Miet- oder Pachträumen).mehr