Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsverfahren

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zfs 4/2017, Unanfechtbarkei... / 2 Aus den Gründen:

" … 2. Die sofortige Beschwerde gegen die Terminsverfügung vom 6.4.2016 ist unzulässig." a) Die Terminierung wird vom Kl. mit der Überlegung angegriffen, dass darin eine unzumutbare Verzögerung des seit dem Jahr 2011 geführten Rechtsstreits liege. Dem Kl. ist zuzugestehen, dass das Betragsverfahren von der Kammer nach Erlass des Berufungsurteils möglicherweise nicht zügig bet...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.4 Mögliche Neuregelung aufgrund einer Entscheidung des EuGH, Nr. 2a

Rz. 41a § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a AO ermöglicht eine vorläufige Steuerfestsetzung, wenn aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine gesetzliche Neuregelung notwendig werden kann. Die Vorschrift wurde durch Gesetz v. 18.7.2016[1] mit Wirkung ab 1.1.2017 eingefügt und damit der Fall berücksichtigt, dass sich aus einem Verfahren vor dem EuGH die Notwendigkeit einer Änderung der Ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 4 Verhältnis des Steuerbescheids zum Grundlagenbescheid, Abs. 2

Rz. 44 Ein Steuerbescheid ist Folgebescheid, wenn er auf einem anderen Steuerbescheid oder Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) in der Weise beruht, dass die in dem Grundlagenbescheid bindend festgesetzten Besteuerungsgrundlagen ohne eigene Prüfung in den Folgebescheid zu übernehmen sind.[1] Während das sachliche Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid durch § 182...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 6.1 Systematik und Zulässigkeit

Rz. 83 Abs. 4, eingefügt durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, enthält die Regelung für ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerfestsetzungen.[1] Die neue Vorschrift ist nach Art. 97 § 1 Abs. 11 EGAO auf alle bei Inkrafttreten des Gesetzes anhängigen Verfahren anzuwenden. Nach Art. 23 Abs. 1 des Gesetzes tritt es am 1.1.2017 in Kraft. Das...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.5 Ungewissheit über die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht, Nr. 3

Rz. 42 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 3 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Vereinbarkeit einer für die Steuerfestsetzung anzuwendenden Vorschrift mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Gerichtsverfahrens ist. Es muss die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht (GG, europäisches Recht) infrage stehen. Diese Vereinbarkeit muss Gegenstand eines ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4 Vorläufigkeitsvermerk

Rz. 65 Der Vermerk der Vorläufigkeit nach § 165 AO ist eine unselbstständige Nebenbestimmung i. S. d. § 120 AO. Er ist daher unselbstständiger Teil der Steuerfestsetzung und kann in seinem Schicksal nicht von dem der Steuerfestsetzung getrennt werden. Er bezieht sich unmittelbar auf den Regelungsgehalt des Steuerbescheids, indem er eine Aussage über die Endgültigkeit der Ste...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Ungewissheit hinsichtlich des Sachverhalts, Abs. 1 S. 1

Rz. 15 Voraussetzung für die Anwendung des § 165 Abs. 1 S. 1 AO ist, dass ungewiss ist, ob und inwieweit die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit muss sich darauf beziehen, ob in dem maßgeblichen Vz der steuerpflichtige Tatbestand verwirklicht worden und daher für diesen Vz eine Steuer entstanden ist. Ist dagegen ungewiss, ob ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Ungewissheit bei Musterverfahren vor dem BFH, Nr. 4

Rz. 52 Nach Abs. 1 S. 2 Nr. 4 kann die Steuerfestsetzung vorläufig ergehen oder ausgesetzt werden, wenn die Auslegung eines Steuergesetzes Gegenstand eines Verfahrens vor dem BFH ist. Bei dem Verfahren vor dem BFH handelt es sich, im Gegensatz zu dem Tatbestand der Nr. 3, um einfachgesetzliche Rechtsfragen. Die Vorschrift ist durch Art. 17 des Gesetzes v. 20.12.2008, BStBl I...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 2 Form der Steuerfestsetzung

Rz. 3 Abs. 1 S. 1 bestimmt, dass Steuerbescheide i. d. R. schriftlich oder elektronisch zu erteilen sind. Eine andere, insbesondere mündliche, Form ist nur zulässig, wenn dies gesetzlich ausdrücklich geregelt ist. Die Schriftform bzw. elektronische Form gilt auch für alle andere Verwaltungsakte, auf die die Regelungen über Steuerbescheide anwendbar sind,[1] also insbesondere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3.1.1 Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 22 Die meisten Abkommen der Bundesrepublik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, z. T. auch weiterer Steuern, enthalten Regeln über einen gegenseitigen Informationsaustausch. Diese in Anwendungsbereich und Inhalt weitgehend zwar typisierten, aber doch weit auseinandergehenden Vereinbarungen gehen in aller Regel auf Ar...mehr

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AGS 3/2017, Keine Prüfung d... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56, 33 Abs. 3–8 RVG zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg. Der Beteiligte zu 1) kann das Ausgangsverfahren zur Sorge getrennt von dem Verfahren zum Umgang abrechnen, denn ein etwaiger Verstoß gegen das Gebot der kostensparenden Rechtsverfolgung kann im Festsetzungsverfahren nach § 55 RVG nicht mehr gerügt werden; soweit der Senat bislang die gegenteilige A...mehr

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zfs 3/2017, Verfahrensfehle... / 3 Anmerkung:

Nachdem der EuGH in der sog. Odenbreit-Entscheidung ausgeführt hatte, dass ein Geschädigter vor dem Gericht seines Wohnortes in einem Mitgliedsstaat bei einem Auslandsunfall gegen den ausländischen Haftpflichtversicherer Klage auf Schadensersatz erheben könne (zfs 2008, 139) und dieser Grundsatz vom BGH übernommen worden ist (BGH zfs 2008, 572), ist es entbehrlich geworden, ...mehr

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VP-Dokumentation / 3 Datenbankanalysen

Gibt es den einen „richtigen” VP? Nein. Im Bereich der Angemessenheitsanalyse von VP gibt es nicht den einen „richtigen” VP, sondern es gilt zu prüfen, ob der tatsächliche VP innerhalb einer Bandbreite von fremdüblichen Preisen/Margen liegt, die unabhängige fremde Dritte untereinander vereinbaren würden. Bei welchen VP Methoden kann/muss man auf interne/externe Daten zurückgre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Anhangangaben / a) Überblick

Tz. 2 Jahres-, Konzern- oder Zwischenabschluss entblößen das Zahlenwerk eines Unternehmens, der Anhang illustriert hingegen wie die Zahlen ermittelt worden sind, wie sich die verschiedenen Posten zusammensetzen (z. B. Forderungen) und es wird erläutert, was sich hinter den einzelnen Posten verbirgt (z. B. welches Gerichtsverfahren steckt hinter einer Rückstellung).[1] Der An...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Bilanzansatz (Bi... / bb) Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Tz. 555 Neben den oben (vgl. Tz. 554) definierten bilanzierungspflichtigen Schulden definiert IAS 37 auch die Begriffe der Eventualforderungen (contigent assets) und -verbindlichkeiten (contingent liabilities). Eventualforderungen sind definiert als mögliche (possible) Vermögenswerte, die zwar aus einem vergangenen Ereignis resultieren, deren Existenz aber vom Eintritt eines...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 1: Einführung in di... / a) Grammatische Auslegung

Tz. 148 Den Ausgangspunkt der Auslegung bildet grundsätzlich die grammatische Auslegung, die vom Wortlaut bzw. Wortsinn der auszulegenden Vorschrift ausgeht. Das gilt nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere für bilanzrechtliche Regelungen europäischen Ursprungs. Allerdings ist hier zu beachten, dass Amts- und Arbeitssprachen der EU alle Sprachen der Mitgliedstaaten sin...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Anhangangaben / II. Checkliste für die Aufstellung des Anhangs nach IFRS

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Streitwert bei Genehmigung der Abrechnung

Leitsatz Das für die Beschwer maßgebliche wirtschaftliche Interesse der Anfechtungsbeklagten, die einen für ungültig erklärten Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung der Abrechnung mit dem Ziel der Aufrechterhaltung verteidigen, bemisst sich nach dem Nennbetrag der Abrechnung ohne den auf den Anfechtungskläger entfallenden Anteil. Stützt der klagende Wohnungsei...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gerichtsverfahren als dieselbe Angelegenheit

Leitsatz Grundsätzlich besteht Identität zwischen Klageverfahren und vergütungsrechtlicher Angelegenheit. Veränderungen des Klagegegenstands wie z.B. Verbindungen und Trennungen schlagen sich auch entsprechend im Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, sei es zu dessen Gunsten sei es zu dessen Ungunsten, nieder. Mit Abweichungen vom Grundsatz der Identität muss behutsam umgegan...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gericht... / Leitsatz

Grundsätzlich besteht Identität zwischen Klageverfahren und vergütungsrechtlicher Angelegenheit. Veränderungen des Klagegegenstands wie z.B. Verbindungen und Trennungen schlagen sich auch entsprechend im Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, sei es zu dessen Gunsten sei es zu dessen Ungunsten, nieder. Mit Abweichungen vom Grundsatz der Identität muss behutsam umgegangen werd...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gericht... / 1 Sachverhalt

Im Klageverfahren vor dem SG, Az.: S 53 AS 1915/10, ging es um die Anrechnung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit auf den Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld II für mehr als einen Bewilligungszeitraum, verfahrensrechtlich eingekleidet teilweise durch eine endgültige Festsetzung, teilweise durch eine Aufhebungs- und Erstattungsverfügung. Am 12.7.2010 erhob der K...mehr

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AGS 2/2017, Mehrere Gericht... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerden ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Zur Anwendung kommen im vorliegende...mehr

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FF 2/2017, Übertragung der ... / 1 Gründe:

[1] I. Die Beteiligten zu 1 (im Folgenden: Mutter) und 2 (im Folgenden: Vater) sind die nichtehelichen Eltern des 2007 geborenen betroffenen Kindes. Sie sind gemeinsam sorgeberechtigt. Das Kind hat nach der Geburt mit Zustimmung der Mutter den Nachnamen des Vaters als Geburtsnamen erhalten. [2] Die Mutter will dem Kind nach Trennung der Eltern nunmehr ihren Nachnamen erteilen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3.3 Rechtscharakter des Einspruchsverfahrens

Rz. 5 Die große Zahl der durch die Finanzbehörden zu bearbeitenden Steuerfälle, die zunehmende Kompliziertheit und die Unbeständigkeit der Steuergesetze wie auch die vielfache Komplexität der zu beurteilenden Sachverhalte sind nur einige der zahlreichen Fehlerquellen im Besteuerungsverfahren, die zu einer Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten führen können. Durch die Einlegu...mehr

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FF 1/2017, Änderung des Sachverständigenrechts

Auszüge aus der Bundestagsdebatte vom 7.7.2016(18. Wahlperiode, 183. Sitzung) Zu Protokoll gegebene Reden zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Tagesordnungspun...mehr

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AGS 1/2017, Übernahmeschuld... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin wendet sich mit ihrer Beschwerde gegen einen Beschluss des FamG, mit dem ihre Erinnerung gegen den Kostenansatz des FamG zu ihren Lasten über 1.305,00 EUR zurückgewiesen worden war. Hintergrund dieses Kostenansatzes zu Lasten der Antragsgegnerin war, dass der Antragsteller die Antragsgegnerin in einem Familienstreitverfahren, §§ 112 Nr. 3, 266 Abs. 1 Nr. 3...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / II. Unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung

Rz. 8 Das Verbot greift nur dann, wenn Gegenstand der Ausschlussklausel eine Aufrechnung mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung (Gegenforderung) der Verwendergegenseite ist. Rz. 9 Unbestritten ist eine Forderung, wenn weder Grund noch Höhe angegriffen werden.[12] Dies gilt auch dann, wenn gegen diese Forderung mit einer unschlüssigen Forderung au...mehr

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FF 1/2017, Überlassung der ... / 2 Anmerkung

Das OLG Hamm entschied in seinem Beschluss vom 21.1.2016 nur noch über die Kosten eines Wohnungsverfahrens, nachdem die beteiligten Eheleute das Verfahren übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt hatten. Dabei ging es den Beteiligten nicht um die Zuweisung der Ehewohnung an einen von ihnen und nicht einmal darum, was zu veranlassen war, damit die Ehefrau die Wo...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 3 Anmerkung

Anzumerken ist zunächst, dass im vorliegenden Fall gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG das RVG i.d.F. bis zum 31.7.2016 (RVG a.F.) für die Bemessung der Gebührenhöhe Anwendung findet. I. Unterwerfungsvergleich Eine Einigungsgebühr kann nach Anm. Abs. 4 zu VV 1000 auch bei Rechtsverhältnissen des öffentlichen Rechts entstehen, sofern die (Vertrags-)Parteien über die Ansprüche vertraglic...mehr

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AGS 1/2017, Bindende Festle... / 2 Aus den Gründen

Eine Verletzung des Kostenrechts ist weder vom Erinnerungsführer vorgetragen worden noch ersichtlich; der Kostenansatz ist nicht zu beanstanden. Das Schreiben des Erinnerungsführers v. 2.9.2016 ist als Erinnerung im Sinn von § 66 Abs. 1 GKG auszulegen, da aus diesem Schreiben ersichtlich wird, dass der Erinnerungsführer die Berechtigung der Gerichtskostenfeststellung v. 8.4.2...mehr

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AGS 1/2017, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 8 S. 2 RVG, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Die Beschwerde ist zulässig und im tenorierten Umfang begründet. Im Übrigen ist sie unbegründet. Der Tenor des Beschlusses des SG v. 2.3.2016 ist dahingehend auszulegen, dass das SG die Vergütungsforderu...mehr

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AGB-Richtlinie (RL) / B. Hinweise

Rz. 3 Hinzuweisen ist jedoch auf Folgendes: Die Richtlinie gilt nur für Verbraucherverträge.[2] Auch insoweit stellt diese nur einen Mindestschutz sicher, Art. 8 RL. Rz. 4 Eine richtlinienkonforme Auslegung kommt nur in Betracht, soweit diese Richtlinie den Verkehr mit Verbrauchern (B2C) betrifft, nicht dagegen im Rechtsverkehr unter Kaufleuten und Unternehmern und zwischen Ve...mehr

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AGS 1/2017, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten hat Erfolg und führt zur beantragten Abänderung des landgerichtlichen Urteils. 1. Die Vergütung der Klägerin ist dem Grunde nach entstanden. Die Vergütung der Klägerin ist nach §§ 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV in Form einer Geschäftsgebühr entstanden. Nach dem übereinstimmenden Verständnis der Parteien war die Tätigkeit der Klägerin nicht a...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / d) Tätigkeit im gerichtlichen erstinstanzlichen Verfahren

Ist das Hauptverfahren eröffnet, erhält der psychosoziale Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 2 PsychPbG, die 370,00 EUR beträgt. Unerheblich ist, bei welchem Gericht (AG, LG, OLG) das erstinstanzliche Hauptverfahren durchgeführt wird. Beispiel 1 In dem Ermittlungsverfahren wird dem Verletzten kein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet, sondern erst nach E...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / c) Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung

Eine Erhöhung der Gebühr nach Nr. 3116 GKG-KostVerz., die entsteht, wenn eine oder mehrere Maßregeln der Besserung und Sicherung angeordnet wird, tritt jedoch nur dann nach Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. ein, wenn ausschließlich die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. zu erheben ist (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Fällt die Gebühr der Nr. 3116 GKG-KostVerz. hingegen ne...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / e) Tätigkeit nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens

Für die nach Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens ausgeübte Tätigkeit erhält der psychosozialen Prozessbegleiter eine Vergütung nach § 6 S. 1 Nr. 3 PsychPbG, die 210,00 EUR beträgt. Erfasst sind z.B. die Tätigkeiten im Berufungsverfahren (§§ 312 ff. StPO) oder die Fälle, in denen das Revisionsgericht das Urteil aufhebt und die Sache an eine andere Abteilung oder Strafka...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / b) Beiordnung für beide Verfahren

Ist die Beiordnung sowohl im Vorverfahren als auch im erstinstanzlichen Verfahren erfolgt, so fallen die Erhöhungen der Nrn. 3150, 3151 GKG-KostVerz. nebeneinander an (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3151 GKG-KostVerz.).[8] Beispiel Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Dem Verletzten war sowohl im Verfahren als auch im erstinstanzlichen Gerichtsverfahre...mehr

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FF 12/2016, FF 12/2016 / Betreuung

Zur Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens über die Notwendigkeit der Betreuung, welches im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung bereits rund ein Jahr zurückliegt (BGH, Beschl. v. 28.9.2016 – XII ZB 227/16). Eine Anhörung des Betroffenen im Unterbringungsverfahren, die stattgefunden hat, ohne dass der Verfahrenspfleger Gelegenheit hatte, an ihr teilzunehmen, ...mehr

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AGS 12/2016, Die Vergütung ... / a) Erhöhung der Gerichtsgebühren

Ist die Beiordnung für das Vorverfahren erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110–3116, 3118 GKG-KostVerz. um 520,00 EUR (Nr. 3150 GKG-KostVerz.). War die Beiordnung für das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs erfolgt, erhöhen sich die Gebühren der Nrn. 3110-3116, 3118 GKG-KostVerz. um 370,00 EUR (Nr. 3151 GKG-KostVerz.). Beispiel Der Angeklagte wird zu einer ...mehr

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AGS 12/2016, Dieselbe Angel... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Der Beschwerdegegner hat gem. § 45 Abs. 1 RVG i.V.m. §§ 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 RVG Anspruch gegen den Beschwerdeführer auf Vergütung nach dem rechtskräftig festgesetzten Gegenstandswert, deren Höhe sich gem. § 2 Abs. 2 RVG nach dem Vergütungsverzeichnis bemisst. Der Ansetzung von Gebühren in der vom Antragsteller geltend gemachten Höhe steht nicht §...mehr

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AGS 12/2016, Unzulässige Kl... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Beklagtenvertreters ist gem. § 68 Abs. 1 GKG, § 32 Abs. 2 RVG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Die Beschwerde hat in der Sache jedoch keinen Erfolg. Der Streitwert für die Gerichtsgebühren ist zu Recht auf den Wert des ursprünglichen Klagegegenstandes festgesetzt worden. Die Werte des ursprünglichen und des wirtschaftlich nicht identischen neuen Stre...mehr

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AGS 12/2016, Aufhebung der ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte Kündigungsschutzklage erhoben. Zugleich hat er beantragt, ihm Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Prozessbevollmächtigten zu bewilligen. Im beigefügten und vom Kläger unterschriebenen Vordruck der "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" ist auf der letzten Seite ein vorgedruckter Text...mehr

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Ehrverletzungen unter Wohnungseigentümern: Zuständigkeit

Leitsatz Wird ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer auf Unterlassung bzw. auf Widerruf von Äußerungen in Anspruch genommen, die er in der Versammlung getätigt hat, liegt eine Streitigkeit im Sinne von § 43 Nr. 1 WEG vor, es sei denn, ein Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist offensichtlich nicht gegeben. Normenkette WEG ...mehr

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AGS 11/2016, Keine PKH für ... / 1 Sachverhalt

Die Erinnerungsführerin begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für ein Verfahren einer Erinnerung nach § 66 GKG. Zu Grunde liegt ein vor dem LSG geführtes Klageverfahren zur Durchsetzung eines Anspruchs auf Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens i.S.d. §§ 198 ff. GVG. In diesem Verfahren macht die dortige Klägerin und jetzige Erinnerungsführerin einen Ans...mehr

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AGS 11/2016, Keine PKH für ... / 2 Aus den Gründen

PKH ist nicht zu bewilligen, da eine solche für Verfahren der Erinnerung gem. § 66 GKG von Gesetzes wegen nicht vorgesehen ist. Zur Begründung verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Celle im Beschl. v. 7.8.2012 – 1 Ws 293/12, das in Einklang mit dem Beschluss des OLG Düsseldorf v. 2.7.2012 – III-2 Ws 228/12 [= AGS 2012, 541] Folgendes ausgeführt hat: "Di...mehr

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zfs 11/2016, Abfindungsverg... / 3 Anmerkung:

Zum Abgeltungsumfang des Abfindungsvergleichs bei Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen künftiger unfallbedingter Verschlechterungen des Gesundheitszustandes des Geschädigten, den Lösungsmöglichkeiten vom Abfindungsvergleich und der Nachforderung von Schadensersatzansprüchen vgl. BGH zfs 2009, 144 m. Anm. Diehl; OLG München zfs 2001, 350 m. Anm. Diehl; Thüringisches OLG zfs 200...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.4 Beigetretene Behörde

Rz. 14 Weitere Beteiligte ist nach § 57 Nr. 4 FGO die Behörde, die dem Revisionsverfahren beigetreten ist[1]; für das Verfahren vor den FG ist § 57 Nr. 4 FGO ohne Bedeutung. Eine Beitrittsbefugnis besteht nur noch nach § 122 Abs. 2 FGO für das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder eine obersten Landesbehörde. Der Beitritt anderer Behörden oder sonstiger Organisationen wi...mehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG hatte der durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz wegen zweier Minderungsbescheide nach § 31 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und des mit diesem korrespondierenden Bewilligungsbescheids gesucht. Unter gleichem Datum hatte er, ebenfalls vertreten durch den Beschwerdeführer, auch Wide...mehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG statthafte Erinnerung ist zulässig und begründet. Der Antragsteller hat insgesamt Anspruch auf Festsetzung seiner Vergütung im Prozesskostenhilfeverfahren als Vorschuss in der beantragten Höhe gem. §§ 47, 48, 55 RVG. Der Vergütungsanspruch bestimmt sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss der Kammer, der noch zum...mehr

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FF 10/2016, Keine einstweil... / 1 Gründe:

[1] I. Die Antragstellerin wendet sich im Wege eines isolierten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter Ankündigung der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Kindesrückführung nach Art. 12 Abs. 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (im Folgenden: HKÜ). [2] 1. a) Die Antragstelleri...mehr