Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Kappung auf 0,3 Gebühren nach VV 3309 f.

Rz. 2 § 15 Abs. 6 soll gewährleisten, dass ein Anwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten (einzelne Handlung oder Tätigkeit, die nach § 19 zum Rechtszug oder zum Verfahren gehört) beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. Erfasst werden hier diejenigen Fälle, in denen das Gesetz in der Hauptsache ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert

Rz. 344 Betrifft ein kombinierter Auftrag die Vermögensauskunft, ist der in § 25 Abs. 1 Nr. 4 vorgeschriebene Höchstwert i.H.v. 2.000 EUR zu beachten. Der Höchstwert gilt aber nur für den die Vermögensauskunft betreffenden Auftrag.[345]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Keine Terminsgebühr für Besprechungen

Rz. 3 Die Begrenzung nach § 15 Abs. 6 dürfte auch zum Ausschluss der Vorb. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 (Mitwirkung an Vermeidungs- oder Erledigungsbesprechungen) in Zwangsvollstreckungsverfahren führen. Beispiel: Der Anwalt wird ausschließlich mit der Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Maßnahme des Gerichtsvollziehers beauftragt, ohne auch im zugehörigen Zwangsvollstreckungsverfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 352 Der Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft beträgt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 höchstens 2.000 EUR (vgl. zum Wert § 25 Rdn 73 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO)

Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO ohne Grund verweigert hat (vgl. § 802g ZPO), bilden das ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einzelfälle

Rz. 56 Abrategebühr. Nach ganz h.M. war die Festsetzung einer Abrategebühr nach § 20 Abs. 2 BRAGO nicht möglich, da diese Gebühr nicht in einem gerichtlichen Verfahren entstanden sei.[41] Dies wird zu den Nachfolgern des § 20 Abs. 2 BRAGO (den VV 2100 ff.) wohl entsprechend vertreten werden. Diese Auffassung ist m.E. jedoch zu eng. Unstrittig muss die Tätigkeit des Anwalts, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei Maßnahmen

Rz. 179 Hinsichtlich der im Rahmen des § 766 ZPO somit allein in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers und des Rechtspflegers bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich, dass es sich insoweit um ein einziges Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 handelt; die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme sowie die dagegen eingelegte Vollstreckungserinnerung ...mehr

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FoVo 06/2021, Keine Rechtsn... / 1 Die Entscheidung

AG entscheidet gegen den GV Entgegen der Ansicht des Gerichtsvollziehers (GV) bedarf es wegen der vorliegend erfolgten Abtretungen der streitgegenständlichen Forderungen keiner, auch klarstellenden, Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO. Die Notwendigkeit einer Rechtsnachfolgeklausel gem. § 727 ZPO ist weder wegen der mehrfachen formwechselnden Umwandlung noch wegen der mehrf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) 1Zu dem Rechtszug oder dem Verfahren gehören auch alle Vorbereitungs-, Neben- und Abwicklungstätigkeiten und solche Verfahren, die mit dem Rechtszug oder Verfahren zusammenhängen, wenn die Tätigkeit nicht nach § 18 eine besondere Angelegenheit ist. 2Hierzu gehören insbesonderemehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 4. Einigungsgebühren, Nr. 1003, 1004 VV RVG

Rz. 149 Im gerichtlichen Verfahren reduziert sich die Einigungsgebühr (vgl. oben Rdn 78) auf 1,0 Gebühren für die erste Instanz, sowie 1,3 Gebühren für die Rechtsmittelinstanzen. Ausgenommen von dieser Reduzierung sind nur das Beweissicherungsverfahren und die bloße gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleiches. Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilun...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Ermittlung der Gebühren in der Zwangsvollstreckung

Rz. 157 Der Gegenstandswert der Zwangsvollstreckung wird abweichend von den Gegenstandswerten der Vertretung oder gerichtlichen Tätigkeit bestimmt. Nach § 25 RVG Abs. 1 Nr. 1 RVG ist die gesamte geltend gemachte Forderung oder Teilforderung (sofern die Vollstreckung beschränkt wird), also einschließlich der angefallenen Nebenkosten, Verfahrenskosten und bisherigen Vollstreck...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 2. Post- und Telekommunikation, Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG

Rz. 43 Die Auslagen für Post und Telekommunikation kann der Rechtsanwalt ebenfalls von seinem Mandanten erstattet verlangen. Der Rechtsanwalt hat dabei die Wahl, ob er die tatsächlich angefallenen Kosten nach Nr. 7001 VV RVG oder die Pauschale in Höhe von 20 % der gesetzlichen Gebühren[51] mit der Obergrenze von 20,00 EUR je Angelegenheit geltend machen möchte. Rz. 44 Nach Nr...mehr

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§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 1. Abgrenzung der Angelegenheiten

Rz. 153 Die Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung müssen sorgfältig zu anderen Angelegenheiten abgegrenzt werden. Dabei muss unterschieden werden, ob der Rechtsanwalt bereits im Erkenntnisverfahren tätig war oder nicht. Für den Rechtsanwalt, der bereits im Erkenntnisverfahren tätig war, beginnt die Zwangsvollstreckung erst, wenn die Handlungen des Erkenntnisverfahrens abges...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / I. Besserer Schutz der Gerichtsvollzieher

Auskunfts- und Unterstützungsersuchen Nach dem in die ZPO neu eingeführten § 757a ZPO kann der Gerichtsvollzieher künftig die zuständige Polizeidienststelle um Auskunft ersuchen, ob nach polizeilicher Einschätzung bei einer durchzuführenden Vollstreckungshandlung eine Gefahr für Leib oder Leben des Gerichtsvollziehers oder weiterer an der Vollstreckungshandlung beteiligten Pe...mehr

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FoVo 05/2021, Rechtsmittel bei der Zustellung des PfÜB durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Stellt die Gerichtsvollzieherin der Schuldnerin einen von den Gläubigern erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu, ist ein Antrag nach § 23 EGGVG zur Überprüfung dieser Maßnahme nicht zulässig. OLG Koblenz, Beschl. v. 30.10.2020 – 12 VA 3/20 1 Der Fall Schuldnerin wehrt sich gegen die Zustellung eines PfÜB Die Antragsgegner betreiben gegen die Antragstellerin au...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schutz der Gerichtsvollzieher und Änderungen in der Zwangsvollstreckung beschlossen

Einführung Im Schnelldurchgang haben Bundestag und Bundesrat am 6. und 7.5. das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zu Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" beschlossen, das noch am 7.5. im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl I 2021, S. 850). Die schnelle Ver...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / Einführung

Im Schnelldurchgang haben Bundestag und Bundesrat am 6. und 7.5. das "Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zu Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes" beschlossen, das noch am 7.5. im Bundesgesetzblatt verkündet wurde (BGBl I 2021, S. 850). Die schnelle Verkündung ha...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / II. Erweiterte Aufenthaltsermittlung

Informationen von berufsständischen Versorgungseinrichtungen Neben den Trägern der Rentenversicherung sollen zukünftig auch berufsständische Versorgungseinrichtungen nach § 755 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO dem Gerichtsvollzieher und dem Gläubiger Auskunft über den Aufenthalt des Schuldners geben müssen. Betroffen sind Versorgungseinrichtungen nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI, bei d...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / IV. Erleichterte Drittauskünfte?

Verbesserte und beschleunigte Informationsbeschaffung Mit der Neufassung von § 802l ZPO sollen die Voraussetzungen, unter denen die Drittauskünfte eingeholt werden können, erleichtert werden. Das wird durch andere Regelungen allerdings konterkariert. Wie bei der Aufenthaltsermittlung sollen dann auch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen in den Kreis der auskunftspfl...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / V. Neuordnung des Pfändungsschutzes bei der Sachpfändung

Ziel der Neuregelung Die in Teilen stark veraltete Norm des § 811 ZPO möchte der Gesetzgeber an die veränderten rechtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten sowie gewandelte gesellschaftliche Realitäten anpassen. Im Wesentlichen werdenmehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / VI. Änderungen bei der Forderungspfändung

Mehr Weihnachtsgeld ist pfändungsfrei Nach § 850a Nr. 4 ZPO sind derzeit Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 EUR pfändungsfrei. Der Freibetrag wurde seit dem Jahr 2001 nicht mehr angepasst und wird nun dynamisiert. Unpfändbar sind damit in Zukunft Weihnachtsvergütungen bis zur Hälfte des Betr...mehr

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FoVo 05/2021, Besserer Schu... / III. Änderungen bei der weiteren Vermögensauskunft

Klarstellung in § 802d ZPO Mit der Änderung der Überschrift des § 802d ZPO-E soll klarer als bislang zum Ausdruck gebracht werden, dass Regelungsgegenstand der Vorschrift eine weitere Vermögensauskunft des Schuldners ist, unabhängig davon, in welchem Vollstreckungsverfahren die frühere Vermögensauskunft abgegeben wurde. Mit der Neufassung soll der Zeitpunkt, ab dem die zweijäh...mehr

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FoVo 05/2021, Das nicht gep... / II. Die Lösung

Ausgangspunkt ist der Auftrag Ist der Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft beauftragt, so fehlt es an einer Grundlage für die Sachpfändung. Diese Grundlage kann der Gläubiger schaffen, indem er neben der Abnahme der Vermögensauskunft auch das Modul K3 ankreuzt und den Gerichtsvollzieher beauftragt, die sich aus der Vermögensauskunft ergebenden Zugriffsobje...mehr

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FoVo 05/2021, Was ist nach der Pfändung einer Lebensversicherung zu veranlassen?

Es muss schnell gehandelt werden Unsere Leserin hat eine Lebensversicherung gepfändet. Nun fragt sie sich, was die nächsten Schritte sind. Ganz wesentlich ist dabei, in den Besitz des Versicherungsscheins zu gelangen, da dieser als Legitimationspapier notwendig ist, um die Versicherungsleistung empfangen zu dürfen. Da nicht ausgeschlossen ist, dass im weiteren Verlauf der Ver...mehr

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FoVo 05/2021, Das nicht gep... / I. Das Problem

Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft mit Sachpfändungsauftrag "Die Schuldnerin hat im Vermögensverzeichnis angegeben, 35 EUR Bargeld mit sich zu führen. Der GV hat das Bargeld allerdings nicht gepfändet. In der letzten Sprechstunde war offengeblieben, ob dem Gerichtsvollzieher ein entsprechender Sachpfändungsauftrag erteilt wurde." Ich habe mir meinen Zwangsvollstreckung...mehr

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FoVo 05/2021, Keine Überprü... / 3 Der Praxistipp

§ 766 ZPO setzt Verfahrensfehler voraus Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. Die Erinnerung nach § 766 ZPO setzt voraus, dass der Gerichtsvollzieher gegen eine zu benennende Verfahrensvorschrift verstoßen hat. Da die Beischreibung gerade kein Fall der Rechtsnachfolgeklausel nach § 727 ZPO ist, mussten auch keine der Feststellung der Rechtsnachfolge zugrunde liegenden Urkun...mehr

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FoVo 05/2021, Keine Überprü... / 1 Der Fall

VB für GbR, Vollstreckung als OHG Die F GbR erwirkte einen Vollstreckungsbescheid, der der Schuldnerin auch zugestellt wurde. Als F OHG beantragte sie dann die Vollstreckung, was der Gerichtsvollzieher mangels Identität der Antragstellerin mit der Titelgläubigerin zurückwies. Die F OHG beantragte dann beim zentralen Mahngericht die Erteilung eines klarstellenden Vermerks auf ...mehr

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FoVo 05/2021, Rechtsmittel ... / 1 Der Fall

Schuldnerin wehrt sich gegen die Zustellung eines PfÜB Die Antragsgegner betreiben gegen die Antragstellerin aus zwei Kostenfestsetzungsbescheiden die Zwangsvollstreckung. Am 25.8.2020 hat die Gerichtsvollzieherin … der Antragstellerin einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom 17.8.2020 zugestellt. Dagegen hat die Antragstellerin Erinnerung eingelegt, der die Gerichtsvol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.2 Zwangsweise Veräußerung, Verwertung von Sicherungsgut

Rz. 139 Für den Begriff der Veräußerung ist nicht erforderlich, dass der Stpfl. die Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums selbst und aufgrund freier Entscheidung vornimmt. Es genügt, dass ihm die Wirkungen der Veräußerung mit steuerrechtlicher Wirkung zuzurechnen sind (vgl. Rz. 108). Daher ist auch die Veräußerung einer Beteiligung im Wege der Zwangsversteigerung eine ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.3 Person des Veräußerers

Rz. 147 Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 EStG muss der Veräußerer "beteiligt" sein; d. h., die Person, der die Anteile steuerlich zuzurechnen sind (vgl. Rz. 26ff.), muss mit der Person identisch sein, der die Wirkung der Veräußerungshandlung steuerlich zuzurechnen ist.[1] Die Veräußerungshandlung muss daher nicht von dem Inhaber der Anteile selbst vorgenommen werden; die Wi...mehr

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FoVo 04/2021, Fragen und Antworten zur Räumungsvollstreckung

Unsere Leser haben uns im Rahmen der FoVo-Sprechstunde verschiedene Fragen zur Räumungsvollstreckung gestellt, die wir nachfolgend beantworten wollen. Sie erscheinen der Redaktion von allgemeinem Interesse. Unbestimmte Vollstreckungsforderung? 1. Die Höhe der Vollstreckungskosten ist während der Räumungsvollstreckung noch unbestimmt; nur der GV weiß um die konkreten Räumungsko...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / II. Die Lösung

Was bedeutet Berliner Räumung? Ist das Mietverhältnis gekündigt, muss der Vermieter – insbesondere bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges – seinen Räumungsanspruch schnell rechtshängig machen und titulieren. Ist der Räumungsanspruch sodann tituliert, bietet die sogenannte Berliner Räumung dem Gläubiger ein komfortables Vorgehen in der Zwangsvollstreckung. Diese zunächst nu...mehr

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FoVo 04/2021, Berliner Räum... / I. Die Frage aus der FoVo-Sprechstunde

Räumungsvollstreckung mit Hindernissen Unsere Leserin hat folgenden Fall unterbreitet: "Unser Mandant hatte einen Räumungstitel betreffend ein als Gewerbe (Büros) genutztes Haus nebst Grundstück und ließ das Haus im Rahmen einer Berliner Räumung räumen. Dummerweise stehen auf dem Grundstück unendlich viele Gegenstände: von einem alten Auto über einen Bagger bis hin zu Betonpl...mehr

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FF 04/2021, Bundesregierung beschließt Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 11.2.2021 Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften beschlossen. Um das Potential und di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Glaubhaftmachung des Eröffnungsgrunds

Rn 27 Als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung hat der Gläubiger das Vorliegen des Eröffnungsgrunds glaubhaft zu machen, d.h. die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung für den Fall, dass es sich beim Schuldner um eine juristische Person oder eine Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit handelt, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, so...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Mögliche Maßnahmen im Rahmen der Amtsermittlung

Rn 7 Sowohl Art als auch Umfang der Maßnahmen zur Ermittlung der für das Insolvenzverfahren bedeutsamen Umstände stehen im Ermessen des Gerichts.[14] Das Gericht kann Auskünfte von Behörden, Gerichtsvollziehern, Standesvertretungen oder Handelskammern einholen, Akteneinsicht nehmen, die Übersendung von Registerauszügen verlangen und sich insgesamt aller Beweismittel der ZPO b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.1 Beamte – Richter (Nr. 1)

Rz. 4 Natürliche Personen, die nach deutschem Recht Beamter oder Richter sind, sind Amtsträger. Maßgebend ist allein der Status als Beamter oder Richter. Beamte und Richter anderer Staaten können keine Amtsträger i. S. d. Nr. 1 sein, auch wenn sie im Geltungsbereich der AO ihren Wohnsitz haben und/oder tätig sind (z. B. in der Botschaft ihres Staates). Rz. 5 Jede Art von Beam...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 1.1 Anwendungsbereich und Zweck

§ 1 Abs. 1 RDG regelt den Anwendungsbereich und den Zweck (vor allem Schutz des rechtsuchenden Bürgers vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen) des Gesetzes. Inhaltlich ist Letzteres auf den außergerichtlichen Bereich beschränkt. Entscheidend ist dabei in der Regel, ob das Gericht Adressat einer Handlung ist, ob also die rechtsdienstleistende Tätigkeit, z. B. eine Prozes...mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / Leitsatz

Erteilt der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher den bedingten Sachpfändungsauftrag nach Abnahme der Vermögensauskunft nach Maßgabe des Moduls K3 im amtlichen Gerichtsvollzieherauftrag, fällt keine Nichterledigungsgebühr an, wenn sich aus dem Vermögensverzeichnis keine pfändbaren Gegenstände ergeben. OLG Naumburg, Beschl. v. 15.10.2020 – 12 W 52/20mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / 1 Der Fall

Gläubiger ist mit den GV-Kosten nicht einverstanden Der Gläubiger wendet sich gegen die Erhebung von Gebühren für eine nicht erledigte Amtshandlung durch den Gerichtsvollzieher (GV) gem. Nr. 604, 716 KV GvKostG. In seinem Vollstreckungsauftrag vom 3.2.2020 beauftragte der Gläubiger den GV mit der Abnahme einer Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802f ZPO (ohne vorherigen Vollstrec...mehr

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AGS 03/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwältin Jennifer Witte, Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – Die Änderungen zum 1.1.2021 im Überblick, BRAK-Mitt. 2021, 2 In ihrem Beitrag gibt die als Referentin bei der BRAK u.a. für den Bereich der Anwaltsvergütung zuständige Autorin einen kurzen Überblick über die zum 1.1.2021 in Kraft getretenen Neuerungen. Zunächst weist Witte darauf hin, dass sich die Gebühren des...mehr

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FoVo 03/2021, Keine GV-Nich... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG widerspricht AG und LG Die weitere Beschwerde ist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 GvKostG i.V.m. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG zulässig und in der Sache begründet. Der GV hat in seiner Kostenrechnung zu Unrecht eine Gebühr für eine nicht erledigte Amtshandlung gem. Nr. 604 KV GvKostG zuzüglich anteiliger Auslagenpauschale erhoben. Zwei Konstellationen sind zu unterscheiden Zunächst ist die...mehr

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FoVo 02/2021, Was passiert ... / II. Die Lösung

Wollen Sie die Verfahrensherrschaft wirklich aus der Hand geben? Es sei erlaubt zu fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, sofort den Haftbefehl zu beantragen. Soweit der Schuldner nicht erscheint, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten:mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / II. Die Lösung

Der Schlüssel: Informationsbeschaffung Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung liegt in den Informationen und – wenn diese nicht vorliegen – in der Informationsbeschaffung. Ein zielgerichteter Vollstreckungszugriff ist nur möglich, wenn ein Zugriffsobjekt bekannt ist. Zur Informationsbeschaffung sind viele Ansätze denkbar (hierzu ausführlich Goebel, Anwaltfor...mehr

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FoVo 02/2021, Betragsgrenze... / 1 I. Der Fall

Gläubiger stellt (unstatthaften) Antrag nach § 754a ZPO Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Hauptforderung von mehr als 5.000 EUR. Er hat dem Gerichtsvollzieher nach § 754a ZPO auf elektronischem Wege einen Vollstreckungsauftrag wegen einer Teilforderung unter 5.000 EUR erteilt, den der Gerichtsvollzieher abgelehnt hat. S...mehr

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FoVo 02/2021, Die optimiert... / IV. Welche Hinweise hilfreich sein können

Da sich der Pkw in der Regel in der räumlichen Nähe zum Wohn- oder Arbeitsort des Schuldners befindet, muss der Gerichtsvollzieher diesen erfragen. Nicht jeder Gerichtsvollzieher tut dies von sich aus. Ein Hinweis kann jedenfalls nicht schaden. Auch wird auf den Einwand des Schuldners, dass Sicherungseigentum einer Bank besteht oder sonstiges Dritteigentum anzunehmen ist, die...mehr

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FoVo 02/2021, Eigene Forder... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG widerspricht dem GV in beiden Punkten Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Der GV kann die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht deshalb verweigern, weil die Gläubigerin nicht das Formular Anlage 1 zu GVFV verwendet hat. Gemäß § 1 GVFV wird für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen...mehr