Fachbeiträge & Kommentare zu Gerichtsvollzieher

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FoVo 08+09/2013, Zwangsvoll... / 3 III. Der Praxistipp

Gläubiger nicht informationslos Der BGH hat offengelassen, inwieweit der Schuldner verpflichtet ist, der Gläubigerin entsprechend § 836 Abs. 3 ZPO zur Vorbereitung der Verwertung der gepfändeten GmbH-Geschäftsanteile Auskunft zu erteilen (hierzu Karsten Schmidt, in: Scholz, GmbHG, 10. Aufl., § 51a Rn 14; Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, § 51a GmbHG Rn 5; Stöber, Forderung...mehr

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FoVo 08+09/2013, Zahlungsau... / Leitsatz

Wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner beim Vollstreckungsversuch nicht antrifft und deshalb keine Feststellungen trifft, ändert das nichts daran, dass dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft eine Frist für die Begleichung der Forderung vorauszugehen hat. AG Hamburg-Barmbek, 30.5.2013 – 804c M 110/13mehr

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FoVo 08+09/2013, Erteilung ... / Leitsatz

Im Verfahren nach § 733 ZPO kann dem Gläubiger eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn er ein Rechtsschutzbedürfnis an der nochmaligen vollstreckbaren Ausfertigung hat und dem Schuldner keinerlei Nachteile durch die Erteilung drohen. Dies gilt auch dann, wenn der Titel dem Schuldner durch den Gläubiger oder Gerichtsvollzieher bewusst ausgehändigt worden...mehr

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FoVo 08+09/2013, Keine zeit... / 2 II. Der Praxistipp

Argumentation des AG fehlerhaft Das tragende Argument des AG trifft nicht zu. Nach § 802d Abs. 1 S. 4 setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nämlich nur von der Zuleitung des Ausdrucks der VA in Kenntnis und nicht schon von einem Antrag des Gläubigers. Kommt es also nicht zur Zuleitung, weil der Gläubiger auf die Übersendung ab einem bestimmten Alter verzichtet, so erfolg...mehr

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FoVo 08+09/2013, PfÜB-Formu... / 3 III. Der Praxistipp

Formular unausgereift Der verbindliche Vordruck für den Erlass eines PfÜB bereitet in der Praxis weiterhin erhebliche Schwierigkeiten. Die Zahl der Monierungen und der Rechtsmittelverfahren ist gegenüber der früheren Rechtslage deutlich gestiegen. Der Verordnungsgeber hat eine Vielzahl von praktischen Fallgestaltungen nicht bedacht, sich wenig praxisorientiert gezeigt und ins...mehr

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FoVo 07/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Auskunft zu Bankkonten und Fahrzeugen

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und dessen Voraussetzungen und besondere Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrum...mehr

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FoVo 07/2013, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung zulässig – Räumungstermin verstrichen Die Erinnerung der Schuldner ist nach § 766 ZPO zulässig. Den Schuldnern fehlt nicht das für die Erinnerung erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Der Umstand, dass der Termin zur Zwangsräumung verstrichen ist, macht die Erinnerung nicht unzulässig. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Erinnerung nach § 766 ZPO gegen Maßnahmen des G...mehr

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FoVo 07/2013, Grundbuch: Pf... / 3 III. Der Praxistipp

Anwaltsverschulden vermeiden Den Anforderungen des Grundbuchamtes hätte der Gläubiger bzw. sein Bevollmächtigter ohne Weiteres nachkommen können. Der PfÜB wird nach § 829 Abs. 2 S. 1 ZPO im Parteibetrieb zugestellt. Die Zustellungsurkunden liegen dem Gläubiger dann ebenso wie der PfÜB selbst vor. Weshalb sich der Bevollmächtigte des Gläubigers gleichwohl darauf beschränkt hat...mehr

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AGK 07/2013, Überblick zum ... / 39. Zwangsvollstreckung

Eine eigene Angelegenheit stellt auch die Zwangsvollstreckung dar (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG). Hier kommt es auf den jeweiligen Vollstreckungsauftrag an. Einen Vollstreckungsauftrag vor Erlass des Vollstreckungstitels wird man in der Regel als bedingten Auftrag ansehen müssen, sodass es auf den Zeitpunkt ankommt, in dem der Anwalt von der Existenz des Titels Kenntnis erhält. Bei...mehr

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FoVo 07/2013, KostRMoG tritt am 1.8.2013 in Kraft

Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen In FoVo 2012, 184 hatten wir bereits über den Regierungsentwurf zum 2. KostRMoG berichtet (zum Referentenentwurf vgl. FoVo 2012, 21). Nach intensiven Beratungen hat der Bundestag dann am 16.5.2013 das Gesetz mit weiteren Änderungen, insbesondere einer weiteren Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung beschlossen. Der Gesetzentwurf hat allerding...mehr

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FoVo 07/2013, Bestimmtheit ... / Leitsatz

1. Ein Vollstreckungstitel, durch den der Schuldner zur Räumung eines Hauses verurteilt worden ist, bei dem ein Raum aufgrund eines Durchbruchs einen Teil des Nachbarhauses mitumfasst, ist nicht unbestimmt, wenn der Gerichtsvollzieher mit allgemein zugänglichen Hilfsmitteln (etwa Bauplänen) und unter Heranziehung von sachkundigen Hilfspersonen klären kann, was zu dem zu räum...mehr

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AGS 07/2013, Was lange währt, wird endlich gut

Fast zwei Jahre hat das Gesetzgebungsverfahren für das 2. KostRMoG seit Veröffentlichung des Referentenentwurfs vom 11.11.2011 gedauert. Bis zuletzt hat es immer wieder Verzögerungen und Änderungen gegeben. Am 29.7.2013 ist das Gesetz nunmehr verkündet worden und zum 1.8.2013 in Kraft getreten. Es wird interessant sein zu sehen, wie die Praxis und die Rechtsprechung mit den ne...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Schuldner übergibt den Besitz nicht freiwillig

Rz. 559 Übergibt der Schuldner den Besitz nicht freiwillig, so ist der Beschluss über die Anordnung der Zwangsverwaltung mit Zustellungsvermerk zusammen mit der Ermächtigung (§ 150 Abs. 2 ZVG) Vollstreckungstitel gegen den Schuldner,[28] mit welchem (ohne Klausel[29] und erneute Zustellung) im Auftrag des Verwalters ein Gerichtsvollzieher den Schuldner gem. § 885 Abs. 1 ZPO ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Noch nicht geerntete Früchte

Rz. 172 Die Erzeugnisse, welche geerntet (vom Grundstück getrennt) werden, nachdem das Grundstück beschlagnahmt wurde, sind beschlagnahmt, da sie zum Zeitpunkt der Beschlagnahme noch wesentliche Bestandteile waren. Die damals eingetretene Beschlagnahme endet jedoch mit der Ernte kraft Gesetzes, wenn diese Früchte durch die Ernte in das Eigentum eines anderen als des Eigentüm...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Schlüssel, Urkunden

Rz. 166 Beschlagnahmtes Zubehör sind auch die Schlüssel des Gebäudes, welche der Verwalter durch einen Gerichtsvollzieher mit dem Anordnungsbeschluss (ohne Klausel)[139] dem Schuldner wegnehmen lassen kann, falls dieser sie nicht freiwillig aushändigt. Sind dem Schuldner Wohnräume zu belassen, darf er auch die zur Benutzung notwendigen Schlüssel behalten. Notfalls müssen noc...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Bereits geerntete Früchte

Rz. 177 Sind Früchte zum Zeitpunkt der Beschlagnahme bereits geerntet, werden sie von einer Beschlagnahme in der Zwangsversteigerung[147] nicht mehr erreicht, wohl aber von der Beschlagnahme durch die Zwangsverwaltung (§ 148 Abs. 1 S. 1 ZVG). Diese Beschlagnahme tritt nicht ein, wenn die Früchte vorher:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / Literaturtipps

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Umfang des Wohnrechts

Rz. 573 Wohnt der Schuldner bereits im Verwaltungsobjekt (d.h.: hat er unmittelbaren Besitz), so ist ihm die Wohnung unter den nachgenannten Bedingungen ohne Nutzungsentgelt[36] zu belassen (§ 149 Abs. 1 ZVG i.V.m. § 5 Abs. 2 ZwVerwVO):mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 6. Der entlassene Zwangsverwalter

Rz. 827 Wurde ein Zwangsverwalter entlassen und ist durch sein pflichtwidriges Verhalten der Masse ein Schaden entstanden, muss der neue Zwangsverwalter diesen "Gemeinschaftsschaden" zur Masse ziehen.[259] Rz. 828 Ungeklärt ist die Frage, wie der neu bestellte Zwangsverwalter vom bisherigen, entlassenen Verwalter die Unterlagen über die Verwaltung und den Zugriff auf das für ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Bericht über die Besitzergreifung

Rz. 599 Wegen der möglichen Bedeutung des Berichtes als Beweismittel (siehe dazu § 2 Rn 600), sollten folgende Angaben enthalten sein:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 4. Der Verwalter

Rz. 1029 Die Auswahl des Verwalters obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, das an Vorschläge des antragstellenden Gläubigers nicht gebunden ist. Es wird eine Person bestellen, welche die im Einzelfall unter Berücksichtigung des Umfangs der Verwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Die Vorschriften des ZVG über die Institutsverwaltung finden keine e...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Entsprechende Anwendung der §§ 146 ff. ZVG

Rz. 1031 Entzieht jedoch das Gericht dem Schuldner die ihm von §§ 23 Abs. 1 S. 2, 24 ZVG belassene Verwaltung- und Verfügungsbefugnis und bestellt einen Verwalter, müssen bezüglich dieser Verwaltung die Vorschriften über die Verwaltung durch einen Zwangsverwalter entsprechende Anwendung finden,[4] da sonst eine ordnungsgemäße Verwaltung kaum möglich wäre. Dazu gehört das Rec...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Die Entscheidung über die Aufhebung

Rz. 439 Wenn aber der Ersteher bereits durch den Zuschlag die mitversteigerten beschlagnahmten Gegenstände und Erträge beschlagnahmefrei erhalten hat, bedarf es hierfür keiner nochmaligen Entscheidung. Verblieben ist (nur) die Verwaltungsbefugnis des Verwalters, welche sich zwar von der Beschlagnahme ableitete (§ 148 Abs. 2 ZVG), jedoch – einmal "in die Welt gesetzt" – vom F...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Schuldner ist mittelbarer Besitzer

Rz. 566 Ist der Schuldner nur mittelbarer Besitzer (das Grundstück ist verpachtet; das Gebäude vermietet), so kann auch der Verwalter sich nur den mittelbaren Besitz verschaffen. Dies genügt aber, um die Wirkungen der Zwangsverwaltung hervorzubringen. Die Besitzergreifung erfolgt in diesem Fall durch Verständigung der Mieter (§ 4 ZwVwV), verbunden mit der Aufforderung, die M...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 5. Entzug der Wohnung

Rz. 587 Gemäß § 149 Abs. 2 ZVG kann das Vollstreckungsgericht die Räumung der Schuldner-Wohnung anordnen, wenn er oder ein Mitglied seines Hausstandes das Grundstück oder die ordnungsgemäße Verwaltung gefährdet. Das BVerfG[55] hat diese Vorschrift als verfassungskonform angesehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / I. Einweisung oder Besitzergreifung

Rz. 555 Zwar sieht § 150 Abs. 2 ZVG vor, dass der Verwalter in den Besitz des Grundstücks durch einen Beamten oder Gerichtsvollzieher eingewiesen werden kann; die Erlaubnis, sich selbst den Besitz zu verschaffen, ist jedoch in der Praxis allgemein üblich. Für die Ergreifung des Besitzes kommt es zunächst darauf an, ob der Schuldner unmittelbarer oder nur mittelbarer Besitzer ...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / IV. Die Mindestvergütung

Rz. 879 Eine Zwangsverwaltung bereitet in den ersten Tagen und Wochen im Normalfall deutlich mehr Arbeit für den Zwangsverwalter, als dies später der Fall ist. Ein sachgemäßer Ausgleich ist nur möglich, wenn die Zwangsverwaltung lange dauert. Endet sie aber alsbald nach der Anordnung, kann der Verwalter nach § 18 ZwVwV regelmäßig keine angemessene Vergütung für seinen Aufwan...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 1. Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 75 Liegen alle Voraussetzungen für die Anordnung vor und sind evtl. Mängel beseitigt, ordnet das Gericht durch Beschluss die Zwangsverwaltung an (§§ 146, 15 ZVG). Neben den üblichen Angaben, alsomehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Mietvertrag

Rz. 606 Der Verwalter wird sich so rasch wie möglich Einsicht in die Mietverträge verschaffen. Obwohl der Mietvertrag nach allgemeiner Meinung nicht Zubehör des Grundstücks ist, muss ihn der Schuldner herausgeben, und der Verwalter kann ihn auch aufgrund des Anordnungsbeschlusses durch den Gerichtsvollzieher dem Schuldner zwangsweise wegnehmen lassen.[66] Rz. 607 Auch die Mie...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / III. Aufgaben des Verwalters

Rz. 1051 Es sind alle Vorschriften über die Zwangsverwaltung anwendbar, welche mit dem Sicherungszweck zu vereinbaren sind, also nicht die Vorschriften über die Befriedigung des Gläubigers. Somit muss der Verwalter – notfalls mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers – das Grundstück in Besitz nehmen und die Mieter etc. – wie auch sonst üblich – verständigen. Er zieht alle Zahlung...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 3. Die Besitzergreifung

Rz. 1089 Der Verwalter ergreift in gleicher Weise den Besitz des Grundstücks, wie dies auch für den Zwangsverwalter vorgesehen ist. Er kann also – falls er zur Besitzergreifung ermächtigt wurde – den Widerstand des Nießbrauchers mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers brechen. Rz. 1090 Ist jedoch der Eigentümer (Drittschuldner) oder ein Dritter im Besitz des Grundstücks, muss das...mehr

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Die Praxis der Zwangsverwal... / 2. Vergütung und Kosten

Rz. 1117 Die Festsetzung der Vergütung erfolgt durch das Prozessgericht, welches hierbei entweder die Grundsätze des Insolvenzrechts[47] oder des ZVG [48] anwenden soll, je nachdem, was ihm jeweils sachgerechter erscheint. Der Beschluss ist gegen den Antragsteller vollstreckbar.[49] Rz. 1118 Ein Anspruch gegen die Staatskasse soll nicht bestehen, auch wenn die Vergütung vom An...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmereigenschaft. Selbständiger Gerichtsvollzieher, weitere Tätigkeiten außerhalb des Gerichtsvollzugs

Sachverhalt Bei dem bulgarischen Verfahren ging es um die Unternehmereigenschaft eines privaten Gerichtsvollziehers, soweit er weitere Leistungen erbringt, die nicht in den Tätigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers fallen. Der Kläger hatte vom bulgarischen Justizminister die Befugnisse eines privaten Gerichtsvollziehers im Gebiet der Stadt Sofia erhalten und war wegen dies...mehr

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FoVo 6/2013, Antrag auf Abg... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht Sperre durch den Haftbefehl Die Gläubigerin kann derzeit keinen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO n.F. stellen, weil sie einen Haftbefehl nach § 901 ZPO a.F. hat, so dass sie nur eine Vermögensoffenbarung nach § 807 ZPO a.F. beantragen kann, wobei wegen des Vorliegens des Haftbefehls nach § 901 ZPO a.F. das Verhaftungsverfahren durchzuführen ist...mehr

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FoVo 6/2013, Aktuell: Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2013

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2013 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2013 und 2014 von 8.004 EUR (Stand 2012) über 8.130 EUR (ab 1.1.2013) auf später 8.354 EUR (ab dem 1.1.2014) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 8.4.2013 (BGBl I, 2013, 710) die "Bekanntmachung zu § 850...mehr

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ZErb 06/2013, Verlauf und O... / 4. Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckung der Verurteilung zur Auskunftserteilung durch ein privatschriftliches bzw. durch ein notarielles Verzeichnis richtet sich nach § 888 ZPO, da sie eine unvertretbare Handlung zum Gegenstand hat.[31] Eine außergerichtliche Fristsetzung muss dem Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels nicht vorausgehen,[32] ist aber seitens des Klägers ratsam. Der Antrag kan...mehr

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FoVo 6/2013, Die Vermögensauskunft Dritter – Die Auskunft des Rententrägers

Neues Instrument der Vermögensermittlung In der FoVo 2013, 61 (April-Heft) haben wir über die Vermögensauskunft Dritter als ein neues Instrument der Informationsbeschaffung für den Gläubiger berichtet und ihre Voraussetzungen und besonderen Vorteile dargestellt. Im Reigen der Regelbefugnisse nach § 802a ZPO muss der Gläubiger je nach der Sachlage im Einzelfall dieses Instrume...mehr

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FoVo 6/2013, Antrag auf Abg... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung des AG überzeugt in der Begründung wie im Ergebnis nicht. Hinweis auf Gesetzesbegründung fehlerhaft Die Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung trägt nicht, weil übersehen wird, dass nach altem Recht (§ 915a ZPO a.F.) die Löschungsfrist für eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis drei Jahre beginnend mit dem Schluss des Jahres beträgt, in dem die eidesstattliche...mehr

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FoVo 5/2013, Auslegung Zahlungstitel durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch "8 % Zinsen über dem Basiszinssatz" ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind. BGH, 7.2.2013 – VII ZB 2/12 1 I. Der Fall Tenoriert: "8 % Zinsen über dem Basiszinssatz" Der Gläubiger betreibt gegen die SU die Zwangsvollstreckun...mehr

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FoVo 5/2013, Auslegung Zahl... / 2 II. Die Entscheidung

Vollstreckungsorgan muss Titel auslegen Der im Urteil des Landgerichts enthaltene Zinsausspruch ist vom Gerichtsvollzieher dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind. Ein Vollstreckungstitel muss den im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzenden Anspruch des Gläubigers ausweisen und Inhalt und Umfang der Leistu...mehr

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FoVo 5/2013, Auslegung Zahl... / Leitsatz

Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch "8 % Zinsen über dem Basiszinssatz" ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind. BGH, 7.2.2013 – VII ZB 2/12mehr

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FoVo 5/2013, Zuleitung des ... / I. Der Fall

Kombinierter Antrag: gütliche Erledigung und VA Die Gläubigerin hat dem Gerichtsvollzieher (GV) den Auftrag erteilt, mit dem Schuldner (SU) zunächst eine gütliche Einigung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 1, 802b ZPO zu versuchen und im Falle der Erfolglosigkeit dem SU die Vermögensauskunft (VA) nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 2, 802c ZPO abzunehmen. Im Rahmen des Auftrages heißt es: "Hat der ...mehr

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FoVo 5/2013, Abschrift des ... / I. Das Problem

SU hat Anspruch auf rechtliches Gehör Der Vollstreckungsauftrag ist dem Gerichtsvollzieher (GV) in zweifacher Ausfertigung zu übermitteln. Dies hat der BGH zum Auftrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung eines Schuldners nach altem Recht entschieden (BGH NJW 2012, 8) und seine Entscheidung damit begründet, dass dem Schuldner ein Exemplar des Auftrags zur Wahrung ein...mehr

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Vollstreckungsmaßnahmen nach Insolvenzeröffnung

Leitsatz Dem Widerspruch des Schuldners gegen die Anordnung zur Abgabe der Vermögensauskunft ist nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattzugeben, selbst wenn die Insolvenzeröffnung erst nach Erhebung des Widerspruchs erfolgte. Sachverhalt In dem entschiedenen Fall wurde gegen eine Gesellschaft die Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung betrieben. Die Schuldnerin ha...mehr

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FoVo 3/2013, Was wird wann im Schuldnerverzeichnis eingetragen …?

Anforderungen des alten Vermögensverzeichnisses Ergibt sich für den Gläubiger durch Einsichtnahme in das Schuldnerverzeichnis oder aber aufgrund eines eigenen Antrages nach § 802c ZPO, dass der Schuldner in den letzten zwei Jahren bereits eine Vermögensauskunft abgegeben hat, so stellt sich die Frage, ob in das alte Vermögensverzeichnis Einsicht genommen werden soll. Dies kan...mehr

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FoVo 3/2013, Auch eine Vorpfändung kann einiges bewirken …

Was ist der Sinn der Zwangsvollstreckung? In der Zwangsvollstreckung sucht der Gläubiger selbstverständlich seine schnelle und vollständige Befriedigung durch einen einmaligen Zugriff und die Verwertung des gepfändeten Vermögensgegenstandes oder -rechts. Leider ist das meist nur Theorie. In der Regel kann der Gläubiger einer nicht nur völlig geringfügigen Forderung sich nur s...mehr

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FoVo 3/2013, Übergangsbesti... / 1 I. Der Fall

Der Schuldner hat am 29.12.2010 die eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung abgegeben. Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Dresden vom 25.10.2010. Unter dem 14.1.2013 beauftragte der Gläubiger den Gerichtsvollzieher, dem Schuldner die Vermöge...mehr

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FoVo 3/2013, Übergangsbesti... / 2 II. Die Entscheidung

Die nach § 766 Abs. 2 ZPO statthafte Erinnerung ist in der Sache begründet. Der Gerichtsvollzieher weigert sich zu Unrecht, dem Schuldner die Vermögensauskunft abzunehmen. Die dreijährige Sperrfrist des § 903 ZPO a.F. gilt vorliegend nicht mehr. Nach § 39 Nr. 4 EGZPO steht die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 807 ZPO a.F. im Rahmen des § 802d Abs. 1 Satz 1 ZPO...mehr

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FoVo 3/2013, Übergangsbesti... / 3 III. Der Praxistipp

Die Entscheidung entspricht der in der FoVo (2012, 221 und 2013, 26) vertretenen Auffassung. Die gesetzliche Übergangsbestimmung § 39 EGZPO ist in ihrem Wortlaut, ihrem Sinn und Zweck, ihrer systematischen Stellung und vom Ziel des Gesetzgebers, eine klare Grenzregelung zu schaffen, eindeutig. Angesichts der eindeutigen gesetzlichen Regelung ist weder für Billigkeitsüberlegun...mehr

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AGS 3/2013, Streitwert eine... / 2 Aus den Gründen

Das Klagebegehren geht über das bloße Räumungsbegehren, dessen Wert nach § 41 Abs. 2 S. 2 GKG mit dem Wert der Nutzung eines Jahres zu bemessen ist, hinaus. Denn der Kläger hat mit seiner Klage neben der Räumung auch die Entfernung der Baulichkeiten und Gebäude einschließlich der Fundamente sowie dem Verschließen vorhandener Versorgungsleistungen verlangt. Dieses Begehren wi...mehr