Gesellschafter
Arbeitgeber bzw. Unternehmer sind als Gesellschafter grundsätzlich nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Sozialversicherung anzusehen, weil es an den wesentlichen Merkmalen einer Beschäftigung fehlt.
Eine andere Beurteilung kann sich ergeben, wenn ein Gesellschafter gleichzeitig im Unternehmen mitarbeitet. Es ist daher zu prüfen, ob der Gesellschafter im Unternehmen nicht beschäftigt ist wie ein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Letzteres kann selbst bei Geschäftsführern der Fall sein.