Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.8 Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Tz. 836 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nicht genommener Urlaub des Ges-GF darf in Geld abgegolten werden, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen; s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 524; auch s H 8.5 IV. "Urlaub …" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn diese Möglichkeit nicht im Voraus im Anstellungsvertrag vereinbart war. Das aus § 7 Abs 4 BUrlG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.3 Darlehens- oder Sicherheitengewährung durch eine nahe stehende Person oder einen rückgriffsberechtigten Dritten (§ 8b Abs 3 S 5 KStG)

Tz. 257 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Nach § 8b Abs 3 S 5 KStG werden auch Gewinnminderungen von dem "wes" beteiligten AE nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG erfasst. Mit der Ausweitung der Regelung auf nahestehende Personen iSd § 1 Abs 2 AStG sollen Umgehungsgestaltungen vermieden werden. Wes beteiligter AE iSd § 8b Abs 3 S 5 KStG kann sowohl eine Kö als auch eine natürli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Begrenzungen der Tantieme/Mindesttantiemeregelung

Tz. 487 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Es ist zulässig, aber nicht zwingend, eine Gewinntantieme auf einen bestimmten absoluten Betrag zu begrenzen. Damit lassen sich bei positiver Ertragsentwicklung Streitigkeiten sowohl über die Höhe der Gesamtausstattung des GF-Gehalts als auch über die 75:25-Relation des BFH vermeiden. Eine unterlassene Deckelung kann bei explosionsartigen Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.12 Vermeidung "weißer Einkünfte" bei umgekehrt hybriden Rechtsformen (§ 49 Abs 1 Nr 11 EStG)

Tz. 94b Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ab 2022 (§ 52 Abs 45a S 4 EStG) soll die durch ATADUmsG eingeführte Nr 11 (dazu ausführlich Krechel/Strüder, FR 2021, 884) sog weiße Eink vermeiden, die durch Einsatz "umgekehrt hybrider" Rechtsformen generiert werden können. So werden Rechtsformen bezeichnet, wenn und soweit diese Rechtsform in dem Staat, in dem sie eingesetzt wird (hier: D...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Ersatztatbestand für Kapitalgesellschaften, § 1 Abs. 2b GrEStG

Rz. 765 § 1 Abs. 2b GrEStG wurde durch das GrEStÄndG 2021[1177] als weiterer Ersatz- bzw. Ergänzungstatbestand in das Gesetz eingefügt und betrifft Änderungen im Gesellschafterbestand von grundbesitzenden Kapitalgesellschaften.[1178] Von ihrer Struktur her entspricht die Regelung (wie bereits der weitgehend identische Wortlaut deutlich macht) weitgehend § 1 Abs. 2a GrEStG.[11...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (1) Organstruktur

Rz. 47 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben, vgl. § 84 Abs. 1 und 2 BGB (bis 30.6.2023: § 86 S. 1 BGB a.F. i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen. Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsm...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Sedemund/Fischenich, St-Neutralität von Leistungen ausl Kap-Ges im Halb-Eink-Verfahren vor und nach Einf des § 27 Abs 8 KStG, BB 2008, 1656; Sedemund, Zweifelsfragen iRv § 27 Abs 8 KStG, IStR 2009, 579; Häberer, Alle Jahre wieder? – Die Antragstellung nach § 27 Abs 8 KStG, DStZ 2010, 840; Hageböke, Nochmals: Zur Zuständigkeit des BZSt bei grenzüberschreitenden Kap-Herabsetzunge...mehr

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Beschäftigungszeit / 2.2.2.1 Vom TVöD erfasste Arbeitgeber

Wichtig Nach § 1 TVöD gilt dieser Tarifvertrag grundsätzlich nur für Beschäftigte, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbands der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) ist, stehen. Sonderregelungen gelten nach § 1 Abs. 3 TVöD für Versorgungs-, Nahverkehrsbetriebe und Waldwirtschaftsbetriebe/-betriebsteile. Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2 Ende der beschränkten Steuerpflicht, nachträgliche Betriebsausgaben/Werbungskosten

Tz. 188 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die beschr KSt-Pflicht endet, wenn das ausl KSt-Subjekt erlischt (maßgebend ist diesbezüglich das ausl ZivilR) oder wenn es durch Änderungen seines Status mit einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse nicht mehr vergleichbar ist (Übergang zur Besteuerung der dahinter stehenden Personen, zum Typenvergleich s Tz 8). Sie endet ferner, wenn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.5 Vertragsänderungen

Tz. 1281 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Für die Beurteilung der Angemessenheit der Gewinnverteilung kommt es darauf an, ob der Gewinnverteilungsschlüssel im Zeitpunkt der Vereinbarung (also bei Begr der stillen Beteiligung) und bei Vertragsänderungen angemessen vereinbart ist. Die vereinbarte Gewinnverteilung bleibt auch dann maßgebend, wenn sich die Ertragslage in der Folgezeit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.1 Telefonbenutzung/Überlassung von Computern und Software

Tz. 821 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nutzt ein Ges-GF den Telefonanschluss der Kap-Ges auch für Privatgespräche, führt dies grundsätzlich zu einer vGA, wenn er hierfür kein Entgelt an die Gesellschaft entrichten muss und die kostenlose private Telefonnutzung auch nicht im Anstellungsvertrag als Nebenleistung des Arbeitgebers genannt ist. Ist die Telefonnutzung im Anstellungsver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.6.5 Sonderproblem: Mandantenstamm einer freiberuflichen Praxis

Tz. 1360 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Mandantenstamm einer freiberuflichen Praxis kann Gegenstand eines Pachtvertrages zwischen einem Freiberufler und einer von ihm gegründeten GmbH sein; s Urt des BFH v 30.03.1994 (BStBl II 1994, 903); v 18.12.1996 (BStBl II 1997, 546); s Beschl des BFH v 08.04.2011 (BFH/NV 2011, 1135); und s Urt des BFH v 21.11.2017 (DStR 2018, 667). Die ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung eines Verlustvortrags

Tz. 457 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte Bemessungsgrundlage der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Tz. 458 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nach Auff des BFH muss ein bestehender Verlustvortrag aber idR auch ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen

Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der verwirklicht worden wäre, wenn alle Beteiligten die wirtsch Eigeninteressen der Kö h...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.5 Darlehen in den Fällen des § 43a GmbHG

Tz. 1059 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach § 43a GmbHG ist es für eine GmbH nicht zulässig, Darlehen an ihren GF oder einen anderen ges Vertreter aus dem zur Erhaltung des St-Kap erforderlichen Vermögen zu gewähren. Ein entgegen dieser Regelung gewährter Kredit ist ohne Rücksicht auf entgegenstehende Vereinbarungen sofort zurückzugewähren. Wird gegen dieses Kreditgewährungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

Tz. 610 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Entscheidend bei der Prüfung der Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage ist das zugesagte Rentenalter. Dem Merkmal kommt in der Praxis allerdings keine sonderlich große Bedeutung zu. Bei einer vertraglichen Vereinbarung von weniger als 60 Jahren ging die Fin-Verw schon in der Vergangenheit davon aus, dass keine ernsthafte Vereinbarung vorliegt...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 93 Bislang war es umstritten, ob eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[246] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.2.2 Eintritt des Besserungsfalles

Tz. 1130 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Tritt der in der Besserungsvereinbarung definierte Besserungsfall ein, ist die urspr ausgebuchte Verbindlichkeit iHd Rückzahlungsbetrags (wieder) als Verbindlichkeit vermögensmindernd einzubuchen (über Aufwand). Besonderheiten gelten, soweit die urspr Ausbuchung nach den Grundsätzen des Beschl des GrS ganz oder tw als (werthaltige) Einlage ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 15.1 Allgemeines

Tz. 1801 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Bei einer kstlichen Organschaft bleibt die OG zivil- und stlich ein selbständiger Rechtsträger; s Urt des BFH v 01.08.1984 (BStBl II 1985, 18;, s Gosch (in Gosch, KStG, 3. Aufl, § 8 Tz 1046) und s § 14 KStG Tz 9ff. Die Rechtslage ist insoweit anders als bei einer umsatzstlichen Organschaft, bei der die OG als unselbständiger Teil des OT beh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Bedeutung des § 3 Abs 1 KStG

Tz. 9 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Durch § 3 Abs 1 KStG erfährt das Vorstehende eine Abgrenzung, nach weitergehender Ansicht sogar eine gewisse Einschränkung mit allerdings eher geringer praktischer Bedeutung (näher s § 3 KStG Tz 4 ff). Ist das der beschr StPflicht unterliegende Einkommen nämlich nach den leitenden Gedanken des dt ESt- und KStR den hinter dem ausl Gebilde steh...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Nutzungen

Rz. 159 Bei den Nutzungen ist erneut zwischen Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Rz. 160 Beim Einzelunternehmen bestehen die Nutzungen im Netto-Reingewinn.[194] Die Ermittlung dieses Gewinns kann sich nur aus der jeweiligen Jahresbilanz ergeben. Da jedoch sowohl die Handelsbilanz[195] als auch die Steuerbilanz mit ihren Abschreibungsmögli...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung

Rz. 403 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse mit Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist aufgrund des Umgehungsverbots des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Rz. 404 Für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.6.5 Erwerb der Organbeteiligung im "Mitternachtsfall"

Tz. 199 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wird eine 100%ige Beteiligung an einer OG durch ein sog Mitternachtsgeschäft zum Ende ihres Wj (31.12., 24:00 Uhr; kj-gleiches Wj unterstellt) veräußert, bedeutet das nach den sog "Mitternachtsgrundsätzen", dass der bisherige OT die Beteiligung mit Wirkung zum 31.12., 24.00 Uhr veräußert hat, der Erwerber die Beteiligung mit Wirkung zum 01.01...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Allgemeines

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch die rückwirkende Neufassung des § 8c Abs 1 KStG durch das UStAVermG (s Tz 37) wurde die zuvor noch bestehende zweistufige Verlustabzugsbeschränkung aufgehoben. Nach § 8c Abs 1 KStG aF galt dabei folgendes:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.1 Kapitalerträge gem § 20 Abs 1 Nr 1, 2, 4, 6 und 9 EStG sowie Erträge aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst a EStG)

Tz. 69 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter der Voraussetzung, dass der Schuldner (Unterbuchst aa) oder in den Fällen des § 20 Abs 1 S 4 EStG der Emittent der Aktien (Unterbuchst bb, ab 01.01.2020) Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inl hat oder Tafelgeschäfte iSd § 44 Abs 1 S 4 Nr1 Buchst a Doppelbuchst bb EStG vorliegen (Unterbuchst cc, bis 2019 Unterbuchst bb), unterlieg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kessler/Hinz, Kernbereiche der Verlustverrechnung – Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG, DB 2011, 1771; Roth, Ist die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c KStG verfassungswidrig? – Zugleich Anm zu dem Vorlagebeschl des FG HH v 04.04.2011–2 K 33/10, Ubg 2011, 527; Blumenberg/Crezelius, § 8c KStG nach der Entsch des BVerfG, DB 2017, 1405; Bode, BVerfG: Verfassungswidrigkeit des Ver...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ernst, Verlustuntergang nach § 8c KStG – Wünsche zum (nächsten) Fest, BB 51–52/2017, I; Brandis, 65. Berliner St-Gespräch: Die Entsch des BVerfG zu § 8c KStG und ihre Folgen, FR 2018, 81; Dorenkamp, Mantelkaufsvorschrift in einer Welt nach § 8c KStG, FR 2018, 83; Holle/Weiss, Kstliche Verlustverrechnung – Änderung des § 8c KStG im "JStG 2018", DB 2018, 3008; Höreth/Stelzer, Reg-...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 UE ist es zulässig, die Bemessungsgrundlage von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschreibungen und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begründung vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) ist eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die Bemessungsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Definition der in der Verlust-Kö vorhandenen stillen Reserven auf der Grundlage des gemeinen Werts der erworbenen Anteile

Tz. 265 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 S 6 KStG fingiert, dass der Kaufpreis der Beteiligung an der Verlust-Kö dem (anteiligen oder gesamten) gW des BV der Verlust-Kö entspricht. Nach dem Gesetzeswortlaut werden nicht (auch nicht alternativ) die tats stillen Reserven im BV der Verlust-Kö ermittelt, sondern die aus dem Kaufpreis der erworbenen Beteiligung abgeleiteten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.4 Sonderfall Nur-Pension

Tz. 586 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Die Zusage einer Altersversorgung setzt immer auch die Vereinbarung von Aktivbezügen voraus. Somit können sog Nur-Pensionen stlich grds nicht anerkannt werden (zB s Urt des BFH v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41 mwN). Dies gilt unabhängig davon, dass die Vereinbarung einer Nur-Pension sehr günstig für die Kap-Ges ist, da diese aus der GF-Vergüt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Anwendung der Abs 1 bis 6 des § 8b KStG

Tz. 452 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 15 S 1 Nr 2 S 1 KStG idF des UntStFG ist § 8b Abs 1–6 KStG (nicht angesprochen ist Abs 7–10; wegen der Änderung durch das JStG 2009, s Tz 460ff) bei einer OG nicht anzuwenden. Sind in dem dem OT zugerechneten Organeinkommen Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 1–3 KStG oder mit solchen Beträgen zusammenhängende Ausgabe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.1.2.1 Grundsätze

Tz. 1455 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Eine Kap-Erhöhung gegen Einlage stellt eine offene Einlage dar; grds zur Abgrenzung s § 8 Abs 3 Teil B Tz 11ff; zu den stlichen Rechtsfolgen s § 28 Tz 1ff. Der Gedanke an eine vGA erscheint dabei eher fernliegend; das Vorliegen einer vGA ist aber auch in diesem Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Dies gilt inbes dann, wenn es sich bei den AE...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 Innerkonzernlicher Beteiligungserwerb zwischen Rechtsträgern, an denen dieselbe Person jeweils zu 100 % beteiligt ist (§ 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG)

Tz. 237 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 4 Nr 3 KStG liegt ein st-schädlicher Beteiligungserwerb nicht vor, wenn an dem übertragenden und an dem übernehmenden Rechtsträger dieselbe natürliche oder jur Pers oder dieselbe Pers-Handelsgesellschaft zu jeweils 100 % mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Diese Regelung entspr im Wes der überholten Konzernklausel in...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / D. Zehn Regeln zum Unternehmertestament

Rz. 342 Für die richtige Gestaltung eines Unternehmertestaments lassen sich kaum allgemeingültige Empfehlungen geben. So wie es keine für alle Unternehmen optimale Unternehmensrechtsform gibt, existiert auch kein für alle Unternehmer optimales Testament. Unumstritten ist aber die Notwendigkeit, ein Unternehmertestament zu errichten. Denn die gesetzliche Erbfolge ist zur sach...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Berücksichtigung des Unternehmers und seiner Familie

Rz. 512 Alles in allem setzt der Beschäftigtenbegriff des § 13a ErbStG offenbar das Bestehen einer Arbeitnehmereigenschaft voraus, so dass der Unternehmer selbst grds. nicht als Beschäftigter i.S.v. § 13a ErbStG in Betracht kommt. Uneingeschränkt gilt dies aber nur für die Inhaber von Einzelunternehmen sowie für Personengesellschafter.[795] Denn bei Kapitalgesellschaften sin...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 In der Besitzzeit des Anteilserwerbers entstandene Verluste

Tz. 141 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei der Anwendung des § 8c Abs 1 KStG tritt ein bereits aus der Zeit der Anwendung des § 8 Abs 4 KStG bekannter Problemfall flächendeckend auf. Der Verlustuntergang betrifft auch Verluste, die partiell während der Besitzzeit der neuen Gesellschafter entstanden sind. Grund hierfür ist, dass bei der (späteren) Verlustgesellschaft nicht bereit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.5 Gegenbeweis durch Drittvergleich (§ 8b Abs 3 S 7 KStG)

Tz. 260 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Für die Fälle des § 8b Abs 3 S 4 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch den "wes" beteiligten AE) sieht § 8b Abs 3 S 7 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 6) KStG die Möglichkeit eines Drittvergleichs vor. Entspr gilt in den Fällen des § 8b Abs 3 S 5 KStG (FK-Gewährung bzw Sicherheitengestellung durch nahestehende Personen iSd...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 1. Erblasserschulden

Rz. 6 Erblasserschulden rühren vom Erblasser her und bestanden schon ihm gegenüber, § 1967 Abs. 2 Var. 1 BGB .[4] Hierzu zählen alle Verbindlichkeiten, die noch der Erblasser selbst eingegangen ist, unabhängig davon, ob die Schuld schon ihm gegenüber bestand oder – wie bei gestreckten Tatbeständen – erst gegenüber dem Erben; entscheidend ist, dass sie noch vom Erblasser herrü...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Notwendigkeit der Zuziehung eines Pflegers

Rz. 142 Nach der oben skizzierten gesetzlichen Regelung handeln für Minderjährige ihre gesetzlichen Vertreter bei der Gründung einer Familiengesellschaft. Das sind im Regelfall die Eltern, soweit sie sorgeberechtigt sind. Das ist auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Fall, wenn beide Elternteile erklärt haben, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, § 1626a A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dieterlen/Winkler, Konzernsachverhalte iRd neuen "Mantelkauf"-Regelung des § 8c KStG, GmbHR 2007, 815; Sistermann/Brinkmann, Verlustuntergang aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen, DStR 2008, 897. Tz. 211 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für die Zeit vor dem Inkrafttreten des WachstumsBG (dazu s Tz 406) sieht das Ges eine Ausnahmeregelung für Beteiligungserwerbe innerhalb eine...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Mindestlohnsumme

Rz. 529 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Aufschiebende Bedingung

Rz. 162 Die Bewertung des bedingten oder befristeten Erwerbs von Wirtschaftsgütern bzw. Verbindlichkeiten (Lasten) ist in §§ 4 bis 8 BewG geregelt. Ob eine Bedingung oder Befristung überhaupt vorliegt, richtet sich allein nach der zivilrechtlichen Sachverhaltsbeurteilung.[200] Eine aufschiebende Bedingung liegt gem. § 158 Abs. 1 BGB vor, wenn ein Rechtsgeschäft vom Eintritt ...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Anfechtung

Rz. 84 Mit der Anfechtung von Rechtshandlungen des Erblassers bzw. des Erben bezüglich des Nachlasses kann der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse anreichern. Der Insolvenzverwalter hat die Verpflichtung, alle anfechtbaren Rechtshandlungen auch anzufechten. Nach erfolgreicher Anfechtung wird dadurch die Nachlassinsolvenzmasse erhöht. Rz. 85 Anfechtungsberechtigt ist gem. § ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.11 Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung beim Besitzunternehmen

Tz. 1383 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Die Anteile an der Betriebs-Gesellschaft stellen bei einer Betriebsaufspaltung insoweit notwendiges (Sonder-)BV beim Besitzunternehmen dar, als die Gesellschafter der Betriebs-Gesellschaft auch am Besitzunternehmen beteiligt sind. Daraus folgt zwingend, dass Ausschüttungen der Betriebs-GmbH insoweit auch zu (Sonder-)BE beim Besitzunternehme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Steuerrechtliche Identitätswahrung

Tz. 189b Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn nach dem Vorgesagten zivilrechtlich eine identitätswahrende Sitzverlegung zu verneinen ist, wird in Rspr und Lit nicht selten ohne Weiteres davon ausgegangen, dass strechtlich für die oben (s Tz 189) dargestellten Fragen immer von einem vollkommen "neuen" KSt-Subjekt auszugehen ist (anders nur bei Gesamtrechtsnachfolge zB in grenzüber...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.4 Freistellung vom und Erstattung des Steuerabzugs (§ 43b EStG, § 50c, 50g EStG)

Tz. 149 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn der St-Abzug aufgr internationaler Abkommen (EU-Recht, DBA) zu unterlassen oder zu ermäßigen ist, bestehen zwei Verfahrensalt zur Entlastung vom St-Abzug, an denen jeweils das BZSt (früher Bundesamt für Finanzen, BfF) maßgeblich beteiligt ist (außerdem zu § 44a Abs 9 EStG ab VZ 2009 und zur Erstattung von KapSt auf Streubesitzdividende...mehr