Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafter

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ermittlung der Gewerbesteuer / 10 Steuerschuldner

Aus dem Grundsatz, dass die Gewerbesteuer eine Objektsteuer ist, bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung des Steuerschuldners. Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] In den überwiegenden Fällen lässt sich der Unternehmer ohne Schwierigkeiten bestimmen. Der Einzelunternehmer ist für ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 9.1.2 Tatbestandsvoraussetzungen des § 15b EStG und Rechtsfolgen

Rz. 379 § 20 Abs. 7 S. 1 i. V. m. § 15b Abs. 1 S. 1 EStG setzt voraus, dass der Stpfl. Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell erzielt. Im Anwendungsbereich des § 20 Abs. 7 S. 1 EStG müssen die Verluste als Einkünfte aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG qualifiziert werden.[1] Aufgrund des Abzugsverbots für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG kön...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.2 Genereller Ausschluss des vertikalen Verlustausgleichs (S. 1)

Rz. 369 § 20 Abs. 6 S. 1 EStG bestimmt, dass Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden dürfen. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Der Gesetzgeber rechtfertigt das Verbot des vertikalen Verlustausgleichs für Verluste aus Kapitalvermögen in § 20 Abs. 6 S. 1 EStG damit, dass für die Einkünfte aus Kapita...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Persönliche Bereicherung der Gesellschafter

Rz. 59 [Autor/Stand] Die praktisch wichtigste Entscheidung für die anstelle der Gesellschaft steuerpflichtigen Gesellschafter ist die betragsmäßige Feststellung ihrer persönlichen Bereicherung (§ 10 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Dies geschieht durch Verteilung der Bedarfswerte der Feststellungsgegenstände auf die Gesellschafter "nach dem Verhältnis ihrer Anteile" (§ 3 Satz 2 BewG; ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Erwerber sind alle Gesellschafter

Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treuhänder gehalten würde,[2] potenziell...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Steuerschuldner sind die Gesellschafter

aa) verfassungsrechtliche Zweifel Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zuwendende/Schenker sind alle Gesellschafter

Rz. 92 [Autor/Stand] Ebenso wie sie nach Satz 2 im umgekehrten Fall des steuerbaren Erwerbs einer rechtsfähigen Personengesellschaft als Erwerber fingiert werden (s. Rz. 38 ff.) macht Satz 3 "deren", d.h. alle Gesellschafter zu Zuwendenden und damit grundsätzlich zu Schenkern, wenn die Gesellschaft selbst den Tatbestand einer steuerbaren Schenkung verwirklicht (s. Rz. 88 ff....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Steuerpflicht der Gesellschafter

a) Erwerber sind alle Gesellschafter Rz. 38 [Autor/Stand] Mit dem Wort "deren" macht Satz 2 ausdrücklich die Gesellschafter in steuerbarer Weise bereicherter rechtsfähiger Personengesellschaften zu Erwerbern. Ausnahmen oder Einschränkungen sind nicht vorgesehen. Damit sind alle Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften, auch wenn der Gesellschaftsanteil nur als Treu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Antrag einzelner organschaftlicher Vertreter oder persönlich haftender Gesellschafter

Rn 20 Wird der Eröffnungsantrag nur von einzelnen Mitgliedern des Vertretungsorgans oder einzelnen persönlich haftenden Gesellschaftern gestellt, muss der Eröffnungsgrund durch den Antragsteller glaubhaft gemacht werden, d.h., das Vorliegen eines Eröffnungsgrunds muss anhand präsenter Beweismittel, die der Antragsteller vorlegt, als überwiegend wahrscheinlich angesehen werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Schenkungen zwischen rechtsfähigen Personengesellschaften

Rz. 109 [Autor/Stand] Als Rechtssubjekte können rechtsfähige Personengesellschaften nicht nur Erwerber, sondern selbstverständlich auch Schenker sein. Dies wird sowohl von § 2a Satz 2 ErbStG als auch von § 2a Satz 3 ErbStG tatbestandlich vorausgesetzt (Rz. 25, 85). Daher ist eine kombinierte Anwendung beider Vorschriften durchaus denkbar. Beispielhaft mag der Entscheidungsfa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Zuständigkeiten

Rz. 117 [Autor/Stand] Das Aufkommen der Erbschaft-/Schenkungsteuer steht den Bundesländern zu, soweit sie von ihren Finanzbehörden in ihrem Gebiet vereinnahmt werden (Art. 106 Abs. 2 Nr. 2, 107 Abs. 1 Satz 1 GG). Konsequent enthält das ErbStG eine eigenständige[2] Zuständigkeitsvorschrift: § 35 ErbStG . Sie regelt unmittelbar, welches sog. Besteuerungsfinanzamt im Einzelfall ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Steuerschuldner

Rz. 139 [Autor/Stand] Steuerschuldner ist stets diejenige Person, die steuergesetzlich als solcher bestimmt wird (§ 43 AO). Dies geschieht durch § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG: Steuerschuldner der Erbschaft-/Schenkungsteuer „ist ... der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker, bei einer Zweckzuwendung der mit der Auflage der Zuwendung Beschwerte ...”. Da § 2a Sätze 2 und 3 Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) Veränderungen im Gesellschafterkreis

Rz. 62 [Autor/Stand] Nach dem Bewertungsstichtag eintretende Ereignisse sind grundsätzlich irrelevant (§ 11 ErbStG). Dies gilt selbstverständlich auch für einen Gesellschafterwechsel (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB) und bei Eintritt oder Austritt von Gesellschaftern, die lediglich das Anteilsverhältnis verändern und ggf. zur Vollbeendigung der Gesellschaft führen (§§ 712, 712a Abs....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rückwirkendes Erlöschen des Steueranspruchs

Rz. 146 [Autor/Stand] Der Steueranspruch erlischt rückwirkend auf den Steuerstichtag, "soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden mußte" (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), die Herausgabe wegen Verarmung des Schenkers abgewendet wurde (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) oder die Erwerbsgegenstände innerhalb von zwei Jahren einer Gebietskörperschaft oder steuerb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / hh) §§ 13a–13c ErbStG

Rz. 75 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften kann begünstigungsfähiges Vermögen (§ 13b Abs. 1 ErbStG: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen, Beteiligungen an mitunternehmerischen Gesellschaften, Kpl.-Anteile an KGaA sowie Anteile an Kapitalgesellschaften bei einer Mindestbeteiligung des Erblassers/Schenkers) in erheblichem Umfang erbschaft-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Eine Zuwendung, mehrere Erwerbe

Rz. 101 [Autor/Stand] Hat eine rechtsfähige Personengesellschaft eine steuerbare Vermögensverschiebung ausgeführt, wird/wurde der jeweilige Erwerber zwar zivilrechtlich auf ihre Kosten, jedoch nach § 2a Satz 3 ErbStG nicht von ihr, sondern von ihren als Zuwendende geltenden Gesellschaftern bereichert. Schenkungsteuerlich werden so aus einer Schenkung mindestens zwei und somi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) § 13 Abs. 1 Nr. 4a–4c ErbStG

Rz. 70 [Autor/Stand] Derzeit offen ist die Anwendung des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG bei Sacheinbringung eines Familienheims in eine Ehegatten-GbR. In einem derzeit dem BFH vorliegenden Streitfall[2] hatte die Ehefrau des Klägers, Miteigentümerin der von beiden Ehegatten zu Wohnzwecken genutzten Immobilie zu [1]/2, zunächst die übrigen Miteigentumsanteile von ihren Kindern für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) verfassungsrechtliche Zweifel

Rz. 47 [Autor/Stand] Fingiert als Erwerber werden die Gesellschafter rechtsfähiger Personengesellschaften zugleich auch zu Steuerschuldnern (§ 2a Satz 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG; s. Rz. 141 ff. Hinweis: Die Kommentierung des § 20 ErbStG unter Rz. 25 ff. [Stand April 2017] ist überholt.). Dies mag man verfassungsrechtlich kritisch sehen. Nachdem zivilrechtlich klarges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Personengesellschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Personengesellschaften sind potenziell erklärungspflichtig als Eigentümer von Feststellungsgegenständen (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 BewG) sowie als Gesellschaft i.S.d. § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG, deren Gesellschaftsanteile zu bewerten sind (§ 153 Abs. 2 Satz 2 BewG). Für Grunderwerbsteuerzwecke können Personengesellschaften selbst Steuerschuldner sein. Dann ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / jj) § 16 ErbStG

Rz. 78 [Autor/Stand] Jeder Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft hat, geltend als Erwerber, Anspruch auf den ihm nach § 16 ErbStG zustehenden persönlichen Freibetrag. Das Besteuerungsfinanzamt hat ihn individuell zu ermitteln und, soweit nicht durch frühere Erwerbe bereits verbraucht (§ 14 ErbStG), bei unbeschränkter Steuerpflicht mindestens in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anzeigepflichten

Rz. 125 [Autor/Stand]"Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber... dem zuständigen Finanzamt ... anzuzeigen" ( § 30 Abs. 1 ErbStG ). Dies sollte möglichst rasch und so umfassend geschehen, dass der Beginn der Festsetzungsfrist nicht unnötigerweise hinausgeschoben und dem adressierten Finanzamt zumindest die Prüfung seiner Zuständigkeit ermöglicht w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) § 13 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach diesen Vorschriften bleiben näher beschriebene privilegierte Kulturgüter und insb. dem Denkmalschutz dienende Immobilien partiell oder sogar vollständig steuerfrei. Konsequent ist daher – im Verfahren der Bedarfsbewertung (s. Rz. 56, 132 ff.; auch § 13 ErbStG Rz. 14) – der steuerbare Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft um den Wert solche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ein Erwerb, aber mehrere Erwerber

Rz. 49 [Autor/Stand] Die Besteuerung einschlägiger Erwerbsvorgänge wird nicht einfach. Rechtsfähige Personengesellschaften haben stets mehrere, mindestens aber zwei Gesellschafter (§ 705 Abs. 1, 712a Abs. 1 Satz 1 BGB). In Anwendung des § 2a Satz 2 ErbStG gelangt man daher zu einer entsprechenden Vielzahl von Besteuerungsfällen, je nach Zahl der Gesellschafter, die der erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / kk) § 18 ErbStG

Rz. 80 [Autor/Stand] Rechtlich nicht geschuldete "Beiträge an Personenvereinigungen" unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Davon geht § 18 ErbStG aus. Zu den genannten Personenvereinigungen zählen nicht nur die in § 14a Abs. 1 AO als solche beschriebenen Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit,[2] sondern nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO insb. auch rechtsfähige...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerbare Erwerbstatbestände

a) Erwerbe von Todes wegen i.S.d. § 3 ErbStG Rz. 28 [Autor/Stand] Zivilrechtlich beseitigte das MoPeG eventuelle Bedenken gegen die (passive) Erbfähigkeit rechtsfähiger Personengesellschaften.[2] Testamentarisch oder erbvertraglich zu Erben eingesetzt oder zu Vermächtnisnehmern bestimmt, können sie daher durch Erbanfall[3] oder Vermächtnis die Tatbestände des § 3 Abs. 1 Nr. 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Bedarfswertfeststellungen

Rz. 132 [Autor/Stand] Wer mit den Bedarfswertfeststellungen nicht einverstanden ist, kann dies nicht gegenüber dem Besteuerungsfinanzamt vortragen (s. aber § 155 BewG Rz. 2 f.), sondern muss hierzu den/die jeweiligen Bedarfswertbescheide angreifen (Bindungswirkung; § 351 Abs. 2 AO). Als potentieller Steuerschuldner ist jeder Gesellschafter einer bereicherten rechtsfähigen Pe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Rechtsfähige Personengesellschaft

Rn 7 Für die in § 11 Abs. 2 Nr. 1 ausdrücklich genannten und dieser Bestimmung auch ungenannt unterfallenden Gesellschaften sind die persönlich haftenden Gesellschafter jeweils alleine berechtigt, einen Insolvenzeröffnungsantrag zu stellen. Rn 8 Gleiches gilt für die Kommanditgesellschaft auf Aktien, die aufgrund der Regelung des § 278 Abs. 1 AktG als Gesellschaft mit eigener...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 24 [Autor/Stand] Satz 2 setzt, ausdrücklich anknüpfend an § 1 Abs. 1 Nr. 1 – 3 ErbStG, tatbestandlich den erbschaft-/schenkungsteuerbaren Erwerb einer rechtsfähigen Personengesellschaft voraus (s. Rz. 19). Man akzeptiert damit zwar, dass solche Personengesellschaften zivilrechtlich sowohl von Todes wegen (§ 3 ErbStG) als auch durch Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG) b...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Antragsrücknahme

Rn 22 Zur Rücknahme eines einmal gestellten Antrags auf Eröffnung des Verfahrens ist grundsätzlich dasjenige Organmitglied oder derjenige persönlich haftende Gesellschafter bzw. bei Führungslosigkeit derjenige Gesellschafter oder dasjenige Aufsichtsratsmitglied befugt, durch welchen ein entsprechender Eröffnungsantrag gestellt worden ist. Eine wirksame Antragsrücknahme führt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anlass und Ziel der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts – MoPeG – v. 10.8.2021[2] wurde das Recht der Personengesellschaften grundlegend reformiert. Anlass war die Tatsache, dass sich das durch §§ 705 ff. BGB a.F. gestaltete Regelungskonzept der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR – als nicht rechtsfähige, sog. Gesamthandsgemeinschaft nach me...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt die besonderen Befugnisse für die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person und einer rechtsfähigen Personengesellschaft. Die Norm wurde mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) in Bezug auf die Konsolidierung des Rechts der Gesellsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Erklärungspflicht bei Anteilsbewertung (Abs. 3)

Rz. 60 [Autor/Stand] Nicht börsennotierte Anteile an Kapitalgesellschaften sind nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten. Die ausschließliche Erklärungspflicht der Kapitalgesellschaft (§ 153 Abs. 3 BewG) schließt grundsätzlich eine Einflussnahme der/s Steuerschuldner/s auf die Wertermittlung gegenüber dem Feststellungsfinanzamt aus. Rz. 61 [Autor/Stand] Die Kapitalgesell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung Eröffnungsgrund. (2) 1Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. 2Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung der Anteile an Körperschaften und Vermögensmassen i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG

Rz. 138 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen (einzigen) Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften usw....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.4 Rechtsfähige Personengesellschaften

Rn 18 Abs. 2 Nr. 1 enthält eine Klammerdefinition für die vom Gesetz so bezeichneten "rechtsfähige Personengesellschaft", über deren Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren stattfinden kann.[23] Rn 19 In Entsprechung zum Recht der Gesamtvollstreckungsordnung, wird die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ausdrücklich für insolvenzfähig erklärt.[24] Rn 20 Schuldner im Insolvenz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Antragspflichten

Rn 11 Mit der Antragsbefugnis der vertretungsberechtigten Organe einer juristischen Person und der persönlich haftenden Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, korrespondiert eine entsprechende Antragspflicht, sofern ein Insolvenzgrund gegeben ist. Rn 12 Sofern lediglich der Eröffnun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) Bewertung der Erwerbsgegenstände

Rz. 55 [Autor/Stand] Die Wertermittlung, vorzunehmen auf den grundsätzlich nach dem Steuerentstehungszeitpunkt fixierbaren Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG), erfolgt nach den einschlägigen Vorschriften des BewG (§ 12 ErbStG).[2] Regelmaßstab ist hierbei der gemeine Wert des jeweiligen Erwerbsgegenstands (§ 9 BewG). Umfasst der steuerbare Erwerb der rechtsfähigen Personengesel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ii) § 13d ErbStG

Rz. 77 [Autor/Stand] Zu Wohnzwecken vermietete Immobilien (Abs. 3) sind danach nur mit 90 % ihrer Grundbesitzwerte anzusetzen (Abs. 1), nach § 2a Satz 2 ErbStG mit einheitlicher Wirkung auf die anteilige Besteuerung aller Gesellschafter (s. Rz. 59 f.). Allerdings stellt sich auch hier mit Blick darauf, dass der BFH ihre gegenständliche Bereicherung anders qualifiziert, die F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Juristische Personen

Rn 4 Antragsberechtigt ist bei der GmbH jeder Geschäftsführer und jeder Abwickler, beim Verein, der Stiftung, der Aktiengesellschaft und der Genossenschaft jedes Mitglied des Vorstands. Im Falle der Führungslosigkeit (§ 10 Abs. 2 Satz 2) ist jeder Gesellschafter, bei Aktiengesellschaften und Genossenschaften auch jedes Aufsichtsratsmitglied zur Antragstellung berechtigt. Kei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / dd) § 13 Abs. 5 Satz 1 Alt. 3 ErbStG

Rz. 71 [Autor/Stand] Danach sind schuldbefreiende Sanierungszuwendungen schenkungsteuerfrei. Sie müssen das passive Gesellschaftsvermögen reduzieren und die Notlage der rechtsfähigen Personengesellschaft darf dadurch nicht beseitigt werden (s. § 13 ErbStG Rz. 32 ff.). Weitere Zuwendungen an die Gesellschaft können in Höhe ihres hälftigen Werts zu einer Kürzung der Steuerbefr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 18. Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Rn 74 Die Bundesregierung hat am 17.03.2021 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) publiziert[97] Der Bundestag hat das Gesetz in der Beschlussfassung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz[98] verabschiedet. Rn 75 Nach dem Regelungskonzept der bis zum 31.12.2023 geltend...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuwendung/Schenkung der Gesellschaft

Rz. 88 [Autor/Stand] Auffallend ist, dass Satz 3 die Gesellschafter als Zuwendende fingiert, nicht aber als Schenker benennt. So verhielt sich der BFH allerdings auch, der sie einst aber als "Steuerschuldner i.S.d. § 20 ErbStG" bezeichnete.[2] Im Urteilsfall v. 30.8.2017 hielt er dann die Verwendung des Wortes "Schenker" in den streitgegenständlichen Steuerbescheiden für zut...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ff) § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b und c ErbStG

Rz. 73 [Autor/Stand] Natürlichen Personen steht eine Steuerbefreiung nach dieser Vorschrift nicht zu, sondern nur dort genannten steuerbegünstigten Institutionen, falls sie Erwerber sind. Da eine rechtsfähige Personengesellschaft zwar als Personenvereinigung (§ 14a Abs. 2 Nr. 2 AO), bei unmittelbarer Bereicherung jedoch nicht als Erwerberin gilt, können Zuwendungen an sie in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung der Norm

Rz. 84 [Autor/Stand] Anders als Satz 2, der grundsätzlich bei allen steuerbaren Erwerben rechtsfähiger Personengesellschaften anzuwenden ist, fokussiert Satz 3 lediglich Zuwendungen rechtsfähiger Personengesellschaften (s. Rz. 19). Die Anwendung ist daher ausgeschlossen bei Erwerben von Todes wegen i.S.d. § 3 Abs. 1 ErbStG, die sämtlich vom Erblasser herrühren, ebenso wohl i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 05/2024, Vermögensause... / 2. Zwischenschaltung eines Dritten (insb. GbR)

Empfohlen wird zur Bewirkung des Übergangs des Mietverhältnisses nach § 566 BGB auch die Zwischenschaltung einer Person, die sowohl im Verhältnis zum Veräußerer als auch zum an sich vorgesehenen Erwerber "echter" Dritter ist.[18] In Betracht kommt hier eine Zwischenveräußerung an eine andere (natürliche oder juristische) Person, aber insbesondere auch an eine zu der Erbengem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Überschuldung als weiterer Eröffnungsgrund (§ 19 Abs. 1)

Rn 1 Die Norm statuiert als weiteren Eröffnungsgrund für juristische Personen neben § 17 die Überschuldung. § 19 gilt, ebenso wie § 17, sowohl bei Schuldner, als auch bei Gläubigeranträgen. § 19 hat in kurzer Folge durch das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" (FMStG)[1] mit Wirkung ab 18.10.2008 und das "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG

Rz. 72 [Autor/Stand] Soweit der Bund, ein Bundesland, eine inländische Gemeinde oder ein Gemeindeverband Gesellschafter einer erwerbenden rechtsfähigen Personengesellschaft und damit anteilig Erwerber ist, bleibt der Erwerb erbschaft- oder schenkungsteuerfrei (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff.). Dies gilt auch bei lediglich treuhänderischer Beteiligung.[2]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Benachrichtigung des Registergerichts bei Abweisung mangels Masse und Auflösung des Schuldners kraft Gesetzes

Rn 9 Die Registergerichte sind auch über die Abweisung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu unterrichten, sofern der Antrag mangels einer die Kosten eines Insolvenzverfahrens deckenden Masse abgewiesen wird und der eingetragene Schuldner durch die Abweisung mangels Masse kraft Gesetzes aufgelöst wird. Rn 10 Die Auflösung einer juristischen Person oder einer ...mehr