Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschafterversammlung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Gesellschafterversammlung

a) Einberufung Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] Hat die Gesellschaft einen Au...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Ladung des Ergänzungspflegers zur Gesellschafterversammlung

Rz. 68 Soll in einer Gesellschafterversammlung ein Beschluss gefasst werden, bei dem der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen nach den vorstehenden Ausführungen von dessen Vertretung ausgeschlossen ist, wird der Ergänzungspfleger zu der Versammlung bereits einzuladen sein. Bei gesetzlich vertretenen Gesellschaftern geht die Einberufung der Versammlung an sie, vertreten d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

Rz. 498 Neu ist, dass die §§ 109 ff. HGB ausführliche Bestimmungen betreffend das Beschlussverfahren bei den Personenhandelsgesellschaften enthält. So wird mit § 109 Abs. 1 HGB erstmals die Gesellschafterversammlung ausdrücklich geregelt und als Regelfall festgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass § 109 Abs. 1 HGB zur Disposition der Gesellschafter steht, haben diese auch k...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung

Rz. 561 Der Gesetzgeber hielt es für angemessen, dass bei der UG (haftungsbeschränkt) eine Gesellschafterversammlung nicht schon dann einberufen werden muss, wenn das Stammkapital hälftig verloren ist, sondern erst, wenn die Zahlungsunfähigkeit droht. Rechtspolitisch ist diese Entscheidung des Gesetzgebers zu kritisieren, sie wird allerdings in der Praxis wenig Bedeutung erl...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / gg) Zustimmungserfordernis der Gesellschafterversammlung vor der Restrukturierungsanzeige?

Rz. 564 Eine weitere umstrittene Frage ist, ob der Geschäftsführer für die Einleitung zumindest des gerichtlichen Stabilisierungs- und Restrukturierungsverfahrens, also die Anzeige des Restrukturierungsvorhabens nach § 31 Abs. 1 StaRUG die Zustimmung der Gesellschafterversammlung benötigt.[1088] Dies wird von der bisher vorliegenden Rspr. unter Hinweis auf die innergesellsch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / IX. Gesellschafterversammlung und Gesellschafterbeschlüsse

1. Allgemeines Rz. 717 Das MoPeG hat im Recht der OHG, das insoweit gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG gilt, ein minimales Regelwerk für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen eingeführt (§ 109 HGB). Der Gesetzgeber konnte es hier bei einer sehr knappen Regelung belassen, da er davon ausgeht, dass im Regelfall Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellsc...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / VI. Gesellschafterversammlung und -beschlüsse

1. Gesellschafterversammlung a) Einberufung Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Beschlüsse in einer Gesellschafterversammlung

Rz. 229 Die Willensbildung der Gesellschaft findet grds. in einer Versammlung der Gesellschafter statt. Diese kann sowohl in physischer Anwesenheit der Gesellschafter (§ 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG) als auch virtuell stattfinden (§ 48 Abs. 1 Satz 2 GmbHG);[682] alternativ kommt die Beschlussfassung außerhalb der Gesellschafterversammlung im Umlaufverfahren in Betracht (§ 48 Abs. ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 7. Nichteinberufung der Gesellschafterversammlung

Rz. 542 Nach §§ 49 Abs. 3 GmbHG, 92 Abs. 1 AktG haben der Geschäftsführer bzw. der Vorstand bei Verlust der Hälfte des Stamm- bzw. Grundkapitals, d.h. zu dem Zeitpunkt, in dem das Vermögen der Gesellschaft nur noch die Verbindlichkeiten und die Hälfte des Stammkapitals deckt, unverzüglich die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einzuberufen. Maßgeblich sind die Bewertungsr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / g) Gesellschafterversammlung und -beschluss

aa) Gesellschafterversammlung Rz. 1135 Durch das MoPeG wurde in Anlehnung an das GmbH-Recht in § 109 Abs. 1 HGB die Gesellschafterversammlung als Regelfall gesetzlich etabliert. Die Einzelheiten hierzu wurden bereits unter Rdn 1011 erläutert. Gem. § 108 HGB handelt es sich grds. um dispositive Regelungen, die gesellschaftsvertraglich abbedungen, bzw. modifiziert werden können...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Virtuelle Gesellschafterversammlung in der GmbH

Rz. 161 Darüber hinaus enthält das DiREG Regelungen zu einem vom DiRUG unabhängigen Themenkomplex, der virtuellen Gesellschafterversammlung bei der GmbH. Im GmbH-Recht gilt das Leitbild einer Präsenzversammlung. § 48 Abs. 1 Satz 1 GmbHG regelt, dass Beschlüsse der Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung als einer grds. präsenten Zusammenkunft gefasst werden. Mit Wirk...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Einberufung von Gesellschafterversammlungen

Rz. 270 Ist im Gesellschaftsvertrag keine Regelung getroffen, steht das Einberufungsrecht grds. jedem Gesellschafter zu.[472] Es empfiehlt sich allerdings, auch dazu Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzunehmen, wobei insb. die Konzentration auf die geschäftsführenden Gesellschafter kombiniert mit einem Einberufungsanspruch einer qualifizierten Minderheit oftmals sinnvoll ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Gesellschafterversammlungen

Rz. 269 Zwar sieht das Gesetz in einigen Paragrafen ausdrücklich die Fassung von Gesellschafterbeschlüssen vor (s. dazu v.a.§§ 714, 715 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 BGB n.F.). Regelungen für die Form der Beschlussfassung, v.a. also wie Gesellschafterversammlungen abzuhalten sind, gibt es jedoch nicht. Auch das MoPeG enthält sich weiterer Regelungen. Folgerichtig können Gesel...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG

Rz. 1261 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.114: Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG Gesellschaftsvertrag der Firma _________________________ GmbH & Co. KG § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist auch dann zur Fortführung der Firma berechtigt, wenn einer oder mehrere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH

Rz. 1262 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.115: Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH Satzung der Firma _________________________ GmbH mit dem Sitz in _________________________ § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH. (2) Sitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstand des Untern...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / XXII. Muster: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG

Rz. 972 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.56: Gesellschaftsvertrag einer vermögensverwaltenden KG Gesellschaftsvertrag der Hans Karl KG mit dem Sitz in München § 1 Präambel Das Grundvermögen der Hans Karl Vermögensverwaltungs-KG befindet sich seit drei Generationen im Familienbesitz und stellt den wesentlichen Vermögensgegenstand der Familie Karl dar. Zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Durchführung

Rz. 271 Für die Frage der Durchführung einer Gesellschafterversammlung ist es besonders wichtig, die Frage der Teilnahmeberechtigung und der Konsequenzen des Nichterscheinens eines oder mehrerer Gesellschafter zu regeln. Teilnahmeberechtigt an Gesellschafterversammlungen sind grds. nur die Gesellschafter. Das Recht zur Teilnahme an Gesellschafterversammlungen ist ebenso wie ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG)

Rz. 276 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.32: Spaltungsvertrag (Abspaltung von einer KG zur Aufnahme auf eine andere KG) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ er...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme)

Rz. 91 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.1: Verschmelzungsvertrag (Grundfall) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Abspaltung von einer GmbH zur Aufnahme auf eine andere GmbH)

Rz. 240 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.25: Spaltungsvertrag (mit Kapitalerhöhung bei aufnehmender und Kapitalherabsetzung bei übertragender Gesellschaft) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ A. Urkundseingang Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden ________________________...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Teilnahmerecht

Rz. 350 Jedem Gesellschafter, auch demjenigen, der einem Stimmverbot unterliegt (§ 47 Abs. 4 GmbHG) oder der stimmrechtslose Anteile hält, ist die Anwesenheit in der Gesellschafterversammlung gestattet.[1175] Maßgeblich ist wiederum die im Handelsregister aufgenommene Gesellschafterliste (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Das Teilnahmerecht stellt ein unverzichtbares Mitgliedschaftsrecht ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einberufung und Ladung

Rz. 718 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung zur Einberufung und Ladung herrscht grds. Formfreiheit (§ 109 Abs. 1 Satz 2 HGB). Neben dem grds. Einberufungsrecht des geschäftsführenden, persönlich haftenden Gesellschafters (§ 109 Abs. 2 Satz 1 HGB) kann einem Gesellschafter oder einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftern das Recht eingeräumt werden, einen Antrag auf Ei...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme)

Rz. 173 Vergleiche zu folgendem Muster ausführlich Muster Kiem, Unternehmensumwandlung, S. 145 ff. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.12: Verschmelzungsvertrag (GmbH & Co. KG auf GmbH & Co. KG zur Aufnahme) ( Anm.: Vgl. zum Urkundseingang Muster: Verschmelzungsvertrag zwei unabhängige GmbH zur Aufnahme, angepasst an die GmbH & Co. KG, Rdn 91) Die Erschi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Einberufung

Rz. 348 Die Einberufung der Gesellschafterversammlung ist Aufgabe der Geschäftsführer (§ 49 Abs. 1 GmbHG; zur Auswirkung schwerwiegender Einberufungsmängel s.u., Rdn 377). Zur Einberufung einer Gesellschafterversammlung ist jeder einzelne Geschäftsführer unabhängig von der Regelung über Geschäftsführung und Vertretung befugt.[1160] Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, is...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Sanktionen bei Verstoß gegen die Güterstandsklausel

Rz. 1184 Die meisten Gesellschaftsverträge sehen vor, dass ein Verstoß gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrags einen wichtigen Grund darstellt, der den Ausschluss eines Gesellschafters rechtfertigt. Im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erscheint im Regelfall aber ein abgestuftes Vorgehen als vorzugswürdig:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Zustimmungspflichtige Maßnahmen

Rz. 197 Bei der GmbH besteht eine umfassende Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer nach außen. Die GmbH wird bei allen Geschäften, sogar außerhalb des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft, verpflichtet. Grenzen sind nur da gesetzt, wo ein sog. kollusives Zusammenwirken vorliegt.[576] Im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern ist die Geschäftsführungsbefugnis insofern ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Jahresabschluss einer "gewerblichen" KG

Rz. 742 Der Jahresabschluss einer gewerblich tätigen KG ist innerhalb einer dem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufzustellen (§ 243 Abs. 3 HGB). Die 6-Monats-Frist für kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB) gilt aber grds. entsprechend auch für Personengesellschaften und darf nur in besonderen Ausnahmefällen geringfügig überschritten werden.[1052] D...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Ort der Versammlung und Versammlungsleiter

Rz. 723 Als Ort, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet, werden meist der Sitz bzw. die Geschäftsräume der KG im Gesellschaftsvertrag genannt. Der Gesellschaftsvertrag kann es auch dem einberufungsberechtigten Komplementär überlassen, den Ort der Versammlung zu bestimmen. Möglich ist es außerdem, einen grds. Versammlungsort festzulegen, von dem im Einzelfall mit Zu...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Allgemeines

Rz. 717 Das MoPeG hat im Recht der OHG, das insoweit gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG gilt, ein minimales Regelwerk für die Einberufung und Abhaltung von Gesellschafterversammlungen eingeführt (§ 109 HGB). Der Gesetzgeber konnte es hier bei einer sehr knappen Regelung belassen, da er davon ausgeht, dass im Regelfall Beschlüsse der Zustimmung aller Gesellschafter bedürfe...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 352 § 48 GmbHG unterscheidet zwei Fälle für das Zustandekommen von Gesellschafterbeschlüssen:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / e) Protokoll

Rz. 725 Ein Protokoll über die Gesellschafterversammlung einer KG wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber aus Beweisgründen sehr zu empfehlen. Der Inhalt des Versammlungsprotokolls muss dem Zweck gerecht werden, den Versammlungsverlauf so genau wiederzugeben, dass sich Abwesende ohne Schwierigkeiten über den Inhalt der Veranstaltung unterrichten können, und so, dass das Pr...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / aa) Gesellschaftsrechtliche Beschränkungen

Rz. 81 Beim Asset Deal ist darauf zu achten, dass ein Vertrag, der den Verkauf des gesamten von einer Gesellschaft betriebenen Unternehmens zum Gegenstand hat, zu seiner Wirksamkeit grds. der Zustimmung der Gesellschafterversammlung (GmbH) bzw. der Hauptversammlung (AG) bedarf.[85] Auch bei Personengesellschaften kann das gesamte Gesellschaftsvermögen grds. nicht durch einen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangspunkt

Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustimmungsvorbehalte ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Beschlussanfechtung

Rz. 371 Das GmbHG enthält keine Regelungen zum Umgang mit (potentiell) mangelbehafteten Gesellschafterbeschlüssen. Nach h.M. werden hier die §§ 241 ff. AktG entsprechend angewendet.[1252] Die Unwirksamkeit eines Beschlusses muss mit einer fristgebundenen Anfechtungsklage geltend gemacht werden und nicht lediglich mit einer Anfechtungserklärung.[1253] Die Abgrenzung zwischen ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / l) Ausschluss von Gesellschaftern

Rz. 1165 Nach der gesetzlichen Regelung kann ein Gesellschafter bei Vorliegen eines wichtigen Grundes [1541] auf Antrag der übrigen Gesellschafter durch gerichtliches Urteil aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden (§ 134 HGB).[1542] Der Gesellschaftsvertrag kann aber auch vorsehen, dass für den Ausschluss ein Beschluss der anderen Gesellschafter ausreichend ist. Dem betrof...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / g) Unternehmensverträge

Rz. 200 Schließt eine GmbH als "beherrschte" Gesellschaft einen Unternehmensvertrag (Beherrschungs-, bzw. Gewinnabführungsvertrag) ab, so ist dieser erst wirksam, wenn er samt dem Datum des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung in das Handelsregister der "beherrschten" Gesellschaft eingetragen wurde[216] (s. Rdn 49 f.). Der Inhalt des Unternehmensvertrages ist...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Einstimmigkeitsabreden mit Nur-Betriebsgesellschaftern

Rz. 73 Bei einem Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer KG kann in dieser Gesellschaft im Grundsatz (nur) derjenige seinen Willen durchsetzen, der auch über die erforderliche Mehrheit der Stimmen in der Gesellschafterversammlung der KG verfügt.[178] Im Fall der Betriebs-GmbH gilt nach § 47 Abs. 1 GmbHG das Mehrheitsprinzip kraft Gesetzes für alle Beschlüsse der Gesellsch...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Ausgliederung aus einer GmbH

Rz. 531 Die gesetzliche Kompetenzverteilung innerhalb einer GmbH unterscheidet sich wesentlich von derjenigen bei einer AG. Während bei der AG die drei Organe Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat in einer ausgeglichenen Machtbalance zueinander stehen und insb. der Vorstand gem. § 76 Abs. 1 AktG die Geschäfte in eigener Verantwortung führt, ist bei der GmbH die Gesells...mehr

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§ 20 Joint Ventures / IV. Muster: Joint Venture-Vertrag

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Joint Venture-Vertrag Joint Venture-Vertrag [53] zwischen 1. A-GmbH, _________________________ (nachfolgend "A"), und 2. B-AG, _________________________ (nachfolgend "B"), – A und B nachfolgend gemeinsam die "Parteien" –. Präambel (1) A ist _________________________ ( Anm.: Beschreibung Unternehmen und Tätigkeit vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Übertragbarkeit der "Holzmüller"/"Gelatine"-Grundsätze auf das GmbH-Recht

Rz. 369 In Anlehnung an die Entscheidungen im Fall "Holzmüller", "Gelatine I" und "Gelatine II",[1244] in denen der BGH die Zuständigkeit der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die vom Gesetz vorgesehenen Fälle hinaus erweiterte, wird auch für die GmbH diskutiert, ob und bei welchen Strukturmaßnahmen eine Vorlagepflicht der Geschäftsführung gegenüber der Gesellscha...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Materielle und relative Gesellschafterstellung

Rz. 295 Die materielle Gesellschafterstellung, also die Mitgliedschaft in der GmbH wird durch den Geschäftsanteil vermittelt und kommt somit dem zu, der Geschäftsanteile an der GmbH hält.[972] Hiervon zu unterscheiden ist die relative Gesellschafterstellung im Verhältnis zur Gesellschaft. Hierfür sind nicht die dem materiellen Recht zu entnehmenden Anknüpfungspunkte maßgebli...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Gesellschaftsvertragliche Regelung

Rz. 740 Die gesetzliche Neuregelung führt zu wesentlich mehr Rechtssicherheit in der KG, denn spätestens mit Ablauf der Anfechtungsfrist wird man sich nun – von den Ausnahmefällen des § 110 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 HGB abgesehen – auf die Wirksamkeit des Beschlusses verlassen können. Dies bringt auf der anderen Seite notwendigerweise eine strengere Formalisierung des Prozesses de...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 4. Zustimmungsbeschluss der Anteilseigner

Rz. 42 Der Unternehmensvertrag wird nicht bereits mit formellem Abschluss, sondern erst mit Zustimmung der Hauptversammlung der Untergesellschaft wirksam, § 293 Abs. 1 AktG. Auch im GmbH-Konzern ist die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der beherrschten GmbH erforderlich, da § 37 Abs. 2 GmbHG auf organisationsrechtliche Verträge keine Anwendung findet.[112] Die Zustim...mehr