Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / I. Übersicht

Rz. 79 Der Minderjährige kann auf verschiedene Weise aus der Gesellschaft ausscheiden. Er kann im Grundsatz rechtsformunabhängig Rz. 80 Bei Personengesellschaften kann der Minderjährige außerdem durch Vereinbarung mit den anderen Ges...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 15. Weitere Richtlinien(vorschläge) mit gesellschaftsrechtlicher Relevanz

a) Aktionärsrechterichtlinien Rz. 168 Am 11.7.2007 ist die Richtlinie 2007/36/EG[330] über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet worden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgte in Deutschland durch das "Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie" (ARUG) vom 28.5.2009.[331] Die Richtlinie soll durch die Einführung v...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 3. Familiengerichtliche Genehmigung

a) Genehmigungsbedürftigkeit Rz. 70 Gesellschafterbeschlüsse können nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 BGB im Einzelfall genehmigungsbedürftig sein. Insb. wird § 1852 Nr. 2 BGB (bis zum 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) häufig diskutiert. Auf folgende Maßnahmen und Beschlüsse sei besonders hingewiesen:mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / B. Arten der Beurkundung

Rz. 5 Es lassen sich folgende praktisch bedeutsame Arten der Beurkundung unterscheiden: I. Beurkundung von Willenserklärungen Rz. 6 Die Beurkundung von Willenserklärungen richtet sich nach §§ 8 ff. BeurkG. Hauptmerkmal der Beurkundung von Willenserklärungen ist die Durchführung einer "Verhandlung" (§ 8 BeurkG i.V.m. § 13 BeurkG). Die Verhandlung besteht im Vorlesen der Nieders...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / C. Form der Beurkundung

I. Inhalt der Niederschrift Rz. 12 Bei der Beurkundung von Willenserklärungen ist eine Niederschrift über die Verhandlung aufzunehmen, die folgende Angaben zwingend enthalten muss (§§ 9–11, 13, 16, 17, 22–25 BeurkG):[10]mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Gesetzliche Vertretung

aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat ein Elternteil das alleinige Sorg...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Gesellschaftsrechtliche Verordnungen

1. Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung Rz. 175 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung ( EWIV) wurde durch Verordnung des Rates vom 25.7.1985 geschaffen. Die notwendigen Ausführungsvorschriften wurden durch Gesetz vom 14.4.1988 zur Verfügung gestellt.[347] Der deutsche Gesetzgeber hat sich entschlossen, die EWIV ohne Rechtspersönlichkeit auszustatte...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / III. Gerichtsstand nach der EuGVVO

1. Allgemeiner internationaler Gerichtsstand der Gesellschaft Rz. 124 Gem. Art. 4 Abs. 1 EuGVVO sind vorbehaltlich abweichender Vorschriften der Verordnung Personen, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben, vor den Gerichten dieses Mitgliedstaats zu verklagen (Allgemeiner Gerichtsstand). Der "Wohnsitz" einer Gesellschaft oder juristischen Person befinde...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / aa) Gesetzliche Vertretung

(1) GmbH Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der Gesellschaft von allen Gesellschaftern – und nicht durch den Geschäftsfüh...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Gesellschaftsgründung unter Beteiligung Minderjähriger

1. Personengesellschaften a) Gesetzliche Vertretung aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Veräußerung von Gesellschaftsgrundbesitz

1. Problemstellung Rz. 74 Gem. §§ 1643 Abs. 1, 1850 Nr. 1 (bis zum 31.12.2022: § 1821 Abs. 1 Nr. 1) BGB bedarf die Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück der familiengerichtlichen Genehmigung. Verfügung ist jede unmittelbare Einwirkung auf ein bestehendes Recht, sei es durch Übertragung, Belastung, Inhaltsänderung oder Aufgabe.[171] Genehmigungs...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VIII. Anmeldung späterer Änderungen

1. Allgemeines Rz. 202 Nach der erstmaligen Eintragung der Zweigniederlassung sind auch alle späteren Änderungen in Bezug auf die Gesellschaft oder die Zweigniederlassung anzumelden. Für die Anmeldung und die Nachweise der Änderung gelten im Wesentlichen die gleichen Erfordernisse wie bei der erstmaligen Anmeldung. 2. Anmeldung von Satzungsänderungen Rz. 203 Gem. § 13g Abs. 4 S...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Internationale Zuständigkeit für gesellschaftsinterne Streitigkeiten

a) Ausschließliche Zuständigkeit aus Art. 24 Nr. 2 EuGVVO Rz. 126 Für Klagen, welchemehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / II. Anteilsübertragung

1. Gesetzliche Vertretung Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von de...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Verkauf und Übertragung oder Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen

1. Beispielsfälle Rz. 45 Während Aktien einer AG ohne Beurkundung übertragen werden können, bedarf es nach § 15 Abs. 3 GmbHG zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages.[49] Eine notarielle Beurkundung ist gem. § 15 Abs. 4 GmbHG auch für das Verpflichtungsgeschäft erforderlich. Auf die Rechtsnatur des Vertrages kommt es nicht a...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 95 Aus einer Personengesellschaft kann der Minderjährige auch durch eine vertragliche Vereinbarung mit den Mitgesellschaftern ausscheiden. Ist der gesetzliche Vertreter Mitgesellschafter, muss gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181, 1809 (bis 31.12.2022: § 1909) BGB ein Ergänzungspfleger bestellt werden, da die Austrittsvereinbarung ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / F. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 76 Als Ausnahme von dem Grundsatz der Formfreiheit bei Personengesellschaften kann sich bei einer GmbH & Co. KG aufgrund der erforderlichen Verzahnung der Gesellschafterstellung bei der KG und deren Komplementär-GmbH eine Beurkundungspflicht ergeben. I. Form des Gesellschaftsvertrages der GmbH & Co. KG Rz. 77 Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Formfreiheit bei Personeng...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / cc) Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 29 Für die Bestellung von Ergänzungspflegern und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung ist der Rechtspfleger funktionell zuständig (§ 3 Nr. 2 Buchst. a) RPflG).mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 2. Familiengerichtliche Genehmigung

a) Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 1 BGB) Rz. 82 Nach §§ 1643 Abs. 1, 1852 Nr. 1 lit. a) (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3, 2. Alt.) BGB ist die familiengerichtliche Genehmigung zu einem Vertrag erforderlich, der auf die Veräußerung eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist. Auf die Entgeltlichkeit kommt es nicht an. Unentgeltlich kann der gesetzliche Vertreter zulasten...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Familiengerichtliche Genehmigung

aa) Genehmigungsbedürftigkeit (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB) Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Anmerkungen zu einzelnen Punkten der Anmeldung

1. Firma der Zweigniederlassung Rz. 191 Was die Firmierung der Zweigniederlassung angeht, so ist bereits die Bestimmung der hierfür maßgeblichen Rechtsordnung umstritten. Zutreffend wird angenommen, die Firma der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft unterliegt dem am Sitz der Zweigniederlassung geltenden Recht.[373] Die Zweigniederlassung kann auch unter der Fi...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / III. Kündigung der Mitgliedschaft

1. Abgrenzung zur Kündigung der Gesellschaft Rz. 85 Die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Personengesellschaft (vgl. §§ 725 ff. BGB) führt seit dem 1.1.2024 grds. nicht mehr zu ihrer Auflösung, sondern "nur" noch zum Ausscheiden des Kündigenden (§ 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB), sofern der Gesellschaftsvertrag in diesem Fall nicht die Auflösung der Gesellschaft vorsieht Der Aussch...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Genehmigungsfähigkeit

(1) Allgemeines Rz. 19 Gem. § 1644 Abs. 1 BGB erteilt das Familiengericht die Genehmigung, wenn das Rechtsgeschäft dem Wohl des Kindes unter Berücksichtigung der Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht widerspricht. Die Genehmigung ist eine Ermessensentscheidung, sie ist jedoch zu erteilen, wenn keine begründete Besorgnis besteht, dass das Rechtsgeschäft d...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / E. Beispiele für praktisch häufige beglaubigungspflichtige Vorgänge

Rz. 67 I. Handelsregisteranmeldungen Rz. 68 Anmeldungen zur Eintragung ins Handelsregister und auch eine Vollmacht für eine solche Anmeldung sind elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen (§ 12 HGB). Die auch weiterh...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / B. Begründung der Gesellschafterstellung

I. Allgemeines Rz. 4 Bei der Begründung der Gesellschafterstellung ist zu unterscheiden: Der Minderjährige kann sich an der Gründung der Gesellschaft beteiligen (dazu unter Rdn 5 ff.) oder aber einer bereits bestehenden Gesellschaft "beitreten" (dazu unter Rdn 43 ff.). Dabei ist jeweils zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu differenzieren. II. Gesellscha...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie

a) Publizitätspflicht Rz. 145 Die Richtlinie 2009/101/EG[280] (Publizitätsrichtlinie), beabsichtigt die Stärkung des Schutzes Dritter, die mit einer Kapitalgesellschaft, die in einem Mitgliedstaat der EU gegründet worden ist, kontrahieren. Insb. sollen diese vor Schäden aus der Unwirksamkeit von Verpflichtungen der Gesellschaft geschützt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deut...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Genehmigungsfähigkeit

Rz. 71 Zur Genehmigungsfähigkeit wird auf die Ausführungen unter Rdn 19 verwiesen.mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / II. Übernahmeerklärungen

Rz. 69 Bei Erklärungen zur Übernahme eines Geschäftsanteils bei der GmbH – anders als bei der AG – ist eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich (§ 55 Abs. 1 GmbHG). Aus kostenrechtlichen Gründen empfiehlt es sich, den Beschluss der Kapitalerhöhung und die Übernahmeerklärung in zwei Vorgänge zu trennen (vgl. dazu u. Rdn 118).mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

(1) GmbH Rz. 56 Ob der Anteilserwerb eines Minderjährigen im Zuge einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen einer familiengerichtlichen Genehmigung bedarf, ist auch nach der Gesetzesänderung zum 1.1.2023 leider nicht eindeutig geklärt. Nach § 1852 Nr. 2 BGB ist ein Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, genehmigungsbedürftig. Änderungen eine...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Allgemeines

Rz. 43 Soll ein Dritter Gesellschafter in einer bereits bestehenden Personengesellschaft werden, bestehen hierfür rechtlich zwei Möglichkeiten:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / C. Der Minderjährige in der Gesellschaft

I. Gesellschafterbeschlüsse 1. Gesetzliche Vertretung a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteil...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / V. Verbot des Insichgeschäfts nach § 181 BGB

1. Praktische Bedeutung; Rechtsfolgen Rz. 28 Erhebliche Bedeutung hat in der Praxis die Zulässigkeit von Insichgeschäften, insb. wenn sich nicht vermeiden lässt, dass verschiedene Beteiligte durch dieselbe Person vertreten werden. Nach § 181 BGB kann ein (rechtsgeschäftlicher oder gesetzlicher) Vertreter keine Rechtsgeschäfte im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Wirksamkeit der Abtretung

a) Einhaltung des Gesellschaftsstatuts (Gleichwertigkeitsfrage) Rz. 80 Gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 1 EGBGB ist die Abtretung zum einen wirksam, wenn sie die von dem auf das Rechtsgeschäft anwendbaren Recht verlangte Form einhält (Geschäftsstatut) – bei der Abtretung von Geschäftsanteilen also das Gesellschaftsstatut. Hinweis So kann z.B. bei Vornahme der Abtretung im Inland der A...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Erteilung einer Handelsregistervollmacht

(1) Interessenlage Rz. 31 Namentlich in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften ist häufig vorgesehen, dass jeder Gesellschafter dem geschäftsführenden Gesellschafter (regelmäßig eine GmbH) eine Vollmacht für die bei der Gesellschaftsgründung erforderliche Handelsregisteranmeldung und auch für alle künftigen Handelsregisteranmeldungen in notarieller Form (§ 12 Abs....mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / e) Besonderheiten bei der Gründung einer stillen Gesellschaft

aa) Allgemeines Rz. 34 Bei der stillen Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB) handelt es sich um eine spezielle, auf die Beteiligung an einem Handelsgewerbe beschränkte Form der BGB-Innengesellschaft.[71] In dieser Gesellschaftsform beteiligt sich der stille Gesellschafter mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt. Das Handelsgewerbe kann ein Einzelunternehme...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

a) Abgrenzung: Gewöhnliche Gesellschafterbeschlüsse – Grundlagenbeschlüsse Rz. 63 Bei der Beschlussfassung in Gesellschafterversammlungen muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Probleme können hierbei mit Blick auf § 181 BGB entstehen, wenn der gesetzliche Vertreter selbst an der Gesellschaft beteiligt ist oder mehrere minderjährige Gesellschafter ve...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Personengesellschaften

a) Gesetzliche Vertretung aa) Grundsatz: Vertretung durch die Eltern oder durch den Vormund Rz. 5 Bei der Gründung einer Personengesellschaft muss für den Minderjährigen sein gesetzlicher Vertreter handeln. Gesetzliche Vertreter sind in erster Linie die Eltern. Sie vertreten ihr minderjähriges Kind bei gemeinsamer Sorge gemeinschaftlich (§ 1629 Abs. 1 Satz 2 BGB). Hat ein Elte...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / bb) Familiengerichtliche Genehmigung

(1) Genehmigungsbedürftigkeit Rz. 49 Gem. § 1852 Nr. 1 lit. b) i.V.m. § 1643 Abs. 1 BGB ist der Erwerb eines Anteils an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein "Erwerbsgeschäft" (zum Begriff s. Rdn 16 f.) betreibt, genehmigungsbedürftig, und zwar unabhängig davon, ob der Erwerb entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt.[111] Von der Genehmigungsbedürftigkeit umfasst si...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / a) Anteilserwerb im Zuge einer Kapitalerhöhung

aa) Gesetzliche Vertretung (1) GmbH Rz. 52 Ein Minderjähriger kann einer bestehenden GmbH dadurch "beitreten", dass er im Zuge einer von der Gesellschaft beschlossenen Kapitalerhöhung eine neue Stammeinlage übernimmt. Hierfür ist ein Übernahmevertrag zwischen dem Minderjährigen und der Gesellschaft erforderlich, der aufseiten der Gesellschaft von allen Gesellschaftern – und ni...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / c) Gerichtliche Zuständigkeit

aa) Sachliche Zuständigkeit Rz. 27 Für die Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein minderjähriges Kind und die Erteilung der etwa erforderlichen gerichtlichen Genehmigung zu einzelnen von diesem vorgenommenen Rechtsgeschäften ist seit dem 1.9.2009 ausschließlich das Familiengericht, eine Abteilung des Amtsgerichts (§ 23b GVG), sachlich zuständig (zu der bis zum 31.8.2009 ...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 5. Deutsche Beurkundung bei ausländischen Anteilen

Rz. 53 Die Frage, ob eine in Deutschland vorgenommene Veräußerung von Anteilen an einer (der GmbH vergleichbaren) ausländischen Gesellschaft beurkundungspflichtig ist, wird in Rspr. und Schrifttum wie folgt behandelt: a) Verpflichtungsgeschäft Rz. 54 Der BGH musste diese Rechtsfrage noch nicht entscheiden. Er scheint jedoch der Auffassung zu sein, Art. 11 EGBGB erweiternd ausz...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / 1. Gesetzliche Vertretung

Rz. 81 Die Veräußerung eines Gesellschaftsanteils ist für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft, weshalb auch der beschränkt Geschäftsfähige gesetzlich vertreten werden muss. Soll der gesetzliche Vertreter selbst die Beteiligung erwerben, ist er gem. §§ 1629 Abs. 2 Satz 1, 1824 Abs. 2 (bis 31.12.2022: § 1795 Abs. 2), 181 BGB von der Vertretung ausgeschloss...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / V. Insolvenzantragspflicht und Insolvenzverschleppungshaftung

Rz. 55 Ausgangspunkt ist, dass für das Insolvenzverfahren und seine Wirkungen gem. Art. 7 EuInsVO [94] grds. das Insolvenzrecht des Staats gilt, in dem das Verfahren eröffnet wird (lex fori concursus). Bei Eröffnung des Verfahrens durch ein deutsches Gericht muss dieses also auch dann, wenn der Schuldner eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft ist, die Vorschrif...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 2. Formelle Voraussetzungen

Rz. 40 Streitigkeiten ergeben sich im Hinblick auf die Form des Gründungsaktes. Die Frage taucht in ähnlicher Form bei der Formwirksamkeit der Abtretung wieder auf. Ausgangspunkt dieser Schwierigkeiten ist Art. 11 Abs. 1 EGBGB. Für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts genügt danach nicht nur die Einhaltung des Formerfordernisses des Rechts, das auf das seinen Gegenstand...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Materielle Voraussetzungen

Rz. 35 Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft und damit zwingend einhergehend auch die zum Erwerb der Rechtsfähigkeit erforderlichen Maßnahmen unterliegen dem Gesellschaftsstatut. Dies gilt z.B. für die Anforderungen an die Errichtung des Gesellschaftsvertrags und den notwendigen Inhalt. Rz. 36 Dem Gesellschaftsstatut unterliegen die Voraussetzungen für das Entstehen einer Vorg...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / II. Primäres Gemeinschaftsrecht

Rz. 136 Die Rechtsquellen des Europarechts unterscheidet man gemeinhin in das durch die Integrationsverträge gesetzte Recht (primäres Gemeinschaftsrecht) und das sog. sekundäre Gemeinschaftsrecht, also das Recht, welches die Organe der EU auf der Basis dieses primären Gemeinschaftsrechts gesetzt haben. Rz. 137 Im Zusammenhang mit dem primären Gemeinschaftsrecht ist v.a. die N...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 12. Zwölfte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 162 Die Richtlinie 2009/102/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einem einzigen Gesellschafter[325] lässt es zu, dass Gesellschaften mit einem einzigen Gesellschafter errichtet oder betrieben werden. Diese Möglichkeit war seinerzeit nur in fünf Mitgliedstaa...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 1. Verlegung des Verwaltungssitzes einer deutschen GmbH ins Ausland

Rz. 104 Verlegt eine deutsche GmbH den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung aus Deutschland ins Ausland (Wegzug), so tritt auf der Basis der – in Bezug auf deutsche Gesellschaften weiterhin anwendbaren – Sitztheorie grds. ein Statutenwechsel ein. An die Stelle des bisherigen deutschen Gesellschaftsstatuts tritt eine Verweisung auf das Recht des neuen Sitzstaates. Die Ges...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 6. Reform des internationalen Gesellschaftsrechts

Rz. 225 Die oben dargestellte europarechtliche Einschätzung der Firmenanknüpfung würde sich grundlegend ändern, wenn die im Jahr 2008 angestoßene Reform des internationalen Gesellschaftsrechts weiterverfolgt werden würde. Denn nach dem Reformvorschlag beurteilen sich grds. alle Rechtsverhältnisse und Rechtsfiguren, die als "gesellschaftsrechtlich" qualifiziert werden können,...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 14. Vierzehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 166 Die geplante Vierzehnte gesellschaftsrechtliche Richtlinie (Sitzverlegungsrichtlinie) sollte die grenzüberschreitende Verlegung des Satzungssitzes einer Gesellschaft regeln. Eine Konsequenz der Sitzverlegung ist, dass die Gesellschaft im Register des ehemaligen Sitzstaates gelöscht und im Zuzugsstaat unter Anpassung an die Erfordernisse des dort geltenden Gesellschaf...mehr