Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 16 Vertragstypen / (1) Erfordernis des wichtigen Grundes

(a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündige...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 10. Rechtsweg; Prorogationsvereinbarung – Vereinbarung arbeitsgerichtlicher Zuständigkeit; Vertretung der GmbH im Prozess

a) Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten Rz. 367 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der GmbH sind grds. gem. § 13 GVG die ordentlichen Gerichte und nicht die ArbGe zuständig (vgl. OLG Köln v. 19.3.2018 – 18 U 95/17, juris Rn 4 ff. und 9 ff.; BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; 13 ff.; BAG v. 8.9.2015 – 9 AZB 21/15, juris Rn 14; BAG v. 22.10.2014 – 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Ordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH/Koppelungsklauseln – Abfindung/Überbrückungsgeld

(1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG (a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Rechtsprechung des BAG

aa) Geschäftsführeramt Rz. 153 Nach der Rspr. des BAG wird der Geschäftsführer einer GmbH für diese in aller Regel ebenfalls auf der Grundlage eines freien Dienstvertrags, nicht eines Arbeitsvertrags tätig (vgl. BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris Ls. 2 und Rn 22; BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 25). Sein Dienstvertrag ist auf eine Geschäftsbesorgung durch Ausübung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Inhalt des Geschäftsführervertrags – Vertragsgestaltung

a) Geschäftsführer als Verbraucher – Kontrollfähigkeit der Vertragsbedingungen Rz. 196 Die AGB-Kontrolle des Geschäftsführervertrages ist nach den §§ 305 ff. BGB eröffnet, wenn die GmbH dem Geschäftsführer für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen bei Abschluss des Vertrages stellt. Die Anwendbarkeit folgt aus § 305 Abs. 1 S. 1 BGB. Rz. 197 Die in der ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Beschäftigungsanspruch/-pflicht des Vorstands nach Abberufung in einer anderen leitenden Funktion?

aa) Zumutbare andere Tätigkeit nach Abberufung Rz. 701 Fraglich ist, ob das abberufene Vorstandsmitglied verpflichtet ist, trotz Abberufung auf Wunsch der AG eine andere zumutbare Tätigkeit bis zum Vertragsende auf Verlangen der AG auszuüben, wenn der Anstellungsvertrag dazu keine Regelung enthält. Dies ist abzulehnen. Nach der älteren Rspr. des BGH soll es möglich sein, dass...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 5. Regelungen im Zusammenhang mit dem Anstellungsvertrag – Vertragsgestaltung

a) Schriftform Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Rechtscharakter des Anstellungsverhältnisses – Dienst- oder Arbeitsverhältnis?

a) Rechtsprechung des BGH aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der A...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 6. Abberufung, Kündigung aus wichtigem Grund/Zumutbarkeit anderweitiger Tätigkeit – Reaktionsmöglichkeiten des Vorstands

a) Abberufung aus wichtigem Grund aa) Verlust der Organstellung Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zah...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Kündigungsfristen

(aa) Gesetzliche Kündigungsfristen Rz. 255 Rechtsprechung des BAG Die gesetzliche Kündigungsfrist für Geschäftsführerdienstverträge, die keine Arbeitsverträge sind, folgt nach der jüngsten Rechtsprechung des 2. Senats des BAG aus § 621 BGB (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Ls.). Diese Rechtsprechung ist überraschend, entspricht nicht der herrschenden Meinung, widers...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Sittenwidrige/treuwidrige Kündigung

Rz. 158 Gleichwohl kann die Kündigung sittenwidrig (§ 138 Abs. 1 BGB) oder treuwidrig (§ 242 BGB) sein (vgl. BAG v. 11.6.2020 – 2 AZR 374/19, juris Rn 30).mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Dauer der Bestellung und Anstellung

aa) Befristung – maximale Laufzeit von Bestellung und Anstellung Rz. 647 Die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes erfolgt durch einen ausdrücklichen Beschluss des Aufsichtsrats als Gesamtorgan gem. § 108 AktG i.V.m. § 107 Abs. 3 S. 7 AktG, und kann gem. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG maximal auf die Dauer von höchstens fünf Jahren erfolgen. Die Frist läuft mit dem Beginn der Amtsz...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Außerordentliche Kündigung des Geschäftsführervertrags durch die GmbH

(1) Erfordernis des wichtigen Grundes (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a. Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BG...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (3) Besonderheit beim "ruhenden Arbeitsverhältnis" in Beförderungsfällen

(a) Rechtsprechung des BAG Rz. 308 Von besonderer Praxisrelevanz war lange Zeit die Abberufung und Kündigung eines Geschäftsführers, wenn der Geschäftsführer vor seiner Bestellung zum Geschäftsführer Arbeitnehmer der GmbH war (klassische Beförderungsfälle). Nach der früheren Rspr. des BAG bestand dann eine Vermutung, dass das frühere Arbeitsverhältnis während der Geschäftsfüh...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ee) Freistellung/Annahmeverzug/Urlaubsanrechnung/Bezüge

(1) Freistellung des Geschäftsführers – Anrechnung anderweitigen Verdienstes Rz. 323 Hat sich die GmbH zur Trennung von dem Geschäftsführer entschlossen, ist die zentrale Frage, wie es bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bzw. bis zum Befristungsende weitergehen soll. Neben der i.d.R. sinnvollen Möglichkeit der Generalbereinigung (vgl. Dicke, GmbHR 2019, 572 ff.) durch einen Au...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (1) Kündigung ohne Kündigungsgrund – negative Fiktion des § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG

(a) Gesetz und Rechtsprechung Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Rechtsprechung des BGH

aa) Arbeitgeberfunktion Rz. 148 Die Anstellung des Geschäftsführers erfolgt nach der Rspr. des BGH durch Abschluss eines (Geschäftsführer-) Dienstvertrages (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, juris Rn 7). Das Anstellungsverhältnis des GmbH-Geschäftsführers zur GmbH sei notwendig ein freies Dienstverhältnis, da mit der Organstellung (= Ausübung der Arbeitgeberfunktion, BGH v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Schiedsvereinbarungen

Rz. 388 Der Abschluss von Schiedsvereinbarungen in Geschäftsführerverträgen ist zulässig (vgl. Bauer/Arnold/Kramer, AG 2014, 677 ff., 685). Ob dies sinnvoll ist, ist jeweils am Einzelfall zu prüfen.mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Dauer, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist und Form des Geschäftsführervertrags – Absicherung des Geschäftsführers durch verschiedene Varianten

aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstands (Organstellung)

Rz. 577 Die Zuständigkeit für die Bestellung des Vorstandsmitglieds kann nicht auf einen Aufsichtsratsausschuss übertragen werden (§ 107 Abs. 3 S. 7 i.V.m. § 84 Abs. 1 S. 1 AktG); über die Vorstandsbestellung entscheidet der Aufsichtsrat als Gesamtorgan durch Beschluss gem. § 108 AktG. Ebenso wenig ist es möglich, durch Satzung oder Beschl. des Aufsichtsrates die Entscheidun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Zuständigkeit nach Ausscheiden des Vorstandsmitglieds

Rz. 588 Auch nach dem Ausscheiden des Vorstandsmitgliedes bleibt der Aufsichtsrat als Gremium gem. § 112 AktG das für die Vertretung der AG ggü. dem ehemaligen Vorstandsmitglied zuständige Organ (vgl. BGH v. 30.4.2019 – II ZR 317/17, juris Sparkasse; BGH v. 14.5.2013 – II ZB 1/11; BGH v. 16.2.2009, DB 2009, 779 = AG 2009, 327; BGH v. 16.10.2006, DB 2006, 2805 = AG 2007, 86; ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / gg) Checkliste zur Vertragsdauer

Rz. 218 Zusammenfassende Checkliste zur Vertragslaufzeitmehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Individuelle Kenntniserlangung

Rz. 288 Unbeschadet des Erfordernisses der Kenntnis aller Gesellschafter besteht eine vorgelagerte Obliegenheit der einzelnen Mitglieder des zuständigen Gremiums, schon bei ihrer individuellen Kenntniserlangung, das zuständige Gremium einzuberufen (vgl. KG v. 11.3.2005 – 14 U 137/03, AG 2005, 737 im Fall eines Vorstands). Die dann zu beachtende Einberufungsfrist ist höchstri...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Außerordentliche Kündigung durch die GmbH – prozessuale Reaktionsmöglichkeiten des Geschäftsführers/Einklagen der schriftlichen Begründung des Kündigungsgrundes/Geltendmachung von Annahmeverzugslohn im Urkundsprozess durch den Geschäftsführer u.a.

Rz. 275 Die außerordentliche, meist fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB, ist nur zulässig, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile (vgl. zu dem Abwägungsprozess grundlegend BGH v. 9.11.1992 – II ZR 234/91, DB 1993, 218 = WM 1992, 2142, 2143 f.) die Fortsetzung des Geschäftsführerverhältn...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Zuständigkeit zur Herabsetzung der Vorstandsbezüge

Rz. 581 Ebenso wie die Festsetzung der Vorstandsvergütung kann auch eine etwaige Herabsetzung der Vorstandsvergütung nach § 87 Abs. 2 AktG seit Inkrafttreten des VorstAG mit Wirkung zum 5.8.2009 gem. § 107 Abs. 3 S.7 AktG nicht mehr auf einen Ausschuss übertragen werden. Der Gesamtaufsichtsrat ist zuständig. Offengelassen hat der BGH bislang die Frage, ob der Aufsichtsrat fü...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Schriftform

Rz. 590 In der Praxis kommt es nur äußerst selten nicht zu einem schriftlichen Vorstandsvertrag, da die Schriftform aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unverzichtbar ist und zum pflichtgemäßen Aufsichtsratshandeln i.S.v. § 116 AktG gehört (Dokumentationspflicht des AR). Gleichwohl sind nur in einigen wenigen branchenspezifischen Spezialnormen, wie in § 3 Abs. 3 S....mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Annahmeverzugslohn/Urkundsprozess

Rz. 695 Liegt kein Grund für eine vorzeitige Beendigung des befristeten Anstellungsvertrages vor, insb. kein wichtiger Kündigungsgrund i.S.d. § 626 BGB, besteht der Anstellungsvertrag des Vorstandsmitgliedes nach der Abberufung grds. bis zum Ablauf der vereinbarten Frist weiter fort. Etwaiger Annahmeverzugslohn kann im Wege des Urkundsprozesses geltend gemacht werden (vgl. O...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Wirksame Beschlussfassung und Zugang der Kündigung

Rz. 250 Erforderlich für die ordentliche Kündigung ist weiterhin die wirksame Beschlussfassung sowie der nachfolgende Ausspruch und der Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung durch die GmbH. War die Gesellschafterversammlung wegen eines Ladungsmangels insoweit nicht beschlussfähig, ist der gefasste Beschluss über die Kündigung des Geschäftsführervertrages unwirksam (vgl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / j) Anfechtung des Vorstandsvertrags

Rz. 674 Die Frage der Anfechtung des Vorstandsvertrages durch die AG kann sich stellen, wenn bspw. das Vorstandsmitglied oder sogar der Vorstandsvorsitzende gesundheitliche Probleme bei den Einstellungsgesprächen nicht erwähnt hatte. Allerdings muss nach Auffassung des OLG Brandenburg das Vorstandsmitglied einer AG eine depressive Erkrankung bei Abschluss seines Anstellungsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Extreme Ausnahmefälle – arbeitsrechtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 154 Allerdings kann die Bestellung zum Geschäftsführer einer GmbH auch auf einem Arbeitsvertrag beruhen (vgl. BAG v. 26.10.2012 – 10 AZB 60/12; zustimmend OLG München, 27.10.2014 – 7 W 2097/14; vgl. ferner zum Rechtsweg BAG v. 8.2.2022 – 9 AZB 40/21, juris; BAG v. 22.10.2014 – 10 AZB 46/14; BAG v. 3.12.2014 – 10 AZB 98/14 und unten Rdn 367 ff.). Dies gelte allerdings all...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Bevollmächtigung zur Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 575 Zur Unterzeichnung des Dienstvertrages mit dem Vorstandsmitglied kann ein einzelnes Mitglied des Aufsichtsrates, regelmäßig der Vorsitzende des Aufsichtsrates, bevollmächtigt werden (vgl. OLG Schleswig v. 16.11.2000 – 5 U 66/99, AG 2001, 651, 653; BGH v. 6.4.1964, BGHZ 41, 282, 285 = NJW 1964, 1367). Die Bevollmächtigung ergibt sich vielfach aus einem konkreten Aufsi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 7. Regelungen zur Abberufung, Amtsniederlegung, Kündigung, Koppelung, Freistellung und Abfindung

Rz. 219 Die Position als Geschäftsführer kann sich – aus unterschiedlichsten Gründen – als riskanter Schleudersitz erweisen (vgl. Kienast, FAZ v. 14.9.2022: "Umgang mit Informationsflut und Existenzängsten"; Kienast, FAZ v. 1.4.2020: "Den Selbstdarstellern fehlt jetzt die Bühne" über die Reaktion verschiedener Persönlichkeitstypen in Bezug auf Social Distancing in der Corona...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (bb) Vertragliche Kündigungsfristen

Rz. 257 Die bereits relativ kurzen Kündigungsfristen des § 622 BGB (nach BGH) – und erst recht die Fristen des § 621 BGB ohne Verlängerung aufgrund Betriebszugehörigkeit (nach BAG) – tragen vielfach weder dem Kontinuitätsinteresse der GmbH noch dem Sicherungsinteresse des Geschäftsführers Rechnung und sollten daher vertraglich abbedungen, also verlängert werden. Dies ist rec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Zwei-Wochen-Frist – Kenntnis des Gesamtaufsichtsrats

Rz. 694 Die außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages muss gem. § 626 Abs. 2 BGB binnen zwei Wochen ausgesprochen sein, nachdem der Aufsichtsrat von dem Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat. Die Zwei-Wochen-Frist bereitet in der Praxis z.T. nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Denn die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die ...mehr

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Autorenverzeichnis

Jürgen Beck Richter am Bundessozialgericht, Kassel Prof. Dr. Martin Becker Apl. Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht an der Goethe-Universität Frankfurt/Main; Vorsitzender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main Carsten Beisheim Rechtsanwalt, Düsseldorf Manfred Ehlers Rechtsanwalt/Fachanwalt für Steuerrecht/Fachanwalt für Arbeitsrec...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (a) Gesetz und Rechtsprechung

Rz. 237 Die ordentliche Kündigung des unbefristeten Geschäftsführerdienstvertrages durch die GmbH ist grundsätzlich ohne das Vorliegen eines Kündigungsgrundes unter Beachtung der gesetzlichen bzw. vereinbarten Kündigungsfristen möglich (vgl. BGH v. 3.11.2003 – II ZR 158/01, GmbHR 2004, 57 = NJW-RR 2004, 540; vgl. aber zur Anwendung von Arbeitnehmerschutzvorschriften aufgrund...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Wiederbestellung und neuer Vorstandsvertrag/Vertragsverlängerung

Rz. 656 Eine Wiederbestellung, d.h. eine erneute Amtszeit des Vorstands jeweils begrenzt wiederum für höchstens fünf Jahre – ist grundsätzlich zulässig. Allerdings wäre eine automatische Verlängerung der Bestellung unzulässig. Denn der Aufsichtsrat ist verpflichtet, jeweils neu zu entscheiden. Rz. 657 Hinweismehr

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§ 16 Vertragstypen / (b) Verschulden und Abmahnung

Rz. 276 Eines Verschuldens des Geschäftsführers im Fall der Kündigung durch die GmbH bedarf es nicht (vgl. BGH v. 21.4.1975, WM 1975, 761). Auch eine Abmahnung ist nicht geboten; dies entspricht der gefestigten Rspr. des 2. Zivilsenates, die entscheidend darauf abstellt, dass der organschaftliche Vertreter Arbeitgeberfunktion wahrnimmt. § 314 Abs. 2 BGB gäbe keinen Anlass hi...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Anstellungs- und Organverhältnis

Rz. 147 Der GmbH-Geschäftsführer ist gem. § 35 GmbHG das zur Vertretung der Gesellschaft bestellte Organ der Gesellschaft. Ihm obliegt die Leitung der GmbH. Von der organschaftlichen Bestellung als gesellschaftsrechtlichem Akt ist die Anstellung des Geschäftsführers zu differenzieren. Zwischen Bestellung und Anstellung besteht zwar ein enger tatsächlicher Sachzusammenhang (v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Verlust der Organstellung

Rz. 675 Im Normalfall endet das Amt des Vorstandsmitgliedes mit Ablauf des festgelegten Bestellungs- und Anstellungszeitraumes. Eines Widerrufes der Bestellung oder einer Kündigung bedarf es zum turnusmäßigen Ende nicht. Das Auslaufen der Bestellung ist zum Handelsregister anzumelden. Rz. 676 Gleichwohl gibt es zahlreiche Fälle, in denen aus unterschiedlichsten Gründen, wie b...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Unzulässige Abfindungsvereinbarung für a.o. Kündigung

Rz. 278 Eine unzulässige Einschränkung des außerordentlichen Kündigungsrechtes i.S.d. § 626 BGB stellt auch die Vereinbarung einer Abfindung für den Fall der Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrages aus wichtigem Grund dar; diese ist wegen Verstoßes gegen § 134 BGB nichtig (vgl. BGH v. 3.7.2000 – II ZR 282/98, NZA 2000, 945 = DB 2000, 1807).mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Vereinbarung von Kündigungsschutz

Rz. 212 Möglich ist die Vereinbarung der Anwendung der materiellen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes zugunsten des Organmitglieds. Dies ist zulässig (vgl. BGH v. 10.5.2010 – II ZR 70/09, NZA 2010, 889 = DB 2010, 1518; s.u. Musterformulierung Rdn 246 f.). Die Vertragspartner können auch bei einem freien Dienstvertrag vereinbaren, dass arbeitsrechtliche Regeln gelten sollen....mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Befristeter oder unbefristeter Geschäftsführervertrag – Schriftform

Rz. 205 Der Dienstvertrag des GmbH-Geschäftsführers kann wahlweise unbefristet oder befristet geschlossen werden. Ein sachlicher Grund ist im Fall der Befristung nicht erforderlich (vgl. OLG Nürnberg v. 30.3.2022 – 12 U 3303/19, juris mit Anm. Haase, jurisPR-ArbR 1/2023 Anm. 7 zur Abgrenzung der Befristung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags nach § 620 Abs. 1 BGB von ei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Rechtswegvereinbarung zum Arbeitsgericht

Rz. 385 Die Vereinbarung einer Rechtswegvereinbarung zum ArbG gem. § 2 Abs. 4 ArbGG im Anstellungsvertrag kann unter Umständen für beide Parteien von Vorteil sein. Anders als in Verfahren vor dem LG kommt es im Verfahren vor dem ArbG kurzfristig nach Klageerhebung durch den Geschäftsführer zu einem Gütetermin, der die beiderseitige Vergleichsbereitschaft zu einer gütlichen E...mehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Arbeitgeberähnliche Person

Rz. 159 Auch zu der weiteren Frage der Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit für Fremdgeschäftsführer hat sich der insoweit zuständige 9. Senat des BAG mit seinem Beschluss vom 21.1.2019 (vgl. BAG v. 21.1.2019 – 9 AZB 23/18) positioniert. Danach nimmt der Fremdgeschäftsführer einer GmbH Arbeitgeberfunktionen war und ist deshalb keine arbeitnehmerähnliche, sondern eine arb...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (d) Anhörung

Rz. 290 Ein Sonderthema stellt die im Geschäftsführervertrag vereinbarte "gewillkürte Anhörungsklausel" dar, die durchaus praxisrelevant ist. Sie bedeutet bei entsprechender Formulierung, dass der Geschäftsführer vor Ausspruch einer Kündigung durch das zuständige Gremium anzuhören ist. Eine solche vereinbarte Anhörungspflicht ist Wirksamkeitsvoraussetzung. Eine ohne Beachtun...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (k) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 286 Zur Darlegungs- und Beweislast gilt, dass die Partei, die einen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 BGB geltend macht, dessen tatsächliche Voraussetzungen beweisen muss. Im Fall der außerordentlichen Arbeitgeberkündigung trägt der kündigende Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen des wichtigen Grundes (vgl. BAG v. 17.3.2016 – 2 AZR 110/15, juris). Ist ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Unterbliebene Bestellung

Rz. 161 Ein Dienstnehmer, der zum Geschäftsführer bestellt werden soll, wird nicht dadurch zum Arbeitnehmer, dass die Bestellung zum Geschäftsführer unterbleibt (vgl. BAG v. 25.6.1997 – 5 AZB 41/96, NZA 1997, 1363 = DB 1997, 2029]; vgl. zu einem etwaigen Schadensersatzanspruch bei Nicht-Bestellung, unten Rdn 180; vgl. zur Sonderthematik des Auflebens eines ruhenden Arbeitsve...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Kompetenzüberschreitung bei Unterzeichnung des Vorstandsvertrags

Rz. 576 Fehlt für den Abschluss eines Vorstandsdienstvertrags der Beschluss des Aufsichtsrats, so handelt der Aufsichtsratsvorsitzende (vgl. Engels, BOARD 2019,154 ff. zu den Rechten und Pflichten des Aufsichtsratsvorsitzenden als Leiter der Aufsichtsratssitzung) als Vertreter ohne Vertretungsmacht, wenn er einen entsprechenden Vertrag abschließt. Der Vertragspartner darf gr...mehr

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§ 16 Vertragstypen / cc) Unzumutbarkeit und Umstände des Einzelfalls

Rz. 680 Für die Feststellung der Unzumutbarkeit sind nach der Rspr. und herrschender Lehre alle Umstände des Einzelfalles gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH v. 23.10.2006, DB 2007 = BB 2007, 174, unter Bezug auf BGH v. 7.6.1962, WM 1962, 811, 812; Koch, AktG, § 84 Rn 54 m.w.N.; offengelassen OLG München v. 13.10.2005 – 23 U 1949/05, AG 2006, 337 als Vorinstanz des BGH v. 23.1...mehr