Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Abruf des EUCC

Rz. 2381 Das EUCC soll nach Art. 16b Abs. 4 GesRRL-E vom Register der Gesellschaft nach Antrag in Papier- oder elektronischer Form ausgestellt werden und über das BRIS abrufbar sein. Grds. soll das EUCC in elektronischer Form kostenfrei erteilt werden, soweit dies keine erheblichen Auswirkungen auf die Finanzierung der mitgliedstaatlichen Register hat; jedenfalls aber sollen...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht

Rz. 2385 Die digitale EU-Vollmacht kann insbesondere für die Gründung einer Tochtergesellschaft, der Änderung ihres Errichtungsakts, die Eintragung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden sowie für grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 1 GesRRL-E). Der begrenzte Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht bedeutet, d...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / I. Vorgeschichte, "Umbuchungs"-Urteil des BGH vom 31.10.2007

Rz. 21 Lange Zeit prägte der II. (Gesellschaftsrechts-) Senat die Rechtsprechung zur nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Dies mag ein Grund dafür sein, dass der BGH einen Vermögensausgleich gescheiterter Beziehungen im Wesentlichen nur auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage bejahte. Als der XII. (Familienrechts-) Senat die Zuständigkeit für die nichteheliche Lebensgemeinschaf...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Grundsatz der Vertragsfreiheit

Rz. 1076 Nach der gesetzlichen Regelung bestimmt sich das Rechtsverhältnis der Gesellschafter untereinander (Innenverhältnis) in erster Linie nach dem Gesellschaftsvertrag (§§ 161 Abs. 2, 108 HGB) und nur ergänzend nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschafter können aufgrund der Vertragsfreiheit in dem Gesellschaftsvertrag ihre Rechtsverhältnisse ihren Vorstellunge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Erteilung nach nationalem Recht, aber Umsetzung im Übrigen im Ermessen der Mitgliedstaaten

Rz. 2387 Die digitale EU-Vollmacht ist im Einklang mit den jeweiligen nationalen rechtlichen und förmlichen Voraussetzungen zu erteilen, abzuändern und zu widerrufen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 3 GesRRL-E). Allerdings müssen zumindest die Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis des erteilenden organschaftlichen Vertreters durch Gerichte, Notare oder andere zuständig...mehr

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Vorwort

Das Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1.1.2002 stellte eine Zäsur für die Gestaltung von Arbeitsverträgen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) geregelt, welches in seinem § 23 Abs. 1 vorsah, dass das AGBG auf Verträge auf dem Gebi...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Elektronische Dokumente

Rz. 2392 Das soll für elektronische Dokumente gelten, wenn diese im Einklang mit Art. 16 Abs. 4 GesRRL authentifiziert wurden, was das Anfügen einer qeS sowie des Attributs der ausstellenden Stelle im Einklang mit der eIDAS-Verordnung erfordert. Die Abschaffung der Apostille unter diesen Voraussetzungen erscheint sinnvoll, denn die qeS und das Attribut garantieren technisch,...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abschaffung für die Vorabbescheinigung, das EUCC und die digitale EU-Vollmacht

Rz. 2394 Nach Art. 16d Abs. 2 GesRRL-E ist zukünftig zum anderen keine Apostille mehr erforderlich für das EUCC, die digitale EU-Vollmacht sowie die Vorabbescheinigung. Schon dies dürfte die Apostille in grenzüberschreitenden Transaktionen und Verfahren für die Praxis weitgehend abschaffen. Denn das EUCC, die digitale EU-Vollmacht sowie die Vorabbescheinigung dürften für nah...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Bedeutung verlässlicher Register

Rz. 2350 Demgegenüber steht die Grundsatzentscheidung des Unionsgesetzgebers für die öffentliche Präventivkontrolle im Einklang mit den Traditionen des kontinentaleuropäisch geprägten Rechtsraums, der für die Sicherheit und Schnelligkeit des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs auf verlässliche und mit gutem Glauben ausgestattete Register setzt. Nur dann, wenn Handelsregister ver...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Das EUCC als Vertretungsnachweis

Rz. 2380 Aus dem Richtlinientext wird allerdings nicht hinreichend klar, wie die konkret die Vertretungsberechtigung der vertretungsberechtigten Personen einer Gesellschaft anzugeben sind. Art. 16b Abs. 2 (k) GesRRL-E fordert lediglich die Angabe, ob Einzel- oder gemeinschaftliche Vertretungsbefugnis besteht. Art. 16b Abs. 2 (k) ist insoweit unklar, da bei gesamtvertretungsb...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Umsetzung durch die Mitgliedstaaten

Rz. 2401 Zur Umsetzung der Anforderungen hinsichtlich der Konzernstrukturen und der Arbeitnehmerzahl steht den Mitgliedstaaten ein verlängerter Umsetzungszeitraum von 52 Monaten zur Verfügung. Sie haben zudem weitgehendes Ermessen, wie sie die Vorgaben umsetzen. Das soll ihnen die Möglichkeit geben, die Umsetzung durch den verstärkten Einsatz strukturierter Daten und maschin...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Die Zurückweisung des EUCC im Einzelfall

Rz. 2382 Da das EUCC als schlüssiger Nachweis für die in ihm ausgewiesen Umstände zu akzeptieren ist, muss es von den zuständigen Stellen im Zielmitgliedstaat zurückgewiesen bzw. müssen weitere Dokumente und Informationen als Nachweis verlangt werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der im EUCC enthaltenen Informationen bestehen. D...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Die digitale EU-Vollmacht als Nachweis der Vertretungsmacht

Rz. 2386 Die digitale EU-Vollmacht ist nach Art. 16c Abs. 2 GesRRL-E als Nachweis der Vertretungsmacht des Bevollmächtigten anzuerkennen. ErwG 25 und 25a stellen allerdings klar, dass die digitale EU-Vollmacht nationale Einschränkungen für die Nutzung von Vollmachten im Verwendungsstaat zu beachten hat, was ausdrücklich auch für die Verwendung von Vollmachten zur Gründung vo...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Das "Wer" der öffentlichen Präventivkontrolle

Rz. 2354 Mit der Neufassung des Art. 10 GesRRL-E[5757] bestätigt der Unionsgesetzgeber ausdrücklich und im Einklang mit den nationalen Rechtssystemen und Rechtstraditionen (ErwG 9), dass die Mitgliedstaaten jede Kombination öffentlicher Kontrollautoritäten für die gesellschaftsrechtliche Präventivkontrolle vorsehen können. aa) Zulässigkeit doppelstufiger Kontrollsysteme Rz. 2...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Unzulässigkeit rein automatisierter Kontrolle

Rz. 2358 Mit der Entscheidung für die öffentliche Präventivkontrolle durch Gerichte, Behörden und Notare hat sich der Unionsgesetzgeber gleichzeitig gegen rein automatisierte Kontrollverfahren ohne menschliche Beteiligung entschieden. Dafür spricht nicht nur die Komplexität vielgestaltiger und individueller gesellschaftsrechtlicher Gestaltungen, Verfahren und Transaktionen, ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Formwechselplan

Rz. 416 Der in § 335 Abs. 2 UmwG statuierte Mindestinhalt des Formwechselplans entspricht bis auf die formwechselspezifischen Besonderheiten weitgehend den Mindestinhalten des Verschmelzungs- und Spaltungsplans. Nur für den Formwechselplan gilt hingegen die Pflicht zur Angabe, ob die Gesellschaft in den letzten fünf Jahren im Wegzugsstaat Förderungen oder Beihilfen erhalten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Haftung der Gesellschafter

Rz. 155 Die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft war Gegenstand eines jahrzehntelangen Streits zwischen Vertretern der Doppelverpflichtungslehre und den Befürwortern der Akzessorietätstheorie.[265] Für die Praxis hatte der BGH diesen Streit mit seiner Entscheidung vom 29.1.2001,[266] die die Rechtsfähigkeit der BGB-Außengesellschaft und die H...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Horizontale Ausweitung der öffentlichen Präventivkontrolle auf Personenhandelsgesellschaften

Rz. 2363 Erachtete der Uniongesetzgeber zu früheren Zeiten die Harmonisierung des Kapitalgesellschaftsrechts als vordringlich,[5771] weitet die DRL II den Anwendungsbereich der GesRRL erstmalig auf Personenhandelsgesellschaften aus. Für Deutschland befinden sich die OHG und die KG im maßgeblichen Annex IIB. Wie in ErwG 15 GesRRL-E zutreffend hervorgehoben, spielen Personenha...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / III. Besondere gesellschaftsrechtliche Problemstellungen

Rz. 62 Aus dem Blickwinkel des Gesellschaftsrechts erweisen sich v.a. zwei Problemkreise im Zusammenhang mit der Formulierung von Schiedsvereinbarungen für gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten als regelungsbedürftig:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Transparenzanforderungen

Rz. 2365 Art. 14a GesRRL-E verlangt – entsprechend Art. 14 GesRRL für Kapitalgesellschaften – die Offenlegung wesentlicher Informationen zu Personenhandelsgesellschaften. Das betrifft etwa Name, Rechtsform und Sitz sowie Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen. Anders als bei Kapitalgesellschaften ist der Gesellschaftsvertrag allerdings nur dann für die Mitgliedstaat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Vertikale Ausweitung auf Präsenzverfahren

Rz. 2370 Die DRL II weitet die mit der ersten Digitalisierungsrichtlinie eingeführten Mindestkontrollen vertikal nach Art. 13k GesRRL-E von den Onlineverfahren auf die Präsenzverfahren aus. Rechtstechnisch passt Art. 13k GesRRL-E dafür den für Onlineverfahren fortgeltenden Prüfungskatalog an die Präsenzsituation an (s.o. Rdn 2344 ff.). Verwiesen wird daher nicht auf diejenig...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / q) § 245 AktG

Rz. 1511 Nach § 245 Nr. 1 AktG setzt die Anfechtungsbefugnis für einen Aktionär grds. dessen Erscheinen in der Hauptversammlung voraus. Im Rahmen des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG genügt die elektronische Teilnahme. Der Briefwähler nach § 118 Abs. 2 AktG gilt indessen nicht als Teilnehmer in der Hauptversammlung und hat daher auch kein Anfechtungsrecht.[3980] Rz. 1512 Für die virt...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Die digitale EU-Vollmacht

Rz. 2384 Die DRL II führt neben dem EUCC ein weiteres "Werkzeug" ein, mit dem grenzüberschreitende Transaktionen und Verfahren erleichtert und beschleunigt werden sollen: die digitale EU-Vollmacht (Art. 16c GesRRL-E). Die digitale EU-Vollmacht ist eine rechtsgeschäftliche und mehrsprachige Vollmacht, die die organschaftlichen Vertreter einer Gesellschaft erteilen können, dam...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Kompatibilität der digitalen EU-Vollmacht mit dem EU-Wallet

Rz. 2389 Art. 16c Abs. 1 GesRRL-E bestimmt, dass die digitale EU-Vollmacht mit dem neuen EU-Wallet kompatibel sein muss, dass jeder Mitgliedstaat in Umsetzung der revidierten eIDAS-Verordnung für seine Bürgerinnen und Bürger ausstellen muss. Daher muss die die digitale EU-Vollmacht als qualifiziertes elektronisches Attribut in das EU-Wallet nach Art. 45a ff. der revidierten ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Besonderheiten bei EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 1522 Soll eine EWIV nicht nur an nationalen Umwandlungen innerhalb ihres jeweiligen Sitzstaates, sondern auch an EU-grenzüberschreitenden Umwandlungen beteiligt werden, so sind auch für eine EWIV – ganz genauso wie für die nationalen Gesellschaftsformen in dem betreffenden Sitzstaat – die für EU-grenzüberschreitende Umwandlungen geltenden Regeln und Vorschriften (in Deut...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 3. Schranken durch das deutsche Firmenbildungsrecht

Rz. 222 Im Zuge der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit können folglich Schranken durch das deutsche Firmenbildungsrecht nur noch in sehr eingeschränktem Maße hingenommen werden. Denn die ergänzende Anwendung (Überlagerung) des Gesellschaftsrechts des Sitzstaates auf ausländische Gesellschaften aus anderen EU-Staaten im Wege der Sonderanknüp...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen

Rz. 2341 Die verbesserte Transparenz und die verlässliche Kontrolle von Unternehmensdaten werden durch die DRL II ergänzt durch die direkte grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen. Das wird über ein Bündel an Maßnahmen ermöglicht werden. Dazu gehört zunächst der Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) bei der Gründung von Tochtergesellschaft...mehr

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie durch das UmRUG

Rz. 402 Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem UmRUG [797] und dem UmRMitbestG [798] nach den Vorgaben der UmwRL zum einen die bestehenden Regelungen für grenzüberschreitende Verschmelzungen novelliert und zum anderen erstmals spezifische Regelungen für grenzüberschreitende Spaltungen und grenzüberschreitende Formwechsel geschaffen. Daneben enthält das UmRUG auch einige Anpassun...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Gründung einer Holding-SE

Rz. 2094 Als zweite originäre Gründungsvariante sieht die SE-VO in Art. 2 Abs. 2 die Gründung einer Holding-SE vor. An der Gründung einer Holding-SE können sowohl AG wie auch GmbH i.S.v. Anhang II zur SE-VO teilnehmen. Der internationale Bezug kann dadurch hergestellt werden, dass mindestens zwei der an der Gründung beteiligten Gesellschaften dem Recht verschiedener Mitglied...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Vertretung

Rz. 1473 Ggü. Dritten wird die Vereinigung ausschließlich durch den Geschäftsführer oder, wenn es mehrere sind, durch einen jeden Geschäftsführer vertreten (Art. 20 Abs. 1 Satz 1 EWIV-VO). Die Geschäftsführer sind also einzelvertretungsberechtigt. Der Gründungsvertrag kann vorsehen, dass die Vereinigung nur durch zwei oder mehr gemeinschaftlich handelnde Geschäftsführer wirk...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Identität der Gesellschafter

Rz. 313 Der Grundsatz der Identitätswahrung (vgl. o. Rdn 73 ff. für die Verschmelzung) führt beim Formwechsel einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft & Co. KG und umgekehrt bei dem Formwechsel einer Kapitalgesellschaft & Co. KG in eine Kapitalgesellschaft zur Problematik der Beteiligung der zukünftigen bzw. bisherigen Komplementär-GmbH, sofern diese nicht (wie ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. (Notarielle) Niederschrift bei der virtuellen Hauptversammlung, Funktion des Notars

Rz. 1515 Besonderheiten für die (notarielle) Niederschrift gibt es bei der virtuellen Hauptversammlung grds. nicht. Der Notar bzw. der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat seine Wahrnehmungen der Hauptversammlungsniederschrift zugrunde zu legen. Es gilt § 130 AktG. Der Notar muss sich am selben Ort wie der Versammlungsleiter aufhalten (§ 130 Abs. 1a AktG). Notwendig ist eine ph...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Zeitpunkt der Einzahlung/Voreinzahlung

Rz. 1695 Mit Zustandekommen des Zeichnungsvertrages durch Annahme der Zeichnungserklärung der Gesellschaft wird die Einlageverpflichtung des Zeichners begründet.[4383] Als Mindesteinlage sind bei Bareinlagen 25 % des geringsten Ausgabebetrages sowie das gesamte korporative Agio/Aufgeld zu entrichten (§§ 188 Abs. 2, 36a Abs. 1 AktG). Ob ein etwa festgesetztes schuldrechtliche...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Vorbemerkung: Keine "horizontale Anerkennung" von Unternehmensinformationen

Rz. 2372 Die spezifischen Maßnahmen und rechtlichen Instrumente für die grenzüberschreitende Nutzung von Unternehmensinformationen bilden ein gut austariertes System, um die Transaktionen und Verfahren im Anwendungsbereich der GesRRL, d.h. insbesondere die Gründung von Tochtergesellschaften und die Eintragung von Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat sowie grenzü...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Erläuterungen

Rz. 352 Der hier dargestellte Formwechsel von einer AG in eine GmbH kommt in der Praxis regelmäßig in Betracht, wenn die Corporate Governance der Gesellschaft flexibilisiert werden soll oder wenn die Anforderungen an die Kapitalerhaltung erleichtert werden sollen. Der Formwechsel einer GmbH in eine AG[710] kann zur Vorbereitung des Börsenganges dienen, ebenso wie der umgekeh...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 1. EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen (Franchise-GVO)

Rz. 7 Die Entwicklung der Franchise-GVO wurde maßgebend durch die Pronuptia-Entscheidung des EuGH vom 28.1.1986[16] bestimmt. Mit dieser Entscheidung, die aufgrund eines Vorlagebeschlusses des BGH[17] erging, stellte der EuGH Grundsätze für die Vereinbarkeit eines Franchise-Vertrages mit dem Kartellverbot des EG-Vertrages (Art. 101 AEUV = Art. 81 Abs. 1 bis vormals Art. 85 A...mehr

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§ 3 Firmenrecht / a) Firma der Komplementär-GmbH

Rz. 189 Sie ist Personen-, Sach- oder Fantasiefirma. Möglich ist auch (kombiniert) eine gemischte Firma. Als Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ist es ihr auch erlaubt, ihre Firma als Sachfirma aus dem Gegenstand der KG herzuleiten, sofern in dem Gesellschaftsvertrag der GmbH als Gegenstand des Unternehmens die Führung der Geschäfte der KG bezeichnet und ausdrücklich fest...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Definition und Grundprinzipien

Rz. 303 Der wesentliche Unterschied des Formwechsels ggü. den anderen Arten der Umwandlung liegt in der wirtschaftlichen Kontinuität des Rechtsträgers vor und nach dem Formwechsel. Diese Kontinuität beruht zum einen auf der Identität des Personenkreises (vgl. § 202 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 UmwG; vgl. zu den daraus resultierenden Schwierigkeiten mit der Komplementär-GmbH und dem M...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / m) § 126 Abs. 4 AktG

Rz. 1495 § 126 AktG enthält Regelungen zu Gegenanträgen von Aktionären gegen Beschlussvorschläge von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung. Unter den in § 126 Abs. 1–3 AktG näher genannten Voraussetzungen ist die Gesellschaft verpflichtet, diese Gegenanträge unverzüglich über die Internet-Seite der Gesellschaft (§ 126 Abs. 1 Satz 3 AktG) oder d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Der Grundsatz der einmaligen Erfassung ("once only-Prinzip")

Rz. 2376 Über den Grundsatz der einmaligen Erfassung (once only-Prinzip) brauchen Gesellschaften dieselben Dokumente und Informationen, die sie bereits bei dem Register eines Mitgliedstaats eingereicht haben, nicht noch ein zweites Mal bei dem Register eines anderen Mitgliedstaats einreichen. Stattdessen werden die Register verpflichtet, die relevanten Dokumente und Informat...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Sonderfälle, insbesondere bei Grundstücksgeschäften

Rz. 172 Wenn und soweit Vollmachten zu Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und dingliche Rechte an solchen ermächtigen, ist Vollmachtsstatut das Belegenheitsrecht (Lex rei sitae) der fraglichen Immobilie.[572] Dasselbe soll gelten für Vollmachten zur Verwaltung von Immobilien.[573] Diese Anknüpfungsregeln für die rechtsgeschäftliche Vertretung bei Immobil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erweiterte Kürzung – Sondernutzungsrechte; Betriebsverpachtung

Leitsatz 1. Eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, die eine originär gewerbliche Tätigkeit in Gestalt einer – eine Betriebsverpachtung überlagernden – Betriebsaufspaltung ausübt, unterliegt mit dem Ende der Betriebsaufspaltung als gewerblich geprägte Personengesellschaft weiterhin der Gewerbesteuer. 2. Ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht ist zwar kein G...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zukunftsfinanzierungsgesetz / Zusammenfassung

Der Bundesrat hat am 24.11.2023 dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarktrecht und dem Steuerrecht bündelt. Insbesondere Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll damit der Zugang zum Kapitalmarkt und die Aufnahme von Eigenkapital er...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft. 2. Stille...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Reaktionsmöglichkeiten des ... / 3 Sofortmaßnahmen

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 3. Umwandlung/Mitunternehmer/Organschaft

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verwendung einer ausländisc... / 3.4 Problem ausländischer Rechtsanwendung

Zudem müssen sich die Gesellschafter klar machen, dass für ihr Rechtsverhältnis zur Gesellschaft und untereinander das jeweilige ausländische Gesellschaftsrecht zur Anwendung kommt. Das bedeutet, dass im Streitfall – etwa bei Auseinandersetzungsstreitigkeiten – das ausländische Recht und die ausländische Rechtsprechung heranzuziehen sind.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 4.1 Spaltung auf eine Körperschaft im Grundfall

Rz. 90 In § 29 Abs. 3 KStG werden die Fälle der Aufspaltung sowie der Abspaltung, nicht jedoch Fälle der Ausgliederung geregelt. Beide Spaltungsarten sind explizit in der Vorschrift genannt; insoweit wird auf § 123 Abs. 1 und 2 UmwG verwiesen. S§ 29 Abs. 3 KStG betrifft die Auf- oder Abspaltung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (insbes. § 15 UmwStG). Rz. 91...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 2.2.1 Sitz im Inland

Rz. 20 Voraussetzung der Anwendung der Regelung ist zunächst, dass eine Umwandlung i. S. d. § 1 UmwG vorliegt. Das setzt voraus, dass sich der Sitz des umzuwandelnden Rechtsträgers im Inland befindet. Wie bereits dargelegt,[1] ist die Regelung m. E. aber analog auf Fälle anzuwenden, in denen zwar nicht der Sitz, wohl aber der Ort der Geschäftsleitung im Inland belegen ist un...mehr