Fachbeiträge & Kommentare zu Gesellschaftsrecht

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.2 Besonderheiten bei grenzüberschreitenden Umwandlungen

Rz. 10 § 29 KStG fordert im Hinblick auf den übertragenden Rechtsträger grundsätzlich keine unbeschränkte Stpfl. Dennoch entspricht es der h. M., dass die Regelung lediglich auf unbeschränkt stpfl. Kapitalgesellschaften (bzw. aufgrund der Erweiterung des § 29 Abs. 5 KStG auf unbeschränkt stpfl. Körperschaften, die Leistungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG erbringe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 29 ... / 1.1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 29 KStG ergänzt die Regelungen zum steuerlichen Einlagekonto im Hinblick auf Umwandlungsvorgänge. Da es bei derartigen Maßnahmen zur Übertragung von Einlagen kommen kann, beinhaltet die Regelung die Fortschreibung des Einlagekontos in derartigen Fällen. Rz. 2 In § 29 Abs. 1 KStG wird angeordnet, dass die Regelung in Umwandlungsfällen gem. § 1 UmwG grundsätzlich Anwend...mehr

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§ 23 Unternehmertestament – Schnittstellen zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht

A. Einführung I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments Rz. 1 Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten.[1] Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen bes...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vorrang des Gesellschaftsrechts

Rz. 150 Gehört zum Nachlass eine Beteiligung an einer OHG,[120] unterliegen die Anordnungen des Erblassers sowohl dem Erbrecht als auch dem Gesellschaftsrecht. Die Regelungen des Gesellschaftsrechts sind dabei gegenüber den erbrechtlichen Bestimmungen aber grundsätzlich vorrangig:[121]mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Einordnung als Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse

Tz. 8 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Was unter den Begriffen Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen zu verstehen ist, bestimmt sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei § 1 Abs 1 KStG. Problematisch dabei ist, dass die Merkmale für die zivilrechtliche Einordnung des ausl Empfängers von inl Eink durch ausl ZivR bestimmt werden, welches idR vom dt Recht abweicht. Die st-rechtl...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / a) Allgemeines

Rz. 206 Nach § 2042 BGB kann jeder Miterbe grundsätzlich jederzeit ohne Rücksicht auf die Interessen der Miterben die Auseinandersetzung verlangen.[468] Anders also als im Gesellschaftsrecht, auf das das Recht der Erbengemeinschaft vielfach verweist, ist kein "wichtiger Grund" erforderlich und das Auseinandersetzungsbegehren kann auch zur Unzeit gestellt werden. Die Formulie...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / c) Nießbrauch an der Beteiligung an einer Personengesellschaft

Rz. 102 Nach § 1069 Abs. 2 BGB kann an nicht übertragbaren Rechten kein Nießbrauch bestellt werden. Somit ist zunächst zu klären, ob der Geschäftsanteil, der mit einem Nießbrauch belastet werden soll, übertragbar ist. Dabei muss zwischen der Mitgliedschaft in der Gesellschaft und den einzelnen daraus entspringenden Beteiligungen, insbesondere dem Stimmrecht, streng differenz...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / Literaturtipps

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Besonderheiten bei der Bestellung eines Nießbrauchs an Gesellschaftsanteilen

Rz. 17 Es ist allg. anerkannt, dass sowohl der Nießbrauch am Anteil an einer Personengesellschaft[16] als auch der Nießbrauch an Kapitalgesellschaftsanteilen[17] zivilrechtlich zulässig ist. Im Detail sind jedoch noch einige, insbesondere steuerliche Punkte umstritten.[18] Beispielsweise die Frage, welche Verwaltungsrechte der Nießbraucher in der Gesellschaft hat bzw. welche...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Surrogation (§ 2111 BGB)

Rz. 157 Im Bereich der Surrogation im Gesellschaftsrecht entstehen verschiedene Fragen. So fällt z.B. bei einer Kapitalerhöhung zunächst das Bezugsrecht[190] als Bestandteil des "alten Gesellschaftsanteils" in den Nachlass. Wird die Anteilsvergrößerung jedoch aus freien Mitteln des Vorerben oder aus den im Rahmen seiner Nutzungsrechte erzielten Einnahmen finanziert, so entst...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 5. Testamentsvollstreckung

Rz. 65 Die Testamentsvollstreckung[64] gehört in vielen Fällen zu den zentralen Bestandteilen des Unternehmertestaments.[65] Der Erblasser kann über die Anordnung der Testamentsvollstreckung auch über seinen Tod hinaus Einfluss auf sein Vermögen nehmen. Rz. 66 Mit der Testamentsvollstreckung lassen sich vor allem folgende Ziele erreichen:mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das erbrechtliche Mandat unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Mehrzahl der sonst üblicherweise einem Rechtsanwalt zur Bearbeitung übertragenen Mandate. In der Regel steht nicht nur ein einzelner eng eingegrenzter Lebenssachverhalt, wie z.B. eine Forderung, ein Verkehrsunfall oder ein vertraglicher Anspruch im Streit. Vielmehr ist Grundlage der anwaltlichen T...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / c) Kommanditbeteiligung

Rz. 36 Der Erbe tritt nach § 177 HGB in die Kommanditistenstellung des Erblassers ein. Als solcher haftet er nach §§ 171, 172 HGB nur mit seiner Einlage. Auch insoweit muss der Erbe darauf achten, dass er seine Kommanditistenstellung unverzüglich in das Handelsregister einträgt, um nicht wie ein Komplementär zu haften. Im Hinblick auf § 176 Abs. 2 HGB billigt der BGH dem Erb...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abschluss eines grundstücksbezogenen Verpflichtungsgeschäfts

Rz. 748 Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG bildet bereits das Zustandekommen des einen Anspruch auf Übereignung eines Grundstücks begründenden Verpflichtungsgeschäfts einen Erwerbstatbestand. Auf diese Weise wird die Besteuerung auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorverlagert und damit – in zeitlicher Hinsicht – von der Erfüllung des schuldrechtlichen Geschäfts (zivilrechtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.7 Das steuerliche Einlagekto des Betriebs gewerblicher Art im Falle einer Sacheinlage nach § 20 UmwStG

Tz. 102 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Falle der Sacheinlage des Betriebs eines BgA nach § 20 UmwStG in eine Kap-Ges gegen Gewährung neuer Anteile ist uE – zur Sicherstellung der Nachbelastung der von dem BgA unter der Geltung des Halbeinkünfteverfahrens erzielten Gewinne – eine analoge Anwendung des § 29 KStG geboten. Beispiel zur Einbringung eines BgA nach § 20 UmwStG in ei...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / III. Doppelstiftung

Rz. 332 Für Unternehmerfamilien bietet die sog. Doppelstiftung eine interessante Möglichkeit, die Steuervorteile der gemeinnützigen Stiftung zu erlangen und dennoch die Familieninteressen zu wahren.[489] Rz. 333 Durch die Errichtung einer Doppelstiftung kann es je nach den konkreten Umständen möglich sein, die gemeinnützigkeitsbezogenen Steuervorteile zu nutzen, die Erbschaft...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Vor- und Nacherbfolge

Rz. 54 Der Erblasser kann einen Erben auch in der Weise zum Erben einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (§§ 2100 ff. BGB).[53] Das Institut der Vor- und Nacherbschaft[54] gibt dem Erblasser die Möglichkeit, sein Vermögen zunächst einem Vorerben zuzuwenden und zusätzlich zu bestimmen, dass es nach einer bestimmten Zeit oder mit ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / bb) Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel

Rz. 206 Die rechtsgeschäftliche Nachfolgeklausel ermöglicht beim Tod eines Gesellschafters den Eintritt von Nachfolgern außerhalb der Erbfolge.[178] Die Nachfolge erfolgt in diesem Fall ohne Rücksicht auf die Erbenstellung des Nachfolgers. Im Hinblick auf das Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter ist eine rechtsgeschäftliche Nachfolge nur dann möglich, wenn der Nachfolger a...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / I. Notwendigkeit der Errichtung eines Unternehmertestaments

Rz. 1 Nur wenigen Menschen gelingt es, ein eigenes Unternehmen erfolgreich aufzubauen und zu führen. Noch viel seltener gelingt es jedoch, ein solches Unternehmen auch langfristig zu erhalten.[1] Der Volksmund geht davon aus, dass die Lebensdauer von Familienunternehmen vielfach auf drei Generationen beschränkt ist: "Der Vater erstellt’s, der Sohn erhält’s und den Enkeln zer...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (2) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 173 Bei der einfachen Nachfolgeklausel wird die Gesellschaft mit allen Erben fortgeführt. Bei einem Erben geht der Gesellschaftsanteil auf den Alleinerben über (ab 1.1.2024 erstmals geregelt in § 105 Abs. 3 HGB n.F. i.V.m. § 711 Abs. 2 BGB n.F.). Rz. 174 Bei mehreren Erben kommt es zu einer Kollision zwischen Erb- und Gesellschaftsrecht, weil eine Erbengemeinschaft (nach ...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / A. Stiftung als Instrument der Vermögensnachfolge

Rz. 1 Stiftungen haben – insbesondere in Beraterkreisen – den Ruf, sich vorwiegend dazu zu eignen, große Vermögen zu privaten Zwecken auf Dauer gegen die Zufälligkeiten der Erbfolge und vor allem gegen Zugriffe des Fiskus zu isolieren. Die Wirklichkeit sieht anders aus: Geschätzte 95 Prozent aller neu gegründeten wie existierenden Stiftungen dienen gemeinnützigen Zwecken.[1]...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 274 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG [213] kann für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge in verschiedener Hinsicht von Vorteil sein:mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / VI. Schiedsklausel

Rz. 112 Die Schiedsgerichtsbarkeit[101] ist im Erbrecht[102] noch wenig verbreitet. Gerade bei Unternehmertestamenten kann die Streitentscheidung durch private Schiedsgerichte aber aus verschiedenen Gründen von Vorteil sein. Dazu gehören etwa:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 5. Verfügung als mitwirkungspflichtige Verwaltungsmaßnahme

Rz. 93 Bislang war es umstritten, ob eine Verfügung über einen Nachlassgegenstand abweichend von § 2040 BGB durch die Mehrheit der Miterben wirksam vorgenommen werden kann, wenn sie gleichzeitig eine Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung ist.[246] Nach einer Entscheidung des III. Senats des BGH aus dem Jahr 1965 können unter Umständen zur Verwaltung auch Verfügungen erforderli...mehr

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Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Nießbrauch bei einer Kapitalgesellschaft

Rz. 101 Der Nießbrauch an Aktien und GmbH-Anteilen ist nur als Ertragsnießbrauch möglich. Dabei wird die Übertragung bzw. Abtretung des Anteils erforderlich. Der Gesellschafter bleibt stimmberechtigt, während dem Nießbraucher der Gewinnanteil zusteht. Alle Einzelheiten in diesem Bereich sind höchst umstritten.[226] Nach h.M. in der Lit. steht dem Aktionär gem. § 186 AktG bzw...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 559 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[917] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / (3) Eintrittsrecht

Rz. 165 Sieht der Gesellschaftsvertrag ein Eintrittsrecht für einen oder alle Erben oder auch für fremde Dritte vor,[513] wird die Gesellschaft zunächst – wie bei der Fortsetzungsklausel – mit den übrigen Gesellschaftern fortgesetzt. Die in der Eintrittsklausel genannten Personen haben aber das Recht (Option), in die Gesellschaft einzutreten. Die Besonderheit dieser Nachfolg...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Mindestlohnsumme

Rz. 529 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 185 Bei der qualifizierten Nachfolgeklausel[154] bestimmt der Gesellschaftsvertrag, dass nicht alle Erben, sondern nur einzelne oder einer von ihnen in die Gesellschafterstellung einrücken.[155] Der Gesellschaftsvertrag kann den Kreis der nachfolgeberechtigten Personen grundsätzlich in beliebiger Weise einschränken.[156] Möglich sind etwa folgende Regelungen:mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / b) Zweckbezogene Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit

Rz. 118 Der Begriff der steuerbegünstigten Zwecke entspricht den gemeinnützigen Zwecken im weiteren Sinne. Diese sind einzuteilen in die gemeinnützigen Zwecke im engeren Sinne (§ 52 AO), in mildtätige Zwecke (§ 53 AO) und in kirchliche Zwecke (§ 54 AO).[197] aa) Gemeinnützige Zwecke (§ 52 AO) Rz. 119 Gemeinnützigkeit im engeren Sinne setzt voraus, dass eine Körperschaft ihre T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.2 Inländische Betriebsstätte oder inländischer ständiger Vertreter (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG)

Tz. 33 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl Eink aus Gew nach § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG setzen voraus, dass hierfür im Inl eine BetrSt unterhalten oder ein ständiger Vertreter bestellt ist. Der BFH geht davon aus, dass ein Gew ohne zumindest eine Geschäftsleitungs-BetrSt nicht denkbar ist (kein sog floating income) und dass, wenn sich keine BetrSt feststellen lässt, die Geschä...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 AO)

Rz. 176 Steuerpflichtig sind für die steuerbegünstigte Körperschaft Einkünfte aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, vgl. § 64 Abs. 1 AO.[290] Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige, nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht.[291] Ein...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / d) Steuerunschädliche Mittelverwendung (§ 58 AO)

Rz. 144 Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke, für die grundsätzlich sämtliche Mittel zeitnah zu verwenden sind, selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgen. Indes hat der Gesetzgeber in § 58 AO Ausnahmefälle geregelt, in denen eine gemeinnützige Körperschaft ihre Mittel abweichend von diesen Grundsätzen steuerunschädlich ...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / E. Auszug aus der InsO

Rz. 5 § 2 Amtsgericht als Insolvenzgericht (1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder z...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / aa) Formelle und materielle Satzungsmäßigkeit

Rz. 158 Im Gegensatz zu den §§ 52 bis 58 AO, welche die materiellen Voraussetzungen der Steuervergünstigung enthalten, regeln die §§ 59, 60, 61 sowie 63 AO die satzungsbezogenen Voraussetzungen, unter denen die Steuervergünstigung des jeweiligen Einzelsteuergesetzes gewährt wird.[267] Diese lassen sich inhaltlich unterteilen in:mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Steuerfreie Zweckbetriebe (§ 65 AO)

Rz. 178 Steuerfrei sind für die steuerbegünstigten Körperschaften Einkünfte aus sog. Zweckbetrieben, vgl. § 64 Abs. 1 AO a.E.[294] Der Zweckbetrieb ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, der nicht als bloßer Mittelbeschaffungsbetrieb dient, sondern mit der Verwirklichung der steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke der Körperschaft dermaßen eng verwoben ist, dass er als...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / bb) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte vermieteter Grundbesitz

Rz. 475 § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch i...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Für alle Vermögensarten geeignet; Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Rz. 61 Die Familiengesellschaft kann insb. genutzt werden, um liquides Vermögen (Aktien, Rentenpapiere etc.) oder Grundbesitz zu verwalten. Je nach der gegebenen steuerlichen Situation, der geplanten Tätigkeit und der Ausschüttungspolitik muss entschieden werden, in welcher Rechtsform die Familiengesellschaft ausgestaltet wird.[106] Wie bereits gesagt, kann hier eine pauscha...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / VI. Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 182 Ein viel zu seltenes Mittel, um Zahlungsansprüche im Rahmen pflichtteilsrechtlicher Berechnungen "zu steuern", ist das Konstrukt der Ehegatteninnengesellschaft. Aus einer Ehegatteninnengesellschaft kann ein Auseinandersetzungsguthaben entstehen, das erbrechtlich als Verbindlichkeit oder Forderung Einfluss auf die Nachlassmasse haben kann. Hintergrund dieses von der R...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr