Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Kapitalerhaltungsgrundsätze

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Neben den Definitions- und Ansatzgrundsätzen stehen die Kap.-Erhaltungsgrundsätze, nämlich das Imparitäts- und Vorsichtsprinzip, deren primärer Zweck darin besteht, eine bestimmte Form der nominellen Kap.-Erhaltung zu ermöglichen und damit die Gläubiger und andere Adressaten zu schützen. Die beiden Kap.-Erhaltungsgrundsätze sind in § 252 Abs...mehr

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FF 06/2023, Mehr Freiheit i... / I. Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder

Kernstück der Reform ist die Einführung echter Doppelnamen für Ehepaare und Kinder. Ehepaare solle künftig beide bisherigen Familiennamen zum Ehenamen bestimmen können. Sie sollen sich nicht mehr für einen ihrer bisherigen Familiennamen entscheiden müssen. Bestimmen Ehepaare einen Doppelnamen zum Ehenamen, so ist vorgesehen, dass dieser Ehename (wie schon bisher) kraft Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ziel der Vorschrift

Rz. 531 [Autor/Stand] § 7 Abs. 6 ErbStG wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 7 (Satz 1) ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Der BFH vertrat in den Jahren zuvor den Standpunkt, dass der Anspruch eines Gesellschafters auf künftige Gewinnbeteiligung, als Rechtsfrucht der Mitgliedschaft i.S.d. § 99 Abs. 2 BGB,[3] den Wert des Gesellschaftsanteils beeinfl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Übermäßige Gewinnauszahlungen von Personen- und Kapitalgesellschaften

Rz. 546 [Autor/Stand] Freiwillige Leistungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter sind, als sog. Leistungen societatis causa betrachtet, grundsätzlich keine Schenkungen i.S.d. § 516 Abs. 1 BGB.[2] Darüber setzt sich § 7 Abs. 6 ErbStG hinweg: Überobligatorische Gewinnauszahlungen, die unzweifelhaft im Gesellschaftsverhältnis "wurzeln",[3] gelten danach ausdrücklich als s...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Voraussetzungen des steuerbegünstigten BgA

Tz. 8 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Wie für alle gemeinnützigen Körperschaften (z. B. dem Verein) gilt auch für den BgA, dass dieser neben der Grundvoraussetzung der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke, z. B. Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur etc. die sog. satzungsmäßige Gemeinnützigkeit erfüllen muss und die tatsächliche Geschäftsführung darauf ger...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand]"Schenkungen unter Lebenden unterliegen der gleichen Steuer wie der Erwerb von Todes wegen ..." In knapper Form sorgte so schon § 55 ErbStG i.d.F. v. 3.6.1906[2] reichseinheitlich dafür, dass die Erbschaftsteuer nicht durch lebzeitige Zuwendungen umgangen werden konnte. Der Tatbestand der freigebigen Zuwendung wurde erst in § 40 ErbStG i.d.F. v. 10.9.1919[...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 124 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Adam (1975), Die Generalklausel über den Inhalt des Jahresabschlusses nach dem Aktiengesetz 1965, Frankfurt am Main. Baetge (1970), Möglichkeiten der Objektivierung des Jahreserfolges, Düsseldorf. Baetge (1983), Der Jahresabschluß im Widerstreit der Interessen, Düsseldorf. Baetge (1985), Das neue Bilanzrecht, Düsseldorf. Baetge/Fischer/Paskert (...mehr

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zfs 06/2023, Der Vorsatzvor... / A. Vorbemerkungen

§ 10 OWiG regelt, dass grundsätzlich nur vorsätzliches Handeln als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, es sei denn, dass das Gesetz ausdrücklich auch fahrlässiges Handeln mit Geldbuße bedroht. Die Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) gründet auf der Annahme von "gewöhnlichen" Tatumständen, die bei fahrlässiger Begehung im Abschnitt I (Nr. 1 bis 243) und bei vorsätzlicher im...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ermittlungszeitpunkt

Rn. 706 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Wert des (anteiligen) BV ist für den Zeitpunkt der Veräußerung nach §§ 4, 5 EStG zu ermitteln (§ 16 Abs 2 S 2 EStG; BFH v 24.04.2014, IV R 20/11, BFH/NV 2014, 1519; BFH v 04.06.1973, IV R 133/71, BStBl II 1974, 27). Dieser Zeitpunkt hat Bedeutung für die Erstellung der Schlussbilanz (soweit erforderlich oder freiwillig erfolgt), damit fü...mehr

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Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 5. Kritik am Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip

Rz. 77 [Autor/Stand] Der mit dem Steueränderungsgesetz 1992 [2] vollzogene Übergang vom Teilwert- zum Buchwertprinzip wurde in der Literatur schon frühzeitig kritisiert. So wurde mit Recht geltend gemacht, mit diesem Schritt sei der Versuch aufgegeben worden, die Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens mit ihren "richtigen Werten" anzusetzen.[3] Ziel einer gerechten und gleich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ansatz des gemeinen Wertes

Rn. 2122 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Als Rechtsfolge sieht die Regelung (ähnlich der in § 22 Abs 2 UmwStG (Einbringungsgewinn II)) vor, dass anstelle des Buchwertes bei der Übertragung der Anteile rückwirkend deren gemeiner Wert anzusetzen ist, der nach § 9 Abs 2 BewG zu ermitteln ist (BFH v 15.02.2001, III R 20/99, BStBl II 2003, 635). Der Veräußerungsgewinn ist der Betrag, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Bewertung in der Steuerbilanz

Tz. 28 Stand: EL 91 – ET: 11/2017 Nach § 6 Abs 1 Nr 3a Buchst a EStG ist bei Rückstellungen für gleichartige Verbindlichkeiten auf der Grundlage der Erfahrungen in der Vergangenheit aus der Abwicklung solcher Verpflichtungen die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, dass der Stpfl nur zu einem Teil der Summe dieser Verpflichtungen in Anspruch genommen wurde. § 20 Abs 2 KStG r...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Erbe nach Ausschlagung

Rn. 2628 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Mit der Ausschlagung erklärt der Erbe gegenüber dem Nachlassgericht (Form: § 1945 Abs 1 BGB), dass er das Erbe nicht annimmt. Als Folge der Ausschlagung gilt der Erbanfall an den Ausschlagenden von Anfang an (ex tunc) als nicht erfolgt, § 1953 Abs 1 BGB, die Ausschlagung hat also rückwirkende Wirkung. Anstelle des Ausschlagenden werden die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Gesetzliches Modell des Nachteilsausgleichs

Rn. 64 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 311 AktG regelt die Rechtsfolgen einer Nachteilszufügung nur teilweise. Er stellt die grds. rechtswidrige Nachteilszufügung nur für den Fall sanktionslos, dass der abhängigen Gesellschaft während des GJ entweder tatsächlich ein objektiv gleichwertiger Vorteil zugewendet oder ihr in diesem Zeitraum zumindest ein Rechtsanspruch auf eine entsp...mehr

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FoVo 06/2023, Die Anlagen zum Gerichtsvollzieherauftrag nach der neuen Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung

Der Gerichtsvollzieherauftrag ist in Anlage 1 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV; hierzu Goebel, Neue Formulare in der Zwangsvollstreckung – Ein erster Überblick, FoVo 2023, 1) vorgegeben. Er umfasst insgesamt sieben Seiten in den Modulen A bis Q. Nach den zuständigkeitsbezogenen Grunddaten zum Schuldner, zu den Kontaktdaten des Ansprechpartners – in der Regel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anzeigepflicht des ArbG an das Betriebsstätten-FA (§ 38 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 122 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Soweit der ArbG einen Fehlbetrag nicht durch Zurückbehaltung von anderen Bezügen des ArbN aufbringen kann und der ArbN seiner gemäß § 38 Abs 4 S 1 EStG bestehenden gesetzlichen Pflicht zum Ausgleich des Fehlbetrages nicht nachkommt, trifft den ArbG gemäß § 38 Abs 4 S 2 EStG eine Anzeigepflicht gegenüber seinem Betriebsstätten-FA (§ 41a Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) ABC der unentgeltlichen Vorgänge

Rn. 96 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Erbfall Mit dem Erbfall tritt der Erbe/die Erbengemeinschaft ipso jure im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zivilrechtlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB). Der Erwerb von Todes wegen, unabhängig davon, ob der Erblasser testamentarisch die Erbfolge (§§ 1924ff. BGB) verfügt hat o ob die gesetzliche Erbfolge (§§ 2064ff. BGB) e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff des Mitunternehmeranteils

Rn. 251 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Parallel zur Ausgestaltung des § 15 Abs 1 EStG sieht auch § 16 Abs 1 EStG eine Begünstigung für die Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils vor. Der Begriff des Mitunternehmers in § 16 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG u des § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG sind daher identisch zu verstehen. Mitunternehmer ist danach, wer zivilrechtlich Gesellschafter ein...mehr

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ZErb 06/2023, Chancen und Chancenlosigkeit von Verfassungsbeschwerden zum ErbStG

In den letzten Jahren häufen sich gegen letztinstanzliche Urteile des BFH zum ErbStG Verfassungsbeschwerden, mit denen eine Verfassungsverletzung reklamiert wird. Die Themenkreise reichen von der Transparenz oder Intransparenz von Personengesellschaften über die Verweigerung der Begünstigung beim Familienheim, die Anerkennung einer Betriebsaufspaltung als Rückausnahme von Ve...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg und die dort geschilderte Verfahrensweise der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zeigen, dass die Beteiligten mit Kostenfragen nicht immer auf "gutem Fuß" stehen. Dies betrifft sowohl die Prozessbevollmächtigten der Beklagten als auch die Kollegen des LAG Berlin-Brandenburg. 1. "Erinnerung" gegen die Beschwerdeentscheidung Allein ...mehr

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FF 06/2023, Taktik, Fallstr... / 8. Mehrbedarf und die Wirkungen des § 1613 Abs. 1 BGB

Im Rahmen des Kindesunterhalts ist nach wie vor höchstrichterlich nicht geklärt, ob eine einfache Handlung nach § 1613 Abs. 1 BGB (z.B. allgemeines Auskunftsverlangen, siehe oben) ausreicht, um auch für Mehrbedarf eine Verpflichtung zur Zahlung für die Vergangenheit zu begründen. Dies wird teilweise abgelehnt und gefordert, man müsse den Mehrbedarf gesondert neben dem Elemen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Begünstigte Aufwendungen und Verfahren

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Liegt für den getätigten Erhaltungsaufwand (bei HK Sonder-AfA gemäß § 7i EStG) eine denkmalrechtliche Anerkennungsbescheinigung vor, besteht die Möglichkeit des Sofortabzugs oder der Verteilung auf bis zu 5 Jahre nach § 11b EStG. Verhältnis zu § 6 Abs 1 Nr 1a EStG: § 6 EStG ist eine Bewertungsvorschrift, die für Erhaltungsaufwendungen in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 911 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Über die Regelung in § 16 Abs 3 S 1 EStG wird die Betriebsaufgabe als Betriebsveräußerung fingiert. Der bei der Betriebsaufgabe entstehende Aufgabegewinn unterliegt durch die Rechtsfolgenverweisung den gleichen Regeln wie ein Veräußerungsgewinn und kann begünstigt besteuert werden (Freibetrag nach Abs 4, Tarifermäßigung nach § 34 EStG). Dah...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) Relevante Wirtschaftsgüter

Rn. 1585 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zu einem rückwirkenden Ansatz des gemeinen Werts kommt es nicht, soweit die nachfolgende Veräußerung oder Entnahme Teilbetriebe oder Mitunternehmer-(teil-)anteile umfasst (BMF v 19.12.2018, BStBl I 2019, 6 Tz 24). Letztere sind ebenso wenig Einzel-WG wie eine 100 %-Beteiligung an einer KapGes, die vielmehr einen Teilbetrieb iSd Regelung da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Weitere gewinnbeeinflussende Umstände

Rn. 781 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Neben den drei im Gesetz genannten Berechnungsgrößen Veräußerungspreis/Gemeiner Wert des ins PV entnommenen BV, Veräußerungskosten und (anteiliger) Buchwert des veräußerten BV ist anerkannt, dass es weitere Vorgänge gibt, die nicht unter die vorgenannten Größen subsumiert werden und dennoch auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns Einflus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zivilrecht/Handelsrecht

Rn. 1414 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die steuerliche Realteilung kann sich zivil- bzw handelsrechtlich auf unterschiedlichen Wegen vollziehen. Denkbar ist Übertragung aller übergehenden WG im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Abtretung, Einigung und Übergabe oder Auflassung der jeweiligen WG. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Regeln über die Abspaltung nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gemäß der §§ 43b, 50g EStG sowie gemäß der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 786 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Die Frage, inwieweit die gesetzliche Fiktion auf die GewSt durchschlägt, ist nach wie vor umstritten (umfassend zum Meinungstand bis 2004: BFH v 15.06.2004, VIII R 7/01, BStBl II 2004, 754). Rspr und mit ihr die FinVerw gehen davon aus, dass soweit einkommensteuerlich laufender Gewinn vorliegt, dies auch für gewerbesteuerliche Zwecke gilt (...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Verbot der unbefugten Verwertung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Rn. 22 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die aus § 323 verpflichteten Personen (vgl. HdR-E, HGB § 323, Rn. 3) müssen nicht nur gegenüber Dritten die Verschwiegenheit wahren. Ihnen ist darüber hinaus die unbefugte Verwertung der während der Prüfung erfahrenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu eigenen wie auch zu fremden Zwecken untersagt. Das Verwertungsverbot betrifft im Untersc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch in Höhe der Einmalbeträge für ein Kind, für das mindestens für einen anderen Kalendermonat ein Anspruch auf Kindergeld besteht (§ 66 Abs 1 S 3 EStG aF)

Rn. 100 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 66 Abs 1 S 3 EStG aF regelt den Fall, dass für das Kind zwar nicht für den Monat Juli 2022 (bzw Mai 2021 und September 2020) ein Anspruch auf Kindergeld besteht, mindestens aber für einen anderen Kalendermonat in den Kj 2022, 2021 und 2022. Ist Letzteres der Fall, besteht ein Anspruch in Höhe der jeweiligen Einmalbeträge (2022: EUR 100; 2...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Forschungs- und Entwicklungsbericht

Tz. 114 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 2 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf den Bereich Forschung und Entwicklung eingehen (sog. Forschungs- und Entwicklungsbericht). Forschung ist gem. IAS 38.8 die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Dies umfasst sowohl die Grundlagenforschung als auch die a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Das Versäumnisurteil des IX. ZS des BGH vom 16.2.2023 setzt die bisher zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO ergangene Rspr. desselben Senats zu Recht fort. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dem ausgeschiedenen Rechtsanwalt zu verwehren, seine angefallenen und fällig gewordenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch Erstellung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der Vorschrift

Rz. 551 [Autor/Stand] § 7 Abs. 7 wurde, zusammen mit § 7 Abs. 5 und 6 ErbStG, im Zuge der Erbschaftsteuerreform 1974 kodifiziert.[2] Die Norm bestand damals aus einem Satz: Als Schenkung gilt auch der auf einem Gesellschaftsvertrag beruhende Übergang des Anteils oder des Teils eines Anteils eines Gesellschafters bei dessen Ausscheiden auf die anderen Gesellschafter oder die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verträge: Gestaltung und Ab... / 1.3.3 Gegenleistung (Preis)

In den allermeisten Verträgen ist die Gegenleistung als Zahlung eines Preises ausgestaltet. Ist dieser Preis ausgehandelt und beziffert, wird es darum kaum Streit geben. Dennoch birgt auch die vertragliche Bestimmung des Preises Tücken. Auf diese Punkte sollte geachtet werden: Der Preis muss genau bestimmt sein. Die wörtliche Wiederholung der Ziffern kann sich empfehlen. Die W...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Ermittlung des Veräußerungsgewinns

Rn. 410 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Veräußerungsgewinn setzt sich aus drei Bestimmungsgrößen in der Weise zusammen, dass vom Veräußerungspreis (s Rn 451ff) zunächst die Veräußerungskosten (s Rn 651ff) und dann der (anteilige) Buchwert des BV (s Rn 701ff) abgezogen werden: Veräußerungspreis ./. Veräußerungskosten ./. Buchwert = Veräußerungsgewinn Analog errechnet sich der Aufga...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Bericht über Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem

Tz. 127 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315 Abs. 4 HGB soll der Konzernlagebericht auch auf die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess eingehen. Eine Berichtspflicht besteht gem. § 315 Abs. 4 HGB nur, wenn das Mutterunternehmen selbst oder eines der in den Konzernabschluss einbezogenen ...mehr

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FF 06/2023, Freistellung vo... / 2 Anmerkung

Man mag sich ein Leben ohne Vertrauen nicht vorstellen. Andererseits gibt es viele Lebensbereiche, in denen es höchst riskant ist, sich allein auf persönliche Versprechen zu verlassen. Hierzu gehört sicherlich die gezielt herbeigeführte Elternschaft durch zwei Personen, deren persönliche Beziehung nicht über eine kurze Zufallsbekanntschaft hinausreicht und woran sich auch na...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu § 95 BewG / 4. Weitere Gesetzesänderungen

Rz. 56 [Autor/Stand] Eine verfahrensrechtlich bedeutsame Änderung brachte das Jahressteuergesetz 1997 [2] auch insoweit, als nunmehr der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen gesondert festzustellen war (§ 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997). Zuständig hierfür war grundsätzlich das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäft...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hahn, Die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Baudenkmalen und Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen nach dem WohnungsbauförderungsG (WoBauFG) einschließlich der Übergangsregelungen, DB 1990, 65; Stuhrmann, Einkommensteuerliche Vergünstigungen bei Baudenkmalen unter Berücksichtigung der Regelungen durch das WohnungsbauförderungsG, DStZ ...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbunwürd... / 2 Anmerkung

Erbunwürdigkeit kommt in der Praxis selten vor. Der "gewöhnliche Erbschleicher", der einen wohlhabenden Erblasser dazu bringen möchte, ihm sein Vermögen oder Teile davon zukommen zu lassen, ist weit davon entfernt, erbunwürdig zu sein. Das liegt an den strikten Voraussetzungen, die das Gesetz für die Erbunwürdigkeit fordert: Entweder muss der Erbunwürdige eine schwere Straft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aca) Zeitlicher Zusammenhang

Rn. 964 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 In zeitlicher Hinsicht verlangt die Rspr für die Begünstigung des Aufgabegewinns, dass – alle – wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb einer kurzen Zeit (s Rn 966) an einen oder mehrere Abnehmer veräußert oder ganz oder teilweise in das PV entnommen werden (BFH v 26.05.1993, X R 101/90, BStBl II 1993, 710). In inhaltlicher Hinsicht müssen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausfall der Kaufpreisforderung

Rn. 560 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Der Ausfall der Kaufpreisforderung findet nicht (mehr) in der steuerlich irrelevanten Privatsphäre statt (so noch BFH v 24.09.1976, I R 41/75, BStBl II 1977, 127), auch wenn die Frage, ob die Kaufpreisforderung bei der Veräußerung eines gesamten Betriebs noch Rest-BV oder PV durch die Entscheidung des GrS (BFH v 19.07.1993, GrS 2/92, BStBl ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Subjektive Erfordernisse?

Rz. 634 [Autor/Stand] Es stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung, dass die Finanzverwaltung zur Anwendung des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht den Willen des Schenkers zur Unentgeltlichkeit verlangt[2] (dies ist anders bei freigebigen Zuwendungen i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG [3] und, dort konsequent, hinsichtlich der Bereicherung der Kapitalgesellschaft stets zu prüfen[4] – s. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr