Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gebrauchsdauer / Zusammenfassung

Begriff Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) stellt i. d. R. eine zusätzliche Belastung für den menschlichen Körper dar. Diese Belastungen sind z. B. Wärmestau oder Gerätegewicht. Daher gibt es abhängig von der Belastung individuelle Begrenzungen zur Gebrauchsdauer. Für bestimmte PSA wurde also die Häufigkeit des Einsatzes pro Schicht unter Berücksichtigung der...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Den richtigen Atemschutz au... / Zusammenfassung

Überblick Atemschutz ist eine Persönliche Schutzausrüstung, die die Atmungsorgane vor schädigenden Einwirkungen bei der Arbeit schützen soll. Atemschutz gibt es in verschiedenen Varianten zum Schutz vor unterschiedlichen Stoffen, die partikelförmig oder gasförmig sein können. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung muss ermittelt werden, welcher Atemschutz bei welchen Tätigkeit...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Bereitstellung von sächlichen Mitteln sowie Büropersonal (§ 47 BPersVG)

Sächliche Mittel und Büropersonal, die der Personalrat zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt, hat die Dienststelle bereit zu stellen, sowie die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen. Dies ergibt sich aus § 47BPersVG, wo anordnet ist, dass die Dienststelle für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Räume, den Geschäftsbedarf, in...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Evakuierungsübungen: Planun... / Zusammenfassung

Überblick Wir hoffen alle, dass es nie passieren wird. Aber Brände, Explosionen und Unfälle mit Gefahrstoffen können plötzlich auftreten und uns jederzeit überraschen. Damit Beschäftigte im Falle eines Brandes richtig reagieren, müssen gut geplante Übungen zur Evakuierung der Beschäftigten durchgeführt werden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsst...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / Zusammenfassung

Begriff Für eine zunehmende Zahl von Arbeitnehmern gehören Auslandseinsätze zum Berufsalltag. Sind diese befristet und bleibt während der Zeit das Arbeitsverhältnis bei ihrem inländischen Arbeitgeber bestehen, dann gilt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch im Ausland weiter. Allerdings gibt es dabei eine Reihe von Bedingungen und Formalitäten zu beachten. Auße...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Auslandseinsätze / 1.1 EU und Abkommenstaaten

Für EU-Länder beruht der Unfallversicherungsschutz auf bestehenden EU-Gesetzen bzw. für bestimmte Drittstaaten auf EU-Abkommen (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz). Mit einigen Nicht-EU-Staaten (Bulgarien, Israel, Kroatien, Marokko, Serbien und Montenegro, Türkei, Tunesien) bestehen außerdem Abkommen der Bundesrepublik Deutschland über soziale Sicherheit, die auch die g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice und mobile Arbei... / 1.1 Beginn von Homeoffice/mobiler Arbeit

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf mobiles Arbeiten oder auf Homeoffice und umgekehrt keine Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus. Mitarbeiter können also grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten. Rechtsgrundlagen für mobiles Arbeiten sind daher generell eine Regelung im Individualarbeitsvertrag, eine gesonderte einve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice und mobile Arbei... / 7 Mitbestimmung

Mit Wirkung zum 18.6.2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten.[1] Hierdurch wurde § 87 Abs. 1 BetrVG um ein neues Mitbestimmungsrecht erweitert. Dieses bezieht sich auf die Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird. Das Mitbestimmungsrecht umfasst dabei nur die Ausgestaltung, also das "wie" der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Homeoffice und mobile Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Das Coronavirus stellt derzeit viele Arbeitgeber vor Herausforderungen. Für diejenigen Arbeitnehmer in Betrieben, die nicht direkt von Corona-Infektionen betroffen sind, müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um weitere Ansteckungen zu verhindern und eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hier bietet sich – soweit arbeitsorganisatorisch möglich – der verstär...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 5. Anwendung des mildesten Gesetzes

Nach welcher gesetzlichen Fassung der Geldwäschenorm die Strafe zu bestimmen ist, richtet sich nach § 2 Abs. 3 StGB, denn bei Gesetzesänderungen zwischen dem Zeitpunkt der Tatbegehung und der Entscheidung über die Strafe ist zu prüfen, welche Gesetzesfassung anzuwenden ist. Praxisrelevant ist meist § 2 Abs. 3 StGB, wonach das jeweils mildeste Gesetz anzuwenden ist, was insb....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Beratungshonorare

Das sog. Strafverteidigerprivileg als besonderer Schutz vor straf- oder bußgeldrechtlicher Verfolgung hinsichtlich der Annahme von Honoraren ist in § 261 Abs. 1 S. 3 StGB n.F. und in § 261 Abs. 6 S. 2 StGB n.F. enthalten und betrifft nur Geldwäschehandlungen nach § 261 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 StGB n.F., also das "Verschaffen" oder "Verwahren" bzw. "Verwenden" des aus einer recht...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 4. Telekommunikationsüberwachung

Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eröffnet auch die Möglichkeit zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen, wozu u.a. auch die Telekommunikations-überwachung gem. § 100a StPO gehört. Trotz des Wegfalles des Vortatenkataloges bleibt es gem. § 100a Abs. 2 Nr. 1 Buchst. m StPO i.V.m. § 261 StGB n.F. dabei, dass derartige Beweiserhebungsmaßnahmen in G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 2. Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten

Etwas unbeobachtet wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche vom 9.3.2021 auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter der Presse gem. § 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO um einen kleinen, aber für die Praxis nicht unwesentlichen Geldwäscheaspekt eingeschränkt. Ein diesbezügliches Recht auf Zeugnisverweigerung entfällt gem. § 53 Abs. 2 N...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / 1. Wegfall der sog. Aufwandsersparnis

Neben der bedeutsamen Streichung des Vortatenkataloges und der Neufassung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen für die Begehung einer Geldwäsche hat der Gesetzgeber durch das am 18.3.193021 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche noch zusätzliche Änderungen vorgenommen, die für die Beratung im Zusammenhang mit steuerliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / IV. Einziehungsmöglichkeiten

Die rechtlich anspruchsvolle und umfangreiche Rechtsmaterie zur Einziehung kann hier nicht ansatzweise erörtert werden, weshalb nur kurz auf einzelne Aspekte hingewiesen wird. Seit Änderung der Vermögensabschöpfung durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017 (BGBl. I 2017, 872) zeigt sich auch im Steuerstrafrecht eine Zunahme von Maßna...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmissbrauch (§ 42... / e) Verkauf einbringungsgeborener Anteile

Hat der Gesetzgeber ein missbrauchsverdächtiges Feld gesichtet und durch eine Spezialvorschrift (im Streitfall: § 8b Abs. 4 S. 1 Nr. 1 KStG a.F. i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1 UmwStG 2006) abgesteckt, legt er für diesen Bereich die Maßstäbe fest und sichert eine einheitliche Rechtsanwendung, die Gestaltungssicherheit gewährleistet. Sind in einem konkreten Einzelfall die Voraussetzu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendung des Gesetzes

1 Allgemeines Rz. 1 Die Anwendbarkeit eines Gesetzes ist vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Existenz des Gesetzes zu unterscheiden. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnt grundsätzlich die Außenwirksamkeit, d. h. die Geltung der Rechtsregeln. Existent ist das Gesetz mit seiner Verkündung. Der Zeitpunkt, der für die Anwendbarkeit des Gesetzes, etwa hinsichtlich einz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Die Absätze 1 und 2 der Vorschrift wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG) vom 26.11.2019[1] in das Grundsteuergesetz eingefügt. Die bisher in § 37 GrStG i. d. F. des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[2], zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jahressteuergesetzes 2009 v. 19.12.2008[3], enthaltenen Sondervorschriften für die Hauptveranlagung 1974 sind durch die A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 4 Zeitlicher Geltungsbereich des § 25 Abs. 4 und 5 GrStG (Abs. 3)

Rz. 13 § 37 Abs. 3 GrStG bestimmt, dass die Regelungen in § 25 Abs. 4 und 5 GrStG in der am 1.1. 2025 geltenden Fassung erstmals bei der Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 anzuwenden sind.[1] Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung vom 30.11.2019[2] wird den Gemeinden für KJe ab 2025 in § 25 Abs. 4 S. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Anwendbarkeit eines Gesetzes ist vom Zeitpunkt des Inkrafttretens und der Existenz des Gesetzes zu unterscheiden. Mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens beginnt grundsätzlich die Außenwirksamkeit, d. h. die Geltung der Rechtsregeln. Existent ist das Gesetz mit seiner Verkündung. Der Zeitpunkt, der für die Anwendbarkeit des Gesetzes, etwa hinsichtlich einzelner Sachver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt den zeitlichen Geltungsbereich der Vorschriften des Grundsteuergesetzes. Insbesondere unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] wird der Geltungsbereich in Kalenderjahre ab 2025 und bis einschließlich 2024 unterschieden.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 2 Zeitlicher Geltungsbereich ab 2025 (Abs. 1)

Rz. 9 Das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973[1], das zuletzt durch Artikel 3 des Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetzes v. 16.7.2021[2] geändert worden ist, gilt gemäß § 37 Abs. 1 GrStG erstmals für die Grundsteuer des Kalenderjahres 2025. Rz. 10 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 5 Die Anwendungsvorschrift des § 37 GrStG bezieht sich jeweils auf Kalenderjahre. Insoweit korrespondiert sie mit dem Stichtagsprinzip der Grundsteuer nach § 9 GrStG, wonach die Grundsteuer zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt wird, und mit dem Kalenderjahr als Erhebungszeitraum der Grundsteuer nach § 27 GrStG. Rz. 6-8 einstweilen freimehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 37 Anwendu... / 3 Zeitlicher Geltungsbereich bis 2024 (Abs. 2)

Rz. 11 Für die Grundsteuer bis einschließlich des Kalenderjahres 2024 findet das Grundsteuergesetz i. d. F. des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[1], zuletzt geändert durch Artikel 38 des Jahressteuergesetzes 2009 v. 19.12.2008[2], nach § 37 Abs. 2 GrStG weiter Anwendung. Damit wird gewährleistet, dass in der Zeit zwischen dem Inkrafttreten von Art. 3 des Grundsteuer-Reformgese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat weitgehend den Regelungsinhalt aus § 21 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie §§ 2, 4 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen (EinfGRealStG) vom 1.12.1936[3], in der Fassung des Gesetzes vom 21.12.1951[4] in sich aufgenommen. In §§ 25, 26 GrStG wurden sämtliche bundesrechtlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 16 Hauptve... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift geht auf das Konzept stichtagsbezogener Hauptfeststellungen der Einheitswerte des Reichsbewertungsgesetzes zurück. In der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat sie den wesentlichen Regelungsinhalt aus § 13 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 übernommen.[2] Die Vorschrift sah bereits seinerzeit vor, dass die Steuermessbeträge auf den Hau...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Mit der Vorschrift wurde im Wesentlichen der Regelungsinhalt zur persönlichen Haftung aus § 8 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] und den vormaligen abgabenrechtliche Regelungen in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [2] aufgenommen. Lediglich eine nicht praxisrelevante Regelung zur Haftung des Pächters für die auf die Betriebsmittel und Gebäude ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 12 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes 1973[1] wurden in den Vorschriften nach §§ 3-8 GrStG eine Reihe von Grundsteuerbefreiungen übernommen, die bereits in den §§ 4-6 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951 (GrStG 1951)[2] enthalten waren. Die Neufassung dieser Vorschriften beschränkte sich auf die Beseitigung von Unstimmigkeiten und die Übernahme von Vorschr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 5 Zu Wohnz... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Grundbesitz, der Wohnzwecken dient, war bereits nach dem Grundsteuergesetz 1936 grundsätzlich steuerpflichtig. Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 (GrStG 1973)[1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 5 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und der §§ 15 und 23 der Grundsteuerdurchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[3] in sich a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kommentierung Grundsteuergesetz

Vorwort Das Erwartbare trat ein! Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.4.2018[1] in fünf Verfahren, drei Normenkontrollvorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, entschieden, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung jedenfalls seit dem Beginn des Jahres 2002 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes) unvereinbar sind. De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.6.1.2 Jüdische Kultusgemeinden

Rz. 76 Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2 GrStG stehen den Religionsgesellschaften die jüdischen Kultusgemeinden, die nicht Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, gleich. Mithin gilt das Erfordernis, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zu sein, für jüdische Kultusgemeinden ausdrücklich nicht. Eingedenk der Vorgeschichte wurde den jüdischen Kultusgemeinden damit a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 2 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

Rz. 10 § 26 GrStG ergänzt § 25 GrStG um weitere grundsteuerrechtliche Regelungen, die von den Gemeinden bei der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (§ 25 GrStG) zu beachten sind. Nach § 26 GrStG bleibt es einer landesrechtliche Regelung vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer zueinanderstehen müssen (Koppelungsvorsc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 26 Koppelu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschrift in der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] nimmt den Regelungsinhalt aus § 21 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] sowie § 6 des Einführungsgesetzes zu den Realsteuergesetzen (EinfGRealStG) vom 1.12.1936[3], in der Fassung des Gesetzes vom 21.12.1951[4] in sich auf. Nach der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 wurde d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das bundesgesetzliche Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Stufen. Auf der ersten Stufe (Grundsteuerwertverfahren bzw. Feststellung der Grundsteuerwerte; § 219 BewG) wird der Grundsteuerwert für die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes, den Steuergegenstand i. S. d. § 2 GrStG, festgestellt. Auf der zweiten Stufe ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 34 Erlass ... / 2.1.1 Normaler Rohertrag

Rz. 14 Ein Teilerlass von der Grundsteuer nach § 34 GrStG setzt zunächst voraus, dass der normale Rohertrag des bebauten Grundstücks in einem bestimmten Ausmaß (s. Rz. 21) gemindert ist. Den Begriff des normalen Rohertrags hat der Gesetzgeber im Rahmen des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019[1] unter Berücksichtigung des reformierten Bewertungsrechts fortentwickelt und d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Während in dem bis zum 31.12.1990 geltenden Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) lediglich abstrakt in § 4 Nr. 4 als eine Aufgabe des Jugendamts die Jugendgerichtshilfe nach den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) genannt war, enthält das am 1.1.1991 in Kraft getretene SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz insoweit eine weitergehende gesetzliche Regelung. In dem...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Einzelheiten zur Durchführung des Verfahrens

Rz. 11 Die Teilnahme an dem Verfahren ist gem. § 18i Abs. 1 S. 1 UStG freiwillig also optional ausgestaltet. Allerdings hat der Unternehmer die Teilnahme anzuzeigen. Die Anzeige ist gem. § 18i Abs. 1 S. 2 UStG nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Dabei gilt, dass sich der im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer für sämtliche im...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Die Vorschrift fasste im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] §§ 10, 11 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und §§ 26, 27 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung vom 29.1.1952[3] zusammen. In der Gesetzesbegründung aus dem Jahr 1972[4] wurde insbesondere die Einordnung und Bedeutung des Steuermessbetragsverfahrens innerhalb des dreistufigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 58a Auskun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 58a wurde im Rahmen des Art. 13 Nr. 11 Kindschaftsreformgesetz (KindRG) v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2942) neu in das SGB VIII eingefügt und gilt seit dem 1.7.1998. Die Vorschrift entspricht dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme die Geeignetheit einer derartigen schriftlichen Auskunft als Nachweis über die Ausübung des allein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 14 Steuerm... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes v. 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) v. 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft war insoweit § 28 GrStDV einschlägig. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973 [3] wurde die Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 28 Fälligkeit / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Fälligkeit der Grundsteuer war vormals in § 22 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], geregelt. Diese Regelungen wurden nur teilweise in die Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973[2] überführt.[3] Abweichend von der bisherigen Rechtslage wurde insbesondere nur die Zahlung des Jahresbetrags der Grundsteuer in Vierteljahresraten, aber nicht in Monatsraten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 32 Erlaß f... / 1.1 Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 35 GrStG

Rz. 1 Billigkeitsmaßnahmen im Festsetzungsverfahren normiert § 163 AO. Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren werden in § 227 AO geregelt. Billigkeitsmaßnahmen können grundsätzlich wegen Unbilligkeit aus persönlichen oder sachlichen Gründen in Betracht kommen. Bei den besonderen grundsteuerrechtlichen Erlassvorschriften nach §§ 32 bis 34 GrStG i. V. m. § 35 GrStG handelt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Vorschriften über die Zerlegung gehen auf §§ 17 und 19 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1], §§ 35 und 36 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] sowie §§ 77 bis 86 der Durchführungsverordnung zum Bewertungsgesetz v. 2.2.1935[3] zurück. Während bis 1973 der Einheitswert des Grundbesitzes zerlegt wurde, wird nach § 22 GrStG in der Neufa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 23 Zerlegu... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 [1] hat die Vorschrift den Regelungsinhalt aus § 18 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[2] und § 35 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952 in sich aufgenommen. Nach Ansicht des Gesetzgebers kann die Zerlegung des Steuermessbetrags jeweils nur auf den Zeitpunkt durchgeführt werden kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 2.1 Steuerfestsetzung für ein Kalenderjahr (Abs. 1 S. 1)

Rz. 11 In § 27 Abs. 1 S. 1 GrStG wird zunächst der Grundsatz normiert, dass die Grundsteuer für das Kj. festgesetzt wird. Mithin hat die Gemeinde die Grundsteuer jeweils für ein Kj., d. h. vom 1.1. bis 31.12., in einem Jahresbetrag festzusetzen. Entsprechend dem in § 9 Abs. 1 GrStG verankerten Stichtagsprinzip (§ 9 GrStG Rz. 10ff.) sind hierfür die Verhältnisse zu Beginn des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 25 Festset... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 § 25 GrStG ist die Eingangsnorm zur Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer nach §§ 25 – 31 GrStG. Die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer durch die Gemeinden steht am Beginn der dritten Stufe des grundsteuerrechtlichen Besteuerungsverfahrens, dem Steuerfestsetzungsverfahren (Rz. 1). In § 25 Abs. 1 GrStG wird den Gemeinden auf der Grundlage der verfassungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 27 Festset... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Bereits nach § 21 Abs. 1 S. 1 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] war die Grundsteuer für das Rechnungsjahr festzusetzen. Nach der Neufassung des Grundsteuergesetzes v. 7.8.1973[2] sollte das Kj. weiterhin Erhebungszeitraum für die Grundsteuer sein. Da für die Gemeinden im Rahmen der Neufassung des Grundsteuergesetz v. 7.8.1973 aus Gründen der Verwaltungsvereinfac...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 52 Mitwirk... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das erste Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich aus dem Jahre 1871 enthielt lediglich einige Sondervorschriften für Verfahren gegen junge Menschen. Im Übrigen fanden die allgemeinen Vorschriften Anwendung. Die Erkenntnis, dass auf die Straffälligkeit junger Menschen mit anderen Sanktionen und in einem besonders ausgestalteten Verfahren zu reagieren ist, hat erst etwa ...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Als Mehrwertsteuernummer dient die Steuernummer mit vorangestelltem Ländercode SI. Steuerpflichtige müssen die Steuerverwaltung darüber informieren, wann sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Ebenfalls mitzuteilen sind jegliche Änderungen in Bezug auf die wirtschaftliche Tätigkeit sowie gegebenenfalls die Einstellung der Tätigkeit. Nicht in Slowenien ansässige Steuerpf...mehr