Fachbeiträge & Kommentare zu Gründung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Praktischer Leitfaden Rz. 17 Die Gründung der GmbH beginnt mit der Erstellung des Textes des Gesellschaftsvertrags. Der Vertragstext wird meist von einem Notar oder Rechtsanwalt entworfen, er kann aber auch von den Parteien selbst stammen. Der Notar oder Rechtsanwalt prüft bereits vor Unterfertigung die Zulässigkeit des gewünschten F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Rechtsstatus und Schritte bis zur Eintragung in das Handelsregister Rz. 6 Die Gründung einer OOD wird mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags und bei einer EOOD mit Unterfertigung des Errichtungsakts eingeleitet (zum Inhalt siehe Rdn 17 und Rdn 22; zur Form siehe Rdn 24). Die Handlungen der Gründungsgesellschafter, die im Namen der z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Gründungsphasen Rz. 18 Die wichtigsten Schritte für die Gründung einer EPE sind die folgenden: a) Entwurf des Gesellschaftsvertrags Rz. 19 Zum Mindestinhalt der Satzung gehören gem. Art. 6 Abs. 2 G. 3190/1955 folgende Angaben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / B. Gründung der Gesellschaft

I. Gründer Rz. 14 Die GmbH kann von einem oder von mehreren Gründern gegründet werden. Bei den Gründern kann es sich sowohl um inländische als auch um ausländische natürliche oder juristische Personen handeln. Rz. 15 Ehegatten benötigen zur Gründung einer GmbH die Zustimmung des anderen Ehegatten, sofern bei der Gründung Mittel aus dem gemeinschaftlichen Vermögen der Ehegatten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Allgemeines zum Gründungsakt Rz. 6 Die GmbH wird in einem zweistufigen Gründungsakt errichtet. Die Gründer erklären in einer öffentlichen Urkunde (dem sog. Errichtungsakt), dass sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen, legen darin die Statuten fest und bestellen die Organe (Art. 777 OR). Danach wird die Gesellschaft im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Grundlagen Rz. 7 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Schließen sich mehrere Beteiligte zwecks Gründung einer GmbH zusammen, entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist im Regelfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder – bei Betrieb eines ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Allgemeines über die Gründung Rz. 7 Das HGB unterscheidet die Rechtsbegriffe der Gründung und des Entstehens der Gesellschaft. Unter dem Begriff "Gründung der Gesellschaft" ist der durch das Gesetz festgelegte Vorgang der Verfassung und der Unterzeichnung der Gründungsdokumente – Gesellschaftsvertrag bzw. Gründungsurkunde – zu verste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Estland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren 1. Gründungsdokumente Rz. 6 Regelungen über die Gründung einer Gesellschaft finden sich im HGB. Um eine OÜ zu gründen, sind der Abschluss eines Gründungsvertrags oder – bei nur einem Gründer – ein Gründungsbeschluss, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. 2. Formelle Vorgaben Rz. 7 Sowohl de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Brasilien / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 8 Anders als im deutschen Recht bedarf der Gesellschaftsvertrag einer Limitada keiner notariellen Beurkundung. Die Limitada wird errichtet durch übereinstimmenden, schriftlichen Willensakt der Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag muss – neben der Unterschrift der Gesellschafter – die Unterschriften zweier Zeugen sowie eines bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 5 Eine SRL kann innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Tagen im normalen und 5 Tage im Eilverfahren (trámite urgente) errichtet werden.[3] Wenn zur Gründung einer SRL das Eilverfahren gewählt wird, wird es innerhalb von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab der Einreichung und unter der Voraussetzung, dass das Verfahren keine Beanstandung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / B. Gründung der Gesellschaft

I. Überblick über das Gründungsverfahren Rz. 4 Das Verfahren zur Gründung und anschließenden Registrierung der GmbH ist mehrschrittig. Der Beschluss zur Gründung wird im Falle der Errichtung durch einen Gründer in einfacher Schriftform, im Falle mehrerer Gründer wie zwischen diesen vereinbart durch Abschluss eines Vertrages oder auf anderem Wege, gefasst werden (§§ 11, 13 WGe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / V. Kosten der Gründung

Rz. 29 Die Eintragungsgebühr beträgt bei einer elektronischen Anmeldung 275 EUR, wobei die Gebühr im elektronischen Bezahldienst zu bezahlen ist. Bei einer papierhaften Anmeldung beträgt die Eintragungsgebühr 380 EUR. Die Gebühr muss vor der papierhaften Anmeldung auf das Konto der Registerbehörde eingezahlt worden sein, die Quittung ist der Anmeldung beizufügen. Wird die An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 49 Bei der Gründung einer GmbH mit einem Kapital von 10.000 EUR fallen etwa folgende Kosten[39] an:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Singapur / IV. Kosten der Gründung

Rz. 29 Im internationalen Vergleich sind die Kosten für eine Gesellschaftsgründung als eher gering einzustufen. Für die Gründung einer Pte. Ltd. sind unabhängig von der Höhe der Kapitalisierung eine Registergebühr i.H.v. 300 SGD sowie Kosten für die Namensregistrierung i.H.v. ca. 15 SGD zu veranschlagen. Rz. 30 Beurkundungs- und Bekanntmachungsgebühren entstehen nicht. Eine K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 17 Für die Gründung einer SRL ist mit folgenden Kosten zu rechnen:[17]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lettland / 1. Gründung einer SIA

Rz. 8 Um eine SIA zu gründen, sind der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, die Festlegung einer Satzung sowie die Eintragung in das Handelsregister erforderlich. Es ist darauf zu achten, dass bei der Gründung einer "lettischen GmbH" (SIA) sowohl die Satzung als auch der Gesellschaftsvertrag notwendig sind. Die Gründungsdokumente und der Eintragungsantrag bedürfen der nota...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finnland / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung bei Gründung

Rz. 80 Die sog. Grundanmeldung der Aktiengesellschaft bei der Gründung muss folgende Unterlagen enthalten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 10 Grundsätzlich bestehen keine gesetzlichen Hindernisse, die Gründung einer OOD vom Ausland aus vorzunehmen. Die Anwesenheit des Geschäftsführers in Bulgarien ist jedenfalls entbehrlich, wenn die Handelsregisteranmeldung elektronisch erfolgt und die – von einem bulgarischen Zertifizierungsdienstanbieter bestätigte – elektronische Signatur des Geschäftsführers trägt oder...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Die Gebühren für Gründung, Beurkundung und Eintragung richten sich nach der Verordnung vom 11.2.2003 über die Grundbuch- und Öffentlichkeitsregistergebühren, zul. geändert LGBl 2013 Nr. 12, dort Anhang 2 (Handelsregistergebühren). Nach der Aufhebung des fixierten Wechselkurses zwischen EUR und CHF am 15.1.2015 (bisher: 1 CHF = 1,20 EUR) liegt der Umrechnungskurs nahez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / IV. Kosten der Gründung

Rz. 25 Zu den Gründungskosten gehört neben den Gebühren an den registrar, die zur Eintragung in das Register zu entrichten ist, auch die sog. stamp fee. Rz. 26 Die stamp-duty ist eine Gebührenerhebung der Provinzen, die auf alle Dokumente zu entrichten ist, die im Stamp Act, 1899 genannt werden. Die Entrichtung der stamp fee dient der Legalisierung der Dokumente. Diese können...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ukraine / 3. Gründung vom Ausland aus

Rz. 22 Die Gründung einer GmbH kann auch durch im Ausland ansässige Beteiligte aufgrund Stellvertretung erfolgen. Zu diesem Zweck ist im Ausland eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Somit ist die persönliche Anwesenheit vor einem ukrainischen Notar bei der notariellen Beglaubigung der Echtheit der Unterschriften der Gründer in der Satzung nicht erforderlich. Die Möglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / IV. Kosten der Gründung

Rz. 11 Die Kosten der Gründung liegen, wenn man empfehlungsgemäß anwaltliche Unterstützung in Anspruch nimmt, bei ca. 1.500–2.000 Can$ (entsprechend ca. 1.200–1.500 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich ungefähr wie folgt auf (Beispielsrechnung):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 4. Beschleunigung der Gründung

Rz. 15 a) Die Vereinbarung einer Sachgründung (siehe Rdn 63 ff.) führt insbesondere zu einem erhöhten Prüfungsaufwand bei Gericht (§ 9c Abs. 1 Satz 2 GmbHG). Daher empfiehlt es sich, zwecks Beschleunigung der Gründung stets eine Bargründung (siehe Rdn 58 ff.) vorzunehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn die Bargründung zu Beschleunigungszwecken nur auf dem Papier statt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 5. Gründung vom Ausland aus

Rz. 10 Im Normalfall wird ein slowenischer Notar die Übereinstimmung des Gründungsakts mit dem slowenischen Recht beurteilen und bestätigen (außer bei einer Ein-Mann-Gesellschaft und der d.o.o., deren Gründungsakt auf einem vorgeschriebenen Formular gefasst und beim VEM Punkt eingereicht wird, siehe Rdn 53). Daher müssen die Gründer bzw. deren gesetzliche Vertreter persönlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Weißrussland / III. Kosten der Gründung

Rz. 12 Für die staatliche Registrierung wird eine Registrierungsgebühr in Höhe von drei Basiseinheiten – eine Basiseinheit beträgt derzeit 29 Belarussische Rubel – erhoben,[24] was nach aktuellem Wechselkurs (Stand: 31.3.2021) etwas mehr als 28 EUR entspricht. Die Kosten für Übersetzungen und notarielle Beglaubigung der Übersetzungen hängen vom Umfang der zu übersetzenden Dok...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / IV. Kosten der Gründung

Rz. 21 Alle Eintragungen oder Änderungen von Daten über den VEM Punkt (siehe auch Rdn 53) sind gebührenfrei. In anderen Fällen (d.h. bei Inanspruchnahme eines Notars) sind die Kosten von der Höhe des Stammkapitals, der Art der Einlagen (Bareinlagen/Sacheinlagen), der Anzahl der Gesellschafter und der Anzahl der Geschäftsführer abhängig (Beurkundung/Beglaubigung der Gründungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowakei / IV. Kosten der Gründung

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1. Gründung einer LLC im Emirat Dubai

Rz. 35 Die Gründung einer LLC durch eine deutsche Kapitalgesellschaft als ausländische Gesellschafterin soll hier am Beispiel des Emirats Dubai skizziert werden. Folgende Unterlagen sind bei der Registrierungsbehörde, dem Dubai Department of Economic Development (DED), einzureichen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Form der Gründung

Rz. 69 Gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nicht nur die Einhaltung der von dem Recht, das auf seinen Gegenstand anzuwenden ist, vorgesehenen Formerfordernisse (Geschäftsrecht bzw. lex causae, in casu also das Gesellschaftsstatut). Zur Erleichterung der Einhaltung der Form (favor negotii) soll auch die Einhaltung der Formerforderni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / 1. Gründung

Rz. 41 Im Falle der Gründung der AS sind der Handelsregisteranmeldung das Gründungsdokument einschließlich – im Falle der Sachgründung – des Sachgründungsberichts in beglaubigter Kopie sowie verschiedene weitere Anlagen beizufügen.[119] Zu den weiteren Anlagen gehören jeweils in beglaubigter Kopie der Gesellschaftsvertrag als separates Dokument, obwohl er inhaltlich bereits G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinigte Arabische Emirate / 1. Kostentabelle

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen1 Der Länderbeitrag ... / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung einer geschlossenen Aktiengesellschaft (uždaroji akcinė bendrovė – UAB) ist im ZGB und im AGG geregelt. Das Gründungsverfahren selbst ist nicht kompliziert, in der Praxis sind formelle Vorschriften genau zu beachten und alle Gründungsdokumente sorgfältig vorzubereiten. Die Gründungsdokumente sind folgende:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Grundlagen

Rz. 7 Die Gründung einer GmbH kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorgenommen werden. Schließen sich mehrere Beteiligte zwecks Gründung einer GmbH zusammen, entsteht eine sog. Vorgründungsgesellschaft. Diese ist im Regelfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder – bei Betrieb eines Handelsgewerbes – eine OHG. Mit der – zwingenden – no...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Liechtenstein / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsicht führt eine Notarkammer. Rz. 12 Seit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / 1. Ablauf des Gründungsverfahrens

Rz. 4 Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss gem. Art. 2:5 § 1, Abs. 2 und Art. 5:11 GGV mittels notarieller Urkunde ("acte authentique/authentieke akte") errichtet werden, andernfalls ist die Gründung nichtig. Zunächst ist die Gesellschaftssatzung ("statuts/statuten") gemäß der belgischen Sprachgesetzgebung je nach Sitz der Gesellschaft in niederländischer (bei Sit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Notargebühren

Rz. 28 Die Kosten der Gründung einer GmbH sind abhängig von dem vereinbarten Stammkapital. Bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR[19] fallen die folgenden Notargebühren, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, an: Rz. 29 a) Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags – gleich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 4 Erster Schritt im Rahmen einer Gesellschaftsgründung ist die Namensrecherche. Diese ist nach dem Gesetz nicht zwingend, jedoch führt die Wahl eines bereits von einer anderen Gesellschaft belegten oder eines verwechslungsfähigen Namens zur Zurückweisung der Anmeldung; eine Abänderung der Anmeldung ist nicht möglich. Deshalb wird regelmäßig mit den Registrierungsunterlag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen1 Korrektur/Proofreadi... / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 11 Bei der Gründung einer Sp. z o.o. bedarf es insofern staatlicher Mitwirkung, als der Gründungsvertrag von einem Notar zu beurkunden und die Gesellschaft anschließend im Unternehmensregister einzutragen ist. Das Unternehmensregister wird bei den Amtsgerichten geführt. Die Eintragung erfolgt auf Antrag, der ausschließlich elektronisch zu stellen ist. Zuständig ist das f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Norwegen / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Die Gründung der AS kann privatschriftlich oder elektronisch erfolgen[17] und bedarf daher nicht einer notariellen Form, die im norwegischen Recht ehedem völlig unbekannt ist.[18] Weiterhin ist für die Anmeldung der AS zur Eintragung im Handelsregister eine öffentlich beglaubigte Form nicht erforderlich. Stattdessen kann die Handelsregisteranmeldung formlos unterzeichn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / J. Zweigniederlassungen

Rz. 134 Die EPEs sind grundsätzlich frei, eine Zweigniederlassung im Inland zu gründen. Bei der Gründung einer Zweigniederlassung außerhalb des Bezirks des EPE-Registergerichts muss dem Sekretariat des Landgerichts, in dessen Bezirk die Zweigniederlassung errichtet wird, innerhalb von einem Monat nach der Errichtung eine Abschrift des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Russland / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Beschlussfassung der Gesellschafter (Gründer) und Bestätigung der Satzung der Gesellschaft. Der Gesellschafterbeschluss hat folgende Mindestangaben zu enthalten: Entscheidung über die Gründung der Gesellschaft, Bestätigung der Satzung, Höhe, Art und Fristen der Einbringung der Einlagen in das Vermögen der Gesellschaft, Wahl der Org...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tschechische Republik / 1. Grundlagen

Rz. 16 Die Gründung der GmbH durch mindestens zwei Personen erfolgt aufgrund eines Gesellschaftsvertrags. Bei der Gründung der Gesellschaft durch eine einzige Person wird der Gesellschaftsvertrag durch eine Gründungsurkunde ersetzt. Der Inhalt der Gründungsurkunde muss dieselben Erfordernisse wie der Gesellschaftsvertrag erfüllen. Rz. 17 Der Gesellschaftsvertrag wird schriftl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pakistan / d) Gründungsurkunde, Gründungsdauer

Rz. 16 Nach Einreichung aller Dokumente wird das Unternehmen im Register eingetragen und die Gesellschaft erhält die Gründungsurkunde (certificate of Incorporation). Der private limited ist die Geschäftsaufnahme mit der Gründung gestattet; die Gründungsurkunde ist hierfür nicht zwingend erforderlich. Rz. 17 Sodann erfolgt die Berufung des chief executive innerhalb von 14 Tage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 5. Vorgesellschaft

Rz. 26 Es ist möglich, dass die Gründer oder ein Dritter schon vor der tatsächlichen Gründung Rechtsgeschäfte im Namen der noch zu gründenden B.V. abschließen. Man spricht in diesem Fall von der B.V. i.o. (besloten vennootschap in oprichting). Eine derartige Vorgesellschaft hat aber keine Rechtspersönlichkeit. Rz. 27 Aus Rechtsgeschäften, die vor der Gründung von dem Gründer ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien / 1. Gründungsurkunde und Gesellschaftsvertrag

Rz. 29 Die Gründung der GmbH (società a responsabilità limitata) erfolgt durch notarielle Urkunde, welcher der Gesellschaftsvertrag (statuto) grundsätzlich beizufügen ist. Das für die Gründung maßgebliche Dokument ist somit die Gründungsurkunde (atto costitutivo). Laut neuer Fassung des Art. 2463 c.c., welche keinen ausdrücklichen Bezug auf den Gesellschaftsvertrag nimmt, wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Niederlande1 Wir danken Fra... / 3. Vorratsgesellschaften

Rz. 24 Statt eine neue B.V. zu gründen gibt es auch die Möglichkeit, eine Vorratsgesellschaft zu kaufen. Dabei kann man zwischen zwei Formen der sog. leeren B.V.s wählen: solchen, die schon im Handelsverkehr aktiv waren, und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist. Wird anstelle der Gründung eine Vorratsgesellschaft genutzt, wird fast immer eine Änderung des Gesellschafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kanada / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 10 Das englische Common Law, das das kanadische Recht zunächst beeinflusst hat, sah aus dem Interesse heraus, unter anderem die Kontrolle über juristische Personen und deren Entstehen zu haben und zugleich ihre Publizität zu gewährleisten, die staatliche Mitwirkung bei der Gründung einer Gesellschaft von jeher vor. Eine diesen Zwecken dienende staatliche Kontrolle kann e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal1 Der Verfasser dan... / I. Kapitalaufbringung

Rz. 36 Bis April 2011 musste das Mindestkapital von 5.000 EUR in Bargeld realisiert werden. Bei Gründung musste immer mindestens die Hälfte der vorgesehenen Einlagen in Bargeld einbezahlt sein. Die restlichen Einlagen, soweit sie höher sind als das Mindestkapital, konnten in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Gründung bzw. nach Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Argentinien / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 5 Eine SRL kann innerhalb eines Zeitraumes von ca. 30 Tagen im normalen und 5 Tage im Eilverfahren (trámite urgente) errichtet werden.[3] Wenn zur Gründung einer SRL das Eilverfahren gewählt wird, wird es innerhalb von fünf Arbeitstagen, gerechnet ab der Einreichung und unter der Voraussetzung, dass das Verfahren keine Beanstandungen enthält, registriert.[4] In diesen Fä...mehr