Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 bestimmt die Einrichtung eines Kooperationsausschusses in jedem Bundesland. Durch die Kooperationsausschüsse soll seit 2011 nach der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine dauerhafte Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sichergestellt werden. Für die Tätigkeit des Kooperationsausschusses s...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.1 Bildung des Kooperationsausschusses

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 schreibt die Bildung eines Kooperationsausschusses zwingend vor. Hierüber ist den beteiligten Behörden kein Ermessen eingeräumt. Beteiligte an der Bildung des Kooperationsausschusses sind die zuständige oberste Landesbehörde und das BMAS. Oberste Landesbehörden sind Behörden, denen in einem Bundesland keine andere Behörde übergeordnet ist, die aber über e...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.2 Aufgaben des Kooperationsausschusses

Rz. 11 Aufgaben des Kooperationsausschusses nach § 18b sind Koordination der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, Vereinbarung der Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik in der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf Landesebene, ohne dass dadurch die Zielvereinbarungen nach § 48b angetastet würden, Mögliche personelle Übersc...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft getreten. Abs. 2 wurde rückwirkend zum 1.1.2005 durch das Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) geändert. Mit Wirkung zum 1.8.2006 wurden Abs. 1 und 2 geändert...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 3.8.2010 (BGBl. I S. 1112) mit Wirkung zum 1.1.2011 in das SGB II eingefügt worden. Abs. 2 und 3 ist durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch v. 24.3.2011 (BGBl. I S. 453)...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.1 Sozialversicherung der Leistungsberechtigten

Rz. 18 Am 1.1.2016 sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG) in Bezug auf die Grundsicherung in Kraft getreten. Damit waren umfassende Änderungen verbunden, mit denen ein wesentlicher Beitrag zur Rechtsvereinfachung des Sozialversicherungsrechts gesetzlich versichert...mehr

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Sauer, SGB II § 18b Koopera... / 2.3 Besetzung des Ausschusses

Rz. 22 Abs. 3 regelt die Besetzung des Kooperationsausschusses mit 6 Mitgliedern. Bei 16 Kooperationsausschüssen bundesweit sind damit bereits 96 Personen Mitglied im Kooperationsausschuss. Allerdings können vom BMAS dieselben Personen in mehreren oder allen Kooperationsausschüssen vertreten sein. Rz. 23 Je 3 Mitglieder des Kooperationsausschusses werden von der zuständigen o...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 2.3.2.1 Private Krankenversicherung

Rz. 43 Die erste Variante für die mögliche Zahlung eines Zuschusses zum Versicherungsbeitrag enthält Abs. 1 Satz 1 und stellt die Versicherung bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen dar. Diese Versicherung kommt für Personen in Betracht, die unmittelbar vor dem Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen...mehr

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Sauer, SGB II § 26 Zuschüss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Kranken- und Pflegeversorgung i. S. von Gesundheitsschutz gehört zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Sie ist Teil des Systems, das die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleistet (Art. 1, 20 GG). Dies zeigt z. B. auch der Umstand, dass die Versicherun...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Novemberhilfe und Dezemberh... / 4.6 In welchem Verhältnis stehen Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe und Arbeitslosengeld I und II?

Das Arbeitslosengeld I dient der Sicherung des privaten Lebensunterhalts und wird daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Leistungen der Grundsicherung sichern das Existenzminimum und werden als nachrangige Leistung daher nicht auf die Novemberhilfe beziehungsweise Dezemberhilfe angerechnet. Im Einzelnen gilt folgendes: Ich beziehe laufend ...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.7 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Corona-Überbrückungshilfe I... / 2.11 Deckt die Überbrückungshilfe auch private Lebenshaltungskosten ab?

Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete oder Zinszahlungen für die Privatwohnung (mit Ausnahme von (anteiligen) Kosten für ein Arbeitszimmer, falls dieses 2019 bereits steuerlich geltend gemacht wurde), Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur privaten Altersvorsorge werden nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt. Damit auch insofern die Existenz von Un...mehr

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Sommer, SGB V § 20a Leistun... / 2.1 Lebenswelten (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 definiert den Begriff Lebenswelten als für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme insbesondere des Wohnens, des Lernens, des Studierens, der medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie der Freizeitgestaltung einschließlich des Sports. Der lebensweltbezogene Ansatz zielt auf eine Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundhei...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / IV. § 44 SGB X (Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts trotz Bestandskraft)

Rz. 8 Die Vorschrift ist in der Rechtslandschaft ohne Beispiel. Durch sie wird die Bestandskraft von Verwaltungsakten und auch die Rechtskraft von Urteilen (fast) aufgehoben. Rz. 9 Zu jeder Zeit kann ein Bürger den Sozialleistungsträger zwingen, zu untersuchen, ob bei einem bereits bestandskräftigen Verwaltungsakt das Recht unrichtig angewandt oder von einem unrichtigen Sachv...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Kontenabrufverfahren un... / 1. Anwendungsbereich

Das Kontenabrufverfahren können nur Institutionen nutzen, die durch eine gesetzliche Regelung ausdrücklich dazu berechtigt sind, insb. § 93 Abs. 7 und 8 AO bzw. andere Bundesgesetze: Finanzbehörden und Gemeinden (soweit sie Realsteuern verwalten), Behörden, die zuständig für die Verwaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II, der Sozialhilfe nach dem SGB XII, de...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 2.1 Leistungsberechtigte nach dem Dritten und Vierten Kapitel

Rz. 3 Gemäß Satz 1 erhalten Leistungsberechtigte nach dem Dritten Kapitel (Hilfe zum Lebensunterhalt) oder dem Vierten Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) die Einmalzahlung in Höhe von 150,00 EUR für COVID-19-bedingte Mehraufwendungen im Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 30.6.2021, wenn ihr Regelsatz für den Monat Mai 2021 sich nach der Regelbedarfsstufe 1, ...mehr

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Jung, SGB XII § 145 Sofortz... / 2.1 Monatlicher Sofortzuschlag

Rz. 3 Anspruch auf den Sofortzuschlag haben gemäß Abs. 1 Satz 1 Minderjährige, sofern sie Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) nach den Regelbedarfsstufen 4, 5 oder 6 (Anlage zu § 28) haben. Dies sind vor allem Kinder, deren Eltern oder Elternteil Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung na...mehr

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Jung, SGB XII § 144 Einmalz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die v. 1.4.2021 bis zum 31.5.2022 geltende Fassung der Norm sah die Zahlung einer einmaligen pauschalen Zusatzleistung von 150,00 EUR zum Ausgleich COVID-19-bedingter Aufwendungen innerhalb des begrenzten Zeitraums vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 vor. Zu den COVID-19-bedingten Mehraufwendungen gehören Ausgaben für Schnelltests, für Hygieneartikel, wie etwa Desinfektionsmitt...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 25.1 Die Grundregelung des § 14 TVöD

§ 14 TVöD sieht grundsätzlich für die vorübergehende, aus sachlichen Gründen notwendige Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit keine zeitliche Begrenzung vor. Wichtig Die nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit beinhaltet eine zeitliche Begrenzung und damit eine Befristung. Nach bisheriger Rechtsprechung des BAG erfolgte eine Rechtsmissbrauchskontrolle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 93 Jahresar... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung berücksichtigt den besonderen Umstand, dass dem genannten Personenkreis im Hinblick auf deren Mitarbeit im landwirtschaftlichen Unternehmen ein entsprechendes Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt i. d. R. nicht exakt oder annäherungsweise individuell zugeordnet werden kann. Entsprechend hat der Gesetzgeber einen pauschalierten Jahresarbeitsverdienst (JAV) ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.3 Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit

Rz. 13 Persönliche Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist gemäß § 237 Abs. 1 Nr. 3 das Vorliegen von Arbeitslosigkeit bei Rentenbeginn und für insgesamt 52 Wochen nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten (der 52-wöchigen Arbeitslosigkeit steht der Bezug von Anpassungsgeld für entlassene ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichteheliche Lebensgemeins... / 3.2 Gemeinsame Wohnung

Im Innenverhältnis können sich die nicht ehelichen Lebenspartner die Mietkosten aufteilen, wie sie möchten. Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sollte klar sein, dass Arbeitslose in nicht ehelicher Gemeinschaft, die zusammen wohnen, die Anrechnung von Einkommen ihres Partners bei der Prüfung ihrer Bedürftigkeit des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II hinnehmen mü...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 7. Anmerkungen zu den Mustern

Rz. 20 Um die Modalitäten der Bestattung in allen gewünschten Einzelheiten zu regeln, bietet es sich für den Erblasser an, gerade wenn er alleinstehend ist und keine nahen Angehörigen hat, mit einem Bestattungsinstitut einen Bestattungsvorsorgevertrag und gegebenenfalls auch einen Grabpflegevertrag abzuschließen.[59] Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit einer dre...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Entwicklungen

In den letzten Jahren ist der Kreis der Bezugsberechtigten stets größer geworden. Das BerHG sichert damit den Bürgern mit niedrigem oder keinem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren zu.[2] Die Anzahl der Anträge auf Beratungshilfe ist in den letz...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 8. Kostentragung durch den Sozialhilfeträger

Rz. 70 Hat ein Hinterbliebener Bestattungskosten getragen, stellt sich die Frage, inwieweit der Sozialhilfeträger die Bestattungskosten übernimmt. Wurden die Kosten lediglich aus einer sittlichen Verpflichtung oder sonst "freiwillig" getragen, ist dies für eine Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger nicht ausreichend.[192] Der lediglich Bestattungsberechtigte ist kein V...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Muster: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem

Rz. 157 Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Muster 2.5: Vorsorgevollmacht mit anwaltlichem Bevollmächtigten und Kontrollbevollmächtigtem Vorsorgevollmacht mit Kontroll- und Verfahrensbevollmächtigung [227] Nach eingehender Beratung über die mit der Erteilung einer Vorsorgevollmacht verbundenen Risiken bevollmächtige ich, __...mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.9 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherungsleistungen für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (§ 41 Abs. 3 SGB XII) stellen kein unterhaltsrechtliches Einkommen dar. Bezieht der Unterhaltspflichtige derartige Leistungen, wird daraus kein Unterhalt geschuldet. Für den Unterhaltspflichtigen dient die Grundsicherung als subsidiäre Leistung zur Deckung des notwendigen eigenen Bedarfs.mehr

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Kindesunterhalt / 5.5.5 Grundsicherungsleistungen

Volljährige Kinder, die wegen einer bestehenden Erwerbsminderung auf Dauer ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Erwerbstätigkeit bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. [1] Leistungen der Grundsicherung sind unter den Voraussetzungen des § 43 Abs. 2 Satz 1 SGB XII auf den Un...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.2 Hilfeempfänger und Heimbewohner

Rz. 14 Abweichend von Abs. 2 Satz 1 bis 3 ist bei Versicherten, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder die ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG oder nach einem anderen Gesetz, das dieses für anwendbar erklärt, bei denen die Kosten der Unterbringung in einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 1 Allgemeines

Rz. 1c § 62 enthält einen Rechtsanspruch auf Befreiung von Zuzahlungen. Die Krankenkasse ist unabhängig von einem Antrag verpflichtet, dem Versicherten bei Erreichen der Belastungsgrenze eine Bescheinigung darüber zu erteilen, dass für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind. Dadurch sollen die Versicherten einerseits vor finanziellen Überforderung...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmte grundsätzlich und für den Übergang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1.1.2005 ergänzend zu den Vorschriften der §§ 50 ff. die Bereitstellung aller im Einzelfall erforderlichen Daten und Unterlagen durch die Agentur für Arbeit bzw. den Träger der Sozialhilfe an den Träger der Grundsicherung, bei dem Grundsicherungsleistungen beantragt...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsvorschriften zum materiellen Recht, zur Vorbereitung und Durchführung des Verwaltungsvollzugs der Grundsicherung für Arbeitsuchende des SGB II. Sie ist zum 1.1.2023 neu gefasst worden und regelt nunmehr Übergangsrecht zur Einführung des Bürgergeldes. Rz. 2a Bis zum 31.12.2022 waren noch die Abs. 1, 4 und 5 a. F. in Kraft. Abs. 1 a. F. war...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.2 Die Eingrenzung der Erleichterungen nach Abs. 1

Rz. 24 Abs. 1 reguliert prinzipiell den Zeitraum, für den die Erleichterungen nach den Abs. 2 bis 4 gelten sollen. Daraus ist ersichtlich, dass der Gesetzgeber auch den März 2020 in den Blick genommen hat (und insofern den ersten Entwurf nachgebessert hat), wohl aus der Überlegung heraus, dass bis zum Inkrafttreten des § 67 über Leistungsanträge in großem Umfang bereits ents...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.1 Überblick

Rz. 20 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund COVID-19 greifen (vgl. die Gesetzesbegründung zum Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2). Diese Leistungen sollen demnach schnell und unbürokra...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.3.1 Einbezogene Fälle

Rz. 15 Ein Anspruch nach Abs. 1 bezieht sich ausschließlich auf Personen, die entweder vom Träger der Sozialhilfe oder der Agentur für Arbeit in der Zeit vor 2005 Leistungen erhalten haben und für die ein Trägerwechsel stattgefunden hat. Nach der Intention der Vorschrift betraf das beim Übergang auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende die erwerbsfähigen Leistungsberechtigt...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 248 Blüggel/Wagner, Schulden im SGB II, NZS 2018 S. 677. Deutscher Bundestag, Nicht- bzw. Anrechenbarkeit von kommunalen Heizkostenzuschüssen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE u. a.), BT-Drs. 20/2753. ders., Umsetzung der Grundrente (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfr...mehr

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Sauer, SGB II § 74 Ansprüch... / 2.5 Übergangsregelung

Rz. 14 Abs. 5 enthält eine Übergangsvorschrift für die Zeit vom 1.6.2022 bis zum 31.8.2022. Sie steht in Zusammenhang mit § 18 AsylbLG, der für Menschen, die zum 1.6.2022 die Voraussetzungen für einen Rechtskreiswechsel vom AsylbLG in das SGB II erfüllen, für den Übergangszeitraum bis zur Bewilligung durch den Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende einen parallel zum L...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 65 Übergang... / 2.1 Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 3 Das Elfte Kapitel enthält Regelungen zum Übergang von Eingliederungsleistungen und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts aus dem SGB III und dem BSHG zu den Leistungen nach dem SGB II. Außerdem werden in diesem Kapitel die jeweiligen zu einem Änderungsgesetz über das SGB II getroffenen Übergangsregelungen angefügt. Das Kapitel wurde durch das Neunte Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 2.3 Die Vermögensprüfung

Rz. 29 Abs. 2 legt fest, dass für die in Abs. 1 definierten Bewilligungsabschnitte verwertbares Vermögen in den meisten Fällen nicht berücksichtigt wird. Die Dauer der Nichtberücksichtigung umfasst 6 Monate. Entscheidungen über die Berücksichtigung von Vermögen in Fällen mit einem Bewilligungsabschnitt in 2022, die nach 2023 hineinreichen, wurden aufgrund des nach Abs. 2 maß...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.9 Berechnung von Einkommen, Vorlage von Unterlagen

Rz. 193 § 11 bestimmt nicht, was Einkommen i. S. der Vorschrift ausmacht; die Vorschrift enthält keine Definition des Begriffs Einkommen, etwa zur Abgrenzung von Vermögen. § 11 regelt auch nicht, nach welcher Methode Einkommen zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich wird zwischen der horizontalen und der vertikalen, als eine Alternative auch kaskadierende Bedarfsanteilmethode ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Abs. 2 wurde mit Wirkung zum 1.10.2005 ergänzt durch das Freibetragsneuregelungsgesetz v. 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407). Abs. 1 Satz 3 wurde zum 1.7.2006 geändert durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB II § 65d Übermit... / 2.1 Berechtigte Grundsicherungsstellen

Rz. 6 § 65d Abs. 1 berechtigt die zuständigen Leistungsträger, das sind die Agenturen für Arbeit (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) und die kommunalen Träger (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). Diese setzen die Grundsicherung für Arbeitsuchende als solche jedoch nicht um. Rz. 7 Eine der zulässigen Organisationsformen ist die zugelassene kommunale Trägerschaft nach § 6a. Die zugelassenen kommunale...mehr