Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

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AGS 03/2022, Keine Gerichtskostenfreiheit für Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende vor den Arbeitsgerichten

§ 2 Abs. 4 GKG; § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X Leitsatz Die Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind nicht gem. § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit. LAG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2.7.2021 – 17 Ta (Kost) 6047/21 I. Sachverhalt Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin ein...mehr

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AGS 03/2022, Keine Gerichts... / III. Keine Gerichtskostenfreiheit

Gem. § 64 Abs. 2 S. 2 SGB X sind Geschäfte und Verhandlungen, die aus Anlass der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nötig werden, kostenfrei. Gem. § 63 Abs. 3 S. 2 SGB X sind im Verfahren nach der ZPO, nach dem FamFG und in Verfahren vor Gerichten der Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende von den Ger...mehr

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AGS 03/2022, Keine Gerichts... / I. Sachverhalt

Der Kläger, der Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II ist, hatte gegen die Beklagte vor dem ArbG Berlin einen auf ihn gem. § 115 Abs. 1 SGB X übergegangenen Anspruch geltend gemacht. Der Rechtsstreit endete durch gerichtlichen Vergleich ohne Kostenregelung. Der Kostenbeamte des ArbG Berlin hat gegen den Kläger Gerichtskosten, nämlich Zustellungsauslage...mehr

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AGS 03/2022, Keine Gerichts... / IV. Bedeutung für die Praxis

In Verfahren nach der ZPO ist die Gerichtskostenfreiheit für Träger der Sozialhilfe allgemein anerkannt (s. BGH AGS 2006, 251; OLG München JurBüro 1995, 651 = AnwBl. 1996, 413). Die Verfahren vor den Arbeitsgerichten werden in der die Gerichtskostenfreiheit regelnden Vorschrift des § 64 Abs. 3 S. 2 SGB X hingegen gerade nicht aufgeführt. Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit üb...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Jugendsozialarbeit / 1 Ziel

Mit den Angeboten der Jugendsozialarbeit soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen gefördert werden. Hierbei liegt der Fokus der Hilfeleistung auf der (sozial-)pädagogischen Arbeit, die die Jugendlichen und ihre individuelle Situation als ganzheitlichen Aufgabenkreis begreift. Zwar bil...mehr

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Nachrang (§ 10 SGB VIII) / 2 Abgrenzung der Leistungen des SGB VIII zum SGB II

Wer im erwerbsfähigen Alter ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann, hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende gegenüber dem Jobcenter. Personen im erwerbsfähigen Alter erhalten zum einen das Bürgergeld[1], das den Lebensunterhalt sichern soll, zum andern gewährt das Jobcenter auch Leistungen zur Eingliederung in Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Hilfe für junge Volljährige / 1.3 Antrag/Mitwirkungspflicht

Die Hilfen für junge Volljährige müssen nicht beantragt werden. Die Bereitschaft des jungen Menschen, am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken, ist nicht notwendig. Das betont das Verwaltungsgericht des Saarlandes[1] und stellt klar, dass ein gewisser Veränderungswunsch des jungen Volljährigen und ein bei ihm erkennbarer Leidensdruck für den Einstieg in die Maßnahme sprechen. Hinw...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Übergang von Ansprüchen (au... / 1.2 Schriftliche Anzeige

Der Sozialhilfeträger muss dem Dritten schriftlich anzeigen, an wen er seit welchem Zeitpunkt welche Leistungen erbracht hat und dass der mutmaßlich bestehende Anspruch unter diesen Bedingungen auf den Träger übergeht. Der Anspruch geht somit erst durch Verwaltungsakt und nicht bereits qua Gesetz über. Achtung Unterschied zu Unterhaltsansprüchen Unterhaltsansprüche gehen per G...mehr

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Übergang von Ansprüchen (au... / 2 Ansprüche gegen einen Unterhaltspflichtigen

Unterhaltsansprüche der Leistungsempfänger gegen den Unterhaltspflichtigen gehen per Gesetz auf den Sozialhilfeträger über. Zu den wichtigsten Unterhaltsansprüchen gehören der Kindesunterhalt[1], der Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens[2] und der nacheheliche Unterhalt.[3] Unterhaltsansprüche gehen nicht über, wenn der Unterhalt laufend gezahlt, d. h. der Anspruch tatsä...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Rz. 11 Die Steuerbefreiungen nach § 4 UStG können danach unterschieden werden, ob sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, ob die Umsätze den Vorsteuerabzug ausschließen oder ob die Umsätze zwar steuerfrei ohne Vorsteuerabzug sind, jedoch nach § 9 UStG die Option zur Steuerpflicht zulässig ist und somit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Im Einzelnen ergibt sich dazu folgende Ta...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / I. Sachverhalt

Im zugrundeliegenden Ausgangsverfahren begehrte die Klägerin höhere Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII. Neben dem Ausgangsverfahren führte die Klägerin zeitgleich weitere drei Verfahren vor dem SG, in welchen andere Bewilligungsbescheide bzw. Änderungsbescheide betroffen waren. Im Jahr 2019 fand sodann ein gemeinsamer gerichtlicher Termin zur mündlichen Verhandlun...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 2 Rechtspraxis

Rz. 10 § 16h beruht auf dem Bundesprogramm "RESPEKT", einem Pilotprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für schwer zu erreichende junge Menschen v. 14.9.2015 (BAnz AT v. 16.9.2015 B3). Nach der Förderrichtlinie für dieses Programm leitet sich der Zuwendungszweck daraus ab, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdifferenzierten Angebots an Instrume...mehr

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Sauer, SGB II § 16h Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift übernimmt in wesentlichen Teilen das Bundesprogramm "RESPEKT", ein Pilotprogramm des BMAS von 2015 bis 2017 für schwer zu erreichende junge Menschen. Die Förderrichtlinie v. 14.9.2015 wurde am 16.9.2015 im BAnz AT B3 bekanntgemacht. Wie dort wird auch § 16h in den Gesetzesmaterialien damit begründet, dass trotz eines sehr breiten und immer weiter ausdiff...mehr

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Sauer, SGB III § 56 Berufsa... / 2.4 Nachrangigkeit anderer Leistungen

Rz. 19 Nach § 2 Abs. 1 SGB XII erhält derjenige keine Leistungen der Sozialhilfe, wer die erforderliche Hilfe von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ist durch das Neunte SGB II-Änderungsgesetz v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) der Ausschluss von Leistungen nach dem SGB II für Empfänger von BAB in § 7 Abs. 5 ...mehr

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Sauer, SGB III § 75 Begleit... / 2.1 Förderungsberechtigter Personenkreis (Abs. 1)

Rz. 4 Der förderungsberechtigte Personenkreis für Maßnahmen im Rahmen der Assistierten Ausbildung ist in § 74 Abs. 3 beschrieben. Förderungsberechtigt sind nach § 74 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 junge Menschen, die ohne Unterstützung eine Berufsausbildung nicht aufnehmen oder fortsetzen können oder voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, die Berufsausbildung abzuschließen. In d...mehr

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Rz. 4 Die Vorschrift gilt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II ...mehr

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Neustarthilfe und Neustarth... / 1 Neustarthilfe im Rahmen der Überbrückungshilfe III: Grundsätzliches

Die FAQ für die bereits am 13.11.2020 angekündigten Neustarthilfen wurden am 16.2.2021 und somit wenige Tage nach den FAQ zu den regulären Überbrückungshilfen III, in deren Rahmen sie anzusiedeln sind, veröffentlicht. Seit dem 16.2.2021 können Anträge gestellt werden. Durch die Neustarthilfe soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen un...mehr

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Neustarthilfe und Neustarth... / 2 Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind in einem ersten Antragsschritt selbstständig Erwerbstätige (im Folgenden: "Soloselbstständige") aller Branchen, die ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb ausüben, d. h. dass der überwiegende Teil der Summe ihrer Einkünfte (mindestens 51 %) aus einer gewerblichen (§ 15 EStG) und/oder freiberuflichen (§ 18 EStG) Tätigkeit stammt, und die weniger a...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.5 Exkurs: Zuständigkeit für Leistungen der Grundsicherung (Abs. 1 Satz 2 a. F.)

Rz. 27 Für Leistungen nach dem 4. Kapitel– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – war nach Abs. 1 Satz 2 a. F. bis 31.12.2012 (vgl. Rz. 1c) der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der gewöhnliche Aufenthaltsort (die Begriffe Aufenthalt und Aufenthaltsort werden synonym verwendet, dazu Rz. 35 ff.) des Leistungsberechtigten liegt. Diese Vors...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.6 Leistungen für Schulausflüge gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 34a Abs. 7 (Abs. 1a)

Rz. 28 Abs. 1a begründet eine besondere, von der allgemeinen Regel des Abs. 1 abweichende örtliche Zuständigkeit für die Sammelabrechnung für die Kosten der Schulausflüge gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Danach ist für die Auszahlung für Schulausflugsleistungen der Träger der Sozialhilfe zuständig, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich die Schule liegt (Abs. 1a Satz 1). D...mehr

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Jung, SGB XII § 98 Örtliche... / 2.14 Anderweitige Zuständigkeitsregelungen

Rz. 74 Weitere Zuständigkeitsbestimmungen finden sich in § 24 Abs. 4 und 5 (Sozialhilfe für Deutsche im Ausland), in § 107 Satz 1 (Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen bei anderen Personen) und in § 46b SGB XII (Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Rz. 75 Für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gemäß § 25 fehlt eine Zuständigkeitsbestim...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / II. Abgrenzung: Einkommen – Vermögen

Der Hilfeempfänger ist zunächst gehalten, sein Einkommen und das gesamte verwertbare Vermögen einzusetzen, ehe er staatliche Leistungen in Anspruch nehmen darf (Nachranggrundsatz gem. § 2 SGB XII). Die Frage der Abgrenzung zwischen Positionen, die dem Einkommen und solchen, die dem Vermögen zuzurechnen sind, ist im Rahmen der Gestaltung von Behindertentestamenten deshalb rele...mehr

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ZErb 12/2021, Das Behindert... / IV. Erbenhaftung nach § 102 SGB XII

Stirbt der behinderte Hilfeempfänger, kann der Sozialleistungsträger nach § 102 SGB XII von dessen Erben Kostenersatz für die erbrachten Leistungen verlangen. Die Erbenhaftung umfasst grds. alle Sozialleistungen mit Ausnahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, § 102 Abs. 5 SGB XII i.V.m. §§ 41 ff. SGB XII. Nicht mehr Bestandteil des SGB XII und damit auch n...mehr

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 1.1 Kinderbonus kann Steuererstattung mindern

Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wurde ein Kinderbonus von 150 EUR gewährt. Die Auszahlung des Kinderbonus ist regelmäßig im Mai 2021 erfolgt. Der Bonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Bei der endgültigen Berechnung der Einkommensteuerlast wird der Bonus aber mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Im Ergebnis wird gerade bei Gut- un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsuche

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für die Arbeitsuche können vorweggenommene WK sein (> Werbungskosten Rz 50–53). Voraussetzung dafür ist, dass nach den Gesamtumständen ein konkreter Zusammenhang mit künftig im > Inland zu erzielenden > Einnahmen besteht. Unter dieser Voraussetzung sind auch vergebliche Aufwendungen abziehbar (BFH 106, 513 = BStBl 1972 II, 930; B...mehr

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ZErb 11/2021, Einführung / Einführung

von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel In der Reihe "Insolvenzrecht in Forschung und Praxis" wurde die von Professor Dr. Stefan Smid, Christian-Albrechts-Universität, Kiel, betreute Dissertation zum Nachlassinsolvenzverfahren veröffentlicht. Burmeister zeigt in ihrer Arbeit überzeugend, dass das vollständige Ausschöpfen der erb- und ...mehr

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ZErb 11/2021, Das Behindert... / II. Sozialrechtliche Grundlagen

Menschen mit Behinderungen können bei Vorliegen der Voraussetzungen diverse staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. In Betracht kommen neben Ansprüchen auf Arbeitslosengeld I (§§ 136 ff. SGB III), Arbeitslosengeld II (§§ 7 ff. SGB II) und Sozialgeld (§ 19 Abs. 1 S. 2, § 23 SGB II) vor allem der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 ff. SGB XII), auf Grundsicherung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr

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Jansen, SGB IV § 9 Beschäft... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 9 enthält Legaldefinitionen und ergänzt damit die Regelungen in §§ 3 bis 5 über den persönlichen und räumlichen Geltungsbereich. Er gilt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 für die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte sowie für die soziale Pflegeversicherung und nach § 1 Abs. 1 Satz 2 auch für die Arbeitsförderung. ...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 2.6 Sonstige Beitragszuschüsse

Rz. 117 Neben §§ 257, 258 bestehen noch eine Reihe weiterer Vorschriften außerhalb des SGB V, die Beitragszuschüsse regeln. Den Beitragszuschüssen nach §§ 257, 258 als Ersatz des Beitragsanteils des sonst an Pflichtbeiträgen Beteiligten vergleichbar sind der Beitragszuschuss gegenüber dem Arbeitgeber zur Pflegeversicherung nach § 61 SGB XI (vgl. Komm.dort), gegenüber der Bun...mehr

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Jansen, SGB VI § 136 Sonder... / 2.1 Sonderzuständigkeit für Leistungen

Rz. 5 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ist nach Satz 1 der Vorschrift für die Feststellung und Zahlung von Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig, wenn für einen Versicherten zu irgendeinem Zeitpunkt während seines Versicherungslebens mindestens ein Beitrag aufgrund einer Beschäftigung zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt wor...mehr

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Jung, SGB VIII § 13 Jugends... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die in § 13 geregelte Jugendsozialarbeit ist gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 – genauso wie die Jugendarbeit – eine Leistung der Jugendhilfe. Unter der Jugendsozialhilfe werden verschiedene Leistungen verstanden; ihr Schwerpunkt liegt bei der schulischen und beruflichen Unterstützung und Integration junger Menschen mit sozialen und individuellen Eingliederungsschwierigkeiten. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 2.3.1 Die Grundregel

Rz. 16 Gemäß Abs. 3 und 4 gehen Leistungen nach dem SGB VIII den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und den Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII grundsätzlich vor. Dabei ist wiederum im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Leistung nach dem SGB VIII dem gleichen Zweck dient wie die Leistung nach dem SGB II oder dem SGB XII. Nu...mehr

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Jung, SGB VIII § 10 Verhält... / 3 Literatur

Rz. 20 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Diskussionspapier zur Gestaltung der Schnittstelle bei Hilfen nach dem SGB VIII und dem SGB XII für junge Menschen mit Behinderung, NDV 2010 S. 467; DIJuF, Rechtsgutachten v. 10.3.2017, J 4.200/J 9.120 Sr – Vorrangigkeit der Medikamentengabe gegenüber Leistungen der Eingliederungshilfe bei ADHS oder ähnlichen Störu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Übersicht über die Regelsätze für die Grundsicherung für Arbeitsuchende

3.3.1 Allgemeines Tz. 25a Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.1 Allgemeines

Tz. 25a Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten einheitliche Leistungen (Grundsicherung für Arbeitsuchende) unabhängig vom früheren Verdienst. Die Grundsicherung setzt sich aus einem einheitlichen Regelsatz, evtl. Mehrbedarfszuschlägen und den Kosten für die Unterkunft zusammen. Für alle Bundesl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.2 Regelsätze gültig seit 01.01.2021

Tz. 25b Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Als Regelbedarfe nach § 20 Abs. 2 bis 4 sowie § 23 Nr. 1 SGB II werden für die Zeit ab 01.01.2021 anerkannt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.4 Schulzuschuss

Tz. 25d Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Jeder Schüler, der eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht, bekommt eine zusätzliche Leistung i. H. v. insgesamt 150 EUR/Schuljahr(s. § 28 Abs. 3 SGB II). Dieses Geld ist ausschließlich für den persönlichen Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien, Turnzeug, Schulranzen usw.) bestimmt. Anspruchsberechtigt sind Schüler, d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3.3 Zusatzleistungen

Tz. 25c Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zusätzlich zur Regelleistung sind folgende Leistungen möglich: Leistungen für die Wohnung (Miete und Heizung), Mehrbedarf bei Alleinerziehung, Schwangerschaft, Behinderung oder kostenaufwändiger Ernährung wegen Krankheit (Diät), Leistungen für einmalige Bedarfe: Erstausstattung für Bekleidung, auch bei Schwangerschaft und Geburt, Erstausstattung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Kind (Kinderberücksi... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 547 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 1. Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (§§ 19 Abs. 1, 2, 27 ff., 41 ff. SGB XII)

Rz. 199 Fallbeispiel 26: Die bedürftige Erbin und die Grundsicherung nach SGB XII Die dauerhaft voll erwerbsgeminderte 50-jährige Tochter T bezieht Grundsicherungsleistungen nach §§ 41 ff. SGB XII. Sie hat einen Regelbedarf von 446 EUR. (Stand 1.1.2021) Sie hat einen Bedarf für Unterkunft/Heizung und Warmwasserpauschale in Höhe von insgesamt 341 EUR (Gesamt 787 EUR). Alternat...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / 2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhaft voller Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel – §§ 41 ff. SGB XII

Rz. 8 Für die Grundsicherung im Alter (d.h. 67. Lebensjahr vollendet oder Altersgrenze i.S.v. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht) oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 SGB VI) regelt § 43a SGB XII, dass der monatliche Gesamtbedarf sich aus der Summe der nach § 42 Nr. 1 bis 4 SGB XII anzuerkennenden monatlichen Bedarfe ergibt. Über § 42 SGB XII und die dortigen Ve...mehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Beispiel: "Hartz-IV"-Bezieher (Grundsicherung/Sozialgeld SGB II)

Rz. 188 Wäre der tragende Punkt für ein Behindertentestament wirklich die bisher erbrachte Lebensarbeitsleistung der Eltern von Menschen mit Behinderung und die Vorsorge dieser Eltern für den Fall einer Reduzierung der staatlichen Leistungen, so müsste man eine Vergleichbarkeit der Fälle ohne jedes "Wenn und Aber" ablehnen.[222] Letztlich geht es beim sog. Bedürftigentestame...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / V. Fallbeispiel: Von allem etwas – aus SGB II und SGB XII? Was ist aus der sozialhilferechtlichen Erbenhaftung geworden?

Rz. 250 Fallbeispiel 70: Von allem etwas A bezieht Alg II. Seine Ehefrau E ist dauerhaft erwerbsgemindert und im Pflegegrad 2 eingruppiert. Sie bezieht Grundsicherung nach SGB XII. A erreicht in acht Monaten das reguläre Rentenalter. Seine Rente wird auch dann nicht ausreichen, um seinen Elementarbedarf zu decken. Die Eheleute haben ein kleines Hausgrundstück von 90 qm, das ...mehr

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Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / II. Existentieller Bedarf

Rz. 5 Existentieller Bedarf wird nach §§ 19 Abs. 1 SGB XII in der Form der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB XII oder nach § 19 Abs. 2 SGB XII in der Form der Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII abgesichert. § 41 SGB XII richtet sich an die dauerhaft voll Erwerbsgeminderten (§ 43 SGB XII) oder diejenigen, die die Altersgrenze überschritten haben. § 27 SGB XII ric...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Allgemeines

Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr