Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift konkretisiert die positiven und negativen Eigentümerbefugnisse nach § 903 (§ 903 Rn 2). Sie gewährt jedoch kein Eigentum an der Luft über dem Grundstück und an dem Erdreich unter dem Grundstück. Vielmehr weist 1 dem Eigentümer das Herrschaftsrecht an dem Raum über und unter seinem Grundstück zu (RGZ 132, 398). Begrenzt wird es nach 2 dadurch, dass für sei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu entrichten sind (Reallast). 2Als Inhalt der Reallast kann auch vereinbart werden, dass die zu entrichtenden Leistungen sich ohne weiteres an veränderte Verhältnisse anpassen, wenn anhand der in der Vereinbarung f...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1174 BGB – Befriedigung durch den persönlichen Schuldner.

Gesetzestext (1) Befriedigt der persönliche Schuldner den Gläubiger, dem eine Gesamthypothek zusteht, oder vereinigen sich bei einer Gesamthypothek Forderung und Schuld in einer Person, so geht, wenn der Schuldner nur von dem Eigentümer eines der Grundstücke oder von einem Rechtsvorgänger des Eigentümers Ersatz verlangen kann, die Hypothek an diesem Grundstück auf ihn über;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellungsverfahren, Bindungswirkung

Rn. 76 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Es fand ein gesondertes Teilwertfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der AO und der FGO über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen statt, §§ 179 und 180 AO. Gegenstand der Teilwert-Feststellung konnte auch ein dahin gehender Antrag des StPfl sein, dass ein bestimmtes Grundstück zum Bewertungsstichtag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1172 BGB – Eigentümergesamthypothek.

Gesetzestext (1) Eine Gesamthypothek steht in den Fällen des § 1163 den Eigentümern der belasteten Grundstücke gemeinschaftlich zu. (2) 1Jeder Eigentümer kann, sofern nicht ein anderes vereinbart ist, verlangen, dass die Hypothek an seinem Grundstück auf den Teilbetrag, der dem Verhältnis des Wertes seines Grundstücks zu dem Werte der sämtlichen Grundstücke entspricht, nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Umgehung durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO)

a) Allgemeines Rz. 1237 [Autor/Stand] Durch den Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Abs. 1 AO) kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Das gilt damit auch dann, wenn eine unangemessene Gestaltung zur Verwirklichung des Tatbestands einer begünstigenden Gesetzesvorschrift gewählt wird.[2] Nach § 42 Abs. 2 AO liegt ein Missbrauch vor, wenn eine unangemesse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Das Miteigentum (§ 1008 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) an einem Grundstück kann durch Vertrag der Miteigentümer in der Weise beschränkt werden, dass jedem der Miteigentümer abweichend von § 93 des Bürgerlichen Gesetzbuchs das Eigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu erri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Dienstbarkeiten ermöglichen den vorteilhaften Gebrauch einer Immobilie durch die Nutzung eines anderen Grundstücks bzw die Nutzungsbeschränkung für ein anderes Grundstück mit dinglichem Schutz. Die aus dem Grundeigentum des dienenden Grundstücks resultierenden Befugnisse werden beschränkt. Grunddienstbarkeit, §§ 1018 ff, und beschränkte persönliche Dienstbarkeit, §§ 109...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Sachfrüchte.

Rn 2 Unmittelbare Sachfrüchte sind die Erzeugnisse der Sache. Das sind alle natürlichen Tier- und Bodenprodukte, dh nicht nur Obst und Getreide, sondern auch Eier, Milch, Wolle und Jungtiere, auch schon vor der Geburt. Die Substanz der Muttersache darf jedoch nicht verbraucht werden. Kein Erzeugnis ist daher das Fleisch eines geschlachteten Tieres. Auch Pflanzen und Bäume st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch in entspr Anwendung von Abs 2 S 2.

Rn 41 Der Anwendungsbereich des II 2 ist im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung stark erweitert worden. Nach ständiger Rspr des BGH ist der sog nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch immer dann gegeben, wenn von einem Grundstück iRs privatwirtschaftlichen Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, welche dessen Eigentümer oder Besitzer zwar ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinigung (Abs 1, § 5 GBO).

Rn 8 Durch die Vereinigung werden die ursprünglichen Grundstücke nicht wesentliche Bestandteile des neuen einheitlichen Grundstücks (BGH DNotZ 06, 288 ff). Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuchs bleiben bezogen auf die ursprünglichen Grundstücke getrennt bestehen (BGH DNotZ 06, 288 ff; DNotZ 78, 156 [BGH 21.10.1977 - V ZR 121/75]) und erstrecken sich nicht auch a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilung.

Rn 10 Teilung ist die Aufhebung einer Vereinigung oder Bestandteilszuschreibung oder die Abschreibung einer realen Teilfläche aus einem einheitlichen Grundstück und Buchung der entstehenden Grundstücke unter selbstständigen Nummern im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs. Sie ist erforderlich bei Veräußerung oder grds bei Belastung (§ 7 GBO) einer Teilfläche. Sie wird wirksam ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überbau, Stammgrundstück.

Rn 8 Das Gebäude (Rn 5 ff) muss von einem Grundstück aus (Stammgrundstück) teilweise über die Grenze auf das Nachbargrundstück gebaut worden sein. Welches das Stammgrundstück ist, bestimmt sich allein nach den Absichten und wirtschaftlichen Interessen des Bauherrn (Rn 2) im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks (BGH NJW 89, 789, 790). Die Größe oder die Wichti...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundstücksrechte

Rn 3 ieS sind das Eigentum an einem Grundstück und dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen geringeren Umfang an Rechten vermitteln als das Eigentum (beschränkte dingliche Rechte, 3. Buch, Abschn 4–7). 2. Grundstücksgleiche Rechte sind beschränkte dingliche Rechte an einem Grundstück, die einen ähnlichen Umfang von Rechten vermitteln wie das Eigentum an einem Grundstü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Groh, BFH versus BFH?, BB 1996, 1487; Kusterer, Handelsrechtliche Bilanzierung von Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1996, 438; Eisgruber, Bauten auf fremden Grund und Boden, DStR 1997, 522; Stephan, Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, DB 1997, 1049; Neufang, Gebäude auf fremdem Grund und Boden aus der Sicht der Steuerbilanz und der Wohnungse...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1103 BGB – Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht.

Gesetzestext (1) Ein zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden. (2) Ein zu Gunsten einer bestimmten Person bestehendes Vorkaufsrecht kann nicht mit dem Eigentum an einem Grundstück verbunden werden. Rn 1 Das persönliche Recht kann nicht in ein subjektiv-dingliches Recht um...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Sonderfälle.

Rn 52 Der Entzug einer Sache, insb durch Diebstahl oder Unterschlagung, verletzt nicht nur den Besitz, sondern auch das Eigentum, da die Nutzungsmöglichkeit entfällt (BGHZ 75, 230, 231; VersR 75, 658, 659). Str ist dies für den versuchten Sachentzug: für Eigentumsverletzung zB BeckOGK/Spindler § 823 Rz 149; Soergel/Spickhoff § 823 Rz 69 mwN; dagegen zB Erman/Wilhelmi § 823 R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Außenanlage.

Rn 5 Es muss sich um Leistungen am oder mit einem Grundstück handeln, damit man von einer Außenanlage sprechen kann. Sie unterscheiden sich von solchen bei einem Bauwerk dadurch, dass keine neue Sache auf dem Grundstück entsteht. Allerdings sind nicht alle Arbeiten an einem Grundstück zugleich Arbeiten an einer Außenanlage. Erforderlich ist nach der in der Begründung des Reg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Dienstbarkeiten.

Rn 16 Das im gemE stehende Grundstück kann zugunsten eines Wohnungseigentums (BGH NJW-RR 19, 914, Rz 27) oder eines Dritten mit einer Dienstbarkeit (§§ 1018 BGB ff) belastet werden (BGH NJW 89, 2391, 2392 [BGH 19.05.1989 - V ZR 182/87]; Oldbg Rpfleger 77, 22). Bsp: Duldungsverpflichtungen ggü Immissionen, Wegerechte am nicht überbauten Grundstück, Geh- und Fahrtrechte, Mitbe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1182 BGB – Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek.

Gesetzestext 1Soweit im Falle einer Gesamthypothek der Eigentümer des Grundstücks, aus dem der Gläubiger befriedigt wird, von dem Eigentümer eines der anderen Grundstücke oder einem Rechtsvorgänger dieses Eigentümers Ersatz verlangen kann, geht die Hypothek an dem Grundstück dieses Eigentümers auf ihn über. 2Die Hypothek kann jedoch, wenn der Gläubiger nur teilweise befried...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Regelfall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang nach Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170n Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die zivilrechtliche Übereignung eines Grundstücks wird durch Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch bewirkt (§ 873 BGB). Der konkrete Zeitpunkt der Umschreibung des Grundbuchs und damit des zivilrechtlichen Eigentumserwerbs ist für die Parteien nicht disponibel. Im Regelfall wird das Grundstück in Vollzug des Kaufvertrags vor d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 923 BGB – Grenzbaum.

Gesetzestext (1) Steht auf der Grenze ein Baum, so gebühren die Früchte und, wenn der Baum gefällt wird, auch der Baum den Nachbarn zu gleichen Teilen. (2) 1Jeder der Nachbarn kann die Beseitigung des Baumes verlangen. 2Die Kosten der Beseitigung fallen den Nachbarn zu gleichen Teilen zur Last. 3Der Nachbar, der die Beseitigung verlangt, hat jedoch die Kosten allein zu trage...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Luftraum, Erdkörper.

Rn 3 Luftraum iSd Vorschrift ist die senkrechte Luftsäule, die sich über dem Grundstück innerhalb seiner Grenzen befindet. Das Herrschaftsrecht des Grundstückseigentümers daran ist allerdings – über § 905 2 hinaus – aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften vielfach eingeschränkt. So muss er, entspr der in § 1 LuftVG normierten Freiheit des Luftraums, die Benutzung des Lu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundsätze.

Rn 10 Die Duldungs- und Unterlassungspflichten des Eigentümers des dienenden Grundstücks sind in drei gesetzlichen Fallgruppen beschrieben (vgl Soergel/Münch vor § 1018 Rz 21). Eine Dienstbarkeit kann auf die Benutzung des belasteten Grundstücks in einzelnen Beziehungen, auf die Unterlassung gewisser Handlungen auf dem belasteten Grundstück sowie auf den Ausschluss der Ausüb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung der Vorschrift.

Rn 1 Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek wird durch §§ 1120, 1123–1127 auf weitere Gegenstände erweitert und durch §§ 1121, 1122 wieder eingeschränkt. Die Erweiterung der Haftung auf getrennte Bestandteile und Zubehör nach § 1120 ist eine gesetzliche, sie kann daher weder durch Rechtsgeschäft erweitert (allgM) noch beschränkt werden (RGZ 125, 362). Das hat besondere...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Zurechnungsrelevante Herrschaftsbefugnisse unbeweglicher WG/Prüfformel

Rn. 170 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der wirtschaftliche Wert eines unbeweglichen WG wird entscheidend durch die Verfügungsmacht über dessen Substanz und Ertrag bestimmt (BGH v 06.11.1995, II ZR 164/94, NJW 1996, 458; BFH v 27.11.1996, X R 92/92, BStBl II 1998, 97 (zu Gebäuden auf fremdem Grund und Boden); BFH v 18.07.2001, X R 23/99, BStBl II 2002, 281 (zu Gebäuden auf fremde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Ein Recht an einem fremden Grundstück erlischt nicht dadurch, dass der Eigentümer des Grundstücks das Recht oder der Berechtigte das Eigentum an dem Grundstück erwirbt.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 1. Ausgangspunkt

Rz. 125 Gem. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG gilt als vom Erblasser zugewandt, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Diese Vorschrift behandelt lediglich den Verzicht auf den bereits entstandenen Pflichtteilsanspruch nach dem Ableben des Erblassers.[185] Davon abzugrenzen ist die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG, die Verei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nutzungsänderung ohne Eigentumswechsel

Rz. 39 [Autor/Stand] Bei einer reinen Nutzungsänderung ist nur der (wirtschaftliche) Eigentümer des Grundstücks anzeigepflichtig. Er hat die Kenntnis von der Nutzung des Grundstücks. Die Anzeigepflicht entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die tatsächliche Nutzungsänderung eintritt. In diesem Zeitpunkt beginnt die Dreimonatsfrist (s. dazu unten unter D). Rz. 40 Beispiel: Eine Gem...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse

Rz. 411 [Autor/Stand] Ob eine Einrichtung objektiv der Ordnung und Verbesserung der Wasser- und Bodenverhältnisse dient, hängt von den tatsächlichen Gegebenheiten ab. Die Befreiung erstreckt sich nicht auf Einrichtungen, die unmittelbar nur den Zwecken bestimmter Personen oder Betriebe dienen. Ein Staubecken dient insoweit keinem steuerbegünstigten Zweck i.S.d. § 4 Nr. 4 Alt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Veräußerung unter kumulativen Beschränkungen des Erwerbers

Rn. 444 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden dem Erwerber multiple Beschränkungen bzgl der Nutzung und Verwertung des erworbenen WG auferlegt und dem Veräußerer korrespondierende Nutzungs-/Verwertungsrechte ggf kombiniert mit einem freien Widerrufsvorbehalt der Übertragung gewährt, die kumuliert dazu führen, dass dem Erwerber die freie Nutzung und Verwertung des WG verwehrt ble...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Leistung an Erfüllungs statt, § 364 BGB

Rz. 224 Wie bereits gesehen (siehe Rdn 213), geht die überwiegende Meinung,[315] einschließlich einzelner Urteile des BFH, davon aus, dass durch die Hingabe eines Wirtschaftsguts an Erfüllungs statt für einen Pflichtteilsanspruch – zumindest im Bereich des Privatvermögens – ein Veräußerungsgeschäft verwirklicht werde. Die oben erörterte Problematik gilt insoweit grundsätzlic...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / III. Hingabe gegen Verzicht auf den nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch

Rz. 208 Bei Übertragung eines Grundstücks als Abfindung für den Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch i.S.d. § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ist es unbestritten, dass in einem solchen Fall die Grunderwerbsteuerbefreiung des § 3 Nr. 2 GrEStG gilt.[276] Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich bei dem übertragenen Grundbesitz um Nachlassvermögen handelt oder nicht. Der Grundbesitz k...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / V. Besteuerung bei weiteren Gegenleistungen des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 210 Die Grunderwerbsteuerfreiheit kann nur so weit reichen, als der Grundbesitz ausschließlich auf erbschaftsteuerpflichtiger Grundlage hingegeben wird. Hat der Pflichtteilsberechtigte hingegen dem Zuwendenden andere Gegenleistungen zu erbringen, z.B. Verbindlichkeiten zu übernehmen oder Barzahlungen zu leisten, so erfolgt der Erwerb insoweit nicht auf erbrechtlicher Gru...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Hingabe von Wirtschaftsgütern als Leistung an Erfüllungs statt

Rz. 213 Anders kann dies hingegen sein, wenn Wirtschaftsgüter an Erfüllungs statt für Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche gem. § 364 BGB auf den Pflichtteilsberechtigten übertragen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hingabe der Wirtschaftsgüter aus dem Nachlass selbst erfolgt oder andere Wirtschaftsgüter betroffen sind. Handelt es sich bei der Hingabe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Notwendiges BV

Rn. 125 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 WG gehören zum notwendigen BV, wenn sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind (st Rspr, ua BFH v 30.04.1975, I R 111/73, BStBl II 1975, 582; BFH v 06.03.1991, X R 57/88, BStBl II 1991, 829; BFH v 20.09.1995, X R 46/94, BFH/NV 1996, 393; BFH v 13.11.1996, XI R 31/95, BStBl II 1997, 247; BFH v 06.10.2004, X R 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Zugehörigkeit des veräußerten WG und Ersatz-WG zum AV einer inländischen Betriebsstätte (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 209 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Als Veräußerungs- und Ersatzbeschaffungsobjekte kommen nur WG des AV in Betracht. Das Steuerrecht kennt keinen eigenständigen Begriff des AV. Deshalb ist zur Auslegung auf das Sachverhaltsmerkmal nach § 247 Abs 2 HGB abzuheben ("dauernd"). Wegen der Zugehörigkeit zum AV bzw UV s §§ 4,5 Rn 608 (Briesemeister). Wichtig ist: Die Verkaufsabsicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Ausnahmefall: zivilrechtlicher Eigentumsübergang vor Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten

Rn. 170o Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wenngleich der Regelfall zeitlicher Divergenz zwischen Übergang zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentums bei Grundstücken im vorgelagerten Übergang von Besitz, Nutzungen, Gefahr, Lasten und damit des wirtschaftlichen Eigentums besteht, kann in Ausnahmefällen auch (ggf ungewollt) der umgekehrte Fall eintreten, dass der Besitz-, Gefah...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwartschaftsrecht.

Rn 8 War ein Anwartschaftsrecht aus bereits erfolgter Auflassung Pfandgegenstand, so erwirbt der Pfandgläubiger in Anlehnung an § 1287 mit Erstarken des Anwartschaftsrechts zum Vollrecht eine Sicherungshypothek am Grundstück (BGHZ 49, 197, 205).mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Anrechnungswert

Rz. 84 Beispiel 4 Fortsetzung des Beispiels 3 (siehe Rdn 81): Das Grundstück, das Sohn Michael erhalten soll, ist im Zeitpunkt der Zuwendung noch nicht bebaubar. Die Überlassung soll jedoch auch aus steuerlichen Gründen bereits erfolgen, bevor die Fläche in einen Bebauungsplan förmlich als bebaubar ausgewiesen wird. Was ist pflichtteilsrechtlich zu beachten? Rz. 85 In der Anr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. 2Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Geb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Kraft der Hypothek haftet das Grundstück auch für die gesetzlichen Zinsen der Forderung sowie für die Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Gestaltungsmöglichkeiten

Rn. 182y Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Doppelte Aufwandsberücksichtigung ohne Versteuerung der stillen Reserven: Infolge der geänderten Qualifikation des Bilanzpostens zur Aufwandsverrechnung (s Rn 182q) und der beim Nutzenden (dem das Gebäude selbst nicht zuzurechnen ist) nicht eintretenden Realisation stiller Reserven des Gebäudes (s Rn 182x) kann es zu einer (partiellen) Dop...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist dem Dritten in dem Vertrag der Kaufpreis gestundet worden, so kann der Vorkaufsberechtigte die Stundung nur in Anspruch nehmen, wenn er für den gestundeten Betrag Sicherheit leistet. (2) 1Ist ein Grundstück Gegenstand des Vorkaufs, so bedarf es der Sicherheitsleistung insoweit nicht, als für den gestundeten Kaufpreis die Bestellung einer Hypothek an dem Grundstück ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Verpflichtung zur Duldung des Notwegs tritt nicht ein, wenn die bisherige Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Eigentümers aufgehoben wird. (2) 1Wird infolge der Veräußerung eines Teils des Grundstücks der veräußerte oder der zurückbehaltene Teil von der Verbindung mit dem öffentlichen Weg abgeschnitten, so hat der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 § 452 berücksichtigt, dass SchReg für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke vergleichbare Bedeutung hat wie Grundbuch für Grundstücke. Außerdem ist die sachenrechtliche Behandlung von Schiffen und Schiffsbauwerken (SchiffRG) ähnlich zu der von Grundstücken (BeckOGKBGB/Mock Rz 2). Deshalb sollen die für Grundstücke spezifischen kaufrechtlichen Bestimmungen auch für si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Wer als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen ist, ohne dass er das Eigentum erlangt hat, erwirbt das Eigentum, wenn die Eintragung 30 Jahre bestanden und er während dieser Zeit das Grundstück im Eigenbesitz gehabt hat. 2Die dreißigjährige Frist wird in derselben Weise berechnet wie die Frist für die Ersitzung einer beweglichen Sache. 3Der Lauf der Fris...mehr