Fachbeiträge & Kommentare zu Grundstück

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fallgruppen.

Rn 8 Von Bedeutung sind zum einen diejenigen Fälle, in denen die Leistung nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand von Wissenschaft und Technik nicht erbracht werden kann (naturgesetzliche oder physische Unmöglichkeit). Paradigmatisch dafür steht der Untergang des Vertragsgegenstands, etwa der Kauf- oder Mietsache (BGHZ 2, 268, 270 [Kaufsache]; Karlsr NJW-RR 95, 849 [Miets...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2150 BGB – Vorausvermächtnis.

Gesetzestext Das einem Erben zugewendete Vermächtnis (Vorausvermächtnis) gilt als Vermächtnis auch insoweit, als der Erbe selbst beschwert ist. Rn 1 Die Vorschrift stellt klar, dass auch Erben Vermächtnisnehmer sein können. Sie sind dann zugleich (als Erben) Inhaber der Nachlassgegenstände und schuldrechtlich zu einer Leistung gegen die Erben einschließlich des Begünstigten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB P

Pacht anwendbares Recht Art. 4 ROM I 12 Pachtkreditgesetz vor 1204 ff 10 Pachtsache Beschreibung 585b 1 Beschreibung durch Sachverständigen 585b 5 Pachtverhältnis beim Nacherbfall 2135 1 Pactum de non petendo Erlassvertrag, Abgrenzung 397 7 Paketverträge 327a 2 Paragraphen ohne Gesetzesbezeichnung sind solche des BGB. 3D-Druck 2 ProdHaftG 2 Parkplatzbenutzung; Vertragsschluss vor 145 f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestand...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB L

Ladendieb 251 16; 781 7 Lampen 1361a 6 Landgut 2048 23; 2049 3 Landpachtvertrag Pachtsache 585b 1 Landwirtschaflicher Betrieb, Bewertung 1376 25 Landwirtschaft 585 2 Produkte 2 ProdHaftG 1; 3 ProdHaftG 7 Landwirtschaftliches Grundstück 998 1 Lasten 995 2 außerordentliche ~ 995 3; 2126 12 des Nachlasses 2100 10 dingliche ~ 107 11 Kauf 436 7; 446 14 öffentliche ~ 103 3; 107 10 schuldrechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm gilt (wie sämtliche Normen des Besitzes) seit 1900 unverändert. Sie ist die Grundnorm zum Erwerb des unmittelbaren Besitzes. Dabei beinhaltet der Besitz als bewusstes Gegenstück zum Eigentum die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Die Regelung des Besitzes im BGB macht sich vielfältige Funktionen einer tatsächlichen Herrschaft über die Sache z...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / I. Vererbliche und vermögenswerte Nachlassbestandteile

Rz. 17 In den Nachlassbestand sind alle (aber auch nur die) vererblichen Vermögenswerte einzubeziehen. Das sind alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, die im Erbfall durch Gesamtsrechtsnachfolge gem. § 1922 BGB auf den bzw. die Erben übergegangen sind. Einzubeziehen sind auch die aufgrund einer erbrechtlichen Sonderrechtsnachfolge übergehenden Gegenstände, etwa die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Schuldnermehrheiten

Rn. 77 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Teilschuldnerschaft (§ 420 BGB): Schulden mehrere eine einheitliche, aber teilbare Leistung, so ist nach der gesetzlichen Vermutung des § 420 BGB im Zweifel jeder Schuldner zu einem gleichen Anteil verpflichtet. Der Gläubiger hat gegenüber jedem (Teil-)Schuldner einen selbstständigen Anspruch nur auf den jeweiligen Teil der Leistung. Die Auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Aufklärung, Beratung, Auskunft, Einweisung, Instruktion.

Rn 57 Die informatorischen Pflichten des Verkäufers stehen praktisch und für die Abgrenzung zur cic rechtlich im Vordergrund. Zur Verjährung s § 438 Rn 3. Zum Unternehmenskauf s Koppmann BB 14, 1673. Rn 58 Der Verkäufer schuldet Aufklärung über für den Kaufentschluss des Käufers wesentliche Umstände, deren Mitteilung der Käufer nach der Verkehrsauffassung erwarten kann, zB be...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Langfristige Verträge (§§ 2, 3 PrKG).

Rn 28 § 3 PrKG nimmt für drei verschiedene Konstellationen bestimmte Klauseln in langfristigen Verträgen vom Verbot nach § 1 I PrKG aus. Zunächst ist die Anknüpfung an einen – vom Statistischen Bundesamt oder einem Statistischen Landesamt ermittelten – Preisindex für die Gesamtlebenshaltung oder einen – vom Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaft ermittelten – Verbra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Verwendungen.

Rn 15 Besteht die Bereicherung in untrennbar verkörperten (§§ 946 ff) Verwendungen auf eine fremde Sache, so bestimmt sich der gem § 818 II zu erstattende Wert nicht nach den Aufwendungen des Entreicherten, sondern grds nach der Werterhöhung, welche die Sache objektiv durch die Verwendungen erfahren hat (BGHZ 10, 171, 180; BGH NJW 62, 2293; WM 66, 369, 370). Dementsprechend ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Holznutzungen aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen

Rn. 60 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Eine Nutzung geschieht aus volks- oder staatswirtschaftlichen Gründen, wenn der Überhieb der Volkswirtschaft des Staates, also der Allgemeinheit dient (Gesamtwirtschaft iSd Art 104 a Abs 4 GG). Voraussetzung ist aber auch in diesen Fällen, dass der Einschlag und die Verwertung des Holzes entweder durch den StPfl selbst erfolgt oder das stehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Haushaltsnahe Beschäftigungsleistungen

Rn. 4 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Haushaltsnah ist ein Beschäftigungsverhältnis, wenn es die Haushaltsführung (§ 1356 Abs 1 BGB) betrifft. Hierzu zählen Beschäftigungsverhältnisse für im Haushalt eingestelltes Hilfspersonal, Hausmeister und Gesellschaftsdamen. Die Erteilung von Unterricht (zB Sprachunterricht) und die Vermittlung besonderer Fähigkeiten durch Hauslehrer fallen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Pflichten des Gläubigers.

Rn 8 Typischer-, aber nicht notwendigerweise begrenzt der Sicherungsvertrag zudem die Befugnisse des Grundschuldgläubigers, da das dingliche Recht über die Ansprüche des Gläubigers aus dem gesicherten Rechtsverhältnis hinausgeht. So werden insb Grundschulden für Kreditinstitute meist mit Grundschuldzinsen ausgestattet, die die geschuldeten Zinsen bei weitem übersteigen. Hier...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO

Rn. 42 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO ist ein kodifizierter Grundsatz wirtschaftlicher Betrachtungsweise (BT-Drucks VI/1982, 113; BFH v 21.05.1971, III R 125–127/70, BStBl II 1971, 72; s auch bereits Seeliger, Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums im Steuerrecht, 1962, 2). Die Zurechnung von WG (einschließlich Zurechnungsänderungen) als Ausdruck steue...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 93 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[342] entspricht. Rz. 94 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Entfernungsverpflichtungen, Ansammlungsrückstellungen

Rn. 885 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Wenig konsistent ist die Rechtslage auch auf dem Gebiet des Ansatzes von sog Entfernungsverpflichtungen bzw den Ansammlungsrückstellungen (s § 6 Rn 669). Beispiele: In diesen Fällen ist der Beginn der wirtschaftlichen Tätigkeit notwendig mit der öff-rech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Inhalt des Kaufvertrags.

Rn 6 II ordnet vollständige Konkordanz an zwischen den Bedingungen des Drittkaufvertrags, der nach Ausübung ohne Zustimmung des Berechtigten nicht mehr geändert werden kann (RG 118, 5, 7; BGH NJW 69, 1959 f [BGH 11.07.1969 - V ZR 25/67]; für die Zeit vorher s § 463 Rn 25), und des durch Ausübung mit dem Berechtigten zustande gekommenen Kaufvertrags; dies gilt nicht für im Dr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vertrag zur Regelung der güterrechtlichen Verhältnisse (I).

Rn 16 Ein Ehevertrag iSv I liegt dann vor, wenn die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand einvernehmlich aufheben, für eine noch zu schließende Ehe ausschließen (Schlesw FamRZ 04, 808) oder für die existierende ändern, sei es auch nur in Bezug auf einen einzelnen Gegenstand (BGH NJW 78, 1923 [BGH 28.06.1978 - IV ARZ 47/78]). Aufgehoben wird der gesetzliche Güterstand durch V...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Allgemeines

Rz. 383 Die Europäische Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Mit der Anknüpfung an den Wohnsitz des Erblassers gelangt das schweizerische internationale Erbrecht aber häufig zu den gleichen Ergebnissen wie die EuErbVO. Um hier eine weitergehende Harmonisierung des schweizerischen Erbkollisionsrechts mit der EuErbVO zu erreichen, wurde im Parlament eine Reform einge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Grundsatz: Wertersatz in Geld.

Rn 12 Die Wertersatzpflicht des Bereicherungsschuldners entsteht nur, dann aber zwingend, soweit der Bereicherungsgegenstand nebst Nutzungen und Surrogaten nicht herausgegeben werden kann. Bereicherungsgläubiger und -schuldner können also nicht wählen zwischen Rückgabe in Natur und Wertersatz. Rn 13 Zu erstatten ist grds der objektive Wert des Kondiktionsgegenstandes (BGHZ 5,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 147. Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen v 22.12.2005, BGBl I 2005, 3683

Rn. 167 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Die Bundesregierung hatte bereits durch Kabinettsbeschluss v 04.05.2005 die Verabschiedung eines § 15b EStG in die Wege geleitet, die an die Stelle von § 2 EStG tritt. In der Begründung wird ausgeführt, dass der Ansturm auf ua Medienfonds u Wertpapierfonds ständig zunehme u diese Fondsmodelle ihren Anlegern im Erstjahr einen hohen Verlust zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelne Definitionen.

Rn 2 ›Rechtsnachfolge von Todes wegen‹ (›succession‹) ist jede Form des Übergangs von Vermögenswerten, Rechten u Pflichten vTw, sei es im Wege der gewillkürten Erbfolge durch eine Verfügung vTw (s I lit d) oder im Wege der gesetzlichen Erbfolge (I lit a). Der Begriff ist verordnungsautonom auszulegen (Dörner ZEV 12, 505, 506f). Rn 3 ›Erbvertrag‹ (›agreement as to succession‹)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entstehung und Rang.

Rn 3 Die Entstehung gesetzlicher Pfandrechte richtet sich, wie schon der Wortlaut (›entstandenes Pfandrecht‹) zeigt, nicht nach §§ 1205–1208 (BGH NJW 99, 3716, 3717 [BGH 22.04.1999 - I ZR 37/97]), sondern nach den jeweiligen Sonderregelungen. Ein gutgläubiger Erwerb gesetzlicher Pfandrechte ist nach stRspr (BGHZ 34, 122, 126 f; 34, 153, 154 f; 35, 53, 61; 87, 274, 280; 100, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Schuld- und Vertragsübernahme, Schuldanerkenntnis ua.

Rn 8 Die kollisionsrechtlichen Fragen bei Veränderungen auf der Schuldnerseite sind in der VO nicht eigens geregelt, daher ist auf allg Grundsätze zurückzugreifen. Die Voraussetzungen einer befreienden Schuldübernahme richten sich nach dem für die übernommene Schuld maßgeblichen Recht (RG JW 32, 3810, 3811; MüKo/Martiny Art 15 Rz 24). Die kausale Vereinbarung zwischen Überne...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Grundsätze zur Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 560 In den USA ist das Zivilrecht interlokal gespalten. Jeder der 50 Einzelstaaten hat nicht nur ein eigenes materielles Erbrecht, sondern auch ein eigenes Erbkollisionsrecht. Dabei gelten sowohl im Verhältnis der Erbrechtssysteme einzelner US-Staaten untereinander (interlokal) als auch im Verhältnis zum Erbrecht ausländischer Staaten (internationales Erbrecht) in den me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wertsicherung von Geldschulden.

Rn 18 Preisklauselgesetz (§§ 1–8) vom 7.9.07 (zuletzt geändert durch dasG vom 29.7.09 [BGBl. I S. 2355]): Zitat Preisklauselverbot (1) Der Betrag von Geldschulden darf nicht unmittelbar und selbsttätig durch den Preis oder Wert von anderen Gütern oder Leistungen bestimmt werden, die mit den vereinbarten Gütern oder Leistungen nicht vergleichbar sind. (2) Das Verbot nach Absatz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Übersicht: Inhalt, Bedeutung, Abtretbarkeit.

Rn 1 Die Vorschrift gewährt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen iSv § 773 I Nr 1 (Mot II 677; RGZ 8, 260, 263; Staud/Stürner § 775 Rz 7) – unter bestimmten Voraussetzungen für die Zeit bis zur Inanspruchnahme durch den Gläubiger einen Befreiungsanspruch gegen den Hauptschuldner, wenn zwischen dem Bürgen und dem Hauptschuldner im Innenverhältnis ein Auftrag oder ein ä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entnahmewille

Rn. 204 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Entnahmewille als subjektives Entnahmeelement: Eine ausdrückliche bzw schlüssige Entnahmehandlung (als objektives Entnahmeelement, s Rn 205ff) setzt grds einen konkret gefassten Willensentschluss mit idR endgültiger Entnahmeabsicht voraus (BFH v 07.02.2002, IV R 32/01, BFH/NV 2002, 1135; BFH v 14.05.2009, IV R 44/06, BStBl 2009, 811). Entst...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 3. Bei der Nachlassbewertung nicht zu berücksichtigende Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 256 Aufschiebend bedingte Rechte und Verbindlichkeiten bleiben außer Ansatz. Als aufschiebende Bedingung gilt hier sowohl die rechtsgeschäftliche als auch die echte Rechtsbedingung,[712] vor deren Eintritt es an der Verwirklichung eines zur Entstehung des Rechts/der Verbindlichkeit erforderlichen Tatbestandsmerkmals fehlt.[713] Auf den Grad der Wahrscheinlichkeit des Bed...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Aktiva.

Rn 3 Aktiva sind grds alle vererblichen Vermögensgegenstände sowie Surrogate (zB Lastenausgleichsansprüche für vor dem Erbfall entstandene Schäden, auch wenn sie erst in der Person des Erben entstanden, s BGH FamRZ 77, 128, 129; Rückgewähr- oder Entschädigungsansprüche für Grundstücke in der früheren DDR nach dem Vermögensgesetz, wenn der Erbfall nach dem 29.9.90 eingetreten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 987 bis 993 BGB

Rn 1 Anwendungsziel der §§ 987 ff, welche ein gesetzliches Schuldverhältnis begründen, ist die Auflösung der Interessenlagen für die Fälle, in denen der Besitzer entweder nie ein Recht zum Besitz hatte oder dieses Recht später verloren hat, mithin § 986 nicht (mehr) einschlägig sein kann. Es besteht einerseits ein Interesse des Eigentümers am Erhalt möglichst aller Nutzungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1171 BGB – Ausschluss durch Hinterlegung.

Gesetzestext (1) 1Der unbekannte Gläubiger kann im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Eigentümer zur Befriedigung des Gläubigers oder zur Kündigung berechtigt ist und den Betrag der Forderung für den Gläubiger unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme hinterlegt. 2Die Hinterlegung von Zinsen ist nur erforderlich, wenn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Der Begriff des Haushaltsgegenstandes.

Rn 5 Der Begriff des Haushaltsgegenstandes deckt sich mit den gleichlautenden in § 1369 und § 1568b. Haushaltsgegenstände sind danach alle beweglichen Gegenstände, die nach den Vermögens- und Lebensverhältnissen der Eheleute und ihrer Kinder üblicherweise für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie einschl der Freizeitgestaltung bestimmt sind, also ...mehr

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AGS 08/2024, Versagung der ... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Grundlagen Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Gegenstandswert auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach den für die Gerichtsgebühren maßgebenden Streitwert richten oder es an einem solchen Wert fehlt. Über einen solchen Antrag hat auch beim BGH gem. § 33 Abs. 8 S. 1 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Pacht und Leihe.

Rn 10 Beim Pachtvertrag (§ 581) können iGgs zum Mietvertrag neben Sachen auch Rechte überlassen werden. Darüber hinaus gewährt der Pachtvertrag auch den Genuss von Früchten iSv § 99. Miete und Pacht sind danach abzugrenzen, ob nach dem objektiven Inhalt aller Vertragsbestimmungen nur der Gebrauch der überlassenen Sache oder ob Gebrauch und Fruchtgenuss zu gewähren sind (BGH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vertragstypische Pflichten – § 650p.

Rn 3 Von § 650p erfasst werden Verträge über Planungs- und Überwachungsleistungen, die Architekten und Ingenieure für die Herstellung eines Bauwerks oder einer Außenanlage erbringen. Für die Begriffe ›Bauwerk‹ und ›Außenanlage‹ kann auf die Definitionen in § 650a zurückgegriffen werden (s dort) Daraus folgt, dass nicht jede Leistung der Architekten und Ingenieure an einem Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 1786 [Autor/Stand] Nach § 2 Abs. 3 GewStG gilt als Gewerbebetrieb auch die Tätigkeit der sonstigen juristischen Personen des privaten Rechts und der Vereine ohne Rechtspersönlichkeit, soweit sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) unterhalten. Unter diese Vorschrift fallen insb. Konsumvereine, Rabattsparvereine, Hausbesitzer- u...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form und Inhalt.

Rn 5 Die Wirksamkeit des Auftrags ist grds an keine Form gebunden. Ein Auftrag ist notariell zu beurkunden, wenn dieser eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung zur Übertragung oder zum Erwerb von Grundstücken begründet (§ 311b I; BGHZ 19, 69; 85, 245; 127, 168). Die Heranziehung anderer Formvorschriften (zB §§ 766, 780) kommt idR nicht in Betracht, da durch den Auftrag keine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Sonstige Eingriffe.

Rn 104 Als sonstige Eingriffe in das Recht am Unternehmen kommen zB Absatzbehinderungen in Betracht (BeckOGK/Spindler § 823 Rz 232 mN). Auch das Fertigen und Ausstrahlen von Bild- bzw Tonaufnahmen unter Verletzung des Hausrechts wird zu Recht als Eingriff in das Recht am Unternehmen in Erwägung gezogen (BGHZ 80, 25, 27 ff; 138, 311, 314 ff; Stuttg AfP 15, 450 – im konkreten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bewertung.

Rn 24 Maßgebend ist grds der Verkehrswert (s § 2311 Rn 9) des Gegenstandes, um den das Vermögen des Erblassers verringert wurde (BGH NJW 10, 3232, 3235 [BGH 28.04.2010 - IV ZR 73/08]). Bzgl eines Landgutes ist § 2312 zu beachten (BGH NJW 64, 1323; 65, 1526 [BGH 15.03.1965 - III ZR 108/63]), wenn dessen Voraussetzungen noch beim Erbfall bestehen (BGH NJW 95, 1352 [BGH 14.12.1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 149. Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v 28.04.2006, BGBl I 2006, 1095

Rn. 169 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Zur Sanierung der öff Haushalte enthält das Gesetz folgende Regelungen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anspruch auf Teilauseinandersetzung?

Rn 9 Bei anderweitigen Vereinbarungen der Miterben hat jeder von ihnen Anspruch auf Erbauseinandersetzung. Da die §§ 2046 ff, 2042 II iVm 752 ff eine alle Miterben und den gesamten Nachlass, mit Ausn von § 2047 II, erfassende Auseinandersetzung vorsehen, hat jeder Miterbe zunächst Anspruch auf eine vollständige Auseinandersetzung des Nachlasses. Eine Teilauseinandersetzung i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsätze

Rn. 161b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gebäudeteile, die nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem Gebäude stehen, sind selbstständige WG (BFH v 26.11.1973, GrS 5/71, BStBl II 1974, 132). Ein einheitlicher Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit der eigentlichen Gebäudenutzung besteht nicht, wenn ein Gebäudeteil der Gebäudenutzung gegenüber besond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Zweckstaffelung.

Rn 49 In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass die Parteien mit dem Abschluss eines wirksamen schuldrechtlichen Vertrages einen über die sich hieraus ergebenden wechselseitigen Leistungspflichten hinausgehenden Zweck verfolgen. Um eine solche Zweckstaffelung handelt es sich bspw, wenn der Käufer eines Grundstückes dieses nach der übereinstimmenden Vorstellung der Partei...mehr