Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Mängelhaftung

Rz. 91 Beim Stückvermächtnis haftet der Vermächtnisbelastete nicht für Sachmängel; beim Gattungsvermächtnis besteht eine verkäuferähnliche Haftung nach § 2183 BGB. Beim Verschaffungsvermächtnis gilt je nach Situation Mängelhaftungsrecht entweder wie beim Stückvermächtnis oder wie beim Gattungsvermächtnis (vgl. zum Mängelhaftungsrecht Rdn 39 ff.).mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Aufgebotseinrede

Rz. 218 Das Gesetz gewährt dem Erben nach der Erbschaftsannahme eine weitere Schonungseinrede (§ 2015 BGB): Während des laufenden Aufgebotsverfahrens der Nachlassgläubiger, §§ 454 ff. FamFG, kann der Erbe ebenfalls die Erfüllung einer Nachlassverbindlichkeit einredeweise verweigern. Auch hier soll dem Erben Gelegenheit gegeben werden, sich Klarheit über die Nachlassverbindli...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Organisation der Erbengemeinschaft

Rz. 29 Anders als das Recht der Personengesellschaft unterscheidet das Recht der Erbengemeinschaft bei der Strukturierung ihrer Organisation nicht zwischen Geschäftsführung als Berechtigung und Verpflichtung im Innenverhältnis einerseits und Vertretung im Außenverhältnis andererseits, sondern spricht von "Verwaltung" und "Verfügung" über Nachlassgegenstände. Rz. 30 Für die Ve...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / 6. Zuständigkeit bei Annahme- und Ausschlagungserklärungen, Art. 13 EuErbVO

Rz. 175 Hinsichtlich der Erklärung über die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils sieht Art. 13 EuErbVO einen besonderen Gerichtsstand vor. Flankiert wird die Regelung des Art. 13 EuErbVO von der Bestimmung des Art. 28 EuErbVO, wonach hinsichtlich der Formgültigkeit einer solchen Erklärung auch die lex fori des nach Art. ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / g) Kosten eines Aufgebots der Nachlassgläubiger

aa) Gerichtskosten Rz. 471 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[376] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen desh...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Erbschaftskauf

Rz. 11 Muster 18.1: Erbschaftskauf Muster 18.1: Erbschaftskauf _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurkunde ich Folgendes: § 1 Vertragsgegenstand (...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / hh) Auseinandersetzungsverlangen des Pfändungsgläubigers

Rz. 401 Mit Erwerb des Pfändungspfandrechts kann der Pfändungsgläubiger bei Pfandreife (Rechtskraft des vollstreckbaren Titels) anstelle des Miterben die Auseinandersetzung des Nachlasses nach §§ 2042 ff. BGB betreiben, auch wenn der Erblasser sie ausgeschlossen hat (§ 2044 BGB), § 1258 BGB.[344] Das Pfandrecht setzt sich dann am Auseinandersetzungsguthaben fort bzw. an den ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / e) Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 346 Nachlassverbindlichkeiten, die auf einem Grundstück des landwirtschaftlichen Betriebs dinglich gesichert sind, kann das Landwirtschaftsgericht auf Antrag mit Zustimmung des betreffenden Gläubigers aus dem Haftungsverband der Erbengemeinschaft herausnehmen und die alleinige Haftung des Zuweisungsempfängers bestimmen. Andere Nachlassverbindlichkeiten, die im Zeitpunkt d...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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Umzugskosten / 5 Beförderungskosten (Speditionskosten)

Die Speditionskosten sind die weitaus höchsten erstattungsfähigen Aufwendungen anlässlich eines Umzugs. Sie werden nach dem niedrigsten von mindestens 2 vom Beschäftigten vor dem Umzug eingeholten Kostenvoranschlägen (mit verbindlichem Festpreis) erstattet. Die Kostenvoranschläge müssen von 2 rechtlich und wirtschaftlich selbstständigen Unternehmen eingeholt werden. Der Besc...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Muster: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede)

Rz. 307 Muster 11.18: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede) Muster 11.18: Klageerwiderung (Dürftigkeitseinrede) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – P...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 204 Der Übergeber ist im gesetzlichen Güterstand verheiratet und hat mehrere Abkömmlinge. Einem seiner Abkömmlinge überträgt er ein Grundstück nebst von ihm bewohntem Einfamilienhaus, wobei er sich den Nießbrauch im gesetzlichen Umfange vorbehält. Nach dem Tode des Übergebers soll das Nießbrauchsrecht seinem Ehegatten zustehen. Der Übernehmer übernimmt anstelle des Überg...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Gesamtschuldklage

Rz. 438 Mit der Gesamtschuldklage beabsichtigt der Gläubiger die Vollstreckung in das Eigenvermögen des jeweiligen Miterben, wobei zu beachten ist, dass auch der dem Miterben zustehende Erbteil Teil des Eigenvermögens des Miterben ist. Rz. 439 Hat der Gläubiger gegen alle Miterben einen Titel oder einzelne Vollstreckungstitel erwirkt, so liegen die formalen Voraussetzungen de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Muster: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB)

Rz. 381 Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) Muster 11.25: Klageerwiderung mit Antrag auf Aufnahme eines Haftungsbeschränkungsvorbehalts – Einrede des ungeteilten Nachlasses (§ 780 ZPO, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _______...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Allgemeines

Rz. 48 Eines der wohl am meisten unterschätzten Probleme bei der Stiftungsarbeit ist das der Haftung von Organmitgliedern bei Stiftungen.[76] Es wird in der Praxis deshalb leider häufig auf die leichte Schulter genommen. Nach einer nicht näher begründeten Meinung aus der Wissenschaft soll die Haftung von Stiftungsorganmitgliedern in der Praxis so gut wie keine Rolle spielen....mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 1. Muster: Kauf und Übertragung eines Erbteils

Rz. 19 Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils Muster 18.3: Kauf und Übertragung eines Erbteils _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind alle ausgewiesen durch ihre amtlichen Personalausweise. Nach Grundbucheinsicht beurk...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Auseinandersetzungsplan

Rz. 208 Aus § 2204 Abs. 2 BGB ergibt sich das Erfordernis der Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans durch den Testamentsvollstrecker, wobei die Art und Weise der Auseinandersetzung nach § 2204 Abs. 1 BGB mit der Maßgabe der §§ 2042 ff. BGB zu erfolgen hat.[376] Danach hat der Testamentsvollstrecker gem. § 2046 BGB zunächst die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 2 BG...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 250 & Zustimmung bei Übertragung (siehe auch Rdn 206) Ist der Übergeber zum Übertragungszeitpunkt in Zugewinngemeinschaft verheiratet, sind die Vorschriften der §§ 1365 und 1375 BGB zu beachten. Gemäß § 1365 BGB ist eine Zustimmung des Ehegatten zur Übertragung dann erforderlich, wenn der Übergeber über sein Vermögen im Ganzen verfügt, wobei hier der objektive Wert maßgebl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten

aa) Grundsatz Rz. 460 Auch für den Miterben gilt nach der Nachlassteilung der Grundsatz, dass er unbeschränkt haftet, aber beschränkbar. Für die Haftungsbeschränkungsmaßnahmen gelten die allgemeinen Regeln; allerdings scheidet Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmaßnahme nach der Teilung aus (§ 2062 Hs. 2 BGB). Damit tritt nach der Erbteilung beim unzulänglichen Nachl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Unzulänglichkeitseinreden

Rz. 462 Erhebt der Miterbe die Dürftigkeitseinrede bzw. die Überschwerungseinrede (§§ 1990, 1992 BGB), so hat dies zur Folge, dass der Miterbe die Zwangsvollstreckung in diejenigen Nachlassgegenstände zu dulden hat, die er bei der Teilung aus dem Nachlass erhalten hat.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / IV. Nachlassverwaltung

Rz. 29 Nach der Legaldefinition des § 1975 BGB ist die Nachlassverwaltung eine Nachlasspflegschaft zum Zwecke der Befriedigung der Gläubiger. Rz. 30 Aus dem Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge ergibt sich, dass auch die Schulden des Erblassers auf den Erben übergehen. Dieses Ergebnis kann sowohl für die Erben als auch für die Gläubiger des Erblassers unerwünscht sein. Der Erbe ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / dd) Checkliste: Vollstreckungsgegenklage nach §§ 781, 785 ZPO

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Vermächtnislösung

Rz. 443 Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den überlebenden Ehegatten zum unbeschränkten Vollerben einzusetzen, ihn jedoch im Falle der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis zu beschweren (aufschiebend bedingtes Vermächtnis). Dem überlebenden Ehegatten verbleibt als Vollerben weitestgehende Verfügungsfreiheit. Im Falle der Wiederverheiratung ist er verpflichtet, eine...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gerichtskosten

Rz. 471 Gerichtsgebühren für das Aufgebotsverfahren und für den Ausschließungsbeschluss werden in Höhe von 0,5 Gebühren erhoben, Nr. 15212 Nr. 3 KV GNotKG. Kostenschuldner ist der Antragsteller, § 22 GNotKG. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens sind Nachlassverbindlichkeiten[376] und Masseschulden im Insolvenzverfahren, § 324 Abs. 1 Nr. 4 InsO, und fallen deshalb im Innenverhäl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 2. Formelle Erfordernisse

Rz. 679 Ein privat errichtetes Inventar entspricht nicht den gesetzlichen Voraussetzungen. Der Erbe muss bei der Aufnahme eine Behörde oder einen Notar hinzuziehen, § 2002 BGB. Auch das Nachlassgericht selbst kann das Inventar aufnehmen, § 2003 BGB. Das Inventar soll den gesamten Nachlassbestand und den Wert der Nachlassgegenstände enthalten, § 2001 BGB. Es ist beim örtlich ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / f) Keine materiellrechtliche Wirkungen der Schonungseinreden

Rz. 230 Umstritten ist die Frage, ob die Erhebung der Einrede sich auf prozessuale und vollstreckungsrechtliche Wirkungen beschränkt oder ob auch materiellrechtliche Folgen daraus entspringen, etwa dass nach Erhebung der Einrede während der dreimonatigen Frist kein Verzug eintritt. Die heute h.M. geht seit RGZ 79, 201, 204 von einer rein prozessualen Wirkung aus und verneint...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Reichweite von § 780 ZPO

Rz. 523 Nach § 780 Abs. 1 ZPO kann der als Erbe verurteilte Beklagte die Beschränkung der Erbenhaftung nur geltend machen, wenn sie ihm im Urteil vorbehalten wurde. Dabei zeigt sich, dass die Vorschrift einen doppelten Regelungsinhalt hat:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Gegenstandswert

Rz. 473 Der Gegenstandswert – zu bestimmen nach § 36 GNotKG – bemisst sich nach dem Interesse des Antragstellers i.S.v. § 3 ZPO an dem Ausschluss etwaiger Nachlassgläubiger.[377] Die Höhe der Verbindlichkeiten ist nicht bekannt, deshalb werden in der Praxis häufig 10 % des Aktivnachlasses (OLG Hamm: 15 % der Summe der Nachlassverbindlichkeiten)[378] als Gegenstandswert angen...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Nachlasserbenschulden bis zur Abschichtung

Rz. 286 Nachlasserbenschulden werden durch Rechtshandlungen der Miterben, insbesondere durch Rechtsgeschäfte im Rahmen von Verwaltungsmaßnahmen (§ 2038 BGB), begründet. Weil sie sich auf den Nachlass beziehen, sind es Nachlassverbindlichkeiten. Aber sie sind gleichzeitig auch Eigenverbindlichkeiten jedes Miterben, denn sie wurden in aller Regel rechtsgeschäftlich begründet; ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Formalien der Anfechtung

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§ 12 Erbengemeinschaft / gg) Entstehung einer Nachlasserbenschuld

Rz. 50 Wird im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung eine Verbindlichkeit begründet, z.B. durch Abschluss eines Werkvertrags, so haften dafür sowohl der Nachlass als auch die Erben nach allgemeinem Vertrags- und Schuldrecht, und damit insoweit unbeschränkt. Soweit der Nachlass betroffen ist, besteht eine gesamtschuldnerische Haftung der Miterben gem. § 2058 BGB und in Bezug ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IX. Prozessuale Fragen

Rz. 305 Bei einem Streit über die Höhe oder Fälligkeit der Vergütung ist der Anspruch nicht beim Nachlassgericht, sondern beim sachlich und örtlich zuständigen Prozessgericht geltend zu machen. Eine Anordnung des Erblassers auf Festsetzung der Vergütung durch das Nachlassgericht ist nicht möglich, kann aber möglicherweise so ausgelegt werden, dass ein Mitglied des Nachlassge...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Miterbe als Nachlassgläubiger

Rz. 475 Die Besonderheit, dass ein Miterbe Gläubiger einer Nachlassverbindlichkeit ist, ist im Gesetz nicht besonders geregelt. Der Gläubigermiterbe kann nach den allgemeinen Regeln die übrigen Miterben nach seiner Wahl entweder mit der Gesamtschuldklage oder mit der Gesamthandsklage verklagen.[381] Rz. 476 Während des Bestehens der Erbengemeinschaft kann der Gläubigermiterbe...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / a) Mitwirkung zur Feststellung des ausländischen Rechts

Rz. 106 Soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist, bedarf es nach § 293 ZPO des Beweises. Dabei ist fraglich, ob der Prozessbevollmächtigte zur Beibringung des ausländischen Rechts verpflichtet ist.[138] Nach der Rechtsprechung gilt aber insoweit ohne Rücksicht auf die Beweislast der Untersuchungsgrundsatz. Das deutsche internationale Privatrecht ist von Amts w...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / II. Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem gegen den Erblasser ergangenen Urteil

Rz. 509 Falls die Zwangsvollstreckung erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, so muss der Nachlassgläubiger seinen Vollstreckungstitel auf den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers gem. § 727 ZPO umschreiben lassen (zur Möglichkeit der Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO ohne Titelumschreibung bei bereits zu Lebzeiten des Erblasse...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Unbeschränkte Vollstreckung

Rz. 536 Nach § 781 ZPO bleibt die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, bis aufgrund der beschränkten Erbenhaftung von dem Erben Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung erhoben werden. Solange nicht die Beschränkung der Haftung aus dem Titel durch richterlichen Ausspruch geklärt ist, weil der Erbe ohnehin nur zur Leistung aus dem Nachlass oder ...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / aa) Gesamthandsklage

Rz. 425 Da der Nachlassgläubiger letztlich eine Vollstreckung in das Gesamthandsvermögen "Nachlass" beabsichtigt, ist die Klage gegen alle Gesamthänder, also alle Miterben, zu richten (Gesamthandsklage, § 747 ZPO). Die Miterben sind aber keine notwendigen Streitgenossen nach § 62 ZPO. Haben einzelne Miterben ihre Zustimmung dazu erteilt, dass die Forderung des Nachlassgläubi...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / aa) Reichweite

Rz. 21 Nach dem Erbstatut werden alle mit dem Erbfall zusammenhängenden Fragen beurteilt.[27] Es handelt sich also um die das Erbrechtsverhältnis beherrschende maßgebende Rechtsordnung. Lediglich die Form letztwilliger Verfügungen wurde gesondert angeknüpft, Art. 26 EGBGB a.F. Vom Erbstatut umfasst sind demnach:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Begründung von Nachlassverbindlichkeiten durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 245 Im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses ist der Testamentsvollstrecker befugt, für den Nachlass Verbindlichkeiten einzugehen, § 2206 BGB, soweit es sich um ordnungsgemäße Verwaltungsmaßnahmen handelt. Die Erben können auch insoweit die allgemeinen Haftungsbeschränkungsmaßnahmen treffen. Für den Geschäftspartner besteht das Risiko, ob eine Nachlassverbindlichkeit begrü...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / b) Befugnisse bei gleichzeitiger Geschäftsfähigkeit des Betreuten

Rz. 208 Die Vertretungsmacht des Betreuers lässt die Geschäftsfähigkeit des Betreuten unberührt, die Anordnung einer Betreuung an sich setzt keine Geschäftsunfähigkeit voraus.[279] Sofern der Betreute also nicht nach § 104 Nr. 2 BGB geschäftsunfähig ist oder für den betreffenden Geschäftsbereich kein Einwilligungsvorbehalt nach § 1825 BGB (§ 1903 BGB a.F.) angeordnet wurde, ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 2. Hinweise zum Muster

Rz. 20 Fallgestaltung Das Muster geht davon aus, dass der Verkäufer Miterbe einer Erbengemeinschaft ist und seinen Erbteil ganz an den Käufer verkauft und überträgt. Dies kommt insbesondere in den Fällen vor, in denen der Miterbe vorzeitig aus der Erbengemeinschaft ausscheiden will oder in denen ein Dritter als Erwerber sich in die Gesamthandsgemeinschaft einkauft, um durch V...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Nachlassgläubiger

Rz. 366 Gläubiger von Nachlassverbindlichkeiten können jedoch sowohl gegen den Testamentsvollstrecker als auch gegen den Erben vorgehen, § 2213 Abs. 1 BGB. Rz. 367 Der Testamentsvollstreckung unterliegendes Nachlassvermögen zählt bei Anordnung des Nachlassinsolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse. Dazu das OLG Köln:[330] Zitat "Das Nachlassvermögen, hinsichtlich dessen Testamentsvo...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ii) Gesamtschuldnerische Erbenhaftung bei bestehenden Ausgleichungspflichten

Rz. 210 Auf die Rechtsstellung der Miterben wirken sich Ausgleichungsrechte und -pflichten grundsätzlich nicht aus. Das Stimmrecht bei Maßnahmen der Verwaltung gemäß §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB richtet sich bis zur Auseinandersetzung nach den gesetzlichen (oder im Falle des § 2052 BGB den letztwillig verfügten) Erbquoten.[212] Nur die Verteilung des Reinertrages nach § 2038 Abs....mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / e) Positive Forderungsverletzung

Rz. 47 Für Fälle der positiven Forderungsverletzung im Zusammenhang mit der Vermächtniserfüllung gilt die allgemeine Vorschrift über die Pflichtverletzung, § 280 BGB. Allerdings haftet der Vermächtnisbeschwerte für solche Schadensersatzansprüche nicht beschränkt auf den Nachlass (wenn der Erbe beschwert ist, §§ 1967 Abs. 2, 1975 BGB) bzw. mit dem Hauptvermächtnis (wenn es si...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 434 Bei der Gesamthandsklage ist die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO bezüglich des Hauptsacheantrags im Regelfall nicht erforderlich, weil bei Geldforderungen sich der Klageantrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass richtet, so dass sich bereits hieraus eine Beschränkung der Haftungsgrundlage auf den Nachlass ergibt und bei Herausgabeansprüchen u...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 447 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Allgemeines

Rz. 339 Nach § 1922 BGB ist der Nachlass auf den Erben übergegangen, unabhängig davon, ob der Erbe den Nachlass in seinem Bestand und Umfang kennt. Um sein Risiko in Bezug auf die Haftung abschätzen zu können, aber auch um Besitz von den einzelnen Gegenständen ergreifen zu können, muss der Erbe wissen, was im Einzelnen zum Nachlass gehört. Deshalb gewährt das Gesetz dem Erbe...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 4. Zwei förmliche Nachlassverfahren

Rz. 260 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: Die zwei Nachlassverfahren Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Unterschied zwischen Gesamthandsklage und Gesamtschuldklage

Rz. 443 Dem Gläubiger steht es frei, welche der beiden Klagen er erheben will. Er kann auch von der Gesamtschuldklage zur Gesamthandsklage übergehen und umgekehrt. Möglich ist auch, parallel Gesamtschuldklage und Gesamthandsklage zu erheben, weil mit der Gesamthandsklage lediglich in den Nachlass vollstreckt werden kann, mit der Gesamtschuldklage aber auch in das Eigenvermög...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / a) Bedeutung und Funktion

Rz. 84 Das Nachlassverzeichnis nach § 2215 BGB schafft die Grundlage für eine ordnungsgemäße Amtsführung und Abwicklung durch den Testamentsvollstrecker. Auf das Nachlassverzeichnis baut die ordnungsgemäße Verwaltung (§ 2216 BGB) auf. Die Verpflichtung zur Nachlassherausgabe und zur Rechnungslegung nach § 2218 BGB i.V.m. §§ 666 und 667 BGB ergibt sich ihrem Umfang nach aus d...mehr