Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / c) Muster: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB)

Rz. 134 Muster 2.26: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Muster 2.26: Freistellung von Werbeaussagen-Haftung (Einkauf-AGB) Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Ansprüchen frei, die ein Kunde des Auftraggebers ("Kunde") aufgrund von Werbeaussagen des Auftragnehmers, des Herstellers im Sinne des § 4 Abs. 1 oder 2 ProdHaftG oder eines Gehilfen ein...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 8. Klauseln zur Begrenzung der Haftung des Verkäufers (ohne Verzug/Unmöglichkeit)

a) Ergänzender typischer Sachverhalt Rz. 78 Der Verkäufer wünscht, seine Haftung auf Schadensersatz (insbesondere wegen Mängeln) möglichst weitgehend auszuschließen oder zu begrenzen. Zur Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit siehe Rdn 86 ff., 92 ff. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der...mehr

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§ 13 Erbrecht / 8. Muster: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO

Rz. 85 Muster 13.7: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Muster 13.7: Antrag auf Beschränkung der Haftung gem. § 780 ZPO Wir beantragen, die Klage abzuweisen, hilfsweise dem Beklagten im Urteil gem. § 780 ZPO vorzubehalten, sich auf die Beschränkungen seiner Haftung sowohl für die Hauptforderung als auch für die Nebenforderungen und die Kosten auf den Bestand des...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Haftung gegenüber Gesellschaftern und in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogenen Dritten

Rz. 128 Haftung gegenüber Gesellschaftern nach GmbHG nur im Sonderfall des § 31 Abs. 6 GmbHG bei Ausschüttung von Stammkapital; sonst nur nach dem BGB.[522] Dritte können in den Schutzbereich des Organverhältnisses einbezogen sein, was Grundlage für eine Haftung sein kann (vgl. Rdn 112, 125).[523]mehr

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§ 42 Transportrecht / b) Haftung nach ADSp

Rz. 61 Soweit das Haftungsrecht im HGB – wie oben in Rdn 32 dargestellt – AGB-fest ausgestaltet ist, sind für die ADSp wie für andere Geschäftsbedingungen im Transportsektor einheitliche Haftungsstrukturen vorgegeben. Dies betrifft insbesondere das Haftungsprinzip, die Haftung für Dritte, Haftungshöchstbetrag bei Verspätungsschäden, Schadenreklamation und Verjährung. Die ADS...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Haftung nach BGB

Rz. 290 Es sind, soweit das Straßenverkehrsrecht betroffen ist, folgende Paragraphen zu nennen: a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB Rz. 291 Durch die gesetzliche Neu...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / IV. Vertragliche Haftung

Rz. 21 § 280 Abs. 1 BGB hat als Kernvorschrift für die anwaltliche Haftung folgende Voraussetzungen: 1. Pflichtverletzung Rz. 22 Die fünf häufigsten Anwaltshaftungsfälle sind Fristversäumnis, Verstoß gegen materiell-rechtliche Ausschlussfristen, Verglei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung

Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder Verletzung gewerblicher Schutzrechte den Deliktstatbestand verwirklicht[527] und die Gesellschaft gem. § 31 BGB haftet. Er haftet gem. § 823 Abs. 1 BGB, wenn er persönlich einen Schaden durch eine unerlaubte Handlung herbeigeführt hat (z.B. bei Verletzung von Vorbehaltseigentum von Lieferanten d...mehr

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§ 42 Transportrecht / b) CMR-Haftung

Rz. 37 Auch die CMR geht von einer verschuldensunabhängigen Haftung bei Güter- und Verspätungsschäden aus. Da die CMR "Pate" für das deutsche Frachtrecht gestanden hat, gelten hier nahezu die gleichen Haftungsstrukturen. Abweichend vom deutschen Frachtrecht kennt die CMR u.a. eine Garantiehaftung des Frachtführers für Fahrzeugmängel, Art. 17 CMR.[46] Auch nach der CMR ist nur...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen

Rz. 131 Der Geschäftsführer haftet nach § 179 BGB neben oder anstelle der Gesellschaft, wenn er selbst den Anschein erweckt, ein unbeschränkt persönlich haftender Unternehmensinhaber zu sein oder ein solches Unternehmen zu vertreten. Gleiches gilt zB, wenn er im Rechtsverkehr (über Jahre hinweg) neben der existenten GmbH für eine nicht existente AG auftritt, um den Eindruck ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Haftung bei Unterkapitalisierung?

Rz. 326 Nach einer Mindermeinung haften die Gesellschafter bei Unterkapitalisierung[1206] persönlich für Schulden der GmbH, soweit sie diese eindeutig und klar erkennbar völlig unzureichend mit Eigenkapital ausstatten.[1207] Dem folgt die Rspr. zwar überwiegend nicht;[1208] der BGH hat kurz vor Inkrafttreten des MoMiG offengelassen, ob Gesellschafterhaftung nach § 826 BGB be...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / (6) Haftung

Rz. 67 Von den in der Rechtsprechung des BAG entwickelten Grundsätzen über den innerbetrieblichen Schadensausgleich[121] kann durch vertragliche Regelungen grundsätzlich nicht abgewichen werden. Zu Lasten des Arbeitnehmers abweichende Haftungsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn ein besonderer Risikoausgleich gezahlt wird, der jedoch noch nicht in einem höheren Lohn zu seh...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung nach § 7 StVG

Rz. 286 Voraussetzung für die Haftung des Halters nach § 7 Abs. 2 StVG ist, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs der Schaden eintritt. Die Haftung gem. § 7 Abs. 2 StVG beinhaltet Gefährdungshaftung. Ebenso ist Anspruchsverpflichteter der Halter des Kfz-Anhängers. Die Halter-Gefährdungshaftung entfällt bei technisch besonders langsamen Fahrzeugen, die in § 8 Abs. 1 S. 1 StV...mehr

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§ 48 Vereine / f) Haftung

Rz. 25 Der rechtsfähige Verein haftet für rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten selber und ohne Durchgriff auf seine Mitglieder. Für einen deliktischen Schaden, den der Vorstand, ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderer verfassungsmäßig berufener Vertreter einem Dritten zufügt, haftet der Verein beschränkt auf das Vereinsvermögen (§ 31 BGB). Diese Haftung für Organe des ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung gegenüber privatrechtlichen Gläubigern

Rz. 129 Grundsätzlich[524] (vgl. Rdn 4) besteht keine direkte vertragliche Haftung des Geschäftsführers gegenüber privatrechtlichen Gläubigern der GmbH;[525] ein Durchgriff auf ihn ist im Prinzip ausgeschlossen – mit wichtigen Ausnahmen.[526] a) Haftung aus Delikt, Garantenstellung, Produkthaftung Rz. 130 Der Geschäftsführer haftet, wenn er selbst bei Wettbewerbsverstößen oder...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Steuerrechtliche Haftung

Rz. 134 Steuerrechtlich haftet der Geschäftsführer persönlich gem. §§ 34 Abs. 1, 69 AO.[572] Allein ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit ihn nicht von der Haftung z.B. wegen Nichtabführung einbehaltener Lohnsteuer; dafür haftet er auch nach Insolvenzantrag so lange, wie liquide Mittel zur Zahlung der Lohnsteuer vorhanden sind und ihm das Gericht nicht dur...mehr

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§ 42 Transportrecht / c) Versicherung der Haftung

Rz. 38 In der Regel hat der Spediteur wie jeder Auftraggeber eines Frachtführers ein Interesse daran, dass der Frachtführer seine Haftung ausreichend versichert. Im nationalen Güterkraftverkehr ist eine Pflichtversicherung vorgesehen, § 7a GüKG. Es empfiehlt sich aber generell, hierüber eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, weil auch nicht dem GüKG unterliegende Transpo...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 12. Haftung für Stimmrechtsausübung

Rz. 342 Sofern Gesellschafter die GmbH bzw. andere Gesellschafter durch schuldhaft pflichtwidrige Stimmrechtsausübung schädigen, sollen sie wegen Verletzung von Mitgliedschaftsverhältnis bzw. Treuepflicht ersatzpflichtig sein können.[1268] Einen Verstoß gegen die Treuepflicht begründet es nicht, wenn Gesellschafter einvernehmlich außerhalb der Grenze des § 30 GmbHG Vermögen ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 10. Klausel zur Begrenzung der Haftung des Auftragnehmers (Verkauf-AGB)

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 181 Grundsätzlich finden auf den Ausschluss der Haftung die für Verbraucher geltenden Bestimmungen Anwendung (vgl. hierzu Rdn 78 ff.). Zwar wird § 309 Nr. 7 BGB über § 310 Abs. 1 BGB für Verträge zwischen Unternehmern ausgeschlossen; jedoch entfalten die Wertentscheidungen des § 309 Nr. 7 BGB auch insoweit eine Indizwirkung im Rahmen der Anwendung...mehr

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§ 28 Leasing / VI. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

1. Freizeichnung durch leasingtypische Abtretungskonstruktion a) Zulässigkeit Rz. 53 Von jeher gestattet es der BGH dem Leasinggeber auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sich mit Blick auf den leasingtypischen Beschaffungsvorgang von seinen mietrechtlichen Gewährleistungspflichten nach §§ 535 ff. BGB freizuzeichnen und dem Leasingnehmer als Ausgleich dafür seine kaufvertr...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 3. Haftung für Erhaltung des Stammkapitals und bei Eigenkapitalersatz/Gesellschafterdarlehen

Rz. 325 Die Rechtsfragen sind separat behandelt (siehe Rdn 301 ff.)mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 9. Konzernhaftung – Haftung beim existenzgefährdenden Eingriff

a) Grundsatz Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1216] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmac...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Haftung für Geschäftsführerbestellung unter Verstoß gegen § 6 Abs. 2 GmbHG

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Haftung des Geschäftsführers

1. Haftung gegenüber der Gesellschaft a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig d...mehr

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§ 42 Transportrecht / 4. Haftung des Lagerhalters

a) Nach Gesetz Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf u...mehr

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§ 42 Transportrecht / 4. Haftung des Spediteurs

a) Haftung nach Gesetz Rz. 60 Der Spediteur unterliegt weitgehend dem gleichen Haftungsrecht wie der Frachtführer; die rechtlichen Unterschiede – insbesondere bei Güterschäden – sind gering.[70] Dass der Spediteur wie ein Frachtführer haftet, wird gesetzestechnisch auf zwei Wegen erreicht. Den Spediteur trifft in den Fällen des Selbsteintritts, der Fixkosten- und Sammelladungs...mehr

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§ 42 Transportrecht / 4. Haftung des Frachtführers

a) HGB-Haftung Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderu...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / 6. Klausel zur verschuldensunabhängigen Haftung des Auftragnehmers (Einkauf-AGB)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 160 Der Auftraggeber wünscht, dass der Auftragnehmer im Falle von Mängeln unabhängig von einem Verschulden auf Schadensersatz hafte. Dies soll auch dann gelten, wenn der Auftragnehmer nur (Zwischen-)Händler ist. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 161 Der Auftragnehmer haftet im Falle von Mängeln auf Schadensersatz nach § 437 Abs. 1 Nr. 3 BGB/§ 634 Nr. 4 B...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Haftung des Erwerbers eines Handelsgeschäftes

Rz. 19 Wird ein erworbenes Handelsgeschäft unter der alten Firma fortgeführt, haftet der Erwerber gem. § 25 HGB für alle betrieblichen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Die Fortführung einer unselbstständigen Geschäftsbezeichnung führt nicht zu einer Haftung nach § 25 HGB.[111] Die Haftung für die Firmenfortführung setzt nicht die identische Fortführung der alten Firm...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftung von Kindern gem. § 828 Abs. 2 BGB

Rz. 291 Durch die gesetzliche Neuregelung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften im Jahr 2002 wurde die haftungsrechtliche Situation von Kindern im motorisierten Verkehr nachhaltig verbessert. Die Neuregelung unterscheidet nicht, ob das Kind Opfer oder "Täter" eines Unfalls ist. Nach der gesetzlichen Neuregelung sind Kinder unter zehn Jahren ...mehr

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§ 8 Bankrecht / a) Muster: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung

Rz. 51 Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Muster 8.3: Bestellung einer Buchgrundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung Verhandelt am _____ in _____ Vor mir [Notar] erschien(en) _____ – nachstehend "Besteller" genannt – – ausgewiesen durch amtlichen Lichtbildausweis [oder: Dem Notar ist der Erschienene von Person bekannt.] –...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Haftung nach Gesetz

Rz. 60 Der Spediteur unterliegt weitgehend dem gleichen Haftungsrecht wie der Frachtführer; die rechtlichen Unterschiede – insbesondere bei Güterschäden – sind gering.[70] Dass der Spediteur wie ein Frachtführer haftet, wird gesetzestechnisch auf zwei Wegen erreicht. Den Spediteur trifft in den Fällen des Selbsteintritts, der Fixkosten- und Sammelladungsspedition (§§ 458–460 ...mehr

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§ 42 Transportrecht / 5. Haftung des Spediteurs bei Erbringung logistischer Leistungen

Rz. 62 Erbringt der Spediteur weitergehende logistische Leistungen, die keinen Beförderungsbezug haben, trifft ihn eine Verschuldenshaftung in der Regel nach Werkvertragsrecht, ggf. auch nach dem Recht anderer BGB-Vertragstypen oder dem Lagerrecht. Rz. 63 Das Thema "Haftung" ist bei der Erbringung logistischer Leistungen ein problembehaftetes Thema, weil es dort Abgrenzungspr...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 3. Deliktische Haftung

Rz. 46 Weiterhin ist der Anwendungsbereich des § 823 Abs. 1 BGB eröffnet.[175] Insbesondere die Zwangsvollstreckung in schuldnerfremde Gegenstände stellt grundsätzlich eine Eigentumsverletzung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB dar und vermag eine deliktische Haftung desjenigen zu begründen, der sie betreibt.[176] Ein nicht begründeter Insolvenzantrag oder eine unberechtigte Schutzrech...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 5. Sozialversicherungsrechtliche Haftung

Rz. 135 Arbeitgeber müssen zahlreiche sozialrechtliche Pflichten und Verhaltensvorschriften befolgen; diese Regeln sind verstreut in zahlreichen Gesetzen (etwa Sozialgesetzbücher, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Mindestlohngesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz). Wegen ihrer Allzuständigkeit sind die Geschäftsführer für die Erfüllung ihrer GmbH-P...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung beim Fußgänger- und Radfahrerunfall

Rz. 293 Gem. § 3 Abs. 2a StVO trifft den Kraftfahrzeugführer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, soweit deren besondere Stellung, insbesondere ggf. eine Hilfsbedürftigkeit, erkennbar war. Die Verantwortlichkeitsgrenze von Kindern ist nunmehr von sieben auf zehn Jahre angehoben worden. Inlineskater sind grds. den Regeln fü...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / f) Anmeldung zum Handelsregister – Haftung

Rz. 239 Sämtliche (§ 78 GmbHG) Geschäftsführer[926] haben die Erhöhung gem. § 57 GmbHG zum Handelsregister anzumelden (vgl. Rdn 222 ff.). Der Anmeldung sind als Anlagen beizufügen gem. § 57 Abs. 3 GmbHG Übernahmeerklärungen nach § 55 GmbHG (Nr. 1), Liste der Übernehmer der neuen Anteile (Nr. 2),[927] ggf. Unterlagen zur Sachkapitalerhöhung (Nr. 3) und außerdem der vollständi...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (4) Haftung von GmbH-Organmitgliedern mit Bezug zum Gründungsstadium

Rz. 38 Weitere Ansprüche können auf Organmitglieder einer GmbH wegen einer verdeckten Sacheinlage bzw. einer Umgehungsabrede, § 19 Abs. 4 GmbHG, aus dem Gesichtspunkt des Hin- und Herzahlens der Stammeinlage ggf. auch wegen Voreinzahlungen auf das Stammkapital sowie aus nicht ordnungsgemäßen Kapitalerhöhungen zukommen. Zu den diesbezüglichen Pflichten und der Haftung in der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 6. Haftung des Strohmann-Geschäftsführers und des faktischen Geschäftsführers

Rz. 137 Ein Strohmann-Geschäftsführer haftet (gerade) auch persönlich, wenn er von der Geschäftsführung vollständig ausgeschlossen ist;[585] das gilt auch für die strafrechtliche Verantwortlichkeit.[586] Vgl. zum faktischen Geschäftsführer Rdn 124.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 2. Rechtsgeschäftliche Haftung

Rz. 324 Jeder Gesellschafter kann aufgrund spezieller Vereinbarung oder aus cic, § 311 BGB [1203] für Verbindlichkeiten der GmbH eine Mitschuld oder eine Bürgschaft übernehmen oder die Schuld garantieren (vgl. Rdn 4, 112). Nach dem BGH begründet allein die Stellung als Gesellschafter-Geschäftsführer keine Vertreterhaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses, § 311 Abs. 3 S...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) HGB-Haftung

Rz. 31 Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung der Güter in der Zeit von der Annahme bis zur Ablieferung sowie für Schäden, die durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen. Die Haftung des Frachtführers ist eine Obhutshaftung, wobei es dahinstehen kann, ob diese verschuldensunabhängig ist oder besonders strengen Sorgfaltsanforderungen unterlieg...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (vgl. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Organpflichten und Haftung des Vorstands

Rz. 81 Bei ihrer Geschäftsführung haben Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.[91] Sie unterliegen den Berichtspflichten nach § 90 AktG gegenüber dem Aufsichtsrat, der Geheimhaltungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 3 AktG und dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG. Sie sind zur Ei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 8. Haftung des (ggf. faktischen) Geschäftsführers, strafrechtliche Verantwortung

Rz. 124 Der Geschäftsführer haftet grundsätzlich für seine Geschäftsführung nur gegenüber der GmbH (vgl. Rdn 125 ff.), nicht aber gegenüber deren Gläubigern; davon gibt es wichtige Ausnahmen (vgl. Rdn 129 ff.).[445] Strafrechtlich ist er zumal nach § 266 StGB verantwortlich.[446] Eine zunehmende Bedeutung hat seine Verantwortung nach Ordnungswidrigkeitenrecht.[447] Auch der ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / e) Haftung des Erwerbers für Einlagenrückstände

Rz. 180 Gem. § 16 Abs. 2 GmbHG haftet der Erwerber neben dem Veräußerer für Einlageverpflichtungen, die in dem Zeitpunkt rückständig sind, ab dem der Erwerber gem. § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG als Inhaber des Geschäftsanteils gilt.mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 13. Steuerliche Haftung

Rz. 343 Gem. § 74 AO haftet der an einem Unternehmen wesentlich beteiligte Eigentümer von Gegenständen für die Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet.[1270]mehr

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§ 16 Franchiserecht / bb) Checkliste: Vorvertragliche Haftung (aus Sicht des Franchisegebers)

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / III. Vorvertragliche Haftung

Rz. 19 Für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung vorvertraglicher Pflichten ist § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 oder Abs. 3 BGB anwendbar.[66] So judizierte der BGH, dass der Anspruch auf Rückzahlung des Honorars eines Mandanten einer Rechtsanwaltskanzlei gerechtfertigt war, da die Kanzlei vor Übernahme auf eine bestehende Interessenkollision zu der Bank hätte hi...mehr

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§ 28 Leasing / 3. Haftung des Leasinggebers für vorvertragliches Aufklärungsverschulden des Leasinggebers

Rz. 46 Der Lieferant ist nicht bevollmächtigt, den Leasinggeber bei Abschluss des Leasingvertrages zu vertreten. Er kann daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben, die den Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer unmittelbar rechtlich binden. Darauf wird in den Leasingverträgen regelmäßig ausdrücklich hingewiesen (sog. Vollmachtsklausel). Der Leasinggeber haftet ab...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / C. Haftung des Vermögensverwalters

Rz. 35 Im Gegensatz zu den vorstehend skizzierten Aufklärungs- und Beratungspflichten bei der Vermittlung von Anlagegeschäften liegt die vertragstypische Leistung des Vermögensverwalters darin, dass er die Entscheidungen anstelle des Kunden trifft.[132] Der Erfolg, also die Vermögensmehrung, schuldet der Vermögensverwalter nicht, sondern vielmehr nur die sachgerechte Durchfü...mehr