Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 32 Personengesellschaften / d) Haftung

Rz. 61 Die Gesellschafter einer KG haften entweder unbeschränkt oder beschränkt auf die Haftsumme. Unbeschränkt haftender Gesellschafter ist vorliegend die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär-GmbH). Beschränkt haftende Gesellschafter sind die Kommanditisten.[114] Bei den Kommanditisten ist zwischen der Pflichteinlage und der Haftsumme zu unterscheiden. Die Pfl...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / III. Checkliste Haftung geschäftsleitender Organe

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§ 35 Reiserecht / f) Haftung des Reisevermittlers

Rz. 188 Der Reisevermittler ist verpflichtet, den Reisevermittlungsvertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu erfüllen. Er muss dem Kunden den Vertrag über die vermittelte Reiseleistung verschaffen. All die bereits aufgeführten Pflichten führen allerdings nicht zur Eröffnung der reiserechtlichen Gewährleistungsansprüche, sondern lediglich zu Schadensersatzanspr...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 5. Haftung

Rz. 23 Seit der Fassung des PartGG vom Juli 1998 ist eine Haftungsbeschränkung auf den handelnden Partner kraft rechtsgeschäftlicher Vereinbarung nicht (mehr) notwendig;[40] intern soll insbesondere die Haftungskonzentration dazu führen, dass dem haftenden Partner bei schuldhaftem Verhalten wegen eines Schadensersatzanspruchs der übrigen Partner ein Rückgriff auf die anderen...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Haftung und Honoraranspruch des anwaltlichen Beraters

Rz. 45 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass Zahlungen des Schuldners auf rückständige Honoraransprüche im Zeitraum bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag nach §§ 129, 130 (131) InsO sowohl als kongruente als auch inkongruente Zahlungen anfechtbar sein können. Bei diesen Ansprüchen liegt regelmäßig die anspruchsbegründende Kenntnis von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Haftung des Fahrzeugführers gem. §§ 18, 19a StVG

Rz. 289 Der vom Halter des Kfz oder Anhängers verschiedene Fahrer haftet nur im Rahmen vermuteter Verschuldenshaftung. Es handelt sich um Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast. Der Entlastungsbeweis betrifft sämtliche Tatsachen, die als Schuld in Betracht kommen. Ungeklärtes geht zu Lasten des Fahrers.[297] Die Ausgleichspflicht gegenüber Mithaftenden regelt sich wie...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Haftung bei Insolvenzverschleppung

Rz. 341 Beteiligen sich Gesellschafter aktiv an der Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers[1264] (vgl. Rdn 133), können sie als Gehilfe, ggf. als Anstifter haften.[1265] Jeder Gesellschafter[1266] ist gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO bei Führungslosigkeit berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG, vgl. Rdn 108) und gem. § 15a Abs. 3 InsO verpflichtet, wenn...mehr

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§ 35 Reiserecht / j) Deliktische Haftung des Reiseveranstalters

Rz. 152 Neben das eigene Gewährleistungsregime des Reisevertragsrechts können Ansprüche wegen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten treten. Diese Ansprüche nach § 823 ff. BGB können neben den reisevertraglichen Ansprüchen geltend gemacht werden, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschriften erfüllt sind.[168] Mit dem Wegfall der nach altem Recht vorgeschriebenen A...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Grundsatz

Rz. 331 Die Entwicklung der Rspr. des BGH ist bewegt: Er hat bis zu einer Wende 2001 im qualifiziert faktischen Konzern die Haftung des eine GmbH beherrschenden unternehmerisch tätigen Gesellschafters[1216] kontinuierlich eingeschränkt. Nach der TBB-Entscheidung (1993) haftete der Gesellschafter analog §§ 302, 303 AktG, wenn er im Konzerninteresse die Leitungsmacht[1217] obj...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Haftungstatbestände der Gefährdungshaftung im Straßenverkehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Spezielle Haftungstatbestände

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§ 13 Erbrecht / 1. Allgemeines

Rz. 65 Die §§ 2058 bis 2063 BGB enthalten ergänzende Bestimmungen für die Haftung von Miterben für Nachlassverbindlichkeiten. Rz. 66 Der Alleinerbe haftet zunächst entweder mit dem Nachlass oder zusätzlich auch mit seinem Eigenvermögen, wenn er von der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung keinen Gebrauch gemacht hat oder diese Möglichkeit verloren hat. Wenn eine Erbengemeinsc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Sonstige Haftungstatbestände

Rz. 285 Weitere Haftungstatbestände, und zwar Verschuldenshaftung, sind die Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB. Hiernach kommen in Betracht:mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 4. Handelnden- und Gründerhaftung

Rz. 13 Gem. § 11 Abs. 2 GmbHG haften die Personen, die als Geschäftsführer oder wie ein solcher für die künftige GmbH tätig werden; die Handelndenhaftung erlischt mit der Eintragung der GmbH.[50] Streitig, aber für die Praxis geklärt, ist die Frage der Haftung der Gesellschafter bzw. der Vorgesellschaft für deren Verbindlichkeiten: Haften die Gesellschafter überhaupt nicht,[5...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Vorteile

Rz. 4 Die vorherrschenden Gründe für die Wahl der Rechtsform GmbH sind die relativ klar überschaubaren rechtlichen Verhältnisse, die vertraglich weitgehend frei gestaltbar sind. Wichtig ist die Haftungsbegrenzung.[5] Die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt. Darüber hinausgehende persönliche Haftung von Gesellschaftern oder Geschäftsfüh...mehr

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§ 40 Stiftungsrecht / 7. Haftungsfragen

Rz. 70 Die Stiftung haftet[128] gegenüber Dritten nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch zwingend für jeden Schaden, den ein Stiftungsorgan, ein Organmitglied oder ein sonstiger für die Stiftung Mitwirkender in Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben schuldhaft verursacht (Außenhaftung); grundsätzlich kann die Stiftung Rückgriff gegenüber den betreffenden Organmitgliedern nehmen ...mehr

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§ 27 Kaufrecht / ee) Ausschlussgründe

Rz. 77 Die Haftung des Verkäufers für vorhandene Mängel ist gesetzlich ausgeschlossen, wenn der Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kennt (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB). Dies setzt zumindest bedingten Vorsatz voraus.[156] Die Rechte des Käufers entfallen auch bei grob fahrlässiger Unkenntnis, es sei denn, dass der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechend...mehr

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§ 13 Erbrecht / 3. Einrede der beschränkten Miterbenhaftung bei der Gesamtschuldklage

Rz. 74 Wenn ein Nachlassgläubiger vor Teilung die Gesamtschuldklage erhebt, kann jeder Miterbe bis zur Teilung des Nachlasses seine Haftung auf den Miterbenanteil beschränken – sog. aufschiebende Einrede der beschränkten Miterbenhaftung gem. § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB. Diese Einrede besteht unabhängig von der Möglichkeit der Haftungsbeschränkung nach den §§ 1975 ff. BGB. Rz. 75 D...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Eigenhaftung aus culpa in contrahendo, § 311 Abs. 3 BGB

Rz. 132 Die Rspr. hat die Haftung bei schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bejaht, z.B. Warn- und Hinweispflichten, insb. ab Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei falschen Prospektangaben. Der Geschäftsführer muss selbst Träger solcher Pflichten sein. Das ist anzunehmen bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens in besonderem...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit

Rz. 85 Muster 2.11: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit Muster 2.11: Haftungsausschluss (Verkauf-AGB) – ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit (1) Der Verkäufer haftet für alle schuldhaft verursachte Schäden, auch die seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Beimehr

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§ 17 GmbH-Recht / b) Weitere Anspruchsgrundlagen

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§ 17 GmbH-Recht / d) Verschärfte Eigenhaftung in der Unternehmenskrise

Rz. 133 Für die in der Unternehmenskrise begründeten Verbindlichkeiten der GmbH bestehen weitere Haftungsgründe,[549] insb. bei Verstoß gegen die Pflicht des § 15a Abs. 1 S. 1 InsO, das Insolvenzverfahren rechtzeitig zu beantragen (vgl. Rdn 112) oder nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Feststellung der Überschuldung (vgl. Rdn 113)[550] keine Zahlungen mehr zu leisten ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / Literaturtipps

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / I. Grundfragen

Rz. 2 Die Haftung des Rechtsanwalts ist – anders als die des Notars gemäß § 19 BNotO [2] – vom Gesetzgeber nicht einheitlich geregelt worden. Abgesehen von einigen eher deklaratorischen Hinweisen in der BRAO findet sich weder in der Bundesrechtsanwaltsordnung [3] noch in sonstigen Gesetzen eine spezielle Norm, welche die Voraussetzungen der anwaltlichen Haftung bestimmt.[4] Si...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 42 Transportrecht / a) Nach Gesetz

Rz. 88 Der gewerbliche Lagerhalter ist für den Verlust und die Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes verantwortlich, es sei denn, dass der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruht, die durch die Sorgfalt eines ordentlichen Lagerhalters nicht abgewendet werden konnte, § 475 HGB. Verlust liegt vor, wenn der Lagerhalter dem Einlagerer auf unübersehbare Z...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 79 Die Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Verbrauchsgüterkauf-Verträgen sind unbeschadet der §§ 307 bis 309 BGB grds. dispositiv (§ 476 Abs. 3 BGB). Bestreben des Verkäufers ist es, den Ausschluss zu erstrecken auf:mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 4. Geschäftsführung/Vertretung

Rz. 9 In § 709 Abs. 1 BGB ordnet das Gesetz die einstimmige Gesamtgeschäftsführung an. Diese Regelung ist dispositiv. So kann der Gesellschaftsvertrag einem oder mehreren Gesellschaftern Einzelgeschäftsführungsbefugnis erteilen oder einzelne Tätigkeitsbereiche nach Fachgebieten verschiedenen Gesellschaftern zuordnen. Die gesetzliche Regelung zur Vertretung der Gesellschaft g...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 78 Der Verkäufer wünscht, seine Haftung auf Schadensersatz (insbesondere wegen Mängeln) möglichst weitgehend auszuschließen oder zu begrenzen. Zur Haftung bei Verzug und Unmöglichkeit siehe Rdn 86 ff., 92 ff.mehr

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§ 42 Transportrecht / VI. Muster: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer

Rz. 43 Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Muster 42.1: Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Rahmenvertrag Spediteur/Straßenfrachtführer Zwischen _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Spediteur genannt – und _____ vertreten durch _____ – nachfolgend Frachtführer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Vertragsgegenstand (1) Der Frachtführer ve...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Muster: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit)

Rz. 182 Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) Muster 2.39: Haftungsausschluss in Verkauf-AGB (ohne Lieferverzögerung/Unmöglichkeit) (1) Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzun...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 5. Haftungsbeschränkung

Rz. 13 Eine Haftungsbegrenzung ist aufgrund der Komplexität ausländischer Rechtslagen ratsam.[53] Für eine Freizeichnung bestehen die nachfolgenden Möglichkeiten:[54]mehr

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§ 11 Bauträgerrecht / D. Muster: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser)

Rz. 55 Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Muster 11.1: Bauträgervertrag (Kaufvertrag über Doppelhaushälften und Reihenhäuser) Der Notar hat darauf hingewiesen, dass er vor der Protokollierung die Beteiligten darüber zu befragen hat, ob bei der nachstehend zu beurkundenden Angelegenheit eine der mit ihm zur gemeinsamen Berufsaus...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / c) OHG und KG

Rz. 28 Die Haftung bei den Personengesellschaften OHG und KG richtet sich nach §§ 128, 161 Abs. 2 HGB. Das betrifft im Wesentlichen die Haftung der persönlich haftenden Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung wird in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft von dem Insolvenzverwalter als Gesamtschaden (§ 92 InsO) geltend gemacht. Ko...mehr

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§ 25 Kapitalanlagerecht / A. Einführung

Rz. 1 Veränderte Vermögensverhältnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass sich verstärkt Privatleute für das Thema Kapitalanlagen interessierten und solche zeichneten. Dies führte in der Vergangenheit – nicht erst aufgrund der sog. "Subprimekrise" – dazu, dass an die Anwaltschaft vermehrt Streitigkeiten wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen herangetragen wurden und in ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Anforderungen an Begrenzungen der Verzugshaftung

Rz. 88 Verzugshaftungsbegrenzungen in AGB werden vom BGH grds. anerkannt. Es ist jedoch nicht definitiv geklärt, ob Verzug stets die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt.[194] Wenn nicht, könnte auch ein Haftungsausschluss vorgesehen werden. Wenn Verzug in jedem Fall die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht darstellt, muss die in den AGB vorzusehe...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 41 §§ 705 ff. BGB i.V.m. §§ 105 Abs. 2, 161 Abs. 2 HGB Die Firma der Kommanditgesellschaft musste nach § 19 Abs. 2 HGB (aF) den Namen wenigstens eines ihrer persönlich haftenden Gesellschafter enthalten. Nach dem am 1.7.1998 in Kraft getretenen Handelsrechtsreformgesetz – HRefG – reicht es nach § 18 Abs. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB aus, wenn die Firma zur Kennzeichnung...mehr

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§ 13 Erbrecht / III. Gegner des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 266 In erster Linie geht der Anspruch gegen den Erben. Die Inanspruchnahme des Beschenkten kommt nur subsidiär nach § 2329 BGB in Betracht (siehe dazu im Einzelnen Rdn 269 ff.). Das setzt voraus, dass der Erbe selbst nicht zur Ergänzung verpflichtet sein darf. Nicht ausreichend sind dafür tatsächliche Gründe, etwa weil der Erbe zahlungsunfähig ist oder aus sonstigen Gründ...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / i) Insolvenzrechtliche Sanktionen angeblich auch für Dritte

Rz. 309 Gem. § 32a Abs. 3 S. 1 GmbHG a.F. galten die Vorschriften zum Eigenkapitalersatz sinngemäß für "Rechtshandlungen … eines Dritten", die der Darlehensgewährung des Gesellschafters wirtschaftlich entsprechen. Das MoMiG verwendet die Worte "eines Dritten" nicht. Daran knüpft sich die Frage an, ob auch dessen Leistungen dem Gesellschafterdarlehen "wirtschaftlich entsprech...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Kfz-Überlassungsvereinbarung

Rz. 280 Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Muster 4.25: Kfz-Überlassungsvereinbarung Vereinbarung über die Kraftfahrzeugbenutzungmehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 24 Da die Rechtsprechung die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts teilweise überspannt, empfiehlt es sich, die Haftung zu beschränken. § 52 BRAO lässt solche Haftungsbeschränkungen für fahrlässig verursachte Schäden ausdrücklich zu,mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Bedeutung von Weisungen der Gesellschafter

Rz. 127 Außerhalb der sondergesetzlich geregelten Fälle (vgl. auch Rdn 125) haften ein die Weisungen der Gesellschafter befolgender Geschäftsführer und ein geschäftsführender Alleingesellschafter nicht.[521]mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 10. Durchgriffshaftung

Rz. 340 Nach der in der Rspr. ständig wiederholten Formel darf über die Rechtsform einer juristischen Person "nicht leichtfertig und schrankenlos hinweggegangen werden". Die Rspr. lässt aber in bestimmten Fällen den Durchgriff der Haftung auf den Gesellschafter zu.[1259] Beispiele:mehr

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§ 42 Transportrecht / V. Muster: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter

Rz. 97 Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter Muster 42.2: Lagervertrag zwischen Einlagerer und Lagerhalter § 1 Gegenstand des Vertrages (1) Der Einlagerer übergibt dem Lagerhalter alle für den Raum _____ (ggf. Verteilungsbezirk konkretisieren) bestimmten Güter und erteilt dem Lagerhalter rechtzeitig alle für ihre sachgerechte Lagerung und Behandlung erf...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 138 Die Möglichkeit der vollen Überbürdung des Beschaffungsrisikos auf den Auftragnehmer im Sinne der Übernahme einer "Garantie" für die Beschaffung von Lieferungen oder Leistungen ist in § 276 Abs. 1 S. 1 BGB vom Gesetzgeber ausdrücklich als zulässig vorgesehen. Regelungen zum Umfang des Beschaffungsrisikos unterliegen aber der Inhaltskontrolle der §§ 307 ff. BGB. Für di...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / 2. Rechtsformen für Freiberufler

Rz. 20 Die Gründung einer OHG oder KG (incl. GmbH oder UG & Co. KG) kommt nach geltender Rechtslage nicht in Betracht, da Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Anwälte kein (Handels-)Gewerbe betreiben.[29] Das BMJV hat allerdings am 18.11.2020 den Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts" vorgelegt. Das Personengesellschaftsrechtsmo...mehr

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§ 5 Arzthaftungsrecht / (15) Notarzt

Rz. 103 Der Notarzt wird nach den entsprechenden Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer tätig und handelt somit öffentlich-rechtlich. Bis zum Inkrafttreten des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes am 1.7.1997 galt eine zivilrechtliche Haftung aufgrund des Behandlungsvertrags bzw. aus GoA. Seit dem 1.7.1997 gilt eine öffentlich-rechtliche Haftung der den Rettungsdienst betreibenden Kö...mehr

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§ 8 Bankrecht / 2. Anmerkungen zum Muster

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§ 43 Umwandlungsrecht / IV. Muster: Ausgliederungsbeschluss

Rz. 28 Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss Muster 43.7: Ausgliederungsbeschluss UR-Nr.: _____/_____ Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _____ mit Amtssitz in _____ erscheint heute: Kaufmann _____, geb. am _____, wohnhaft _____, – Erschienener – Der Erschienene wies sich zur Gewissheit des Notars durch seinen gültigen und mit Lichtbild versehenen Person...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Mitverschulden, Haftungsabwägung

Rz. 296 § 9 StVG regelt gegenüber Ansprüchen aus Gefährdungshaftung den Ausgleich für den Fall, dass an der Entstehung des Schadens im Falle der Haftung gem. §§ 7, 18 StVG die Schuld des Verletzten mitwirkt. Nach § 9 StVG finden die Vorschriften des § 254 BGB Anwendung. Voraussetzung für die Anwendung des § 9 StVG ist es eine Haftung des Schädigers nach § 7 oder § 18 StVG. Der...mehr