Fachbeiträge & Kommentare zu Haftung

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Verletzung einer Amtspflicht

Rz. 871 Inhaltlich bestimmen sich die Amtspflichten des Beamten aus den gegenüber seinem Dienstherrn bestehenden Aufgaben und Pflichten. Sie können auf Gesetz, Rechtsverordnung, allgemeinen Dienst- und Verwaltungsvorschriften und dienstlichen Einzelanweisungen beruhen sowie sich aus der Natur der wahrzunehmenden Aufgabe ergeben. Primär kommt es für die Ausgestaltung der von ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / 6. Rechtsfolge

Rz. 29 Wenn in § 254 Abs. 1 BGB die Abwägung davon abhängig gemacht wird, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist, so bedeutet dies keine Aufgabe der Äquivalenztheorie, die für sich eine Differenzierung nach dem relativen Gewicht der einzelnen Beiträge nicht zulassen kann,[87] sondern eine Bewertungsgrundlage für einen inter...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h (§ 8 Nr. 1 StVG)

Rz. 195 Gemäß § 8 Nr. 1 StVG gelten die Vorschriften des § 7 StVG nicht, wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 km/h fahren kann, oder durch einen im Unfallzeitpunkt mit einem solchen Fahrzeug verbundenen Anhänger. Diese Ausnahmevorschrift stellt auf die konstruktionsbedingte Beschaffenheit des ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Beweislastverteilung

Rz. 823 Die Hauptbedeutung des § 836 BGB liegt in der Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten.[2546] Dieser muss zunächst beweisen, dass ihm infolge eines Gebäudeeinsturzes oder der Lösung von Gebäudeteilen ein Schaden entstanden ist; ferner den früheren oder gegenwärtigen Eigenbesitz des Inanspruchgenommenen. Für den ihm ebenfalls obliegenden Nachweis, dass das Gebäude ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Allgemeines und objektive Voraussetzungen

Rz. 597 Die Billigkeitshaftung des § 829 BGB stellt eine Ausnahme vom Verschuldensprinzip dar. Unter bestimmten Umständen erscheint es angemessen, dem Geschädigten, der wegen fehlender Verantwortlichkeit des Schädigers an sich keinen Ersatzanspruch hat (§§ 827, 828 BGB), dann, wenn der Ersatz des Schadens nicht von einem aufsichtspflichtigen Dritten erlangt werden kann, doch...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Grobe Behandlungsfehler

Rz. 50 § 630h Abs. 5 S. 1 BGB nimmt die Rechtsprechung zur Beweislastumkehr bei groben (schweren) Behandlungsfehlern[183] auf: Liegt ein grober Behandlungsfehler vor und ist dieser grundsätzlich geeignet, eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der tatsächlich eingetretenen Art herbeizuführen, wird vermutet, dass der Behandlungsfehler für diese Verletzung...mehr

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§ 26 Klagearten / 1. Rechtsverhältnis

Rz. 73 Unter einem Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu einer Sache zu verstehen.[178] Die Feststellungsklage muss sich nicht notwendigerweise auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern kann auch einzelne Beziehungen – wie das (Nicht-)Vorliegen einzelner Anspruchsgrundlagen – und Folgen daraus –...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / G. Binnenschifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren

Rz. 43 Bei dem Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahren nach den §§ 34 ff. SVertO handelt es sich um ein teilweise dem Insolvenzverfahren vergleichbares, besonders ausgestaltetes Vollstreckungsverfahren, das nicht der freiwilligen, sondern der streitigen Gerichtsbarkeit angehört.[75] Die Funktion des Verteilungsverfahrens besteht darin, die Haftungssumme in möglichst ger...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / dd) Kausalität

Rz. 88 Sowohl die haftungsbegründende als auch die haftungsausfüllende Kausalität gehören im Ausgangspunkt zum Grund des Anspruchs. In welchem Umfang die Kausalität im Grundurteil im Einzelfall abzuhandeln ist, entscheidet sich jedoch ebenfalls allein nach prozessökonomischen Erwägungen. Auf die systematische Unterscheidung, ob die Kausalität – als haftungsbegründend – dem s...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Leistungszuordnung/Tilgungsbestimmung und Tilgungsreihenfolge/Leistung unter (Verrechnungs-)Vorbehalt

Rz. 6 Im Rahmen der Erfüllung ist erforderlich, dass die Leistung des Schuldners einem bestimmten Schuldverhältnis zugeordnet werden kann. Erfüllungswirkung tritt damit regelmäßig als objektive Folge der Leistungsbewirkung ein. Zur Zuordnung der Leistung zu einem bestimmten Schuldverhältnis kann es ausreichen, dass die bewirkte Leistung die allein geschuldete ist und daneben...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Grundsätze

Rz. 970 Anknüpfungspunkt für die öffentlich-rechtliche Pflichtenstellung der zuständigen Hoheitsträger ist die Straßenbaulast (vgl. z.B. § 9 Abs. 1 StrWG NRW). Sie umfasst die Aufgabe, Straßen und Wege zu bauen und zu unterhalten und damit dem allgemeinen Bedürfnis nach Verkehrswegen zu genügen. Sie ist Ausfluss der dem Staat obliegenden Daseinsvorsorge und schlicht hoheitli...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Beweis ordnungsgemäßer Aufklärung

Rz. 71 Macht der Patient Aufklärungsversäumnisse geltend, so trägt grundsätzlich der Arzt die Beweislast dafür, dass er seiner Aufklärungspflicht genügt hat.[266] Da der ärztliche Heileingriff nach herrschender Meinung als Körperverletzung anzusehen ist, die nur bei wirksamer Einwilligung gerechtfertigt ist, hat der Arzt die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung nachz...mehr

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§ 14 Sachschaden / VII. Leasingfahrzeug

Rz. 196 Bei der Beschädigung eines Leasingfahrzeugs ergeben sich eine Reihe von Problemen, die mit der Struktur des Leasings zusammenhängen.[419] Zu unterscheiden sind der Anspruch des Leasinggebers wegen der Beschädigung seines Eigentums und der Anspruch des Leasingnehmers wegen der Verletzung seines Besitzrechts. Leasinggeber und Leasingnehmer sind nebeneinander anspruchsb...mehr

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§ 9 Produkthaftung / II. Pflichten weiterer produkthaftpflichtiger Personen

Rz. 45 Die deliktische Produkthaftung trifft in erster Linie den Warenhersteller. Es können aber auch Ersatzansprüche gegen andere Unternehmer, die an der Produktion oder am Warenabsatz beteiligt sind, eröffnet sein, etwa gegen Vertriebshändler, Importeure oder Zulieferer. Das ist insbesondere dann von erheblichem Interesse, wenn der Hersteller zahlungsunfähig ist oder reali...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Aufopferung

Rz. 1083 Der öffentliche-rechtliche Aufopferungsanspruch hat sich gewohnheitsrechtlich gemäß dem in § 75 EinlALR (1794) enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt, wonach der Staat gehalten ist, denjenigen zu entschädigen, der seine besonderen Rechte und Vorteile dem Wohl des Gemeinwesens aufzuopfern genötigt wird. Der Grundsatz, der in dieser Vorschrift seinen gesetzlichen Ausd...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / Literaturtipps

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§ 21 Verjährung / D. Neubeginn der Verjährung

Rz. 67 An die Stelle der früheren "Unterbrechung" der Verjährung ist seit 1.1.2002 deren "Neubeginn" getreten. In – freilich nunmehr erheblich beschränkteren – bestimmten Fallkonstellationen beginnt gem. § 212 BGB die Verjährungsfrist erneut zu laufen, namentlich, wenn der Schuldner dem Gläubiger gegenüber den Anspruch anerkennt (Abs. 1 Nr. 1) oder eine gerichtliche oder beh...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / d) Krankenhäuser, Altenheime

Rz. 373 Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht in Krankenhäusern wird wesentlich durch die besonderen Bedürfnisse der zu behandelnden Patienten und die Anforderungen des Krankenhausbetriebs bestimmt. Mit der stationären Aufnahme eines Patienten werden Obhuts- und Schutzpflichten übernommen, den Patienten im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren vor Schäden und Gefahren zu sc...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) In Ausführung der Verrichtung

Rz. 692 Die übertragene Tätigkeit kann entgeltlich oder unentgeltlich sein, tatsächlicher oder rechtsgeschäftlicher Natur.[2071] Zur Haftungsbegründung des Geschäftsherrn muss der Verrichtungsgehilfe die schädigende Handlung in Ausführung dieser Verrichtung begangen haben. Eine Handlung ist in Ausführung der übertragenen Verrichtung begangen, wenn sie in den Kreis der Tätigk...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / I. Überblick

Rz. 1094 Einem geschädigten Gläubiger stehen oft nicht nur ein, sondern gleich mehrere Schuldner gegenüber. Ob und inwieweit der Geschädigte von den Verursachern seines Schadens Ersatz als Gesamtschuldner verlangen kann, hängt damit zusammen, ob sie als Gesamtschuldner haften, ferner davon, ob sich einzelne oder alle Schadensverursacher gegenüber dem Geschädigten auf anspruc...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / VI. Teilnahme am allgemeinen Verkehr

Rz. 26 Ausweislich des § 46 Abs. 2 BeamtVG kann der Beamte weitergehende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn der Dienstunfall eingetreten ist. Rz. 27 Das Merkmal der "Teilnahme am allgemeinen Verkehr" ist nunmehr ausdrücklich als anspruchserhal...mehr

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§ 5 Pflichtversicherung für... / A. Versicherungsvertragsgesetz – Pflichtversicherungsgesetz (Kraftfahrzeughalter)

Rz. 1 § 1 PflVG Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten,...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Gemeinschaftliche Begehung

Rz. 618 Die Begriffe des Mittäters (gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung im Sinne des Abs. 1 S. 1) sowie des Anstifters und Gehilfen (Abs. 2) sind im BGB nicht geregelt, sodass auf die im Strafrecht geltenden Bestimmungen und Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.[1794] Mittäterschaft und Teilnahme i.S.d. § 830 BGB setzen als Haupttat eine vorsätzlich begangene, une...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Fahrbahn

Rz. 999 Die Fahrbahn muss in einem Zustand unterhalten werden, der dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügt. Auch wenn der Benutzer die Straße in demjenigen Zustand hinzunehmen hat, in dem sie sich ihm erkennbar darbietet, verlangt das den Schutz vor überraschenden Gefahren und vor Gefahren, die sich gerade deshalb verwirklichen können, weil im Kraftverkehr mit höheren Gesc...mehr

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§ 1 Einführung / A. Bedeutung und Entwicklung des Unfallhaftpflichtrechts

Rz. 1 Das Unfallhaftpflichtrecht hat für unsere Gesellschaft und in unserem Rechtssystem eine erhebliche praktische Bedeutung. Seine Ausgestaltung und Entwicklung werden mehr als bei vielen anderen Rechtsgebieten von den jeweiligen gesellschaftlichen Wertungen mitgeprägt. Es gibt heute wohl kaum einen Menschen, der im Laufe seines Lebens nicht mehrfach mit der Frage konfront...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Die Haftungsregelung in § 114 BBergG

Rz. 1 Die Vorschriften der §§ 1–121 BBergG regeln einen Fall der Gefährdungs- bzw. Aufopferungshaftung.[1] Das Verhalten, das eine Schadensersatzpflicht auslöst, braucht somit weder rechtswidrig noch schuldhaft zu sein.[2] Diese weitgehende Verpflichtung zur Schadensersatzleistung ist deshalb gerechtfertigt, weil dem Betroffenen in dem Gebiet, in dem Bergbau betrieben wird, ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Abgrenzung zur Verkehrsregelungspflicht und zur polizeimäßigen Straßenreinigungspflicht

Rz. 297 Inhalt der Verkehrsregelungspflicht ist es, für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu sorgen; dazu sind Verkehrszeichen und sonstige Verkehrseinrichtungen aufzustellen.[696] Die Verkehrsregelung mittels Verkehrszeichen (§ 45 StVO) ist eine hoheitliche Aufgabe und obliegt als Amtspflicht der örtlich und sachlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde (§ 44 Abs. ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Einzelfragen

Rz. 431 Gesamtgläubigerschaft nach § 428 BGB tritt nur dann ein, wenn die Ersatzforderung gleichzeitig auf die Sozialversicherungsträger übergegangen ist.[536] Jeder Gesamtgläubiger ist berechtigt, den gesamten Anspruch bis zur Höhe seiner Aufwendungen geltend zu machen und einzuklagen.[537] Sofern einer der Gesamtgläubiger die Klagefrist des Art. 12 Abs. 3 NATO-Truppenstatu...mehr

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§ 14 Sachschaden / 1. Einleitung

Rz. 131 Seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.10.2004[258] hat sich eine umfangreiche Rechtsprechung zum Problem der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten entwickelt. Der Bundesgerichtshof hat seine frühere Rechtsprechung, wonach der Geschädigte nicht allein deshalb gegen seine Pflicht zur Schadensgeringhaltung verstößt, weil er ein Kraftfahrzeug zu einem "Unfall...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Überblick

Rz. 1025 Es liegt auf der Hand, dass es für den Sicherungspflichtigen nicht möglich und nicht zumutbar ist, Gefahren für die Verkehrsteilnehmer durch Schnee, Eis oder Raureif völlig auszuschließen. Nach den landesgesetzlichen Regelungen gehört zwar zur Verkehrssicherungspflicht auch der Winterdienst als Räum- und Streupflicht, ihr Inhalt ist aber durch umfangreiche Judikatur...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Straßen

Rz. 296 Die Verkehrssicherungspflicht für Straßen und öffentliche Verkehrsflächen soll den Gefahren begegnen, die aus der Zulassung eines öffentlichen Verkehrs auf öffentlichen Straßen für Dritte entstehen können.[685] Sie besteht gegenüber den Verkehrsteilnehmern, aber auch gegenüber den Anliegern.[686] Die Straßenverkehrssicherungspflicht ist privatrechtlicher Natur,[687] ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Überwachungsverschulden

Rz. 705 Der Geschäftsherr darf es nicht dabei bewenden lassen, eine geeignete Person ausgesucht zu haben. Da seine Sorgfaltspflichten auf den Zeitpunkt des Schadensfalls ausgerichtet sind, umfassen sie über den Wortlaut des § 831 Abs. 1 BGB hinaus auch die laufende Überwachung des Verrichtungsgehilfen. Der Geschäftsherr muss sich fortwährend vergewissern, dass der Gehilfe di...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / a) Erstattung von Steuern und Berücksichtigung von Steuerersparnissen

Rz. 106 Die aufgrund zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche vom Schädiger zu erstattende Verdienstausfallrente ist steuerpflichtig. Nach § 24 Nr. 1a EStG gehören zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG auch Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen. Entschädigungen in diesem Sinn liegen vor, wenn Leistungen unmittel...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 1 Einführung / C. Unfall als interdisziplinäres Thema

Rz. 17 Als "Unfall" wird ein zeitlich begrenztes, plötzliches, von außen wirkendes unfreiwilliges Ereignis verstanden, das für eine Körperbeschädigung oder den Tod eines Menschen ursächlich ist. In diesem Sinne wird der Unfallbegriff im Bereich der Unfallversicherung verwendet,[23] wobei es hierbei wieder Differenzierungen im Rahmen der für die private Unfallversicherung bed...mehr

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§ 8 Bergschadensrecht / I. Sachschaden

Rz. 23 Gemäß § 117 Abs. 1 BBergG richtet sich der Umfang der Ersatzpflicht zum Ausgleich der Vermögensschäden nach den schadensersatzrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es gelten also grundsätzlich die allgemeinen Regeln des Schadensersatzrechts gem. §§ 249 ff. BGB, sodass voller Schadensersatz, nicht dagegen nur Ersatz nach enteignungsgleichen Grundsätze...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Ersatzpflichtiger Schaden

Rz. 939 Zu ersetzen ist außer dem Sachschaden und dem immateriellen Schaden auch der gesamte Vermögensschaden in Geld, der durch die Amtspflichtverletzung adäquat kausal verursacht worden ist, einschließlich des entgangenen Gewinns. Rz. 940 Eine schlüssige Schadensberechnung setzt insoweit – wie allgemein im Haftpflichtrecht – eine umfassende Differenzbetrachtung voraus. Ob u...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Handlung

Rz. 11 Die in § 823 BGB geschützten Rechtsgüter können durch eine Handlung oder durch ein – zurechenbares – Unterlassen verletzt worden sein. Unter einer "Handlung" im deliktshaftungsrechtlichen Sinne ist ein der Bewusstseinskontrolle und Willenslenkung unterliegendes beherrschbares Verhalten unter Ausschluss eines physischen Zwangs oder willkürlichen Reflexes durch fremde E...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / XI. Streitgenossenschaft und Interventionsklage

Rz. 120 Wenn mehrere Personen zusammen verklagt werden, kann eine Person, die ihren Wohnsitz in einem Mitgliedstaat hat, auch vor dem Gericht des Ortes, an dem einer der anderen Beklagten seinen Wohnsitz hat (sog. "Ankerbeklagter"), verklagt werden, sofern zwischen den Klagen eine so enge Beziehung gegeben ist, dass eine gemeinsame Verhandlung und Entscheidung geboten ersche...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / cc) Unfälle mit Geschwindigkeitsüberschreitung

Rz. 1284 Die Geschwindigkeit eines unfallbeteiligten Kraftfahrzeuges ist jeweils im Zusammenhang mit dem Kollisionsgeschehen zu beurteilen. Stets muss die Ursächlichkeit einer bestimmten Geschwindigkeit für den Schadensfall feststehen.[3555] Gegebenenfalls kann sie haftungsrelevante – gefahrerhöhende – Bedeutung auch dann erlangen, wenn ein schuldhaftes Verhalten nicht nachg...mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / 2. Sachkompetenz des Zivilgerichts und rechtswegfremde Vorfragen

Rz. 34 Da das Zivilgericht bei Zulässigkeit des zu ihm beschrittenen Rechtswegs den Rechtsstreit unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hat (§ 17 Abs. 2 GVG, rechtswegüberschreitende Sachkompetenz), sind von ihm sämtliche Anspruchsgrundlagen – im Rahmen des verfolgten Streitgegenstandes[56] – zu prüfen, einschließlich zugehöriger Vorfrag...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / IV. § 17 Abs. 4 StVG

Rz. 266 Nach § 17 Abs. 4 StVG sind Abs. 1 bis 3 entsprechend anzuwenden, wenn der Schaden durch ein Kraftfahrzeug und einen Anhänger, durch ein Kraftfahrzeug und ein Tier oder durch ein Kraftfahrzeug und eine Eisenbahn verursacht wird. Insoweit kommt es auch in diesen Fallkonstellationen zu keinen anderen Regelungen. Auch bei Schädigung unter Beteiligung eines Fahrzeugs und ...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / IV. Fehlende Anspruchsdurchsetzung beim Geschädigten (§ 116 Abs. 4 SGB X)

Rz. 291 Ist der ersatzpflichtige Schädiger aus tatsächlichen Gründen nicht in der Lage, die Schadensersatzansprüche voll auszugleichen, so wird dem Geschädigten vor dem Sozialversicherungsträger ein Befriedigungsvorrecht eingeräumt (§ 116 Abs. 4 SGB X). Die Vorschrift geht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1542 RVO a.F. zurück,[364] wonach das Befriedigungsv...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Sonderopfer

Rz. 1080 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt ein Anspruch aus enteignendem Eingriff voraus, dass eine an sich rechtmäßige hoheitliche Maßnahme bei einem Betroffenen unmittelbar zu Nachteilen führt, die er aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen hinnehmen muss, die aber die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren übersteigen.[3244] Da das Sonderopfer ...mehr

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§ 21 Verjährung / A. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 1 § 194 BGB: Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht, von einem anderen ein Tun oder ein Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (…) § 195 BGB: Regelmäßige Verjährungsfrist Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. § 197 BGB: Dreißigjährige Verjährungsfrist (1) In 30 Jahren verjähren, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, (...)mehr

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§ 11 Arzthaftung / I. Behandlungsfehler

Rz. 21 Der Arzt schuldet dem Patienten nach § 276 BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt. In ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung wurde dies konkretisiert im Sinne einer ärztlichen Pflicht, diejenigen Maßnahmen zu ergreifen, die von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachgebiets vorausgesetzt und erwartet werden. Die B...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 4. Haftungsbegründendes Verschulden des Erfüllungsgehilfen

Rz. 677 Voraussetzung der Haftung ist, dass das schuldhafte Fehlverhalten der Hilfsperson in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit den Aufgaben steht, die ihr im Hinblick auf die Vertragserfüllung zugewiesen waren. Die Hilfsperson darf nicht nur bei Gelegenheit der Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners gehandelt haben, sondern ihr schuldhaftes Fehlverhalte...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Erfolgsunrecht und Handlungsunrecht

Rz. 93 Bis heute streiten die Lehre vom Erfolgsunrecht und die Lehre vom Handlungsunrecht darüber, nach welchem Maßstab die Rechtswidrigkeit zu bestimmen ist. Rz. 94 Nach der Lehre vom Erfolgsunrecht wird die Rechtswidrigkeit durch die Verletzung eines der durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgüter indiziert (anders bei sog. Rahmenrechten). Der Schädiger kann dem Rechtswi...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftungsumfang

Rz. 962 Was den Haftungsumfang angeht, schützt § 1 StHG das gesamte Vermögen, also das Eigentum im Sinne des Art. 14 GG, mithin nicht nur das Eigentum an Sachen, sondern auch die Inhaberschaft an Forderungen und Rechten sonstiger Art. Der BGH legt die Vorschrift dahin aus, dass sie auch einen Anspruch auf ­Ersatz entgangenen Gewinns gewährt.[2983] Diese weite Auslegung entsp...mehr