Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

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Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 2.2.2 Grenzen

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG darf der Verwalter ohne Beschluss nur Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen, die eine untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen oder die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Der Verwalter hat daher eine Entscheidung der Wohnungseigentümer einzuholen, wenn die gerichtl...mehr

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Nachschüsse: Fehlende Hausg... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 7.12.2020 zu TOP 4 "die Jahresabrechnung" für das Jahr 2019. Dort sind für Wohnungseigentümer K Hausgeldzahlungen in Höhe von 1.219,44 EUR berücksichtigt worden und nicht – wie es richtig gewesen wäre – in Höhe von 1.278 EUR. Die Einzelabrechnung des K weist als "Abrechnungsspitze (Guthaben)" einen Betrag in Höhe von 25,98 EUR aus, bere...mehr

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Hausgeld (WEMoG)

Zusammenfassung Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirt...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 3 Verfallsregelung

Viele Eigentümergemeinschaften sind bestrebt, die Zahlungsmoral ihrer Mitglieder dadurch zu stärken, indem Verfallsklauseln vorsehen, dass bei Verzug mit bestimmten Hausgeldzahlungen sofort das ganze auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wird.[1] Regeln die Wohnungseigentümer etwa konkret für eine bestimmte Wirtschaftsperiode im Zusammen...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Wohnungseigentümer haben die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums zu tragen. Diese werden durch Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG auf Grundlage des Wirtschaftsplans für die entsprechende Wirtschaftsperiode festgelegt und nach dem geltenden Kostenverteilungsschlüssel auf die Wohnungseigentümer umgelegt. Der nach dem Gesamt- und den Einzelwirtschaftsplänen a...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 5 Tilgungsbestimmung

Zwar ist die Bildung einer Erhaltungsrücklage nicht zwingend erforderlich, gleichfalls entspricht sie ordnungsmäßiger Verwaltung. In aller Regel bilden die Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Erhaltungsrücklage. Bereits nach der gesetzlichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG ist dann die Beitragsleistung der einzelnen Wohnungseigentümer zur Erhaltungsrücklage zwingender ...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 4 Hausgeldeinzug

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, obliegt zunächst seiner Entscheidung. Sieht jedoch die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung eine besondere Zahlungsweise vor, so ist der Wohnungseigentümer hieran gebunden. Sind demnach die Hausgelder im Lastschriftverfahren zu entrichten, so ist der einzelne Eigentümer an die...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 1 Grundsätze

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung trifft jeden Wohnungseigentümer gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Hausgelder fließen in das Gemeinschaftsvermögen und werden Bestandteil desselben. Dieses Gemeinschaftsvermögen ist gemäß § 9a Abs. 3 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zugeordnet. Hinweis Hausgeldzahlungspflicht beginnt mit Grundbucheintragung Die Ha...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 2 Fälligkeit

Die Verpflichtung zur Hausgeldzahlung entsteht mit ihrer Fälligkeit. Die Fälligkeit der Hausgelder können die Wohnungseigentümer auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG durch Beschluss regeln. Unterbleibt eine entsprechende Beschlussfassung, kann der Gläubiger, also die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nach § 271 BGB ihre sofortige Zahlung verlangen. Fälligkeit tritt in diesen...mehr

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Hausgeld (WEMoG) / 6 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegen die Hausgeldansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.[1] Nach herrschender Meinung ist daneben auch noch die Aufrechnung mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung möglich. Das Verbot, gegenüber Hausgeldforderungen eine streitige Gegenforderung ...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 38. Wohn-/Hausgeld

Rz. 39 Das Gesetz verwendet weder den in der Praxis verbreiten Begriff "Wohngeld" (in Norddeutschland üblich) noch "Hausgeld" (in Süddeutschland weithin verwandter Begriff). Rechtsgrundlage ist § 28 WEG.mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 5. Veräußerungsbeschränkung (§ 12 WEG)

Rz. 74 Die Wohnungseigentümer können als Inhalt des Sondereigentums vereinbaren, dass zur Veräußerung einer Wohnung die Zustimmung der Eigentümer oder eines Dritten erforderlich ist (§ 12 Abs. 1 WEG). Wenn hiervon Gebrauch gemacht wird, wird üblicherweise die Notwendigkeit der Zustimmung des Verwalters vereinbart (näher Muster 3.1. vgl. § 3 Rdn 1, 26 f.). Die Vorschrift soll...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / I. Muster

Rz. 1 Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Muster 3.1: Teilungserklärung gem. § 8 WEG Teil I Begründung von Wohnungseigentum § 1 Grundstück 1. _________________________ ist Eigentümer des _________________________ belegenen, im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________ verzeichneten Grundbesitzes, Fl...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / 7. Verteilung von Kosten

Rz. 78 Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu tragen. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG sieht vor, dass die Wohnungseigentümer für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kost...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1.8 Staatliche Beihilfeleistungen (Nr. 6)

Rz. 11 Satz 1 Nr. 6 ZPO betrifft Geldleistungen, die dem Schuldner nach sonstigen bundes- und landesrechtlichen Rechtsvorschriften gewährt werden, in welchen die Unpfändbarkeit der Geldleistung festgelegt wird. Erforderlich ist dabei, dass die jeweiligen Rechtsvorschriften sowohl die Voraussetzungen für die Gewährung der Geldleistung als auch zugleich deren Unpfändbarkeit re...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Veräußerungsverlangen: Vora... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer B streitet seit mindestens 5 Jahren gerichtlich mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K wegen der Nichtzahlung von Hausgeld. Die Rechtsstreitigkeiten werden weit überwiegend mit Versäumnisurteilen abgeschlossen. Auch nach einer Titulierung zahlt B allerdings regelmäßig nicht. Ein Teil der Forderungen wird anschließend zwar durch Vollstreckungsmaßnahm...mehr

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Veräußerungsverlangen: Vora... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 1 WEG a. F. waren die Wohnungseigentümer u. a. dann berechtigt, von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung seines Wohnungseigentums zu verlangen, wenn er sich mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zur Lasten- und Kostentragung (§ 16 Abs. 2 WEG a. F.) in Höhe eines Betrags, der 3 % des Einheitswerts seines Wohnungseigentums...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2021, Bedeutsame Ents... / c) Wohnkosten im Selbstbehalt

In der DT (Anm. A 5) – wie auch in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien – sind etwa im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) Kosten für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Kosten für Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag übersteigen und nicht unangemessen sind. Dies ist auch in der hö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2021, Die Höhe des Kr... / II. Krankheits- und Pflegevorsorgeunterhalt

Zusätzlich zum Beitrag für die Krankenversicherung ist der Beitrag für die Pflegeversicherung zu zahlen, da in der Regel die Pflichtmitgliedschaft nach § 20 Abs. 3 SGB XII besteht. Obwohl der Beitragssatz seit Januar 2019 3,05 % und für Kinderlose 3,3 % beträgt, wird dieser Beitrag bei den Berechnungen teilweise nicht[6] oder unzutreffend[7] berücksichtigt. Zu beachten ist, d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.7.2 Andere Einnahmen

Rz. 37 Von vornherein nicht von der Einkommensanrechnung betroffen sind Sozialleistungen bzw. Einnahmen, die keine lohnersetzende Funktion haben oder der Entschädigung dienen. Das gilt insbesondere für: Hinterbliebenenrenten (außer Erziehungsrenten) und Leistungen der Hinterbliebenenversorgung (Witwenpensionen usw.); Elternrenten nach dem SGB VII; Landabgaberenten; Unterhaltslei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 2 Unterhaltsrelevantes Einkommen

Zur Verfügung steht grundsätzlich nur das bereinigte Nettoeinkommen. Bei der Bedarfsermittlung aufgrund der beiderseitigen Einkommensverhältnisse ist es Aufgabe der Familienrichter, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.[1] Bei der Berechnung des Nettoeinkommens sind also ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Das sächliche Existenzminimum des Kindes

Rn. 104 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das sächliche Existenzminimum des Kindes bemisst sich nach dem nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen zu ermittelnden tatsächlichen Bedarf, der die Sozialhilfeleistungen zwar über-, jedoch nicht unterschreiten darf, vgl BVerfG v 10.11.1998, 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174. Der Gesetzgeber muss dem Einkommensbezieher von dessen Erwerbsbezüg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Einkünfte und Bezüge

Tz. 26 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Bezüge i. S. d. § 53 Nr. 2 AO (Anhang 1b) sind alle Einkünfte i. S. d. EStG (s. § 2 EStG, Anhang 10) und andere zur Bestreitung des Unterhalts bestimmte oder geeignete Bezüge, die der Alleinstehende oder der Alleinerziehende und die sonstigen Haushaltsangehörigen erzielen. Zu den Bezügen zählen nicht Leistungen der Sozialhilfe, Leistungen zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Unterhalt 2021 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 597 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig. Wichtig Kein Abzug von Unterhalt als allgemeine außergewöhnliche Belastung Eine Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG) ist nicht möglich (kein Wahlrecht), auch nicht, soweit sich die Kosten über...mehr

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Anlage Unterhalt 2021 – Lei... / 3 Angaben zur ersten unterstützten Person (Seite 2)

Rz. 127 [Angaben zur (ersten) unterstützten Person → Zeilen 31–44] Anhand der Angaben wird geprüft, ob ein Abzug von Unterhaltszahlungen an die unterstützte Person möglich ist. Falls die Bedingungen nicht das ganze Jahr über vorlagen, müssen Sie den Zeitraum genau angeben. Der für das Jahr abzugsfähige Höchstbetrag wird dann nur zeitanteilig berücksichtigt. Rz. 128 [Gesetzlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Instandhaltungsrücklage / Zusammenfassung

Begriff Die Instandhaltungsrückstellung, im Sprachgebrauch auch Instandhaltungsrücklage genannt, dient der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG). Die Instandhaltungsrücklage gehört zum Verwaltungsvermögen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümergemeinschaften sind nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) z...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / (4) Wohngeld (WoGG)

Rz. 184 Zum Recht der sozialen Hilfen gehört das Wohngeldrecht (§§ 7, 26 SGB I). Das hat seinen Vorläufer in den Geldleistungen der Fürsorge und der späteren Sozialhilfe.[100] § 7 SGB I regelt heute, dass derjenige, der für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, ein soziales Recht auf Zuschuss zur Miete oder zu vergleichba...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 3. Berechnungsmodus

Rz. 16 Die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in einer mehrstufigen Einzelfallprüfung zu ermitteln.[25] Zunächst ist die Größe der konkret betroffenen Unterkunft zu ermitteln. Bei den Kosten der Unterkunft sind individuelle Besonderheiten – wie z.B. bestehende Behinderungen – im Rahmen der (konkreten) Angemessenheits...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / C. Vermögen

Rz. 21 Die Berücksichtigung des Vermögens im WoGG kann von Zuflüssen aus Erbfall und Schenkung beeinflusst sein. Das WoGG kennt keine eigenen Vermögensvorschriften, sondern nur einen Versagenstatbestand wegen Rechtsmissbräuchlichkeit in § 21 Nr. 3 WoGG, der an ein tatsächliches, auf die Herbeiführung der Leistungsgewährung gerichtetes Verhalten anknüpft, das mit dem Zweck de...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / A. Einleitung

Rz. 1 Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Wohngeld nach § 1 Abs. 2 WoGG gibt es Rz. 2 Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist nach § 3 WoGG jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt. Ihr gleichgestellt sindmehr

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§ 11 Leistungs- und Rückgri... / g) Zusätzlicher Leistungsbezug zur existentiellen Sicherung 2

Rz. 129 Behinderte Menschen können Kindergeld- und waisenrentenberechtigt sein (vgl. hierzu Fallbeispiel 3 und Fallbeispiel 6, siehe § 1 Rdn 89 und Rdn 168). Dieser Leistungsbezug kann – jedenfalls temporär – zusammen mit eigenen Erwerbsmitteln dazu führen, dass Grundsicherungsbedarf wegfällt und nur noch Eingliederungshilfe nach SGB IX nötig ist. Das wiederum führt zu den g...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / I. Summe der Einkünfte pp.

Rz. 14 Der förderungsrechtliche Einkommensbegriff des BAföG unterscheidet sich maßgeblich von dem des SGB II und des SGB XII. Für die Anrechnung des Einkommens des Auszubildenden sind nach § 22 BAföG die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend. Anders als beim Einkommensbegriff des § 11 SGB II und des § 82 SGB XII wird das Einkommen steuerrechtlich ermittelt...mehr

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§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

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§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Der Verzicht auf vorbehaltene oder eingeräumte Rechte am Beispiel des Wohnungsrechts

Rz. 231 Fallbeispiel 113: Der Verzicht auf das Wohnungsrecht/den Nießbrauch Der Vater V übertrug sein Wohngrundstück vor zwölf Jahren auf seine Tochter T unter dem Vorbehalt eines lebenslanges Wohnungsrechts. Nach einem Schlaganfall und langer Pflege zu Hause kapituliert T und veranlasst die Heimaufnahme. T fragt als Vorsorgebevollmächtigte/Betreuerin, ob und wenn ja, mit wel...mehr

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§ 6 Leistungsrecht und Regr... / VI. Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit

Rz. 24 Fallbeispiel 72: Der Rentenbezug aus einer Werkstatttätigkeit Der behinderte S arbeitete seit mehr als 20 Jahren in einer Behindertenwerkstatt. Er lebt in einer eigenen Wohnung und erhält neben existenzsichernden Leistungen des SGB XII Leistungen der Eingliederungshilfe zusätzlich in der Form der Assistenzleistungen nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX. Seine Eltern möchten...mehr

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§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Das Recht der sozialen Vorsorge

Rz. 103 Im Recht der sozialen Vorsorge geht es um ein vorbestehendes und auf Vorsorge durch Beiträge angelegtes Sozialrechts- bzw. Sozialleistungsverhältnis. Viele der dortigen Geldleistungen haben Lohnersatzfunktion (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 3 Abs. 2 Nr. 4 SGB I). Dazu gehören:mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / D. Praxisrelevanz

Rz. 26 Wozu ist das Wohngeldrecht im Kontext mit Erbfall und Schenkung von praktischer Bedeutung? Fallbeispiel 79: Ererbtes Vermögen und der behinderte Erbe Der Sohn S ist in einer Einrichtung der Behindertenhilfe untergebracht und beziehtmehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 4. Unterschiede beim Vermögen/Schontatbestände

Rz. 53 Auch das Vermögen lässt sich in nachrangigen Gesetzen weder einheitlich bestimmen noch einheitlich anrechnen oder verschonen. Im BAföG z.B. gelten Forderungen und sonstige Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG immer als Vermögen, während die Rechtsprechung Forderungen, die bereits vor dem Antragszeitpunkt bzw. Bedarfszeitraum vorhanden waren, in anderen Gesetzen zwar al...mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / b) Sozialhilferegress wegen Einkommens- und Vermögensminderung

Rz. 146 Die existenzsichernden Leistungen des SGB II und des SGB XII haben spezielle Regressregeln dafür, dass ein Leistungsberechtigter nach Vollendung des 18. Lebensjahres sein Einkommen oder Vermögen vermindert hat in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung der Leistung herbeizuführen (§ 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II; § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII). Das Arbe...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / I. Allgemeines

Rz. 2 § 28 SGB I bestimmt abstrakt, welche Bedarfe des Hilfesuchenden im Rahmen der Sozialhilfe abgedeckt werden können:mehr

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§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / IV. Einsatz eigener Mittel zwischen Einkommensanrechnung und Kostenbeitrag

Rz. 121 Auch die Art und Weise, wie das Nachrangprinzip der Form nach durchgesetzt wird, ist höchst unterschiedlich und führt deshalb zu höchst unterschiedlichen Ergebnissen. Rz. 122 Fallbeispiel 17: Beratung für ein Behindertentestament Die Eltern E haben einen behinderten Sohn S und wollen ihre Erbfolge gestalten. Sie haben ein klassisches Behindertentestament empfohlen bek...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / 4. Wie wird Einkommen angerechnet? Wenn aus Einkommen Vermögen wird

Rz. 90 Entgegen dem Grundsatz, dass Sozialhilfe nicht zur Bildung von Vermögen dienen darf, hat das BSG für das SGB II in der Vergangenheit entschieden, dass der Wandel vom Einkommen zum Vermögen im SGB II möglich ist.[140] Der Wandel soll – erstaunlicherweise – möglich sein, "weil eine Erstreckung über den im Gesetz angelegten Bewilligungszeitraum (von 12 Monaten hinaus) de...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Die Entscheidung blickt zum einen nochmals in das alte Recht zurück. Hier meint sie, eine Beschlussersetzungsklage nach § 21 Abs. 8 WEG a. F. sei unbegründet gewesen, wenn es der Kläger versäumt habe, zuvor in einer Versammlung einen Beschluss fassen zu lassen. Das stimmt – wenn es auch wohl eine Frage der Zulässigkeit ist. Das Gebot der Vorbefassung galt im alten Recht. Und...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG nicht so! Zwar sei der von K gestellte Antrag ausreichend bestimmt. Dies folge aus § 27 WEG in seiner neuen Fassung. Der Gesetzgeber habe sich danach dafür entschieden, dass nicht nur die Anforderung von Hausgeldern durch den Verwalter, sondern auch deren gerichtliche Beitreibung zur ordnungsmäßigen Verwaltung zähle und die Wohnungseigentümer den Verwalter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eigentumswohnungen im Ertra... / a) Abrechnungsspitze

Bisher war ein Guthaben aus der Jahresabrechnung zivilrechtlich ein separater Forderungsanspruch, der unabhängig von dem laufend zu zahlenden Hausgeld (Vorauszahlung) bestand.[13] Geändert hat sich dies durch die Reform des WEG. Nunmehr führt ein Erstattungsbetrag aus einer Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG n.F. zur Minderung der Vorauszahlungen.[14] Die Neuregelung gilt ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Es handelt sich um eine Zweiergemeinschaft. Wohnungseigentümer K klagt gegen Wohnungseigentümer B noch auf Basis des alten Rechts, Verwalter V zu ermächtigen, gegen B gerichtlich vorzugehen und von diesem namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Hausgeld zu verlangen. Vor dem Hintergrund des am 1.12.2020 in Kraft getretenen Rechts, erklärt K den Rechtsstreit in der Hau...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eigentumswohnungen im Ertra... / b) Erhaltungsrücklage

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, Rücklagen für zukünftige Instandhaltungen bzw. Instandsetzungen der Immobilie zu bilden, die regelmäßig zusammen mit den Vorschüssen auf die laufenden Kosten an die Gemeinschaft gezahlt werden (§ 28 Abs. 1 S. 1 WEG). Wenn entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden, sind die Mittel aus der Rücklage dafür zu verwenden. Die b...mehr