Fachbeiträge & Kommentare zu Hausgeld

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / V. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage

Rz. 89 Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage Muster 56.22: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds sowie Sonderumlage (Rubrum etc. wie Muster Rdn 85) Begründung: Die Parteien bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung vom _____, deren Protokoll überreicht wird als Anlage K 1, beschlo...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Checkliste: Wohngeld (Hausgeld)

Rz. 58 Bevor auf die rechtlichen Grundlagen eingegangen wird, soll zur besseren praktischen Verständlichkeit ein Kurzüberblick über die bei der Mandatserteilung ständig wiederkehrenden klärungsbedürftigen Fragen gegeben werden:mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / IV. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung

Rz. 88 Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung Muster 56.21: Gerichtliche Geltendmachung laufenden und rückständigen Hausgelds basierend auf Beschlüssen zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung (Rubrum wie Muster Rdn 85) Namens und in Vollmacht der Klägerin wird beantragt,mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Muster: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel

Rz. 85 Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel Muster 56.19: Gerichtliche Geltendmachung laufenden Hausgelds basierend auf einem Wirtschaftsplan ohne Fortgeltungsklausel An das Amtsgericht _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG _____ der WEG _____-Straße in _____, vertreten durch den WEG-Verwalter...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel

Rz. 71 Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Muster 56.17: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit kombinierter Fortgeltungs- und Verfallklausel Die Gemeinschaft beschließt die Fortdauer der Vorschüsse zur Kostentragung basierend auf dem Wirtschaftsplan für das Jahr _____ mit Gesamtkosten i.H.v. _____ und Einze...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 1. Muster: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel

Rz. 69 Muster 56.16: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel Muster 56.16: Beschlussfassung über Wirtschaftsplan mit Fortgeltungsklausel Die Vorschüsse zur Kostentragung basierend auf Gesamtwirtschaftsplan und Einzelwirtschaftsplänen für das Jahr _____ mit einer Gesamtsumme von _____ EUR wird genehmigt. Danach sind von den einzelnen Wohnungseigentümern a...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / b) Laufende Sozialgeldleistungen

Rz. 118 Die laufenden Sozialleistungen, mit Ausnahme des Elterngeldes in bestimmter Höhe, des Mutterschaftsgeldes und einiger Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, § 54 Abs. 3 SGB I, und des für einen normalen Gläubiger unpfändbaren Wohngeldes, sind wie Arbeitseinkommen gem. den §§ 850 ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 77 Ein Wohnungseigentümer zahlt seit vielen Monaten kein Wohngeld mehr, obwohl der zugrunde liegende Wirtschaftsplan (ab 1.12.2020: Vorschüsse zur Kostentragung) bestandskräftig beschlossen ist und die Beträge fällig sind; ggf wurde auch bereits eine Versorgungssperre[193] – die durch § 17 WEG n.F. nicht ausgeschlossen ist – beschlossen. Die Gemeinschaft hat ihn per Mehrh...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 5. Muster: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter

Rz. 55 Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter Muster 56.14: Herausgabe von Verwaltungsunterlagen gegen den Vorverwalter An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG des Verbandes "Wohnungseigentümergemeinschaft der Wohnungseigentumsanlage _____-Straße", vertreten durch den WEG-Verwalter der Firm...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Macht ein – ggf. nur werdender – Wohnungseigentümer sich einer schweren Pflichtverletzung[195] schuldig (§ 18 Abs. 1 WEG a.F. = § 17 Abs. 1 WEG n.F., Generalklausel), insbesondere auch durch erheblichen Zahlungsverzug mit Wohngeld (früher: in einer 3 % des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigenden Höhe über mehr als drei Monate, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / 3. Muster: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen

Rz. 53 Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen Muster 56.13: Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen An das Amtsgericht Zivilabt. für Wohnungseigentumssachen _____ Klage nach § 43 Nr. 3 WEG des Wohnungseigentümers _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Verband "WEG" _____ vertreten durch XY-Hausverwaltungen, _____, als (derzeitigen) Verwalter d...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / III. Rechtliche Grundlagen

Rz. 59 Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine gesetzlich vorgeschriebene Mindesthaftungsmasse. Bei ihr haften im Außenverhältnis zu den Gläubigern jetzt abweichend von BGH ZMR 2005, 547 wegen § 10 Abs. 8 WEG a.F. = § 9a Abs. 4 WEG n.F. sämtliche Wohnungseigentümer, die im Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs der Gemeinschaft angehören, unmittelbar persönlich, aber nu...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Vorteile und Nachteile des Realsplittings

Rz. 537 Der Vorteil des Realsplittings besteht darin, dass sich die Steuerbelastung des Schuldners in der Regel drastisch ermäßigt. Denn der geleistete Ehegattenunterhalt[900] wird von der Spitze seines zu versteuernden Einkommens abgezogen. Der Schuldner erzielt also eine Steuerersparnis in Höhe seiner persönlichen Spitzensteuerbelastung. Je höher das Einkommen des Schuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.1 Persönliche Bedürfnisse

Rz. 17 Hierunter fallen Aufwendungen, die in der Person des Schuldners begründet sind z. B. Kosten für besondere Ernährung zur Wiederherstellung der Gesundheit (Diätverpflegung; LG Essen, Rpfleger 90, 470; Zöller/Herget, § 850f ZPO, Rn. 4), einmalig oder dauerhaft nachgewiesene Aufwendungen für teure Medikamente für die ein Eigenanteil durch den Schuldner zu leisten ist (OLG...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Vorbemerkung zu VV 3311, 3312 / 5. Ein Auftraggeber, Versteigerungsanträge aus verschiedenen Ansprüchen/Rangklassen

Rz. 15 Ungeklärt ist ebenso die Frage, wie sich die Abrechnung gestaltet, wenn ein Rechtsanwalt für einen Auftraggeber das Verfahren aus verschiedenen Rangklassen anordnen lässt bzw. den Beitritt hieraus erklärt. Bedeutsam ist dies vor allem bei der Zwangsversteigerung einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen rückständiger Hausgelder. Beispiel: Die Gläubigerin, eine Wohnun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verband

Rz. 29 Die Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich in der gemeinschaftlichen Berechtigung (§§ 741 ff. BGB). Ihr fehlt schon im Ansatz die Verselbstständigung einer Vermögensmasse, der losgelöst von den Einzelinteressen der Mitglieder eigenständige Rechtsqualität zukommen könnte. Hier gilt ebenso wie bei allen anderen Personenmehrheiten, deren Bedeutung nur in der Bündelung von...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.3 Sonderregelungen

Rz. 30 Die Vorschrift des § 47 steht, worauf einleitend nochmals hingewiesen wird, unter dem ohnehin nach § 37 bestehenden Vorbehalt besonderer Bestimmungen der besonderen Teile des SGB. Solche Regelungen enthalten zumeist nur Modifikationen der Regelung, jedoch keine grundsätzliche Abweichung. Rz. 31 §§ 118, 119 SGB VI enthalten für die Rentenversicherung Regelungen über die...mehr

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Jung, SGB XII § 85 Einkomme... / 2.2.2 Kosten der Unterkunft (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 12 Zu den Kosten der Unterkunft gehören alle Aufwendungen für die Unterkunft, soweit sie unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls angemessen sind. Der diese angemessenen Kosten übersteigende Betrag kann als besondere Belastung nach § 87 berücksichtigt werden (vgl. Conradis, in: LPK-SGB XII, § 85 Rz. 11). Der Begriff der Angemessenheit ist ein unbest...mehr

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Klose, SGB I § 47 Auszahlun... / 2.1 Erfüllung von Geldleistungen (Abs. 1)

Rz. 6 Die Vorschrift sah und sieht die kostenfreie Überweisung oder Übermittlung von Geldleistungen auf ein Konto des Empfängers vor. Sie ist auf einmalige oder laufende Geldleistungen als Sozialleistungsansprüche nach § 11 beschränkt (so auch Mrozynski, SGB I, 6. Aufl., § 47 Rz. 1; Pflüger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB I, § 47 Rz. 11, Stand: 3.7.2020). Soweit die Übers...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 17. Hausgeld, Vorschüsse auf Kosten

Rz. 190 Über die Entrichtung von Vorschüssen zur Unterhaltung und darauf zu bildende Rücklagen entscheidet die WEG ebenfalls im Beschlusswege. Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang werden daher in der Regel als Beschlusssachen durchgeführt. Der Gegenstandswert bemisst sich hier auch nach § 49 GKG zunächst nach dem Gesamtinteresse, also nach dem Jahreswert der in der ge...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / C. Einzelne Gegenstandswerte im WEG-Recht

Rz. 154 Die Bestimmung des Gebührenstreitwertes im WEG-Recht erfolgte seit der WEG-Novelle von 2007 nach den Grundsätzen von § 49a GKG. Dieser ist mit der WEG-Modernisierung 2020 nunmehr im neuen § 49 GKG ausschließlich auf Beschlussklagen i.S.d. § 44 Weg eingedampft worden. Für die übrigen Gebührenstreitwerte, auch wenn diese WEG-Sachen betreffen, sind damit die allgemeinen...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Hinweisblatt für Beratungshilfe

Rz. 115 Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Muster 1.7: Hinweisblatt Beratungshilfe Für Mandanten mit geringem Einkommen und ohne Vermögen gibt es die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. Den Antrag erhalten Sie beim Amtsgericht oder im Internet unter _________________________ Bitte reichen Sie den Antrag selbst bei der Rec...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Abmahnungsbeschluss vor Eigentumsentziehung nach § 17 WEG

Rz. 170 Vor der Entziehung eines Wohneigentumsanteils wegen schwerer Pflichtverletzungen ist regelmäßig eine Abmahnung oder eine Unterlassungsklage notwendig.[167] Aus Sicht des abgemahnten Wohneigentümers muss die Abmahnung als Vorbereitungshandlung der Entziehung betrachtet werden. Danach würde das Interesse des Abgemahnten, der sich gegen die Abmahnung wehrt, am Verkehrswe...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 4. Voraussetzungen der Beratungshilfe

Rz. 116 Die Beratungshilfe wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt. Diese sind: Rz. 117 Die Beratungshilfe kann vom Rechtssuchenden oder ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307e Zusch... / 2.6 Freibeträge

Rz. 32 (Auch) die von § 307e begünstigten Bestandsrentner:innen können die zum 1.1.2021 eingeführten Freibeträge beim Wohngeld (§ 17a WoGG), bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung (§ 25d Abs. 3c BVG), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (§ 11b Abs. 2a SGB II) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter ...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 2.6 Freibeträge

Rz. 56 (Auch) die von § 307f erfassten Bestandsrentner können die zum 1.1.2021 eingeführten Freibeträge beim Wohngeld (§ 17a WoGG), bei den fürsorgerischen Leistungen der sozialen Entschädigung (§ 25d Abs. 3c BVG), bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (§ 11b Abs. 2a SGB II) sowie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei E...mehr

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Jansen, SGB VI § 307f Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 307f regelt für Bestandsrenten, die nach dem Recht vor Inkrafttreten des SGB VI (zum 1.1.1992) berechnet worden sind und bei Inkrafttreten des Grundrentengesetzes (am 1.1.2021) bereits geleistet wurden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe ab dem 1.1.2021 ein Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung gewährt wird. Erfasst sind nicht nur Bes...mehr

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Jung, SGB XII § 33 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 22 Armborst, Neues vom intendierten Ermessen, info also 2002 S. 132. Falterbaum, Die Übernahme der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch den Sozialhilfeträger, ZfSH/SGB 1999 S. 643. Gotzen, Entwicklung der Rechtsprechung zu § 74 SGB XII, ZfF 2018 S. 121. Pfuhlmann-Riggert, Kein Einsatz des Vermögens aus der Bestattungsvorsorge für Heimkosten, EE 2019 S...mehr

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Jung, SGB XII § 32 Bedarfe ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 61 Behrendt, Freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Beendigung des Arbeitslosengeld-II-Bezugs wegen fehlender Erwerbsfähigkeit, jurisPR-SozR 23/2006, Anm. 2. Bieritz-Harder, Die "Hilfen zur Gesundheit" nach dem SGB XII – Ein Notfallnetz für Lücken im Krankenversicherungsschutz, ZfSH/SGB 2012 S. 514. Brörken, Krankenversicherung im Basis...mehr

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FAQ zum Kinderbonus 2020 un... / Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.mehr

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FAQ zum Kinderbonus 2021 / Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ( SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / 2 Anmerkung

1. Ausgangslage Die Entscheidung des BGH vom 28.10.2020 befasst sich mit der seit langer Zeit streitigen Frage der unterhaltsrechtlichen Einordnung des Kinderzuschlags. Weiteres Thema ist die Bemessung des Selbstbehalts des Kindesunterhaltspflichtigen hinsichtlich der Verteilung der Wohnkosten bei Zusammenleben mit weiteren Familienangehörigen. 2. Inhalt der Entscheidung Das Lan...mehr

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FF 03/2021, Kinderzuschlag ... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Das antragstellende Land macht als Träger der Unterhaltsvorschusskasse Kindesunterhalt aus übergegangenem Recht gegen den Antragsgegner geltend. [2] Der Antragsgegner ist der Vater des im November 2005 geborenen, aus erster Ehe hervorgegangenen Sohnes D. Der Antragsgegner hat im Jahre 2014 erneut geheiratet und mit seiner neuen, nicht erwerbstätigen Ehefrau zwe...mehr

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Das Erleben von Extremereig... / 2 Wer ist von Traumatisierungen betroffen?

Prinzipiell kann eine Traumatisierung jeden treffen. Aber es gibt natürlich Berufsgruppen, die öfters Extremstress erleben, weil sie aus beruflichen Gründen mit Gewalt konfrontiert werden: Rettungssanitäter, Polizei- oder Feuerwehrkräfte müssen häufig hilflos mit ansehen, wie Menschen in brennenden Autos oder Häusern sterben, sehen verstümmelte Körper oder werden von den Mit...mehr

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Werbungskosten-ABC (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

Überblick Aufwendungen für vermietete Immobilien, die vom Finanzamt als Werbungskosten anerkannt werden, bedeuten für den Steuerzahler bares Geld, denn sie mindern die Einkommensteuerschuld. Damit Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung keine Werbungskosten vergessen und auch das Finanzamt besser überzeugen können, sind nachfolgend die wichtigsten Werbungskosten bei den Einkü...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 3 Rechtslage bis 2020

Aufgrund der Änderung des § 21 Abs. 2 EStG im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 galt seit dem 1.1.2012 folgende Regelungen: Bisherige Grenze Beträgt die Miete bei einer dauerhaften Vermietung einer Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als vollentgeltlich. Die Werbungskosten können in voller Höhe abgezogen werden. Verlangt der Vermieter ...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 4 Rechtslage ab 2021

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 sind 2 Grenzen maßgeblich. Ohne Probleme bleibt es, wenn die vereinbarte Miete für die zu Wohnzwecken genutzte Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. In diesem Fall können die gesamten Werbungskosten für die Wohnung ungekürzt geltend gemacht werden. Weniger als 50 % Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüb...mehr

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Jung, SGB VII, BKV § 3 Maßn... / 2.2.7.3 Bedürftigkeitsabhängige Leistungen

Rz. 43 Sozialleistungen, die bedürftigkeitsabhängig und zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind, sehen ihrerseits die Anrechnung von Einkommen, d. h. auch die Anrechnung von Übergangsleistungen vor, soweit diese ebenfalls zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind. Daher scheidet die Anrechnung der Übergangsleistungen aus. Dies betrifft Sozialhilfeleistungen nach ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.8.2 Steuerfreie Bezüge

Rz. 129 Nach § 3 EStG ist eine Reihe von wiederkehrenden Bezügen steuerfrei, u. a.: Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 3 Nr. 1a EStG). Bezüge nach § 3 Nr. 6 EStG, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften aus öffentlichen Mitteln versorgungshalber an Wehrdienstbeschädigte u. a. Renten und Entschädig...mehr

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zfs 01/2021, Prozesskostenh... / 1 Aus den Gründen:

"Die gem. den §§ 146, 147, 166 VwGO, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde gegen den Beschl. des VG [VG d. Saarl. v. 20.8.2020 – 5 K 771/20] ist begründet." Nach den §§ 166 VwGO, 114 S. 1 ZPO erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil ...mehr

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FoVo 07+08/2021, Die Gerichtsvollzieherkosten werden nun doch erhöht

Sind die Bundesländer im Rahmen der Beratungen zum Kostenrechtsänderungsgesetz noch mit dem Bestreben gescheitert, auch eine Anpassung der Gerichtsvollzieherkosten zu erreichen, gelingt dies nun mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks 145/21 = BT-Drucks 19/28399). Der B...mehr

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Wann endet die Nachhaftung eines ausgeschiedenen GbR-Gesellschafters?

Zusammenfassung Die Nachhaftung eines GbR-Gesellschafters kann auch gelten, wenn der konkrete Haftungsbetrag erst durch einen Beschluss festgesetzt wird, der nach Ausscheiden des Gesellschafters aus der GbR gefasst wurde. Kurzwiedergabe des Sachverhalts: Eine GbR war im Grundbuch als Wohnungseigentümerin eingetragen. Einer der Gesellschafter der GbR war bereits im Jahr 2002 au...mehr

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§ 5 Verwalter und Verwaltun... / f) Über den Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. hinausgehende Befugnisse

Rz. 57 Der Verweis auf die früher in § 27 Abs. 1 WEG a.F. geregelten Befugnisse stellt überdies nicht die Grenze der nunmehr beschlussfreien Verwalterkompetenzen dar. Bereits die Gesetzesmaterialien führen nicht im Katalog des § 27 Abs. 1 WEG a.F. enthaltene Befugnisse, die früher eines Beschlusses nach § 27 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 WEG a.F. bedurft hätten, als beschlussfreie Maßna...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / I. Beratungshilfe

Rz. 100 Gemäß § 16 Abs. 1 BORA ist der Rechtsanwalt verpflichtet, bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratungs- und Prozesskostenhilfe hinzuweisen.[85] Ein Anspruch auf Beratungshilfe ist in allen Bundesländern gegeben außer in Hamburg und Bremen. Dort können Rechtssuchende stattdessen eine öffentliche Beratungsstelle aufsuchen (in Berlin können sie zwischen di...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 2. Berechnung der wirtschaftlichen Voraussetzungen

Rz. 144 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist eine Art Sozialhilfe. In Bezug auf den Prozess-/Verfahrenskostenhilfeantrag ist das Formular gemäß § 117 Abs. 3 und 4 ZPO auszufüllen. Dort sind die persönlichen Daten anzugeben, des Weiteren die Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Es ist mit der Einreichung zu erklären, dass die Angaben vollständig und richtig sind sowie...mehr

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FoVo 11/2020, Pfändbarkeit ... / 2 II. Aus der Entscheidung und für die Praxis

Der BGH folgt AG und LG nicht Der BGH hat die Beschlüsse von AG und LG aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Auf der festgestellten Tatsachengrundlage kann der Antrag der Gläubigerin auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses mit der gegebenen Begründung nicht zurückgewiesen werden. Was ist Pfändungsgegenstand? Das LG hat den Pfändungs...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 5.2.1 Positive Komponenten

Zum Gemeinschaftsvermögen gehören insbesondere die Ansprüche und Befugnisse aus Rechtsverhältnissen mit Dritten und Wohnungseigentümern sowie die eingenommenen Gelder. Im Einzelnen gehören zum Gemeinschaftsvermögen eingenommene Gelder, Bankguthaben, Rücklagen, Ansprüche auf Miet- und Pachtzahlungen, Ansprüche auf Zahlung von Hausgeldern, Sonderumlagen, Ansprüche auf Schadensersatz,...mehr

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Versorgungsausgleich / 2.1 Durch Arbeit oder Vermögen erworbene Anrechte

Dem Versorgungsausgleich unterliegen die Anrechte auf eine Versorgung für den Fall des Alters oder der Invalidität.[1] Ausgleichspflichtig sind vor allem Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamtenpensionen und gleichgestellte Versorgungen,[2] Anrechte aus einer betrieblichen Altersversorgung und andere Versorgungsrenten, z. B. aus berufsständischen Versorgungseinri...mehr