Fachbeiträge & Kommentare zu Hessen

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke. Der Vorteil von Vordrucken für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kritischen Punkte bei einem Antrag auf eine S...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wehrübung / 3 Besonderer Kündigungsschutz

Für die Dauer der Wehrübung besteht ein umfassendes Kündigungsverbot [1] und zwar unabhängig davon, ob das KSchG Anwendung findet.[2] Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz auf die Dauer der Wehrübung. Relevant ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich – egal aus welchem Grund – ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verfassungsgemäße Anwendung von § 50d Abs. 12 EStG in VZ 2017

Die Anwendung des § 50d Abs. 12 EStG im Fall einer Abfindung, die mit Blick auf ein Ende September 2016 beendetes Arbeitsverhältnis vorab vereinbart, aber auf den alleinigen Wunsch des Arbeitnehmers hin erst im Jahr 2017 ausgezahlt wurde, unterliegt unter dem Gesichtspunkt der (unechten) Rückwirkung nach Auffassung des Hessischen FG keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen...mehr

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Bildungsurlaub Hessen

Zusammenfassung Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 1 Grundsätze (§ 1 HBUG)

Rz. 1 (1) Alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigten haben gegenüber ihrer Beschäftigungsstelle Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen U...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 16 Zuständige Behörde (§ 16 HBUG)

Rz. 55 Zuständige Behörde für die Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und 2 sowie § 15 Abs. 1 und 3 Satz 1 ist das für das Bildungsurlaubsrecht zuständige Ministerium. Zuständig für den Bildungsurlaub in Hessen ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 4 Wartezeit (§ 4 HBUG)

Rz. 14 Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. Der Anspruch muss nicht neu erworben werden, wenn bei derselben Beschäftigungsstelle innerhalb einer Frist von vier Monaten ein Arbeitsverhältnis im Anschluss an ein Ausbildungsverhältnis oder an ein anderes Arbeitsverhältnis begründet wird. ...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / Zusammenfassung

Überblick Das Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 28.7.1998[1] regelt den Rechtsanspruch der in Hessen Beschäftigten auf Bildungsurlaub für anerkannte Veranstaltungen der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung sowie Schulungen zur Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Gesetzgeber sieht in der kontinuierlichen Qualifizierung und Fortbildung...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 11 Anträge auf Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 11 HBUG)

Rz. 41 (1) Anträge auf Anerkennung einer Bildungsveranstaltung können nur von einem nach § 10 anerkannten Träger gestellt werden. Sie sind spätestens zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn in Textform bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die für die Anerkennung erforderlichen Nachweise, insbesondere ein ausführliches Programm der Bildungsveranstaltung, aus dem sich die Zi...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 5 Inanspruchnahme und Übertragung des Bildungsurlaubs (§ 5 HBUG)

Rz. 16 (1) Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage des Bildungsurlaubs sind der Beschäftigungsstelle so frühzeitig wie möglich, mindestens sechs Wochen vor Beginn der gewünschten Freistellung in Textform mitzuteilen. Der Anspruch kann nur geltend gemacht werden für die Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen. (2) Bei...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 2 Dauer des Bildungsurlaubs und Verhältnis zu sonstigen Freistellungen (§ 2 HBUG)

Rz. 10 (1) Der Bildungsurlaub beträgt jährlich fünf Arbeitstage. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung entsprechend. Fällt der Bildungsurlaub ganz oder teilweise auf arbeitsfreie Tage, so werden diese auf den Anspruch...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (§ 19 HBUG)

Rz. 60 1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. 2Es tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft. Die früher in § 19 enthaltene Befristung des Gesetzes bis 31.12.2022 wurde bis 31.12.2029 verlängert.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 7 Verbot der Erwerbstätigkeit (§ 7 HBUG)

Rz. 26 Während des Bildungsurlaubs dürfen Beschäftigte keine Erwerbstätigkeit leisten. Rz. 27 Während des Bildungsurlaubs besteht ein Verbot einer dem Bildungszweck zuwiderlaufenden Erwerbstätigkeit. In § 7 HBUG ist geregelt, dass der Beschäftigte während des Bildungsurlaubs keine Erwerbstätigkeit ausüben darf.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 18 Unabdingbarkeit (§ 18 HBUG)

Rz. 58 Von den vorstehenden Bestimmungen darf nur zugunsten der Beschäftigten abgewichen werden. Rz. 59 Die Vorschriften des HBUG sind einseitig zwingende Regelungen. Sie können durch anderweitige Regelungen nur zugunsten der Beschäftigten, nicht aber zu ihren Ungunsten verändert werden.mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 10 Anerkennung von Trägern (§ 10 HBUG)

Rz. 37 (1) Die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen setzt vorbehaltlich des § 11 Abs. 4 Satz 1 und 3 voraus, dass die Eignung des Trägers für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes anerkannt ist. (2) Die Anerkennung der Eignung von Trägern der Jugend- und Erwachsenenbildung für die Durchführung von Bildungsveranstaltungen im Sinne dieses Gese...mehr

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Bildungsurlaub Hessen / 9 Erstattung des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts bei Kleinst- und Kleinbetrieben (§ 9 HBUG)

Rz. 32 (1) Das Land erstattet Beschäftigungsstellen, die in der Regel 20 oder weniger Personen ständig beschäftigen, auf Antrag einen Anteil des nach § 8 Abs. 2 für den Zeitraum der Freistellung gezahlten Arbeitsentgelts zur Teilnahme an nach diesem Gesetz anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung sowie der beruflichen Weiterbildung nach § 1 Abs. 3 und 4. Bei der F...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 12 Voraussetzungen zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen (§ 12 HBUG)

Rz. 44 (1) Eine Veranstaltung kann als Bildungsveranstaltung anerkannt werden, wenn sie den Grundsätzen in § 1 Abs. 2 bis 5 entspricht, in den Grundsätzen nach Nr. 1 genannte Ziele vermittelt und dies aus der konkreten Ausgestaltung des zur Anerkennung vorgelegten Veranstaltungsprogramms und dem zugrunde liegenden Lernkonzepts zeitlich und inhaltlich ersichtlich ist, jeder Pers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 15 Berichtspflichten (§ 15 HBUG)

Rz. 53 (1) Die zuständige Behörde soll dem Landesjugendhilfeausschuss und dem Landeskuratorium für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen jährlich, erstmals im Jahre 1999, einen statistischen Bericht, insbesondere über Anzahl, Inhalte und Teilnehmerstruktur der nach diesem Gesetz durchgeführten Bildungsveranstaltungen, vorlegen. (2) Die Landesregierung legt dem Landtag i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 3 Zusatzurlaub für die pädagogische Mitwirkung in anerkannten Bildungsveranstaltungen (§ 3 HBUG)

Rz. 12 (1) 1Für die pädagogische Mitwirkung in nach diesem Gesetz anerkannten oder als anerkannt geltenden Bildungsveranstaltungen haben Beschäftigte Anspruch auf zusätzlich jährlich 5 Arbeitstage unbezahlten Bildungsurlaub. 2 § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Haben Beschäftigte Anspruch auf Freistellung nach dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch vom 18. Deze...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 17 Zuständigkeit für den Erlass von Rechtsverordnungen (§ 17 HBUG)

Rz. 56 (1) Die für das Bildungsurlaubsrecht zuständige Ministerin oder der dafür zuständige Minister erlässt die Rechtsverordnungen nach § 1 Abs. 5 Satz 5, § 9 Abs. 4 und den §§ 13 und 15 Abs. 3 Satz 2 und kann die zuständige Behörde abweichend von § 16 bestimmen. Die Regelung nach § 1 Abs. 5 Satz 5 wird im Einvernehmen mit der zuständigen Ressortministerin oder dem zuständi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 8 Wahlfreiheit, Benachteiligungsverbot und Bildungsurlaubsentgelt (§ 8 HBUG)

Rz. 28 (1) Die Beschäftigungsstelle darf Beschäftigte nicht in der freien Auswahl unter den anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen behindern oder wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs benachteiligen. (2) Für die Berechnung des Bildungsurlaubsentgelts und die Fälle der Erkrankung während des Bildungsurlaubs gelten die §§ 9, 11 und 12 des Bundesurlaubsgesetzes in de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 14 Widerruf und Rücknahme der Anerkennung (§ 14 HBUG)

Rz. 51 (1) 1Die Anerkennung der Eignung des Trägers kann zurückgenommen werden, wenn sie durch arglistige Täuschung oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt wurde. 2Die Anerkennung kann widerrufen werden, wenn der Träger die Eignungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, seinen Pflichten aus diesem Gesetz nicht nachkommt oder wiederholt Bildungsveranstaltungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 6 Ausschluss von Doppelansprüchen (§ 6 HBUG)

Rz. 24 (1) Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nicht, soweit Beschäftigten für das laufende Kalenderjahr bereits von einer früheren Beschäftigungsstelle Bildungsurlaub gewährt worden ist. (2) Die Beschäftigungsstelle ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Beschäftigten eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten Bildungsurlaub au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub Hessen / 13 Verfahren der Anerkennung von Trägern und Bildungsveranstaltungen (§ 13 HBUG)

Rz. 49 Das Nähere zum Verfahren der Anerkennung von Trägern und der Anerkennung von Bildungsveranstaltungen, insbesondere auch der Inhalt der Anträge und die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und Nachweisen, sowie das Nähere zu den Anforderungen an das Programm, das Format und die Dauer einer Bildungsveranstaltung wird durch Rechtsverordnung geregelt. Rz. 50 Das Gesetz sieht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachanlagen / 4.1 Ansatz

Anzahlungen sind Vorleistungen eines Vertragsteils auf schwebende Geschäfte, bei denen die von dem anderen Vertragsteil zu erbringende Lieferung oder Leistung noch aussteht.[1] Sie sind ohne Rücksicht auf die Aktivierbarkeit der Lieferung oder Leistung zu aktivieren.[2] Durch die Aktivierung der Anzahlung wird das schwebende Geschäft erfolgsneutral behandelt.[3] Dem durch di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Land- und Forstwirte / 2.5 (Sonstige) Dienstleistungen im Rahmen des Land- und Forstwirtschaftsbetriebs

Auf im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachte (sonstige) Dienstleistungen ist – unabhängig von ertragsteuerlichen Bestimmungen – die Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG nur anwendbar, wenn[1] sie mit Hilfe der Arbeitskräfte des Betriebs – einschließlich der Arbeitskraft des Betriebsinhabers – erbracht werden und die dabei ggf. verwendeten Wirts...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsrechtliche Aspekte d... / 6.1 Vor- und nachgelagerter Kündigungsschutz

Vor und nach dem genannten Zeitraum besteht kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber darf jedoch nicht aus Anlass des Wehrdienstes eine Kündigung aussprechen.[1] Dies ist dann der Fall, wenn der Wehrdienst ein mitbestimmendes Motiv darstellt.[2] Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aufgrund von Fehlzeiten im Arbeitsverhältnis kündigt, d...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 8.1 Haftung nach den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrgesetzen

Wer für die Kosten des Feuerwehreinsatzes bei einem Fehlalarm herangezogen werden kann, ist in den einzelnen Landesfeuerwehrgesetzen (FwG) bzw. -verordnungen, in manchen Bundesländern auch im Brandschutzgesetz (BrSchG) geregelt. Grundsätzlich erfolgt der Einsatz der Feuerwehr unentgeltlich. Die Landesgesetze regeln aber Ausnahmen, wobei speziell auch Regelungen für das Auslös...mehr

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Rauchwarnmelder (Miete) / 7.2 Wer sicherungspflichtig ist

Manche Bundesländer haben in ihren Landesbauordnungen geregelt, dass die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder dem Besitzer obliegt, es sei denn, der Eigentümer hat diese Pflicht übernommen. Praxis-Beispiel Betriebsbereitschaft durch Besitzer Dies gilt für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin (seit 1.1.2017), Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfale...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rauchwarnmelder (Miete) / 14 Bauordnungsrechtliche Regelungen der Bundesländer

Die entsprechenden Vorschriften einschließlich des Umfangs der Einbau-/Nachrüstpflicht sowie die einzuhaltenden Fristen für Rauchwarnmelder finden sich in den einzelnen Bauordnungen der Länder.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6 Hessen

6.1 Rechtsgrundlage Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 1...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Rechtsgrundlage

Rz. 39 Bis 31.12.2022 Hessisches Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (BiUrlG HE) vom 28.7.1998[1], zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 12.12.2017[2] mit Wirkung zum 1.1.2018. Seit dem 1.1.2023 ist das überarbeitete Hessische Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 13.10.2022[3] in Kraft, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.10.2022[4] Durchfü...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.9 Sonstige Rechtsprechung zu Leistungsminderungen

Rz. 42 Gegen Leistungsminderungsbescheide ist nachträglicher Rechtsschutz möglich und ausreichend (Bay. LSG, Beschluss v. 7.1.2015, L 16 AS 734/14 B ER). Rz. 43 Prozesskostenhilferechtlich hat eine Berufung hinreichend Aussicht auf Erfolg, wenn sich ein Leistungsberechtigter unter 25 Jahren gegen eine vollständige Minderung der Leistung für den Regelbedarf durch eine Sanktion...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.2 Inhalt

Rz. 40 Zum 1.1.2023 wurde das BiUrlG HE durch das Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub und weiterer Rechtsvorschriften vom 13.10.2022[1] geändert. Neben einigen redaktionellen Anpassungen (z. B. heißt das Gesetz nun HBUG – Hessisches Bildungsurlaubsgesetz) gab es folgende Neuerungen: zeitliche Flexibilisierungen des täglichen Arbeit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.4 Amtshaftung, Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch

Rz. 20 Grundsätzlich kann bei Beratungsfehlern ein Schadensersatzanspruch aufgrund Amtshaftung, bestehen (Art. 34 GG, § 839 BGB). Dieser ist auf Schadensersatz in Geld ohne Neugestaltung des Sozialrechtsverhältnisses gerichtet. Eine Neugestaltung kann ja gerade deswegen nicht verlangt werden. Aufgrund der Rechtsprechung des BSG gelten im Grundsatz folgende Voraussetzungen fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 46 Entstehe... / 2.3 Nahtloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit bei Verlängerung des Arbeitsunfähigkeitszeitraums (Satz 2)

Rz. 13 § 46 Satz 1 befasst sich mit dem Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld, Satz 2 dagegen mit dem Fortbestehen des Krankengeldanspruchs, wenn sich der Arbeitsunfähigkeitszeitraum nach dem Ende der zunächst nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitsdauer verlängert. Voraussetzung für einen ununterbrochenen Fortbestand des einmal entstandenen Anspruchs ist gemäß Satz 2, dass die...mehr

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Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.6 Abgrenzungen durch die Rechtsprechung

Rz. 29 Eine fehlende persönliche Arbeitslosmeldung kann als konstitutive Anspruchsvoraussetzung nicht im Wege des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84). Die Arbeitslosmeldung kann als Tatsachenerklärung nicht wie im Leistungsantrag gemäß § 16 schriftlich abgegeben werden (BSG, Urteil v. 19.3.1986, 7 RAr 48/84. Rz. 30 D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 14... / 2.3 Beratungsinhalte

Rz. 12 Inhalt der Beratung können zunächst unabhängig von der Form z. B. sein Hinweise auf Rechtsquellen, Hinweise auf Informationsquellen, mögliche elektronische Kommunikation, Darlegung und Erläuterung des rechtlich relevanten Sachverhaltes, Hinweise auf rechtlich irrelevante Sachverhaltsbestandteile, Abgleich der Leistungsvoraussetzungen mit dem dargelegten Sachverhalt, Aufzei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.1 Minderung des Auszahlungsanspruchs

Rz. 11 Abs. 1 Satz 1 regelt weiterhin ausdrücklich den Beginn der Rechtsfolgen wegen einer Pflichtverletzung nach § 31, die in § 31a geregelt ist. Die Vorschrift bestimmt in Abs. 2 dagegen allein die gestaffelte Dauer der Leistungsminderung in Monaten. Die Vorschrift gilt nicht für Meldeversäumnisse nach § 32, dort wird die Dauer der Leistungsminderung in Abs. 2 Satz 2 eigen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 70... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 9 Gsell, Schuldrechtsreform: Die Übergangsregelung für die Verjährungsfristen, NJW 2002, 1297. Heß, Das neue Schuldrecht – In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen, NJW 2002, 253. Kandelmann, Ist es wirklich schon zu spät? – Zum Ablauf der allgemeinen Verjährungsfrist nach intertemporärem Verjährungsrecht, NJW 2005, 630. Mansel, Die Neuregelung des Verjährungsrechts, NJW 200...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.8 Praxishinweise

Rz. 84 Nutzen Leistungsträger ihr Recht auf Rentenantragstellung z. B. im Grundsicherungsrecht aus – hier nach § 5 Abs. 3 SGB II – kann der mit einem frühzeitigen Rentenbezug verbundene Abschlag gemäß § 77 einen Anspruch auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG rechtfertigen (Hess. LSG, Beschluss v. 9.2.2017, L 2 R 304/16 B ER).mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. Dabei sind an ein sozialwidriges Verhalten die Anforderungen des § 31 maßgebend, diese weichen insbesondere von denen nach § 34 ab. § 31b bestimmt speziell den Beginn und die Dauer der Sanktion na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen / Sommer, SGB I § 16... / 2.3 Unzuständiger Leistungsträger

Rz. 10 Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die dort genannten Stellen zur Entgegennahme von Anträgen unabhängig von der Form der Antragstellung. Im Zweifel kann der Antrag also auch mündlich oder konkludent gestellt werden, jedenfalls elektronisch, wenn der Antragsteller den Leistungsträger auf diesem Wege erreicht. Rz. 11 Abs. 1 Satz 2 verbietet anderen Trägern nicht, Anträge entgege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 73 Verglei... / 2.1.4 Vollwertige Beitragszeiten und Berücksichtigungszeiten

Rz. 11 Bei der Vergleichsbewertung werden aufgrund der Ausnahmereglungen in den Nr. 1 bis 3 daher ausschließlich vollwertige Beitragszeiten und reine Berücksichtigungszeiten zugrunde gelegt. Rz. 12 Der Begriff der vollwertigen Beitragszeiten wird durch § 54 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 definiert. Danach sind solche Zeiten mit vollwertigen Beiträgen Kalendermonate, die mit Bei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 64 Rentenf... / 2.1 Monatsbetrag der Rente – Faktoren der Rentenformel im Überblick

Rz. 8 Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich gemäß § 63 Abs. 6, § 64 Nr. 1 bis 3, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen EP, der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden (vgl. zur Berechnung stellv.: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 22.3.2023, L 3 R 62/22; LSG Baden-Wü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.4 Einschreiben

Rz. 154 Im Gegensatz zum normalen Brief wird bei einem Einschreiben dokumentiert, wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde. Der Postzusteller wirft das Einschreiben nicht in den Briefkasten des Empfängers, sondern übergibt es persönlich an den Empfänger oder an einen anderen Empfangsberechtigten.[1] Rz. 155 Trifft der Postzusteller weder den Empfänger noch einen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 9 Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 180 Während des bestehenden Anstellungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer nicht nur einen Anspruch auf Vergütung, sondern auch einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 1 und 2 GG abgeleitete Anspruch besteht grds. auch für einen gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der maßgeblichen Kündigungsfrist.[1] D...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.9 Übergabe der Kündigung an Dritte

Rz. 163 Das Kündigungsschreiben kann dem Arbeitnehmer auch durch Übergabe an einen Dritten zugehen. Voraussetzung für den Zugang ist, dass das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt einer Person gelangt, die zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen für den Arbeitnehmer berechtigt ist. Weiter muss es dem Arbeitnehmer dadurch möglich sein, Kenntnis vom...mehr