Fachbeiträge & Kommentare zu IASB

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 3.1.21 DRS 21 – Kapitalflussrechnung

Rz. 57 DRS 21 wurde vom BMJV am 8.4.2014 im Bundesanzeiger bekannt gemacht und ersetzt DRS 2. Wichtige Änderungen betreffen: die konkrete Zuordnung von erhaltenen und gezahlten Zinsen sowie Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen und die Definition des Finanzmittelfonds. Weiterhin werden parallel die direkte und die indirekte Darstellung des Cashflows aus laufender Geschäftstätig...mehr

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Deutsche Rechnungslegungs S... / 2.1 Organisation des DRSC

Rz. 2 Um den Aufgaben im Sinne des § 342 HGB nachkommen zu können, muss das DRSC bestimmte Anforderungen erfüllen. So ist gemäß § 342 Abs. 1 Satz 2 HGB zu gewährleisten, dass die Empfehlungen unabhängig und ausschließlich von Rechnungslegern in einem Verfahren entwickelt und beschlossen werden, das die fachlich interessierte Öffentlichkeit einbezieht. Die Finanzierung der Ar...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.2 Sonderfall zum Verkauf bestimmte Anlagen

Rz. 48 Als weitere Besonderheit sind zum Verkauf bestimmte Anlagen gem. IFRS 5 separat darzustellen.[1] Regelt IAS 16 die Bilanzierung von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die im rechtlichen Eigentum der Unternehmung stehen und die ihren Nutzen hauptsächlich aus der Nutzung einer dem operativen Bereich zuzuordnenden Tätigkeit entfalten, so ist mit IFRS 5 jenen Vermögens...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.1 Ausweis

Rz. 46 Den auf die Informationsbedürfnisse des kapitalmarktorientierten Adressaten ausgelegten IFRS fehlt ein striktes Bilanzgliederungsschema, wie es das HGB kennt. Dieser Umstand bietet den Unternehmen die Möglichkeit, möglichst (entscheidungs-)relevante Informationen für den Adressaten bereitzustellen. Das Unternehmen kann auf die individuellen Gegebenheiten der Geschäfts...mehr

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Anlagevermögen im Abschluss... / 6.3 Ansatz und Bewertungsunterschiede

Rz. 52 Die IFRS sehen für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte kein Ansatzwahlrecht, sondern eine Ansatzpflicht vor. Ansonsten sind die grundsätzlichen Ansatzvorschriften vergleichbar. Besondere Herausforderungen ergeben sich allerdings aus der Definition der Vermögenswerte, da diese einen zukünftigen Nutzenzufluss aus dem betreffenden Potenzial voraussetzt.[1] Dies ...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.1 Grundsätzliches

Rz. 132 Mit dem IFRS 6 [1] hat das IASB die Rechnungslegung für den Teilbereich der Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen festgelegt – sowohl die Vorerkundung als auch die Entwicklung werden nicht thematisiert.[2] IFRS 6 ist ein Interimsstandard, d. h. das IASB hat den Sachverhalt nicht komplett neu geregelt, sondern stattdessen lediglich Leitlinien für die (weitere) V...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 5 Ausblick

Rz. 46 Im Rahmen der Harmonisierungsbestrebungen und der Angleichung der Bilanzierung an die IFRS kommt es zu einem Konflikt mit den Grundprinzipien der deutschen Bilanzierung. Insbesondere das Vorsichtsprinzip mit seinen Ausprägungen Realisations-und Imparitätsprinzip findet in der angloamerikanischen Rechnungslegung keinen vergleichbaren Niederschlag. Eine Annäherung an in...mehr

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Bodenschatz im Abschluss na... / 4.3.3 Ansatz von Vermögenswerten für Exploration und Evaluierung

Rz. 134 Die in der bisherigen Rechnungslegung angewandten Methoden für den Ansatz können nach IFRS 6.7 beibehalten werden. Dafür sind anders als bei anderen Sachverhalten die Anforderungen bezüglich Kompatibilität zu den IFRS-Normen deutlich herabgesetzt: Bei der Entwicklung von Rechnungslegungsmethoden hat ein Unternehmen, das Vermögenswerte für Exploration und Evaluierung ...mehr

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Bilanztheorien: Grundlagen / 3 Neuere Bilanztheorien

Rz. 17 Kapitalerhaltungskonzepte dienen der Vermeidung der Ausschüttung und Besteuerung von Scheingewinnen. Die Berücksichtigung der nominellen Kapitalerhaltung als auch der Substanzerhaltung verfolgt Hax durch das Prinzip des symmetrischen doppelten Minimums:[1] Gewinne und Verluste werden gleich behandelt und können mit den Erfolgen der Vorperioden verrechnet werden. Auch ...mehr

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Bewertungseinheiten und Sic... / 5.10 Erleichterungen im Übergang auf andere Referenzzinssätze

Rz. 64a Mit der Änderung hat das IASB sich der Sachverhalte angenommen, die die Finanzberichterstattung nach der Reform eines Referenzzinssatzes beeinflussen könnten, einschließlich seiner Ersetzung durch alternative Referenzzinssätze. Die Änderungen sind nach der Übernahme durch die EU im Januar 2021 bereits rückwirkend für Berichtsperioden in Kraft getreten, die am oder na...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Achleitner, Die Normierung der Rechnungslegung, Zürich 1995; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2011; Anders, Fusionen bei wechselseitigen Beteiligungen und Finanzierung mit eigenen Anteilen, PiR 2018, S. 114–121; Bachem/Fervers/Janssen/Mehrhoff, IFRS-Jahresabschluss Erstellung und Prüfung 2009/10, 4. Aufl., Bonn/Berlin 2008; Bach/Sc...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. International Financial Reporting Standards (IFRS)

Tz. 11 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 International Financial Reporting Standards (IFRS) sind die vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards und Interpretationen. Sie bestehen aus International Financial Reporting Standards, International Accounting Standards und Interpretationen des IFRS Interpretation Committee (vormals International Financial...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 44 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Abschlüsse auf freiwilliger Basis Ein neuer Standard oder eine Interpretation ist für Unternehmen, die auf freiwilliger Basis (vgl. Tz. 41) einen IFRS-Abschluss erstellen, grundsätzlich anwendbar, wenn dieser nach den Regelungen des Due Process als endgültig verabschiedet gilt. Dies ist dann gegeben, wenn der neue Standard mit mindestens neun ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 8 ist im Jahre 1977 unter der Bezeichnung Unusual and Prior Period Items and Changes in Accounting Policies verabschiedet worden. Er war auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 1979 oder danach begannen. Der Standard war inhaltlich auf die in seinem Titel bezeichneten Fragen beschränkt. Er diente der Umschreibung des in IAS 5....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Verbindlichkeitscharakter von Verlautbarungen des Standardsetters, die nicht integraler Bestandteil der Standards und Interpretationen sind

Tz. 65 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Fraglich ist, welchen Verbindlichkeitsgrad die folgenden Verlautbarungen des Standardsetters haben:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 33 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 (überarbeitet 1994) war erstmals in der ersten Berichtsperiode eines am 1. Januar 1990 oder danach beginnenden Geschäftsjahres anzuwenden (IAS 29.41). Die in 1994 überarbeitete Fassung ersetzte die vom IASB ursprünglich im April 1989 genehmigte Fassung. Im Rahmen dieser Überarbeitung wurden keine grundlegenden Veränderungen des ursprün...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Nichtanwendung von neu herausgegebenen Standards bzw. Interpretationen

Tz. 114 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Wenn ein Unternehmen einen neuen Standard oder eine neue Interpretation nicht angewendet hat, der bzw. die herausgegeben wurde, aber noch nicht verbindlich anzuwenden ist, hat es diese Tatsache zusammen mit bekannten oder verlässlich schätzbaren Informationen, die Aufschluss über den Einfluss der Anwendung des Standards bzw. der Interpretati...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Künftige Entwicklungen

Tz. 151 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Aktuell gibt es kein Projekt auf der Agenda des IASB, IAS 8 zu ändern. Punktuelle Änderungen sind jedoch wie in der Vergangenheit auch für die Zukunft nicht auszuschließen.mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Wesentlichkeit (materiality)

Tz. 12 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Mit den Amendments to IAS 1 and IAS 8: Definition of Material (veröffentlicht am 31. Oktober 2018) wurde die Definition von Wesentlichkeit in den IAS 1.7 verlagert. Die Definition in IAS 1.7 sieht eine Information dann als wesentlich an, wenn vernünftigerweise erwartet werden kann, dass die Entscheidungen der primären Adressaten von IFRS-Absc...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Grundlagen

Tz. 37 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Die Bestimmungen zur Auswahl und Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden bei der Überarbeitung im Rahmen des 2005 verabschiedeten Improvements Project von IAS 1 in IAS 8 umgegliedert und überarbeitet. Umgekehrt wurden zuvor in IAS 8 enthaltene Regelungen zur Darstellung des Periodenergebnisses in IAS 1 umgegliedert (vgl. IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundsätzliches

Tz. 36 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Abschluss eines Unternehmens, dessen funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist, muss gem. IAS 29.8 in Maßeinheiten zum Abschlussstichtag ausgedrückt werden. Diese Anforderung gilt unabhängig davon, ob der Abschluss auf historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten (historical cost) oder auf Tageswerten (current cost) basi...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Allgemeiner Preisindex

Tz. 23 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Zur Bereinigung des Abschlusses um die Inflationswirkungen muss gemäß IAS 29.37 ein allgemeiner Preisindex herangezogen werden, der die Veränderungen in der allgemeinen Kaufkraft widerspiegelt. Welche Messgröße als ein repräsentativer Index für die Messung der Kaufkraft angesehen wird, ist im Standard aber nicht angegeben. Vielmehr wird in IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 134 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Enthält ein Abschluss wesentliche Fehler (zur Definition von Wesentlichkeit vgl. Tz. 12f.) oder absichtlich herbeigeführte unwesentliche Fehler, um eine bestimmte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erreichen, steht ein Abschluss nicht im Einklang mit sämtlichen IFRS iSv. IAS 1.16 (IAS 8.41). Insofern sind zwingend Korrekt...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / F. Angabepflichten

Tz. 80 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der Standard fordert mehrere Angaben, die nach Einschätzung des IASB erforderlich sind, um die Grundlagen für die Handhabung von Inflationseinflüssen im Abschluss und der daraus resultierenden Beträge zu verstehen. Die Angabepflichten nach IAS 29.39 umfassen:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Beginn der Indexierung

Tz. 74 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Der IASB hat die Leitlinien für die erstmalige Anwendung von IAS 29 in der Berichtsperiode, in der ein Unternehmen die Existenz einer Hochinflation in dem Land seiner funktionalen Währung feststellt, in IFRIC 7 dargelegt. Die Bestimmungen dieser Interpretation richten sich an Unternehmen, die bereits IFRS-Anwender sind. Für IFRS-Erstanwender ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Erstmalige Anwendung von Standards oder Interpretationen

Tz. 108 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Sofern die erstmalige Anwendung eines Standards oder einer Interpretation (zur erstmaligen Anwendung vgl. Tz. 41ff. u. 83ff.) Auswirkungen auf die Berichts- oder Vorjahresperioden hat oder derartige Auswirkungen haben könnte, es sei denn, die Ermittlung des Anpassungsbetrags ist undurchführbar, oder Auswirkungen auf künftige Perioden haben k...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundlagen

Tz. 15 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Im Rahmenkonzept (conceptual framework) werden die in IAS 29 genannten Bewertungsmaßstäbe im Einzelnen wie folgt beschrieben (vgl. F.6.4–22): Tz. 16 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten (historical cost approach): Die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten eines Vermögenswerts sind der Wert der ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Personeller Anwendungsbereich

Tz. 41 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Anwendungsbereich von IFRS generell Bei Unternehmen mit Sitz in der EU ist zu differenzieren zwischen Abschlüssen von Unternehmen, die einen IFRS-Abschluss auf gesetzlicher Basis erstellen, und sonstigen Unternehmen, die auf freiwilliger Basis einen IFRS-Abschluss erstellen. Abschlüsse aufgrund gesetzlicher Basis haben ihre Rechtsgrundlage in ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / dd. Verlautbarungen anderer Standardsetter, Fachliteratur und Branchenpraxis

Tz. 60 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Während der Standardsetter bei der Entwicklung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden durch das Management die Beachtung von Standards und Interpretationen sowie ggf. des Rahmenkonzepts zwingend vorschreibt (shall use its judgement bzw. shall refer to, vgl. IAS 8.10f.), ist der Rückgriff auf Verlautbarungen anderer Standardsetter, die ein ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Erstmaliger Anwendungszeitpunkt

Tz. 19 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 8 (überarbeitet 2005) war erstmalig auf Abschlüsse anzuwenden, deren Rechnungsperiode am oder nach dem 1. Januar 2005 begann. Eine frühere Anwendung wurde empfohlen (IAS 8.54). IAS 8.52 wurde durch IFRS 13, der im Mai 2011 veröffentlicht wurde, geändert und muss im Falle der Anwendung von IFRS 13 berücksichtigt werden (vgl. IAS 8.54C). Tz....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 (einstweilen frei) Tz. 7 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 ist auf die Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen anzuwenden, deren funktionale Währung (functional currency) die eines Hochinflationslandes (zur Definition eines Hochinflationslandes vgl. Tz. 20ff.) ist (IAS 29.1). Damit ist der Standard auch auf die Einzelabschlüsse eines jeden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 22 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Weder ist im Normengefüge der IFRS eine explizite Buchführungspflicht kodifiziert noch existieren konkrete Vorgaben was das Buchführungssystem, die Buchführungsform und die zu führenden Bücher betrifft. Indes erfordert die RL nach IFRS – ebenso wie die RL nach HGB – eine systematische Buchführung in Form der doppelten Buchführung (vgl. HdR-E,...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Der Konzernlagebericht ist nach § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern eines Mutterunternehmens in den ersten 5 Monaten des Konzerngeschäftsjahres aufzustellen, das dem abgelaufenen Konzerngeschäftsjahr folgt.[1] Die Aufstellungsfrist verkürzt sich nach § 290 Abs. 1 Satz 2 HGB bei kapitalmarktorientierten Mutterunternehmen, die nicht nach § 327a HGB be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.2 Grundlagen des Konzerns

Rz. 24 Für den in § 315 Abs. 1 Sätze 1–3 HGB verlangten, unter das Gebot der Vermittlung tatsächlicher Verhältnisse gestellten Wirtschaftsbericht genügt es nicht, den Geschäftsverlauf und die Lage des Konzerns zu analysieren und darzustellen. Vorgeschaltet ist für eine fundierte Analyse des Geschäftsverlaufs und der wirtschaftlichen Lage auf die Grundlagen des Konzerns einzu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.1 Fair Value

Rz. 115 Der Fair Value ist der wohl am meisten diskutierte Begriff bzw. Wertansatz in der angloamerikanisch geprägten Rechnungslegung. Während für die Befürworter mit diesem Wert für den Bilanzleser ein großer Sprung zu einer besseren, informationshaltigeren Berichterstattung der Unternehmen erfolgt, sehen die Kritiker[1] in diesem Wert eine Minderung der Aussagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Entstehungsgeschichte von IAS 7

Tz. 1 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7 ist im Dezember 1992 unter der Bezeichnung Cash Flow Statements vom International Accounting Standards Committee veröffentlicht worden. Er ersetzte IAS 7 Statement of Changes in Financial Position (Oktober 1977) und ist auf alle Geschäftsjahre anzuwenden, die am 1. Januar 1994 oder danach beginnen. Tz. 2 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Im April...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / E. Künftige Entwicklungen

Tz. 231 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Fragen zur Darstellung von Cashflows in der Kapitalflussrechnung und/oder im Anhang werden beim IASB derzeit im Kontext zweier Standardentwürfe diskutiert. Hierzu zählen der am 17. Dezember 2019 veröffentlichte Exposure Draft (ED) General Presentation and Disclosure (Primary Financial Statements) und der am 26. November 2021 veröffentlichte ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002; Amen, Die Kapitalflußrechnung als Rechnung zur Finanzlage, WPg 1995, S. 498–509; Amen, Erstellung von Kapitalflußrechnungen, München/Wien 1994, 2. Aufl. München/Wien 1998; Auer, Kapitalflussrechnung, in: HWRP, 3. Aufl., Stuttgart 2002, Sp. 1292–1311; Ballwieser/Beine/Hayn/Peemöller/Schruff/Web...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Außerordentliche Posten

Tz. 78 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem IAS 7.29f. im Rahmen der Verbesserungen der International Accounting Standards (Dezember 2003) aufgehoben worden sind, regelten diese Paragrafen die Darstellung der Cashflows aus außerordentlichen Posten in der Kapitalflussrechnung. Sie bestimmten, dass die Cashflows aus außerordentlichen Posten als Cashflows aus ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorbemerkungen

Tz. 50 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Der IASB besitzt als privatrechtlicher Standardsetter in der Europäischen Union gem. Art. 288 AEUV keine Gesetzgebungskompetenz. Daher müssen die vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen von der Europäischen Kommission legitimiert werden. Diese Legitimation erfolgt indes nur für die eigentlichen Standards und Interpretationen. ...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.1 Überblick

Die nachfolgenden Übersichten bieten einen Überblick über die nach dem 31.12.2022 anzuwendenden, vom IASB verabschiedeten Standards und Interpretationen (Rechtsstand vom 25.7.2022). Diese wurden bisher nur teilweise von der EU in europäisches Recht übernommen (endorsed). Aufgrund von IASB- und EU-Aktivitäten können sich im weiteren Verlauf des Jahres 2022 und in den ersten M...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 1.1 Überblick

Die nachfolgende Übersicht bietet einen Überblick über neue und geänderte IFRS, die erstmals in gesetzlichen EU-IFRS Abschlüssen für das Kalendergeschäftsjahr zum 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden sind (für weitergehende Ausführungen zu den neuen und geänderten IASB-Verlautbarungen siehe die Kapitel 1.2 – 1.5). Ihr liegt der Rechtsstand vom 25.7.2022 zugrunde. Aufgrund von...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3 Agenda-Entscheidungen des IFRS IC

Regelmäßig beschäftigt sich das IFRS IC mit einer Vielzahl von Fragestellungen. Bei einigen dieser Fragen wurde entschieden, sie nicht auf die Agenda des IFRS IC zu nehmen. Diese Agenda-Entscheidungen verändern nicht die Anforderungen der IFRS. Dies gilt auch, soweit sie Begründungen enthalten, die in dem von der IFRS Foundation veröffentlichten Due Process Handbook als erlä...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.6 Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen

Der IASB hat am 12.2.2021 die Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungsbezogenen Schätzungen veröffentlicht, mit denen eine neue Definition für rechnungslegungsbezogene Schätzungen eingeführt wird. Der zuvor nicht definierte Begriff "rechnungslegungsbezogene Schätzungen" wurde im geänderten Standard IAS 8.32 als "monetäre Beträge in Abschlüssen, die einer Bewertungsunsich...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Von der EU übernommene internationale Rechnungslegungsstandards

Tz. 16 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Nach Art. 4 der IAS-VO iVm. § 315e HGB sind die konsolidierten Abschlüsse kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen nach den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards aufzustellen (endorste IFRS oder EU-IFRS). Tz. 17 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Die "internationalen Rechnungslegungsstandards" umfassen nach...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 3.2 Weitere Agenda-Entscheidungen

Weitere Fragen, bei denen das IFRS IC im Zeitraum September 2021 bis Juni 2022 entschieden hat, sie nicht auf die Agenda zu nehmen, betrafen: IAS 16: Nicht erstattungsfähige Umsatzsteuer auf Leasingzahlungen (September 2021) IAS 32: Bilanzierung von Optionsscheinen, die beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeit eingestuft werden (September 2021) IFRS 16: Wirtschaf...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Besonderheiten der Zuordnung von Zins- und Dividendenzahlungen

Tz. 68 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Ein kontrovers diskutiertes Problem stellt die Zuordnung von Zinszahlungen und Zahlungen im Zusammenhang mit erhaltenen Dividenden dar. FASB ASC Topic 230–45–16 ordnet diese Posten dem Bereich der betrieblichen Tätigkeit zu, während DRS 21 erhaltene Zins- und Dividendenzahlungen der Investitionstätigkeit und gezahlte Zinsen der Finanzierungst...mehr

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Bilanz Check-up 2023: Inter... / 2.4 Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen

Der IASB hat am 9.12.2021 die Änderungen an IFRS 17: Erstmalige Anwendung von IFRS 17 und IFRS 9 – Vergleichsinformationen veröffentlicht. Mit den Änderungen führt der IASB eine weitere, als Klassifizierungsüberlagerung (Classification overlay) bezeichnete Übergangsregelung für finanzielle Vermögenswerte in der Vergleichsperiode der erstmaligen Anwendung von IFRS 17 zusammen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / hh. Besonderheiten der Zuordnung von Leasingzahlungen nach IFRS 16

Tz. 88 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IFRS 16.50 bestimmt, dass der Leasingnehmer Leasingzahlungen in seiner Kapitalflussrechnung wie folgt aufzuteilen und einzustufen hat: Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeit als Finanzierungstätigkeiten (IAS 7.17 (e)), Auszahlungen für den Zinsanteil der Leasingverbindlichkeit gemäß den Vorgaben für gezahlte Zinsen in IA...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Grundsätzliches

Tz. 62 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 IAS 7.11 bestimmt, dass ein Unternehmen die Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit, Investitions- und Finanzierungstätigkeit in einer Weise darstellt, die seiner jeweiligen Geschäftstätigkeit am ehesten angemessen ist. Tz. 63 Stand: EL 48 – ET: 10/2022 Auch kann es nach IAS 7.12 sein, dass ein Mittelzufluss/-abfluss aufzuteilen ist, weil ein ein...mehr