Fachbeiträge & Kommentare zu Immobilien

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Ungarn / a) Sachbezogene Gründe

Rz. 231 Ein Nachlassverzeichnis[208] ist stets aufzunehmen (d.h. das Nachlassverfahren ist von Amts wegen einzuleiten), wennmehr

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Lettland / III. Erbschein

Rz. 56 Der Erbschein ist eine öffentliche Urkunde, die das Recht auf die Erbschaft bestätigt. Der Erbschein wird auf schriftlichen Antrag vom Notar sowohl für die testamentarischen als auch für die gesetzlichen Erben erstellt. Rz. 57 Ausstellungsvoraussetzung ist neben dem Antrag die Vorlage der Sterbeurkunde sowie die Bescheinigung über den letzten Wohnsitz des Erblassers un...mehr

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Frankreich / III. System der Erbschaftsteuer

Rz. 231 Besteuert wird der Reinnachlass, bei der Ermittlung des Nachlasses sind daher – wie seit 1.1.2005 im Rahmen und unter den Voraussetzungen von Art. 776bis C.G.I. auch bei lebzeitigen Schenkungen – Verbindlichkeiten im Rahmen der Art. 767 ff. C.G.I. abzuziehen, bei beschränkter Steuerpflicht allerdings nur die auf den in Frankreich belegenen Gegenständen ruhenden Verbi...mehr

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Finnland / I. Die EU-Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Das erbrechtliche Kollisionsrecht in Finnland (außer im Verhältnis zu den nordischen Staaten) entbehrte bis zum Jahr 2002 einer gesetzlichen Grundlage. Eine Kodifikation des allgemeinen Kollisionsrechts gab es nicht. Zum 1.3.2002 ist ein Gesetz zur Reform von internationalprivatrechtlichen Vorschriften des Ehe- und Erbrechts in Kraft getreten und fügt nunmehr ein 26. K...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / g) Vollmachtsstatut

Rz. 51 Bei Vollmachten gilt nach Art. 10.11 CC grundsätzlich das Recht des Landes, in dem die übertragenen Befugnisse ausgeübt werden. Das bedeutet, dass für eine vor einem spanischen Notar errichtete Vollmacht, von der in Deutschland Gebrauch gemacht werden soll, als Verwendungsstatut deutsches Recht gilt. Im umgekehrten Fall beurteilt sich die vor einem deutschen Notar err...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / II. Zuständigkeit aufgrund vorrangiger abweichender Staatsverträge, insbesondere Deutsch-Türkisches Nachlassabkommen

Rz. 87 Enthalten Staatsverträge mit Drittstaaten ebenfalls Regelungen über die internationale Zuständigkeit in Erbsachen, gehen diese nach Art. 75 Abs. 1 EuErbVO der Verordnung ebenfalls vor. Aus deutscher Sicht betrifft das vor allem das Deutsch-Türkische Nachlassabkommen. § 15 dieses Abkommens regelt die internationale Zuständigkeit und ordnet eine zuständigkeitsrechtliche...mehr

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Italien / c) Ordre public und sonstige sachrechtliche Verbote

Rz. 40 Auch sonstige sachrechtliche Verbote des italienischen Rechts (Verbot des Erbvertrages und des gemeinschaftlichen Testaments, Unzulässigkeit von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie grundsätzliche Unzulässigkeit der Anordnung der Nacherbschaft) sind nicht als Teil des italienischen ordre public zu beachten. Die Frage stellt sich insbesondere bei einer vor Gel...mehr

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Belgien / 1. Tarif für Erwerber in gerader Linie, Ehegatten, Zusammenwohnende

Rz. 202 Bei Erben und Vermächtnisnehmern, die mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt waren, unter Ehegatten und Zusammenwohnenden wird das Nachlassvermögen in unbewegliche Güter einerseits, bewegliche Güter andererseits aufgespalten. Der Wert der Immobilie, welche durch den Erblasser und seinen Ehepartner oder den Partner, mit dem er zusammenwohnte, zum Zeitpunkt des To...mehr

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Slowenien / K. Erbschaftssteuer

Rz. 105 Die Erbschaftssteuer samt verfahrensrechtlichen Vorschriften ist im Gesetz über die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen[286] ( ErbStG) geregelt.[287] Steuerpflichtig sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts,[288] die im Erbweg[289] Vermögen erlangen (Art. 3 Abs. 1 ErbStG), das kein Einkommen nach dem Einkommens- oder Körperschaftsteuergesetz ist (A...mehr

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§ 5 Grenzen der Anwendung a... / 1. Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 33 Eine Manipulationsmöglichkeit im Rahmen der EuErbVO mag sich zunächst daraus ergeben, dass der für die objektive Bestimmung des Erbstatuts maßgebliche Anknüpfungspunkt des gewöhnlichen Aufenthalts leicht verlegbar erscheint. Dies freilich stellt sich in der Praxis schwieriger dar, als es zunächst den Anschein hat. Geht man mit der wohl überwiegenden Ansicht vom einhei...mehr

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Tschechien / c) Vermächtnis

Rz. 56 Wieder eingeführt ist auch das im Jahr 1964 abgeschaffte Vermächtnis, das wie im deutschen Recht nur schuldrechtliche Wirkung hat. Als ein wesentlicher Vorteil wurde vom Gesetzgeber angesehen, dass ein Vermächtnisnehmer – im Gegensatz zum Erben, dem eine bestimmte Sache zugewandt werden soll –, mangels Erbenstellung nicht für Schulden des Erblassers haftet und auch ni...mehr

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Schweden / 4. Vermögensbewertung

Rz. 147 Gemäß ÄB 20:4 ist das Vermögen bei Errichtung des Nachlassverzeichnisses zu bewerten. Auszugehen ist hierbei regelmäßig von den wirklichen Werten. Bei Grundeigentum ist es jedoch gebräuchlich und akzeptiert, den Steuereinheitswert des vor dem Todesfalle maßgeblichen Jahres anzusetzen, der die Grundlage der Grundstücksbesteuerung des Vorjahres bildete. Bestimmte Anspr...mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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Portugal / b) Inventarisierungsverfahren

Rz. 199 Auf Antrag eines Berechtigten oder der Staatsanwaltschaft im Sinne des Vertreters des öffentlichen Interesses kann die Beendigung der Erbengemeinschaft zum Zwecke der Erbteilung oder zur Nachlassliquidation herbeigeführt werden (Art. 4, 5). Die Eröffnung des Inventarverfahrens wird zunächst allen Berechtigten im Wege der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses bekannt g...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Anwendung der Abkommen im bilateralen Verhältnis

Rz. 221 Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler) Ein iranischer Maschinenhändler verstirbt mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt in München. Er hat keine Verfügung von Todes wegen errichtet und keine Rechtswahl getroffen. Er hinterlässt bewegliches und unbewegliches Vermögen in Deutschland wie auch im Iran. Rz. 222 Gemäß Art. 4 EuErbVO sind im vorliegenden Fall die deutschen Ge...mehr

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Niederlande / 2. Eheschließung nach dem 28.1.2019 – EU-Güterrechtsverordnung (EuGüVO)

Rz. 39 Am 29.1.2019 ist die EuGüVO in Kraft getreten.[19] Sie gilt als unmittelbares anwendbares Recht. Die Niederlande nehmen als Mitgliedstaat an dieser Verordnung teil. Die EuGüVO ist im Bereich des anwendbaren Rechts anwendbar auf Ehegüterstände von Ehegatten, die am 29.1.2019 oder danach die Ehe geschlossen haben oder eine Rechtswahl hinsichtlich des auf ihren Güterstan...mehr

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Dänemark / b) Steuertatbestände

Rz. 170 Nach dem BAL wird der Nettowert des Vermögens des Erblassers mit einer Erbschaftsteuer (boafgift) belegt. Der Erbanfall beim Ehegatten des Erblassers (sowie bei gewissen gemeinnützigen Organisationen) ist von dieser Steuer freigestellt (d.h. Ehegatten zahlen keine Erbschaftsteuer, § 3 Abs. 1 Buchst. a BAL). Alle anderen Erben müssen eine boafgift entrichten. Rz. 171 A...mehr

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Slowakei / VI. Hauptverfahren

Rz. 152 Der Gerichtskommissar eröffnet das Hauptverfahren, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Gründe für die Einstellung des Verfahrens vorliegen.[97] Nach Bestimmung des Kreises der in Betracht kommenden Erben benachrichtigt der Notar i.S.d. § 189 ZPO diese über die Erbschaft und belehrt über die Möglichkeit und die Folgen einer Ausschlagung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.5 Die Entwicklung des Rechtsinstituts im Grunderwerbsteuerrecht

Rz. 40 Ausgehend von der unter 2.2 dargestellten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Bundesfinanzhof in einer Reihe von Urteilen das Gedankengebäude des einheitlichen Vertragswerkes auf das Grunderwerbsteuerrecht übertragen. Er hat entschieden, dass sich in den Fällen der Erwerb auch auf das Gebäude bezieht, wo der Grundstückskaufvertrag und die im Zusammenhang dam...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 3.10 Erwerb der Verwertungsbefugnis (§ 1 Abs. 2 GrEStG)

Rz. 23 Beim Erwerb der Verwertungsbefugnis i. S. v. § 1 Abs. 2 GrEStG ist grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage grundsätzlich der Wert der Gegenleistung. Diese umfasst den Wert aller Leistungen des Erwerbers, die dieser dem Eigentümer als Entgelt für den Erwerb der Verwertungsbefugnis gewährt (vgl. BFH v. 26.7.2000, II R 33/98, BFH/NV 2001, 206). Wie beim Grundstückserwe...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.9.1 Einschränkungen durch die Rechtsprechung

Rz. 50 Die Rechtsentwicklung zum einheitlichen Vertragswerk beruht auf richterlicher Rechtsfortbildung. Ob ein einheitliches Vertragswerk vorliegt, wird auf Grundlage von Indizien entschieden. Ein Zusammenhang des Verpflichtungsgeschäfts und weiteren Abreden ist gegeben, wenn der Erwerber beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags gegenüber der Veräußererseite in seiner Ents...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 6.2.7 Nutzungsüberlassungen

Rz. 43 Außerdem spielen hier auch Nutzungsüberlassungen (Nießbrauch/Leasing) eine Rolle. Zwar lösen Nutzungsüberlassungen wie z. B. Immobilienleasing zunächst keine Grunderwerbsteuer aus, da das Grundstück den Rechtsträger nicht wechselt. Dabei spielt auch die Frage keine Rolle, wer wirtschaftlicher Eigentümer im ertragsteuerlichen Sinne geworden ist oder wer das Grundstück bi...mehr

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Weilbach, GrEStG § 3 Allgem... / 7 Grundstückserwerb nach Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5 und Nr. 5a GrEStG)

Rz. 54 Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit. Da entsprechende Vorgänge nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mit Grunderwerbsteuer belastet werden sollen und die Befreiungen des § 3 Nr. 3, 4 und 7 GrEStG hierzu nicht ausreich...mehr

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Sachbezüge, freie Unterkunft / 6 Ermittlung der ortsüblichen Miete durch das Finanzamt

Der Arbeitgeber muss immer damit rechnen, dass das Finanzamt die vereinbarte Miete mit der ortsüblichen Miete vergleicht. Beim Vergleich zwischen vereinbarter Miete und ortsüblicher Miete ist regelmäßig von der Kaltmiete zuzüglich der umlagefähigen Kosten auszugehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere die Grundsteuer, die Kosten für Wasser und Abwasser, Heizung, S...mehr

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Weilbach, GrEStG § 4 Besond... / 5.1.5 Die Steuerbefreiung bei Übergang eines Immobilien-Sondervermögens nach § 100 a Kapitalanlagegesetzbuch

Rz. 18 Mit Art. 7 Nr. 2 des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2531, wurde in das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) vom 4.7.2013, BGBl I 2013, 1981, das zuletzt durch Art. 5 des Gesetzes vom 20.11.2015, BGBl I 2015, 2029 geändert worden ist, die neue Vorschrift de...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.9 Anteilsvereinigung und Anteilsübertragung im Zusammenhang mit Treuhandverhältnissen

Rz. 93b Die Vereinigung aller Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG a. F.) oder von mindestens 90 % der Anteile (§ 1 Abs. 3 GrEStG n. F.) in der Hand eines Treuhänders führt ebenfalls zur Grunderwerbsteuer aus § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG. In derartigen Fällen hat der Treugeber einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB, der eine rechtliche (mittelbare) Vereinigung beim Treugeber i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.9 Das Problem der mittelbaren Veränderung im Gesellschafterbestand

Rz. 86 Der Begriff "mittelbare Gesellschafteränderung" wird in § 1 Abs. 2a GrEStG nicht näher definiert, insbesondere enthält die Vorschrift keine ausdrückliche Regelung dazu, unter welchen Voraussetzungen eine mittelbare Änderung der Beteiligungsverhältnisse angenommen werden kann. Für mittelbare Beteiligungen über eine Personengesellschaft geht danach die Finanzverwaltung d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.7 Ersatztatbestände nach § 1 Abs. 2 GrEStG

Rz. 61 Gem. § 1 Abs. 2 GrEStG unterliegen der Grunderwerbsteuer Erwerbsvorgänge, die es ohne Begründung eines Anspruchs auf Übereignung einem anderen rechtlich oder wirtschaftlich ermöglichen, ein inländisches Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten. Dieser selbstständige und – gegenüber den Tatbeständen in § 1 Abs. 1 GrEStG – subsidiäre (Ersatz-)Tatbestand kann ohne Rüc...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.8 Anteilsübertragung bzw. Anteilsübergang

Rz. 93a § 1 Abs. 3 Nr. 3 und Nr. 4 GrEStG erfassen das den Anspruch auf Übertragung von mindestens 90 % der Anteile der Gesellschaft begründende Rechtsgeschäft sowie den entsprechenden Übergang der Anteile auf einen anderen Rechtsträger (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG). Ebenso wie § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG gegenüber § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG, ist auch § 1 Abs. 3 Nr. 4 GrEStG gegenüber ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.10.4 Historische Entwicklung der Neuregelung

Rz. 93i Die schon seit langer Zeit bekannten RETT-Blocker-Strukturen waren für den Gesetzgeber wegen der damit verbundenen erheblichen Ausfälle an Grunderwerbsteuer stets ein Ärgernis, das er unterbinden wollte. Insbesondere die aufkommensberechtigten und daher von diesen Steuerausfällen betroffenen Länder hatten ein großes Interesse daran, dieses "Steuerschlupfloch" zu schl...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.8.8 Einzelaspekte

Rz. 85 Da die Nennung des § 1 Abs. 2a GrEStG in § 1 Abs. 6 GrEStG leerläuft, wurde sie aus der Aufzählung in § 1 Abs. 6 GrEStG herausgenommen. Verschiedentlich findet sich die Auffassung, seit Inkrafttreten des § 1 Abs. 2a GrEStG sei die Rechtsprechung des BFH zur Einschränkung von Vergünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG nicht mehr anwendbar (Fischer, a. a. O., Rz. 820), weil e...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Geldwäsche

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2022

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.3 Leer stehende Immobilie

Hat ein Steuerpflichtiger sich bei Erwerb eines Objekts noch nicht entschieden, ob er dieses veräußern, selbst nutzen oder dauerhaft vermieten will, sind dies Indizien, die gegen die Einkunftserzielungsabsicht sprechen. Wird ein Vermietungsobjekt renoviert, ist es grundsätzlich Sache des Steuerpflichtigen, darüber zu befinden, ob und inwieweit Renovierungsarbeiten aus Zeit- ...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.1 Keine dauerhafte Vermietung

Es fehlt die Absicht, einen Überschuss zu erzielen, wenn der Steuerpflichtige sich noch nicht entschieden hat, ob er das Grundstück langfristig vermieten oder kurzfristig veräußern will. Als Indiz für Letzteres hat der BFH (bei einer Beteiligung an einem Bauherrenmodell) die beim Erwerb getroffene Vereinbarung eines Rückkaufsrechts, einer Rückkaufgarantie oder einer Wiederve...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.4 Aufwendungen für unbebautes Grundstück als vorab entstandene Werbungskosten

Bei unbebauten Grundstücken stellen sich im Hinblick auf das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht ähnliche Fragen wie bei leer stehenden Immobilien. Obwohl eine Nutzungsüberlassung (noch) nicht stattfindet, begehrt der Steuerpflichtige oftmals den Abzug grundstücksbezogener Aufwendungen unter Hinweis auf eine in der Zukunft vorgesehene Vermietung als vorweggenommene Werb...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.5 Entstehen oder Wegfall der Einkunftserzielungsabsicht

Die Einkunftserzielungsabsicht kann zu einem späteren Zeitpunkt sowohl begründet werden als auch wegfallen. Deshalb ist z. B. bei Umwandlung eines ausdrücklich mit Veräußerungs- oder Selbstnutzungsabsicht vereinbarten befristeten Mietvertrags in ein unbefristetes Mietverhältnis (erneut) zu prüfen, ob eine dauernde Vermietungsabsicht vorliegt. Entsprechend ist bei Vereinbarun...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

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Unentgeltliche Wohnungsüber... / Zusammenfassung

Begriff Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss zu erzielen. Obwohl bei einem vermieteten Objekt häufig zunächst jahrelang Verluste eingefahren werden, geht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG typisierend davon aus, dass die langfr...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 1 Allgemeine Grundsätze

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung des Grundstücks einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen;[1] nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt.[2] Das gilt unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höh...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.40 § 23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)

• 2019 Häusliches Arbeitszimmer als Wirtschaftsgut / Aufteilung von Gebäuden in bis zu 4 selbständige Wirtschaftsgüter / § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 20.3.2018, 8 K 1160/15 (Az. des BFH: IX R 11/18) entschieden, dass der auf das häusliche Arbeitszimmer eines privat genutzten Eigenheims entfallende Veräußerungsgewinns nicht zu Einkünften aus privaten Ve...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.38 § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)

• 2019 Mietgarantie / Steuerliche Behandlung / § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG / § 17 UStG / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Grundstückskaufverträge können mit einer Mietgarantie verbunden werden. Ertragsteuerlich führen die aus der Mietgarantie resultierenden Zahlungen zu Einnahmen im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Es kommt nicht zu einer rückwirkenden Minderung der Ans...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.11 § 13a ErbStG (Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften)

• 2019 Familienunternehmen / Regelverschonung / Optionsverschonung / Vorwegabschlag / Verwaltungsvermögen / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Bei kleinen und mittelgroßen Familienunternehmen kommt, sofern die Schwelle von 26 Mio EUR nicht überschritten wird, die Regel- oder die Optionsverschonung in Betracht. Wird ein Antrag auf Optionsverschonung gestellt, sind die insoweit zu erf...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.1 § 2 GewStG (Steuergegenstand)

• 2020 Ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft / Bestehen einer GewSt-Pflicht bei Beauftragung einer inländischen Dienstleistungsgesellschaft / § 2 GewStG Eine ausländische Immobilien-Kapitalgesellschaft unterliegt nur dann der GewSt-Pflicht, wenn sie im Inland eine Betriebsstätte unterhält. Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil v. 21.11.2019, 9 K 111...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 3.7 § 198 BewG (Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts)

• 2021 Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts / Sachverständigengutachten / Kaufpreis / § 198 BewG Im Rahmen der Immobilienbewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke lassen sich über den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG vielfach erhebliche steuerliche Vorteile erzielen. Anwendung findet § 198 BewG auch für grunderwerbsteuerliche Zwecke in...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2019 Disquotale verdeckte Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 13.9.2017, II R 54/15, II R 32/16, II R 42/16 entschieden, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als Schenkung des an der Vorteilsgewährung mitwirkenden Gesellschafters an die nahestehende Person zu werten i...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 5.6 § 9 GewStG (Kürzungen)

• 2019 Dividenden von ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaften / § 9 Nr. 7 GewStG Für Dividenden von ausländischen EU-Kapitalgesellschaften gilt § 9 Nr. 7 S. 1 Hs. 2 GewStG. Zurückzuführen ist diese Regelung auf die Mutter-Tochter-Richtlinie. Für entsprechende Dividenden von Drittstaaten-Kapitalgesellschaften gelten § 9 Nr. 7 Satz 1 Hs. 1, Satz 4 bis 7 GewStG. Die Regelung...mehr