Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenz

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Anmerkungen zum Muster

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§ 17 GmbH-Recht / III. Checkliste: Unternehmergesellschaft auf einen Blick

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

Rz. 372 Muster 41.55: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf Muster 41.55: Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Widerruf der Bewährung durch das LG vom _____ sofortige Beschwerde ein. Begründung: Die Voraussetzungen gem. § 56f Abs. 1 Nr. 3 StGB für den Widerruf der Straf...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 62 Die Geschäftsführer der Fa. A-GmbH haben Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Nachdem das Insolvenzgericht festgestellt hat, dass der eingereichte Eigeninsolvenzantrag zulässig ist, wird Rechtsanwalt R vom Insolvenzgericht beauftragt, innerhalb von vier Wochen ein Gutachten darüber zu erstellen, ob (1) ein Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit und/o...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Geschäftsführerpflichten

Rz. 112 Unabhängig vom Anstellungsvertrag hat der Geschäftsführer als Organ Pflichten gegenüber Gesellschaft und Gläubigern: Er muss den Gesellschaftszweck aktiv verfolgen und alles unterlassen, was der Gesellschaft schaden könnte. Seine Hauptpflichten sind Vertretung, Geschäftsführung einschl. Treuepflichten, zu denen die Verschwiegenheitspflicht zählt,[381] sowie Buchführu...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 8. Haftung und Honoraranspruch des anwaltlichen Beraters

Rz. 45 Besondere Aufmerksamkeit ist dem Umstand zu widmen, dass Zahlungen des Schuldners auf rückständige Honoraransprüche im Zeitraum bis zu drei Monate vor dem Insolvenzantrag nach §§ 129, 130 (131) InsO sowohl als kongruente als auch inkongruente Zahlungen anfechtbar sein können. Bei diesen Ansprüchen liegt regelmäßig die anspruchsbegründende Kenntnis von der Zahlungsunfä...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / g) Sanierungsprivileg

Rz. 306 § 39 Abs. 4 S. 2 InsO privilegiert Darlehensgeber, die in der Krise der GmbH zu deren Überwindung Geschäftsanteile erwerben: Dies führt für ihre bestehenden und zusätzlichen Kredite nicht zur Anwendung der Regeln zum Gesellschafterdarlehen, soweit sie nach drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Beteiligung "zum Zweck" der Sanierung de...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / aa) Geschäftsführer

Rz. 154 Einberufungskompetenz haben nach § 49 Abs. 1 GmbHG die Geschäftsführer.[613] Jeder Geschäftsführer ist allein berechtigt.[614] Der Gesellschaftsvertrag soll nach angeblich h.M. ihre Kompetenz einschränken können. Demgegenüber bleibt es jedenfalls bei Einberufungspflicht (§ 49 Abs. 2 und 3, § 5a Abs. 4 GmbHG) dabei, dass stets jeder Geschäftsführer berechtigt ist.[615...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / 11. Haftung bei Insolvenzverschleppung

Rz. 341 Beteiligen sich Gesellschafter aktiv an der Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers[1264] (vgl. Rdn 133), können sie als Gehilfe, ggf. als Anstifter haften.[1265] Jeder Gesellschafter[1266] ist gem. § 15 Abs. 1 S. 2 InsO bei Führungslosigkeit berechtigt, Insolvenzantrag zu stellen (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG, vgl. Rdn 108) und gem. § 15a Abs. 3 InsO verpflichtet, wenn...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Muster: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

Rz. 78 Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren Muster 21.18: Sofortige Beschwerde gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren An das Amtsgericht – Insolvenzgericht – _____ Geschäfts-Nr. _____ In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der _____ zeige ich die anwaltliche Interessenvertr...mehr

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§ 39 Steuerrecht / (5) Stundungszinsen, Säumniszuschläge

Rz. 65 Während des Vollstreckungsaufschubs fallen Säumniszuschläge gem. § 240 AO i.H.v. monatlich 1 % des rückständigen Steuerbetrages an, während die Stundungszinsen nur 0,5 % pro Monat ausmachen, §§ 234, 238 AO. Dabei kann auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichtet werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles (z.B. zinslose Verrechnungsstundung) unbillig wä...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (5) Zahlungen an Gesellschafter

Rz. 33 Verboten und entsprechend ersatzpflichtig sind Zahlungen an Gesellschafter, die zur Zahlungsunfähigkeit führen müssen, es sei denn, dies war auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nicht erkennbar, § 15b Abs. 5 InsO. Die rechtsformübergreifende Regelung entspricht den bisherigen Kodifizierungen im Gesellschaftsrecht (§ 64...mehr

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§ 39 Steuerrecht / c) Muster: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen

Rz. 72 Muster 39.7: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen Muster 39.7: Antrag auf Erlass von Säumniszuschlägen An das Finanzamt Bonn-Innenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; W. Schulz, Franzstraße 87, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir den Erlass von Säumniszuschlägen zur Umsatzsteuer 2019 i.H.v. 50 % der angefallenen Säumniszuschläge von ...mehr

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§ 32 Personengesellschaften / IV. Muster: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag

Rz. 34 Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Muster 32.2: Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Partnerschaftsgesellschaftsvertrag Zwischen im Folgenden kurz "Partner" genannt, wird folgender Partnerschaftsgesellsch...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / f) Fälligkeit

Rz. 15 Eine umfangreiche Schlussrechnung kann nicht innerhalb weniger Tage gewissenhaft geprüft werden. Daher ist die sofortige Fälligkeit des Werklohns mit der Verzinsungspflicht nach § 641 Abs. 4 BGB keine angemessene Folge. Es bietet sich eine Regelung in Anlehnung an die VOB/B an: Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen ...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Auch im GmbH-Konzernrecht findet sich in der Praxis häufig der sog. Organschaftsvertrag als Kombination aus Ergebnisabführungsvertrag und Beherrschungsvertrag,[3] wenngleich Unternehmensverträge i.S.d. §§ 291, 292 AktG für das GmbH-Recht gesetzlich nicht geregelt sind. Es ist aber anerkannt, dass auch im GmbH-Recht solche Unternehmensverträge oder Kombinationen daraus ...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / IV. Europäisches Mahnverfahren und Europäisches Verfahren für geringfügige Forderungen

Rz. 75 Durch das Gesetz zur Verbesserung grenzüberschreitender Forderungsdurchsetzung und Zustellung vom 30.10.2008 sind mit den neu eingefügten §§ 1087 ff. und 1097 ff. ZPO die deutschen Ausführungsbestimmungen für die Durchführung der EG-Verordnungen zur Einführung eines europäischen Mahnverfahrens (VO (EG) Nr. 1896/2006, EuMVVO) und zur Einführung eines europäischen Verfa...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / a) Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht

Rz. 131 Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Muster 22.16: Muster des lateinischen Notariats (U.I.N.L.) für eine notarielle Generalvollmacht Generalvollmacht Verhandelt zu _____ am _____ Vor mir, Notar _____ erschien: Herr/Frau _____ Der Vollmachtgeber bestellt hierdurch zu seinem Generalbevollmächtigten _____ und erteilt ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Dienstwohnung

Rz. 246 Das BGB unterscheidet zwischen Werkmietwohnungen (§ 576 BGB) und Werkdienstwohnungen (§ 576b BGB). Es handelt sich um eine Werkmietwohnung, wenn über das Arbeitsverhältnis und das Mietverhältnis zwei getrennte und selbstständige Verträge vorliegen, auch wenn das Mietverhältnis mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis begründet wurde. Nach § 576 Abs. 1 Nr. 2 BGB handel...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Organpflichten und Haftung des Vorstands

Rz. 81 Bei ihrer Geschäftsführung haben Vorstandsmitglieder die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden, § 93 Abs. 1 S. 1 AktG.[91] Sie unterliegen den Berichtspflichten nach § 90 AktG gegenüber dem Aufsichtsrat, der Geheimhaltungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 3 AktG und dem gesetzlichen Wettbewerbsverbot nach § 88 AktG. Sie sind zur Ei...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / c) Eigenhaftung aus culpa in contrahendo, § 311 Abs. 3 BGB

Rz. 132 Die Rspr. hat die Haftung bei schuldhafter Verletzung vorvertraglicher Schutzpflichten bejaht, z.B. Warn- und Hinweispflichten, insb. ab Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit, aber auch bei falschen Prospektangaben. Der Geschäftsführer muss selbst Träger solcher Pflichten sein. Das ist anzunehmen bei Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens in besonderem...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / V. Muster: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht

Rz. 48 Hinweis: Die Justizministerien der Länder stellen im Internet Formulare und Merkblätter zur Verfügung, die die Antragstellung erleichtern können. Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Muster 21.10: Vermögensverzeichnis/Fragebogen zum Regelinsolvenzantrag/Vermögensübersicht Fragebogen IN/IK Anlage zum Antrag vom _____ Ges...mehr

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§ 17 GmbH-Recht / a) Haftung gem. § 43 Abs. 2 GmbHG

Rz. 125 Die Geschäftsführer müssen ihre Pflichten mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes erfüllen. Sie haften der GmbH für den durch eine Verletzung ihrer Pflichten entstandenen Schaden.[452] Bei ihrer Tätigkeit kommt ihnen für unternehmerische Entscheidungen Ermessen zu, wenn sie sorgfältig die Entscheidungsgrundlagen ermittelt haben (vgl. § 93 Abs. 1 S. 2 AktG...mehr

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§ 9 Vor- und Nacherbeneinse... / IX. Insolvenz des Vorerben

Rz. 82 Im Insolvenzverfahren des Vorerben ist der Nacherbe gegen beeinträchtigende Verfügungen des Insolvenzverwalters insoweit geschützt, als der Insolvenzverwalter aus dem Nachlass keine Insolvenzgläubiger befriedigen darf (§ 83 Abs. 2 InsO, § 2115 BGB). Der Nacherbe kann Drittwiderspruchsklage erheben im Falle der Verwertung des Nachlasses in der Zwangsvollstreckung (§ 77...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 2 StaRUG: Inhalte und betriebswirtschaftliche Implikation

Das mit dem StaRUG verfolgte Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen und so den Geschäftsleitungsorganen die Möglichkeit zu geben, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung existenzgefährdender Entwicklungen einzuleiten und umzusetzen. Mit neuen Regelungen zum sog. Restrukturierungsplan sollen zudem mehr Möglichkeiten für Unternehmen in einer Krise geschaff...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Kaufgegenstand

Rz. 143 Da die Vereinbarungen zum dinglichen Übergang dem Bestimmtheitserfordernis genügen müssen, sollte der Kaufgegenstand möglichst genau definiert werden. Dies gilt auch bei Kapitalgesellschaftsanteilen. Insbesondere ist im Falle der Durchnummerierung von GmbH-Geschäftsanteilen darauf zu achten, dass die vertragsgegenständlichen Anteile genau bezeichnet werden. Rz. 144 Of...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 7 Fazit

Gerade bei mittelständischen Unternehmen bedeutet die Umsetzung der Anforderungen aus § 1 StaRUG insbesondere, dass das Controlling – oder die kaufmännischen Geschäftsführer selbst – ein Krisenfrühwarnsystem schaffen müssen. Die geforderte "kontinuierliche" Überwachung im Hinblick auf mögliche "bestandsgefährdende Entwicklungen", fordern organisatorische Regelungen und eine ...mehr

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§ 18 Unterbeteiligung / 2. Auflösungsgründe für die Unterbeteiligungsgesellschaft

Rz. 49 Die Beendigung der Unterbeteiligung kann insbesondere folgende Ursachen haben: a) Kündigung Rz. 50 Sofe...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 1 StaRUG definiert Mindestanforderungen an Krisenprävention

Erfolgreiche Unternehmen vermeiden insb. schwere und existenzbedrohende Krisen, die sich meist durch schon länger bestehende Risiken ergeben (z. B. möglicher Konjunktureinbruch oder Scheitern großer Projekte). Krisenfrüherkennung und Krisenprävention sind aber bei vielen Unternehmen – ebenso wie das gesamte Risikomanagement – schwach entwickelt. Der Gesetzgeber hat daher zum...mehr

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StaRUG: Neue Anforderungen ... / 5 Stressszenarien zeigen potenzielle Auswirkungen von Risiken

Bei dieser Beurteilung ist jedoch zu beachten, dass bei dieser Ableitung der Insolvenzwahrscheinlichkeit basierend auf Plan-Daten implizit unterstellt wird, dass sich aus vorhandenen Risiken keine (negativen) Planabweichungen ergeben. Für eine präzisere Beurteilung sind die Auswirkungen der bestehenden Risiken erforderlich, was eine Risikoanalyse und Risikoaggregation erford...mehr

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§ 30 Betriebsaufspaltung / 2. Einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille

Rz. 39 Bislang ungeklärt ist, auf was sich der einheitliche geschäftliche Betätigungswille beziehen muss. Dieser liegt jedenfalls dann vor, wenn der Besitzunternehmer in der Lage ist, jede einzelne Maßnahme der Geschäftsführung bei dem Betriebsunternehmen unmittelbar durch seine Willensentscheidung zu bestimmen.[62] Dies ist stets der Fall, wenn eine Einmann-Betriebsaufspalt...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / dd) Möglichkeiten einer dinglichen Absicherung

Rz. 53 Widerrufs- und Rücktrittsrechte sind für den Berechtigten nur dann wirklich von Nutzen, wenn die seitens des Beschenkten geschuldete Rückgewähr bzw. Rückabwicklung auch tatsächlich geleistet werden kann. Selbst Wertersatz- bzw. Schadensersatzansprüche sind für den Gläubiger nur dann wirtschaftlich wertvoll, wenn der Schuldner auch tatsächlich über das erforderliche Ve...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / IV. Auswirkungen auf die Gewährleistung

Rz. 82 Grundsätzlich besteht keine allgemeine Sorgfaltspflicht des Käufers, die Kaufsache eingehend zu untersuchen.[17] Dieser Grundsatz gilt jedoch im Bereich des Unternehmenskaufs nur sehr eingeschränkt. Denn je erfahrener der Käufer bezüglich M&A Transaktionen ist, desto mehr ist ihm zuzumuten bzw. von ihm zu erwarten, dass er die branchenüblichen Informationsquellen kenn...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / bb) Voraussetzungen der Haftung

Rz. 233 Eine Haftung für Altverbindlichkeiten setzt gem. § 25 Abs. 1 HGB zunächst voraus, dass ein Handelsgeschäft fortgeführt wird. Gemeint ist hiermit nach h.M. ein kaufmännisches Handelsgeschäft, und zwar grundsätzlich unabhängig davon, ob es im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.[188] Auf Nichtkaufleute ist § 25 HGB nicht anwendbar.[189] Hier kommt nur im konkret...mehr

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§ 23 Beirat im Unternehmen / V. Beirat und Beratertätigkeit für die Gesellschaft

Rz. 23 In der Praxis häufig anzutreffen ist die Situation, dass ein Mitglied eines Unternehmensbeirats auch als Berater für das Unternehmen tätig ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob im Einzelnen den Berater besondere Pflichten treffen. Die Frage, ob die Gesellschaft, die mit einem Berater, der auch Mitglied des Beirats ist, einen Beratungsvertrag abschließt, bedarf dabei...mehr

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§ 29 Freiberufliche Praxis / VII. Grenzen der Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten

Rz. 35 Die Freiheit des Übergebers, über sein Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen, ist grundsätzlich unbeschränkt.[101] Dies gilt freilich nur so lange, wie der Praxis- bzw. Kanzleiinhaber keinen Erbvertrag errichtet hat und der Inhaber nicht unentgeltlich über seine Praxis bzw. seinen Kanzleianteil verfügt. Stellt der unentgeltlich übertragene Anteil nämlich einen Großteil de...mehr

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§ 32 Unternehmensverkauf / 3. Einfluss der Due Diligence auf Gewährleistungsansprüche

Rz. 133 § 442 BGB, nach dem Ansprüche des Käufers ausgeschlossen sind, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt, wird in Unternehmenskaufverträgen, jedenfalls ab einer gewissen Größe, regelmäßig abbedungen und durch ein zu vereinbarendes System ersetzt (siehe Rdn 83, 125 und 125). Auf die damit einhergehende grundsätzliche Frage, ob und inwieweit der Erwerber beim Unterne...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.3 Abweichende Steuerfestsetzung, Erlass und Steuererhebung

Rz. 51 Bei der abweichenden Steuerfestsetzung[1] und dem Erlass[2] handelt es sich um Billigkeitsmaßnahmen, die nur dem Gesamtschuldner zugutekommen können, dem sie durch einen darauf gerichteten Verwaltungsakt gewährt werden. Verfahrensrechtlich ist damit eine Gesamtwirkung in jedem Fall ausgeschlossen. In der Sache ist allerdings danach zu differenzieren, ob die Gewährung ...mehr

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§ 27 Teil- und Grundurteil / b) Ausnahmen vom Teilurteilsverbot

Rz. 38 Eine Ausnahme vom Teilurteilsverbot gilt, wenn in einem Rechtsstreit gegen mehrere einfache Streitgenossen das Verfahren gegenüber einem von ihnen unterbrochen wurde, soweit die übrigen Prozessbeteiligten keine prozessuale Möglichkeit haben, den Fortgang des Prozesses insgesamt zu bewirken. Dies ist beispielsweise bei der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen eine...mehr

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§ 7 Umwelthaftpflichtrecht / Literaturtipps

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Gesetzlicher Vertreter

Rz. 669 Gesetzlicher Vertreter ist jeder, der aufgrund gesetzlicher Vorschriften mit Wirkung für andere handeln darf. Der Begriff des gesetzlichen Vertreters ist nach allgemeiner Ansicht weit zu verstehen.[1954] Hierzu gehören:mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / g) Verteilung des Insolvenzrisikos

Rz. 1152 Ist einer der Gesamtschuldner schon im Zeitpunkt der Entstehung des Schadensersatzanspruchs insolvent oder wird er es später, dann muss der Ausfall gemäß § 426 Abs. 1 S. 2 BGB von den übrigen zur Ausgleichung verpflichteten Schuldnern getragen werden. Falls der Geschädigte für die Schadensentstehung mitverantwortlich ist, liegt es nahe, ihn ebenso wie die mitverantw...mehr

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§ 31 Kostenrecht / f) Feststellung eines Schadensersatzanspruchs

Rz. 53 Zwar kann die Feststellung, dass ein gleichzeitig zuerkannter Schadensersatzanspruch auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung beruht, in der anschließenden Zwangsvollstreckung (§ 850f Abs. 2 ZPO) und auch bei einer späteren Insolvenz des Beklagten (§§ 302 Nr. 1, 174 Abs. 2 InsO) für den Kläger von Vorteil sein. Eine solche Feststellung kann grundsätzlich seine Aus...mehr

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§ 31 Kostenrecht / cc) Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr

Rz. 108 In der Rspr. war bis 31.12.2020 umstritten, wie zu verfahren ist, wenn in verschiedenen Angelegenheiten Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV RVG entstanden sind und diese Angelegenheiten dann in ein einheitliches gerichtliches Verfahren und damit in nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit münden, in der nur eine einzige Verfahrensgebühr entsteht. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / b) Nebentäter

Rz. 38 In den übrigen Fällen, namentlich bei (– wie in Verkehrsunfallsachen häufig – allenfalls fahrlässig handelnden) Nebentätern, bei denen keine rechtliche Grundlage für eine wechselseitige Zurechnung ihrer Verursachungsbeiträge besteht,[106] gilt demgegenüber nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16.6.1959:[107] Haften mehrere Personen – etwa b...mehr

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§ 15 Ansprüche Dritter / Literaturtipps

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / III. Berücksichtigung künftiger Entwicklungen

Rz. 30 Der zu ersetzende Verdienstausfall kann, muss aber nicht identisch sein mit der Differenz zu den Einkünften, die vor dem Unfall zulässig erzielt wurden. Da es maßgeblich auf den für die Zeit nach dem Unfall zu prognostizierenden Erwerb ankommt, müssen alle möglichen Entwicklungen in die Betrachtung miteinbezogen werden, die voraussichtlich in der Zeit nach dem Unfall ...mehr