Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzantrag

Beitrag aus Finance Office Professional
V Geschäftsführung, Aufsich... / 5.1.4 Organhaftung nur bei Verschulden

Rz. 1086 Organhaftung ist Verschuldenshaftung.[1] Organmitglieder, die "die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmanns" (§§ 43 Abs. 1[2], 64 Satz 2 GmbHG) angewandt haben, handeln nicht schuldhaft und haften nicht für (trotzdem) eintretenden Schaden. Rz. 1087 Geschäftsführungsmitglieder müssen bei der Erfüllung ihrer Pflichten die Sorgfalt anwenden, die ein...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
VIII Auflösung und Liquidation / 6.2 Gründe für die Insolvenz

Rz. 1507 Gem. § 16 InsO muss einer der drei Insolvenztatbestände erfüllt sein. Der allgemeine Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO). Sie verpflichtet die Geschäftsführung – ebenso wie im Falle der Überschuldung der GmbH (§ 19 InsO) – zur Stellung des Insolvenzantrags (vgl. auch Rn. 885). Lediglich zur Antragsstellung berechtigt ist sie im Falle der drohende...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
III Der Gesellschafter und ... / 7.1.4 Zeitpunkt der Wirksamkeit

Rz. 333 Ist – ausnahmsweise – keine Abfindung an den Gesellschafter zu leisten, so wird die Einziehung unstreitig mit dem Zugang der Einziehungserklärung wirksam.Problematisch ist es hingegen, wenn zwischen der Einziehungserklärung und der Zahlung der Abfindung ein längerer Zeitraum liegt. Der betroffene Gesellschafter hat in diesem Fall ein Interesse daran, so lange wie mög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 11/2019, Die gefährlic... / II. Die Situation des Testamentsvollstreckers bei Amtsbeginn

Mit der Annahme des Amtes muss der Testamentsvollstrecker in den Regelfällen der Abwicklungs- oder Dauervollstreckung den Erben gemäß der §§ 2218 I, 666 Fall 1 BGB unaufgefordert über sämtliche wichtigen Sachverhalte zum Nachlass informieren. Er trägt daher auch das Risiko, den Erben über die Nachlasssituation so zu informieren, dass dieser in die Lage versetzt wird, über An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 11/2019, Nachweis eine... / 3 Der Praxistipp

Forderungsanmeldung kann sich lohnen Gerät der Schuldner in Insolvenz, ist die Lage für den Gläubiger misslich. Die Realisierung der offenen Forderung rückt in weite Ferne. Als Folge zeigt die Praxis, dass viele Gläubiger nicht einmal die Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Ein Fehler! Dem konkreten Schuldner und den Schuldnern als Ganzes wird damit in die Hände gespielt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 694 Bei einer klassischen GmbH & Co. KG, bei der neben der Komplementär-GmbH keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist, besteht die Verpflichtung, einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet ist (§ 15a Abs. 1 Satz 2 InsO). Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.1 Insolvenzgründe bei der GmbH & Co. KG

Rz. 693 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wird die GmbH & Co. KG aufgelöst, §§ 131 Abs. 1 Nr. 3, 161 Abs. 2 HGB. Insolvenzgründe sind wie bei einer Kapitalgesellschaft die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) und die Überschuldung der Gesellschaft (§ 19 InsO). Während der Geschäftsführer be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
VIII Beendigung der GmbH & ... / 4.2.2 Faktischer Geschäftsführer einer GmbH & Co. KG

Rz. 698 Die in § 15a InsO, §§ 130a, 177a HGB normierten Pflichten treffen auch den sog. faktischen Geschäftsführer der GmbH & Co. KG.[1] Faktischer Geschäftsführer ist, wer in maßgeblichem Umfang Geschäftsführungsmaßnahmen übernommen hat, wie sie nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag für den Geschäftsführer kennzeichnend sind, und wer insbesondere die für den wirtschaftlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Berufsrecht: Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung in der Krise deutlich verschärft

Der BGH hat mit Urteil vom 26.1.2017 (Az. IX ZR 285/14) seine Rechtsprechung zur Haftung von Steuerberatern in der Krise teilweise geändert und zu Lasten der steuerberatenden Berufe erheblich verschärft. Bereits mit Urteil vom 7.3.2013 (Az. IX ZR 64/12) hatte sich der BGH mit der Haftung von Steuerberatern in der Krise auseinandergesetzt. Nun wurde die Problematik im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vereinfachte Anfechtung von Zahlungen an Gesellschafter in der Insolvenz

Zusammenfassung Zahlungen auf Gesellschafterforderungen können als "darlehensgleiche Forderung" angefochten werden, wenn der Gesellschafter die Forderung vorab für mehr als drei Monate gestundet hat. Hintergrund Kläger war der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH. Die Beklagte war eine Schwestergesellschaft der GmbH (beide wurden zu 100 % von der gleichen Muttergesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.2 Begriff der Unbilligkeit

Rz. 31 Eine Billigkeitsmaßnahme kommt in Betracht, wenn die Erhebung der Steuer "nach der Lage des einzelnen Falles" i. S. d. § 163 Abs. 1 S. 1, § 227 AO unbillig wäre. Es ist daher immer auf den Einzelfall abzustellen; Billigkeit ist die Gerechtigkeit des Einzelfalls. Der Grundsatz der Billigkeit hat die Aufgabe, das bei der Anwendung der Steuergesetze zustande gekommene Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keine Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten nach "Griff in die Kasse"

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen eines zur Insolvenz führenden Griffs in die Kasse. Die Verpflichtung des Geschäftsführers einer GmbH, dafür zu sorgen, dass sich die Gesellschaft rechtmäßig verhält und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommt, besteht grundsätzlich nur gegenüber der Gese...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.1 Normzweck

Rn 2 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll zahlungsunfähigen Verbrauchern und ehemaligen Kleinunternehmern ermöglichen, ihre Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer außergerichtlichen Schuldenbereinigung, eines gerichtlichen Schuldenbereinigungsplans oder als letzte Möglichkeit auf der Grundlage eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, ggf. mit anschließendem Restschuldbefre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3 Auskunftspflichten

Rn 113 Neben der rein passiven Gestattung der Einsichtnahme in Bücher und Geschäftspapiere hat der Schuldner außerdem gegenüber dem vorläufigen Verwalter auch aktiv alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Er kann sich also nicht nur auf ein Bereitstellen der oft umfangreichen und ungeordneten Geschäftsunterlagen berufen, sondern ist auf Nachfrage verpflichtet, die betreff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2 Arbeitsrecht

Rn 73 Da bereits im Eröffnungsverfahren entscheidende Weichenstellungen für die künftige Sanierung des Schuldnerunternehmens getroffen werden müssen und regelmäßig eine Fortführung des Unternehmens erfolgt, stellen sich vielfach arbeitsrechtliche Fragen. Leider hat der Gesetzgeber die Bedeutung des Arbeitsrechts für den Erhalt der Sanierungschancen im Eröffnungsverfahren kau...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Maßnahmen der Unternehmensfortführung

Rn 24 Eine zur Unternehmensfortführung meist unverzichtbare Fortsetzung der Belieferung mit den notwendigen Vorprodukten ist auch bei Bestellung eines vorläufigen Verwalters mit Fortführungspflicht nur möglich, wenn ausreichende Liquidität vorhanden ist oder unter Berücksichtigung der Zahlungsziele und der Vorschrift des § 55 Abs. 2 zumindest für ein später zu eröffnendes Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Zeitliche Vorgaben

Rn 26 Eingereicht werden kann der Insolvenzplan bei Vorlage durch den Schuldner frühestens zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (§ 218 Abs. 1 Satz 2). In diesem Fall wird von sog. Pre packaged plans gesprochen. Aus der Zulässigkeit der Planeinreichung zusammen mit dem Insolvenzantrag folgt zugleich, dass der Schuldner ihn auch während ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3.1 Einzelermächtigungen

Rn 54 Durch eine sog. Einzelermächtigung räumt das Gericht in einem Beschluss dem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter die Möglichkeit ein, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Die Notwendigkeit hierzu besteht insbesondere in Fällen, in denen vorübergehend keine ausreichende Liquidität zur unmittelbaren Befriedigung zur Verfügung steht. Die Qualifizierung als Masseverbin...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8. Aufsatzliteratur

Rn 123 Bähr, Zahlungszusagen bei Betriebsfortführungen im Insolvenzeröffnungsverfahren, ZIP 1998, 1553; Bork, Gläubigersicherung im vorläufigen Insolvenzverfahren, ZIP 2003, 1221 [BFH 01.07.2003 - VIII R 24/01]; Bultmann, Kaufpreiszahlungen des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters, ZInsO 2016, 786; Haberhauer/Meeh, Aufgaben de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.2 Vergütung

Rn 103 Neben der Verwaltervergütung gemäß § 63 Abs. 3 kann der vorläufige Insolvenzverwalter, der zusätzlich als Sachverständiger bestellt worden ist, gemäß § 11 Abs. 4 InsVV eine Sachverständigenvergütung nach dem JVEG beantragen. Insoweit zahlt zunächst die Gerichtskasse die Sachverständigenvergütung. Die Frage, ob die Kosten im Anschluss vom Schuldner oder dem antragstell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2019, Der verschwie... / II. Die Lösung

Die Voraussetzungen des Insolvenzantrags Stellt ein Schuldner einen Insolvenzantrag, so verbindet er diesen in der Regel mit einem Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Er ist dabei nach §§ 287 und 305 InsO verpflichtet, verschiedene Unterlagen vorzulegen und Erklärungen abzugeben. Checkliste: Die Unterlagen zum Verbraucherinsolvenzverfahrenmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2019, Der verschwie... / I. Das Problem

Schuldner gibt nicht alle Gläubiger an Es gehört zu unserer alltäglichen Erfahrung, dass wir eine offene Forderung beim Schuldner einziehen wollen und diesen deshalb auch immer wieder mahnen, die Forderung vielleicht sogar titulieren und vollstrecken. Irgendwann stellt sich dann heraus, dass der Schuldner oder ein anderer Gläubiger schon einen Insolvenzantrag gestellt hat. In...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmängeln

Zusammenfassung Über wenig wird in der gesellschaftsrechtlichen Praxis so häufig und intensiv gestritten, wie die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Umso wichtiger ist es, zerstrittenen Gesellschaftern im Rahmen der Einberufung und Durchführung einer Gesellschafterversammlung keine Angriffsfläche zu bieten. Das OLG München hat sich nun nicht nur zur Auslegu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 38 Rechtsans... / 2.2.2 Ermessensanspruch

Rz. 15 Die Frage, ob der Leistungsberechtigte einen unbedingten Rechtsanspruch auf eine oder mehrere bestimmte Sozialleistungen hat oder die Verwaltung über die Leistungsgewährung nach Ermessen entscheiden kann, wird durch die Vorschriften der besonderen Bücher bestimmt und von § 38 und § 39 vorausgesetzt. Das Vorliegen einer ausdrücklich die Leistungsgewährung nach Ermessen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 146a Schlie... / 2.1.1 Gefährdete Leistungsfähigkeit

Rz. 5 Eine Ortskrankenkasse ist von der Aufsichtsbehörde zu schließen, wenn ihre Leistungsfähigkeit auf Dauer nicht mehr gesichert ist. Aus der imperativen Formulierung des Gesetzes folgt die Verpflichtung der Aufsichtsbehörde zur Schließung, wenn diese gesetzliche Voraussetzung vorliegt (so auch Hänlein, in: Hänlein/Schuler, LPK-SGB V, 5. Aufl., §§ 146a f. Rz. 1; Baier, in:...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Haftungs-ABC / a) Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und AG

Rz. 497 Die Klärung und ggf. die Durchsetzung der Erfüllung der Einzahlungs- und Einlageverpflichtungen in der GmbH und der AG ist keineswegs nur für Gesellschaftsrechtler von Bedeutung. Vor allem, aber nicht nur, Anwälten, die im Bereich der Restrukturierungs- und Sanierungsberatung tätig sind, bieten sich eine Vielzahl von Möglichkeiten, mit deren Hilfe der notleidenden Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung des Geschäftsführers bei Vorauszahlungen auf debitorische Konten einer GmbH & Co. KG

Zusammenfassung Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co. KG haftet ausnahmsweise nicht für Vorauszahlungen auf debitorische Konten der Gesellschaft, wenn diese auch bei pflichtgemäßem Verhalten nicht zur Masse gelangt wären. Hintergrund Der Insolvenzverwalter einer GmbH & Co. KG klagte gegen deren ehemaligen Geschäftsführer auf Erstattung von Vorauszahlungen von Ku...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2019, Auswirkungen ... / 1 I. Der Fall

Außergerichtliches Forderungsverlangen Der Kläger ist Verwalter in dem auf Eigenantrag eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, deren alleinige Gesellschafterin und Geschäftsführerin die Beklagte seit dem 1.10.2008 bis zur Stellung des Insolvenzantrags war. Der Kläger forderte von der Beklagten unter Hinweis auf Zahlungen aus der Barkasse und von versch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 01/2019, Abrechnungspfl... / 1 Sachverhalt

Der Kläger war seit 2004 im Bezirk der Beklagten zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Er wurde am 16.3.2011 von einer Mandantin "in Sachen Schuldangelegenheiten" beauftragt. Am selben Tag unterzeichnete die Mandantin zum Zwecke der Schuldenbereinigung einen Dienstleistungsvertrag mit einem "H.-Institut", nach welchem sie monatliche Zahlungen von 70,00 EUR zu leisten hatte; 50,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.3 Vorübergehende Unkenntnis vom Insolvenzereignis (Abs. 3)

Rz. 34 Hat der Arbeitnehmer in Unkenntnis eines Insolvenzereignisses weitergearbeitet oder die Arbeit aufgenommen, besteht der Anspruch für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Abs. 3 verschiebt den Insolvenzgeldzeitraum in Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers auf die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Tag,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 165 Anspruch / 2.1 Grundtatbestand (Abs. 1)

Rz. 4 Nach Abs. 1 hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn er im Inland beschäftigt war und im Zeitpunkt des Insolvenzereignisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Wohnsitz im Inland ist nicht Voraussetzung für die Insolvenzgeldgewährung. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz hat der Gesetzgeber auf die Entw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 172 Datena... / 2.1 Datenaustausch (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift beseitigt datenschutzrechtliche Probleme bei internationalem Datentransfer zwischen Trägern von Leistungen bei Insolvenz des international tätigen Arbeitgebers und der Bundesagentur für Arbeit. Rz. 4 Die Bundesagentur für Arbeit darf dem Träger für Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eines anderen Mitgliedstaates das Insolvenzereignis und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Haftung / (1) Antragsrecht der Erben

Rz. 89 Das Antragsrecht nach § 1981 Abs. 1 BGB steht gem. § 2062 BGB nur allen Miterben gemeinsam zu. Die Nachlassverwaltung ist anzuordnen, wenn sie beantragt wird, § 1981 Abs. 1 BGB. Indirekte Voraussetzung ist noch, dass eine die Kosten deckende Masse vorhanden bzw. eingezahlt worden ist (§ 1981 BGB).[159] Die Beantragung kann nur bis zur Teilung des Nachlasses erfolgen, §...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Insolvenz des Abgabenschuldners, 2000; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das Zwangsvollstreckungsverfahren nach der AO, AO-StB 2002, 66; Carlé, Einleitung des Insolvenzverfahrens durch die Finanzverwaltung – Effektiver Rechtsschutz in einer schwierigen Lage, AO-StB 2002, 428; Waza, Steuerverfahrensrechtliche Problemfelder in der Insolvenz, NWB Fach 2, 8...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Einzelzwangsvollstreckung vorliegen und ein Insolvenzgrund glaubhaft gemacht wird. Insolvenzgründe sind die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), die drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) – in diesem Fall ist aber nur der Schuldner antra...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Fortführung bei Insolvenz

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann dann zu einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit des Finanzamts führen, wenn der Insolvenzverwalter oder Liquidator die für das Unternehmen maßgeblichen Entscheidungen von einem Ort aus trifft, der nicht im Bezirk der bisher zuständigen Finanzbehörde liegt. Um zu verhindern, dass insbes. sog. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Mitteilung im Interesse der Besteuerung und der Verfolgung von Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten (§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO)

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines gerichtlichen Verfahrens in Steuersachen bedingt ebenso wie die Durchführung eines Strafverfahrens wegen einer Steuerstraftat oder eines Bußgeldverfahrens wegen einer Steuerordnungswidrigkeit die Offenlegung aller verfahrensrelevanten Tatsachen und sonstigen Umstände an die für die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. ABC der Verwaltungsakte

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Verwaltungsakte sind: Änderungsbescheid Ablehnung eines Antrags auf Vornahme tatsächlicher Handlungen (etwa der Erörterung des Sach- und Rechtsstands gem. § 364a AO, BFH v. 11.04.2012, I R 63/11, BStBl II 2012, 539), auf Erlass, Änderung oder Aufhebung Verwaltungsakt Abrechnungsbescheid Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Bartone, Auswirkungen des Insolvenzverfahrens auf das finanzgerichtliche Verfahren, AO-StB 2007, 49; Werth, Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge des Finanzamts, AO-StB 2007, 210; von Wedelstädt, Neuerungen und Änderungen im Umkreis der Abgabenordnung, BB 2008, 16; Nöcker, Das Drama um den Nullbescheid...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Buciek, Der vorläufige Rechtsschutz in Steuersachen, DStJG 19 (1995), 149; Lemaire, Der vorläufige Rechtsschutz im Steuerrecht, 1997; Bilsdorfer, Vollstreckungsschutz während eines laufenden Aussetzungsverfahrens, FR 2000, 708; Trossen, Vorläufiger Rechtsschutz gegen Insolvenzanträge der Finanzbehörden, DStZ 2001, 877; Wagner, Über vorläufigen Rechtsschutz im finanzgerichtlichen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verschulden

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegen. Die vorsätzliche Pflichtverletzung kann auch eine Haftung nach § 71 AO begründen. Es steht dem FA frei, ob es einen Haftungsbescheid neben § 69 AO auch auf § 71 AO stützt. Im Zweifelsfalle darf das FA die Frage des Vorliegens eines Vorsatzes auf sich beruhen las...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Abgabenangelegenheiten (§ 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die bedeutendste Generalklausel findet sich in § 347 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO, wonach der Einspruch zulässig ist in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet (§ 33 FGO Rz. 3). Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Obwohl § 347 AO missverständlich von "Abgaben" anstatt von "Steuern" spricht, wird der Finanz-Einspruchsweg nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 142 § 1980 Abs. 1 S. 1 BGB ergänzt das Pflichtenprogramm des Erben noch insofern, als diesem auferlegt wird, sobald ihm dies zumutbar ist, das Nachlassinsolvenzverfahren zu beantragen. § 1980 Abs. 1 S. 2 BGB begründet eine Schadensersatzpflicht des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern, wenn er die ihm auferlegte Pflicht zur Beantragung des Nachlassinsolvenzverfahrens ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / III. Die zwei förmlichen Nachlassverfahren zur Herbeiführung der Haftungsbeschränkung

Rz. 129 Das Gesetz stellt zwei Verfahren zur Verfügung, die zu einer Gütersonderung führen und für den Erben seine Haftung gegenüber allen Nachlassgläubigern beschränken: (1) die Nachlassverwaltung als Sonderfall der Nachlasspflegschaft (§§ 1975 ff. BGB), (2) das Nachlassinsolvenzverfahren (§§ 315 ff. InsO). Rz. 130 Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz werden nur auf Antrag...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 20. Prozesskostenhilfe für Nachlasspfleger

Rz. 128 Für die Führung eines Prozesses kann dem Nachlasspfleger Prozesskostenhilfe bewilligt werden, sofern der Nachlass dürftig ist.[117] Der anwaltliche Nachlasspfleger kann insoweit auch selber beigeordnet werden.[118] Durch das LG Kleve wurde dem Nachlasspfleger jedoch in einem Fall Prozesskostenhilfe für einen Prozess verweigert, in dem der Nachlass überschuldet und di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / VI. Das Nachlassinsolvenzverfahren

Rz. 162 Das Nachlassinsolvenzverfahren ist ein Mittel zur Herbeiführung der Haftungsbeschränkung und der dafür erforderlichen verwaltungsmäßigen Trennung des Nachlasses vom Eigenvermögen des Erben (Gütersonderung). Es wird nur auf Antrag eröffnet, vgl. § 317 Abs. 1 InsO. Der Erbe kann die mit der Eröffnung des Verfahrens verbundene Haftungsbeschränkung herbeiführen, weil das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 12. Insolvenzanfechtung

Rz. 182 Anfechtbarkeit unentgeltlicher Leistungen: Nach § 134 InsO ist jede unentgeltliche Leistung des Schuldners anfechtbar, es sei denn, sie wurde früher als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen. Betroffen sind das Schenkungsversprechen und der Schenkungsvollzug, so dass auch eine Übergabe als letzter Akt des dinglichen Rechtsgeschäft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / III. Anspruchsschuldner

Rz. 153 Schuldner des Ersatzanspruchs ist der Erbe, ausnahmsweise auch ein mit dem Vermächtnisgegenstand Beschenkter. Mehrere mit dem Vermächtnis beschwerte Erben haften, da es sich nach § 1967 Abs. 2 BGB um eine Nachlassverbindlichkeit handelt, als Gesamtschuldner.[219] Wurde der Vermächtnisgegenstand verschenkt, so haftet kraft der in § 2288 Abs. 2 BGB enthaltenen Verweisun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Die Nachhaltigkeit der förmlichen Nachlassverfahren

Rz. 341 Wenn die Miterben ihre Haftung durch eines der allgemeinen Mittel für eine Haftungsbeschränkung einschränken, so ist das neben der besonderen Haftungsbeschränkung von § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB nicht bedeutungslos. Einmal endet eine allgemeine Haftungsbeschränkung nicht mit der Nachlassteilung, und zum andern entzieht eine allgemeine Haftungsbeschränkung auch den Teil de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 9. Rechtswirkungen der Verfahrenseröffnung

mehr