Fachbeiträge & Kommentare zu Kanzlei

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zerb 3/2016, Der deutsch-si... / III. Nachlassverwalter

In Singapur wird das Nachlassverfahren grundsätzlich unter Mitwirkung eines Nachlassverwalters durchgeführt.[24] Wird dieser, wie zu empfehlen ist, bereits durch die letztwillige Verfügung bestimmt, spricht man von einem executor. Ist dies nicht der Fall, muss er erst gerichtlich bestellt werden, um das Nachlassverfahren beginnen zu können. Ein gerichtlich bestellter Nachlas...mehr

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AGS 3/2016, Die Anwaltsverg... / IV. Randbemerkungen zur Meinungsdurchsetzung im Schrifttum

Im oben III. 8. geschilderten Verfahren wurden die zu III. 3. a) und 4. a) geschilderten Urteile von den Prozessgegnern des Autors als "Literaturverweis" eingebracht, und zwar aus dieser Zeitschrift.[7] An der Veröffentlichung war dreierlei bemerkenswert:mehr

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zerb 3/2016, Die Zuweisung ... / Anmerkung

Der Beschluss des OLG Brandenburg ist im Bereich des Landwirtschaftserbrechts angesiedelt und behandelt einige interessante Fragen zu den §§ 13 ff GrdstVG. In den §§ 13 ff GrdstVG ist geregelt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb, der einer durch gesetzliche Erbfolge entstandenen Erbengemeinschaft gehört, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen gem. §§ 13 – 15 GrdstVG dur...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Das gemeinsame Projekt von IASB und FASB zur Kapitalabgrenzung

Tz. 111 Stand: EL 28 – ET: 03/2016 Die im Februar 2008 erfolgten Änderungen an IAS 32 im Hinblick auf kündbare Instrumente wurden vom IASB lediglich als Zwischenlösung konzipiert. Im Vordergrund stand das Bestreben, Unternehmen unter bestimmten Umständen einen Ausweis ihres gesellschaftsrechtlichen Kapitals als Eigenkapital zu ermöglichen und weniger, eine vollkommene Neuausr...mehr

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AGS 2/2016, Deutliches Abse... / 3 Anmerkung

Geiz ist … nicht geil! Fortsetzung und Schlussakkord! [1] Diese Anmerkung, die an die Anmerkung zu der hier bestätigten Entscheidung des OLG Karlsruhe anschließt, hat mit einer Danksagung zu beginnen. Mit einer Danksagung an das OLG Karlsruhe, welches nicht nur durch die bereits besprochene Entscheidung Licht in die bei manchen Kolleginnen und Kollegen herrschende Dunkelheit de...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / Sachverhalt

Der (spätere) Kl. ließ sich anwaltlich über die Folgen eines Verkehrsunfalls beraten. Dabei ging es insb. um die Frage, ob ein Anscheinsbeweis entkräftet werden könne. Der Schaden am Fahrzeug (wohl des Kl.) belief sich auf etwa 2.000 bis 3.000 EUR. In der Kanzlei des Rechtsanwalts fanden zwei Gespräche statt. Außerdem hat der Anwalt ergänzende Informationen beim Haftpflichtv...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zulässigen Erstberatungsgebühr i.H.v. 190 EUR nebst Pauschale für Post und Telekommunikation und Mehrwertsteuer war angesichts des Umfangs der Sache, die sich auch aus den im hiesigen Verfahren vorgelegten Unterlagen ergibt, angemessen. Mangels Vergütungsvereinbarung richtet sich die Höhe der geschuld...mehr

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zfs 2/2016, Angemessene Geb... / 3 Anmerkung:

Ich halte die Entscheidung im Ergebnis für zutreffend. Das AG hat es sich allerdings bei der Begründung etwas einfach gemacht. I. Gebühr für Beratung Hat der Rechtsanwalt mit dem Auftraggeber nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – eine Gebührenvereinbarung getroffen, erhält der Anwalt gem. § 34 Abs. 1 S. 2 RVG "Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts", w...mehr

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AGS 2/2016, Reisekosten des... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 104 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die Reisekosten sowie Tages- und Abwesenheitsgelder, die dadurch entstanden sind, dass die in C wohnende Klägerin für ihre beim dortigen LG erhobene Klage einen Kölner Recht...mehr

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FF 2/2016, Unterhaltsbegrenzung, Versorgungsausgleich und Ehe für alle

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht in Weimar (26.–28.11.2015) Diesmal war die Herbsttagung ganz besonders gut besucht: Mehr als 400 Teilnehmer waren nach Weimar gekommen, um sich mit Kolleginnen und Kollegen zu treffen, mit ihnen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. Ehe für alle – ein...mehr

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AGS 1/2016, Reisekosten des... / Leitsatz

Die Reisekosten eines Anwalts, der seine Kanzlei im Gerichtsbezirk hat, allerdings an einem anderen Ort als das Gericht, sind ohne Notwendigkeitsprüfung zu erstatten. LG Bonn, Beschl. v. 11.12.2015 – 30 O 3/15mehr

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Teil C: Vollzug / Strafvollzug, Erwachsene, gerichtliche Entscheidung, Antrag, Antragsgegenstand [Rdn 199]

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FoVo 1/2016, Elektronische Version der FoVo – Die FoVo-App ist da!

Ab sofort steht allen Abonnenten der FoVo kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "Anwaltverlag Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der FoVo umfasst – neben den aktuellen Heften des laufenden Jahres – auch die Heftarchive der Jahrgänge 2014 und 2015. Ab sofort haben Sie die FoVo immer dabei und überall im Zugriff. Doch das reine Auf...mehr

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AGS 1/2016, Exaktere Gebührenabrechnung durch webbasierte Software

Steuerberater und andere Freiberufler machen es schon lange vor, die Anwälte hinken noch hinterher: die Honorarabrechnung mit Hilfe internetbasierter Software. In Anwaltskanzleien sind vielfach noch "händische" Abrechnungsabläufe weit verbreitet, viele benutzen auch PC-Software, etwa auf CD oder DVD, die aber regelmäßig aktualisiert – sprich: neu gekauft – werden muss. Die Zu...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr

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Teil H: Personen- und Beruf... / Rechtsanwälte, Strafrecht, Hauptverfahren, Prozessuales und Materielles [Rdn 996]

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 23]

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Kanzlei und Wohnsitz unterschiedlich

Hat der Anwalt seinen Kanzleisitz außerhalb des Gerichtsbezirks, wohnt aber im Gerichtsbezirk, oder hat er dort seine Kanzlei, wohnt aber außerhalb, so ist für die Erstattungsfähigkeit darauf abzustellen, von wo der Anwalt angereist ist.[42]mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / c) Der Anwalt hat seine Kanzlei an einem dritten Ort

Hat die Partei ihren Sitz oder Wohnsitz nicht im Gerichtsbezirk und beauftragt sie einen Anwalt, der seine Kanzlei an einem dritten Ort hat, also weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Sitz oder Wohnsitz der Partei, sind dessen Reisekosten nach den unter II.3.b) genannten Grundsätzen insoweit zu erstatten, als die Reisekosten auch bei einem am Sitz oder Wohnsitz de...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / b) Der Mandant hat seinen Sitz oder Wohnsitz am Ort der Kanzlei des Anwalts

Beauftragt eine Partei einen an ihrem Sitz oder Wohnsitz niedergelassenen Anwalt, ist zunächst die Grundsatzentscheidung des BGH[29] zu beachten, wonach eine nicht am Gerichtsort ansässige Partei grundsätzlich einen Anwalt an ihrem eigenen Sitz oder Wohnsitz beauftragen darf und dessen Reisekosten im Obsiegensfall in voller Höhe zu erstatten sind. Diesen Grundsatz hat der BG...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 2. Der Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt dort

Ist der Anwalt im Gerichtsbezirk niedergelassen und wohnt er auch dort, so sind dessen Reisekosten stets und in voller Höhe erstattungsfähig. Dies ergibt sich aus § 91 Abs. 2 Hs. 2 ZPO, wonach eine Notwendigkeitsprüfung hinsichtlich der Reisekosten eines Anwalts nur stattfindet, wenn er seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnhaft ist. Daraus ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / cc) Notwendigkeit wird verneint

Ergibt die Prüfung, dass die Hinzuziehung eines auswärtigen Anwalts nicht notwendig war, führt dies nach der ganz überwiegenden Rspr. allerdings nicht zum völligen Ausschluss der Kostenerstattung. Vielmehr sind die Kosten dieses Anwalts dann zu erstatten bis zur Höhe der erstattungsfähigen Kosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts. Dabei ist auf die höchstmögli...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Beschränkung zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts

Ist dagegen die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hätte also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass ihr/ihm neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, weil durch seine Beiordnung Mehrkosten entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

Zur gesetzlichen Vergütung des Anwalts (§ 1 Abs. 1 RVG) gehören neben den Gebühren auch seine Auslagen. Hierzu wiederum zählen neben den Dokumentenpauschalen (Nr. 7000 VV) sowie den Post- und Telekommunikationsentgelten (Nrn. 7000, 7001 VV) insbesondere auch die Reisekosten (Nrn. 7003–7006 VV). Voraussetzung dafür, dass ein Anwalt seinem Mandanten Reisekosten berechnen darf, ...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 1 Sachverhalt

Der Erinnerungsführer war der ehemaligen Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet worden. Durch Urteil des LG wurde die ehemalige Angeklagte vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Gegen das Urteil legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungsschriften der Staatsanwaltschaft vom 24.7.2014 ...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte der Angekl. den in Aken kanzleiansässigen RA zum Pflichtverteidiger bestellt. Aken liegt in der Nähe des Gerichtsortes Dessau-Roßlau. Gegen das die Angekl. am 6.5.2014 vom Vorwurf des versuchten Todschlags freisprechende Urteil des LG legten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Nebenkläger rechtzeitig Revision ein. Die Revisionsbegründungssch...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / a) Überblick

Hat der Anwalt seine Kanzlei außerhalb des Gerichtsbezirks und wohnt er auch nicht im Gerichtsbezirk, so ist eine Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Seine Reisekosten sind nur insoweit erstattungsfähig, als seine Hinzuziehung notwendig war. Dabei ist wiederum zu unterscheiden, wo der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz hat.mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / Leitsatz

Die beschränkte Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts ist nicht zulässig. Die höchstmögliche Einschränkung darf lauten "zu den Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts". Steht bereits bei der Beiordnung fest, dass die Entfernung von der Kanzlei des Rechtsanwalts außerhalb des Gerichtsbezirks gering...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet." Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12 EUR zzgl. Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 KV GKG beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12 EUR. Unerhebli...mehr

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AGS 12/2015, Fahrtkosten zu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und teilweise auch begründet. Der Erinnerungsführer hat einen Anspruch auf die Aktenversendungspauschale i.H.v. 12,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer i.H.v. 2,28 EUR für das Revisionsverfahren. Nach Nr. 9003 GKG-KostVerz. beträgt die Aktenversendungspauschale für die bei der Hin-und Rücksendung der Akten anfallenden Auslagen an Transportkosten 12,00 EU...mehr

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AGS 12/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Der Antragsgegnerin kann ihr Verfahrensbevollmächtigter ohne Vorbehalte beigeordnet werden, weil nicht zu erwarten ist, dass dadurch Mehrkosten entstehen (§§ 113 Abs. 1 FamFG, 123 Abs. 3 ZPO). Für die Reise zur mündlichen Verhandlung vor dem AG Zossen werden dem in Luckenwalde niedergelassenen Verfahrensbevollmächtigten keine höheren Reisekosten (Nrn. 7003 ff. VV-RVG) entste...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / aa) Überblick

Hat der Mandant seinen Sitz oder Wohnsitz im Gerichtsbezirk, beauftragt er aber einen Anwalt, der seine Kanzlei nicht im Gerichtsbezirk unterhält und dort auch nicht wohnt, so greift die Rspr. des BGH zum Anwalt am Sitz der Partei (s.o. unter II.3.b)) nicht. Es ist jetzt eine weitergehende Notwendigkeitsprüfung durchzuführen (§ 91 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 ZPO). Die Rspr. nimmt hier ...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 1. Überblick

In einem gerichtlichen Verfahren vor den ordentlichen Gerichten sind der Partei die ihr entstandenen Kosten des Anwalts, also dessen Gebühren und Auslagen, zu erstatten (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Hinsichtlich der Hinzuziehung eines Anwalts findet dem Grunde nach eine Notwendigkeitsprüfung nicht statt (§ 91 Abs. 2 S. 1 ZPO). Eine Partei darf sich in jedem Verfahren anwaltlicher H...mehr

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AGS 12/2015, Die Reisekoste... / 4. Tage- und Abwesenheitsgeld

Als Tage- und Abwesenheitsgeld erhält der Anwalt bei einer Abwesenheit von nicht mehr als vier Stunden 25,00 EUR, von vier bis acht Stunden 40,00 EUR und bei mehr als acht Stunden 70,00 EUR (Nr. 7005 VV). Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist, also grundsätzlich von der Abreise bis zur Rückkehr, gegebenenfalls einschließlich der Zeit für d...mehr

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zfs 12/2015, Fahrtkosten ei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung hat praktische Bedeutung in allen gerichtlichen Verfahren, in denen der RA die Gerichtsakten selbst abholt oder durch einen Mitarbeiter abholen lässt. Das LG Dessau-Roßlau hat ein wesentliches Problem des Falles nicht erörtert und in der Sache im Ergebnis falsch entschieden. I. Gegenstand der Entscheidung Nur mit Mühe lässt sich den Beschlussgründen entnehmen,...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 2 Aus den Gründen

Das AG hat zu Recht und mit zutreffender Begründung die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des AG zurückgewiesen. Die in dem Beschluss vorgenommene Absetzung der beantragten Reisekosten ist rechtlich nicht zu beanstanden. Nach Nr. 7003 VV kann der Verfahrensbevollmächtigte für Geschäftsreisen Fahrtkosten und Tag...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / Leitsatz

Unterhält eine Kanzlei mehrere Zweigstellen, so liegt für alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei eine Geschäftsreise nur dann vor, wenn das Reiseziel außerhalb sämtlicher Orte liegt, in denen sich eine Zweigstelle befindet. OLG Koblenz, Beschl. v. 27.4.2015 – 7 WF 407/15mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 1 Sachverhalt

Nach Abschluss des Verfahrens rechnete der Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin seine Vergütung mit der Landeskasse ab, darunter auch Auslagen für Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle setzte die beantragten Reisekosten (Fahrtkosten sowie Tage- und Abwesenheitsgeld nebst Umsatzsteuer) ab und begründete dies damit, dass die Kanzlei...mehr

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AGS 11/2015, Geschäftsreise... / 3 Anmerkung

Die Auffassung, der Begriff der "Kanzlei" i.S.d. Vorbem. 7 Abs. 2 VV erfasse auch die Zweigstelle einer Rechtsanwaltskanzlei, so dass Fahrtkosten für eine Reise zu einem Ziel in einer Gemeinde, in der eine Zweigstelle unterhalten werde, nicht nach den Nr. 7003 ff. VV abgerechnet werden könnten,[1] ist unzutreffend. Sie steht auch im Widerspruch zur Rspr. des BGH,[2] der bei ...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegen die Beklagte erhebliche Zahlungsansprüche geltend. Außerdem begehrt er die Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück. Er stützt seine Anträge auf behauptete Pflichtteilsergänzungsansprüche. Der Lebenssachverhalt, der der Klage zugrunde liegt, ist allein wegen eines verworrenen Beziehungsgeflechts der beteiligten Personen kompliziert. Das LG Münc...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 249,90 EUR aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag. Die Beklagte hat gegenüber dem Kläger erklärt, die anfallenden Kosten für eine Beratung zu übernehmen. Die Forderung ist auch der Höhe nach begründet. Der Ansatz der maximal zuläs...mehr

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AGS 11/2015, Beiordnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Beklagte hat im Anwaltsprozess gem. § 121 Abs. 1 ZPO einen Anspruch darauf, dass ihr ein zur Vertretung bereiter Anwalt ihrer Wahl beigeordnet wird. Auch die bedürftige Partei soll von einem Anwalt vertreten werden, zu dem sie uneingeschränktes Vertrauen hat. Die Beklagte hat sich deshalb für den ihr antragsgemäß beigeordneten Anwalt entschieden. § 121 Abs. 3 ZPO sieht zw...mehr

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zerb 11/2015, Bürgerliches Gesetzbuch, 2. Aufl., Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP, Band 6

Hüßtege/Mansel Herausgegeben von Dr. Rainer Hüßtege, Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel 2. Aufl. 2015, 1204 S., Gebunden mit Schutzumschlag, 138,– EUR/118,– EUR Vorzugspreis für DAV-Mitglieder ISBN 978-3-8487-2096-5 In der Reihe Nomos-Kommentar zum BGB ist nunmehr die 2. Auflage zum sechsten Band Bürgerliches Gesetzbuch – Rom-Verordnungen | EuErbVO | HUP erschienen. Herausgeber sind D...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 4 Anmerkung

Wer lesen kann ist, ist im Vorteil – Teil 1 Keine Frage, über die Berechtigung von anwaltlichen Honorarforderungen gibt es zwischen Kanzleien und Rechtsschutzversicherern immer wieder Differenzen. Insbesondere bei Rahmengebühren neigt der Rechtsschutzversicherer zu Kürzungen, während der Anwalt – naturgemäß – möglichst hoch abrechnen will. Unberührt von solchen Auseinandersetzu...mehr

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FF 10/2015, Familienanwälte und Familienrichter

Interview mit Dr. Hermann Heuschmid, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Bonn FF/Schnitzler: Sie sind seit 1973, also inzwischen mehr als 40 Jahre Anwalt, seit 1997 Fachanwalt für Familienrecht. Wenn Sie diese lange Zeit Revue passieren lassen, was sind für Sie die einschneidendsten Erlebnisse in dieser Zeit? Heuschmid: Es dürfte schwierig sein, auf diese Frage in d...mehr

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AGS 10/2015, Umfang der pro... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte vertreibt an ihrem Sitz in A bei Augsburg Alarmanlagen und Videoüberwachungsanlagen an Händler. Sie beschäftigt nach eigenen Angaben 80, nach Angaben des Klägers etwa 150 bis 160 Mitarbeiter. In der einzigen weiteren Betriebsstätte der Beklagten in K bei Kiel wird ausschließlich Software entwickelt. Dort beschäftigt die Beklagte insgesamt fünf bis sechs Arbeitne...mehr

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zfs 10/2015, Keine Berücksi... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BGH halte ich im Ergebnis für zutreffend, nur an der Begründung stört mich einiges. Die Teilnahme an einer Revisionshauptverhandlung mit einer Dauer von nur einer guten halben Stunde rechtfertigt nicht die Bewilligung einer Pauschgebühr. I. Die Argumentation des BGH Die Auffassung des BGH, die Bewilligung einer Pauschgebühr komme nur dann in Betracht, wenn...mehr

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AGS 10/2015, Notwendige Kos... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beklagten zu 1) ist unbegründet. a) Zu Recht hat der Rechtspfleger mit seiner Abhilfeentscheidung die von der Klägerin an die Beklagte zu 1) zu erstattenden Kosten auf 6.037,58 EUR festgesetzt. Der Rechtspfleger hat neben den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) für die erste Instanz in Höhe von 8.813,85 EUR brutto, die mit der Beschwerde nicht ang...mehr

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FF 9/2015, Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß verstorben

Die langjährige frühere Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht und des Familienrechtsausschusses, Frau Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, ist am 26.6.2015 nach schwerer Krankheit überraschend in Augsburg verstorben. Sie war nach ihrem Ausscheiden aus dem Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Beiratsmitglied der Zeitschrift Forum Familienrecht. Das Forum ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr