Fachbeiträge & Kommentare zu Kappungsgrenze

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 1 VV RVG)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 7. Prüfungsschema: Gebührensatz der Geschäftsgebühr (unbestrittene Forderungen)

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§ 6 Die Gebühren im Mahnver... / 1. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 36 Wenn ein RA mehrere Auftraggeber zuerst außergerichtlich und danach im gerichtlichen Verfahren vertritt, wird die Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG sowohl für die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV RVG) als auch für die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens (Nrn. 3100 bzw. 3305 VV RVG) vorgenommen. Hinweis: Der Gebührensatz der Geschäftsgebühr darf bei durchschni...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 1. Die Geschäftsgebühr in Verkehrsunfallsachen

Rz. 50 Nach einem Verkehrsunfall sucht der Geschädigte in der Regel Rat und Hilfe bei einem Anwalt. Der RA versucht dann, die finanziellen Unfallfolgen außergerichtlich mit der Haftpflichtversicherung des höchstwahrscheinlichen Unfallschuldigen zu regulieren. Bei jeder Unfallabwicklung muss der RA – auch schon bevor er den Schaden überhaupt beziffern kann – vielfältige Tätig...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 2. Die Geschäftsgebühr (Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG) bei unbestrittenen Forderungen

Rz. 63 Bei unbestrittenen Forderungen kann gemäß Nr. 2300 Anm. Abs. 2 Satz 2 VV RVG in einfachen Fällen der Inkassotätigkeit nur eine Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 gefordert werden. Ein einfacher Fall ist in der Regel dadurch gekennzeichnet, dass der Schuldner die Forderung auf die erste Zahlungsaufforderung hin begleicht oder sofort eine Ratenvereinbarung abschließt und d...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 5. Beispiele zur Berechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 23 Beispiel: RAin Rita Richtig erhält von Rudi Ratlos den Auftrag, außergerichtlich die Rückzahlung eines Privatdarlehens von 11.000,00 EUR einzufordern. Herr Ratlos gibt an, dass der Schuldner zwar ein guter Freund sei, nun aber erkläre, unter Freunden müsse man doch nicht so kleinlich sein. Nach Erhalt des Aufforderungsschreibens ruft der Schuldner Onsorg bei Frau Rich...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Welche Gebühren werden bei mehreren Auftraggebern erhöht?

Rz. 49 Nach dem eindeutigen Wortlaut der Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich bei mehreren Auftraggebern nur die Verfahrensgebühr oder die Geschäftsgebühr, also die so genannten Betriebsgebühren. Andere Gebühren als die Betriebsgebühren werden nicht erhöht. Als Betriebsgebühren bezeichnet man übrigens Gebühren, die der RA für das "Betreiben des Geschäfts einschließlich der Informatio...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 1. Wertgebühren

Rz. 3 Das Kostenrechtsänderungsgesetz passt bei den Wertgebühren linear die Tabellenwerte in den §§ 13, 49 RVG an. Bei einer Abrechnung der Gebühren erhöht sich der Gegenstandswert bei einem Wert bis 500 EUR rundungsbedingt von 45 EUR auf 49 EUR. Dies ist eine Erhöhung in der untersten Wertstufe bis 500 EUR um 9 %. Im Übrigen werden die Gebühren linear um 10 % erhöht, was ein...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungsgebühr

Rz. 1 § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes ist mit Wirkung vom 1.7.2006 durch das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5.5.2004, Art. 5 und 8,[1] neu gefasst worden. Die neue Fassung des § 34 RVG lautet: (1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgrenzung zwischen der Betragsgrenze nach § 7b Abs 2 Nr 2 EStG (Baukostenobergrenze) und der förderfähigen Bemessungsgrundlage nach § 7b Abs 3 EStG

Rn. 92 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Zu unterscheiden sind: Rn. 93 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Diesen betragsmäßigen Unterschied nennt der Gesetzg...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Die Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG – einfaches Schreiben

Rz. 329 Gem. Nr. 2301 VV RVG reduziert sich die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG auf den Gebührensatz von 0,3, wenn sich der Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art ­beschränkt. Die Anm. zu 2301 VV RVG definiert, was unter einem Schreiben einfacher Art zu verstehen ist, nämlich, dass es weder schwierige rechtliche Ausführungen noch größere sachliche Auseinandersetzungen ...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / A. Einführung

Rz. 1 Das portugiesische Gesellschaftsrecht und insbesondere das Recht der GmbH sind sehr stark vom deutschen Rechtsdenken beeinflusst. So wurde das deutsche GmbH-Gesetz vom 10.5.1892 im Jahr 1901 in weiten Teilen in das portugiesische Recht übernommen.[2] Das Recht der Handelsgesellschaften ist seit dem Jahr 1986 in dem Gesetzbuch für Handelsgesellschaften (Código das Socie...mehr

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AGS 11/2021, Mehrkostenverg... / V. Begrenzung gilt auch im Falle von Zuschlägen

Der BGH stellt damit klar, dass die Kappungsgrenze des § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV eine absolute Grenze darstelle. Dies gelte mithin auch für parallel wegen eines Mehraufwandes geltend gemachte Zuschläge die damit verbunden sind. Daher sei eine Mehrvergütung in einem letzten Rechenschritt in diesem Zusammenhang immer gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf höchstens 50 % der Fe...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / a) Bisherige Schwellengebühr (Anm. zu Nr. 2300 VV)

Bis zum 30.9.2021 regelt die Anmerkung zu Nr. 2300 VV die sogenannte Schwellengebühr.[4] Weitere hierfür verwendete Bezeichnungen sind Schwellenwert, Regelgebühr oder Kappungsgrenze.[5] Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV kann eine höhere als eine 1,3-Geschäftsgebühr nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 71 Die in der Praxis häufigste Mieterhöhung bei Wohnmietverhältnissen ist die Mieterhöhung gem. §§ 558 ff. BGB. Hiernach kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters zur Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn der Mietzins – von Erhöhungen nach §§ 559 und 560 BGB abgesehen – zu dem Zeitpunkt zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist, der verlan...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 75 Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.12: Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Mieterhöhung für die Wohnung _____ Nach dem Gesetz sind wir berechtigt, die Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherw...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / c) Begründung mit Vergleichswohnungen

Rz. 86 Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Muster 31.18: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung mit Vergleichswohnungen) Der vom Kläger verlangte Mietzins übersteigt nicht die üblichen Entgelte, die in _____ für Wohnungen in der vergleichbaren Art und Größe verlangt werden. Zur Ortsüblichk...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / b) Anmerkungen zum Muster

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Checkliste: Mieterhöhung

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§ 32 Personengesellschaften / 9. Mandatsschutzklauseln/Abfindung

Rz. 27 Mandatsschutzklauseln sind äußerst problematisch, insbesondere bei einer Trennung der Partner zu aktiven Zeiten.[53] Auf die Vereinbarung einer Mandatsschutzklausel für den Fall einer Trennung zu aktiven Zeiten wurde deshalb im Formular vollständig verzichtet. Abgesehen von der fraglichen juristischen Haltbarkeit solcher Klauseln dürfte es Illusion sein, einen Verstoß...mehr

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§ 20 Handelsvertreterrecht / b) Berechnung des Ausgleichsanspruchs

Rz. 57 Der Unternehmer schuldet dem Handelsvertreter einen angemessenen Ausgleich. Die Höhe des Ausgleichsanspruchs[224] wird in zwei Schritten bestimmt: Zunächst ist der so genannte Rohausgleich zu berechnen, der sodann nach der Ausgleichshöchstgrenze des § 89b Abs. 2 HGB begrenzt wird. Die Höhe des Rohausgleiches wird durch die drei ihn konstituierenden Elemente des § 89b ...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / a) Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel

Rz. 84 Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) Muster 31.17: Klage auf Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung (Begründung durch Bezugnahme auf Mietspiegel) An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit des _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen _____ – Bekla...mehr

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§ 22 Internationales Privat... / 3. Mandatsbeschränkung

Rz. 11 Besteht eine Verbindung zu einem ausländischen Staat (siehe Rdn 4) muss zunächst geprüft werden, ob es zu einer Anwendung ausländischen Rechts auf der Grundlage des im Inland geltenden Kollisionsrechts kommt. Führt diese Prüfung zur Anwendung eines fremden Sach- oder Kollisionsrechts (dazu gehört nicht das Unionsrecht oder das für Deutschland geltende Völkervertragsre...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / d) Durchführung des Sozialplanverfahrens (§§ 112, 112a BetrVG)

Rz. 735 Gegenstand des Sozialplanverfahrens ist die Regelung eines Ausgleiches oder einer Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den betroffenen Arbeitnehmern infolge der Betriebsänderung entstehen. Der Sozialplan soll in der Planungsphase, also vor Durchführung der Betriebsänderung aufgestellt werden. Der Abschluss eines vorsorglichen Sozialplanes ist nicht vom Betri...mehr

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§ 31 Kostenrecht / a) Satzrahmengebühr

Rz. 86 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG ist eine Satzrahmengebühr im Sinne von § 13 Abs. 1 S. 1, § 14 Abs. 1 S. 1 RVG,[106] ihr Rahmen beträgt 0,5 bis 2,5 der vollen Gebühr. Daraus errechnet sich eine Mittelgebühr von 1,5. Nach der Anmerkung zu Nr. 2300 VV RVG (ab 1.10.2021: Anm. Abs. 1 zu Nr. 2300 VV RVG)[107] kann eine Gebühr von mehr als 1,3 (sog. Schwellengebühr...mehr

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§ 31 Kostenrecht / ee) Anrechnung bei Mehrvergleich

Rz. 110 Sind für Teile des Gegenstands verschiedene Gebührensätze anzuwenden (Mehrvergleich: 1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG, Differenz-Verfahrensgebühr Nr. 3101 VV RVG) und ist dabei auf eine der entstandenen Verfahrensgebühren gleichzeitig eine Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnen, so ist zuerst die Anrechnung und dann die Prüfung der Kappungsgrenz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.3.1 Abfindungsformeln

Rz. 78 Werden Abfindungen festgelegt, so ist jedenfalls der in § 75 BetrVG konkretisierte Gleichbehandlungssatz [1] zu beachten. In der Ausgestaltung bestehen dennoch große Gestaltungsspielräume. Demzufolge gibt es in der Praxis sehr unterschiedliche Regelungen. Die Betriebsparteien können etwa die Lage jedes Mitarbeiters individuell bewerten und den Sozialplan mit einem Anha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten

Rz. 115 Die übliche Vergütung des Anwalts nach Abs. 1 S. 2 darf bei der Beratung oder Begutachtung für einen Verbraucher jeweils höchstens 250 EUR betragen. Die Formulierung "höchstens" verdeutlicht, dass die Vergütung im Einzelfall auch unter der gesetzlich normierten Kappungsgrenze liegen kann. Es handelt sich nicht um eine Festgebühr.[141] Abs. 1 S. 3, 2. Hs. verweist ins...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kappungsgrenze für Erstberatung

Rz. 118 Abs. 1 S. 3 letzter Hs. reduziert die übliche Vergütung für ein erstes Beratungsgespräch um weitere 60 EUR. Die einem Verbraucher in Rechnung zu stellende Erstberatungsgebühr darf daher jeweils 190 EUR nicht überschreiten. Damit ist keine Regel-, sondern eine Höchstgebühr für eine erstmalige anwaltliche Beratung bestimmt. Auch dieser Betrag muss mit den Kriterien des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Mindest- und Höchstgebühr, Kappungsgrenze, Schwellengebühr

Rz. 20 Soweit das RVG von Mindest- oder Höchstgebühren spricht, handelt es sich nicht um selbstständige Gebühren, sondern lediglich um Mindest- oder Höchstgrenzen, innerhalb derer der Anwalt die Wahl hat, die konkrete Gebühr festzusetzen. Rz. 21 Das Gleiche gilt für die sog. Kappungsgrenze für Beratung und Gutachten gegenüber einem Verbraucher (250 EUR) und der sog. Erstberat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Kappungsgrenzen, Anrechnung

Rz. 82 Die Vergütung des Mediators ist nicht nach Abs. 1 S. 3 gekappt. Auch eine Anrechnung nach Abs. 2 findet nicht statt (siehe Rdn 123).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Berechnung der Verfahrensgebühren bei Einigung mit Mehrwert

Rz. 79 Schließt der Terminsvertreter eine Einigung, in die auch Ansprüche miteinbezogen werden, die in diesem Verfahren nicht anhängig sind, so erhöht sich entweder der Gegenstandswert der 0,65-Verfahrensgebühr nach VV 3401 oder er erhält zusätzlich unter Beachtung des § 15 Abs. 3 eine 0,4-Verfahrensgebühr nach VV 3401, 3101 Nr. 1, 2 aus dem Mehrwert. Ist auch der Verfahrensb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Festgebühr der dritten Stufe (über 50.000 EUR)

Rz. 12 Bei Gegenstandswerten über 50.000 EUR verlässt die Tabelle des § 49 das Prinzip der wertbezogenen Vergütung (vgl. Rdn 4 f.) zugunsten einer Einheitsgebühr. Das entspricht der Deckelung gemäß § 22 Abs. 2[12] (siehe Rdn 17 ff.). Der Höchstsatz des Betrages, den die Staatskasse von einer 1,0-Gebühr übernimmt, ist auf 659 EUR festgelegt, auch wenn sich die Vergütung eines...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anzurechnender Betrag

Rz. 238 Anzurechnen ist die Geschäftsgebühr auf die (ggf. verminderte[276]) Verfahrensgebühr[277] zur Hälfte, höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr wird also auf einen maximalen Gebührensatz von 0,75 begrenzt. Diese Kappungsgrenze wird immer dann relevant, wenn der Rechtsanwalt einen Gebührensatz von mehr als 1,5 berechnet. In d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Begrenzung der Einstandspflicht der Staatskasse

Rz. 1 § 49 begrenzt die Einstandspflicht der Staatskasse als Hilfsschuldnerin (siehe § 45 Rdn 7) für gerichtlich beigeordnete oder bestellte Rechtsanwälte bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.000 EUR der Höhe nach und folgt damit auch gedanklich unmittelbar dem § 48, der die Einstandspflicht dem Umfang nach festlegt. Eine weitere Begrenzung erfolgte bis 31.12.2020 bei ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 97 Entsteht zunächst die Geschäftsgebühr nach VV 2300, weil der Rechtsanwalt außergerichtlich ohne Klageauftrag tätig wird, ist diese auf die Gebühr für ein Verfahren nach VV 2303 teilweise anzurechnen. Die Vorschrift sieht grundsätzlich eine hälftige Anrechnung vor, begrenzt diese aber nach oben auf einen Satz von 0,75. Diese Kappungsgrenze spielt eine Rolle in den Fäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ermessensentscheidung

Rz. 16 Der Rechtsanwalt bestimmt bei Rahmengebühren nach § 14 Abs. 1 S. 1 die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ihm wird damit ein Ermessensspielraum einger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 227 Abs. 4 S. 1 regelt, in welchem Umfang bzw. in welcher Höhe eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nach VV Teil 2 auf Gebühren in einem späteren gerichtlichen Verfahren erfolgen muss. Grundsätzlich erfolgt eine Anrechnung zur Hälfte. Es besteht jedoch eine Kappungsgrenze: Die Geschäftsgebühr wird höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 angerechnet. Sind mehrere Gebühre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gegenstandswert

Rz. 51 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich danach, in welcher Höhe dem Anwalt der Auftrag erteilt worden ist. Dieser Wert muss sich nicht notwendigerweise mit dem Gegenstandswert des Verfahrens decken. Beispiel: Eine Klage i.H.v. 10.000 EUR wird i.H.v. 6.000 EUR in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt. Wegen der weiteren 4.000 EUR wird ein Ve...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Unter der Abschnittsüberschrift "Außergerichtliche Beratung und Vertretung" drängt Abs. 1 S. 1 den Anwalt seit dem 1.7.2006 für den gesamten Bereich der außergerichtlichen Beratung, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens sowie für die Mediation, eine Gebührenvereinbarung abzuschließen. Unterbleibt sie, richtet sich die Vergütung nun für alle drei Anwendung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wertgebühren

Rz. 104 Bei der Ermittlung des unselbstständigen Erhöhungsbetrages, der auf die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr aufgeschlagen wird (siehe Rdn 3 f.), gilt im Grundsatz die 30 %-Regelung für den zweiten und jeden weiteren Mandanten. Während jedoch die 30 % bei den Betragsrahmen- und Festgebühren weiterhin von der Ausgangsgebühr berechnet werden, indem einerseits der konkrete ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Höhe der Gebühr

Rz. 34 Dem Anwalt steht ein Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,0 zu. Die Mittelgebühr beträgt 0,75. Die Gebührenhöhe bestimmt der Anwalt unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1 im Einzelfall. Rz. 35 Der Höchstsatz von 1,0 rechtfertigt sich in der Regel dann, wenn es sich bei dem zugrundeliegenden Fall um eine rechtlich schwierige, umfangreiche Sache handelt (hier Arzth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Meinungsstand

Rz. 5 Soweit früher von Braun [3] vertreten wurde, dass die Gebühr nach VV 2300 aufgrund der Begrenzung durch einen Schwellenwert zwei Gebührenrahmen mit zwei Mittelgebühren enthalte, nämlich einen Gebührenrahmen von 1,3 bis 2,5 für eine umfangreiche oder schwierige Sache sowie einen Gebührenrahmen von 0,5 bis 1,3 mit einer Mittelgebühr von 0,9, wenn die Sache weder umfangrei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Bestimmung der Gebühr

Rz. 10 Die Bestimmung der konkreten Geschäftsgebühr hat daher in folgenden Schritten zu erfolgen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Stellungnahme

Rz. 116 Die "Quotientenrechtsprechung" ist abzulehnen. Sie nimmt nicht die gebotene Differenzierung zwischen der Angemessenheit im vergütungsrechtlichen Sinne und der Sittenwidrigkeit der Vergütung im zivilrechtlichen Sinne vor (siehe Rdn 109). Vielmehr verwendet namentlich der BGH beide Begriffe ungeachtet ihrer unterschiedlichen Rechtsfolgen synonym, ohne sich um eine dogm...mehr

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AnwaltKommentar RVG

Rz. 1 VV Teil 2 war durch das 2. KostRMoG zum 1.8.2013 in erheblichem Maße umgestaltet worden. Ältere Rechtsprechung kann daher nur eingeschränkt verwertet werden. Rz. 2 Abschnitt 1 – Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels ist bis auf eine Anhebung der Rahmengebühren unberührt geblieben. Allerdings ist hier zu beachten, dass dieser Abschnitt bis zum 1.7.2016 noch Abs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Rechtsschutzversicherung

Rz. 41 Auf die Abschaffung der gesetzlichen Beratungsgebühren zum 1.7.2006 hat sich die Versicherungswirtschaft unterdessen eingerichtet. Bereits die ARB 2005 einiger Versicherungsgesellschaften orientieren sich an den Kappungsgrenzen des Abs. 1 S. 3. Sie beschränken die Erstattungsleistung für ein erstes Beratungsgespräch auf maximal 190 EUR und für eine weitergehende Berat...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 3. Klageverfahren

Rz. 65 Für Rechtsanwaltsgebühren, kann ein Klageverfahren nur eingeleitet werden, wennmehr