Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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§ 3 Firmenrecht / b) Personenhandelsgesellschaft

Rz. 39 Bei OHG und KG bewirkt allein die endgültige Aufgabe des Gewerbebetriebs nicht automatisch die Auflösung der Personenhandelsgesellschaft. Die Aufzählung in § 138 Abs. 1 HGB ist abschließend und enthält nicht die Aufgabe des Geschäftsbetriebs.[81] Doch ist in dem Beschluss, die Gesellschaft zu liquidieren, regelmäßig ein stillschweigender, formlos möglicher Auflösungsb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ausdrücklicher und auslegungsfähiger Inhalt

Rz. 15 Zweck des Grundbuchs ist es, sichere Rechtsverhältnisse an Grundstücken zu schaffen und den Rechtsverkehr darüber zuverlässig und erschöpfend zu unterrichten. Dies verlangt einen eindeutigen Wortlaut der Bewilligung, die einen unmissverständlichen und für jedermann zweifelsfreien Grundbuchinhalt schaffen muss.[11] Der Grundsatz darf aber nicht überspannt werden.[12] R...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Problematik

Rz. 983 Eine GmbH & Co. KG ist wirtschaftlich ein Unternehmen, besteht aber rechtlich aus zwei Gesellschaften: Der KG, die die eigentlichen unternehmerischen Aktivitäten betreibt, und der Komplementär-GmbH, die der Haftungsbeschränkung dient. Das Unternehmen wird am Markt nur dann als Einheit auftreten, wenn die beiden Gesellschaften auch rechtlich miteinander verbunden werd...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Fristsetzung

Rz. 68 Mit Zwischenverfügung kann die Beibringung eines Erbscheins aufgegeben werden, dies auch gegenüber vorhandenen öffentlichen Verfügungen von Todes wegen, wobei aber die vorrangige Auslegungspflicht durch das GBA zu beachten ist.[184] Über eine solche Zwischenverfügung kann das GBA nicht die eigene Auslegungsarbeit wegdelegieren. Rz. 69 Mit einer Zwischenverfügung kann n...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Anforderungen an die Bestimmtheit der Bewilligung

Rz. 31 Die Bestimmtheit des schuldrechtlichen Anspruchs richtet sich nach Schuldrecht. Danach müssen der Gläubiger bestimmt, bei Verträgen zugunsten Dritter bestimmbar, der Schuldner bestimmt und der Inhalt der Leistung bestimmt oder eindeutig bestimmbar sein.[88] Wegen der durch die Vormerkung vermittelten Drittwirkung des gesicherten Anspruchs (Sicherungs- und Rangwahrungs...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Mittelbare Beteiligung

Rz. 201 Vor dem HRefG war es streitig, der Rechtsformzusatz auch beigefügt werden muss, wenn auf der zweiten, dritten oder späteren Stufe einer mehrstöckigen GmbH & Co. KG wenigstens eine natürliche Person unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aufkommt.[601] § 19 Abs. 2 HGB stellt klar, dass alle mehrstufigen Gesellschaften erfasst sind und ein Hinweis auf ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Gründung (Kosten, Publizität)

Rz. 549 Die erste Stufe einer jeden Gesellschaft ist die Gründung. Kosten und Publizität können die Wahl einer Rechtsform durch die Familienmitglieder maßgeblich mitbestimmen. Rz. 550 Die Gründung einer GbR ist nahezu kostenneutral. Formerfordernisse bestehen grds. nicht, allerdings erfordern die auf Ebene der Holding-Gesellschaft zu vereinbarenden Bindungen zwischen den Fami...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Mangelnde Antragsberechtigung

Rz. 35 Das Hindernis liegt in der mangelnden Antrags- oder Bewilligungsberechtigung der Beteiligten, wenn der Erklärende selbst nicht zum Kreis der Berechtigten gehört[87] oder der die Bewilligende in seiner Verfügungsbefugnis durch ein absolutes Verfügungsverbot beschränkt ist. Rz. 36 Liegt nur eine relative Verfügungsbeschränkung (vgl. dazu § 19 GBO Rdn 92 ff.) vor, so ist ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besonderheiten bei Übertragung des Gesellschaftsanteils eines Kommanditisten

Rz. 929 Die Haftung des neuen Kommanditisten (Erwerber des Gesellschaftsanteils) richtet sich ebenso wie beim Eintritt in eine KG als Kommanditist nach § 173 HGB.[1260] Die bereits durch den Veräußerer geleistete Einlage (Haftsumme) wirkt auch für den Erwerber weiterhin haftungsbefreiend i.S.v. § 171 Abs. 1 Halbs. 2 HGB.[1261] Eine unbeschränkte Haftung droht dem Erwerber gem...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Tabellarischer Überblick

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Erbschein bei Vor-/Nacherbschaft

Rz. 56 a) Ist für einen Vorerben ein Erbschein erteilt worden, so gilt für den Inhalt § 352b FamFG. Nacherben[93] sind nach Möglichkeit mit Namen[94] anzugeben. Anzugeben sind weiter Befreiungen des Vorerben[95] und diesem zugewendete Vorausvermächtnisse, wenn es sich um einen alleinigen Vorerben handelt.[96] Ist das Nacherbenrecht unvererblich, so ist dies anzugeben.[97] Ist...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Früherer Antrag zurückgewiesen oder zurückgenommen

Rz. 118 Wird der früher gestellte Antrag zurückgewiesen, so ist ebenfalls zu unterscheiden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Aufnahmevertrag mit dem neuen Gesellschafter/Eintragung in das Handelsregister

Rz. 906 Der Beitritt neuer Gesellschafter in eine KG erfolgt durch Aufnahmevertrag zwischen dem Beitretenden und allen bisherigen Gesellschaftern. Die KG selbst ist nicht Vertragspartei.[1231] Der Gesellschaftsvertrag kann die Aufnahme neuer Gesellschafter erleichtern. Insb. kann der Komplementär ermächtigt werden, nach seiner eigenen Wahl weitere Kommanditisten in die KG au...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Überblick

Rz. 1025 Die Praktikabilität der Einheits-GmbH & Co. KG wurde vielfach infrage gestellt, weil die Beteiligung der KG an der Komplementär-GmbH Probleme bei der Beschlussfassung und dem Kapitalschutz mit sich brächten. Jedenfalls im Hinblick auf die Beschlussfassung haben sich diese Probleme durch die Neueinführung von § 170 Abs. 2 HGB erledigt. I.Ü. lassen sie sich bei sachge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Form und Auslandsbeurkundungen

Rz. 6 Die Gründung der GmbH und die Vereinbarung der Satzung bedürfen der notariellen Beurkundung gem. § 2 GmbHG. Durch das DiRUG und das DiREG wurde ein neuer § 2 Abs. 3 GmbHG ergänzt, der nun ausdrücklich die Möglichkeit einer Online-Gründung mittels Videokommunikation der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) sowohl als Bar-, wie auch als Sachgründung vorsieht.[15] (ausfüh...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Komplementärfähigkeit

Rz. 562 Vom Ansatz her ist es unbestritten, dass die UG (haftungsbeschränkt) sich an anderen Gesellschaften genauso beteiligen kann wie dies einer GmbH möglich ist. Umstritten war lange die Frage, ob aus der Pflicht zur Rücklagenbildung folgt, dass die UG (haftungsbeschränkt) nicht Komplementärin einer KG sein kann, wenn sie nicht vermögensmäßig an der Gesellschaft beteiligt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 3. Außerinsolvenzliche Rechtsfolge der Rückzahlung des Kommanditkapitals (§ 172 Abs. 4 HGB)

Rz. 293 Rückzahlungen des Kommanditkapitals / der Hafteinlage an den Kommanditisten lassen seine persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der KG gegenüber den Gesellschaftsgläubigern nach § 172 Abs. 4 HGB wiederaufleben.[512] Gläubiger der KG können den Kommanditisten dann nach §§ 171, 172 Abs. 4 HGB in Anspruch nehmen, auch wenn sie wissen, dass der Kommanditist nicht zur ...mehr

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§ 3 Firmenrecht / 2. Rechtsformzusatz

Rz. 185 Nach § 19 Abs. 1 Nr. 3 HGB muss bei einer KG die Bezeichnung "KG" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung der Firma hinzugefügt werden. Die Gesetzesbegründung[557] nennt in diesem Zusammenhang nur "KG". infrage kommt allenfalls noch "Kommanditges.",[558] "Kommandit-Ges." oder "KommanditG".[559] Es müssen also reine Rechtsformzusätze in die Firm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes

Rn. 105 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Insoweit gelten die Legaldefinitionen der §§ 8, 9 AO; die Beurteilung, ob objektiv erkennbare Umstände auf die Beibehaltung und Nutzung einer Wohnung schließen lassen, liegt weitgehend auf tatsächlichem Gebiet und obliegt im Wesentlichen dem FG, BFH vom 12.11.2020, III R 6/20, BFH/NV 2021, 646; BFH vom 25.07.2019, III R 46/18, BFH/NV 2020, ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Öffentliche Verfügung von Todes wegen

Rz. 388 Auch durch ausländische Urkundspersonen erstellte öffentliche Urkunden, die Verfügungen von Todes wegen beinhalten, können nach § 35 Abs. 1 S. 2 GBO zum Nachweis der Erbfolge vorgelegt werden.[1166] Das Grundbuchamt kann diese Dokumente berücksichtigen und eine Prüfung der Erbfolge vornehmen, muss das aber nicht. Rz. 389 Eine öffentliche Urkunde liegt vor, wenn sie vo...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich der Informationsrechte

Rz. 887 Informationsrechte der Gesellschafter beziehen sich auf alle außergewöhnlichen und gewöhnlichen "Gesellschaftsangelegenheiten" (vgl. § 717 BGB). Darunter fällt grds. alles, was die Gesellschaft betrifft, insb. die Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse der KG, ihre Beziehungen ggü. Dritten und ihre Beziehungen zu den Gesellschaftern.[1203] Nicht abschlie...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Spaltung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Vollständigkeit des Ersuchens

Rz. 70 Das Ersuchen um Eintragung des Zwangsversteigerungsergebnisses muss vollständig sein. Das GBA hat ein Ersuchen, das nur auf Übernahme eines Teils des Versteigerungsergebnisses in das Grundbuch gerichtet ist, als ungesetzlich abzulehnen.[128] Das Ersuchen darf nur einheitlich durch Vollzug oder Ablehnung erledigt werden.[129]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Auseinandersetzung

Rz. 4 Aus welchem Grund die Eintragung eines Erben oder eines an der Gütergemeinschaft Beteiligten als neuer Gläubiger erfolgen soll, ist gleichgültig. Jedoch muss es sich stets um die Übertragung einer Nachlasshypothek im Wege einer Auseinandersetzung handeln. Die Bestimmung ist daher weder anwendbar auf die Neubestellung oder Verpfändung eines zum Nachlass gehörenden Grund...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Zeugnis

Rz. 134 Ebenso soll ein Nachweis bei Offenkundigkeit überflüssig sein. Das ist, ebenso wie beim Erbschein, in der Begründung unzutreffend. Die Weiterleitung einer beglaubigten Abschrift der Ausfertigung an das GBA mit Vorlagebescheinigung wird nicht anerkannt, er muss durch Vorlage einer Ausfertigung geführt werden.[265] Das ist aber ebenso wie beim gleichgelagerten Verlange...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Formelle Bedeutung des Antragsgrundsatzes

Rz. 9 1. Ist ein Antrag erforderlich, so ist das GBA bei der Erledigung an den Umfang des gestellten Antrags gebunden. Dies gilt auch bei einem Ersuchen nach § 38 GBO.[8] Rz. 10 Keine Bindung des GBA besteht jedoch an Vorschläge des Antragstellers für die Fassung der Eintragung.[9] Es hat von sich aus das mit den Eintragungsanträgen Gewollte klar zum Ausdruck zu bringen[10] u...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / I. Rechtsnatur

Rz. 2232 Die KGaA ist eine Mischform aus KG und AG. Geregelt ist sie in den §§ 278 ff. AktG. Nach § 278 Abs. 2 und Abs. 3 AktG gilt sowohl das HGB als auch das AktG. Die KGaA ist eine juristische Person. Mit der AG hat sie die Zerlegung eines Teils des Kapitals in Aktien und die Börsenfähigkeit gemeinsam. Eine Parallele zur KG besteht, weil es zwei Gesellschaftergruppen gibt...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterbeschluss

Rz. 1137 Nach der gesetzlichen Regelung sind Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH & Co. KG grds. einstimmig zu fassen (§ 109 Abs. 3 HGB). Eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist grds. möglich (§ 108 HGB) und vielfach auch sinnvoll. Denn das gesetzlich vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip wird Gesellschafterbeschlüsse vielfach verhindern. Bei einer beteiligungsiden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Unstreitige Fälle zur Zwischenverfügung

Rz. 31 Die Ermessensausübung hin zum Erlass einer Zwischenverfügung hat jedenfalls bei kleineren formellen Antragsmängeln und zur Sicherung der Kosten zu erfolgen. Das GBA muss in diesen Fällen zwischenverfügen; ein Ermessen besteht nicht: Rz. 32mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Andere Fälle der Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 8 Durch die Rechtsprechung ist § 40 GBO auf andere erbgangsähnliche Fälle der Gesamtrechtsnachfolge ausgedehnt worden:[18]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Ersuchen einer Behörde

Rz. 2 Zum Begriff Behörde siehe § 29 GBO (vgl. § 29 GBO Rdn 102). Rz. 3 Unter Ersuchen ist der Eintragungsantrag der Behörde zu verstehen, welcher grundsätzlich auch die sonst notwendigen weiteren Erfordernisse weitgehend ersetzt (i.E. siehe Rdn 72). Das Ersuchen hat sich auf eine Grundbucheintragung zu richten. Soweit aufgrund der Mitteilung einer Behörde das GBA eine Eintrag...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / h) Jahresabschluss und Publizität

Rz. 1148 Für den Jahresabschluss einer GmbH & Co. KG sowie dessen Prüfung und Offenlegung ist zu unterscheiden, ob an der Gesellschaft neben der Komplementär-GmbH auch eine natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist.[1521]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Fälle der Rechtsübertragung

Rz. 16 Übertragung ist neben der rechtsgeschäftlichen Abtretung und Auflassung auch die Übertragung kraft Gesetzes oder aufgrund richterlicher Anordnung; auch die Überweisung an Zahlungs Statt ist eine Übertragung. Sie kann im Gegensatz zu einer etwa vorhergehenden selbstständigen Pfändung ohne Voreintragung des betroffenen Erben geschehen. Die Voreintragungspflicht entfällt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Neuer Antrag

Rz. 5 Ein völlig neuer Antrag kann weder als Haupt- noch als Hilfsantrag zum Gegenstand der Beschwerde gemacht werden.[6] Ein solcher Antrag ist im Beschwerdeverfahren unzulässig. Über ihn hat zunächst das Grundbuchamt zu entscheiden; wird er gleichwohl mit der Beschwerde verfolgt, so ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.[7] Neu ist ein Antrag, wenn er die Angele...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Bei Anfechtung einer Zwischenverfügung

Rz. 15 Ist eine Zwischenverfügung angefochten, so beschränkt sich das Verfahren und damit die Nachprüfung auf die in dieser Zwischenverfügung geltend gemachten Bedenken oder Eintragungshindernisse.[29] Zu dieser Nachprüfung ist der gesamte Tatsachenstoff heranzuziehen.[30] Werden mehrere Beanstandungen erhoben, die jede für sich die Zurückweisung des Antrags rechtfertigen wü...mehr

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§ 3 Firmenrecht / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Rechtsmittel

Rz. 40 Die Einleitung eines Zwangsberichtigungsverfahrens stellt eine Sachentscheidung dar, die in Form eines begründeten mit einer Rechtsbehelfsbelehrung (§ 39 FamFG) versehenen Beschlusses (§ 38 FamFG)[84] zu treffen ist und gegen die den betroffenen Beteiligten das Rechtsmittel der Grundbuchbeschwerde nach den §§ 71 ff. zusteht.[85] Dies gilt auch für die Ablehnung der Ei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Zurückweisung eines Eintragungsantrags

Rz. 17 Mit der Beschwerde anfechtbar sind die Zurückweisung eines gestellten Eintragungsantrags, die Zurückweisung eines Eintragungsersuchens nach § 38 GBO sowie die Ablehnung einer Anregung, eine Eintragung von Amts wegen vorzunehmen.[35] Im Rahmen der Beschwerde können sämtliche Gründe geltend gemacht werden, die geeignet sind, die Zurückweisung des Antrags durch das Grund...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Greite, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, FR 2011, 244 (kein Kindergeld nach den §§ 62ff EStG für in der Türkei lebende Kinder eines deutschen Staatsangehörigen türkischer Abstammung); Mai, Anmerkung zu BFH vom 15.07.2010, III R 6/08, HFR 2011, 35; Lemaire, Anmerkung zu FG Köln EFG 2012, 421, EFG 2012, 422 (Wohnsitz minderjähriger Kinder bei langjährigem Auslandsauf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Zurückweisung eines Berichtigungsantrags

Rz. 38 Wird die Berichtigung des Grundbuchs beantragt, so wendet sich der Antragsteller gegen eine bestehende Eintragung oder Löschung. Wenn dieser Antrag vom Grundbuchamt zurückgewiesen wird, ist grundsätzlich die Beschwerde nach Abs. 1 und 2 statthaft.[152] Bei der Einlegung der Beschwerde zum Zwecke der Rücknahme eines Eintragungsantrages ist die Beschwerde unzulässig, da...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Antragsbefugnis – Partei kraft Amtes

Rz. 88 Die Antragsbefugnis bezieht sich auf das Recht, die Antragsberechtigung auszuüben. Sie ist Ausfluss der sachlich-rechtlichen Verfügungsbefugnis des Aktiv- bzw. Passivbeteiligten. Grundsätzlich ist der Antragsberechtigte auch antragsbefugt. Seine Verfügungsbefugnis kann aber beschränkt sein oder gänzlich fehlen, wie beim Insolvenzverfahren, bei Nachlasspflegschaft und ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Umfang der Prüfungspflicht des GBA bei inländischen öffentlichen Urkunden

Rz. 140 Zu prüfen hat das GBA lediglich die zur Begriffsbestimmung notwendigen einzelnen Tatbestandsmerkmale der "öffentlichen Urkunde" in dem vorstehend geschilderten Umfang. Liegen diese vor, so ist für das GBA sowohl der Beweis der Echtheit der Urkunde als auch der Beweis der Wahrheit der bezeugten Tatsachen als erbracht anzusehen.[368] Bei Anträgen auf Anlegung eines Gru...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 8.3.1 Beauftragung von natürlichen Personen

Die KSA setzt die Beauftragung einer natürlichen Person voraus. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn ein einzelner (freischaffender) Künstler/Publizist Vertragspartner ist. Abgabepflicht besteht aber auch dann, wenn die künstlerische/publizistische Leistung von einer Personengruppe, z. B. einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), oder eines inhabergeführten Unternehmens er...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Verhältnis zu Umstrukturierungsmaßnahmen außerhalb des UmwG

Rz. 16 Durch das Analogieverbot (i.e.S.) und den numerus clausus im UmwG werden Umstrukturierungsmaßnahmen nach den allgemeinen zivil- und gesellschaftsrechtlichen Regeln nicht ausgeschlossen. Möglich sind auch in Sonderkonstellationen Umwandlungsmaßnahmen aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften oder auf Grundlage des Kirchenrechts.[37] Verzichtet man auf die Vorteile d...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Vertretung bei der Gründung

Rz. 11 Die Beteiligten können sich bei der Gründung vertreten lassen. Gem. § 2 Abs. 2 GmbHG bedarf die Vollmacht der notariellen Beurkundung oder Beglaubigung; diese kann gem. § 2 Abs. 2 Satz 2 GmbHG auch per Vidoekommunikation erfolgen. Tritt eine Kapitalgesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft als Gründer auf, so ist zum Nachweis der Vertretungsberechtigung ein a...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 3. Ablauf der Verschmelzung mit Übersicht

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Prozessuales

Rn. 240 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wurde einem Elternteil bereits Kindergeld gewährt und erhebt der andere Elternteil Klage mit dem Ziel, dass ihm Kindergeld gewährt wird, droht zwar im Falle des Erfolgs der Klage eine Doppelzahlung, es liegt jedoch kein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs 3 FGO) vor, BFH vom 26.08.2003, VIII R 91/98, BFH/NV 2004, 324; Selder in Brandis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Identifizierung der Kinder, die nicht nach einem Steuergesetz stpfl sind (§ 139a Abs 2 AO) (§ 63 Abs 1 S 4 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist das Kind nicht nach einem Steuergesetz stpfl (139a Abs 2 AO), erfolgt die Identifizierung durch andere geeignete Nachweise, A 22.2 Abs 1 DA-KG 2023. StPfl iSd § 139a Abs 2 AO ist jeder, der nach einem Steuergesetz stpfl ist, also alle natürlichen Personen, bei denen eine unbeschränkte StPfl nach § 1 Abs 1 S 1 EStG oder § 1 Abs 2 EStG bes...mehr

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§ 3 Firmenrecht / bb) Übernahme des vollständigen Namens der Namensgeberin

Rz. 178 Z.T. wird der Grundsatz der Firmenkontinuität oder der Firmenidentität angeführt, der verlangen soll, dass die Firma der namengebenden Gesellschaft vollständig in die Firma der OHG (KG) aufzunehmen ist. Wenngleich der Name als solcher nicht täuschen könne,[540] könnten Schwierigkeiten auftreten, wenn die namengebende Firma Sachbestandteile enthält, die in Bezug auf d...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr