Fachbeiträge & Kommentare zu KG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die verschiedenen Arten der Gewinnermittlung

Rn. 2 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Gewinne aus LuF werden nunmehr wie folgt ermittelt: Gewinnermittlung durch BV-Vergleich nach § 4 Abs 1 EStG , wenn der LuF buchführungspflichtig ist (§§ 140, 141 AO) und tatsächlich Bücher führt; ob Buchführungspflicht besteht, ist nach den Grenzen des § 141 AO zu ermitteln. Eine Verpflichtung nach § 140 AO kann sich aus der Eintragung eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Das Kind muss bei Erlass (§§ 38 III 3, 60 S 3; München FamRZ 19, 1706) der anzufechtenden Entscheidung, nicht erst bei Beschwerdeeinlegung, 14 Jahre alt u darf nicht geschäftsunfähig sein. Es muss sich entweder um ein die Person des Kindes betreffenden Verfahrens handeln (§ 60 S 1) oder um ein solches, bei dem das Kind v Gericht angehört werden soll (§ 60 S 2). Das könn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Zur Erhebung eines Sachverständigenbeweises kann es auf Antrag einer Partei (§ 403), gem § 144 I 1 aber auch vAw (§§ 3, 273 II, 287 I 2, II, 372, 442, vgl § 412) kommen. In der Praxis wird das Gericht idR nur auf einen entspr Parteiantrag hin tätig. Dies entspricht dem Gesamtbild der ZPO (Verhandlungsgrundsatz; s § 284 Rn 39). Dem Beweisantritt nach § 403 kommt damit en...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde.

Rn 8 Der stattgebende Beschl ist gem Abs 2 S 2 auch dann nicht anfechtbar, wenn erst das Beschwerdegericht dem erstinstanzlich ganz oder tw zurückgewiesenen Antrag stattgibt (BGH BauR 12, 133; Köln 15.5.19 – I-5 W 3/19). Dies gilt auch für den Beschl, mit dem von dem SV eine schriftliche Ergänzung gefordert wird, u für den Beschl der nachträglichen Erweiterung der Beweisfrag...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Einzelfälle

Rz. 144 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausführlich hat sich das BMF zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Vermittlung von grenzüberschreitenden Personenbeförderungsleistungen im Luftverkehr durch Reisebüros geäußert (BMF vom 06.02.2014, Az IV D 2 – S 7200/07/10012, BStBl I 2014, 269). Rz. 145 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Bemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 UStG f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassung, Duldung.

Rn 6 Eine Unterlassungsverpflichtung iSd Norm liegt vor, wenn der Vollstreckungstitel vom Schuldner Untätigkeit fordert, so dass durch ihn ein bestimmter Kausalverlauf nicht (mit-)beeinflusst wird. Auf diese Weise soll der Eintritt des im Titel bezeichneten unerwünschten Erfolges verhindert werden. In vielen Fällen genügt eine Verpflichtung des Schuldners zu passivem Verhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 3 § 155a ist nach seinem Wortlaut ausdrücklich ausschließlich anwendbar für Anträge auf erstmalige Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern nach § 1626a II BGB; Sorgeanträge nach § 1671 II BGB sind nicht erfasst. Die Vorschrift des § 155a ist nicht anwendbar, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern nach Begründung der gemeins...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Keine Buchführungspflicht (§ 13a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 45 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Eine Anwendung der Durchschnittssatzgewinnermittlung ist ausgeschlossen, wenn für den einzelnen Betrieb eine gesetzliche Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO besteht und der LuF hierauf hingewiesen wurde. Soweit das Gesetz davon spricht, dass der StPfl nicht buchführungspflichtig sein dürfe, ist dies unpräzise; die Buchführungspflicht bez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift entwickelt die bereits in § 50b FGG aF geregelte Kindesanhörung weiter, wobei insb die Verpflichtung des Gerichts zur Anhörung des Kindes stärker hervorgehoben wird (BTDrs 16/6308, 240). Die persönliche Anhörung des Kindes dient neben der Gewährung des rechtlichen Gehörs va auch der Sachaufklärung gem § 26 (BTDrs 16/6308, 416; BGH FuR 19, 103; FuR 17, 23;...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Notwendigkeit.

Rn 13 Der Rechtspfleger prüft, ob die festzusetzenden Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren, § 91 I. Dies gilt für Gerichts- und Anwaltskosten. Nach § 91 II 1 gelten die gesetzlichen Gebühren und Auslagen des Rechtsanwalts der obsiegenden Partei stets als zweckentsprechende Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32004R0805 Art. 2 EuVTVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung ist in Zivil- und Handelssachen anzuwenden, ohne dass es auf die Art der Gerichtsbarkeit ankommt. Sie erfasst insbesondere nicht Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtliche Angelegenheiten sowie die Haftung des Staates für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte (›acta jure imperii‹). (2) Diese Verordnung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeiner Verfahrensgang.

Rn 4 Der Prozess wird ggü jedem einzelnen Streitgenossen durch individuelle Klagezustellung mit der Folge der Rechtshängigkeit in Gang gesetzt. Eine Klageerhebung im Wege einer eventuellen Streitgenossenschaft, also für den Fall, dass der Kl im Verfahren gegen den vorrangig verklagten Streitgenossen unterliegt, ist unwirksam, weil sie an eine außerprozessuale Bedingung, näml...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Forderungen und Beweismittel (Abs 2 S 1 und 2).

Rn 15 Anzugeben sind Forderungen auf Arbeitseinkünfte (s § 850 Rn 11 ff) und sonstige Einkünfte wie Renten und Pensionen, Unterhaltsrenten, Mieteinkünfte, Kontoguthaben, Versicherungsleistungen, Mieteinnahmen etc (s § 850 Rn 11 ff, § 850i Rn 7 ff). Ebenfalls anzugeben sind sonstige Rechte (s §§ 857, 859). Jeweils sind die Auskünfte mit den die Identifizierung ermöglichenden ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchführung

Rz. 115 [Autor/Stand] Die Durchführung des Feststellungsverfahrens setzt voraus, dass die Werte für die Erbschaftsteuer oder für eine andere Feststellung i.S.d. § 151 BewG von Bedeutung sind. Die Entscheidung über eine Bedeutung für die Steuer trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer zuständige Finanzamt.[2] Für die Entscheidung über eine Bedeutung für eine andere ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beschwerdeberechtigung, Abs 3 S 2.

Rn 22 Eine Beschwerdebefugnis des Jugendamts kann sich unmittelbar aus § 59 I ergeben, wenn es durch die Entscheidung in eigenen Rechten betroffen ist. Rn 23 Als Amtsvormund oder Amtspfleger ist es iRd ihm übertragenen Befugnisse gesetzlicher Vertreter des Kindes und als solcher Verfahrensbeteiligter gem § 7 I oder § 7 II Nr 1 FamFG. In dieser Funktion ist das Jugendamt unmit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Kontradiktorisches Verfahren vor einem deutschen Gericht.

Rn 3 Prozessvergleiche gem § 794 I 1 setzen voraus, dass sie vor einem deutschen Gericht abgeschlossen werden; dies sind zunächst Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Der Vergleich kann auch vor einem Strafgericht, bspw im Privatklageverfahren oder dem Adhäsionsverfahren, geschlossen werden (Stuttg NJW 64, 110, 111 [OLG Stuttgart 30.07.1963 - 8 W 111/63]), auch im Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorgehen bei der Räumung.

Rn 25 Diejenigen Sachen, die nicht zum Vollstreckungsgegenstand zählen und auch nicht wegen beizutreibender Kosten zu pfänden sind – und soweit sie nicht als offensichtlicher Unrat sofort zu entsorgen sind, siehe unten s.u. Rn 38 –, werden vom GV verpackt (ein Anspruch auf Sortierung der Sachen besteht nicht, AG Siegen DGVZ 89, 44), entfernt und dem Schuldner oder im Falle s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Streitverkündung/Nebenintervention.

Rn 15 Drittbeteiligungen sind im selbstständigen Beweisverfahren zulässig (BGH NJW 97, 859; BGH BauR 98, 172). Es herrscht Streit, ob das rechtliche Interesse des Nebenintervenienten bereits gegeben ist, wenn dieser bloß ein rein wirtschaftliches Interesse hat (LG Darmstadt IBR 13, 1040), oder ob ein rechtliches Interesse an dem Obsiegen der unterstützten Partei vorliegen mu...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / aa) Hauptsacheverfahren

(1) In Familienstreitsachen gilt über § 113 Abs. 1 FamFG bezüglich Sachvortrag, Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts, Beweisverfahren, Beweismaß und Dispositionsmöglichkeiten über den Verfahrensgegenstand ein Verweis auf die Regelungen der ZPO.[22] Die Regelungen der Verfahren vor dem Amtsgericht (§§ 495 bis 510b ZPO) sind davon nicht erfasst, da § 113 Abs. 1 Satz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mittel der Glaubhaftmachung.

Rn 3 Bei der Glaubhaftmachung kommen nicht nur die in §§ 371 ff geregelten Beweismittel des Strengbeweises in Betracht, sondern va die Versicherung an Eides statt, die von Dritten, aber auch von den Parteien selbst stammen kann (vgl Celle NJW-RR 87, 447, 448). Ausgeschlossen ist sie nur in den Fällen der §§ 44 II, 406 III und 511 III. Erforderlich ist dabei stets eine eigene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 Die durch das Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren im Jahre 2005 neu geschaffene Vorschrift ist durch das am 1.11.12 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 19.10.12 teilweise neugefasst worden (BGBl I 12, 2182) (zur Reform des KapMuG allg: vgl Halfmeier DB 12, 2145; S...mehr

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AGS 04/2024, Streitwert ein... / II. Die Wertfestsetzung

1. Der Gesamtwert Der Streitwert beträgt gem. § 39 Abs. 1 GKG insgesamt 5.974,00 EUR und ist zusammengesetzt aus dem Wert der Zustimmungsklage von 4.000,00 EUR und dem Wert der Mängelbeseitigungsklage über 1.974,00 EUR. 2. Wert der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin Maßgebend für die Bemessung des Wertes der Klage auf Erlaubnis der Aufnahme der Lebensgefährtin...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / bb) Voraussetzungen

(1) § 115 FamFG erfasst zum Ersten Angriffs- und Verteidigungsmittel, wozu Tatsachenbehauptungen und deren Bestreiten, Einwendungen (z.B. Gestaltungsrechte, Aufrechnung), Beweisanträge und Beweiseinreden gehören.[55] Veränderungen des Verfahrensgegenstandes (auch selbstständige Angriffe genannt) wie Antragserweiterung, Antragsänderung oder Erheben eines Widerantrags fallen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Voraussetzungen für die Feststellung eines Verstoßes.

Rn 11 Eine ›Richterentziehung‹ (§ 16 S 2 GVG) durch Handlungen der Rechtsprechungsorgane setzt – anders als bei Einwirkungen von außen – immer eine nach objektiver Betrachtungsweise willkürliche Maßnahme voraus und kann nicht bereits bei einem sog error in procedendo (Verfahrensirrtum des Gerichts) angenommen werden (BVerfG NJW 99, 1020 [BVerfG 24.11.1998 - 2 BvL 26/91]; BVe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Anwaltswechsel.

Rn 14 Werden im Verlauf eines Rechtsstreits infolge eines Anwaltswechsels mehrere Anwälte tätig, so sind ihre Kosten dann erstattungsfähig, wenn der Anwaltswechsel notwendig war (§ 91 II 2). Im Einzelnen gilt nach der Rspr Folgendes: Beim Tod des Anwalts ist grundsätzlich von einem notwendigen Anwaltswechsel auszugehen (Frankf AnwBl 80, 517 = MDR 80, 1026 = Rpfleger 81, 29 = ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zusammentreffen.

Rn 3 Mehrere Ansprüche müssen zum Zeitpunkt der auf die Wertfestsetzung aufbauenden Folge, zB einer Verweisung nach § 506 I ZPO, gleichzeitig geltend gemacht werden. Ob es sich um anfängliche oder nachträgliche Anspruchshäufung oder um das Ergebnis einer zulässigen Prozessverbindung nach § 147 ZPO handelt, ist unerheblich. Die Klagenhäufung muss prozessual zulässig sein, bea...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 250 ZPO – Form von Aufnahme und Anzeige.

Gesetzestext Die Aufnahme eines unterbrochenen oder ausgesetzten Verfahrens und die in diesem Titel erwähnten Anzeigen erfolgen durch Zustellung eines bei Gericht einzureichenden Schriftsatzes. Rn 1 Die Vorschrift regelt nur die Form und gilt für die Aufnahme der Verfahren in den Fällen der §§ 239, 240, 242, 243 (nur Nachlassinsolvenz), (uU) § 246 II und für die Anzeige in d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anfechtung.

Rn 12 Die Anfechtung richtet sich nach dem Entscheidungstyp. Urteile nach Abs 1 sind in der Hauptsache mit den allgemeinen Rechtsbehelfen anfechtbar (Berufung, Revision, Einspruch). In diesem Fall bezieht sich die Anfechtung auch auf den Ausspruch über die Räumungsfrist. Es ist auch möglich, diesen gesondert anzugreifen. Dann ist die (isolierte) sofortige Beschwerde nach Abs...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Teilweise übereinstimmende Erledigungserklärung.

Rn 41 Eine tw Erledigungserklärung ist zulässig, wenn und soweit der für erledigt erklärte Teil abtrennbar ist. Die Voraussetzungen des § 301 brauchen nicht vorzuliegen. Die tw Erledigungserklärung kann den Teil eines Streitgegenstandes oder bei objektiver Klagehäufung einen von mehreren Streitgegenständen betreffen. Erklären die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend, ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schadensersatzklagen aufgrund falscher, irreführender oder unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformationen (I Nr 1).

Rn 2 Die Tatbestandsvariante des § 32b I Nr 1 setzt ihrem Wortlaut gemäß nur voraus, dass der geltend gemachte Schaden infolge der falschen, irreführenden oder unterlassenen öffentlichen Kapitalmarktinformationen verursacht wurde, nicht aber, dass der verfahrensgegenständliche Schaden auf eine bestimmte spezialgesetzliche Anspruchsgrundlage gestützt wird (BTDrs 17/6051, 57; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Foto-, Film- und Videoaufnahmen.

Rn 32 Soweit Foto-, Film-, Video- oder ähnliche Bildaufzeichnungen unter Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entstanden sind, können sie grds ebenfalls nicht als Beweismittel verwertet werden (BVerfGE 101, 361, 393 ff = NJW 00, 1021, 1022 f; BGHZ 35, 363, 365 = NJW 61, 2059 – Ginsengwurzel; Ddorf NJW 07, 780 f; ausf Horst NJW 09, 1787 ff; Elzer NJW 13, 3537 ff; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Statthaftigkeit (Abs 1).

Rn 9 Ob die sofortige Beschwerde eröffnet ist, wird durch das Enumerationsprinzip (Abs 1 Nr 1) einerseits, eine beschränkte Generalklausel (Abs 1 Nr 2) andererseits bestimmt. Die sofortige Beschwerde findet zum einen dann statt, wenn dies in der ZPO sowie in anderen Gesetzen, die auf die ZPO verweisen (vgl etwa §§ 4, 6 InsO, § 17a IV 3 GVG für Entscheidungen der Amts- und La...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verbindung von Teil- und Grundurteil (Abs 1 S 2).

Rn 17 Fehlt es bei einem einheitlichen Streitgegenstand (Abs 1 S 1 Var 2) an der Unabhängigkeit des Teil- vom Schlussurteil, kann ein Teilurteil gleichwohl ergehen, wenn es mit einem Grundurteil iSd § 304 über den Rest verbunden wird (BGH NJW 01, 760, 761 [BGH 05.12.2000 - VI ZR 275/99]). Die Verbindung mit dem Grundurteil ist das ›Gegengift‹ für die drohende Widersprüchlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Durchführung der Anhörung.

Rn 18 Anders als in § 159 IV enthält das Gesetz für die Anhörung der Eltern des Kindes keine Vorgaben. Die Gestaltung steht im Ermessen des Gerichts, das über Zeit und Ort der Anhörung sowie die Anwesenheit weiterer Verfahrensbeteiligter frei entscheiden kann. Erforderlich ist eine persönliche Anhörung der Eltern, die es dem Gericht ermöglicht, sich einen unmittelbaren Eindr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Passivprozesse.

Rn 16 Richtet sich eine Leistungsklage gegen Gesamthänder, liegt eine materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft vor, sofern die Gesamthänder nur gemeinsam zur Erfüllung in der Lage sind (BGH NJW 00, 291 f [BGH 15.10.1999 - V ZR 141/98]; 75, 310 f [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]). Diese Voraussetzung greift bei echten Gesamthandsverbindlichkeiten ein, die – wie de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besorgnis.

Rn 3 Hinsichtlich der Leistungsverweigerung besteht Besorgnis der nicht rechtzeitigen Leistung, wenn aus den Erklärungen des Schu oder seinem gesamten Verhalten über die bloße Nichtleistung hinaus der Schluss zu ziehen ist, dass er nicht leisten wolle (Ddorf MDR 15, 1285), insb wenn Schu die Forderung ernstlich bestreitet (BGHZ 5, 344; BGH NJW 03, 1395) oder fortgesetzt Zahl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwingende Anhörung des Schuldners (S 2).

Rn 3 Das Verfahren ist kontradiktorisch (Karlsr 6.12.23 – 6 W 43/23, Rz 11), der Entscheidung geht aus Gründen des rechtlichen Gehörs nach S 2 zwingend eine Anhörung des Schuldners voraus (Karlsr 13.10.22 – 6 W 39/22, Rz 38 = GRUR 23, 680). Die Anhörung eines Prozessbevollmächtigten genügt jedoch (Ddorf MDR 58, 42). Auch im Anwaltsprozess ist aber eine eigene Erklärung des S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Sozialgerichtsbarkeit.

Rn 11 Der § 51 SGG enthält eine ggü der Generalklausel des § 40 VwGO umfangreiche enumerative Sonderzuweisung an die Sozialgerichte als besondere Verwaltungsgerichte für die dort genannten Streitigkeiten mit spezialgesetzlicher Ergänzungsmöglichkeit (§ 51 I Nr 10 SGG). Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Apotheken ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kein Erfordernis für eine Bestellung.

Rn 26 An der Erforderlichkeit der Bestellung eines Verfahrensbeistands kann es fehlen, wenn Entscheidungen von geringer Tragweite im Raum stehen, die sich auf die Rechtspositionen der Beteiligten und auf die künftige Lebensgestaltung des Kindes nicht in erheblichem Umfang auswirken. Das kann zB in einem Umgangsverfahren angenommen werden, in dem die Vorstellungen der Eltern ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Stattgebender Beschluss.

Rn 3 Er entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss gem § 359. Daraus, dass das Gericht an die Tatsachenbehauptungen gebunden ist, ergibt sich nicht, dass in den Beschl die Formulierungen des Antrags übernommen werden müssen; zum Abweichen v Wortlaut der Antragstellung besteht Veranlassung bei Gefahr der Missverständlichkeit (Köln 27.12.16 – 5 W 41/16; Rostock 18.8.20 – 5 W ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 4.3 Einschaltung von Personengesellschaften

Rz. 30 Mit § 19a Abs. 1 S. 2 EStG ergibt sich, dass "Vermögensbeteiligung am Arbeitgeber-Unternehmen" auch über eine Personengesellschaft gehalten werden können. Der mittelbare Erwerb von Vermögensbeteiligungen durch eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (z. B. eine GbR oder eine GmbH & Co. KG) schließt somit die vorübergehende Steuerfreiheit nach § 19a EStG nicht a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Streitigkeit aus Miet- oder Pachtverhältnis über Räume.

Rn 3 § 29a I spricht von Streitigkeiten aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume und über dessen Bestehen. Nach allgM werden hiervon alle Klagen und Anträge wegen Ansprüchen aus einem Miet- oder Pachtverhältnis über Räume iSd BGB erfasst (Zö/Schultzky Rz 8, Musielak/Voit/Heinrich Rz 10; ThoPu/Hüßtege Rz 4), also auch Anträge im Arrest- und einstweiligen Verfügungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anordnung der Teilnahme an einer Beratung, S 4.

Rn 15 Die in Abs 1 S 4 enthaltene Regelung ermächtigt das Gericht, die Eltern zur Teilnahme an einer Beratung durch die Beratungsstellen und -dienste der Träger der Jugendhilfe zu verpflichten, wenn es sich hiervon für die Konfliktbearbeitung oder für die Hilfestellung bei der Erziehung und der Wahrnehmung der elterlichen Verantwortung eine positive Einwirkung verspricht. Di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtschutzbedürfnis.

Rn 3 Ein Interesse an der Entscheidung unterliegt außer in den Fällen des Verlustes des Antragsrechts nur beschränkt zeitlichen Grenzen. Es besteht unabhängig vom Stand des Verfahrens immer dann, wenn der Richter konkret mit der Sache befasst ist. Deshalb ist die vorsorgliche Ablehnung eines Richters oder seines Vertreters unzulässig (Brandbg FamRZ 13, 1600). Der Erlass eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Einzelfälle in Kindschaftssachen.

Rn 5 In Familiensachen stellt sich die Frage nach dem Vorliegen einer Beschwerdebefugnis vornehmlich in Kindschaftssachen. Allein aus dem in Art 6 GG verankerten Elternrecht lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht herleiten (BGH FamRZ 20, 585; 16, 1146; unklar FamRZ 19, 1616). Der infolge Sorgerechtsentzugs nicht mehr sorgeberechtigte Elternteil ist jedoch gg die Übertragun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsmittel.

Rn 9 Die gerichtliche (Zwischen-)Entscheidung zugunsten einer Übernahme des Verfahrens wie auch deren Ablehnung ist gem § 348 IV grds weder isoliert anfechtbar noch in der Rechtsmittelinstanz überprüfbar. Gleiches gilt für die Vorlageentscheidung des Einzelrichters bzw deren Ablehnung. Der Gesetzgeber hat in dieser Vorschrift den Grundsatz zum Ausdruck gebracht, Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erledigung des Rechtsmittels.

Rn 68 Von der Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz ist die Erledigung des Rechtsmittels selbst zu unterscheiden. Ob die in der Rechtsmittelinstanz abgegebene Erledigungserklärung die Hauptsache oder das Rechtsmittel betrifft, ist ggf durch Auslegung zu ermitteln. Die das Rechtsmittel betreffende Erledigungserklärung wird im Grundsatz ganz überwiegend für zulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Andere grobe Berufspflichtverletzungen.

Rn 78 Der BGH hat seine Rspr zur Beweislastumkehr bei groben ärztlichen Behandlungsfehlern in einigen Entscheidungen auch auf andere grobe Berufspflichtverletzungen übertragen, etwa auf die Verletzung der Berufspflicht eines Schwimmmeisters (BGH NJW 62, 959, 960) oder von Pflegepersonal (BGH NJW 71, 241, 243; auf die Haftung eines Apothekers (Köln VersR 14, 106, 111 f; Kobl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Saalöffentlichkeit.

Rn 2 Prozessbesucher und -beobachter müssen die Möglichkeit haben, während der Verhandlung im Gerichtssaal anwesend sein zu können (Saalöffentlichkeit, BVerfG 103, 44 = NJW 01, 1633 [BVerfG 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95]). Damit soll in erster Linie die Kontrolle des Verfahrensgangs durch die Allgemeinheit ermöglicht werden. Die Öffentlichkeit ist gewährleistet, wenn sich jeder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Instanzenzug.

Rn 12 Der GeS ist unter Beachtung des sachlichen Gehalts der Entscheidung für jede Instanz getrennt festzusetzen (BGH JurBüro 79, 41; 79, 358; RPfleger 87, 37; KG JurBüro 81, 1232; Celle JurBüro 87, 1053; München JurBüro 90, 1337; Stuttg NJW-RR 05, 507). Hat also die untere Instanz über die hilfsweise zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung eine der Rechtskraft fähige (nich...mehr