Fachbeiträge & Kommentare zu KG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gegenseitiger Vertrag

Rz. 35 Eine Einigungsgebühr entsteht nur dann, wenn zwischen den Parteien ein gegenseitiger Vertrag abgeschlossen wird. Dieser Vertrag muss nicht notwendigerweise mit der Gegenpartei geschlossen werden. Die Einigung kann auch mit einem Dritten geschlossen werden.[13] Dies gilt insbesondere dann, wenn der Dritte kraft vertraglicher oder gesetzlicher Ermächtigung berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Antrag des Anwalts

Rz. 159 Reicht der Anwalt den Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 ein, so muss er einen bestimmten und bezifferten Antrag stellen. Er muss also angeben, welche Vergütung und in welcher Höhe er festzusetzen beantragt. Darüber hinaus ist die Verzinsung nach § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO zu beantragen, sofern sie begehrt wird. Rz. 160 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Inanspruchnahme des Mandanten

Rz. 19 § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO schließt die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen des im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Partei aus (Forderungssperre).[32] Die Forderungssperre erfasst aber nur solche Ansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts, für welche PKH bewilligt worden ist. Die Sperrwirkung greift daher grundsätzlich nicht für Vergütungsansprüche de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gemeinschaftliche Rechtsverfolgung

Rz. 61 Sind in derselben Angelegenheit mehrere Mandanten an einer Rechtsverfolgung gemeinschaftlich beteiligt, so ist Gegenstandsidentität gegeben, wenn und soweit der Anwalt für jeden dasselbe Begehren erhebt. Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist dann derselbe, wenn der Rechtsanwalt für mehrere Auftraggeber wegen desselben Rechts oder Rechtsverhältnisses tätig wird...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anzeigepflicht, § 55 Abs. 5

Rz. 98 Nach § 55 Abs. 5 ist der Anwalt verpflichtet, Vorschüsse und Zahlungen gegenüber der Staatskasse anzuzeigen. Der Anwalt ist daher nicht nur verpflichtet, bei Anbringung seines Festsetzungsantrages anzugeben, welche Zahlungen und Vorschüsse er bislang erhalten hat; ihn trifft vielmehr auch die Pflicht, nachträgliche Zahlungen noch anzugeben, da anderenfalls die Staatsk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gerichtliche Feststellung der Notwendigkeit (§ 46 Abs. 2)

Rz. 251 Die gerichtliche Feststellung der Erforderlichkeit von Auslagen kann gem. § 46 Abs. 2 S. 1 aufgrund ausdrücklicher Erwähnung zunächst für Reisekosten getroffen werden. § 46 Abs. 2 S. 3 Hs. 2 ist darüber hinaus zu entnehmen, dass die Feststellungsentscheidung auch für Dolmetscher- und Übersetzerkosten möglich ist.[386] Nach allgemeiner Meinung ist das Feststellungsver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Erneuter Auftrag in derselben Angelegenheit (Abs. 5 S. 1)

Rz. 284 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit, in der er bereits tätig gewesen ist, erneut beauftragt, so erhält er nach Abs. 5 S. 1 nicht mehr an Gebühren, als wenn er von vornherein auch mit der weiteren Tätigkeit beauftragt gewesen wäre. Voraussetzung für die Anwendung des Abs. 5 S. 1 ist, dass ungeachtet des weiteren Auftrags immer noch dieselbe Angelegenheit vorlie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Beeinträchtigung oder Vereitelung des Vergütungsanspruchs

Rz. 38 Sind die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) gegeben, so bleibt eine Aufrechnungserklärung der Staatskasse ohne materiell-rechtliche Wirkung, soweit sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies setzt also zunächst einmal voraus, dass der von § 43 geschützte Vergütungsanspruch des Anwalts (vgl. Rdn 11 ff.) gegen seinen Auft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennbar überflüssig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 460 Eine Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung wird vielfach aber erst dann als notwendig angesehen, wenn alle oder nahezu alle Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen (siehe Rdn 42). Der Gläubiger muss im Besitz einer vollstreckbaren Ausfertigung des Titels sein und die titulierte Forderung muss fällig sein.[461] Deshalb muss die Vollstreckungsklaus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Aufgabe des Verkehrsanwalts

Rz. 12 Der Auftrag an den Anwalt muss dahin gehen, den Verkehr der Partei mit dem Verfahrensbevollmächtigten zu führen. Die Tätigkeit des Verkehrsanwalts besteht also darin, dem Verfahrensbevollmächtigten, der in der Regel keinen unmittelbaren Kontakt zur Partei hat, mit den zur Verfahrensführung erforderlichen Informationen zu versorgen. Dabei hat der Verkehrsanwalt in eige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erstattung des Bruchteils, der der Beteiligung des Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht

Rz. 153 Nach der dritten Auffassung ist die Erstattungspflicht der Staatskasse der Höhe nach auf denjenigen Bruchteil der Wahlanwaltsvergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beschränkt, welcher der Beteiligung des bedürftigen Streitgenossen am Rechtsstreit entspricht.[275] Diese Auffassung überträgt die Rechtsprechung des BGH zur Kostenerstattung zwischen den Partei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mehrere Angelegenheiten

Rz. 247 Richtet sich die Vollstreckung gegen mehrere (Gesamt-)Schuldner, so stellt nach h.M.[245] die Vollstreckung gegen jeden einzelnen Schuldner grundsätzlich (zu einer Ausnahme siehe Rdn 249) eine eigene Angelegenheit dar, und zwar auch dann, wenn nur ein einziger Vollstreckungsantrag gestellt wird und nur ein Vollstreckungstitel vorliegt. Das gilt auch bei der Abnahme d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 121 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e entspricht der früheren VV Vorb. 3.2.1 Nr. 4, die den früheren § 65a S. 1 und 3 BRAGO nach Inkrafttreten des RVG inhaltlich fortführte. Die in § 65a S. 2 BRAGO angeführten Fälle in Eilverfahren nach § 115 Abs. 2 S. 2 und 3 (später § 115 Abs. 2 S. 5 u. 6 und seit dem 18.4.2016 § 169 Abs. 2 S. 5 und 6), § 118 Abs. 1 S. 3 (seit dem 18.4.20...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beschwerdegegner

Rz. 20 Wird der Anwalt für den Beschwerdegegner tätig, so wird es häufiger an einem ausdrücklichen Auftrag fehlen. Der Anwalt nimmt in der Praxis in aller Regel die Beschwerdeschrift entgegen und nimmt sogleich hierzu Stellung. Soweit vielfach in den Kommentaren und Entscheidungen zu lesen ist, bereits mit Entgegennahme der Beschwerdeschrift werde die Vergütung nach VV 3500 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Beschränkter Widerspruch

Rz. 33 Wird der Widerspruch nur beschränkt eingelegt, ändert dies nichts daran, dass die volle 0,5-Verfahrensgebühr aus dem Wert des Mahnbescheids angefallen ist. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass ausweislich der Formulierung in VV 3307 der Rechtsanwalt die Gebühr für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren insgesamt erhält. Darüber hinaus heißt es in der Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zeitpunkt der Vorschussanforderung

Rz. 38 Ein Vorschuss kann grundsätzlich jederzeit angefordert werden. Das Vorschussrecht entsteht mit Auftragserteilung.[13] Rz. 39 Eine vor Eintritt der Fälligkeit erstellte Vergütungsrechnung ist in der Regel in eine Vorschussanforderung umzudeuten, da vor Eintritt der Fälligkeit die Vergütung nicht abgerechnet werden kann (§ 10 Abs. 1).[14] Rz. 40 Der Vorschuss wird mit sei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Auslagen nach § 670 BGB

Rz. 138 Ob neben den Auslagen auch sonstige Aufwendungen, insbesondere für vorgelegte Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten oder für vorgeschossene Kosten an Sachverständige etc., festgesetzt werden konnten, war zur BRAGO umstritten. Ein Teil der Rspr. berief sich auf den Wortlaut des § 19 Abs. 1 S. 1 BRAGO, wonach nur die "gesetzliche Vergütung", also die nach der damalige...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Form und Inhalt der Entscheidung

Rz. 95 Das Gericht entscheidet über den Bewilligungsantrag durch Beschluss. Das OLG entscheidet mit einem Richter (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 1). Er hat die Sache dem Senat in der Besetzung von drei Richtern zu übertragen, wenn es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung geboten ist (Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 42 Abs. 3 S. 2). Rz. 96 Der Beschluss ist unanfechtbar. D...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vergütung

Rz. 82 Lässt sich der Pflichtverteidiger vertreten, so muss er, um über § 5 einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu erwerben, zuvor die Zustimmung des Gerichts einholen; anderenfalls steht ihm keine Vergütung zu,[76] auch nicht für die in § 5 genannten Personen.[77] Das ergibt sich letztlich daraus, dass der Pflichtverteidiger vom Gericht bestellt wird und es – im ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Freiwilliges Ausscheiden aus der Anwaltschaft

Rz. 29 Scheidet der Anwalt aus der Anwaltschaft aus, so ist der Wechsel ebenfalls stets notwendig. Zum Teil stellt die Rspr. darauf ab, ob die Entscheidung, die Anwaltszulassung aufzugeben, aus beachtenswerten Gründen erfolgt ist,[14] was im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen sei.[15] Dies dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da die persönliche Entscheidung des An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzelfälle aus der Rechtsprechung

Rz. 81 In folgenden Fallkonstellationen ist die Erstattung der Hebegebühr bejaht worden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unterlassungsurteil: Zustellung der einstweiligen Verfügung

Rz. 59 Eine Besonderheit stellen hingegen einstweilige Verfügungen dar, die auf ein Unterlassen gerichtet sind. Ist die einstweilige Verfügung aufgrund mündlicher Verhandlung erlassen und dementsprechend als Urteil verkündet worden, erfolgt die Zustellung des Urteils an den Antragsgegner von Amts wegen (§ 317 Abs. 1 S. 1 ZPO). Zur Wahrung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr

Rz. 16 Soweit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren eine Einigung getroffen wird, entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003, da die Anhängigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bereits für die Gebührenreduzierung ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Streitverfahren mangels Einreichung der Klage noch nicht anhängig ist. Anhängig i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1003 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Identität der Gegenstände

Rz. 266 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr findet statt, soweit der Gegenstand des selbstständigen Beweisverfahrens auch Gegenstand eines Rechtsstreits ist bzw. wird.[311] Ob die Gegenstände identisch sind, ist in erster Linie nach dem Inhalt der gestellten Anträge zu ermitteln. Der Zeitpunkt, in dem die Identität gegeben ist, ist demgegenüber irrelevant. Der einzig entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung

Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § 98 S. 1 ZPO, der auch im Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 58 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[50] Denn in VV 3305 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Zudem...mehr

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AGS 06/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Hagen Schneider mit den Kosten im Unterbringungs- und Freiheitsentziehungsverfahren (S. 241 ff.). Einen weiteren Beitrag liefert Stefan Lissner zum elektronischen Beratungshilfeantrag (S. 249 ff.). Mit dem Gegenstand eines Rechtsbehelfsverfahrens bei Festsetzung der PKH-Vergütung befasst sich Heinz Hansens und erörtert insbesondere, ob hier das Vers...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 1 Im Verfahren über einen Antrag auf Anordnung eines Arrests (§§ 916 ff. ZPO) oder Erlass einer einstweiligen Verfügung (§§ 935, 936 i.V.m. §§ 916 ff. ZPO) erhält der Anwalt die Gebühren nach VV Teil 3 unmittelbar. Ergänzend hierzu ordnet § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) an, dass solche Verfahren gegenüber dem Hauptsacheverfahren als besondere Angelegenheit i.S.d. § 15 gelte...mehr

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zfs 06/2021, Anspruch auf d... / 2 Aus den Gründen:

"… I. Der für die Vorlage einzig erheblichen Verfahrensrüge liegt folgendes Prozessgeschehen zugrunde:" Der Verteidiger hat nach der am 10.7.2020 bewirkten Zustellung des Bußgeldbescheides an die Betr. Einspruch eingelegt und mit Schriftsatz vom 16.7.2020 bei der Verwaltungsbehörde “komplette Akteneinsicht' beantragt. Ferner hat er um Einsicht in “die Falldatensätze der gesa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Rechtsfolgen

Rz. 46 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen (vgl. Rdn 7 bis 37) vor, so ist die von der Staatskasse erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln würde. Rz. 47 Die Aufrechnung ist nicht ohne weiteres insgesamt unwirksam. Es ist vielmehr im Einzelfall zu prüfen, in welcher Höhe eine Beeinträchtigung vorliegt. Nur insoweit ist die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pauschvergütung für das ganze Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte

Rz. 101 Die Pauschvergütung kann für das ganze Verfahren bewilligt werden (Abs. 1 S. 1, 1. Alt.). Möglich ist aber auch, die Pauschvergütung lediglich für einzelne Verfahrensabschnitte zu bewilligen (Abs. 1 S. 1, 2. Alt.).[105] Rz. 102 Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Pauschgebühr für das gesamte Verfahren oder einzelne Verfahrensabschnitte besteht, soll nach OLG Jena re...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 6 Wird der Rechtsanwalt ausschließlich in einem Verfahren vor den Sozialgerichten, in welchen das GKG nicht anwendbar ist (§ 3 Abs. 1 S. 1), tätig, so erhält er nach VV 3102 eine Verfahrensgebühr in Höhe von 60 EUR bis 660 EUR (Mittelgebühr 360 EUR). Geregelt wird hier nur die Gebührenhöhe. Die Voraussetzungen für das Entstehen der Verfahrensgebühr ergeben sich hingegen ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahren nach den §§ 57a und 67e StGB (Nr. 3)

Rz. 9 Um Missverständnissen vorzubeugen: Wird der Rechtsanwalt für den Untergebrachten im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB als Verfahrensvertreter tätig, insbesondere wird er als solcher beigeordnet, richtet sich die Vergütung nach VV Teil 4 Abschnitt 2. Es handelt sich grundsätzlich nicht um eine Einzeltätigkeit i.S.v. Abschnitt 3.[1] Nur dann, wenn er mit Einzeltätigk...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Vergütung

Rz. 12 Sind mehrere Anwälte gemeinschaftlich beauftragt, so steht jedem die volle Vergütung zu. Der Wortlaut der Vorschrift ist allerdings in mehrfacher Hinsicht missverständlich. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, klarzustellen, dass durch das gemeinschaftliche Tätigwerden mehrerer Anwälte in derselben Sache die anfallenden Gebühren nicht etwa auf die beteiligten Anwälte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 140 Der Anwalt soll – so die Zielsetzung des Gesetzgebers – nach seiner Bestellung zum Verfahrens- oder Prozessbevollmächtigten in jeder Phase des Verfahrens zu einer möglichst frühen Beendigung desselben beitragen. Deshalb soll die Terminsgebühr auch dann schon verdient sein, wenn der Rechtsanwalt an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mitwir...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anmeldung der Kostenerstattungsansprüche durch die Streitgenossen

Rz. 74 Streitgenossen sind nicht verpflichtet, ihre Kostenerstattungsansprüche gemeinsam anzumelden.[89] Betreibt ein Streitgenosse allein die Festsetzung (Einzelanmeldung),[90] so kommt es darauf an, von welcher Kostenlast der Gegner ihn freizustellen hat. Der BGH [91] vertritt unter Aufgabe einer früheren Rechtsprechung des BGH[92] hierzu die Auffassung, dass der einzelne S...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Schadensersatzpflicht des Anwalts bei sachwidriger Trennung

Rz. 206 Bearbeitet der Anwalt verschiedene Gegenstände in getrennten Angelegenheiten, obwohl er sie auch in einer einzigen Angelegenheit zusammenfassen könnte, verstößt er gegen die Interessen des Mandanten, der dadurch mit zusätzlichen vermeidbaren Kosten belastet wird. Grundsätzlich besteht die Verpflichtung des Anwalts, ein Mandat kostengünstig zu bearbeiten. Hieraus wied...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 18 Nach Abs. 2 beläuft sich der Mindestbetrag einer Gebühr auf 15 EUR. Die Anwendung dieser Vorschrift kommt nur für Gebührensätze unter 0,4 und auch dort nur bei niedrigen Gegenstandswerten zum Tragen. Beispiel: Der Anwalt ist mit einem einfachen Schreiben oder einer Vollstreckungsmaßnahme beauftragt. Der Gegenstandswert beträgt 250 EUR. Der Gebührensatz beläuft sich in ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Durch die Gebühr nach VV 4104 wird die gesamte Tätigkeit des Anwalts im vorbereitenden Verfahren abgegolten.[10] Hierzu zählen insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahren, in denen das GKG nicht anwendbar ist

Rz. 133 In Verfahren nach Abs. 1 S. 1, in welchen das GKG nicht anzuwenden ist, hat das Gericht gemäß § 193 Abs. 1 S. 1 SGG zu entscheiden, ob und in welchem Umfang die Beteiligten einander Kosten zu erstatten haben. Es entscheidet nach § 193 Abs. 1 S. 3 SGG auf Antrag durch Beschluss, wenn das Verfahren anders beendet worden ist. Eine versehentlich unterbliebene Kostenentsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahren

Rz. 145 Ist nach Abs. 3 ein Gutachten einzuholen, hat das Gericht der zuständigen Rechtsanwaltskammer die Akten mit der Bitte um die Erstellung eines Gutachtens zuzuleiten. Eines Antrags der Parteien bedarf es dazu nicht. Das Gutachten ist von Amts wegen einzuholen. Die Parteien können der Verwendung auch nicht widersprechen.[229] Rz. 146 Ein Gutachten i.S.d. Abs. 3 ist als a...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / b) Abschlussschreiben nach vorheriger Abmahnung

Rz. 150 Wenig Beachtung findet die Frage, wie sich das Abschlussschreiben zur Abmahnung verhält. Beides sind außergerichtliche Tätigkeiten, die eine Geschäftsgebühr auslösen. In beiden Fällen ist der Gegenstand derselbe, nämlich der Hauptsacheanspruch. Daher ist insoweit von derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 auszugehen.[55] Mit dem Abschlussschreiben wird die außergerichtl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vertretung des Schuldners im Insolvenzeröffnungsverfahren, im Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan, im Insolvenzverfahren sowie im Beschwerdeverfahren gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Abs. 1)

Rz. 2 Die Vorschrift unterscheidet nach der Person des Auftraggebers sowie unterschiedlichen Gebührentatbeständen. Abs. 1 regelt, wie sich der Geschäftswert bei der Vertretung des Schuldners bemisst. In der Vorschrift wird VV 3315 nicht ausdrücklich aufgeführt Dies ist jedoch deshalb unschädlich, weil in VV 3315 VV 3313 mit aufgenommen ist ("die Verfahrensgebühr des VV 3313 b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgetretene Forderungen

Rz. 16 Bei den, dem Verteidiger abgetretenen Forderungen muss es sich um Ansprüche auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen nach § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO handeln. Rz. 17 Zwar ist die frühere Klammerdefinition in § 96a BRAGO, die auf §§ 464b, 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO hinwies, weggefallen. Eine inhaltliche Änderung ist damit jedoch nicht verbunden. Insbesondere wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB

Rz. 60 Zahlt ein Auftraggeber zugleich auf die Schuld eines anderen Auftraggebers, so stellt sich die Frage, ob er diesen ganz oder teilweise in Rückgriff nehmen kann. Das gesetzliche Schuldrecht normiert insoweit einen Interessenausgleich, der sich in erster Linie nach den konkreten Rechtsbeziehungen der Schuldner zueinander (Innenverhältnis) richten soll und hilfsweise – s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Einzelfälle

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