Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 241 Neben der Möglichkeit, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen, kann ein Miterbe aber auch einen Teilerbschein erlangen. Er bezeugt als Einzelerbschein eines Miterben dessen Erbrecht.[146] Dieser ist vor allem bedeutsam, wenn z.B. die anderen Miterben nicht feststellbar sind oder deren Erbschaftsannahme nicht nachgewiesen werden kann.[147] In Verbindung mit ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / bb) Muster: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger

Rz. 291 Muster 7.63: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger Muster 7.63: Beschwerde gegen die Ablehnung eines Erbscheinsantrags durch den Rechtspfleger An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ In der Nachlasssache _________________________, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auft...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 84 Die Vorschrift des § 1629a BGB wahrt die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs durch zwei Vermutungstatbestände (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft beenden kann. Rz. 85 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.2 Übergangsgeld

Während der Leistungsgewährung zur Teilhabe am Arbeitsleben kann der Versicherte nicht gleichzeitig für seinen Lebensunterhalt bzw. den Unterhalt seiner Familienangehörigen sorgen. Zum Ausgleich für das fehlende Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen und zur Stärkung der Leistungsbereitschaft des Versicherten zur Erreichung der Ziele der Maßnahmen hat er während der berufliche...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Erweiterte Prüfungskompetenz

Rz. 63 Bei der Vorlage von beglaubigten Abschriften der Verfügungen von Todes wegen samt Eröffnungsniederschrift gehen die Prüfungskompetenzen des Grundbuchamts weiter als bei der Vorlage eines Erbscheins. Das Grundbuchamt hat Formgültigkeit und Inhalt der ihm vorgelegten Verfügung zu prüfen. Es kann aber keine eigenen Ermittlungen anstellen, weil das Grundbuchverfahren ein ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Studenten (Beiträge – KVdS) / 2 Beitragsentwicklung

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung durch den Erblasser nach dem Tod des erststerbenden Ehegatten

Rz. 348 Fall Ein Ehepaar, aus dessen Ehe zwei Kinder hervorgegangen sind, errichtete im Jahr 1954 ein gemeinschaftliches Testament, durch das sie sich gegenseitig als befreite Vorerben und ihre beiden Kinder als Nacherben einsetzten. Die Ehefrau starb im Jahr 1971. Im Jahr 1972 heiratete der überlebende Witwer ein zweites Mal. Aus dieser Ehe gingen eine Tochter und ein Sohn ...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (a) Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung

Rz. 85 Nach dem Tod eines Ehegatten bzw. Lebenspartners kann der andere seine eigenen Verfügungen nicht mehr widerrufen. Also: Der Überlebende ist an seine eigene Verfügung gebunden, § 2271 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 BGB, §10 Abs. 4 LPartG. Rz. 86 Die mit dem Tod des Erststerbenden eingetretene Bindung des Überlebenden an seine eigene Verfügung von Todes wegen verbietet es auch, bspw....mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / e) Muster: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsrecht – Grundstücksvermächtnis – Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 81 Muster 4.9: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsrecht – Grundstücksvermächtnis – Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.9: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsr...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Vom Versicherungsnehmer bestimmte Bezugsberechtigung

Rz. 33 Gemäß den ALB[18] hat der Versicherungsnehmer das Recht, der Versicherung einen Bezugsberechtigten zu nennen. Er kann die Bezugsberechtigung mit oder ohne Widerrufsmöglichkeit [19] erklärt haben. Ein nur mit dem Bezugsberechtigten vereinbarter Ausschluss des Widerrufs hat nur schuldrechtliche Wirkung und lässt das Rechtsverhältnis zur Versicherung unberührt.[20] Rz. 34...mehr

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ZErb 07/2023, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 wenden sich gegen die Zurückweisung eines nach der gesetzlichen Erbfolge beantragten Erbscheins. Das Nachlassgericht sei zu Unrecht von einer wirksamen testamentarischen Enterbung ausgegangen. Der Erblasser war mit der nachverstorbenen früheren Beteiligten zu 4 verheiratet. Die Beteiligten zu 1, zu 2 und zu 3 sind die gemeinsamen Kinder d...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Auskunftsschuldner nach § 2027 Abs. 1 BGB

Rz. 348 Der Erbschaftsbesitzer ist auskunftspflichtig und damit nach § 2018 BGB derjenige, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Erbschaftsbesitzer in diesem Sinne kann auch ein Miterbe sein, der ein über seinen Erbteil hinausgehendes Erbrecht für sich beansprucht; hinsichtlich der ihm nicht gebührenden Diff...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 1. Folgen des Verzichts

Rz. 67 Der Pflichtteilsverzicht ist quasi eine Unterart des Erbverzichts. Die obigen Ausführungen gelten daher sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht, so dass zur Vermeidung von Wiederholungen nachfolgend nur auf die wesentlichen Abweichungen eingegangen wird. Rz. 68 In der Rechtspraxis hat sich der Pflichtteilsverzicht als das sicherere Instrument zur Regelung des Erbfa...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / bb) Vermächtnislösung

Rz. 443 Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den überlebenden Ehegatten zum unbeschränkten Vollerben einzusetzen, ihn jedoch im Falle der Wiederverheiratung mit einem Vermächtnis zu beschweren (aufschiebend bedingtes Vermächtnis). Dem überlebenden Ehegatten verbleibt als Vollerben weitestgehende Verfügungsfreiheit. Im Falle der Wiederverheiratung ist er verpflichtet, eine...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Eine Erbengemeinschaft besteht nach dem Tode des Vaters, der keine Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat, aus der Mutter und zwei Kindern. Über die Erbteilung konnten sich die Erben bisher nicht einig werden, weil unter den Kindern unklar und streitig ist, ob die Zuwendungen, die sie zu Lebzeiten vom Vater erhalten haben, in der Erbteilung auszugleichen sind oder ...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 3. Muster: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung

Rz. 138 Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung Muster 18.18: Erbauseinandersetzungs- und Erbteilsübertragungsvertrag bei angeordneter Vor- und Nacherbschaft sowie Testamentsvollstreckung _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sindmehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 3. Muster: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils

Rz. 103 Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils Muster 21.8: Klage auf Übertragung eines Grundstücksbruchteils An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen Frau _________________________ – Beklagte – wegen: Zustimmung zur Über...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 147 Von der Testierfähigkeit zu unterscheiden ist die Testierfreiheit des Erblassers. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Testierfreiheit das bestimmende Element der Erbrechtsgarantie (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).[176] Aufgrund der Testierfreiheit ist es dem Erblasser möglich, beliebig über sein Vermögen zu verfügen. Hierdurch hat er die Möglichkeit...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Einheitslösung

Rz. 411 Bei der Vollerbenlösung setzen die Ehegatten sich für den ersten Todesfall gegenseitig zu alleinigen Vollerben ein. Dies hat zur Folge, dass das Vermögen des Erstversterbenden in das Vermögen des Überlebenden übergeht und zu einer einheitlichen Vermögensmasse führt. In der Verfügung für den zweiten Todesfall sollte dann bestimmt werden, was nach dem Tod des Überleben...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / aa) Bindung an den Betreuervorschlag

Rz. 171 Das Betreuungsgericht ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen an die Wünsche des Verfügenden bezüglich des Vorschlags zum Betreuer nur gebunden, sofern der vorgeschlagene Betreuer zur Führung der Betreuung gem. § 1816 Abs. 1 BGB geeignet ist (zuvor: geeignet gem. § 1897 Abs. 1 BGB a.F. und gem. § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB a.F. dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlä...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 8. Wegfall der Aufhebungswirkung bei Unwirksamwerden des Erbvertrags

Rz. 155 Die Aufhebungswirkung des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB entfällt, wenn der Erbvertrag aufgehoben, er durch Vorversterben des Bedachten oder Ausschlagung gegenstandslos wird, wenn vom Erbvertrag zurückgetreten wird oder wenn – beim Ehegattenerbvertrag – die Ehe geschieden bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft aufgehoben wird (§ 15 LPartG). Haben sich Eheleute in einem E...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / dd) Berechnungsbeispiel

Rz. 223 Der Erblasser hinterlässt eine Witwe, mit der er in Zugewinngemeinschaft gelebt hat, und die drei Kinder A, B, C. Der reine Nachlasswert beträgt 140.000 EUR. Das Kind C hat für den Erblasser besondere Leistungen erbracht, die mit einem Wert von 10.000 EUR auszugleichen sind. Die Auseinandersetzungsguthaben sind zu berechnen.mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / III. Verhältnis zwischen Testamentsvollstrecker und Nachlassgericht/Familiengericht/Betreuungsgericht

Rz. 18 Dem Nachlassgericht steht, da das Amt des Testamentsvollstreckers seine Grundlage nicht in einem Gerichtsakt, sondern dem Willen des Erblassers hat, selbst wenn das Nachlassgericht gem. § 2200 BGB auf Ansuchen des Erblassers den Testamentsvollstrecker ernennt, gegenüber dem Testamentsvollstrecker kein direktes, allgemeines und ex officio wahrzunehmendes Aufsichtsrecht...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / 11. Steuerliche Folgen

Rz. 53 Der Erbverzicht selbst ist grundsätzlich erbschaftsteuerneutral, da die Erbteilserhöhung keine Schenkung für die verbleibenden Erben darstellt. Die Zahlung, die für einen Erbverzicht als Abfindung erfolgt, wird erbschaftsteuerlich wegen § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG einer Erbschaft gleichgestellt. Demzufolge kann der Wert des Erbverzichts nicht vom Wert der Abfindung abgezo...mehr

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§ 18 Einvernehmliche Erbaus... / 4. Minderjährige Erben

Rz. 126 Minderjährige Miterben werden von ihren Eltern gesetzlich vertreten (§§ 1626 Abs. 1, 1629 Abs. 1 BGB). Ist ein Elternteil verstorben, vertritt der überlebende Elternteil das Kind allein (§ 1680 Abs. 1 BGB). Die Eltern sind wegen Interessenkollision von der Vertretung ausgeschlossen, wenn einer von ihnen selbst als Miterbe beteiligt ist (§§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1824, 181...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / k) Grundbuchverfahrensrecht bei Verdacht auf Missbrauch einer Vollmacht

Rz. 98 Dazu das OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.9.2020:[114] Zitat 1. Das Grundbuchamt hat eine Eintragung abzulehnen, wenn eine Vollmacht zwar im Außenverhältnis unbeschränkt erteilt wurde, es jedoch sichere Kenntnis vom Missbrauch der Vollmacht hat. Das gilt allerdings nur, wenn massive Verdachtsmomente bestehen und der Missbrauch der Vertretungsmacht danach evident ist (Anschl...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Haftungsbeschränkung – § 1629a Abs. 1 BGB

Rz. 447 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat das volljährig gewordene Kind die Möglichkeit, die Haftung für Verbindlichkeiten, die seine Eltern (oder sonstige vertretungsberechtigte Personen wie bspw. Mitgesellschafter, Prokuristen und Testamentsvollstrecker) ihm gegenüber bei Ausübung der Vertretungsmacht begründet haben, und für Verbindlichkeiten, die durch einen in der Zeit der Mi...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Zuweisungsempfänger

Rz. 340 Der landwirtschaftliche Betrieb ist demjenigen Miterben zuzuweisen, dem er nach dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Erblassers zugedacht war, § 15 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. Da Voraussetzung für ein gerichtliches Zuweisungsverfahren eine kraft Gesetzes entstandene Miterbengemeinschaft ist, wird in den meisten Fällen ein ausdrücklich in einer Verfügung von Todes weg...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / cc) Entziehung, weil sich ein Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine in § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB bezeichnete Person schuldig gemacht hat

Rz. 383 Das Gleiche gilt gem. § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn sich der Abkömmling eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in § 2333 Abs. 1 Nr. 1 BGB bezeichneten Personen schuldig gemacht hat. Eine strafrechtliche Verurteilung ist nicht erforderlich.[472] Den Tatbestand des § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB können auch Beleidigungsdelikte erfüllen. D...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / m) Grundbucheinsicht für einen gesetzlichen Erben und Pflichtteilsberechtigten trotz entgegenstehenden Willens des testamentarischen Erben

Rz. 76 OLG Düsseldorf ZEV 2014, 218 :[82] Zitat 1. Prüft ein gesetzlicher Erbe und Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsberechtigter nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers seine erbrechtlichen Ansprüche (hier: Kind des Erblassers mit Blick auf seine vom Wert des Grundstücks abhängig zu machende Entscheidung, Pflichtteils- oder gar Erbansprüche zu verfolgen)...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / e) Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB

Rz. 64 Die Beschränkungen und Beschwerungen bei der Berechnung des Wertes des Zusatzpflichtteils bleiben außer Betracht. Der Pflichtteilsberechtigte bleibt mit den Beschränkungen und Beschwerungen belastet, und dies wird nicht durch eine Erhöhung des Zusatzpflichtteils ausgeglichen. Bei § 2305 BGB erhält der Pflichtteilsberechtigte insgesamt nur den Pflichtteil und hat zusätz...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / g) Wirkungslosigkeit des Auseinandersetzungsverbots bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Rz. 81 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes wird das Auseinandersetzungsverbot wirkungslos, §§ 2044 Abs. 1 S. 2, 749 Abs. 2 BGB; eine entgegenstehende Vereinbarung wäre nichtig, § 749 Abs. 3 BGB. Da es sich um eine Ausnahmeregelung handelt, ist ein strenger Maßstab anzulegen.[70] Unzumutbar ist die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht schon bei Uneinigkeit oder gegenseitigen ...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Geltendmachung des Pflichtteils im Wege der Stufenklage

Rz. 257 Der Pflichtteilsberechtigte geht prozessual am besten im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor, wenn die positive Aussicht auf einen Zahlungsanspruch feststeht oder wenn sich Verjährungsprobleme stellen könnten. Da der Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich keine Kenntnis über den Bestand des Nachlasses hat, ist ihm der Weg über die Stufenklage gestattet. Von der Stufe...mehr

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Umzugskosten / 12 Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)

Die Pauschvergütung für Umzüge, bei denen ab dem 1.6.2020 mit dem Einladen des Umzugsguts begonnen wird, wird unabhängig von der Besoldungsgruppe und dem Familienstand berechnet. Die Pauschvergütung wird für Berechtigte und jede andere berücksichtigungsfähige Person (z. B. Ehepartner, Kind) einzeln und unabhängig von der Besoldungsgruppe berechnet. Voraussetzung ist, dass di...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Wiederverheiratung eines Elternteils

Rz. 88 Besteht zwischen dem das Kindesvermögen verwaltenden überlebenden Elternteil einerseits und einem minderjährigen Kind andererseits eine Vermögensgemeinschaft, so kann bei bevorstehender Wiederverheiratung des Elternteils trotz eines angeordneten oder vereinbarten Auseinandersetzungsausschlusses die Erbteilung verlangt werden. Die Wiederverheiratung stellt einen wichti...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 248 Der Übergeber ist in Zugewinngemeinschaft verheiratet und hat ein unverheiratetes Kind. Er übergibt ein Grundstück mit aufstehendem Mehrfamilienhaus und fordert als Gegenleistung entweder eine Leibrente oder eine dauernde Last ein, die im Grundbuch gesichert wird. Gleichzeitig soll der Ehegatte abgesichert werden. Die Übertragung erfolgt im Übrigen unter Grundschuldb...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 193 & Übertragung (siehe auch Rdn 139 f., 169, 170) Auch hier sollte sorgfältig überdacht werden, ob die Übertragung an den Abkömmling als vorweggenommene Erbfolge, damit als dem Schenkungsrecht in Gänze unterstellt, oder als Ausstattung oder ggf. gesplittet in Ausstattung und Übermaß beurkundet werden sollte. Nochmals sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Beze...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / aa) Schutz des Minderjährigen

Rz. 193 Im Gesetzgebungsverfahren wurde bereits erkannt, dass es dem gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen bzw. dem volljährig Gewordenen selbst zu empfehlen ist, ein Inventar über das Vermögen des Minderjährigen zum Stichtag seiner Volljährigkeit zu errichten, um die Vermutungen des § 1629a Abs. 4 BGB widerlegen zu können.[221] Für den Fall des Erwerbs von Todes wegen s...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / d) Muster: Einfache Pflichtteilsklausel

Rz. 468 Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Muster 3.23: Einfache Pflichtteilsklausel Macht einer unserer Abkömmlinge nach dem Ableben des erstverstorbenen Elternteils seinen Pflichtteilsanspruch einschließlich etwaiger Ausgleichs-, Zusatz- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche entgegen dem Willen des überlebenden Ehepartners geltend, wobei unter Geltendmachung bereits d...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / b) Gesetzliche Sondererbfolge

Rz. 323 Abweichend von der in § 1922 BGB angeordneten Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) sieht § 4 HöfeO eine Sondererbfolge vor: Der Hof geht mit dem Erbfall kraft Gesetzes auf einen einzigen Erben, den Hoferben, über. Der Rechtsübergang kraft Sondererbfolge erstreckt sich gem. §§ 2, 3 HöfeO auf das gesamte Zubehör, auf die Grundstücke, die vom Hof aus bewirtschaft...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / III. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen

Rz. 482 Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Muster 3.27: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Vorausvermächtnissen Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verwitwet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für d...mehr

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AGS 07/2023, Quo vadis Bera... / 4. Entwicklungen

In den letzten Jahren ist der Kreis der Bezugsberechtigten stets größer geworden. Das BerHG sichert damit den Bürgern mit niedrigem oder keinem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im sogenannten obligatorischen Güteverfahren zu.[2] Die Anzahl der Anträge auf Beratungshilfe ist in den letz...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 196 Im Gegensatz zur Vollerbschaft steht die Vor- und Nacherbschaft (vgl. hierzu insgesamt § 14). Der Erblasser kann gem. § 2100 BGB einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist. Das bedeutet, dass der Vorerbe den ererbten Nachlass an den als Nacherben bestimmten Erben herauszugeben hat. Die Vor- und Nache...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / i) Muster: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge

Rz. 220 Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge Muster 7.45: Erbscheinsantrag bei testamentarischer Erbfolge An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag Unter Vorlage der beiliegenden Vollmacht zeige ich die Vertretung der Frau _________________________ a...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / f) Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei der Teilungsanordnung

Rz. 136 Dazu folgendes Fallbeispiel (nach DNotI-Report 16/1999): Beispiel Die Eheleute M und F errichteten im Jahr 1966 ein privatschriftliches gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten und folgende Regelung auf den Schlusserbfall trafen: "Nach dem Tode des Längstlebenden soll der gesamte Nachlass unseren Kindern A, B und C anfallen u...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Insbesondere: Verwirkung der Erbeinsetzung bei Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

Rz. 476 Eine in einem Berliner Testament vorgesehene Verwirkungsklausel für den Fall, dass ein Berechtigter nach dem Ableben des ersten Elternteils den Pflichtteil verlangt, kann dahin gehend auszulegen sein, dass ein "Verlangen des Pflichtteils" bereits dann vorliegt, wenn ein als Schlusserbe eingesetzter Abkömmling nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils dem überleb...mehr

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ZErb 07/2023, Stiftungssteu... / a) Grundsätze

Eine Besonderheit bei der Besteuerung der vermögensmäßigen Erstausstattung einer Familienstiftung gilt bzgl. der Steuerklasse (StKl.). Bei einer Stiftung, die als Familienstiftung qualifiziert, weil sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien im Inland errichtet ist, richtet sich die Besteuerung gem. § 15 Abs. 2 S. 1 ErbStG nach dem Verwandtschaftsverh...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Trennungslösung

Rz. 417 Bei der Trennungslösung wird der überlebende Ehegatte hingegen (meist befreiter) Vorerbe und die Abkömmlinge der Ehegatten (oder Dritte) werden als Nacherben eingesetzt (vgl. Muster zum Ehegattentestament "Trennungslösung" Rdn 489). Es kommt hier nicht wie bei der Einheitslösung zu einer Verschmelzung beider Vermögensmassen.[509] Der Überlebende erhält das Vermögen d...mehr