Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 234 FamFG – Vertretung eines Kindes durch einen Beistand.

Gesetzestext Wird das Kind durch das Jugendamt als Beistand vertreten, ist die Vertretung durch den sorgeberechtigten Elternteil ausgeschlossen. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift entspricht § 53a ZPO aF und ist wortgleich mit § 173. Sie befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem sorgeberechtigten Elternteil und dem Jugendamt als Beistand des Kindes im Unterhaltsverfahren. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1746 BGB – Einwilligung des Kindes.

Gesetzestext (1) 1Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. 2Für ein Kind, das geschäftsunfähig oder noch nicht 14 Jahre alt ist, kann nur sein gesetzlicher Vertreter die Einwilligung erteilen. 3Im Übrigen kann das Kind die Einwilligung nur selbst erteilen; es bedarf hierzu der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. (2) 1Hat das Kind das 14. Lebensjahr vol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1612a BGB – Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.

Gesetzestext (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen. Der Mindestunterhalt richtet sich nach dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum des minderjährigen Kindes. Er beträgt monatlich entsprechend dem Alter des Kindesmehr

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FF 06/2023, Ausschluss des Zugewinns wegen sexuellem Missbrauch eines gemeinsamen Kindes

BGB § 1381 Leitsatz 1. Auch ein Fehlverhalten im persönlichen Bereich, das sich wirtschaftlich nicht ausgewirkt hat, fällt unter den Anwendungsbereich des § 1381 BGB und kann zum Ausschluss des Zugewinnausgleichs wegen grober Unbilligkeit führen. 2. Der brutale und grausame sexuelle Missbrauch eines gemeinsamen Kindes ist ein extrem schweres, ehezerstörendes Fehlverhalten, das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abs 2: Verwendung der Vermögenseinkünfte des Kindes zur Deckung des Unterhalts seiner Eltern und Geschwister.

Rn 6 Die unter Beachtung des in I bestimmten Verwendungsvorrangs verbleibenden überschüssigen Einkünfte aus dem Kindesvermögen dürfen gem I 1 von den Eltern für ihren eigenen Unterhalt und denjenigen der minderjährigen Geschwister des Kindes verwendet werden. Ob die Eltern von dieser Befugnis Gebrauch machen, steht in ihrem Ermessen. Deshalb handelt es sich um kein übertragb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verfahrensfähigkeit des Kindes (Abs 3).

Rn 36 Nach Abs 3 ist ein Minderjähriger ohne Rücksicht auf seine Geschäfts- und Einsichtsfähigkeit in Unterbringungsverfahren verfahrensfähig, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Vorschrift ersetzt die in § 316 enthaltene Regelung der Verfahrensfähigkeit des volljährigen Betroffenen, die aufgrund der in § 167 I 1 enthaltenen Verweisung Anwendung findet und ist lex ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erwerbsobliegenheit nach dem UÄndG.

Rn 10 Das tradierte ›Altersphasenmodell‹ ist nicht mehr anwendbar (BGH FamRZ 11, 791; 11, 1209; 10, 1880; Hamm FamRZ 14, 1468). Maßgeblich ist die Frage, ab wann und in welchem Umfang der betreuende Elternteil eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, sind immer die Umstände des Einzelfalls (BGH FamRZ 12, 1040; 11, 1379). War in der Vergangenheit im Wesentlichen das Alter des zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Folgen bei Verstoß gegen die Pflicht zur Anhörung des Kindes.

Rn 44 Die zu Unrecht unterbliebene Kindesanhörung begründet einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, der auf entsprechenden Antrag hin die Aufhebung und Zurückverweisung gem § 69 I 3 rechtfertigt (Saarbr FamRZ 22, 983; FuR 18, 313; Frankf FamRZ 15, 1521; Hamm FamRZ 12, 725; Prütting/Helms/Hammer § 159 Rz 30; MüKoFamFG/Schumann § 159 Rz 18; FAKomm-FamR/Ziegler § 159 Rz 12; Ste...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Volljährige Kinder.

Rn 2 Bei volljährigen Kindern gelten die vorhergehenden Grundsätze entspr. Zu unterscheiden ist, ob der Volljährige im Haushalt eines Elternteils wohnt oder einen eigenen Haushalt unterhält. Die Bedarfssätze ergeben sich entweder aus der 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle oder dem festen Bedarfssatz gem Anm A 7 der Düsseldorfer Tabelle. In den Leitlinien finden sich ent...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Ehegatten, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Kinder.

Rn 17 Ehegatten haben idR an der gemeinsam genutzten Wohnung und den Gegenständen des gemeinsamen Haushalts Mitbesitz (BGHZ 73, 253; BGH NJW 08, 1959). Ohne Bedeutung ist auch hier die Eigentumslage. Alleinbesitz eines Ehegatten ist an Gegenständen gegeben, die zum persönlichen Gebrauch nur dieses Ehegatten bestimmt sind. Im Hinblick auf die Schwierigkeiten bei der äußerlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Vorschrift wurde durch das JStG 1996 (BGBl I 1995, 1529) in das EStG eingefügt. Die Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind von je 200 DM auf 220 DM ist durch das JStG 1997, BGBl I 1996, 2049 erfolgt. Die weitere Anhebung auf 250 DM vom 01.01.1999 an beruht auf dem StEntlG 1999, BGBl I 1998, 3779. Die Anhebung auf 270 DM fü...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1466 BGB – Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes.

Gesetzestext Im Verhältnis der Ehegatten zueinander fallen die Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes dem Vater oder der Mutter des Kindes zur Last. Rn 1 Die Kosten für die Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes fallen nach § 1466 dem betreffenden Elternteil zur Last, auch wenn der andere Ehegatte zugestimmt hat und sie entsprechend dem Gesam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 26 Brüssel IIb-VO – Recht des Kindes auf Meinungsäußerung im Rückgabeverfahren.

Gesetzestext Artikel 21 dieser Verordnung gilt auch für Rückgabeverfahren nach dem Haager Übereinkommen von 1980. Rn 1 Art 26 stellt nochmals klar, dass das Kind auch im HKÜ-Verfahren anzuhören ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Abs 1: Verwendung der Vermögenseinkünfte des Kindes zur Deckung seines eigenen Unterhalts.

I. Einkünfte aus dem Vermögen. Rn 2 Unter Einkünften aus dem Vermögen sind hier anderes als in § 1602 II die Bruttoeinkünfte zu verstehen. Deshalb bestimmt I 1, dass zunächst mit den Einkünften die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken sind. Dazu gehören nicht nur die laufenden oder außerordentlichen Kosten, wie Steuern, Versicherungen und Reparaturen, sondern auch Invest...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gesetzlicher Wohnsitz des Kindes (S 1).

I. Grundsatz. Rn 2 Das G bestimmt, dass minderjährige Kinder grds den Wohnsitz ihrer Eltern teilen. Dabei wird für die Eltern allerdings das Vorhandensein eines Personensorgerechts vorausgesetzt. Liegt dies nicht oder nur zT vor, so bedarf es einer Bildung der konkreten Fallgruppen (s.u. Rn 3). II. Fallgruppen. Rn 3 IRd Wohnsitzbestimmung für das Kind ist zunächst zu trennen, o...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Vorname des Kindes.

I. Grundsatz. Rn 2 Das Recht zur Bestimmung des Vornamens folgt aus dem Personensorgerecht (§§ 1626 I 1, 1627), das beiden Eltern zusteht, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ist die mit dem Vater nicht verheiratete Mutter allein sorgeberechtigt (§ 1626a II), fehlt dem Vater das Bestimmungsrecht (OVG Brandenburg FamRZ 05, 1119). Rn 3 Die Vornamensbestimmung wird durch for...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflicht zur Anhörung des Kindes und Verschaffung eines Eindrucks, Abs 1.

1. Altersunabhängige Anhörungspflicht. Rn 3e Abs 1 verpflichtet das Gericht, das Kind in allen Kindschaftssachen unabhängig von seinem Alter persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. Die bisherige Unterscheidung nach der Altersgrenze von 14 Jahren wird nicht länger beibehalten. Rn 4 Dies beruhte auf der Erwägung, dass das materielle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1: Anspruch auf Herausgabe des Kindes.

I. Anspruchsberechtigt. Rn 1 ist nur, wer Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts ist (Kobl FamRZ 19, 1793; Nürnbg FamRZ 00, 369; BayObLG FamRZ 90, 1379). Sind dies beide Eltern, können sie den Anspruch nur gemeinsam oder ein Elternteil mit Zustimmung des anderen ggü Dritten geltend machen. Ein Elternteil kann vom anderen grds nur dann die Herausgabe des Kindes verlangen, we...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Nachname des Kindes.

Rn 1 Eheliche und nicht eheliche Kinder sind im Namensrecht gleichgestellt. Im Grundsatz kann der Kindesname deshalb nur während der Minderjährigkeit des Kindes geändert werden (BayObLG FamRZ 02, 1729), danach nur noch im Verwaltungsweg aufgrund des NamÄndG. Das FamG ist nur zuständig, soweit ausdrücklich die Entscheidung ihm zugewiesen wurde oder sich diese aus der Enumerat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 163a FamFG – Ausschluss der Vernehmung des Kindes.

Gesetzestext Eine Vernehmung des Kindes als Zeuge oder als Beteiligter findet nicht statt. A. Allgemeines. Rn 1 Die Vorschrift wurde aufgrund Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des FamFG sowie zur Änderung weiterer Gesetze (BGBl I 2016, 2222) mit Wirkung zum 15.10.16 eingefügt. Der hier geregelte Ausschluss der förmlichen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 247 FamFG – Einstweilige Anordnung vor Geburt des Kindes.

Gesetzestext (1) Im Wege der einstweiligen Anordnung kann bereits vor der Geburt des Kindes die Verpflichtung zur Zahlung des für die ersten drei Monate dem Kind zu gewährenden Unterhalts sowie des der Mutter nach § 1615l Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Betrags geregelt werden. (2) Hinsichtlich des Unterhalts für das Kind kann der Antrag auch durch die Mutter ...mehr

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FF 06/2023, Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdunterbringung von Kindern im einstweiligen Anordnungsverfahren

GG Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 3, BGB § 1666 Leitsatz 1. Eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar, der nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf. Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt diesen Eingriff lediglich unter der strengen Voraussetzu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 154 FamFG – Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes.

Gesetzestext Das nach § 152 Abs. 2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes verweisen, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht oder die Änderung des Aufenthalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1698b BGB – Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes.

Gesetzestext Endet die elterliche Sorge durch den Tod des Kindes, so haben die Eltern die Geschäfte, die nicht ohne Gefahr aufgeschoben werden können, zu besorgen, bis der Erbe anderweit Fürsorge treffen kann. Rn 1 Die Vorschrift begründet das Recht und die Pflicht der Eltern zur einstweiligen Fürsorge für das bisherige Kindesvermögen. Dem Tod des Kindes steht die Todeserklä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Geburt des Kindes vor dem 1.9.86.

Rn 22 Bis zum 1.9.86 wurde zur Anknüpfung des Abstammungsstatuts unwandelbar auf den Zeitpunkt der Geburt abgestellt. Nach der mit dem Gesetz zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25.7.86 normierten Übergangsregelung in Art 220 I bleibt das alte Recht für vor dem 1.9.86 abgeschlossene Vorgänge weiterhin maßgeblich. Deshalb beurteilt sich die Abstammung vor dem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gerichtlich gebilligte Vergleiche über den Umgang oder die Herausgabe des Kindes, § 1696 Abs 1 S 1, Alt 2 BGB.

Rn 28 Auch gerichtlich gebilligte Vergleiche (§ 156 II) über das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes sind nach dem Abänderungsmaßstab des § 1696 I 1 BGB abzuändern. Die Abänderung erfolgt nach verbreiteter Ansicht nur auf Antrag, da das Gericht nicht von sich aus in eine einvernehmliche Elternvereinbarung eingreifen soll (BTDrs 16/6308, 346; MüKoFamFG/Heilmann § 166 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1754 BGB – Wirkung der Annahme.

Gesetzestext (1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. (2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden. (3) Die elterliche Sorge steht in den Fällen des Absatzes 1 den Ehegatten gemeinsam,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Die originären gesetzlichen Aufgaben, Abs 1.

Rn 3 Gem Abs 1 hat der Verfahrensbeistand das Interesse des Kindes zu ermitteln und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Dabei muss zwischen dem Interesse des Kindes und dem von ihm geäußerten Willen unterschieden werden. Zwar hat der Verfahrensbeistand den Kindeswillen in jedem Fall deutlich zu machen und in das Verfahren einzubringen, es steht ihm jedoch frei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einzeladoption.

Rn 2 Im Falle der Einzeladoption erhält das Kind den Namen des Annehmenden. Führt der Annehmende mehrere Namen in zeitlicher Reihenfolge, ist derjenige bestimmend, den er im Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der Annahme führt (Köln FamRZ 04, 399). Fehlerhafte Bezeichnungen berühren jedoch nicht die Wirksamkeit der Annahme. Das Gesetz schließt in I 2 den nach § 1355 ode...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anhörung der Eltern in Verfahren betreffend die Person ihres Kindes (Abs 1).

1. Grundsätzliche Anhörung in Verfahren betreffend die Person des Kindes, Abs 1 S 1. Rn 7 Gem § 160 I 1 soll das Gericht in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, auch die Eltern persönlich anhören; auf die Sorgeberechtigung kommt es hierbei nicht an (zB Musielak/Borth/Frank/Frank § 160 Rz 3). Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, sind alle in § 151 FamFG a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Erster Prüfungsschritt: Entspricht die Aufhebung der gemeinsamen Sorge dem Wohl des Kindes am besten?

aa) Rn 18 Es besteht kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinn, dass eine Priorität zugunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge bestehen und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als ultima ratio in Betracht kommen sollte (BGH FamRZ 99, 1646, 1647; 05, 1167; 08, 592; BverfG FamRZ 04, 354; Hamm FamRZ 99, 39; München FamRZ 08, 1774; Celle FamRZ 16, 385). Es...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Zweiter Prüfungsschritt: Entspricht die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten?

Rn 67 Auch wenn eine gemeinsame Sorge wegen der Blockadehaltung eines Elternteils nicht in Betracht kommt, ist bei der sodann vorzunehmenden Prüfung, ob die Alleinsorge dem Vater zugesprochen oder bei der Mutter belassen werden soll, danach zu beurteilen, was dem Kindeswohl am besten entspricht (BTDrs 17/11048, 20). Für diese umfassende Kindeswohlprüfung gelten die Maßstäbe ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zeitpunkt der Beendigung der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes.

Rn 5 Maßgeblich ist nicht die tatsächliche Beendigung, sondern die rechtliche Betreuungsnotwendigkeit (BGH FamRZ 91, 170). Altersunterhalt im Anschluss an Betreuungsunterhalt ist die Fortsetzung des bisherigen (einheitlichen) Anspruchs aufgrund einer anderen Berechtigung, nicht dagegen die Begründung eines neuen Anspruchs. Es ist jedoch nicht notwendig, dass der Voranspruch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 28 Brüssel IIb-VO – Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird.

Gesetzestext (1) Eine für die Vollstreckung zuständige Behörde, bei der die Vollstreckung einer Entscheidung beantragt wird, mit der die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat angeordnet wird, bearbeitet den Antrag mit gebotener Eile. (2) Wurde eine Entscheidung gemäß Absatz 1 nicht binnen sechs Wochen nach dem Tag der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Kindeswohlmaßstab (Abs 1).

Rn 1 § 1741 regelt die Annahme minderjähriger Kinder, die Annahme Volljähriger wird dagegen durch die §§ 1767 ff geregelt, wobei § 1767 II eine Verweisung auf das Recht der Minderjährigenadoption enthält. Die Frage, ob das anzunehmende Kind bereits volljährig ist, ist nach seinem – gem Art 7 I EGBGB zur Anwendung gelangenden – Heimatrecht zu beantworten (Bremen OLGR 06, 510–...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. 2Wer an einer gesetzes- oder sittenwidrigen Vermittlung oder Verbringung eines Kindes zum Zwecke der Annahme mitgewirkt oder einen Dritten hiermit beauftragt oder hierfür belohnt hat, soll ein Kind nu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1617c BGB – Name bei Namensänderung der Eltern.

Gesetzestext (1) 1Bestimmen die Eltern einen Ehenamen, nachdem das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, so erstreckt sich der Ehename auf den Geburtsnamen des Kindes nur dann, wenn es sich der Namensgebung anschließt. 2Ein in der Geschäftsfähigkeit beschränktes Kind, welches das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Erklärung nur selbst abgeben; es bedarf hierzu der Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dauer und Häufigkeit.

Rn 38 des Umgangs lassen sich nicht aus allg Erfahrungssätzen ermitteln, sondern nur aus den Umständen des Einzelfalls. Dabei ist das Elternrecht beider Elternteile, das Persönlichkeitsrecht des Kindes und insb dessen Wohl zu beachten (BVerfG FamRZ 93, 662, 663; 95, 86, 87). Jegliche Schematisierung verbietet sich (Hamm FamRZ 90, 654, 655). Dennoch hat sich eine verfestigte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Höhe des Kindergeldes (§ 66 Abs 1 EStG )

Rn. 15 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Ab dem 01.01.2023 beträgt das Kindergeld für jedes Kind monatlich 250 EUR, für die Vorjahre s Rn 90. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs 20/3871, 24, 25) war lediglich eine Erhöhung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind um 18 EUR und für das dritte Kind um 12 EUR auf 237 EUR monatlich vorgesehen. Mit den einheitlichen Kinde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Namensänderungen (Abs 3).

Rn 5 Wünschen die Adoptierenden eine Namensänderung des Kindes, kommt sowohl eine Änderung des Vornamens als auch des Familiennamens in Betracht. Erforderlich ist ein vor der Adoption gestellter Antrag, der der Einwilligung des Kindes bedarf. Die Änderung muss im Adoptionsbeschluss enthalten sein, da eine spätere Abänderung unzulässig ist (AG Nürnberg StAZ 09, 82 [AG Nürnber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Den Begriff des gewöhnlichen – in Abgrenzung des vorübergehenden oder gelegentlichen – Aufenthalts eines Kindes – (zum hiervon abw zu definierenden gewöhnlichen Aufenthalt eines Beteiligten) Art 3 Rn 6 – hat der EuGH (FamRZ 18, 1426; 17, 1506 [zu Art 11]; 17, 734; 11, 617; 09, 843; Anm Mankowski GPR 11, 209; Pirrung IPRax 11, 50) im Wege (stets gebotener, s dazu etwa Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Staffelung des Kindergeldes nach der Kinderzahl (§ 66 Abs 1 S 1 EStG aF )

Rn. 90 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die Höhe des Kindergeldes war bis zum 31.12.2022 wie folgt gestaffelt (§ 66 Abs 1 S 1 EStG aF):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1617a BGB – Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge.

Gesetzestext (1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil zu, so erhält das Kind den Namen, den dieser Elternteil im Zeitpunkt der Geburt des Kindes führt. (2) 1Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein zusteht, kann dem Kind durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Namen des anderen Elternteils erteilen. 2D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1593 BGB – Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod.

Gesetzestext 1 § 1592 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn die Ehe durch Tod aufgelöst wurde und innerhalb von 300 Tagen nach der Auflösung ein Kind geboren wird. 2Steht fest, dass das Kind mehr als 300 Tage vor seiner Geburt empfangen wurde, so ist dieser Zeitraum maßgebend. 3Wird von einer Frau, die eine weitere Ehe geschlossen hat, ein Kind geboren, das sowohl nach den Sätzen 1 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat das Kind persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen. (2) 1Von der persönlichen Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nach Absatz 1 kann das Gericht nur absehen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Fassung Brüssel IIa-VO

(ABl EG Nr L 338 v 23.12.03, S 1, ber am 15.4.16, ABl L 99 S 34, geändert durch VO [EG] Nr 2116/2004 des Rates v 2.12.04, ABl L 367 S 1) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 61 Buchstabe c) und Artikel 67 Abs. 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments, nac...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorliegen eines schwerwiegenden Grundes (S 1 Nr 1).

Rn 9 Nach Abs 2 S 1 Nr 1 darf das Gericht von der Anhörung und der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks nur aus schwerwiegenden Gründen absehen. Die Regelung entspricht § 159 III S 1 aF. Angesichts der vielfältigen, in Betracht kommenden Ausnahmegründe hatte der Gesetzgeber von einer Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals in § 159 III 1 aF abgesehen (BTDrs 16/6308, 428...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, HKÜ Art 13 HKÜ

Zusammenfassung Art 13 HKÜ0 Ungeachtet des Artikels 12 ist das Gericht oder die Verwaltungsbehörde des ersuchten Staates nicht verpflichtet, die Rückgabe des Kindes anzuordnen, wenn die Person, Behörde oder sonstige Stelle, die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Materielle Voraussetzungen.

Rn 9 In materieller Hinsicht setzt eine Verbleibensanordnung gem IV 1 voraus, dass durch das Herausgabeverlangen das Wohl des Kindes iSv § 1666 I gefährdet wird (BayObLG FamRZ 91, 1080; Frankf FamRZ 09, 1499, 1500; 11, 382; 15, 2172; KG FamRZ 11, 1667). Ob dies der Fall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss idR mit Hilfe eines kinderpsychologischen Gutacht...mehr