Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 2.1 Kreis der Kostenpflichtigen und Zuordnung zu den Aufgaben der Jugendhilfe

Rz. 3 Zu den Kosten der Jugendhilfe sind nach Abs. 1 seit dem 1.1.2023 nur noch Elternteile aus ihrem Einkommen heranzuziehen. Abs. 1a sieht eine Heranziehung der bislang in Abs. 1 a. F. genannten Kostenpflichtigen nur noch nach Maßgabe des § 93 Abs. 1 Satz 3 (zweckidentische Leistungen) sowie § 94 Abs. 3 (Kindergeld) vor nach Nr. 1: Kinder und Jugendliche zu den in § 91 Abs....mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 2.1 Unterstützungsfunktionen

Rz. 3 Die Pflicht des Jugendamtes zur Unterstützung des Familiengerichts bezieht sich auf alle Maßnahmen der Personensorge von Kindern und Jugendlichen. Es handelt sich hierbei um eine andere Aufgabe i. S. d. § 2 Abs. 3. Die Unterstützungspflicht geht über die Mitwirkungspflicht nach Abs. 1 Satz 2 schon begrifflich, aber auch inhaltlich hinaus. Dem Inhalt und dem Umfang nach...mehr

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Jung, KKG § 2 Information d... / 3 Literatur

Rz. 32 Baumann/Michel-Biegel/Rücker/Serafin/Wiesner, Zur Notwendigkeit professioneller Intervention bei Eltern-Kind-Entfremdung – Teil 2, ZKJ 2022 S. 292; DIJuF-Rechtsgutachten v. 16.2.2012, J 6.140 LS/My, Zur Aufforderung durch das Jugendamt bei Nichtteilnahme an Früherkennungsuntersuchungen an die Eltern, JAmt 2012 S. 161; Ehrmann/Breitfeld, Besserer Kinderschutz nach Inkraf...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.5 Vor Beginn der Leistung

Rz. 17 Der Begriff "Beginn der Leistung" lässt sich – je nach Betrachtungsweise und Anwendung der einzelnen Absätze des § 86 – verschiedentlich auslegen. Grundregel ist der g.A. der Eltern bei Beginn der Leistung (§ 86 Abs. 1 Satz 1). Geht man aber z. B. von § 86 Abs. 2 Satz 2 aus, so ist darin für die Leistungsgewährung von dem Elternteil, bei dem das Kind oder der Jugendli...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.4.1 Informationspflicht nach Satz 1

Rz. 26 Die generelle Regelung in Satz 1 ist der Regelung nachgebildet, wie sie auch in § 64 Abs. 4 SGB VIII niedergelegt worden ist (auf die Komm. zu § 64 SGB VIII kann daher im Wesentlichen verwiesen werden). Rz. 26a Die Regelung ist – wie bereits Abs. 1 Satz 1 – als Soll-Vorschrift ausgestaltet. Es sind daher Ausnahmen bei atypischen Fallgestaltungen möglich und denkbar. Rz...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.2.3 Erfüllung der Schulpflicht nach Nr. 3

Rz. 14 Werden die Kosten der Unterbringung in einer für das Kind oder den Jugendlichen geeigneten Wohnform zur Erfüllung der Schulpflicht nach § 1 Satz 2 gewährt, ist der Anwendungsbereich nach Nr. 3 eröffnet.mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.1 Tageseinrichtungen, Kindertagespflege und Pflegestellen nach Nr. 1 bis 3

Rz. 11 Wegen der gewachsenen politischen Bedeutung werden mit dem KICK als neue Erhebungstatbestände die Anzahl der Kinder und der in Tageseinrichtungen tätigen Personen (Nr. 1), der Personen in öffentlich geförderter Kindertagespflege (Nr. 2) sowie mit dem KiföG die Anzahl der Personen, die aufgrund einer Erlaubnis nach § 43 Abs. 3 Satz 3 Kindertagespflege in Pflegestellen ...mehr

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Jung, SGB VIII § 2 Aufgaben... / 2.6 Normadressaten und Anspruchsberechtigte

Rz. 10 Die Vorschriften des SGB VIII richten sich teilweise an Kinder und Jugendliche und teilweise an Eltern und Personensorgeberechtigte. Dies ist vielfach, aber nicht immer anhand des materiellen Gehalts der Regelungen erkennbar. Nach dem Willen des Gesetzgebers richten sich die Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21), die Hilfe zur Erziehung (§...mehr

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Jung, SGB VIII § 50 Mitwirk... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vormundschaftsgerichtshilfe war bis zum Inkrafttreten des SGB VIII in § 48 JWG geregelt. Darüber hinaus sah diese Vorschrift die Anhörung des Jugendamtes in zahlreichen Fällen vor. Die Familiengerichtshilfe war in § 52b JWG geregelt. Diese Aufgaben und Befugnisse des Jugendamtes hat das SGB VIII übernommen. Die in Abs. 3 vorgesehene Anrufung des Gerichts bei Gefähr...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78b ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Die durch das 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 eingefügte Vorschrift enthält die zentrale Regelung über den Anwendungsbereich des V...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.1 Sicherstellung der Qualität der Förderung (Abs. 1)

Rz. 3 Absatz 1 verpflichtet die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Sinne einer "Soll-Vorschrift", die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Allerdings begründet dies keinen individuellen Rechtsanspruch des einzelnen Bürgers. Abs. 1 Satz 2 beschreibt Instrumentarien, die hierzu eingesetzt werden sollen, nämlich eine zu entwi...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 78a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit dem 10.6.2021 in Kraft. Die Bestimmungen der §§ 78a ff. wurden durch Art. 2 des 2. SGB XI-ÄndG v. 29.5.1998 (BGBl. I S. 1188) mit Wirkung zum 1.1.1999 als Dritter Abschnitt des Fünften Kapitels...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 32 BGH, Urteil v. 18.2.2021, III ZR 175/19: Zur Zielsetzung der Reglungen in §§ 78a ff. nach dem sozialhilferechtlichen Vorbild der §§ 93 ff. BSHG und zum jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis (Leistungsträger, Leistungserbringer, Leistungsberechtigter); Bay. VGH, Beschluss v. 15.7. 2019, 12 ZB 16.1982: Zur Eröffnung des Anwendungsbereichs nach § 78a Abs. 1 Nr. 5 Buch...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt der Mutter, sofern Vaterschaft nicht anerkannt/gerichtlich festgestellt (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 20 Bis zur Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 BGB oder deren gerichtlichen Feststellung (§ 1600 d BGB oder § 182 Abs. 1 FamFG) existiert kein Vater im Rechtssinne; auch im Hinblick auf den in Abs. 1 Satz 1 verwendeten Elternbegriff dann nicht, wenn der Vater und die Mutter des Kindes zum Zeitpunkt seiner Geburt nicht miteinander verheiratet waren. In diesem Fall bes...mehr

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Jung, SGB VIII § 89d Kosten... / 2.5 Vorrang vor Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 bis 89c und § 89e (Abs. 5)

Rz. 12 § 89d Abs. 5 regelt das Verhältnis zu konkurrierenden Erstattungsansprüchen und legt fest, dass Kostenerstattungsansprüche nach Abs. 1 Satz 1 als lex specialis allen anderen Kostenerstattungsansprüchen nach §§ 89 ff. vorgehen (ebenso Loos, in: Wiesner, SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe, 5. Aufl. 2015, § 89 d Rz. 15; VG Augsburg, Urteil v. 2.2.2010, Au 3 K 09.344). De...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 3 Literatur

Rz. 25 Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Keimeleder, Modellprojekt Entwicklung und Evaluation curricularer Elemente zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Ausgewählte Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in: Deutsches Jugendinstitut e. V. (Hrsg.), Das Forschungsjahr 2000, S. 116; Krug/Riehle (Hrsg.), SGB VIII, Kinder– und Jugend...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.1 Berufsgeheimnisträger – Pflicht zur Information der Eltern nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 benennt zunächst die Personengruppen, denen nachfolgend Pflichten auferlegt und Aufgaben zugewiesen werden. Dies sind insbesondere die in § 203 StGB aufgeführten sog. Berufsgeheimnisträger, soweit sie aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben und von ihrer Ausbildung her zur Erörterung einschlägiger Problemlagen...mehr

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Jung, SGB VIII § 105 Strafv... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In dieser Bestimmung sind die in § 104 Abs. 1 Nr. 1 und 2 bezeichneten Ordnungswidrigkeiten entweder im Hinblick auf den Grad des Verschuldens und die gravierenden Folgen oder im Wiederholungsfall als Straftaten normiert. In dem mit Inkrafttreten des SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe zum 31.12.1990 außer Kraft getretenen Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) waren ebenfalls ...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.1 Zielsetzung des Gesetzes nach Abs. 1

Rz. 5 Abs. 1 benennt die gesetzgeberischen Ziele: Kinderschutz und Förderung der geistigen und seelischen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Damit werden sehr unterschiedliche Zielrichtungen verfolgt. Rz. 6 Die Vorschrift betont die Zielrichtung des Gesetzes mit Blick auf die rechtliche Stellung von Kindern und Jugendlichen als Grundrechtsträger (Art. 1, 2 GG; vgl. BR-...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

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Jung, SGB VIII § 106 Einsch... / 2 Rechtspraxis

Rz. 5 § 106 stellt klar, dass durch § 42 Abs. 5 und § 42a Abs. 1 Satz 2 das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 3 GG) eingeschränkt. Rz. 6 Die Gesetzesbegründung (BT-Drs. 18/6392 S. 21) stellt darauf ab, dass nach § 42 Abs. 5 freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen der Inobhutnahme zulässig sind, wenn und soweit sie erforderlich sind, um eine Gefahr für Le...mehr

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Jung, SGB VIII § 104 Bußgel... / 2.1.4 Verstöße gegen Meldepflichten (Nr. 3)

Rz. 8 Die Einstufung der Verstöße gegen die Meldepflicht als Ordnungswidrigkeit und damit die Bußgeldbewährung wurde erst durch das Erste Gesetz zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch v. 16.2.1993 (BGBl. I S. 239) mit Wirkung zum 1.4.1993 in die Vorschrift eingefügt; bis dahin enthielt die Vorschrift keine Regelung bei Verstoß gegen die Meldepflichten i. S. der Vorg...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.4 Aufgaben der Förderung (Abs. 3)

Rz. 34 In Abs. 3 werden die in Abs. 2 benannten Förderziele im Sinne eines Aufgabenkatalogs umgesetzt. Hierbei handelt es sich nicht etwa um eine gesetzliche Rangfolge, sondern um eine gleichwertige und gleichberechtigte Darstellung der einzelnen Förderungselemente (a. A. wohl Grube, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, § 22 Rz. 68, der aus der Umstellung der Förderziele im Vergleich ...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Sinn des § 5 ist die Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt; damit soll ein möglichst umfassender und lückenloser Schutz von Kindern und Jugendlichen, insbesondere vor sexualisierter Gewalt gewährleistet werden (BR-Drs. 5/21 S. 124 = BT-Drs. 19/26107 S. 122). Der Gesetzgeber hat dies insbesondere damit begründet, dass bereits a...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sch...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.3 Erweiterungstatbestand Verhältnis zum Landesrecht und § 77 – Abs. 2

Rz. 24 Abs. 2 gibt den Ländern die Möglichkeit, durch landesrechtliche Regelung den Katalog des Abs. 1 zu ergänzen. Rz. 25 Die Regelung trägt den regional unterschiedlich entwickelten Angebots- und Finanzierungsstrukturen, insbesondere im Bereich ambulanter Formen der Hilfe zur Erziehung und vorläufiger Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Rechnung (BT-Drs. 13/10...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.4.2 Legaldefinition "Frühe Hilfen" nach Satz 2

Rz. 24 Satz 2 versucht eine Legaldefinition des Begriffes der frühen Hilfen. Die Gesetzesbegründung weist auf das Aktionsprogramm des Bundes "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und auf das "Nationale Zentrum Frühe Hilfen" als Plattform für einen gezielten Wissensaustausch hin (BR-Drs. 202/11 S. 24 = BT-Drs. 17/6256 S. 17). Rz. 25 Die Vorschrift be...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 31 BVerfG, Urteil v. 16.1.2003, 2 BvR 716/01: Zu einer erkennbar gewordenen Erziehungsbedürftigkeit bei wiederholten schwerwiegenden Verstöße gegen Strafgesetze; VG Dresden, Beschluss v. 15.4.2020, 6 L 257/20: Ein Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist nicht Berechtigter i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 und 4 KKG. Rz. 32 DIJuF-Rechtsgutachten v. 26.10.2016, J 7.710 Gö...mehr

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Jung, KKG § 1 Kinderschutz ... / 2.3 Konkretisierung der Aufgabenzuweisung nach Abs. 3

Rz. 11 Abs. 3 konkretisiert die in Abs. 2 und in Art. 6 Abs. 2 GG formulierte Aufgabenzuweisung, indem Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr als Ausprägungen des stattlichen Wächteramtes aufgeführt werden. Rz. 12 Abs. 3 schafft damit einen Anspruch der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung auf Unterstützung. Unterstützungsleistungen...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 3 Literatur

Rz. 20 DIJuF-Rechtsgutachten v. 12.02.2007 – VR 8.110 My, JAmt 2007 S. 192; Gernert, Wohin gehört die so genannte Heimaufsicht in der Jugendhilfe?, ZfJ 1997 S. 1; ders., Landesjugendämter als regionale Beratungs- und Kompetenzzentren für Jugendhilfe, ZfF 1999 S. 112; Greß/Rixen/Wasem, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Abgrenzungsprobleme und R...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.1 Gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt (g.A.) der Eltern als Generalnorm (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 4 Anders als in § 11 JWG, der die örtliche Zuständigkeit an den g.A. des Minderjährigen anknüpfte, sieht § 86 Abs. 1 Satz 1 als Anknüpfungsmerkmal primär den gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Eltern im Bereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe vor. Die Vorschrift ist als Generalnorm zur Prüfung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Le...mehr

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Jung, KKG § 5 Mitteilungen ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 5 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Mit Art. 2 Nr. 3 des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde § 5 mit Wirkung zum 10.6.2021 neu eingefügt (vgl. zu den Gesetzesmaterialie...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.3 Eltern

Rz. 9 Eltern i. S. d. die Zuständigkeit regelnden Norm des § 86 sind zunächst einmal der Vater und die Mutter eines Kindes; die Mutter ist die Frau, die es geboren hat (§ 1591 BGB). Der Vater des Kindes ist, wer entweder zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB) oder die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB) bzw. dessen Vate...mehr

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Jung, KKG § 3 Rahmenbedingu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 3 ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift ist mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) mit Wir...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.1 Zweck der Jugendhilfestatistik nach Abs. 1

Rz. 7 Die Vorschrift nennt 2 Zweckrichtungen, nämlich die Beurteilung der Auswirkungen der Bestimmungen des SGB VIII und die Fortentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Es soll also zunächst eine Ist-Analyse ermöglicht werden, die als Grundlage für die Fortentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts und für die Jugendhilfeplanung i. S. d. § 80 dienen kann. Die Erhebungen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das erbschaftsteuerliche Fa... / 1. Problemstellung

Das Familienheim spielt bei der erbschaftsteuerlichen Gestaltungssuche eine entscheidende Rolle, da § 13 Abs. 1 Nr. 4a bis 4c ErbStG zusätzlich zu dem persönlichen Freibetrag eine wertunabhängige Steuerbefreiung für das Familienheim vorsieht (vgl. Mesbacher-Hönsch, ZEV 2015, 382, 386; Paus, ErbStB 2016, 189, 192; ausdrücklich auch die Finanzverwaltung in R E 13.3 Abs. 5 Satz...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift in ihrer jetzigen Fassung geht auf Art. 1 Nr. 49 KICK zurück. Die Vorgängervorschrift regelte den Umfang, das Verfahren und den Umfang der Heranziehung zu den Kosten der Jugendhilfe sowie die Berechnung des Einkommens sowie des Vermögens im Wesentlichen durch eine Verweisung auf die entsprechenden Vorschriften des SGB XII (§§ 82 bis 85, §§ 87 f., §§ 90 f...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 3 Literatur

Rz. 42 Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leistungen der Jugendhilfe?, JAmt 2002 S. 492; Hauck/Noftz, SGB VIII, Kinder– und Jugendhilfe, Kommentar, Stand: Lfg. 1/14; Hundmeyer/Prott, Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht in Kindertageseinrichtungen, ZfJ 2005 S. 232; Krug/Riehle (Hrs...mehr

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.1.3 Kinderhäuser

Rz. 14 Anders als die Horte sind die Kinderhäuser i. d. R. wohngebietsnahe Einrichtungen im Ganztagsbetrieb. Hier richtet sich das Angebot an Kinder von 3 bis 14 Jahren. Die Gruppengröße beträgt, abhängig von der Altersmischung und Altersgruppe, 10 bis 20 Kinder. Es erfolgt eine Betreuung durch eine Fachkraft pro Gruppe. Hierzu zählen auch Betriebstageseinrichtungen, in dene...mehr

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Jung, SGB VIII § 99 Erhebun... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 49 BayVerfGH, Entscheidung v. 21.1.2020 – Vf. 19-VII-18 Rz. 23: Zum durch § 98 Abs. 1 Nr. 1 und § 99 Abs. 7 geregelten Standortprinzip der Einrichtung; auf den Wohnsitz der betreuten Kinder kommt es nicht an. Rz. 50 Bohnert, Übersicht über die wichtigsten Änderungen im Kinder- und Jugendhilferecht 2021, WzS 2022 S. 63; Köckeritz, Beitrag der amtlichen Statistik zu den Gefä...mehr

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Jung, SGB VIII § 98 Zweck u... / 2.3.10 Trägerstatistik nach Nr. 11

Rz. 31 Bis zum 9.6.2021 beinhaltete die Regelung in Nr. 11 die Einrichtungs- und Personalstatistik für die Kinder- und Jugendhilfe (außer Tageseinrichtungen für Kinder). Die Regelung wurde durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 abgelöst durch eine Statistik über die Träger der Jugendhilfe, die dort tätigen P...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.2.1 Leistungen nach diesem Buch

Rz. 5 Unter dem Begriff "Leistungen nach diesem Buch" sind ausschließlich die im Leistungskatalog des § 2 Abs. 2 definierten Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. Darunter fallen also nicht die "anderen Aufgaben" des Jugendhilfeträgers i. S. d. § 2 Abs. 3. Je nach Intention solcher Leistungen stehen diesen jeweils unterschiedliche Anspruchsberechtigte gegenüber. Ist für e...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 2.3.1 Grundsätze nach Satz 1

Rz. 16 Abs. 3 regelt die Voraussetzungen gegenüber der in Abs. 1 niedergelegten vorrangigen elterlichen Erziehungsverantwortung und den damit verbundenen Primat der elterlichen Gefahrenabwendung, unter denen die Berufsgeheimnisträger als Adressaten befugt sind, Informationen an das Jugendamt weiterzugeben (BR-Drs. 202/11 S. 29 = BT-Drs. 17/6256 S. 19; hier wird i. S. d. mehr...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.4 Entsprechende Anwendung des Abs. 7 Satz 1 bis zur Zuweisung durch Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde (Abs. 7 Satz 2 HS 2)

Rz. 65 Ist beabsichtigt, einem ausländischen Kind oder Jugendlichen, das einem Zuteilungsverfahren unterliegt, Jugendhilfeleistungen vor der Zuweisungsentscheidung der hierfür zuständigen Landesbehörde zu gewähren, ist der örtliche Träger für die Gewährung der Leistung zuständig, in dessen Bereich sich der ausländische Minderjährige vor Beginn der Leistung tatsächlich aufhäl...mehr

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Jung, SGB VIII § 55 Beistan... / 2.7.1 Aufgabenübertragung

Rz. 17 Die Ausführung des Amtes und der sich daraus ergebenden Aufgaben als Beistand, Pfleger oder Vormund – nicht das Amt selbst – wird gemäß Abs. 2 Satz 1 auf die Beamten und Angestellten des Jugendamtes übertragen. Entsprechend dem Wortlaut des Abs. 1 wird das Jugendamt Beistand, Pfleger oder Vormund (auch als Legalbeistand, Legalpfleger, Legalvormund bezeichnet), nicht d...mehr

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Jung, SGB VIII § 53 Mitwirk... / 3 Literatur

Rz. 8 Bode, Das neue Vormundschaftsrecht – Einführung, Erläuterungen, Materialien, Schnellüberblick, Köln 2021; Clausius, Vorrang naher Verwandter und Familienangehöriger bei Bestellung eines Vormunds, jurisPR-FamR 21/2014 Anm. 1; DIJuF-Rechtsgutachten v. 19.11.2021, SN_2021_1421 Ho/Lh – Funktionelle, organisatorische und personelle Trennung der Aufgaben der Pflegschaft und Vo...mehr

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Jung, SGB VIII § 86 Örtlich... / 2.9.3 Zuweisung durch Zuweisungsentscheidung der zuständigen Landesbehörde (Abs. 7 Satz 2 HS 1)

Rz. 63 Für den Fall, dass der ausländische Minderjährige einem Verteilungsverfahren gemäß §§ 44 ff. AsylG unterliegt und insofern von der nach § 50 Abs. 4 AsylG zuständigen Landesbehörde einem Landkreis oder einer Gemeinde zugewiesen wird, knüpft die örtliche Zuständigkeit an diese Zuweisungsentscheidung an. Der Landkreis bzw. die Gemeinde, in dessen Bereich die Zuweisung de...mehr

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Jung, SGB VIII § 78b Voraus... / 2.12 Praxishinweise

Rz. 21c Inhaber des Anspruchs aus § 78b auf Übernahme des Entgelts ist allein der Leistungsberechtigte, dem gegenüber der Träger der öffentlichen Jugendhilfe den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, vorliegend also das Kind oder der Jugendliche (so im Ergebnis zutreffend: VG Potsdam, Urteil v. 25.8.2020, 7 K 2354/18 Rz. 28). Rz. 21d Dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe...mehr

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Jung, SGB VIII § 92 Ausgest... / 3 Literatur

Rz. 14 Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht Opferentschädigungsrecht: Vollzeitpflege für ein Kind mit "schädigungsbedingter Hilflosigkeit", DIJuF-Stellungnahme v. 24.4.2001, J 3-310 Me; Happ, Wirtschaftliche Hilfe zur Erziehung und Unterhaltspflicht der Großeltern, NJW 1988 S. 2409; Ludemann (zum früheren Recht), Förderung und Kostenerst...mehr