Fachbeiträge & Kommentare zu Kind

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrenz verschiedener Unterhaltsansprüche

Rz. 87 Der Anspruch des den Haushalt ganz oder zum Teil führenden Ehegatten auf Familienunterhalt ist grundsätzlich nicht auf die Zahlung eines Geldbetrages gerichtet, sondern auf Naturalleistungen wie freies Wohnen etc., aber auch darauf, Wirtschaftsgeld treuhänderisch für die gesamte Familie zu erhalten, und entsprechend zu verwenden. Der Unterhalt anderer Berechtigter wie ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / III. Beschränkungen des Umgangs

Rz. 460 Soweit es das Wohl des Kindes gem. § 1697a BGB erfordert, sind Beschränkungen des Umgangs zu prüfen.[557] Umgang dient grundsätzlich dem Wohl des Kindes. Er kann deshalb nur bei ernsthaften Gefahren für das Kindeswohl ausgesetzt bzw. ausgeschlossen werden.[558] Als geringerer Eingriff nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zuvor der Umgang mit Hilfe eines "mit...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 5. Verlängerter Unterhaltsanspruch aus elternbezogenen Gründen

Rz. 604 Der Unterhaltsanspruch des betreuenden Elternteils aus § 1570 Abs. 1 BGB als Basisunterhalt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes sowie der verlängerte Unterhaltsanspruch ab Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes nach § 1570 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB stellen Ansprüche des betreffenden Elternteils aus kindbezogenen Gründen dar. Es kann aber auch di...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 153 Gemäß Artikel 1 des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (HKÜ, BGBl II 1990, 206), insoweit verbunden mit dem Europäischen Übereinkommen vom 20.5.1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechtsverhältnisses in Verb...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / b) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 165 Auch wenn Eheleute grundsätzlich der Auffassung sind, dass sie sich während ihrer Ehe nicht gegenseitig zu Vermögen verhelfen wollen und die Ehe für sie keinen vermögensrechtlichen Versorgungscharakter trägt, gibt es doch Lebenssituationen, die zu einer veränderten Ehesituation führen. So kann die Geburt eines Kindes dazu führen, dass ein Ehepartner, regelmäßig die E...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Nutzung des Ferienhauses

Rz. 362 Für Ferienhäuser gilt: Demjenigen, der das Ferienhaus – faktisch – allein verwaltet und die Mieteinkünfte vereinnahmt, ist ein Nutzungsvorteil und sind fiktive Mieteinkünfte anzurechnen. Dies gilt umso mehr, wenn ein Ehegatte selbst in der Lage ist, das Ferienhaus zu nutzen und der andere Partner tatsächlich das Haus nicht nutzt.[409] Rz. 363 Wird die Ehewohnung von e...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / aa) Der Grundsatz gewaltfreier Erziehung

Rz. 210 Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, § 1631 Abs. 2 BGB. "Gewalt" ist jedoch nicht der strafrechtliche Gewaltbegriff zu übernehmen.[170] Der Gewaltbegriff wird in § 1631 Abs. 2 S. 2 BGB konkretisiert mit "körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen". Mit dem Verbot körperlicher Bestrafungen wird jede Form der Einw...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Der Einsatzzeitpunkt

Rz. 694 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1 – 4 BGB, alsomehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Gemeinsame elterliche Sorge gegen den Willen eines Elternteils

Rz. 355 Ausgangsfall der Sorgerechtsregelung der Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ist die elterliche (Allein)Sorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB), die früher gegen ihren Willen nicht in eine gemeinsame elterliche Sorge mit dem leiblichen Vater zu ändern war. Rz. 356 Nach § 1626a Abs. 1 Zif. 3 BGB kann der Kindesvater die gemeinsame Übertragung der elterlichen So...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Alleinige elterliche Sorge des verstorbenen Elternteils

Rz. 389 Bei alleiniger elterlicher Sorge des verstorbenen Elternteils richtet sich das Verfahren nach dem Anlass, auf den sich die Alleinsorge gründet. Beruht die Übertragung der Alleinsorge auf einer Entscheidung nach § 1671 Abs. 1 BGB, also darauf, dass die Alleinsorge dem Kindeswohl am besten entsprach, ist die Übertragung auf den Überlebenden vorzunehmen, wenn dies dem Ki...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Historisches zur elterlichen Sorge

Rz. 288 Entscheidender Maßstab in der Ausübung elterlicher Verantwortung ist das Kindeswohl. Dies gilt auch für alle gerichtlichen Maßnahmen im Bereich des Sorgerechts, § 1697a BGB.[305] Der Begriff des Kindeswohls ist allerdings von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht ...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 4. Vereinbarung zum Umfang elterlicher Entscheidung

Rz. 302 Grundsätzlich bleibt es Zeit der Minderjährigkeit eines Kindes bei der gemeinsamen Verantwortung der Eltern im Rahmen elterlicher Sorge. Hiervon können sich Eltern auch durch Vereinbarung nicht lösen. Zwar wäre eine Vereinbarung der Eltern, beispielsweise im Rahmen einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung auch notariell wie folgt möglich: Formulierungsbeispie...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 112 Mit der Trennung werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst. Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen daher der ...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / a) Allgemeines

Rz. 138 Das Familiengericht ist gemäß § 151 Nr. 2 FamFG auch zuständig für sämtliche das Umgangsrecht betreffende Verfahren, folglich für alle Verfahren der §§ 1684, 1685 BGB also Rechte und Pflichten der Eltern zum Umgang mit dem Kind, Recht des Kindes auf Umgang mit den Eltern, aber auch das Umgangsrecht der Großeltern und Geschwister sowie den Umgang mit Dritten (§ 1685 A...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Die Berechnung des Kindesunterhalts im Wechselmodell

Rz. 158 Die Einordnung hat erhebliche Auswirkungen auf die Berechnung des Kindesunterhalts. Liegt die Betreuung schwerpunktmäßig bei einem Elternteil, befindet sich das Kind in seiner Obhut mit der Folge, dass der Barbedarf des Kindes allein am Einkommen des anderen Elternteils auszurichten und von diesem zu zahlen ist.[182] Stellt man den zu zahlenden Unterhalt im Residenzmod...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Berücksichtigung des hälftigen Kindergeldes

Rz. 179 Nach § 1612b Abs. 1 BGB dient das Kindergeld der Deckung des Barbedarfs des Kindes. Erfüllt ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes, § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB, wird das Kindergeld hälftig auf den Betreuungsbedarf und hälftig auf den Barbetrag angerechnet. Rz. 180 Rechenbeispiel Berechnung nach Stand Düsseldorfer Tabelle vom 1.1.2022. Einkommen Ki...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Allgemeines

Rz. 129 Für den Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes ist im Verfahren in Kindschaftssachen anders als in Familienstreitsachen von Bedeutung, dass das Gericht von Amtswegen einstweilige Anordnung gem. § 49 ff. FamFG treffen kann und – wie im Gesetz erwähnt – bei Kindeswohlgefährdung gem. § 157 Abs. 3 FamFG von Amts wegen überprüfen muss, inwieweit mit dem Erlass einer ein...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Personenkreis der Berechtigten

Rz. 81 Durch die Angleichung der Unterhaltsansprüche von Kindern verheirateter und nicht verheirateter Eltern nach der Neuregelung durch das Kindesunterhaltsgesetz seit dem 1.7.1998 einschließlich der Einbeziehung von Ansprüchen nicht verheirateter Eltern untereinander nach den §§ 1615l ff. BGB sind alle durch Verwandtschaft begründeten Unterhaltspflichten nach den §§ 1601 f...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Bestimmungsrecht

Rz. 57 In vielen Fällen einer Unterhaltsbestimmung wird zweifelhaft sein, ob die Abwägung einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten wird. Es kann daher sinnvoll sein, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen und eine Vereinbarung über die Unterhaltsbestimmung zu schließen. Rz. 58 Will ein Kind, das während seiner Minderjährigkeit mit Billigung seiner Eltern berei...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge

Rz. 339 Im Streitfall ist die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil zu beantragen. Der Antrag mit Rubrum lautet wie folgt: Rz. 340 Muster 2.34: Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge Muster 2.34: Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge Antrag zur Regelung der elterlichen Sorge für das gemeinsame Kind der Beteiligten K. B _________________________, geb. am __...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / V. Elterliche Sorge im Trennungsfall, § 1671 Abs. 1 BGB

Rz. 365 Mit Trennung der Eltern besteht zwar grundsätzlich die gemeinsame Elternverantwortung fort, doch hat derjenige, der mit dem Kind zusammenlebt, die ausschließliche Entscheidungsbefugnis in allen Angelegenheiten, die nicht von erheblicher Bedeutung für das Kind sind. In allen anderen Fällen wird von den Eltern die Herbeiführung eines Einvernehmens verlangt, vgl. § 1687...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / II. Besondere Umgangssituationen und ihr Streitpotential

Rz. 431 Umgang soll dem Kindeswohl dienen, ihm nicht abträglich sein. Streit der Eltern um die Ausgestaltung des Umgangs mit dem Kind bewirkt das Gegenteil. Streitbereite Eltern werden vor allem in besonderen Umgangssituationen Möglichkeiten sehen, unterschiedliche Auffassungen zu kultivieren und Gegensätze zuzuspitzen. Um das Kind unter den Auswirkungen solcher "Streitkultu...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Antrag auf Verpflichtung zum Umgang

Rz. 414 In einem Antrag auf Durchsetzung des Umgangs zu einem Erwachsenen durch das Kind sollte es nicht um ein "Dauerrecht" gehen. Dies wird in der Regel nicht angeordnet werden können. Der für das Kind erwünschte Effekt wird aber bei einmaliger Kontaktpflicht erreicht werden können. Umgekehrt wird man in der Regel ein solches Recht auch nicht gezwungen sein, mit Zwangsmitt...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 907 In der Rentenversicherung gibt es für nach dem 30.6.1977 geschiedene Ehegatten keine Hinterbliebenenrente mehr, so dass die Hinterbliebenenrente nur noch bei Altfällen von Bedeutung ist. Im Zusammenhang mit der Scheidungsreform, dem 1. EheRG (Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.6.1976) [1036] wurde die soziale Sicherung der Geschiedenen durch de...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Der gerichtliche Antrag zum Umgang

Rz. 400 Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes im Bereich des Umgangs sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[482] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelh...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge

Rz. 327 Nach den zu beachtenden Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und des geringstmöglichen Eingriffs kommt häufig die Übertragung eines Teilbereiches der elterlichen Sorge in Betracht.[382] Streiten Parteien z.B. um den (künftigen) Lebensmittelpunkt des Kindes und ist im Übrigen das Verhältnis der Eltern zueinander nicht zerrüttet, so dass der Streit keine Gefährdung des K...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 2. Der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten

Rz. 951 Unabhängig von jedem Rang ist Unterhalt in Höhe des bestehenden Bedarfs nur dann und soweit geschuldet, wie die Leistungsfähigkeit des Verpflichteten reicht. Ist er nicht in vollem Umfange leistungsfähig, besteht ein Mangelfall, der zu einer Verminderung des Unterhaltes unterhalb des Unterhaltsbedarfs führt. Das bedeutet zugleich, dass dem Verpflichteten ein bestimmte...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 8. Einsatzzeitpunkt Betreuungsunterhalt

Rz. 637 Der Grundsatz der Eigenverantwortung hat zur Folge, dass ein Anspruch auf Zahlung von Unterhalt regelmäßig nur dann gegeben ist, wenn ab Rechtskraft der Scheidung ohne zeitliche Lücke ein Unterhaltstatbestand vorlag. Ansonsten ist der Unterhaltsanspruch erloschen. Rz. 638 Der Einsatzpunkt ergibt sich für die einzelnen Unterhaltstatbestände, wie sie in §§ 1571, 1572, 1...mehr

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§ 3 Vermögensauseinanderset... / aa) Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 166 Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 3.20: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinnsmehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 9. Anschlussunterhalt zum Betreuungsunterhalt

Rz. 646 Ist der Unterhaltsberechtigte durch Kindesbetreuung vollständig an einer Erwerbstätigkeit gehindert, besteht der Unterhaltsanspruch vollständig aus § 1570 BGB. Dies betrifft auch den Teil seines Bedarfs, der auf dem den angemessenen Lebensbedarf übersteigenden Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gem. § 1578 Abs. 1 S. 1 beruht. Daneben ist der Anspruch auf A...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / bb) Vereinbarung gewaltfreier Erziehung

Rz. 211 Auch wenn die Pflicht zur gewaltfreien Erziehung von Kindern gesetzlich normiert ist, kann es Anlass geben, ausdrücklich die Gewaltfreiheit in eine Vereinbarung zu fassen. Hat sich ein Elternteil im Zeitraum des Zusammenlebens der Familie solcher Übergriffe schuldig gemacht, ist es sinnvoll, die Gewaltfreiheit ausdrücklich zu betonen. Wollen Kindeseltern die Ehe mitein...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / aa) Abänderungsgrund

Rz. 425 Geht es um die Fortsetzung eines seit längerer Zeit gut funktionierenden Wechselmodells, das dem Wohl des Kindes am besten entspricht, ist zu prüfen, worauf die nunmehrige Ablehnung des Wechselmodells beruht.[506] Die Auswirkungen der Ablehnung durch einen Elternteil auf die Kooperationsfähigkeit und Kooperationsbereitschaft gegenüber dem anderen und damit auf das Ki...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Auskunftsanspruch zwischen Eltern

Rz. 202 Eltern schulden zusätzlich untereinander Auskunft, wenn ihre Haftungsanteile nach § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB festgestellt werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn beide Eltern barunterhaltspflichtig sind, regelmäßig mit Volljährigkeit des Kindes. Im Ausnahmefall gilt dies aber auch bei minderjährigen Kindern, wenn ausnahmsweise – auch – der betreuende Elternteil Baru...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Die Vereinbarung von Kindesunterhalt im Wechselmodell

Rz. 161 Auch wenn sich beteiligte Eltern über die Einrichtung eines Wechselmodells einig sind, werden häufig unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, ob, und wenn ja, in welcher Höhe ausgleichend Kindesunterhalt zu zahlen ist. Eine Ausgleichspflicht ergibt sich immer dann, wenn die Kindeseltern über unterschiedliche hohe Einkünfte verfügen. Streit kann auch über die Fr...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarung zum Wechselmodell

Rz. 423 Über die Praktizierung des Wechselmodells kann naturgemäß eine – formfrei möglich – Vereinbarung getroffen werden. Eingebettet werden kann die Vereinbarung eines Wechselmodells aber auch in die Unterhaltsvereinbarung, die auch beim Wechselmodell regelmäßig notwendig, mindestens sinnvoll sein wird. Rz. 424 Muster 2.47: Vereinbarung von Wechselmodell und Unterhalt Muster...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / hh) Antrag auf Arrestanordnung

Rz. 125 Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung Muster 5.5: Antrag auf Arrestanordnung An das Amtsgericht – Familiengericht – In der Familiensache der Frau _________________________ – Antragstellerin – Verfahrensbevollmächtigte: _________________________ gegen Herrn _________________________ – Antragsgegner – wegen Arrest hinsichtlich rückständigen und künftig fällig werdenden Unterha...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Voraussetzungen gemeinsamer Sorge

Rz. 324 Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts ist:[374]mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Einvernehmliche Alleinsorge

Rz. 367 Wünscht ein Elternteil für den Fall der Scheidung die Übertragung der elterlichen Sorge auf sich allein, so ist im Verbundverfahren ein Antrag nach § 1671 Abs. 1 BGB zu stellen. Ist dem Scheidungsantrag stattzugeben, ist gleichzeitig über die Folgesache einheitlich durch Beschluss zu entscheiden. Rz. 368 Hinweis Einem Elternteil, dem die elterliche Sorge bereits entzo...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zum Ausschluss des Umgangs

Rz. 477 Es wird wenige Fälle geben, in denen bei gewolltem oder gerichtlich bereits beantragtem Ausschluss des Umgangskontaktes eine Einigung der Eltern möglich ist. Die günstigste "Einigungsprognose" ist wohl in solchen Fällen zu sehen, in denen sich die beteiligten Eltern auf einen begleiteten Umgang statt auf eine Aussetzung des Umgangs einigen. Eine Aussetzung wird man reg...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 2. Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen

Rz. 10 Eheverträge werden von Scheidungsfolgenvereinbarungen dadurch abgegrenzt, dass ein Vertrag dann ein Ehevertrag ist, wenn er die Eingehung einer Ehe notwendig voraussetzt und nicht auf eine bevorstehende oder eingeleitete Scheidung bezogen ist. Eheverträge werden in einer intakten Ehe geschlossen. Dabei wird aber auch der Fall eines möglichen Scheiterns der Ehe bedacht...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die einheitliche und konkrete Regelung

Rz. 449 Die Möglichkeiten des Streits von Eltern zu Lasten des Kindes sind zwar niemals vollständig auszuschließen, wohl aber zu minimieren. Dazu ist es erforderlich, Umgangsregelungen konkret auszugestalten.[537] Gerade bei streitenden Eltern reicht es nicht aus, eine Umgangsregelung zu treffen, die lediglich allgemeine Grundsätze festlegt und Einzelheiten der Gestaltung den...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / c) Ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverhältnisse

Rz. 174 Im Rahmen deutlich ungleich gewichtiger Einkommens- und/oder Vermögensverhältnisse kann es bei der Inanspruchnahme des nicht betreuenden Elternteils auf Zahlung von Barunterhalt zu einem erheblichen finanziellen Ungleichgewicht zwischen den Eltern.[188] Rz. 175 In solchen Fällen kann möglicherweise der betreuende Elternteil dazu verpflichtet werden, zusätzlich zu sein...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Streit um Alleinsorge

Rz. 369 Im Streitfall ist dem Antrag gem. § 1671 Abs. 1 Nr. 2 BGB dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist,[448] dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohle des Kindes am besten entspricht, das gemeinsame Sorgerecht also ausscheidet. Der Antrag lautet wie folgt: Rz. 370 Muster 2.38: Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlich...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / 1. Grundsätzliches

Rz. 126 Einstweilige Anordnungssachen in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind einheitlich im FamFG geregelt, wobei auch für sie wie schon bei den Familienstreitsachen keine Hauptsache oder etwa ein Gesuch um Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für ein solches Hauptsacheverfahren anhängig sein muss. Für den Verfahrensablauf selbst zeigen sich Unterschiede zwi...mehr

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§ 2 Kindschaftsrecht / a) Der statische Unterhaltstitel

Rz. 191 Kindesunterhaltstitel können grundsätzlich als statische Titel errichtet werden. Im Mangelfall ist dies gar nicht anders möglich. Der Mangelfall bestimmt eine konkrete Zahlungsverpflichtung.[205] Statische Titel beinhalten den Vorteil, unmittelbar aus der Formulierung die Höhe der Zahlungspflicht zu erkennen und im Falle der Unterwerfung des Verpflichteten unter die s...mehr

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§ 5 Einstweiliger Rechtssch... / f) Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Fallbeispiel Aufstockungsunterhalt

Rz. 791 Die Eheleute F und M befinden sich im Scheidungsverfahren, der nacheheliche Unterhalt ist zu regeln. Sie haben ein 17 Jahre altes Kind, das bei F lebt und noch zur Schule geht. Beide Eheleute sind ganztags erwerbstätig, wobei F monatsdurchschnittlich 1.300 EUR verdient und M 2.400 EUR. a) Checkliste: Unterhalt wegen nur geringen Einkommens Rz. 792 Folgende Fragen sind ...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 492 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[572] Hinsichtlich des Familienunterhalts ist der Prozess- bzw. Verfahrenskostenvorschuss Teil des Unterhaltsanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB. Bei getrenntlebenden Ehegatten besteht der Anspruch auf Kostenvorschuss, weil die Vorschrift des § 1361 Abs. 4 S. 4 BGB auf die Vorschrift des § 1360a...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / c) Pflege und Erziehung

Rz. 557 Der Unterhaltsanspruch nach § 1570 BGB setzt voraus, dass der Unterhalt begehrende geschiedene Ehegatte ein oder mehrere Kinder tatsächlich betreut.[650] Hat der betreuende Elternteil vor der Trennung oder auch zunächst während der Trennung eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, kann er diese jederzeit wieder aufgeben und sich voll der Erziehung und Betreuung des Kindes wid...mehr